Frauenarbeit der SPĂ– JG Wieden 7.6.2018
1
Inhalt:
1. Struktur der SPÖ-Frauen 2. 100 Jahre Frauenwahlrecht 3. Kampagne „Mehr Beteiligung, mehr Bewegung, mehr Feminismus“ 4. Frauenrelevante Punkte im Regierungsprogramm von SchwarzBlau
2
1. Struktur der SPÖ-Frauen
3
Organisationsstruktur Bundesfrauenkonferenz
(erw.) Bundesfrauenvorstand
Bundesfrauenorganisation Wiener Landesfrauenorganisation
Wiener Bezirksfrauenorganisationen
Vorsitzende Renate Brauner
Bezirksfrauenkonferenz
Landesfrauenkonferenz
erweitertes Bezirksfrauenkomitee
Wiener Bezirksfrauenvorsitzende
Bezirksfrauenkomitee
erweitertes Wiener Frauenkomitee
Sektionsfrauenkomitee
Wiener Frauenkomitee
8 weitere Landesfrauenorganisationen
Wiener Frauensekretariat
ega:frauen im zentrum
100 Jahre Frauenwahlrecht
5
6
7
Leitantragsprozess zur Frauenkonferenz
Mehr Beteiligung! Mehr Bewegung! Mehr Feminismus!
8
Netzwerken
•
1. Halbjahr steht unter dem klaren Motto „Mehr Beteiligung, mehr Bewergung, mehr Feminismus!“ – Wir sind viele und wir werden mehr. – Die SPÖ ist die stärkste und vor allem einzige frauenpolitische Kraft in der Opposition. – Geht uns darum: • Neue SPÖ-Frauen zu gewinnen • Gastmitglieder einzubinden • Frauenpolitische Bündnisse zu stärken, neue zu knüpfen • Partei und Frauenorganisation öffnen Ø Leitfaden Zielgruppenbetreuung Ø Wir schließen Bündnisse mit Frauen aus allen Bereichen. – Wir machen mobil für das bevorstehende Frauenvolksbegehren und richten uns entschieden gegen die Pläne der schwarz-blauen Regierung, die Sozialabbau und frauenpolitischen Rückschritt bedeuten.
9
• • •
Leitantrag für die Bundesfrauenkonferenz Neue Frauen ansprechen und zum Mitmachen motivieren Kontakte zu frauenpolitischen Einrichtungen und der Zivilgesellschaft stärken
•
Worldcafé mit folgenden Themen: – Was brauchst du für ein gutes Leben in deinem direkten Umfeld? – Mit welchen Forderungen können wir den schwarz-blauen Sozialabbau stoppen? – Welche Themen müssen von den SPÖ-Frauen in der Öffentlichkeit hervorgehoben werden? – Fragebogen
10
Frauenvolksbegehren
11
SPÖ-Frauen unterstützen FVB
• Viele Forderungen des Frauenvolksbegehrens sind zentrale Anliegen der SPÖFrauen, z.B. • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit • Mehr Macht und Teilhabe in der Gesellschaft • Selbstbestimmung und Schutz vor Gewalt • Fakten • Das erste Frauenvolksbegehren wurde 1997 initiiert. Rund 650.000 Personen haben es unterstützt. • Für die Behandlung im Nationalrat sind 100.000 Unterschriften nötig – wurde schon erreicht • In der Eintragungswoche im Oktober noch ganz viel mehr erreichen – am besten so viel wie 1997. • Auf www.frauenvolksbegehren gibt es alle Forderungen und Infos zur Unterstützung. 12
Frauenrelevante Punkte im Regierungsprogramm von Schwarz-Blau
13
Prinzipien
(S.9)
insgesamt gibt es 11 verschiedene Prinzipien (Gleichstellung kein Prinzip) Familie: Die Familie als Gemeinschaft von Frau und Mann mit gemeinsamen Kindern ist die natürliche Keimzelle und Klammer für eine funktionierende Gesellschaft und garantiert zusammen mit der Solidarität der Generationen unsere Zukunftsfähigkeit. Für uns stehen vor allem die Kinder im Mittelpunkt – Familie soll ein Ort sein, wo sie behütet aufwachsen können und gut auf das Leben vorbereitet werden.
14
Kapitel Frauen
(S. 105)
Die Besonderheit beider Geschlechter macht den Mehrwert für die Gesellschaft sichtbar. Die Verschiedenheit von Mann und Frau zu kennen und anzuerkennen, ist ein Bestandteil menschlichen Lebens und damit unantastbar mit der Würde des Menschen verbunden. Zieldefinition • 1. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit – Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt • 2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf • 3. Soziale Sicherheit für Frauen, auch im Alter • 4. Frauengesundheit und bessere Unterstützung von Schwangeren • 5. Gewaltprävention und Integration von Frauen Maßnahmen • Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit – – –
Gemeinsam mit den Sozialpartnern Diskriminierungen in allen Kollektivverträgen prüfen und beseitigen Informations- und Weiterbildungsmöglichkeiten innerhalb der Betriebe; Maßnahmenbündelung Ziel Einkommenstransparenz
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf – – –
Informationsaustausch zwischen Betrieben und karenzierten Mitarbeitern fördern Erleichterung bei der Beantragung und gesetzliche Vereinfachung des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes für Au-pair-Kräfte Wahlfreiheit bei Kinderbetreuung: Flexiblere Öffnungszeiten für Kinderbetreuungseinrichtungen, flächendeckender Ausbau der qualitativen schulischen Nachmittagsbetreuung, Ausweitung der professionellen Ferienbetreuung 15
Kapitel Frauen
(S. 105)
•
Soziale Sicherheit für Frauen, auch im Alter –
– –
•
Frauengesundheit und bessere Unterstützung von Schwangeren – – – –
•
Im Unterhaltsvorschussgesetz sind bestehende Lücken zu prüfen und gegebenenfalls zu schließen. Rasche Weiterentwicklung und Evaluierung der Unterhaltshöchstgrenzen zur finanziellen Absicherung von Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern Frauenbudget absichern und Ausbau der notwendigen Einrichtungen Verpflichtende Informationskampagne von Seiten der Pensionsversicherungsanstalt und demSozialministerium Schwangere Frauen bedürfen – insbesondere in schwierigen Lebenssituationen– besonderer Unterstützung. Dazu zählt auch die medizinische und soziale Beratung vorgeplanten Schwangerschaftsabbrüchen Vorsorgeprogramme zu spezifischen Frauengesundheitsproblemen Forcierung von Gender Medizin Forcierung von Unterstützungsleistungen für Schwangere in Konflikt- oder Notsituationen durch Geld-, Sach- und Beratungsleistungen
Gewaltprävention und Integration von Frauen
– –
Verstärkter Fokus bei Werteschulungen zur Aufklärung über Gleichberechtigung Förderung im Bildungswesen von Kindern und Jugendlichen aus Herkunftsländern, in denendas Verständnis über die Gleichberechtigung der Geschlechter nicht vorherrscht. Österreichweiter Ausbau von Akutintervention bei Gewalt gegen Frauen und Kinder Weiterer Ausbau von Notunterkünften für Frauen und Kinder
– –
Interministerielle Arbeitsgruppe NAP gegen Gewalt an Frauen fortsetzen Evaluierung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der Gewaltschutzzentren
– –
16
Kapitel Familie
(S. 100ff)
Familie steht für Kinder, für soziale Sicherheit und für eine wertorientierte Erziehung unserer Jugend. Familien sind dort, wo Kinder leben. Echte Wahlfreiheit muss sowohl die Bedürfnisse jener Elternteile berücksichtigen, die sich für einen früheren Wiedereinstieg ins Berufsleben entscheiden, als auch die Bedürfnisse derer abdecken, die sich für eine Kinderbetreuung zu Hause bis zum Kindergarteneintritt entscheiden. Neben einer zielgerichteten Förderung von Familien mit niedrigem Einkommen sollen die Familien künftig durch ein familiengerechtes Steuermodell gefördert • Finanzielle Leistungen für unsere Familien –
Familien-Steuerbonus: Ein Plus bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr (Reduktion der Lohnsteuerpflicht; nicht negativ wirksam
• Qualitätsvolle Betreuung unserer Kinder –
–
Kinderbetreuungsangebote müssen weiter flächendeckend ausgebaut werden, damit adäquate, qualitätsvolle Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Auch alternative Betreuungsformen wie z.B. Tagesmütter, Betriebstageseltern, Generationenhäuser sollen gefördert werden. Die Betreuungseinrichtungen müssen sich zudem stärker an den Bedürfnissen der Eltern orientieren, vor allem was die Öffnungszeiten und die Qualität der Kinderbetreuung betrifft. Veränderung der Dauer des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes sowie des versicherungsrechtlichen Schutzes in Richtung der längstmöglichen Bezugsvariante des Kinderbetreuungsgeldesfür alle Kinderbetreuungsgeldbezieher
17
Kapitel Ordnung und Sicherheit
(S.28ff)
•
Härtere Strafen für Sexual- und Gewaltverbrecher – Während viele Opfer ein Leben lang unter den an ihnen begangenen Verbrechen leiden, fallen die Strafen für die Täter – gerade auch in Relation zu Vermögensdelikten – viel zu gering aus. Dem tragen wir mit einer Strafverschärfung bei Gewalt und Sexualdelikten Rechnung, bei der besonders verwerfliche Beweggründe, besonders brutale Tatbegehung oder nachhaltige psychische Folgen für Opfer berücksichtigt werden.
18
Kapitel Justiz
(S.41ff)
•
Reformen im Zivil- und Familienrecht – – – –
•
Berücksichtigung von Doppelresidenz und doppelter Haushaltsführung Modifikation der Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung mit dem Ziel der gemeinsamen Obsorge Einführung eines Doppelresidenzmodells Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung der Empfehlungen des Endberichts „Evaluierung des KindNamRÄG 2013“
Reformen im Strafrecht – Weitere Strafverschärfung bei Gewalt- und Sexualdelikten
19
Kapitel Pensionen – – – –
(S.108ff)
Umgestaltung hin zu einem speziellen Förderungsfonds für Langzeitversicherte, der zusätzlich zur Ausgleichszulage gewährt wird 30 Beitragsjahren bekommen einen Sonderzuschuss, der die Differenz zwischen Ausgleichszulage und 1.000 Euro ausmacht Einführung einer erhöhten Mindestpension von 1.200 Euro für Menschen mit 40 Beitragsjahren Erhöhung des Familienrichtsatzes bei 40 Beitragsjahren von einem Ehepartner: 1.500 Euro Mindestpension bei Ehepaaren
20
Kapitel Soziales •
Neugestaltung der Sozialhilfe und Stopp der Zuwanderung in den Sozialstaat – – –
•
(S.117ff)
Einführung einer grundsätzlichen Arbeits- und Teilhabepflicht für Sozialhilfebezieher (Mindestsicherungsbezieher) ab dem 15. Lebensjahr Bei Verletzung der Arbeits- und Teilhabepflichten Kürzung bzw. vollständige Sperre der Sozialhilfe (Mindestsicherung) Österreichweite Deckelung der Leistungen für eine Bedarfsgemeinschaft auf maximal 1.500 Euro
Barrierefreie Teilhabe für Menschen mit Behinderung –
Organisation einer parlamentarischen Enquete zum Thema der eugenischen Indikation und Regierungsprogramm 2017 – 2022 zur Verhinderung von Spätabtreibungen
21
Kapitel Steuern und Finanzen •
(S.125ff)
Entlastung der Bürger und Familien –
Familienbonus Plus“ in Form eines Abzugsbetrages von 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Im Gegenzug erfolgt die Streichung des Kinderfreibetrages und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Der „Familienbonus Plus“ ist nicht negativsteuerfähig
22
Kapitel Wirtschaftsstandort
(S.132ff)
•
Arbeitszeitregelungen für Betriebe und Beschäftigte praxisgerecht gestalten –
– – –
Stärkung der Betriebsebene: Betriebe sollen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat bzw., wenn es einen solchen nicht gibt, direkt mit dem Arbeitnehmer (Einzelvereinbarung) mehr Möglichkeiten zur Gestaltung flexibler Arbeitszeiten erhalten Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 12 Stunden sowie der wöchentlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit auf 60 Stunden Anhebung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze bei Gleitzeit auf 12 Stunden Verkürzung der täglichen Ruhezeit im Tourismus
23
Kapitel Arbeit
(S.142ff)
•
Beschäftigungsanreize und Effizienz in der Arbeitslosenversicherung –
Ausweitung der zumutbaren Wegzeiten von eineinhalb Stunden auf zwei Stunden für die Hin- und Rückfahrt bei einer Teilzeitbeschäftigung und von zwei auf zweieinhalb Stunden bei einer Vollzeitbeschäftigung
24
Danke für eure Aufmerksamkeit!
Andrea Brunner SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin/Bundesgeschäftsführer-Stellvertreterin andrea.brunner@spoe.at 01/53427-270
25