Photovoltaikanlagen am Balkon
Solaranlagen auf Hausdächern sind längst keine Neuheit mehr. Doch was ist mit Balkonen? Gerade im urbanen Raum ist eine Fläche auf dem Dach oft begrenzt oder nicht vorhanden.
Mit einer Solaranlage auf dem Balkon könnte jeder seinen eigenen Strom erzeugen, wäre unabhängiger und könnte einen Beitrag zur Energiewende leisten. Doch darf jeder Wohnungseigentümer eigenmächtig eine Solaranlage an seinen Balkon montieren? Nein, entschied das Amtsgericht Konstanz in seinem Urteil vom 9. Februar 2023 zugunsten der anderen Wohnungseigentümer, die in der angebrachten Photovoltaikanlage eine bauliche Veränderung an der Fassade sahen, bei der eine Zustimmung notwendig gewesen wäre.
Paragraph 20 Absatz 2 des Wohnungseigentümergesetzes beinhaltet zwar bauliche Veränderungen für Ladestationen an der Hauswand, jedoch nicht für die Installation von Solaranlagen. Darauf weist Tim Wistokat hin, Rechtsanwalt und Head of Legal Department bei von Poll Immobilien: „Es wäre dem Gesetzgeber möglich gewesen, den jetzigen Paragraph 20 Absatz 2 Seite 1 WEG zur Bekämpfung des Klimawandels hin-
sichtlich Photovoltaik- und Solaranlagen sowie energetischen Dämmungen zu ergänzen – aber noch sind diese Punkte nicht verankert.“
Ob sich ansonsten das Dach des Hauses, die Garage oder der Balkon als Flächen für Photovoltaik-Zellen eignen, können Eigentümer als auch Mieter beim Solar-Eignungs-Check der Verbraucherzentrale überprüfen. Zudem gibt das Solar-Kataster Hessen Aufschluss darüber, ob sich die gewünschte Fläche tatsächlich für den Einbau einer solchen Technik eignet. Ausführliche Infos gibt es beim Team Klimaschutz Frankfurt des städtischen Energiereferats.
energieland.hessen.de/solar-kataster klimaschutz-frankfurt.de verbraucherzentrale-energieberatung.de
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kurzen Wegen, Fahrradstraßen und im ö entlichen Nahverkehr. Vor allem die Jüngeren sagten aus, häu ger das Auto stehen zu lassen und für Car-Sharing-Angebote o en zu sein. Sogar gut jeder Vierter unterstützte bei der Umfrage die Einführung autofreier Innenstädte.
Bei einer nachhaltigen Lebensführung führen der Quartiersstudie zufolge Frankfurt, Hamburg, Stuttgart und München die Top acht Städte Deutschlands an: Die Bewohner Stuttgarts kaufen im Vergleich am meisten regionale, saisonale oder BioWare (54,7 Prozent), während die Hanseaten weniger Flugreisen unternehmen (43,1 Prozent) und die Münchner am meisten Sharing-Angebote nutzen (13,8 Prozent). Die Frankfurter verzichten am ehesten auf Autofahrten (46,1 Prozent) und sind mit 5,3 Prozent am meisten ehrenamtlich im Bereich Nachhaltigkeit tätig. Die Mainmetropole liegt auch vorne bei der vorstellbaren Einschränkung des Autoverkehrs: 31,6 Prozent sind demzufolge für autofreie Innenstädte, 32,3 Prozent für autofreie Fahrradzonen und 17 Prozent wünschen sich ausschließlich E-Mobilität in der Stadt. Mit 30,6 Prozent für autofreie Innenstädte folgt Stuttgart knapp dahinter.
Ebenfalls im Trend sind Co-Working-Spaces, nicht nur bei der Arbeit, sondern auch beim Sport oder von anderen Gemeinscha s ächen. Solche Bereiche, die barrierefrei konzipiert und generationsübergreifend genutzt werden, scha en Begegnungsorte in den Städten – auch für die Älteren. Moderne Wohnkonzepte und intelligente Neubauten sind jedoch meist mit Mehrkosten verbunden. Doch sind die Menschen bereit, höhere Kaufpreise für nachhaltigere Immobilien zu zahlen? Insbesondere im Hinblick auf dadurch sinkende Nebenkosten würden 42,7 Prozent mehr für eine klimafreundliche Immobilie ausgeben, 33,6 Prozent der Befragten lehnen dies ab. Bereitscha zeigte hier erneut eher die jüngere Generation (55 Prozent). Sie ist außerdem an Hintergrundinformationen interessiert und möchten am ehesten den Nachhaltigkeitsbericht eines Unternehmens einsehen. Ebenso ist die Bereitscha für einen Mehrpreis in größeren Städten höher: Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart, Köln und Hamburg führen die Liste der Top 8 an.
SPARSAM HEIZEN
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Wie sparsam ist mein Heizverhalten? Wie schonend ist mein Umgang mit warmem Wasser? Wer beide Fragen mit „Gut“ oder sogar „Sehr gut“ beantworten kann, wird von der seit Jahresanfang geltenden CO2-Teilung bei der Verbrauchsabrechnung pro tieren können. Das Gesetz zur Au eilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) verp ichtet Vermieter, sich an den CO2-Kosten der Mieter für den Verbrauch von Heizöl, Gas und Fernwärme zu beteiligen. Wie hoch der Anteil für Vermieter ist, hängt dabei -Ausstoß des ver mieteten Gebäudes und der jeweiligen Einstufung in ein Zehn-Stufen-Modell ab. Doch sowohl diese Einstufung als auch die Ermittlung des Kos tenanteils stellt viele Vermie tende vor erneute Herausforde rungen. JOURNAL FRANKFURT # 06/23
„Wir haben hierzu täglich Kontakte mit Mitgliedern, Anrufe und diverse Beratungstermine“, berichtet Gregor Weil. Geschäftsführer von Haus & Grund in Frankfurt. Die 1883 gegründete Eigentümerschutzgemeinschaft mit Sitz im Grüneburgweg vertritt vor allem private Wohnungs- und Hauseigentümer. Sofern Wärme oder Warmwasser aus fossilen Brennsto en erzeugt wird, entstehen CO2-Emissionen. Auf diese wird seit 2021 nach dem Brennsto emissionshandelsgesetz (BEHG) eine Kohlendioxid-Abgabe erhoben. Die nach dem BEHG entstehenden CO2-Kosten werden nun gemäß dem seit Anfang 2023 geltenden Gesetz zur Au eilung der Kohlendioxidkosten nach einem Zehn-Stufen-Modell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Neben Heizöl, Flüssiggas und Erdgas erfolgt auch eine Au eilung der CO2-Kosten für Fernwärme. Die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter richtet sich dabei nach dem jährlichen Kohlendioxid-Ausstoß des Mietshauses in Kilogramm pro Quadratmeter Wohn äche. „Je höher der CO2-Ausstoß des jeweiligen Gebäudes ist, desto größer wird der vom Vermieter zu tragende Kostenanteil“, erläutert hierzu Haus & Grund. In der höchsten Stufe beträgt dieser 95 Prozent.
„Mit dem Gesetz zur Au eilung der Kohlendioxidkosten möchte die Bundesregierung Anreize für Vermieter scha en“, betont Gregor Weil. So pro tiere von den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen, wer ein gut gedämmtes Haus hat, achtsam und sparsam beim Verbrauch ist. „Viele gehen jedoch fälschlicherweise davon aus, dass die Angaben aus dem Energieausweis des Hauses relevant und für die Berechnung zu Grunde gelegt werden. Das stimmt aber nicht“, erklärt der Experte von Haus & Grund.
Das neue Gesetz zur CO 2-Aufteilung gilt bereits für die Betriebskostenabrechnung 2023. „Die Vermieter müssen dann ausweisen, wie sie die Aufteilung gemacht haben. Wie beschrieben, gelten bestimmte Stufen. Im besten Fall bleiben beim Vermieter keinerlei Kos -
ten hängen“, so der Geschäftsführer. In der Heizkostenabrechnung, die in der Regel Dienstleister wie Techem erstellen, ist den Mietenden darzulegen, wie die Kosten aufgeteilt sind. Auch in den Abrechnungen der Energie-Versorger wie Mainova und Süwag finden sich hierzu Informationen. Um das Verfahren zu vereinfachen und transparenter zu gestalten, gibt es seit wenigen Wochen ein Tool zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten für Vermieter sowie sich selbst mit Wärme oder Wärme und Warmwasser versorgende Mieter, das die Bundesregierung bereitgestellt hat. Eine Ausnahme zur CO2-Au eilung gilt bei Zweifamilienhäusern, wenn Eigentümer eine Wohnung selbst nutzen und die andere vermietet ist. „Dann können die Kosten analog zur Au eilung der Heizkosten verteilt werden“, erklärt Gregor Weil. Da es bei dem Thema einen so hohen Beratungsbedarf gebe, hatte Haus & Grund Frankfurt bereits zu ersten Informationsveranstaltungen mit Techem und Mainova eingeladen. Prinzipiell begrüßt Weil die neue gesetzliche Regelung zur Au eilung der Kohlendioxidkosten: „Aus Gründen der Nachhaltigkeit und wegen des ökologischen Fußabdrucks ist das sehr gut“, sagt der Geschä sführer, betont aber zugleich: „Die zeitliche Nähe zu den aktuellen zusätzlichen nanziellen Belastungen war vermeidbar. Das CO2-Gesetz hätte man auch nochmal schieben können.“ verein.haus-grund.org bundesregierung.co2-rechner.de
RESSOURCEN SCHONEN –ZEITLOS WOHNEN
Nachhaltig leben zu wollen, macht auch nicht vor den eigenen vier Wänden Halt. Bei der Ausstattung des Zuhauses möch-
ten immer mehr Menschen gebrauchten Möbeln, Leuchten, Küchen oder auch Elektrogeräten ein neues Heim bieten. „Wer umzieht und schöne Sachen zum Wohnen oder auch ganze Küchen sucht, wird bei uns fündig, und das für vergleichsweise kleines Geld“, betont Peter Heinemann, Betriebsleiter des Secondhand-Warenhauses Neufundland in Griesheim. Seit der Gründung des Warenhauses vor gut 30 Jahren gehört es zur Philosophie des Quali zierungsbetriebs ausgemusterten, aber gut erhaltenen Möbelstücken ein neues Zuhause zu geben. Und so nden sich bei Neufundland ausrangierte, aber au ällige oder einfach schöne Möbelstücke, die im Wohnzimmer, Flur oder Büro ein Eyecatcher sind.
Wer eine neue Waschmaschine, Lampe, Fernseher oder Trockner benötigt, ndet im Secondhand-Warenhaus das gesuchte Elektrogerät. „Alles, wo ein Stecker dran ist, ist ebenso bei uns erhältlich“, erklärt Heinemann. In der hauseigenen Elektrowerkstatt werden die abgegebenen oder eingesammelten, gebrauchten aber noch funktionierenden Geräte geprü und kommen anschließend mit einem Jahr gesetzlicher Gewährleistung in den Verkauf. „Bei uns wird der Nachhaltigkeitsgedanke gut gelebt“, unterstreicht der Betriebsleiter. Die weitere Verwendung der ausgemusterten technischen Geräte oder des Mobiliars sei ein umweltbewusster Beitrag, der „ ressourcenschonend ist und die Lebenszeit des Produktes verlängert“.
Zugleich möchte Heinemann auf einen weiteren Punkt hinweisen: „Wichtig ist aber zu wissen, dass wirklich jeder bei uns einkaufen kann. Wir sind kein Sozialkau aus. Und mit dem Einkauf bei uns wird auf vielfältige Art und Weise geholfen.“ Die Erlöse, die Neufundland durch die Verkäufe erzielt, kommen dem ema Ausbildung und der Wiedereingliederung
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der Beschä igten, von denen die meisten vorher langzeitarbeitslos waren, in den ersten Arbeitsmarkt zugute. „Wir qualizieren, leisten Sprachförderung. Mit jedem Einkauf wird unsere Arbeit unterstützt“, so Peter Heinemann.
Auch Geschirr, Textilien und Wohnaccessoires und vieles mehr gibt es zu fairen Preisen bei Neufundland in der Lärchenstraße 135. Zudem gewährt Neufundland Frankfurt-Pass-Inhabern Vergünstigungen. Ebenso Schülern und Schülerinnen sowie Studierenden nach Vorlage eines gültigen Schüler- oder Studierenden-Ausweises. „Wer gerade mit der Schule oder Ausbildung fertig ist und erstmals eine eigene Wohnung mietet oder in eine WG zieht, hat nicht viel Geld, findet bei uns aber alles für die erste Wohnungsausstattung zu einem günstigen Preis“, berichtet Peter Heinemann. Die angebotenen Waren stammen zum großen Teil aus Haushaltsau ösungen oder sind Spenden von Bürgern an den gemeinnützigen Betrieb.
neufundland-frankfurt.de
Ausgewählte zeitlose Designstücke sind ebenfalls zentrale Elemente einer nachhaltigen Wohnkultur. Dazu zählen auch unverwechselbar gestaltete Leuchten. Sol-
che nden sich bei „Overdick – Ästhetik in Licht“ in Neu-Isenburg. Ein echtes Kunstwerk ist die Leuchte ZOE aus der italienischen Manufaktur Can0gini & Tucci, die mit zarten Blütenranken in Glas den Blick auf sich zieht. Die elegant geschwungene, handgefertigte Tropfenform aus geblasenem Glas ist als Hänge-, Tisch- oder Wandleuchte selbst unbeleuchtet schon ein edles Objekt.
Die Sonderedition ZOE van Gogh überrascht zusätzlich mit einem zarten Mandelbaumzweig-Motiv, das bei Beleuchtung auf der Glasober äche sichtbar wird – eine Hommage an den niederländischen Künstler, die in Zusammenarbeit mit dem VanGogh-Museum Amsterdam entstand und von einem der Lieblingsmotive des Malers inspiriert ist.
Bei Overdick gibt es vielfältige ZOEVarianten zu entdecken. Auf drei Etagen in der Taunusstraße 89 präsentiert das 1920 gegründete Neu-Isenburger Leuchten-Fachgeschä eine große Auswahl an Leuchten aller etablierten sowie avantgardistischen Hersteller jeglicher Stilrichtungen. Ergänzt wird das Angebot durch passende Accessoires, Spiegel sowie mit wechselnden Kunstausstellungen im Galeriebereich der oberen Stockwerke.
Die gebotene Bandbreite ergänzt den zunehmenden Anspruch vieler Kundinnen und Kunden, auch in Sachen Licht die eigenen vier Wände passend in Szene zu setzen. Auf das Erstellen solcher Beleuchtungskonzepte ist der Fachbetrieb zudem spezialisiert. overdick.de
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Die Leuchte ZOE van Gogh mit dem Mandelbaumzweig als Motiv ist eine Reminiszenz an den berühmten Maler.
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Foto: Overdick
Mehr Chancen auf Wohneigentum
Daniel Ritter, geschäftsführender Gesellschafter bei Von Poll Immobilien, plädiert für den Ausbau der Fördermaßnahmen in Deutschland.
JOURNAL FRANKFURT: Herr Ritter, wo liegen Ihrer Ansicht nach die Gründe für den geringen Anteil an Wohneigentum in Deutschland im internationalen Vergleich?
DANIEL RITTER: Die Ursachen sind vielfältig und unter anderem historisch bedingt. Durch die Zerstörung während des Zweiten Weltkrieges sah sich Deutschland nach Kriegsende mit einer massiven Wohnungsnot konfrontiert. Um schnell neuen Wohnraum zu scha en, musste vermehrt auf den Bau von vielen Einheiten von Wohnblöcken, Plattenbauten sowie Mehrfamilienhäusern gesetzt werden. Durch fehlende wohnungspolitische Maßnahmen hat sich die Lage nicht verbessert. Indes gibt es bei der deutschen Bevölkerung einen großen Wunsch nach den eigenen vier Wänden. Daher ist es unerlässlich, dass die Politik das ema stärker in den Fokus nimmt und ihre Fördermaßnahmen ausbaut.
Seitens der Bundesländer gibt es bereits diverse Fördermittel, von denen Kaufinteressenten Gebrauch machen können. Wie bewerten Sie diese?
>> Laut Empirica beträgt die Wohneigentumsquote in Deutschland derzeit rund 44 Prozent und ist dabei, weiter zu sinken. Das bedeutet, aktuell wohnt nicht einmal jeder zweite Bundesbürger in den eigenen vier Wänden – die Mehrheit befindet sich in einem Mietverhältnis. Damit schneidet Deutschland im europäischen Vergleich fast am schlechtesten ab. Dabei gilt Wohneigentum als adäquates Mittel gegen Altersarmut.
Problematisch ist, dass die Fördermittel und Produkte, auf die Käufer beim Hausbau oder Immobilienkauf zurückgreifen können, mit einem bürokratischen Kra akt e inhergehen. Eine Verschlankung der Antragsprozesse für wesentliche staatliche Förderungen i st zwingend notwendig. Es muss mehr und umfangreicher gefördert w erden, um Menschen den Erstkauf einer Immobilie vor allem hinsichtlich der Altersvorsorge zu ermöglichen.
Eines dieser Fördermittel war das „Baukindergeld“, das Ende 2022 ausgelaufen ist. Wie wirksam war dieses Instrument?
Das Baukindergeld war sehr erfolgreich. Leider ist der Fördertopf des Bundesmi-
nisteriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nun ausgeschöp . Dabei hat das Baukindergeld genau bei der Zielgruppe angesetzt, wo die nanziellen Hürden beim Immobilienkauf am höchsten sind – bei jungen Familien. Zwar ist ein Nachfolgeprogramm mit voraussichtlichem Start im Sommer 2023 in Planung, allerdings handelt es sich dabei nicht mehr um einen Zuschuss, sondern um einen zinsvergünstigten Kredit für Familien mit K indern. Eine Wiederaufnahme des Baukindergeldes wäre das richtige Zeichen und ein weiterer Schritt auf dem Weg, mehr Menschen und insbesondere Familien ins Eigentum zu bringen. Doch auch beim Baukindergeld gäbe es Verbesserungspotenzial, wie beispielsweise eine Erhöhung der Freibeträge pro Kind.
Die Verknappung von Wohnraum stellt ein weiteres Problem dar. Welche Lösungen schlagen Sie vor?
Der Mangel an Wohnraum hat sich über die Jahre verschär . Wir brauchen eine Baulandinitiative zur Baulandgewinnung und Nachverdichtung. Dazu müssen Bebauungspläne verändert werden, weg von reinen Einfamilienhausbebauungen hin zu Mehrfamilienhausbebauungen. Bauvorschri en müssen vereinfacht und reduziert sowie Grundstücke intensiver bebaut werden. Ebenso wäre ein Sonderrecht zur Aufstockung in innerstädtischen Lagen eine e ektive Ergänzung. Denn in dicht besiedelten Städten kann o nur durch die Verdichtung in die Höhe zusätzlicher Wohnraum gescha en werden. Hier gab es in der Vergangenheit bereits diverse Beispiele einiger Lebensmittelmarktketten, die auf ihren Gebäuden aufgestockt und somit neuen Wohnraum gescha en haben. Allgemein sehe ich hier viel Handlungsspielraum.
von-poll.com/de
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Fotos: Von Poll Immobilien; adobestock.com/ Robert Kneschke