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Bebauungspläne

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Arbeiterbäckerei

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Die Stadtplanung informiert

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2021 die Auflage folgender Entwürfe beschlossen:

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Wilten Wilten Mühlau Mühlau

Mühlau Mühlau

INN

INN

Saggen Saggen

Saggen Saggen

WI-B41 WI-B41

MÜ-B20 MÜ-B20

MÜ-B20

Entwurf des Bebauungsplanes und Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. Ergänzenden Bebauungsplanes PR-F25 sowie Entwurf des BebauungsNr. WI-B41, Wilten, Bereich zwi- planes und Ergänzenden Bebauungsplaschen Schöpfstraße, Speckbacherstraße, nes Nr. PR-B33, Pradl, Bereich EgerdachFranz-Fischer-Straße und Fritz-Pregl- straße 34, Gp. 1386, KG Pradl Straße Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung aufgrund der Notwendigkeit, Bebauungspläne auf der Grundlage der aktuellen raumordnungsrechtlichen BePradl Pradl Reichenau Reichenau Reichenau Reichenau stimmungen und den aktualisierten Zielsetzungen laut TROG 2016 zu erlassen. Anlass für die flächenwidmungs- und bebauungsplanmäßige Bearbeitung ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des östHötting Hötting lichen Grundstückbereiches. Es ist die Hötting West Hötting WestHötting West Hötting West

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. MÜ-B20, Mühlau, Bereich Anton-Rauch-Straße 5 Im Hinblick auf einen vorgesehenen Dachausbau im nordöstlichen Bereich des Bestandsgebäudes erfolgt eine Adaptierung des Bebauungsplanes. Höttinger Au Höttinger AuHöttinger Au Höttinger Au

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Pradl Pradl Reichenau ReichenauReichenau Reichenau Hötting West Hötting WestHötting West Hötting West

PR-F25 und PR-B33 HA-B44

PR-F25 und PR-B33PR-F25 und PR-B33 HA-B44HA-B44 IN-B56IN-B56

Realisierung von freifinanziertem und gefördertem Wohnraum sowie geförderter sozialer Infrastruktur in Form eines dreigruppigen Kindergartens geplant. Außerdem wird die Grundlage für die Weiterentwicklung sowie den Ausbau und die Gestaltung der umliegenden Straßenräume geschaffen. Das städtebauliche Gesamtkonzept und das Projekt für den ersten Bauabschnitt sind aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangen.

Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B44, Höttinger Au, Bereich Scheuchenstuelgasse 14 Es ist beabsichtigt, das Studierendenheim Kranebitter Allee 13 abzubrechen und durch einen erweiterten Neubau zu erset-

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Innenstadt InnenstadtInnenstadt Innenstadt

zen. Um eine durchgehende Balkonzone Richtung Scheuchenstuelgasse zu ermöglichen, wird der Bebauungsplan geringfügig adaptiert.

Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B56, Innenstadt, Bereich zwischen Bürgerstraße, Colingasse, Adolf-Pichler-Platz, Stainerstraße, Marktgraben und Innrain Es erfolgt eine planungsrechtliche Neubearbeitung aufgrund der Notwendigkeit, Bebauungspläne auf der Grundlage der aktuellen raumordnungsrechtlichen Bestimmungen und den aktualisierten Zielsetzungen laut TROG 2016 zu erlassen.

Die Auflage der Entwürfe erfolgt vom 1.6.2021 bis einschließlich 29.6.2021. Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen der Online-Amtstafel.

Weiters wurde beschlossen:

• Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. SA-B18

Hötting Hötting

Höttinger Au Höttinger Au Innenstadt Innenstadt

IN-B56

Einsichtnahme und Informationen:

Aufgrund der behördlichen Einschränkungen ist die Einsichtnahme online auf der Amtstafel möglich. Wir geben detaillierte Informationen zu den aufgelegten Entwürfen nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter +43 512 5360 4105 oder 4112) unter Einhaltung von verordneten Verhaltensregeln (eine Person mit max. einer Begleitperson, Tragen einer FFP2Maske oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske).

Personen die in der Gemeinde einen Wohnsitz haben, und RechtsträgerInnen, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, haben das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Hinweis:

§ 9.1 Tiroler COVID-19-Gesetz: Werden Rechtsakte, insbesondere Verordnun-

IN-B56

gen oder Teile davon, aufgrund landesgesetzlicher Anordnung an der Amtstafel der Behörde oder durch Auflegung zur öffentlichen bzw. allgemeinen Einsichtnahme bei der Behörde oder in beiderlei Weise kombiniert kundgemacht, so wird die Rechtswirksamkeit der Kundmachung durch behördliche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der zwischenmenschlichen Kontakte zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nicht berührt.

Für den Gemeinderat Dr. Robert Schöpf

Baudirektor

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