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Kampfdrohnen für die Bundeswehr ohne Debatte

MAHNWACHE AM BUNDESVERTEIDIGUNGSMINISTERIUM, HIER FEHLT EIN TEXT BERLIN, 11. MAI 2020

Kampfdrohnen für die Bundeswehr ohne gesellschaftliche Debatte

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Einführung durch die Hintertür

Das Bundesverteidigungsministerium hat im Mai eine virtuelle Debatte über die Bewaffnung der geleasten Drohnen begonnen, die 2018 von der damaligen Ver teidigungsministerin Ursula von der Leyen als „breite gesellschaftliche Debatte“ angekündigt worden war. Das Bundes verteidigungsministerium schreibt dazu auf seiner Homepage: „Trotz der erheblichen Einschränkungen durch Covid-19 war ge mäß dem Koalitionsvertrag in der Zeit vom 11. Mai bis zum 3. Juni 2020 in mehreren Veranstaltungen ein lebendiger, konstruktiver und transparenter Dialog öffentlich geführt worden. Dieses unter Beteiligung von Repräsentanten von Glaubensgemeinschaften, wichtigen Vertretern der Zivilgesellschaft, des parlamentarischen Raumes und der Bürgerinnen und Bürger.“ Der Bundestagsabge ordnete Andrej Hunko dagegen spricht von einer Alibiveranstaltung. Die Koalition werde die Bewaffnung beschließen, egal was bei der „Drohnendebatte“ herauskommt, kritisierte er.

Wer die ersten öffentlichen Diskussionen verfolgt hat, konnte er leben, dass sie überwiegend von Menschen aus dem Umfeld der Bundeswehr geprägt waren und dadurch eine erhebliche Schlag seite hatten. Eine ausführliche Debatte mit völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung – wie im RegierungsKoalitionsvertrag vorgesehen – hat nicht stattgefunden. Inzwischen zeichnet sich ab, dass zu dieser wichtigen Entscheidung weder eine breite öffentliche, noch eine eigenständige parlamentarische Debatte stattfinden soll. Stattdessen soll eine Entscheidung wohl nach der Sommerpause durch die Hintertür mittels Finanzierungs beschluss über den Bundeshaushalt getroffen werden.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Gabriela Hein rich kündigte Ende Juni 2020 in einem Zeitungsinterview eine Zustimmung ihrer Fraktion zur Beschaffung von Waffen für die unbemannten Systeme vom Typ Heron TP an, falls gewis se Bedingungen erfüllt seien. Voraussetzung sei beispielsweise eine Steuerung bewaffneter Drohnen aus dem Einsatzland, eine psychologische Betreuung der Drohnenpilot*innen und -Opera tor*innen sowie die Offenlegung der allgemeinen Einsatzregeln. Der verteidigungspolitische Sprecher Fritz Felgentreu und der ab rüstungspolitische Sprecher Karl-Heinz Brunner (beide SPD) legten in einem Brief vom 2. Juli 2020 noch mal nach und nannten weitere Kriterien im Detail. Unter anderem fordern die Politiker ein ausdrückliches Verbot von extralegalen Tötungen, „um die strikte Einhaltung des Völkerrechts zu gewährleisten und uns aus drücklich von der Praxis einzelner anderer Staaten abzugrenzen“. Notwendig sei zudem eine kategorische Ablehnung von vollauto matisierten Drohnen und anderen Waffensystemen, um die finale Entscheidung über den Einsatz von Waffengewalt stets auf einem menschlichen Urteil begründen zu können. Ob die CDU diesen Voraussetzungen zustimmen wird, bleibt abzuwarten.

Der Arbeitskreis gegen bewaffnete Drohnen, in dem die IPPNW mitarbeitet, hält eine intensive, öffentliche, kontroverse De batte über die Bewaffnung der Bundeswehr-Drohnen weiterhin für notwendig. In Zeiten der Corona-Pandemie sind die ohnehin begrenzten Möglichkeiten der Zivilgesellschaft, sich an Bundes tagsdebatten zu beteiligen, zusätzlich eingeschränkt. Daher hat das breite Bündnis der Zivilgesellschaft zu militärischen Drohnen am 16. September 2020 zu einer öffentlichen Online-Debatte über die Bewaffnung der Bundeswehr-Drohnen eingeladen.

Derweil schafft die Bundeswehr bereits Fakten. Die von Israeli Aerospace Industries für die Bundeswehr entwickelte Heron TP hat am 26. Juli 2020 einen ersten Testflug absolviert. Sie wurde auf der Basis der Drohne Eitan entwickelt, die seit rund zehn Jah ren von den israelischen Streitkräften über den palästinensischen Gebieten eingesetzt wird. Ab dem Jahr 2021 sollen die Heron TP die Aufklärungsdrohnen Heron 1 in Afghanistan ersetzen und ab 2024 in Mali eingesetzt werden.

Das Online-Hearing des AK Drohnen findet am 16.9.2020 statt. Anmeldung: ippnw.de/bit/hearing

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