Innsbruck informiert (April 2021)

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Lebensraum Innsbruck

Humorvoll Barrieren überwinden Falsch abgestellte E-Scooter auf Gehwegen sind eine Gefahr, speziell für Menschen mit Behinderungen. Eine kooperative Bewusstseinskampagne soll die Bevölkerung für korrektes Abstellen von Elektrorollern, aber auch andere Hindernisse im öffentlichen Raum sensibilisieren.

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© C. FORC

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lektroroller – sogenannte E-Scooter – erfreuen sich als alternatives Fortbewegungsmittel großer Beliebtheit. Neben einer steigenden Zahl an privaten Fahrzeugen werden sie in Innsbruck auch zum Verleihen angeboten. Sie bieten vielen in der Stadt die Möglichkeit, schnell von A nach B zu kommen. Dennoch gibt es auch Schattenseiten – sie werden oftmals achtlos im öffentlichen Raum stehen gelassen. Unachtsam geparkte Scooter stellen eine Barriere dar und erschweren den Alltag unnötig. Auch für Bürger­Innen im Rollstuhl und mit Rollatoren sind die häufig unbedacht abgestellten Scooter ein unpassierbares Hindernis. Zugleich sind Familien mit Kinderwagen immer wieder gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Nicht nur E-Scooter, ebenso andere Fahrzeuge sowie Müllcontainer, können zu Verletzungen führen.

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INNSBRUCK INFORMIERT

Richtiges Abstellen Die kleinen mit Elektromotor betriebenen Roller machen insbesondere blinden und sehbehinderten Menschen das Leben unnötig schwer. Oft nutzen sie Hausmauern, um sich zu orientieren – dort abgestellte Roller, aber auch Fahrräder werden dann häufig zur Gefahr. Darüber hinaus sollte keinesfalls das taktile Blindenleitsystem durch Hindernisse wie Scooter, Fahrräder oder parkende Autos unterbrochen werden. Das Leitliniensystem ermöglicht blinden und sehbehinderten Personen, sich mit Hilfe eines Blindenstocks selbstständig im öffentlichen Raum, in Gebäuden oder bei Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln sicherer und leichter zu bewegen. Oft führen diese taktilen Leitsysteme zu akustischen Ampelanlagen. Das sind Ampelanlagen, die blinden und sehbehinderten Menschen durch ein hörbares

„Behindert werden Menschen erst durch unterschiedliche Barrieren. Mit dieser Bewusstseinskampagne nimmt die Stadt Innsbruck eine wichtige Vorreiterrolle ein und soll alle Menschen in unserer Stadt für ein rücksichtsvolles Miteinander im Alltag gewinnen.“ Stadträtin Mag.a Elisabeth Mayr

Signal anzeigen, wo die Fahrbahn sicher überquert werden kann. Seit 1. Juni 2019 sind Roller mit Elektroantrieb Fahrrädern gesetzlich gleichgestellt. Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen E-Scooter-Fahrende die Vorschriften für RadfahrerInnen befolgen. E-Roller sind so abzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr bzw. Personen behindern können. Das Abstellen ist nur an Fahrradständern oder auf Gehsteigen erlaubt, die mindestens zweieinhalb Meter breit sind. Dies gilt allerdings nicht im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, außer es sind dort Fahrradständer aufgestellt. Für die Sicherheit von blinden und sehbehinderten Menschen ist es deshalb besonders wichtig, dass Leitlinien am Boden sowie Ampelanlagen freigehalten werden.

Gemeinsame Kampagne Die Stadt Innsbruck hat es sich zur Aufgabe gemacht, besonders E-Scooter-Fahrende, aber auch alle in Innsbruck lebenden BürgerInnen sowie BesucherInnen


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