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Kontakt

A.S.D. (Aimée) Mounier LLM VAT Adviser T +31 (0) 416 33 05 05 E a.mounier@hlb-fiscalrep.com

J.J. (Jos) Philips LLM. VAT Adviser T +31 (0) 416 33 05 05 E j.philips@hlb-fiscalrep.com

Die Niederlande: Das Tor zu Europa

www.hlb-fiscalrep.com HLB Fiscal Rep ist ein Handelsname der HLB Corporate Services BV mit Sitz in Waalwijk und registriert im Handelsregister der Kamer van Koophandel unter der Nummer 18078127. HLB Corporate Services BV fungiert ausschließlich als Vertragspartner. Diese Dienstleistungen unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HLB Nederland Accountants & Consultants BV, welche eine Haftungsbeschränkung und die Entscheidung über den Gerichtsstand umfassen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zu finden unter www.hlb-fiscalrep.com und sind bei der Kamer van Koophandel registriert unter der Nummer 33238606.

HLB Fiscal Rep is a member of International. A world-wide network of independent accounting firms and business advisers.

Die Niederlande bieten hervorragende Möglichkeiten für sowohl Export wie Import von und nach Europa. Die Niederlande sind dafür bekannt, dass sie einen ausgezeichneten Zugang zum europäischen Binnenmarkt bieten. Viele international operierende Unternehmen nutzen daher die Niederlande, um in der Finanzierung sowie in der Lieferkette maximale Effizienz zu erreichen. Beim Import von Gütern in die Niederlande kann von einem Zahlungsaufschub für die Umsatzsteuer Gebrauch gemacht werden, was möglichen Nachteilen beim Cash-Flow vorbeugt.

Unternehmend, so wie Sie


Was sind die Voraussetzungen?

Für alle Güter, die in die Niederlande und somit den europäischen Binnenmarkt eingeführt werden, ist die Umsatzsteuer im Moment der Einfuhr zu entrichten. Eine Rückerstattung ist jeweils mit der monatlichen oder vierteljährlich zu erstellenden Umsatzsteuererklärung möglich. Daher muss das importierende Unternehmen die Umsatzsteuer für ein bis vier Monate vorfinanzieren. In den Niederlanden kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zahlungsaufschub für die zu entrichtende Umsatzsteuer bei Einfuhr gewährt werden. Dieser Aufschub erstreckt sich bis zum jeweiligen Termin für die Umsatzsteuererklärung. Somit ist die Umsatzsteuer nicht zum Zeitpunkt der Einfuhr sondern erst mit der Abgabe der Umsatzsteuererklärung zu entrichten, was Liquiditätsnachteilen vorbeugt. Für Unternehmen, die ihren Sitz nicht in den Niederlanden haben, wird dieser Zahlungsaufschub nur gewährt, wenn diese einen steuerlichen Vertreter benennen können. HLB Fiscal Rep kann genau diese Dienstleistungen erbringen.

HLB Fiscal Rep

HLB Fiscal Rep bietet ein allumfassendes Paket an Dienstleistungen rund um die Umsatzsteuer für nicht in den Niederlanden ansässige Unternehmen. HLB Fiscal Rep kümmert sich ganzheitlich um die Verwaltung der Umsatzsteuer-Angelegenheiten, während sich Unternehmen mit Sitz außerhalb der Niederlande auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Das Aufgabenspektrum des steuerlichen Vertreters

Ein steuerlicher Vertreter erbringt folgende Dienstleistungen bzgl. der Umsatzsteuer für nicht in den Niederlanden ansässige Unternehmen: - Registrierung als ausländischer Unternehmer bei den Steuerbehörden - Beantragung des Zahlungsaufschubs für die Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Gütern - Beratung zur Einhaltung von Regeln bei der Rechnungslegung - Erstellung und Abgabe von Umsatzsteuererklärungen - Erstellung und Abgabe der Zusammenfassenden Meldung für die Steuerbehörden - Erstellung und Abgabe der Intrastat-Meldung Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den niederländischen Steuerbehörden sowie einer niederländischen Bank. Die niederländischen Steuerbehörden verlangen im Falle der Ernennung eines steuerlichen Vertreters eine Bankbürgschaft. Der steuerliche Vertreter ist haftbar für nichtgezahlte Umsatzsteuer bis zur Höhe der Bankbürgschaft über die letzten fünf Jahre. HLB Fiscal Rep benötigt deshalb eine Avalbürgschaft von seinen Mandanten in fünffacher Höhe des von den niederländischen Steuerbehörden gewährten Zahlungsaufschubs. Selbstverständlich kann Ihnen HLB Fiscal Rep bei der Beschaffung dieser Avalbürgschaft behilflich sein. www.hlb-fiscalrep.com

www.hlb-fiscalrep.com

Vorteile

• Zahlungsaufschub für Umsatzsteuerzahlungen: keine Liquiditätsnachteile • Gründung eines Unternehmens in den Niederlanden ist nicht notwendig • Einfachere Verwaltung und Compliance

Case Study

Ein US-amerikanisches Unternehmen beabsichtigt Güter aus China in die Niederlande zu Importieren und diese anschließend weiter in andere EU Länder, unter Anderem auch Deutschland zu transportieren. Das US-amerikanische Unternehmen ist verpflichtet die jeweilige Umsatzsteuer bei Einfuhr der Güter in die Niederlande im Voraus zu zahlen. Um diese Vorauszahlung zu vermeiden, hat das US-amerikanische Unternehmen HLB Fiscal Rep als seinen steuerlichen Vertreter benannt. HLB Fiscal Rep beantragt die Genehmigung für den Zahlungsaufschub der sonst bei Import zu zahlenden Umsatzsteuer. Auf Grundlage dieser Genehmigung wird die zu entrichtende Umsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung angegeben. Diese kann dann in der selben Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer abgezogen werden. Somit musste das US-amerikanische Unternehmen die Umsatzsteuer nicht bei der Einfuhr entrichten und hat hierdurch keinen Liquiditätsnachteil erlitten. 1. HLB hat die Bürgschaft der Bank des Mandanten

Mandant beantragt Bankbürgschaft von einer US-amerikanischen Bank

MIRROR GUARANTEE

HLB beantragt eine Bankbürgschaft von einer niederländischen Bank

American Bank

Dutch Bank US-amerikanischen Bank kontaktiert dei niederländische Bank für eine Avalbürgschaft

2. Die niederländische Steuer behörde hat die von HLB bentragte Bankbürgschaft


Was sind die Voraussetzungen?

Für alle Güter, die in die Niederlande und somit den europäischen Binnenmarkt eingeführt werden, ist die Umsatzsteuer im Moment der Einfuhr zu entrichten. Eine Rückerstattung ist jeweils mit der monatlichen oder vierteljährlich zu erstellenden Umsatzsteuererklärung möglich. Daher muss das importierende Unternehmen die Umsatzsteuer für ein bis vier Monate vorfinanzieren. In den Niederlanden kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zahlungsaufschub für die zu entrichtende Umsatzsteuer bei Einfuhr gewährt werden. Dieser Aufschub erstreckt sich bis zum jeweiligen Termin für die Umsatzsteuererklärung. Somit ist die Umsatzsteuer nicht zum Zeitpunkt der Einfuhr sondern erst mit der Abgabe der Umsatzsteuererklärung zu entrichten, was Liquiditätsnachteilen vorbeugt. Für Unternehmen, die ihren Sitz nicht in den Niederlanden haben, wird dieser Zahlungsaufschub nur gewährt, wenn diese einen steuerlichen Vertreter benennen können. HLB Fiscal Rep kann genau diese Dienstleistungen erbringen.

HLB Fiscal Rep

HLB Fiscal Rep bietet ein allumfassendes Paket an Dienstleistungen rund um die Umsatzsteuer für nicht in den Niederlanden ansässige Unternehmen. HLB Fiscal Rep kümmert sich ganzheitlich um die Verwaltung der Umsatzsteuer-Angelegenheiten, während sich Unternehmen mit Sitz außerhalb der Niederlande auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Das Aufgabenspektrum des steuerlichen Vertreters

Ein steuerlicher Vertreter erbringt folgende Dienstleistungen bzgl. der Umsatzsteuer für nicht in den Niederlanden ansässige Unternehmen: - Registrierung als ausländischer Unternehmer bei den Steuerbehörden - Beantragung des Zahlungsaufschubs für die Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Gütern - Beratung zur Einhaltung von Regeln bei der Rechnungslegung - Erstellung und Abgabe von Umsatzsteuererklärungen - Erstellung und Abgabe der Zusammenfassenden Meldung für die Steuerbehörden - Erstellung und Abgabe der Intrastat-Meldung Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den niederländischen Steuerbehörden sowie einer niederländischen Bank. Die niederländischen Steuerbehörden verlangen im Falle der Ernennung eines steuerlichen Vertreters eine Bankbürgschaft. Der steuerliche Vertreter ist haftbar für nichtgezahlte Umsatzsteuer bis zur Höhe der Bankbürgschaft über die letzten fünf Jahre. HLB Fiscal Rep benötigt deshalb eine Avalbürgschaft von seinen Mandanten in fünffacher Höhe des von den niederländischen Steuerbehörden gewährten Zahlungsaufschubs. Selbstverständlich kann Ihnen HLB Fiscal Rep bei der Beschaffung dieser Avalbürgschaft behilflich sein. www.hlb-fiscalrep.com

www.hlb-fiscalrep.com

Vorteile

• Zahlungsaufschub für Umsatzsteuerzahlungen: keine Liquiditätsnachteile • Gründung eines Unternehmens in den Niederlanden ist nicht notwendig • Einfachere Verwaltung und Compliance

Case Study

Ein US-amerikanisches Unternehmen beabsichtigt Güter aus China in die Niederlande zu Importieren und diese anschließend weiter in andere EU Länder, unter Anderem auch Deutschland zu transportieren. Das US-amerikanische Unternehmen ist verpflichtet die jeweilige Umsatzsteuer bei Einfuhr der Güter in die Niederlande im Voraus zu zahlen. Um diese Vorauszahlung zu vermeiden, hat das US-amerikanische Unternehmen HLB Fiscal Rep als seinen steuerlichen Vertreter benannt. HLB Fiscal Rep beantragt die Genehmigung für den Zahlungsaufschub der sonst bei Import zu zahlenden Umsatzsteuer. Auf Grundlage dieser Genehmigung wird die zu entrichtende Umsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung angegeben. Diese kann dann in der selben Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer abgezogen werden. Somit musste das US-amerikanische Unternehmen die Umsatzsteuer nicht bei der Einfuhr entrichten und hat hierdurch keinen Liquiditätsnachteil erlitten. 1. HLB hat die Bürgschaft der Bank des Mandanten

Mandant beantragt Bankbürgschaft von einer US-amerikanischen Bank

MIRROR GUARANTEE

HLB beantragt eine Bankbürgschaft von einer niederländischen Bank

American Bank

Dutch Bank US-amerikanischen Bank kontaktiert dei niederländische Bank für eine Avalbürgschaft

2. Die niederländische Steuer behörde hat die von HLB bentragte Bankbürgschaft


Kontakt

A.S.D. (Aimée) Mounier LLM VAT Adviser T +31 (0) 416 33 05 05 E a.mounier@hlb-fiscalrep.com

Die Niederlande: Das Tor zu Europa

www.hlb-fiscalrep.com HLB Fiscal Rep ist ein Handelsname der HLB Corporate Services BV mit Sitz in Waalwijk und registriert im Handelsregister der Kamer van Koophandel unter der Nummer 18078127. HLB Corporate Services BV fungiert ausschließlich als Vertragspartner. Diese Dienstleistungen unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HLB Nederland Accountants & Consultants BV, welche eine Haftungsbeschränkung und die Entscheidung über den Gerichtsstand umfassen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zu finden unter www.hlb-fiscalrep.com und sind bei der Kamer van Koophandel registriert unter der Nummer 33238606.

HLB Fiscal Rep is a member of International. A world-wide network of independent accounting firms and business advisers.

Die Niederlande bieten hervorragende Möglichkeiten für sowohl Export wie Import von und nach Europa. Die Niederlande sind dafür bekannt, dass sie einen ausgezeichneten Zugang zum europäischen Binnenmarkt bieten. Viele international operierende Unternehmen nutzen daher die Niederlande, um in der Finanzierung sowie in der Lieferkette maximale Effizienz zu erreichen. Beim Import von Gütern in die Niederlande kann von einem Zahlungsaufschub für die Umsatzsteuer Gebrauch gemacht werden, was möglichen Nachteilen beim Cash-Flow vorbeugt.

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