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Weihnachtliches Innsbruck

Kerzen, Raketen & Co.

Damit die Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel ohne Unfälle ablaufen, sollten einige Sicherheitshinweise beachtet werden.

Es ist keine Seltenheit, dass die Berufs- oder freiwillige Feuerwehr in den Feiertagen zu Brandeinsätzen ausrücken muss. Immer wieder geraten Adventkränze, Christbäume oder Weihnachtsgestecke in Brand. Trockene Äste und Nadeln in Kombination mit Kerzen ergeben eine feurige Mischung. „Brennende Lichter sollte man deshalb nie aus den Augen verlieren oder gar unbeaufsichtigt lassen. Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt LED-Lampen. Es gibt inzwischen welche, die flackern wie Kerzen“, rät Mag. (FH) Helmut Hager, Branddirektor der Berufsfeuerwehr Innsbruck, zur Verwendung elektrischer Lichter.

Was tun, wenn es brennt?

Wenn trotz aller Vorsicht ein Feuer ausbricht, sollte man nach Möglichkeit Ruhe bewahren und die Gefahr realistisch einschätzen. Ein Löschversuch ist nur dann ratsam, wenn man sich selbst nicht in Gefahr bringt. Andernfalls sollte der Brandraum verlassen und die Tür geschlossen werden. Wichtig: sofort die Feuerwehr unter 122 verständigen und andere Personen warnen. „Ein brennender Christbaum kann einen Raum binnen sehr kurzer Zeit unter Vollbrand setzen. Dessen muss man sich bewusst sein“, wird Hager deutlich. Vorbeugung ist wichtig: Wer Kerzen entzündet, sollte stets einen Feuerlöscher oder Wasserkübel in Griffweite haben. Sinnvoll ist auch die Installation von Heimrauchmeldern, die Leben retten können.

Bitte nicht knallen

Hoch ist die Alarmbereitschaft bei Feuerwehr, Rettung und den Sicherheitsbehörden auch rund um den Jahreswechsel. Privat abgeschossene Feuerwerkskörper wie Raketen oder Böller sind ein Sicherheitsrisiko – und im Stadtgebiet daher prinzipiell verboten. Wer erwischt wird, muss mit Strafen bis zu 3.600 Euro rechnen. Der Verkauf und das Abfeuern außerhalb des Ortsgebietes sind aber unter Auflagen – wie der Einhaltung des Mindestalters je nach Feuerwerks-Kategorie − erlaubt. „Wir bekommen viele Beschwerdeanrufe, speziell von Tierbesitzerinnen und Tierbesitzern“, macht Christoph Stolz vom Referat Allgemeine Sicherheit aufmerksam. Auch der Umwelt zuliebe sollte auf die Knallerei zu Silvester verzichtet werden. WG

© PIXABAY

Welche Feuerwerkskörper gibt es?

Laut Pyrotechnikgesetz sind Feuerwerkskörper in vier

Kategorien unterteilt. Das Abfeuern ab Kategorie F2 ist innerhalb des Stadtgebiets und in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Pflegeheimen, Kinderbetreuungseinrichtungen und größeren Menschenansammlungen verboten. Feuerwerkskörper dürfen nur vom befugten (stationären) Fachhandel verkauft werden, die Bestellung in Online-Shops ist bei Strafe untersagt. Nähere Infos: www.oesterreich.gv.at Themen , Freizeit und Straßenverkehr , Silvesterknaller/Feuerwerkskörper.

F1: Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk.

Mindestalter zwölf Jahre. F2: Schweizer Kracher („Piraten“), Knallfrösche,

Raketen. Ab 16 Jahren, keine Fachkenntnis erforderlich.

F3: Knallkörper, Feuerräder, wirkungsstarke Raketen. Ab 18 Jahren, nur für pyrotechnisch fachkundige und befugte Personen mit Bewilligung erlaubt. F4: Feuerwerksbomben, römische Lichter, Feuertöpfe, ab 18 Jahren, nur für pyrotechnisch fachkundige und befugte Personen mit

Bewilligung erlaubt.

GEHEIMTIPP FÜR GENIESSER & AKTIVE

SKIVERGNÜGEN ZUM GREIFEN NAH‘

KINDER UNTER 8 JAHREN FREI in Begleitung eines zahlenden Elternteils** in derselben Ticket-Kategorie

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