Innsbruck informiert (März 2020)

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Lebensraum Innsbruck

Schutz, Kontrolle und Prävention bei Infektions­krankheiten

© CHRIST

IAN FORC

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Das städtische Referat für Gesundheitswesen ist für das Wohlergehen der Innsbrucker Bevölkerung verantwortlich. Der zuständige Amtsarzt und sein Team wissen, welche Vorkehrungen bei ansteckenden Infektionskrankheiten zu treffen sind.

„Das städtische Referat für Gesundheitswesen sorgt das ganze Jahr über für präventive Maß­ nahmen. Bei Infektionskrankheiten – wie im Falle des Coronavirus – bieten entsprechende Hygienemaßnahmen den besten Schutz.“ Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc

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er Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist ein Teilbereich des österreichischen Gesundheitswesens und wird auch als dritte Säule bezeichnet: Leistungen im Gesundheitssystem werden daher vom ÖGD, in der ambulanten Versorgung und in der stationären Versorgung in Krankenanstalten erbracht. Das Ziel des ÖGD ist der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Je nach Zuständigkeit werden die verschiedenen Agenden des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf Bundes-, Landes- bzw. Gemeindeebene wahrgenommen. Über gerade in den letzten Jahren im Fokus stehende Aufgaben im Infektions- und Katastrophenschutz hinaus ergibt sich ein viel breiteres Aufgabenspektrum für den ÖGD. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen unter anderem die Sanitäre Aufsicht, Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten, Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung sowie Medizinisches Krisenmanagement, um rasch und koordiniert auf Bedrohungsszenarien zu reagieren. Die Verantwort-

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lichkeit für die Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Krisenmanagements liegt dabei bei der jeweiligen örtlichen Katastrophenabteilung – in der Stadt Innsbruck ist das die Gemeindeeinsatzleitung (GEL).

Vielfältiges Aufgabenspektrum Die unterschiedlichen Aufgaben im Bereich des Gesundheitswesens werden auf lokaler Ebene von den Gesundheitsämtern organisiert. In der Tiroler Landeshauptstadt ist das Referat für Gesundheitswesen unter der Leitung des Stadtphysikus Ing. Dr. Hans-Peter Rammer zuständig. Entsprechend den Sanitätsgesetzen leisten die MitarbeiterInnen im Stadtmagistrat wichtige Beiträge für das Wohlbefinden der Bevölkerung: So etwa in der Gesundheitsvorsorge durch Impfungen, durch sanitäre Aufsicht von Krankenanstalten, Apotheken, Alten- und Pflegeheimen, durch hygienische Überwachung von Bädern, Lebensmitteln und Trinkwasser, im Sicherheitsbereich durch Verkehrs- und Drogenmedizin, waffen-

rechtliche Beurteilungen, Einweisungen nach dem Unterbringungsgesetz sowie durch vielfache Eignungsbegutachtungen und amtsärztliche Zeugnisse.

Meldepflichtige Krankheiten Das Referat für Gesundheitswesen tritt auch immer besonders in Erscheinung, wenn im Falle von Epidemien gezielte Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung gesetzt werden müssen. Bei Auftreten oder Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit werden vom städtischen Referat die erforderlichen Kontrollen und Erhebungen nach dem Epidemiegesetz durchgeführt. Das Epidemiegesetz wurde als Grundlage zur Erkennung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten erlassen. Bei sehr ansteckenden Infektionskrankheiten kann es erforderlich sein, Kranke, Krankheitsverdächtige oder auch Ansteckungsverdächtige zu isolieren bzw. für einige Zeit von öffentlichen Plätzen fern zu halten. Ziel ist, so schnell wie möglich eine Weiterverbreitung von Krankheiten mit hohem Gefährdungspotenzial auf andere Personen zu unterbinden. Das AIDS-Gesetz, das Geschlechtskrankheitengesetz und das Tuberkulosegesetz stehen ergänzend zum Epidemiegesetz, um die Verbreitung von Krankheiten mit spezifischen Charakteristika überwachen und verhindern zu können. Diese Gesetze regeln, welche Krankheiten bei Verdacht,


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