3 minute read

Krisenpläne im Referat Gesundheitswesen

Schutz, Kontrolle und Prävention bei Infektionskrankheiten

Das städtische Referat für Gesundheitswesen ist für das Wohlergehen der Innsbrucker Bevölkerung verantwortlich. Der zuständige Amtsarzt und sein Team wissen, welche Vorkehrungen bei ansteckenden Infektionskrankheiten zu treffen sind.

© CHRISTIAN FORCHER

„Das städtische Referat für Gesundheitswesen sorgt das ganze Jahr über für präventive Maßnahmen. Bei Infektionskrankheiten – wie im Falle des Coronavirus – bieten entsprechende Hygienemaßnahmen den besten Schutz.“ Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist ein Teilbereich des österreichischen Gesundheitswesens und wird auch als dritte Säule bezeichnet: Leistungen im Gesundheitssystem werden daher vom ÖGD, in der ambulanten Versorgung und in der stationären Versorgung in Krankenanstalten erbracht. Das Ziel des ÖGD ist der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Je nach Zuständigkeit werden die verschiedenen Agenden des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf Bundes-, Landes- bzw. Gemeindeebene wahrgenommen. Über gerade in den letzten Jahren im Fokus stehende Aufgaben im Infektions- und Katastrophenschutz hinaus ergibt sich ein viel breiteres Aufgabenspektrum für den ÖGD. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen unter anderem die Sanitäre Aufsicht, Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten, Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung sowie Medizinisches Krisenmanagement, um rasch und koordiniert auf Bedrohungsszenarien zu reagieren. Die Verantwort

lichkeit für die Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Krisenmanagements liegt dabei bei der jeweiligen örtlichen Katastrophenabteilung – in der Stadt Innsbruck ist das die Gemeindeeinsatzleitung (GEL).

Vielfältiges Aufgabenspektrum Die unterschiedlichen Aufgaben im Bereich des Gesundheitswesens werden auf lokaler Ebene von den Gesundheitsämtern organisiert. In der Tiroler Landeshauptstadt ist das Referat für Gesundheitswesen unter der Leitung des Stadtphysikus Ing. Dr. Hans-Peter Rammer zuständig. Entsprechend den Sanitätsgesetzen leisten die MitarbeiterInnen im Stadtmagistrat wichtige Beiträge für das Wohlbefinden der Bevölkerung: So etwa in der Gesundheitsvorsorge durch Impfungen, durch sanitäre Aufsicht von Krankenanstalten, Apotheken, Alten- und Pflegeheimen, durch hygienische Überwachung von Bädern, Lebensmitteln und Trinkwasser, im Sicherheitsbereich durch Verkehrs- und Drogenmedizin, waffenrechtliche Beurteilungen, Einweisungen nach dem Unterbringungsgesetz sowie durch vielfache Eignungsbegutachtungen und amtsärztliche Zeugnisse.

Meldepflichtige Krankheiten Das Referat für Gesundheitswesen tritt auch immer besonders in Erscheinung, wenn im Falle von Epidemien gezielte Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung gesetzt werden müssen. Bei Auftreten oder Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit werden vom städtischen Referat die erforderlichen Kontrollen und Erhebungen nach dem Epidemiegesetz durchgeführt. Das Epidemiegesetz wurde als Grundlage zur Erkennung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten erlassen. Bei sehr ansteckenden Infektionskrankheiten kann es erforderlich sein, Kranke, Krankheitsverdächtige oder auch Ansteckungsverdächtige zu isolieren bzw. für einige Zeit von öffentlichen Plätzen fern zu halten. Ziel ist, so schnell wie möglich eine Weiterverbreitung von Krankheiten mit hohem Gefährdungspotenzial auf andere Personen zu unterbinden. Das AIDS-Gesetz, das Geschlechtskrankheitengesetz und das Tuberkulosegesetz stehen ergänzend zum Epidemiegesetz, um die Verbreitung von Krankheiten mit spezifischen Charakteristika überwachen und verhindern zu können. Diese Gesetze regeln, welche Krankheiten bei Verdacht,

© SHUTTERSTOCK.COM

Referat Gesundheitswesen Mo., Di., Do., Fr. von 8.00 bis 11.00 Uhr und nach Vereinbarung; mittwochs kein Parteienverkehr Maria-Theresien-Straße 18, 1. Stock Telefon +43 512 5360 1150 und 1144 www.innsbruck.gv.at , Leben | Soziales , Gesundheit

Erkrankung oder Tod der Meldepflicht unterliegen.

Verhaltens- und Präventionsmaßnahmen Wirksamen Schutz vor einigen Infektionskrankheiten bieten zudem Impfungen. Entsprechende Hygienemaßnahmen tragen im Alltag dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen. Die Hände sind die häufigsten Überträger von ansteckenden Krankheiten. Regelmäßiges und gründliches Händewaschen ist eine Verhaltensmaßnahme: Vor allem nach Aufenthalt im öffentlichen Raum wie etwa bei Busoder Zugfahrten, beim Nachhausekommen oder vor dem Essen hat Händedesinfektion eine wichtige Schutzfunktion gegen die Übertragung von Krankheiten. Einige Infektionserreger werden sowohl durch direkten und indirekten Kontakt als auch durch Tröpfchen aus den Atemwegen übertragen. Infektiöse Tröpfchen werden zum Beispiel beim Husten und Niesen freigesetzt und verbreitet. Simple Hygieneregeln beim Husten und Niesen tragen dazu bei, andere nicht anzustecken. Wenn man kein Taschentuch parat hat, sollte man nicht in die Hände, sondern in den Ellenbogen husten oder niesen. Auch die Küchen- und Lebensmittelhygiene sollte beachtet werden. Mit Keimen belastete Lebensmittel können ebenso ansteckende Infektionen verursachen. MF

„Wanne raus, Dusche rein!“

„Fällt Ihnen das Ein- und Aussteigen beim Baden zunehmend schwer? Dann tauschen Sie die Wanne gegen eine barrierefreie Dusche aus. Das geht einfacher und schneller, als Sie denken!“ Martin Hauser, Inhaber von KomfortBad

Wanne raus

Dusche rein

Elektro- und Installationsarbeiten werden gemeinsam mit befugten Handwerksbetrieben ausgeführt.

Wir machen Ihr Bad seniorenfit: • alles aus einer Hand • inkl. Förderberatung • schon über 500 Umbauten • in IBK und Umgebung

Bis zu 35% + 25% Förderung für SeniorInnen

Jetzt kostenlosen Beratungstermin vereinbaren! T +43 660 24 24 883

This article is from: