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Antwort auf Schreiben von EDEKA und ande- ren LEH-Partnern wegen drohender Liefereng- pässe S Anlage: BVE-Schreiben an EDEKA sowie NETTO

die Absatzpartner weitergegeben werden können. Das gilt vor allem für den konzentrierten Lebensmitteleinzelhandel.

Der Deutsche Brauer-Bund hat das Verhalten des Handels in der Corona-Krise sowie jetzt in der Energiekrise immer wieder auch öffentlich in den Medien kritisiert. Der Verband appelliert zudem an die Entscheidungsträger in der Politik, alle Vorhaben zu stoppen, die neue Belastungen für die Betriebe bringen. Die vollständige Mitteilung der BVE sowie weitere Anlagen können in der Verbandsgeschäftsstelle abgerufen werden. (E-Mail: empfang@bayerisches-bier.de; Sammelbestellung). Beilage: Sammelbestellung

Update Gaskrise Preisanpassungsverordnung veröffentlicht - Neue Szenarien der Bundesnetzagentur

Die Verordnung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung – GasPrAnpV) wurde am 08. August 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Somit können ab 1. Oktober 2022 zusätzlich Abgaben bei den Gaslieferanten erhoben werden, die diese an die Endkunden weitergeben werden. Damit erhöht sich der Gaspreis um weitere 30 bis 50 €/MWh netto. Die Finanzmittel werden denjenigen erstattet, die am Weltmarkt zu sehr hohen Energiepreisen Gas ankaufen mussten, um die Gasspeicher zu füllen bzw. andere Kosten hatten. „Die von der erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen unmittelbar betroffenen Gasimporteure im Sinne des § 26 Absatz 5 des Energiesicherungsgesetzes haben einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der Mehrkosten“, heißt es in der Verordnung. Die Berechnungsmethode ist im Anhang beschrieben, trifft Endverbraucher aber nur der Höhe nach. Der genaue Betrag soll noch im August bekanntgegeben werden. Mit diesem Verfahren sollen Regelungen nach § 24 Energiesicherungsgesetz vermieden werden („Aufbrechen der Gas-Verträge“). Dies ist der Vorteil der neuen Regelung. Der Nachteil entsteht aber bei denjenigen Unternehmen, deren Altverträge nun auslaufen oder ausgelaufen sind. Diese bezahlen dann den hohen neuen Gaspreis plus der Umlage ab Oktober. Die Regelung soll zunächst für zwei Jahre angewendet werden. Link zur Verordnung im Bundesanzeiger: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/GOQi17jHdOuMSKkfZkY?

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht neue Szenarien

Bis zu knapp 250 Mrd. kWh Erdgas könnten ab November bei einer anhaltenden Drosslung der Pipeline „Nord-Stream 1“ auf 20 Prozent der Kapazität fehlen. Das wäre mehr als ein Viertel des deutschen Jahresverbrauchs. Dies ergibt sich aus neuen Szenario-Berechnungen, die von der Bundesnetzagentur am 08. August 2022 auf ihrer Internetseite veröffentlicht wurden. Erste Szenarien hatte die Behörde im Juni veröffentlicht. Damals wurden als Grundannahmen ein kompletter Wegfall der Lieferungen nach Ende der Wartung der Pipeline und eine Reduktion auf 40 Prozent betrachtet. Die Bundesnetzagentur unterstellt bei der neuen Grundannahme, die Reduktion auf 20 Prozent erfolge bis Juni 2023, dem Ende des Betrachtungszeitraums. Im Basisszenario für diese Grundannahme fehlen dann die genannten 248 Mrd. kWh, eine Gasmangellage tritt schon ab November dieses Jahres ein. Angenommen wird in diesem Szenario eine Reduktion des Gasverbrauchs um fünf Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Verbrauch der vergangenen vier Jahre. Diese Verbrauchsreduktion sei aktuell schon feststellbar, schreibt die Regulierungsbehörde in ihrer Analyse. Unterstellt wird zudem ein durchschnittlicher Winter und eine Verfügbarkeit von 16 GW (knapp 140 Mrd. kWh/a) LNG-Importkapazität in Deutschland ab Januar 2023. Bei den ersten Analysen im Juni hatte die Bundesnetzagentur noch Szenarien mit und ohne LNG-Verfügbarkeit gerechnet. Nun scheint sie bei dem Punkt deutlich optimistischer zu sein. Aber auch bei der „20-Prozent-Grundannahme“ muss es nicht zu einer Gasmangellage kommen. Wenn der Verbrauch um zusätzlich 20 Prozent reduziert wird und auch die Exporte um den gleichen Prozentsatz zurückgehen, dann würde eine Gasmangellage vermieden. Kommt es zu zusätzlichen Verbrauchseinschränkungen von lediglich fünf Prozent, wäre eine Reduktion der Exporte um 35 Prozent notwendig, um nur einem geringen Gasmangel von 23 Mrd. kWh ab Februar 2023 ausgesetzt zu sein. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren. Die Anlage „Gas-Szenarien von Juli 22 - Juni 23 – Bundesnetzagentur“ kann in der Verbandsgeschäftsstelle abgerufen werden. (E-Mail: empfang@bayerischesbier.de; Sammelbestellung). Beilage: Sammelbestellung

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