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von Kindern und Jugendlichen

Gesundheitliche Folgen der Abschiebung von Kindern und Jugendlichen

Im Oktober 2020 erscheint ein neuer Report des IPPNW-Arbeitskreises „Flucht und Asyl“

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Selbst gesunde Menschen können durch drohende und tatsäch liche Abschiebungen und durch ein Leben in teils jahrelanger existenzieller Unsicherheit gesundheitlich schwer geschädigt werden. Für Kinder und Jugendliche gilt dies in besonderem Maß.

Das Muster ihrer Reaktionen auf diese Si tuation ist altersabhängig und individuell sehr variabel. Sehr kleine Kinder reagieren oft mit Verhaltensauffälligkeiten wie Essund Trinkverweigerung, Schlafstörungen und autoaggressivem Verhalten.

Im Alter von 19 Monaten musste die kleine Ina bei einem gescheiterten Abschiebe versuch im Lager Manching bei Ingolstadt im März 2017 mit ansehen, wie die Polizei ihren Vater und ihren 14jährigen Bruder zu Boden brachte und fesselte. Die schwer traumatisierte Mutter brach zusammen und musste anschließend vier Wochen stationär psychiatrisch behandelt werden. Danach verweigerte das Mädchen das Es sen. Sie schlug sich wiederholt den Kopf an die Wand, wobei eine große Platzwun de entstand, und riss sich Haare aus.

Statt die dringend indizierte stationäre Behandlung des Mädchens zu ermög lichen, versuchten die Behörden erneut, die Familie abzuschieben, diesmal ohne die Mutter. Erst am Flughafen Frankfurt fand der verzweifelte Vater einen Arzt, der sich die Atteste seiner kleinen Toch ter durchlas und dann die Abschiebung stoppte. Ina und ihr Vater kehrten zurück ins Lager Manching, die 11 und 14 Jahre alten Geschwister kamen in ein Jugend heim. Keine 24 Stunden später nahmen zehn PolizeibeamtInnen und Angestellte des Jugendamtes dem Vater die kleine Ina gewaltsam weg. Diese kam zunächst in das Jugendheim, wo ihre Geschwister wa ren, doch später wurde sie dort wieder abgeholt und in eine Pflegefamilie gebracht.

Durch ärztliche Intervention gelang es, für Ina eine stationäre Therapie im Kin derzentrum begeleitet durch den Vater durchzusetzen. Nach drei Wochen war das Mädchen deutlich stabilisiert, musste aber nach der Entlassung weiter im Camp leben, obwohl den Behörden ärztliche Stellungnahmen vorlagen, dass bei Inas weiterem Aufenthalt dort eine Chronifizie rung der Störung eintreten würde.

Ende Juli 2017 war eine erneute stationäre Aufnahme der Mutter vorgesehen, musste allerdings wegen Bettenmangels in der Psychiatrie verschoben werden. Am nächsten Tag wurde sie mit ihren drei Kindern aus dem Lager Manching abge holt, in Hand- und Fußfesseln gelegt und mit einem Krankentransport liegend zum Flughafen gebracht. Wieder mussten die Kinder, die vom Jugendamt begleitet wur den, alles mit ansehen. Ein Urteil über den Eilantrag der Anwältin beim Münch ner Verwaltungsgericht wurde nicht abgewartet, sämtliche aktuellen Atteste zur Reiseunfähigkeit wurden ignoriert, ein Be gleitarzt stufte Frau B. als flugtauglich ein, ein hinzugezogener Flughafenarzt wider sprach dem vergeblich. Mutter und Kinder wurden in einem extra für sie gecharter ten Flugzeug abgeschoben. Der Ehemann und Vater der Kinder blieb er in Deutsch land, und die Familie wurde getrennt. Die Jugendlichen wurden mit ihrer schwer kranken Mutter und der kleinen Schwester allein gelassen. Weder während, noch nach dem Flug wurden die Kinder betreut – sie alle hatten große Angst. Die elfjähri ge Matilda berichtete, dass es ihrer Mutter nach der Abschiebung sehr schlecht ging, sie war voller Hämatome, hatte stärkste Kopfschmerzen und bekam keine Medika mente. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde der Bayerischen Ärzteinitiative für Flücht lingsrechte gegen die Zentrale Ausländerbehörde wegen massiver Verletzungen der seelischen Gesundheit von Kleinkindern wurde von der Regierung von Oberbayern als unbegründet zurückgewiesen.

Ältere Kleinkinder zeigen häufig Symptome wie hartnäckige Verstopfung und nächt liche Angstzustände. Die neue gesetzlich vorgegebene Strategie der Ausländerbe hörden, Abschiebungen nicht anzukündigen, führt offensichtlich besonders oft zu einer massiven Schädigung der Kinder, die durch das nächtliche Eindringen der Polizei in ihre Unterkunft ausgelöst wird. „Kinder würden aus Angst vor einer un angekündigten nächtlichen Abschiebung bereits mit ihren Schuhen zu Bett gehen, um … vorbereitet zu sein.“

In Stephanskirchen mussten vier syrische Kinder im Alter von ein bis sieben Jahren aufgrund massiver Angstzustände, Schlaf losigkeit und Verhaltensstörungen behandelt werden. Vorausgegangen war ein

unangekündigter Abschiebungsversuch nach Ungarn, der um vier Uhr früh be gonnen und später aufgrund des Gesundheitszustandes der schwangeren Mutter abgebrochen wurde. Am Tag vor dem Abschiebeversuch war ein Gerichtsurteil bekannt geworden, nach dem Dublin-Ab schiebungen nach Ungarn auf Grund der schlechten Situation dort unzulässig sind.

In Schweden wurde seit Beginn des Jahr tausends ein spezifisches Syndrom bei Hunderten von Kindern und Jugendlichen beschrieben, die mit ihren Familien meist aus Balkanländern geflüchtet waren: das „Resignation Syndrome“. Die Betroffenen sind typischerweise zwischen 8 und 15 Jahren alt und vollkommen passiv, zurück gezogen und stumm; sie haben keine Muskelspannung, sind unfähig zu essen und zu trinken, inkontinent und reagieren nicht auf physische Reize oder Schmerz. Nach einer Lockerung der Asylgesetzgebung 2006 sei die Häufigkeit zurückgegangen.

Die meisten älteren Schulkinder und Jugendlichen reagieren aber auf traumatisierende Situationen wie eine Ab schiebung ähnlich wie junge Erwachsene. Zu den Symptomen der Traumafolgestö rungen zählen Schmerzzustände, Schlafund Konzentrationsstörungen, Alpträume, Hyperarousals (Übererregung), Flash backs und dissoziative Zustände.

Die 2017 11 und 14 Jahre alten Geschwis ter der kleinen Ina waren natürlich damit überfordert, sich um die kranke Mutter und die kleine Schwester zu kümmern. In

Albanien ließen sich beide etwa vier Wo chen nach der Abschiebung kinder- und jugendpsychiatrisch untersuchen, wobei eine posttraumatische Störung mit nächt lichen Erregungszuständen und eine generalisierte Angststörung festgestellt und eine Weiterbehandlung in einer speziali sierten Klinik in Tirana empfohlen wurde. Beide klagten darüber, immer wieder die Szene vor Augen zu haben, wie ihre Mutter gefesselt ins Flugzeug geschleppt wurde.

Aus Angst vor Blutrache konnten die bei den in Albanien nicht zur Schule gehen. Sie flohen erneut nach Deutschland und wurden als unbegleitete Minderjährige in Bayern aufgenommen, wo sie auch die Schule besuchten. Während der Pfingst ferien 2019 wurden sie von einem Großaufgebot aus Polizei, Jugend- und Ausländeramt überraschend und sehr gewaltsam erneut abgeschoben. Der Bayerische Flüchtlingsrat teilt mit: „Nach der Festnah me wurden die Kinder getrennt und direkt zum Münchner Flughafen gefahren. Es wurde ihnen nicht ermöglicht, persönliche Dinge, Kleidung oder Geld mitzunehmen. Bis zum Abflug wurden sie isoliert in Ein zelzellen des Münchner Flughafens eingesperrt – ohne Ansprechpartner*innen, ohne Nahrungsmittel, ohne Handys. In Tirana/Albanien angekommen, haben sich die Jugendamtsmitarbeitenden an der ge öffneten Flugzeugtür verabschiedet. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wurden weder einer geeigneten Jugend hilfeeinrichtung in Albanien noch den sorgeberechtigten Eltern übergeben, wie dies gesetzlich vorgesehen ist. Das Wohl der Kinder, entsprechende Unterbringung und Versorgung sind nicht garantiert.“

Durch Abschiebung werden Kinder und Jugendliche aus dem Kindergarten oder ihrer Schule gerissen, wo sie für ihre Zu kunft lernen und Freunde gefunden haben. Sie kommen in eine Umgebung, die ihnen oft unbekannt ist und wo ihre Bildungs chancen in aller Regel sehr schlecht sind.

Die Praxis der Abschiebung von Kindern und Jugendlichen verstößt oft gegen Artikel 2 und Artikel 6 Grundgesetz (Recht auf Leben und körperliche Unver sehrtheit, Schutz der Familie) und Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskon vention (Verbot erniedrigender oder unmenschlicher Behandlung). Sie verstößt immer gegen Artikel 3 der Kinderrechts konvention der Vereinten Nationen, die bei uns geltendes Recht ist (Berücksichti gung des Kindeswohls bei allen staatlichen Maßnahmen). Doch die Ausländerbehör den kennen nur ein Gesetz, das gnadenlos angewandt wird, das Aufenthaltsgesetz.

Abschiebungen von Kindern und Ju gendlichen müssen abgeschafft werden, da sie das Kindeswohl und die Gesund heit massiv gefährden. In einem ersten Schritt sind unangekündigte nächtliche Abschiebungen und Festnahmen in Kin dergärten und Schulen zu unterlassen. .

Dies ist ein Vorab-Auszug aus dem Report „Gesundheitliche Folgen von Abschiebung“ des AK Flucht und Asyl, der im Oktober 2020 veröffentlicht wird.

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