Vorsicht Wild

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Vorsicht Wild

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Haben Sie Interesse an Wildtieren und an der Jagd im Kanton Aargau?

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Wildtiere brauchen unseren Schutz

Städte und Wohnsiedlungen breiten sich aus. Land- und Forstwirtschaft nutzen den knappen Boden intensiv. Strassen, Schienen, Industrie und Siedlungen engen den Lebensraum unserer Wildtiere immer mehr ein, und die Freizeitnutzung des Menschen findet vermehrt im Lebensraum der Wildtiere statt.

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Für eine gesunde Entwicklung brauchen unsere Wildtiere einen regelmässigen Lebensrhythmus (Nahrungsaufnahme – Verdauung – Ruhe). Alles, was die Abläufe stört, schadet ihnen. Deshalb ist die Rücksichtnahme von uns Menschen in ihren Lebensräumen von grosser Bedeutung. Helfen Sie mit.

Diese Broschüre, herausgegeben vom Aargauischen Jagdschutzverein (AJV), gibt Ihnen für einen rücksichtsvollen Umgang im Lebensraum der Wildtiere nützliche Tipps. Sie finden darin auch wichtige Informationen über die Jagd im Aargau.

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Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall mit Wild

• Halten Sie nach einem Wildunfall sofort an. • Verendetes Wild sollte nach Möglichkeit an • Warten Sie an der Unfallstelle, bis der zuständige Jagdaufseher/Wildhüter eintrifft. Er den Strassenrand gezogen werden. Berühren Sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinker wird das Wild bergen oder gestützt auf Ihre Sie jedoch nie verletztes lebendes Wild und und Pannendreieck. Angaben nachsuchen. Er stellt Ihnen auch die halten Sie genügend Sicherheitsabstand. notwendige Unfallbestätigung aus, welche Sie • Melden Sie den Unfall unverzüglich der Polizei für Ihre Versicherung benötigen. (Tel. 117). Eine Verletzung der Meldepflicht ist • Wenn das Wild nach der Kollision flüchtet, markieren Sie den Unfallort und die Fluchtrichstrafbar. Wer sich Unfallwild aneignet, macht tung des verletzten Wildes. sich ebenfalls strafbar.

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So helfen Jäger das Wild und ihre Lebensräume schützen

Schutz des Jungwildes

Mithilfe bei der Wildschadenverhütung

Vor dem ersten Grasschnitt werden die Wiesen nach frisch gesetzten Rehkitzen abgesucht, damit diese nicht vermäht werden.

Gefährdete Jungbäume im Wald werden mit Zäunen geschützt, mit Einzelschützen versehen oder mit einem chemischen Mittel gegen Fegeund Verbissschäden angestrichen. Einzäunungen, die keine Verwendung mehr haben, werden entfernt (Wildfallen).

Aufwertung des Lebensraumes Durch das Anlegen und Pflegen von Hecken, stufigen Waldrändern, renaturierten Bächen, Freihalteflächen (Waldlichtungen) und Verbisshölzern werden die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen Säugetiere und Vögel erhalten und aufgewertet.

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Verhütung von Wildunfällen

Überwachung der Wildtierbestände

Öffentlichkeitsarbeit

Die Montage und der Unterhalt von Wildwarnge- Die Jäger sind das ganze Jahr in ihrem Revier Durch zeitgemässe Umweltbildung und Inforräten und Lichtreflektoren an Strassenleitpfos- unterwegs. Sie überwachen die Wildtierbestän- mationen an Schulen, Kursen, Messen und Verten dienen der Unfallverhütung mit Wildtieren. de und regulieren sie mit Abschüssen. Sie greifen anstaltungen sensibilisiert der Jäger die BevölDie Geräte warnen Wildtiere mit einem schrillen ein, wenn Wildtiere in Gefahr sind, zum Beispiel kerung für die Nachhaltigkeit der Natur und die Pfeifton vor der Überquerung einer Strasse vor durch streunende Hunde. Sie sind vor allem Jagd. Er hilft Auswirkungen des menschlichen einem herannahenden Fahrzeug. Kommt es im Winter und zur Aufzuchtzeit eine tödliche Handelns in der Natur zu verstehen und motitrotzdem zu einer Kollision mit einem Wildtier, Gefahr. Jedes Jahr werden in der Schweiz rund viert seine Mitmenschen, sich verantwortungsist es die Pflicht des Jägers, mit einem speziali- 1000 Rehe durch wildernde Hunde gerissen. Wer bewusst in den Lebensräumen der Wildtiere zu sierten Jagdhund das verletzte Tier aufzuspüren seinen Hund unkontrolliert jagen lässt, betreibt verhalten. und es von seinen Qualen zu erlösen. Tierquälerei.

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Sechs grosse Bitten an alle Natur- und Tierfreunde

Jedermann darf und soll den Wald betreten und nutzen. Einige einfache Regeln sorgen dafür, dass die Wildtiere dabei nicht leiden.

Liebe Wanderer Denken Sie daran, dass weggeworfener Abfall den Tieren schaden kann. Benützen Sie die vorhandenen Picknickplätze und halten Sie diese sauber! Nehmen Sie vor allem Flaschen, Folien und Büchsen unbedingt wieder mit nach Hause (Verletzungsgefahr)!

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Liebe Jogger und Orientierungsläufer

Liebe Automobilisten

Ihr gesunder Sport ist auch für das Wild gesund, wenn Sie auf den Wegen bleiben. Wenn Sie aber kreuz und quer durchs Gehölz rennen, beunruhigen Sie die Wildtiere stark. Vermeiden Sie Orientierungsläufe während der Brut- und Setzzeit. Verständigen Sie sich mit Gemeindebehörden und Jägern über die Routenwahl.

Beachten Sie die Wildwarntafeln und drosseln Sie die Geschwindigkeit auf Waldstrecken. In der Dämmerung und in der Nacht ist das Wild besonders aktiv. Wenn Sie Wild im Strassenbereich sehen: Schalten Sie auf Abblendlicht und lassen Sie die Tiere vorbeiziehen. Achtung: Oft folgen nach dem ersten Wildtier noch weitere.

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Liebe Hundebesitzer

Liebe Reiter und Biker

Alle Hunde besitzen den Jagdtrieb und nutzen Bleiben Sie auf Wegen und Strassen. Wer quer dazu geeignete Möglichkeiten. Das ist ihr Urtrieb. durch den Wald reitet oder fährt, handelt gesetGemäss Jagdverordnung des Kantons Aargau zeswidrig, scheucht das Wild auf und schädigt sind Hunde im Wald und am Waldrand vom 1. Jungpflanzen, Sämlinge und Wurzeln. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Am besten nehmen Sie Ihren Hund im Wald immer an die Leine.

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Wildtiere sind nicht zum Kuscheln da

• Wildtiere sind keine Haustiere. Sie haben eine angeborene Scheu vor Menschen, weichen ihnen aus und benötigen vor allem eins: Ruhe. • Fassen Sie nie Jungtiere an und nehmen Sie Jungtiere nie mit nach Hause. Frisch geborene Jungtiere werden von der Mutter nur zum Säugen aufgesucht, sie sind nicht verwaist.

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• Füttern Sie keine Wildtiere. Dies führt früher oder später zu Problemen, worunter zuletzt immer das Wildtier leidet. • Vorsicht vor Wildkrankheiten für Sie und Ihre Haustiere! Aufgepasst bei Wildtieren, die keine Scheu zeigen. Berühren Sie keine Wildtiere, ob tot oder lebendig. Melden Sie kranke oder verhaltensauffällige Wildtiere der Polizei oder dem zuständigen Jäger.

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Wie werde ich Jäger?

Die Jagdprüfung besteht aus zwei Teilen. Die Der Aargauer Jagdlehrgang In einem aargauischen Jagdrevier (Lehrrevier) praktische Jagdprüfung beinhaltet das Schiesverrichten Sie die rund 70 obligatorischen Hege- sen mit der Kugel- und der Schrotwaffe. Zudem stunden. Dazu zählen auch drei halbtägige kan- werden Sie auch in der Waffenhandhabung und tonale Grundkurse (Basismodule). Dort erfahren im Distanzenschätzen geprüft. Sie viel Wissenswertes über Waffenhandhabung, Bei der theoretischen Jagdprüfung werden Ballistik, Jagdplanung, Jagdbetrieb, Jagdkynolo- folgende Fächer geprüft: gie, Wildbretversorgung und -hygiene, Wild- • Jagdrecht schadenverhütung und -vergütung sowie Arten- • Jagdkunde • Wildkunde und Lebensraummanagement. • Lebensraumkunde Mit Vorteil besuchen Sie eine Jagdschule, die • Schiess- und Waffenkunde Kurse zur Vorbereitung für die Jagdprüfung • Jagdhundewesen und Wildkrankheiten anbieten.

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Anmeldung zum aargauischen Jagdlehrgang

meldung für Jagdlehrgang, Jagdschule, weiteres Vorgehen usw.).

Um die Jagd besser kennen zu lernen, nehmen Sie als Treiber an einer Herbstjagd (Bewegungs- Danach können Sie sich beim Aargauischen jagden Oktober bis Dezember) oder an einer Jagdschutzverein zum Jagdlehrgang anmelden: Wildbeobachtung in einem Jagdrevier teil. Dabei www.ajv.ch / Jungjäger / Anmeldung erhalten Sie wichtige Einblicke in die Praxis, die Ihnen bei der Entscheidung, den Aargauer Jagd- Wir heissen Sie jetzt schon herzlich willkommen und wünschen Ihnen bei der Absolvierung des lehrgang zu absolvieren, helfen. Jagdlehrgangs viel Freude und Erfolg. Finden Sie ein geeignetes Lehrrevier, indem Sie einen Jagdverein oder einen Jäger in der Nähe Ihres Wohnortes kontaktieren. Sie werden von den Jagdvereinen entsprechend beraten (An-

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Aargauer Jagd

Im Kanton Aargau wird die Revierjagd ausgeübt. Für die Bewirtschaftung der Wildbestände in den Aargauer Jagdrevieren sind die Jagdvereine zuständig. Das eidgenössische und das kantonale Jagdrecht definieren den Spielraum, die Rechte und Pflichten für die Jagd. Die Jagdreviere werden vom Kanton auf die Dauer von jeweils 8 Jahren verpachtet. Jedes Jagdrevier wird von mindestens drei Vereinsmitgliedern betreut, eine obere Limite von Vereinsmitgliedern gibt es nicht. Der Jagdverein stellt in seinem Revier die Jagdaufsicht sicher. Die Jagdaufseher üben die zum Schutz der Wildtiere und zur Gewährleistung der Jagd notwendigen Aufsichts-,

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Vollzugs- und Kontrollaufgaben aus. Mit der Zustimmung der Gemeinde werden sie vom Kanton in Pflicht genommen.

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Aargauer Jagd in Zahlen

210 1000 350 1404 km² 915 km² 35 1,2 Mio. Fr. 15 000 5000

verpachtete Jagdreviere im Kanton Aargau (im Schnitt 500 ha Fläche) Vereinsmitglieder (Frauenanteil 2,2 %) Jagdaufseher Kantonsfläche jagdbare Fläche Jungjäger pro Jahr jährliche Pachtzinseinnahmen an Kanton Aargau geschätzter Rehbestand erlegte Rehe pro Jahr

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1000 350 10 3000 1100 500–1500 360 60

verunfallte Rehe pro Jahr geschätzter Gamsbestand geschätzter Rothirschbestand erlegte Füchse pro Jahr verunfallte Füchse pro Jahr erlegte Wildschweine pro Jahr erlegte Dachse pro Jahr verunfallte Hasen pro Jahr

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Erlebnismobil «Wild Wald Wissen»

Das Erlebnismobil «Wild Wald Wissen» bietet ausleihbare Lehrmittel, Materialien und ganze Konzepte zur Erlebnisschulung in den Themen Wald, Wildtiere und Umwelt an. Es eignet sich ausgezeichnet zur Umsetzung entsprechender Lernziele im Schulunterricht, in der Erwachsenenbildung oder in der öffentlichen Umweltbildung. Das in 2 Autoanhängern untergebrachte Material ist mit zahlreichen Tierpräparaten und diversen waldpädagogischen Artikeln ausgestattet.

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Der Aufklärungsbedarf der Bevölkerung für Natur- und Waldbelange ist entsprechend gross. Die Jäger/-innen der Region leisten, aufgrund ihrer vielfältigen Erfahrung zu dieser Thematik, bei verschiedensten Anlässen gezielte Aufklärungsarbeit. Für die Ausleihung des Erlebnismobils wird ein bescheidener Unkostenbeitrag erhoben. Das Erlebnismobil kann von interessierten Gruppen direkt bei dem örtlichen Jagdverein oder via AJV (www.ajv.ch / Erlebnismobil) bestellt werden.

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Interessierte Gruppen können sein: • Schulklassen und Kindergärten des Kantons Aargau • Kinder jeglichen Alters in ihrer Freizeit (z. B. Ferienpass) • Jugendorganisationen • naturinteressierte Gruppen und Vereine • Altersheime • Jäger/-innen in Aus- und Weiterbildung • breite Öffentlichkeit (z. B. an Waldtagen, Gewerbeausstellung usw.)

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Die Betreuung, Aufsicht und Vermittlung von Wissen darf nur durch Jäger/-innen ausgeführt werden. Die Planung und Koordination eines Projektes soll in guter Zusammenarbeit erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.ajv.ch / Erlebnismobil Nutzen Sie dieses einmalige Angebot der Aargauer Jäger-/innen für einen interessanten und erlebnisreichen Anlass, wir helfen Ihnen gerne bei der Planung und Durchführung.

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kasi.ch

Das gemeinsame Ziel

Liebe Naturfreunde Auch wir Jäger zählen uns zu Ihnen. Und wir sehen ein, dass wir da und dort verschiedener Meinung sein können. Aber das Wichtigste haben wir gemeinsam: Wir alle wollen Lebensräume, in denen Menschen und Tiere sich wohlfühlen können. Es lohnt sich, gemeinsam dazu Sorge zu tragen. Für Ihre Rücksicht auf die heimische Fauna und Flora danken wir Ihnen und wünschen Ihnen noch viele schöne Stunden in der freien Natur. Die Aargauer Jägerinnen und Jäger

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www.ajv.ch Fotos:

Josef Griffel Otto Holzgang Stefan Meyers Hubert Schmid Dominik Thiel Peter Vonow

Layout, Druck: Kasimir Meyer AG, Wohlen

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