Das Förderbuch Thüringen 2001

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Das FĂśrderbuch ThĂźringen 2011 Teil 2 (Seiten 475 bis 732)

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Landesprogramme

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Einzelbetriebliche Technologieförderung

Was wird gefördert? Gefördert werden: 1. Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben - für gewerbliche Unternehmen, - für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen 2. Investitionen zur Einführung neuester Technologien - für gewerbliche Unternehmen, - für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen 3. Aufwendungen zum Technologietransfer - für gewerbliche Unternehmen, - für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. 4. Kaltmietfreistellungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Technologie- und Gründerzentren (TGZ). Wer wird gefördert? Zu 1./2.: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte im Freistaat Thüringen sowie wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen für wirtschaftliche bzw. nicht wirtschaftliche Tätigkeiten in Thüringen, zu 3.: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte im Freistaat Thüringen sowie wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten in Thüringen, zu 4.: Träger oder Betreibergesellschaften von Technologie- und Gründerzentren. Im Ausnahmefall können neben KMU auch größere Unternehmen gefördert werden. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsvorhaben der Profilierung einer zukunftsorientierten Wirtschaftsstruktur in Thüringen und der Verbesserung der Leistungsund Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Unternehmen dienen, - wenn der Zuschuss mindestens 5.000 EUR beträgt, - wenn das Vorhaben nicht vor Zugang des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen wird (im Ausnahmefall ist ein vorzeitiger Vorhabensbeginn möglich, muss aber gesondert beantragt werden), - wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist (mittels Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung nachzuweisen), - wenn die Technologie- und Gründerzentren junge technologieorientierte KMU in ihrer Gründungsphase sowie im Rahmen ihrer innovativen Tätigkeit unterstützen, - wenn das Vorhaben in Thüringen durchgeführt wird. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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Landesprogramme

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Einzelbetriebliche Technologieförderung

Hinweis: Aus förderrechtlichen Gründen können ab dem 01.01.2010 vorläufig und bis auf Widerruf keine Ausnahmegenehmigungen zur Förderung größerer Unternehmen gem. Ziffer 3.4 der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung erteilt werden. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 33/2010 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt (Bagatellgrenze 5.000 EUR). Der Umfang und die Höhe der Zuschüsse sind abhängig von der jeweiligen Fördermaßnahme. 1. Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: a) von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit - für kleine Unternehmen: bei industrieller Forschung bis zu 70%, bei experimenteller Entwicklung bis zu 45%, davon GreenTech-Zuschlag jeweils 5 Prozentpunkte, - für mittlere Unternehmen: bei industrieller Forschung bis zu 60%, bei experimenteller Entwicklung bis zu 35%, davon GreenTech-Zuschlag jeweils 5 Prozentpunkte, - für große Unternehmen in Ausnahmefällen (nach Punkt 3.4. der Richtlinie) bei industrieller Forschung bis zu 50%, bei experimenteller Entwicklung bis zu 25% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben davon GreenTech-Zuschlag jeweils 5 Prozentpunkte, höchstens jedoch 2.000.000 EUR je Vorhaben. b) von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen im Rahmen nichtwirtschaftlicher Tätigkeit - bis zu 70%, höchstens 700.000 EUR je Forschungseinrichtung, - bis zu 90%, höchstens 500.000 EUR je Forschungseinrichtung (im Ausnahmefall), der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine gleichzeitige Förderung mehrerer Vorhaben an einer Forschungseinrichtung ist grundsätzlich ausgeschlossen. 2. Investitionen zur Einführung neuester Technologien a) von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit - kleine Unternehmen bis zu 50%, davon GreenTech-Zuschlag jeweils 5 Prozentpunkte, - mittlere Unternehmen bis zu 40%, davon GreenTech-Zuschlag jeweils 5 Prozentpunkte, - große Unternehmen bis zu 30% (im Ausnahmefall) davon GreenTech-Zuschlag jeweils 5 Prozentpunkte, der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.000.000 EUR je Vorhaben, b) von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen im Rahmen nichtwirtschaftlicher Tätigkeit bis zu 70% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 1.000.000 EUR je Vorhaben.

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Landesprogramme

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Einzelbetriebliche Technologieförderung

3. Aufwendungen zum Technologietransfer a) Aufträge von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Auftragsforschung bis zu 35% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 1.000.000 EUR je Vorhaben. Die im Zusammenhang mit dem Auftragsforschungsvorhaben stehenden Ausgaben für den Erwerb von Patenten werden mit 35%, max. jedoch 100.000 EUR je Patent gefördert. b) für Technologietransferveranstaltungen von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen im Rahmen nichtwirtschaftlicher Tätigkeit bis zu 50% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 50.000 EUR pro Kalenderjahr. 4. Kaltmietfreistellung für KMU in Technologie- und Gründerzentren (TGZ) - 100% der Kaltmietfreistellung für junge technologieorientierte KMU, max. 10.000 EUR je KMU und Kalenderjahr, - die Fördersumme aller Vereinbarungen des Technologie- und Gründerzentrums mit technologieorientierten KMU beträgt jedoch max. 200.000 EUR pro Jahr. Wo und wie wird beantragt? Die Antragsunterlagen sind über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank unter https://portal.aufbaubank.de einzureichen. Thüringer Aufbaubank PF 900244 99105 Erfurt Gorkistraße 9 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 74470 Internet: http://www.aufbaubank.de

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Landesprogramme

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Richtlinie zur Förderung von innovativen, technologieorientierten Verbundprojekten, Netzwerken und Clustern (Verbundförderung) Was wird gefördert? 1. Förderung von Verbundprojekten (VF) Gefördert werden: - Ausgaben/Kosten für Material und Bedarfsmittel, - Personalausgaben/Personaleinzelkosten, - Ausgaben/Kosten (Abschreibungen) für Instrumente und Ausrüstungen, - Ausgaben/Kosten für Auftragsforschung, Lizenzen, Beratung und Dienstleistungen, - Dienstreisen (nur bei Förderung auf Ausgabenbasis), - Ausgaben/Kosten von KMU zur Erlangung und Validierung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten, - zusätzliche Gemeinkosten (nur bei Förderung auf Kostenbasis), die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen, in Form eines prozentualen Aufschlags von max. 120% auf die Personaleinzelkosten. 2. Förderung von Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern Gefördert werden: - Personal- und Verwaltungsausgaben/Kosten, - Investitionsausgaben/Kosten für Geräte/Ausrüstungen. Wer wird gefördert? 1. Förderung von Verbundprojekten (VP) Gefördert werden Verbundprojekte der FuE-Stufen industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung mit technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen dienen. Folgende Projektformen sind möglich: - Projekte zwischen mind. 2 Unternehmen, wobei ein Unternehmen ein KMU sein muss, - Projekte zwischen mind. einem Unternehmen und mind. einer Forschungseinrichtung. In Ausnahmefällen sind Großunternehmen sowie in Verbindung mit diesen Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Für das Verbundvorhaben ist einer der Partner als Koordinator zu bestimmen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn das Vorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit und damit zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Unternehmen sowie zur Schaffung/Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze beiträgt, - wenn das Vorhaben zur Profilierung einer zukunftsorientierten Wirtschafts- und Forschungsstruktur beiträgt, - wenn das Vorhaben in Thüringen durchgeführt wird, - wenn das Vorhaben nicht vor Bewilligung begonnen wurde, - wenn die Gesamtfinanzierung des jeweiligen Teilvorhabens gesichert ist, - wenn die wirtschaftliche Verwertung der FuE-Ergebnisse in Thüringen erfolgt. 478


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Landesprogramme

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Richtlinie zur Förderung von innovativen, technologieorientierten Verbundprojekten, Netzwerken und Clustern (Verbundförderung) Bei Förderung auf Kostenbasis muss zusätzlich das Vorhandensein eines geordneten Rechnungswesens, d. h. eine Kosten- und Leistungsrechnung (gem. LSP) sowie die ermittelte Gemeinkostenquote des Unternehmens durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. 2. Förderung der Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern (NC) Netzwerke bzw. Cluster sind organisatorische Zusammenschlüsse von Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Verbänden, Kapitalgebern, Beratern und anderen Akteuren, die in einem bestimmten Technologiebereich und einer bestimmten Region tätig sind. Die Koordinierungsstellen (i. d. R. eingetragene Vereine) der Netzwerke und Cluster sollen zwischen den o. g. Akteuren (Mitgliedern) den Aufbau , die Erweiterung und Belebung des Kontaktnetzes (Netzwerke/Cluster) anregen sowie Wissen, Kenntnisse und Informationen austauschen bzw. verbreiten. Diese Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern werden im Rahmen dieser Richtlinie i. d. R. über einen Zeitraum von 5 Jahren gefördert. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern die für die jeweiligen Gebiete der Zukunftstechnologien wichtigen Akteure in Thüringen zusammenführen und weiteren Partnern einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netzwerk bzw. Cluster gewähren, - wenn die Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern ihren Sitz in Thüringen haben, - wenn das Vorhaben nicht vor Bewilligung begonnen wird, - wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist (mittels Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung nachzuweisen). Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 33/2010 Wie viel wird gefördert? 1. Förderung von Verbundprojekten (VF) Es kann eine Förderung von bis zu 400.000 EUR pro Jahr und Antragsteller gewährt werden. Bei besonderem Landesinteresse ist in Ausnahmefällen eine Förderung bis zu 7,5 Mio. EUR je Projektpartner und Projekt möglich.

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Landesprogramme

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Richtlinie zur Förderung von innovativen, technologieorientierten Verbundprojekten, Netzwerken und Clustern (Verbundförderung) Es gelten folgende Obergrenzen für die Beihilfeintensitäten: bei industrieller Forschung (iF): - kleine Unternehmen: bis zu 80%, davon Verbundbonus: 10 Prozentpunkte und GreenTechZuschlag: 10 Prozentpunkte, - mittlere Unternehmen: bis zu 75%, davon Verbundbonus: 15 Prozentpunkte und GreenTech-Zuschlag: 10 Prozentpunkte, - große Unternehmen: bis zu 65%, davon Verbundbonus: 15 Prozentpunkte und GreenTechZuschlag: 10 Prozentpunkte, bei experimenteller Entwicklung (eE): - kleine Unternehmen: bis zu 60%, davon Verbundbonus: 15 Prozentpunkte und GreenTechZuschlag: 5 Prozentpunkte, - mittlere Unternehmen: bis zu 50%, davon Verbundbonus: 15 Prozentpunkte und GreenTech-Zuschlag: 5 Prozentpunkte, - große Unternehmen: bis zu 40%, davon Verbundbonus: 15 Prozentpunkte und GreenTechZuschlag: 5 Prozentpunkte. - Forschungseinrichtungen können für die Bearbeitung von Inhalten der industriellen Forschung und/oder experimentellen Entwicklung mit einer Intensität von bis zu 100% gefördert werden. 2. Förderung der Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern (NC) Den Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern kann für: - die Werbung um neue Mitglieder/Unternehmen zur Mitwirkung und deren Vernetzung sowie - die Organisation von Bildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zur Wissensvermittlung eine nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt werden. Für Personal- und Verwaltungsausgaben/Kosten von Geräten/Ausrüstungen kann die Zuwendung - bei degressiver Staffelung im ersten Jahr bis zu 100% betragen, muss allerdings linear bis zum Ende des fünften Jahres auf Null zurückgehen oder - bei nicht degressiver Staffelung bis zu 50% betragen. Für Investitionsausgaben/Kosten von Geräten/Ausrüstungen kann die Zuwendung bis zu - 50% für kleine Unternehmen, - 40% für mittlere Unternehmen oder - 30% für große Unternehmen gem. aktuell gültiger KMU-Definition gewährt werden. Es können je Netzwerk bzw. Cluster im Normalfall bis zu 200.000 EUR pro Jahr gewährt werden. Die Bewilligungsbehörde kann Ausnahmen bis zur Höhe von 400.000 EUR zulassen.

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PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Richtlinie zur Förderung von innovativen, technologieorientierten Verbundprojekten, Netzwerken und Clustern (Verbundförderung) Wo und wie wird beantragt? Die Antragsunterlagen sind über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank unter https://portal.aufbaubank.de einzureichen. 1. Verbundprojekte: Das Antragsverfahren ist zweistufig: In der ersten Stufe sind qualifizierte Vorhabenskurzbeschreibungen formgebunden einzureichen, in der zweiten Stufe ergeht bei positiver Bewertung die Aufforderung zur Einreichung der kompletten Antragsunterlagen. 2. Koordinierungsstellen von Netzwerken und Clustern: Das Antragsverfahren ist einstufig. Thüringer Aufbaubank PF 900244 99105 Erfurt Gorkistraße 09 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 74470 Internet: http://www.aufbaubank.de

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Landesprogramme

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Richtlinie zur Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung Was wird gefördert? Ziel ist es, Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen im Freistaat Thüringen dabei zu unterstützen, in Zeiten des demografischen Wandels und der damit verbundenen Notwendigkeit des lebenslangen Lernens für die Beschäftigten einerseits sowie des überregionalen Wettbewerbs um qualifizierte Arbeitnehmer andererseits das notwendige Personal für Forschung und Entwicklung (FuE) zu gewinnen und auf dem notwendigen Ausbildungsstand zu halten. Gefördert werden können: 1. Ausgaben für Thüringen-Stipendien: Gefördert werden Ausgaben für die Vergabe von Firmenstipendien an Doktoranden oder Studenten der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung einer Hochschule. 2. Personalausgaben für neueinzustellende Innovationsassistenten: Gefördert werden Personalausgaben für die unbefristete Einstellung von FuE-Personal mit einer abgeschlossenen Universitäts-, Fachhochschul- oder staatlich anerkannten Berufsakademieausbildung. 3. Ausgaben für Thüringen-Stipendium Plus (Kombination von Thüringen-Stipendium und Innovationsassistent): Gefördert werden Ausgaben für die Vergabe von Firmenstipendien an Doktoranden oder Studenten der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung einer Hochschule und die anschließend anfallenden Personalausgaben für die unbefristete Einstellung des Absolventen als FuE-Personal. 4. Ausgaben für die Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal: Gefördert werden Personalausgaben für die zeitweilige Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal aus einer Forschungseinrichtung oder einem Großunternehmen an ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU). 5. Ausgaben für die Entsendung von FuE-Personal: Gefördert werden Personalausgaben für die zeitweilige Entsendung von FuE-Personal von einem KMU an eine Forschungseinrichtung zur Bearbeitung eines FuE-Themas. 6. Ausgaben für die Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen: Gefördert werden Personal- und Sachausgaben für die geschaffene Stelle eines Koordinators zur Initiierung von FuE-Kooperationen bzw. FuE-Netzwerken zwischen Forschungseinrichtungen und technologieorientierten Unternehmen. 7. Ausgaben für Forschergruppen: Gefördert werden Personalausgaben und Sachausgaben (einschließlich Reisekosten und Vergabe von Aufträgen) für die Mitarbeiter der Forschergruppe bis zum Abschluss der jeweiligen Forschungsaufgabe. Grundlage für die Förderung nach den Punkten 1., 2., 3. sind die jeweils geltenden Vorschriften über „De-minimis“-Beihilfen. Nach den Punkten 4., 5., 6. und 7. erfolgt die Förderung auf der Grundlage des geltenden Gemeinschaftsrahmens der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation.

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Landesprogramme

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Richtlinie zur Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung Vorrangig geförderte Technologiefelder: - Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, - Informations-, Kommunikations- und Medientechnik (einschl. Software), - Neue Materialien und Werkstoffe, - Optik und Optoelektronik, - Produktionstechnik (einschl. Verfahrenstechnik), - Mikro- und Nanotechniken (einschl. Systemtechnik), - Biotechnologie, - Medizintechnik, - Umwelttechnik, Energietechnologien (einschl. regenerative Energietechnik). Transnationalen oder interregionalen Projekten wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: - Nach den Punkten 1-3 werden KMU der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Thüringen sowie kleine und mittlere Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen gefördert. Die Forschungseinrichtungen müssen das Personal in einem ihrer wirtschaftlich tätigen Bereiche einsetzen. In Ausnahmefällen werden große Unternehmen bzw. Forschungseinrichtungen gefördert; dies gilt nicht für die Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal nach Punkt 4. - Antragsberechtigt nach Punkt 4 sind ausschl. KMU der gewerblichen Wirtschaft und nach Punkt 5 KMU der gewerblichen Wirtschaft und Großunternehmen mit einer Betriebsstätte im Freistaat Thüringen. - Bei Vorhaben gem. Punkt 6 sind Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen antragsberechtigt, sofern der Koordinator in einem nichtwirtschaftlichen tätigen Bereich eingesetzt wird. - Zuwendungsberechtigt gemäß Punkt 7 sind Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen. Bei wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen müssen die Zuwendungsempfänger gemeinnützig im Sinne von § 52 der Abgabenordnung sein. Großunternehmen müssen den Anreizeffekt der Förderung bei der Antragstellung nachweisen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn das Vorhaben der Gewinnung von zukünftigem oder der Weiterbildung von vorhandenem FuE-Personal bzw. der Anschubfinanzierung von FuE-Netzwerken dient, - wenn der Antragsteller seine Betriebsstätte bzw. seinen Sitz in Thüringen hat, - wenn das Vorhaben nicht vor Zugang des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen wird (vorzeitiger Vorhabensbeginn im Ausnahmefall möglich, ist aber gesondert zu beantragen und zu begründen, bei schriftlicher Zustimmung der Thüringer Aufbaubank darf auf eigenes Risiko schon vor der Entscheidung über die mögliche Förderung begonnen werden),

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PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Richtlinie zur Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung - wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist (mittels Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung nachzuweisen), - wenn der Zuschuss mind. 5.000 EUR beträgt, - wenn keine Fördermöglichkeiten durch den Bund bestehen. Quelle: Innovationsassistent und „Thüringen-Stipendium Plus"" können über das Online-Portal der TAB gestellt werden." Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. 1. Ausgaben für Thüringen-Stipendien: für die Vergabe von Firmenstipendien bis zu 80% bei KMU/Forschungseinrichtungen sowie 60% bei großen Unternehmen/Forschungseinrichtungen der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 1.200 EUR/Monat bei Doktoranden, 800 EUR/Monat bei Studenten eines Diplom-/Bachelor- oder sich unmittelbar daran anschließenden Masterstudiums und 1.600 EUR/Monat bei Studenten in einem Weiterbildungsmasterstudium. Die Förderdauer sollte 24 Monate nicht überschreiten, in Ausnahmefällen ist eine Förderung über max. 36 Monate möglich. 2. Personalausgaben für neueinzustellende Innovationsassistenten: für die unbefristete Einstellung des Innovationsassistenten bis zu 50% bei KMU/Forschungseinrichtungen sowie 35% bei großen Unternehmen/Forschungseinrichtungen der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 24.000 EUR im ersten Beschäftigungsjahr und 12.000 EUR im zweiten Beschäftigungsjahr. Die Förderdauer beträgt 2 Jahre. Der Innovationsassistent muss im Anschluss an die Förderung mind. 36 Monate in einer Thüringer Betriebsstätte des geförderten Unternehmens beschäftigt sein. Die erhöhte Zuwendung kann bei FuE-Tätigkeiten des Innovationsassistenten gewährt werden, die den Themenfeldern im GreenTech-Bereich zugeordnet werden können. 3. Ausgaben für Thüringen-Stipendium Plus: In der ersten Förderphase wird die Vergabe eines Stipendiums nach den Bedingungen für das Thüringen-Stipendium gefördert. Unmittelbar nach Abschluss des Studiums wird für max. 2 Jahre die Einstellung des Absolventen als Innovationsassistent gefördert. Für diese zweite Phase gelten die Bedingungen für die Einstellungen eines Innovationsassistenten. Die Gesamtförderdauer beträgt max. 3 Jahre. 4. Ausgaben für die Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal: für die Ausleihe von FuE-Personal bis zu 50% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben für einen Zeitraum von max. 3 Jahren je Unternehmen und ausgeliehener Person.

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Landesprogramme

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - Richtlinie zur Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung 5. Ausgaben für die Entsendung von FuE-Personal: - Grundlagenforschung: bis zu 100% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine, mittlere und große Unternehmen, - industrielle Forschung: bis zu 70% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine, 60% für mittlere und 50% für große Unternehmen, - experimentelle Entwicklung: 45% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine, 35% für mittlere und 25% für große Unternehmen. Die vorgenannten Fördersätze enthalten einen Zuschlag von 5% für Vorhaben, die GreenTech-Feldern zugeordnet werden können. Die Förderdauer beträgt 3 Jahre. 6. Ausgaben für die Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen: für die Koordinierung der Kooperations- und Netzwerkbeziehungen werden bis zu 100% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Förderdauer beträgt ein Jahr. 7. Ausgaben für Forschergruppen: Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Förderdauer beträgt 3 Jahre. Wo und wie wird beantragt? Das Antragsverfahren ist einstufig. Die Antragsunterlagen sind auf vorgeschriebenen Formularen an die Thüringer Aufbaubank als Bewilligungsbehörde zu richten: Thüringer Aufbaubank PF 900244 99105 Erfurt Gorkistraße 9 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 74470 Internet: http://www.aufbaubank.de Anträge zur Förderung von FuE-Personal in den Fördergegenständen „Thüringen-Stipendium"

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Landesprogramme

Förderung der Infrastruktur in Forschung und Entwicklung

Was wird gefördert? Der Aufbau und die Erprobung von Kommunikationsnetzen, Transfer- oder Patentverwertungsstellen, Maßnahmen zur Förderung von Ausgründungen aus wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen sowie Infrastruktureinrichtungen einschl. der Kosten für deren Betreibung als Voraussetzung zur Bildung von innovationsträchtigen und interdisziplinären Forschungsschwerpunkten und Forschungsverbünden. Forschungsschwerpunkte sind: - Organische Chemie, Pharmazeutik, Naturstoffchemie, - Biowissenschaften (Zellbiologie, Populationsbiologie), - Molekulare Biologie, Humanmedizin, Gesundheitswesen, - Umweltforschung und -technik (Entsorgung, Recycling), - Werkstoffwissenschaften, anorganische Chemie, - Produktions- und Fertigungstechnik, Automatisierung, innerbetriebliche Logistik, - Nachrichtentechnik, IuK-Systeme, - Software, Simulation, angewandte Mathematik und Informatik, - Mikroelektronik, Halbleiterphysik, - Optoelektronik, Photonik, Optik, - Mikro- und Nanotechniken, - Molekularelektronik, Bioelektronik. Wer wird gefördert? Die im Anhang aufgeführten wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen, darüber hinaus auf Grundlage eines Erlasses fast alle staatlichen Hochschulen in Thüringen und weitere, ausdrücklich benannte Forschungseinrichtungen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Maßnahme einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Innovationspotenzials in Thüringen leistet, - wenn die Maßnahme geeignet ist, insbesondere Thüringer Unternehmen den Zugang zu wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und die unmittelbare Zusammenarbeit mit diesen zu erleichtern oder die nationale und internationale Konkurrenzfähigkeit in einem Forschungs- und Technologiefeld zu erreichen, zu bewahren oder auszubauen, - wenn die Transferstelle einen Eignungsnachweis für einen qualifizierten und effizienten Transfer in einem bestimmten Technologiefeld in die Wirtschaft erbringen bzw. die Patentverwertungsstelle eine fachliche Betreuung der Patentverwertung für Thüringen leisten kann, - wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt ist, - wenn mit der Durchführung des Projektes vor der Bewilligung der Mittel noch nicht begonnen wurde. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 09/2006

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Landesprogramme

Förderung der Infrastruktur in Forschung und Entwicklung

Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung durch Gewährung einer Zuwendung in Form eines Zuschusses. Anerkannt werden Investitionsausgaben/-kosten für vorhabensspezifische Ausrüstungen und Baumaßnahmen einschl. der erforderlichen Planungskosten. Im Fall der Förderung von Transfer- bzw. Patentverwertungsstellen sowie der Betreibung von FuE-Infrastruktureinrichtungen können darüber hinaus auch Personal- und Sachausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100% der anerkannten Gesamtausgaben. Bei Transfer- bzw. Patentverwertungsstellen beträgt der Höchstbetrag pro Verwertungsstelle jährlich 75.000 EUR. Die Förderung wird für max. 3 Jahre bewilligt. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR. Die Förderung wird i. d. R. auf Ausgabenbasis gewährt. Eine Förderung auf Kostenbasis kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewährt werden. Wo und wie wird beantragt? Auf formgebundenen Antragsformularen beim: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur PF 900463 99107 Erfurt Werner-Seelenbinder-Straße 7 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 37900 Internet: http://www.thueringen.de/de/tmbwk Vor Antragstellung ist eine Vorhabensbeschreibung einzureichen.

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Landesprogramme

Förderung der Durchführung und Veröffentlichung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Was wird gefördert? Die Bildung von fachlichen und regionalen Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten. Unterstützt werden: a) wissenschaftliche FuE-Vorhaben im Rahmen von Forschungsschwerpunkten an wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen sowie zur Untersuchung von Folgen, Verträglichkeit und Akzeptanz anwendungsnaher Forschung und technologischer Entwicklungen mit unmittelbarer regionaler Relevanz (Technologiefelder siehe Richtlinie), b) die Bildung und Weiterentwicklung von Forschungsverbünden zwischen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen, wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und Thüringer Unternehmen, c) die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen durch wissenschaftliche Veranstaltungen und Publikationen sowie durch Präsentationen auf Industrie- und Fachmessen, d) die (Ko-)Finanzierung von wissenschaftlichen FuE-Vorhaben, die durch anerkannte Drittmittelgeber positiv begutachtet wurden und/oder gefördert werden. Die Forschungsschwerpunkte sind im Programm T-L04 dargestellt. Wer wird gefördert? Die im Anhang aufgeführten wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen als durchführende Stelle für die Durchführung eines Forschungsvorhabens oder als Vertreter eines förmlichen Forschungsverbundes von wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen, wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und Thüringer Unternehmen sowie gemeinnützige An-Institute gem. § 94 ThürHG, darüber hinaus auf Grundlage eines Erlasses fast alle staatlichen Hochschulen in Thüringen und weitere, ausdrücklich benannte Forschungseinrichtungen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn der Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung des Vorhabens erbracht wird, - wenn die wissenschaftlichen Forschungsvorhaben den allgemein anerkannten Maßstäben wissenschaftlicher Exzellenz genügen und Ergebnisse erwarten lassen, die über den international bekannten Erkenntnisstand hinausgehen, - wenn mit der Durchführung des Projektes vor der Bewilligung der Mittel noch nicht begonnen wurde. Die weiteren Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 09/2006

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T-L05

Landesprogramme

Förderung der Durchführung und Veröffentlichung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung durch Gewährung einer Zuwendung in Form eines Zuschusses. Die Förderung wird in der Regel auf Ausgabenbasis gewährt. Eine Förderung auf Kostenbasis kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewährt werden. Als zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten können Personalausgaben/-kosten, Sachausgaben/kosten sowie Fremdleistungen (über Kooperationsvertrag mit Zustimmung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur) sowie Investitionsausgaben/-kosten für vorhabensspezifische Ausrüstungen anerkannt werden. Die Zuwendungen betragen bis zu 100% der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten. Die Bagatellgrenze beträgt 2.000 EUR. Wo und wie wird beantragt? Auf formgebundenen Antragsformularen (vor Antragstellung ist eine Projektskizze einzureichen) beim: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur PF 900463 99107 Erfurt Werner-Seelenbinder-Straße 7 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 37900 Internet: http://www.thueringen.de/de/tmbwk

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Landesprogramme

Vergabe des Thüringer Forschungspreises

Was wird gefördert? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vergibt jährlich den Thüringer Forschungspreis in den Bereichen „Grundlagenforschung“ und „Angewandte Forschung“ sowie für wissenschaftliche Leistungen mit herausragender wirtschaftlicher Relevanz einen „Transferpreis“. Wer wird gefördert? Einzelpersönlichkeiten oder Forschergruppen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes bzw. Forschungsarbeiten im Verbund mit weiteren Partnern aus Thüringen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Vorschläge von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen (gem. Anhang der Richtlinie zur Ausschreibung), wissenschaftlichen Organisationen sowie den Mitgliedern des Auswahlausschusses dem Thüringer Kultusministerium unterbreitet werden, - wenn die Vorschläge eine ausführlich begründende Beschreibung der Forschungsleistung sowie eine Würdigung der bisherigen Leistungen der vorgeschlagenen Preisempfänger enthalten. Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Förderrichtlinie. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 18/2010 Wie viel wird gefördert? Der Forschungspreis ist mit insgesamt 50.000 EUR, dabei in den Bereichen Grundlagenforschung und Angewandte Forschung mit jeweils 17.500 EUR sowie im Bereich Transfer mit 15.000 EUR, dotiert. Er kann in jedem Bereich jeweils ungeteilt oder an mehrere Preisträger geteilt vergeben werden. Auf Vorschlag des Auswahlausschusses kann im Ausnahmefall von der Dotierung der Bereiche abgewichen werden. Die Gesamtdotierung des Preises von insgesamt 50.000 EUR bleibt davon unberührt. Wo und wie wird beantragt? Formlose Antragstellung gem. Ausschreibung und Richtlinie beim: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur PF 900463 99107 Erfurt Werner-Seelenbinder-Straße 7 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 37900 Internet: http://www.thueringen.de/de/tmbwk 490


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Landesprogramme

Landesprogramm „ProExzellenz“

Was wird gefördert? Ziele sind der Ausbau und die Stärkung bestehender exzellenter Forschungsstrukturen, der Erfolg im Wettbewerb um die talentiertesten Köpfe, die Stärkung der Innovations- und Clusterfähigkeit sowie die Förderung exzellenter Lehre. Gefördert werden exzellente Forschungsprojekte, die einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung folgender Schwerpunktfelder leisten: 1. Kultureller und sozialer Wandel 2. Medien und Kommunikation 3. Gesundheitsforschung und Medizintechnik 4. Mikrobiologie und Biotechnologie 5. Optische Technologien, Photonik 6. Mikro- und Nanotechnologien, Mikroelektronik 7. Informations- und Kommunikationstechnologien 8. Werkstoffe und Produktionstechnologien 9. Umwelt- und Energietechnik, Infrastruktur Darüber hinaus sollen herausragende Forschungsvorhaben von Fachbereichen und Wissenschaftlern unterstützt werden, die ihre Leistungsfähigkeit durch Publikationen, Preise und die erfolgreiche Einwerbung begutachteter Drittmittel nachgewiesen haben. Zudem können Projekte an Hochschulen gefördert werden, die der Umsetzung der Lehrstrategie dienen. Es können mehrjährige Vorhaben gefördert werden. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind die staatlichen Thüringer Hochschulen, die in der Anlage der Ausschreibung aufgeführten wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen sowie wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen gem. der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung (siehe T-L01). Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann, wenn die begleitende Programmkommission für die eingereichten Vorhabensbeschreibungen auf der Grundlage externer, unabhängiger Gutachtervoten eine Förderempfehlung ausspricht. Die Einzelheiten sind der Ausschreibung zu entnehmen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Das bewilligende Ministerium entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 24/2008

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Landesprogramme

Landesprogramm „ProExzellenz“

Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt im Wege der Projektförderung grundsätzlich als Anteilfinanzierung durch Gewährung einer Zuwendung in Form eines Zuschusses bzw. einer Zuweisung auf Ausgabenbasis. Die Zuwendungen/Zuweisungen betragen bis zu 100% der anerkannten förderfähigen Ausgaben/Kosten. Anerkannt werden Personalmittel, Sachmittel, Investitionen für Geräte sowie im Ausnahmefall Baumaßnahmen, Gemeinkosten, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen. Wo und wie wird beantragt? Informationen erteilt: Geschäftsstelle Zukunftsinitiative Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Werner-Seelenbinder-Straße 7 PF 900463 99107 Erfurt

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T-L08

Landesprogramme

Technologiescout

Was wird gefördert? Gefördert werden: - Personalausgaben für die unbefristete Einstellung von Technologiescouts mit einer abgeschlossenen Universitäts-, Fachhochschul- oder staatlich anerkannten Berufsakademieausbildung auf naturwissenschaftlichem, ingeniertechnischem, betriebswirtschaftlichem, wirtschaftlichem oder wirtschaftswissenschaftlichem Gebiet. - Personalausgaben, wenn der Technologiescout überwiegend folgende Aufgaben ausführt: - Technologieorientierte Marktanalysen und Marktuntersuchungen, - Prüfung der produkt- und technologiespezifischen Haftungsrisiken, - Entwicklung einer produktbezogenen Vertriebs- und Marketingkonzeption, - Technische Dokumentation der innovativen Produkte, - Entwurf von technologieorientierten Marketinginstrumenten, - Analyse der Umfeldbedingungen in dem potenziellen Absatzgebiet, - Vorbereitung und Durchführung von Messen, - Vorbereitung von Normierungen und/oder Zertifizierungen der innovativen Produkte, - Produktanpassung und Weiterentwicklung der Technologien entsprechend der Absatzmärkte, - Übersetzungstätigkeiten, - Preiskalkulation. Grundlage der Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen. Wer wird gefördert? Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Freistaat Thüringen sowie kleine und mittler Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen. Forschungseinrichtungen müssen den Technologiescout in einem ihrer wirtschaftlich tätigen Bereiche einsetzen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn das Vorhaben der Einführung und Etablierung von technischen Innovationen auf neuen Absatzmärkten dient, - wenn der Antragsteller seine Betriebsstätte bzw. seinen Sitz in Thüringen hat, - wenn das Vorhaben nicht vor Zugang des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen wird. Ein vorzeitiger Vorhabensbeginn ist im Ausnahmefall möglich, aber gesondert zu beantragen und zu begründen. Sofern auf diesen Antrag die schriftliche Zustimmung der Thüringer Aufbaubank erteilt wird, darf auf eigenes Risiko schon vor der Entscheidung über die mögliche Förderung begonnen werden. - wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist (mittels Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung nachzuweisen), - wenn der Zuschuss mindestens 5.000 EUR beträgt, - wenn keine Fördermöglichkeiten durch den Bund bestehen.

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T-L08

Landesprogramme

Technologiescout

Hinweis: Die Richtlinie ist bis 31.12.2013 befristet. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 39/2010 Wie viel wird gefördert? Für die unbefristete Einstellung des Technologiescouts wird eine Zuwendung von bis zu - 50 % bei kleinen und mittleren Unternehmen/Forschungseinrichtungen sowie - 35 % bei großen Unternehmen/Forschungseinrichtungen der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal - 24.000 EUR im ersten Beschäftigungsjahr und - 12.000 EUR im zweiten Beschäftigungsjahr gewährt. Die Förderdauer beträgt 2 Jahre. Wo und wie wird beantragt? Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind auf vorgeschriebenen Formularen zu richten an die: Thüringer Aufbaubank PF 900244 99105 Erfurt Gorkistraße 9 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 74470 Internet: http://www.aufbaubank.de

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T-L09

Landesprogramme

Thüringer Innovationsfonds (TI-Fonds)

Was wird gefördert? Grundsätzlich werden die Errichtung und Etablierung technologie- und gewinnorientierter Unternehmen in Thüringen unterstützt. Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten entstehen, werden mitfinanziert. Neben den Personal- und Materialkosten sind dies insbesondere forschungsspezifische Geräte, aber auch Fremdleistungen und Recherchekosten. Wer wird gefördert? Finanziert werden gewerbliche und Industrieunternehmen verschiedener Branchen, die aufgrund ihrer innovativen Produkte und Dienstleistungen, ihres exklusiven Marktzugangs oder -anteils hohe Wachstumsraten und Gewinne versprechen. Fördervoraussetzungen: Finanziert werden kann: - wenn die zu entwickelnden Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zur Verbesserung der Wirtschafts- und Technologielandschaft im Freistaat Thüringen beitragen, - wenn die Unternehmen/Einrichtungen über die erforderliche wissenschaftliche, technologische und kaufmännische Kompetenz verfügen, - wenn ein aussagefähiges Unternehmenskonzept (Businessplan) vorgelegt wird, das neben der bisherigen Unternehmensentwicklung die Alleinstellungsmerkmale und den Kundennutzen der vom Unternehmen angebotenen Produkte oder Dienste herausstellt. Quelle: Informationsmaterial der Thüringer Aufbaubank Wie viel wird gefördert? Finanzierung von Stillen Beteiligungen je nach Kapitalbedarf in Höhe von 50.000 EUR bis zu einem Betrag von 500.000 EUR. Die Mittel haben grundsätzlich ergänzenden Charakter. Die Laufzeit ist fest für 10 Jahre. Wo und wie wird beantragt? Auf formgebundenen Antragsformularen bei der: bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh Gorkistraße 9 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 7447601 Fax: 0361 - 7447635 E-Mail: info@bm-t.com Internet: http://www.bm-t.com

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T-L10

Landesprogramme

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - 1000-Dächer-Photovoltaik-Programm

Was wird gefördert? Errichtung (insbesondere Projektierung, Anschaffung, Installation) von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf Dächern und Fassaden von Gebäuden und auf baulichen Anlagen, die sich im Eigentum juristischer Personen befinden, mit Ausnahme der eingetragenen Vereine, Genossenschaften und Betreibergesellschaften die das Errichten und Betreiben von Bürgersolaranlagen zum Zweck haben. Gefördert werden können: - Anschaffungskosten für PV-Anlage, - Installationskosten, - Hausanschlusskosten und - Planleistungen bis 10% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten. Nicht gefördert werden: - Anlagen die Eigenbauanlagen und/oder Prototypen sind, - Kosten für vorausgegangene Forschung und Entwicklung, - Kosten für Grunderwerb, - Umsatzsteuer bei vorsteuerabzugsberechtigten Zuwendungsempfängern, - Gewerbesteuer, - Finanzierungskosten und Versicherungen, - Miet- und Leasingkosten, - Ersatzbeschaffung, - gebrauchte Wirtschaftsgüter und - Gebühren. Wer wird gefördert? Thüringer Gebietskörperschaften und deren Eigenbetriebe mit Ausnahme des Landes, kommunale Zweckverbände, Unternehmen, an den mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und gleichzeitig zum Kreis der kleinen und mittleren Unternehmen gehören, gemeinnützige Organisationen, eingetragene Vereine, Genossenschaften und Betreibergesellschaften mit Sitz in Thüringen und Kirchen im Sinne von § 1 Thüringer Kirchensteuergesetz. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn das Vorhaben in Thüringen durchgeführt wird, - wenn der Zuwendungsempfänger am Standort der PV-Anlage eine Informations- und Anzeigetafel errichtet, - wenn die Anlagenleistung mindestens 10 kWp beträgt, - wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 31/2010

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T-L10

Landesprogramme

PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - 1000-Dächer-Photovoltaik-Programm

Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Es kann ein Zuschuss bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. In folgenden Fällen kann der Fördersatz bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben betragen: - PV-Anlagen auf Gebäuden mit besonderen Gestaltungsforderungen, - Projekte mit innovativen Charakter oder hoher Öffentlichkeitswirksamkeit. Der maximal mögliche Zuschuss je Förderfall beträgt 100.000 EUR. Wo und wie wird beantragt? Auf formgebundenen Antragsformularen bei der: Thüringer Aufbaubank PF 900244 99105 Erfurt Gorkistraße 9 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 74470 Internet: http://www.aufbaubank.de

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Notizen

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T-B01

Bundesprogramme

Programm zur Innovationsförderung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Was wird gefördert? Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Das Programm unterstützt: - Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, die das Ziel haben, innovative technische und nicht-technische Produkte marktfähig zu machen, - Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit einschl. Wissenstransfer und - Untersuchungen zu den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen sowie Identifizierung von künftigen Innovationsfeldern. Zu den Förderbereichen gehören innovative Vorhaben im Bereich der Pflanzenzüchtung, insbesondere Resistenzzüchtung, und der Tiergesundheit (Zoonosen bei Tieren) sowie zur Erhöhung der Energieeffizienz in der Land- und Ernährungswirtschaft und im Gartenbau. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben. Das Förderprogramm ist zunächst auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgerichtet. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn ein erhebliches Bundesinteresse an der Durchführung des Vorhabens besteht, - wenn der Antragsteller über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende personelle und materielle Kapazität zur Durchführung der Arbeiten verfügt, - wenn eine begründete Aussicht auf Verwertung, wirtschaftlichen Erfolg und gesamtwirtschaftlichen Nutzen sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen besteht, - wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist und mit dem Vorhaben vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde, - wenn das Vorhaben überwiegend in Deutschland durchgeführt und die Ergebnisse in der Bundesrepublik verwertbar sind. Das Vorhaben darf nicht mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten im Bundesanzeiger. Informationen können im Internet unter http://www.ble.de abgerufen werden. Quelle: Informationen des BMELV

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T-B01

Bundesprogramme

Programm zur Innovationsförderung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt i. d. R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen projektspezifischen Ausgaben bzw. Kosten. Investitionen von KMU können gefördert werden, soweit sie mit geförderten Forschungsund Entwicklungsvorhaben dieses Programms zusammenhängen. Wo und wie wird beantragt? Die Förderwürdigkeit eines Vorhabens wird im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt. Die Projektskizzen werden auf elektronischem Wege erstellt. Vor Einreichung einer Projektskizze ist mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Projektträger Innovationsförderung Deichmanns Aue 29 53179 Bonn Tel.: 0228 - 68450 Fax: 0228 - 68453444 E-Mail: poststelle@ble.de Internet: http://www.ble.de

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T-B02

Bundesprogramme

High-Tech Gründerfonds

Was wird gefördert? Die Investition von Beteiligungskapital in junge Technologieunternehmen, deren Kern ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist. Mit Hilfe einer „Seedfinanzierung“ sollen diese Start-Ups das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis zur Bereitstellung eines Prototypen bzw. eines „proof of concepts“ oder zur Markteinführung führen. Durch Coachingmaßnahmen wird die notwenige Betreuung und Unterstützung des Managements vermittelt. Ziel der Förderung ist die Schließung der Lücke in der Finanzierung neugegründeter Technologieunternehmen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Existenzgründer und kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Kommission mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf max. 1 Jahr zurück liegen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn das Unternehmen wachstumsorientiert ist und sich mehrheitlich im Besitz des Managements befindet und die Produkte, Verfahren und wissenschaftlich-technischen Dienstleistungen einen hohen Innovationsgrad, deutliche Wettbewerbsvorteile und nachhaltige Marktchancen erwarten lassen, - wenn das technologische Know-how im Unternehmen selbst gebunden ist, Schutzrechte und geistiges Eigentum dem Unternehmen uneingeschränkt und exklusiv zur Verfügung stehen bzw. ins Unternehmen eingebracht werden, - wenn die Finanzierung über einen Zeitraum von 18 Monaten gesichert ist. Quelle: Informationen des BMWi Wie viel wird gefördert? Beteiligungskonditionen: - der High-Tech Gründerfonds beteiligt sich mit bis zu 500.000 EUR in einer Kombination aus offener Beteiligung und Darlehen, - Eigenmittel der Gründer bezogen auf die Beteiligung des High-Tech Gründerfonds betragen 20% (10% in den neuen Bundesländern einschl. Berlin), die Hälfte davon kann über Seedinvestoren dargestellt werden. Der Fonds erwirbt damit 15% Gesellschaftsanteile (nominal, ohne Unternehmensbewertung) und gewährt ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen. Die Zinsen (10% p.a.) für das ausgereichte Darlehen werden für die Dauer von bis zu 4 Jahren gestundet. Die Laufzeit des Darlehensvertrages beträgt 7 Jahre.

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T-B02

Bundesprogramme

High-Tech Gründerfonds

Wo und wie wird beantragt? Das Verfahren ist mehrstufig. In einem ersten Schritt ist mit Hilfe eines akkreditierten Coachs eine Konzeptskizze einzureichen bei der: High-Tech Gründerfonds Management GmbH Ludwig-Erhard-Allee 2 53175 Bonn Tel.: 0228 - 96568500 Fax: 0228 - 96568550 E-Mail: info@high-tech-gruenderfonds.de Internet: http://www.high-tech-gruenderfonds.de Weiterführende Informationen, Merkblätter und Formblätter können im Internet unter http://www.high-tech-gruenderfonds.de abgerufen werden.

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T-B03

Bundesprogramme

Forschungsvorhaben zum Themenschwerpunkt „Frauen an die Spitze“

Was wird gefördert? Förderfähig sind innovative Forschungsvorhaben und Umsetzungskonzepte in folgenden Themenfeldern: - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Berufsorientierung von Mädchen und jungen Frauen auf zukunftsträchtige Berufe, z. B. im MINT-Bereich, - Vorhaben zur Unterstützung von Berufs- und Karriereverläufen von Frauen, auch außerhalb des klassischen Beschäftigungsmodells, z. B. durch die Vernetzung der beteiligten Organisationen, - Entwicklung von innovativen Konzepten zur Aktivierung der Potenziale von Mädchen und Frauen außerhalb des klassischen Beschäftigungsmodells, - Vorhaben zur Untersuchung und Verbesserung von Organisationskulturen und -strukturen insbesondere in der Wissenschaft, - Forschungsvorhaben zur Berücksichtigung und Erarbeitung von Genderaspekten in aktuellen Forschungsfeldern, z. B. im wirtschaftswissenschaftlichen oder MINT-Bereich. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind: - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), - Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, - andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland sowie - Public-Private-Partnerships (in geeigneter Rechtsform auch als Verbundpartner). Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: wenn die beabsichtigten Vorhaben o. g. Themenfelder aufgreifen und nicht in die Kompetenz der Länder fallen. Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Soweit verschiedene Partner/innen einen Verbund bilden, haben diese ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 92 vom 26.06.2009

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T-B03

Bundesprogramme

Forschungsvorhaben zum Themenschwerpunkt „Frauen an die Spitze“

Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt im Wege der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt: - für Unternehmen der gewerbliche Wirtschaft bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten (angemessene Eigenbeteiligung von mind. 50% wird vorausgesetzt), - für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die „De-minimis“-Regelung ist zu beachten. Wo und wie wird beantragt? Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen bei: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. Projektträger im DLR Geschäftsbereich „Chancengleichheit/Genderforschung“ Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn Tel.: 0228 - 3821611 Fax: 0228 - 3821323 E-Mail: gender@dlr.de Internet: http://www.dlr.de Das Verfahren ist zweistufig: Projektskizzen können in elektronischer Form über das Internet-Portal erfasst oder in schriftlicher Form (Original und 4 Kopien) beim Projektträger vorgelegt werden. Bei positiver Bewertung und nach Aufforderung sind in der zweiten Verfahrensstufe förmliche Förderanträge einzureichen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm abgerufen werden.

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T-B04

Bundesprogramme

SIGNO-KMU-Patentaktion

Was wird gefördert? Die Sicherung der FuE-Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte (Patente und Gebrauchsmuster) und deren Nutzung durch die folgenden Teilpakete: 1. Recherche zum Stand der Technik, 2. Kosten-Nutzen-Analyse, 3. Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für Deutschland 4. Vorbereitung für die Verwertung einer Erfindung, 5. Patent oder Gebrauchsmusteranmeldung im Ausland. Wer wird gefördert? Unternehmen und Unternehmensgründer der gewerblichen Wirtschaft, der freien naturwissenschaftlich-technischen Berufe und der Landwirtschaft Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn sich Geschäftssitz und Produktionsstätte in Deutschland befinden, - wenn das Antrag stellende Unternehmen bis zu 250 Beschäftigte hat und entweder ein Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR erreicht; die KMU dürfen zu höchstens 25% im Besitz von Unternehmen stehen, die diese KMU-Definition nicht erfüllen, - wenn mind. die Teilpakete 1 bis 3 durchgeführt werden, - wenn die Zuwendungsempfänger Forschung und Entwicklung (FuE) selbst betreiben oder betreiben lassen, - wenn das Unternehmen in den letzten 5 Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet hat. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 50 vom 31.03.2010 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten für die Inanspruchnahme externer Leistungen. Pro Unternehmen beträgt er max. 8.000 EUR von insgesamt 16.000 EUR zuwendungsfähiger Kosten. Die zuschussfähigen Leistungen sind zu einzelnen Teilpaketen zusammengefasst und betragen 50% der nachgewiesenen externen Kosten innerhalb der Obergrenzen. Die maximale Förderung für die einzelnen Teilpakete setzt sich wie folgt zusammen: TP1 800 EUR TP2 800 EUR TP3 2100 EUR TP4 1600 EUR TP5 2700 EUR

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T-B04

Bundesprogramme

SIGNO-KMU-Patentaktion

Wo und wie wird beantragt? Auf formgebundenen Antragsformularen mit div. Anlagen lt. Richtlinie bei einem der SIGNO-Partner, siehe Liste der „SIGNO-Partner“ oder Homepage: http://www.signo-deutschland.de für Thüringen: Technische Universität Ilmenau PATON - Landespatentzentrum Thüringen Frau Dipl.-Jur. Sabine Milde Frau Dipl.-Ing. (FH) Irma Eisfeld Langewiesener Straße 37 98693 Ilmenau Tel.: 03677 - 694503 Fax: 03677 - 694538 E-Mail: sabine.milde@tu-ilmenau.de Internet: http://www.paton.tu-ilmenau.de TGF Schmalkalden Technologie- und Gründer- Fördergesellschaft Frau Dipl.-Ing. Roswitha Lincke Allendestraße 68 98574 Schmalkalden Tel.: 03683 - 798103 E-Mail: lincke@vw.tgf-schmalkalden.de Internet: http://www.tgf-schmalkalden.de

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T-B05

Bundesprogramme

SIGNO-InnovationMarket / Verwertungsaktion

Was wird gefördert? Durch das Projekt „InnovationMarket” (ein allgemein zugänglicher Informationsdienst im Internet) als zielführendes Instrument soll die Verwertung und Nutzung hochwertiger Erfindungen verbessert werden. Der Service bietet einerseits Patenthaltern und jungen technologieorientierten Unternehmen eine Plattform für die Kontaktaufnahme zu Investoren, denen sie ihre Ergebnisse anbieten und die sie verwerten sollen, oder vermittelt Unternehmen, die gezielt Lösungen konkreter technischer Probleme oder Produktideen zur Erweiterung ihrer Produktionspalette suchen. Andererseits werden Investoren animiert, nach vielversprechenden Beteiligungsmöglichkeiten zu suchen. Begriffe: - Summary: elektronisches Inserat im InnovationMarket, enthält die zentralen Eckdaten eines Innovationsangebotes oder einer Innovationsnachfrage, - Dossiers: ausführliche Darstellung eines Innovationsangebotes und dessen Chance am Markt. Wer wird gefördert? Junge Technologieunternehmen, Unternehmen, Hochschul-/Forschungseinrichtungen, Erfinder, Patenthalter. Die Fördermaßnahme wird von den SIGNO-Partnern (siehe Anhang) zusammen mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) - SIGNO-Projektmanagement - durchgeführt. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen der SIGNO-Partner eine Förderempfehlung an das IW gibt und diese im Teilnahmeantrag dokumentiert (das IW entscheidet auf Grund pflichtgemäßen Ermessens nach der Reihenfolge der eingegangenen Anträge), - wenn Summaries und Dossiers unter Anwendung der InnovationMarket-Regeln erstellt und gegen Rechnung des SIGNO-Partners bezahlt worden sind. Die Auszahlungsunterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Bezahlung der Rechnungen vollständig beim Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) eingereicht worden sein, ansonsten erlischt die Zusage. Ein Anspruch auf Teilhabe an der Förderung besteht nicht. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 106 vom 09.06.2004

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T-B05

Bundesprogramme

SIGNO-InnovationMarket / Verwertungsaktion

Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt während der Aufbauphase durch anteilige Zuschüsse: - Summary: Zuschuss zu den Internetseiten in Höhe von 30% der Rechnungssumme, max. 800 EUR, an den Inserenten, - Dossier: für einen anteiligen Zuschuss an den Nachfrager in Höhe von einem Drittel der Rechnungssumme, höchstens jedoch 5.200 EUR. Wo und wie wird beantragt? Formlose Antragstellung bei einem der SIGNO-Partner. Informationen unter der Internetadresse: http://www.innovationmarket.de und beim: Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) SIGNO-Projektmanagement PF 510669 50942 Köln Tel.: 0221 - 4981832 Fax: 0221 - 4981857 E-Mail: info.signo@iwkoeln.de Internet: http://www.iwkoeln.de und http://www.signo-deutschland.de

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T-B06

Bundesprogramme

SIGNO-Verwertungsförderung / Strategieförderung

Was wird gefördert? SIGNO Hochschulen fördert die effiziente Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen im Bereich des Transfers von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die Unternehmen. Hochschulen und andere öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen können hiermit neueste wissenschaftlich-technische Erkenntnisse auf kurzem Weg an die Unternehmen weitergeben und durch frühen und schnellen Informationsaustausch gemeinsam erfolgreiche Innovationen für den Markt entwickeln. Diese Ziele werden mit den Initiativen Verwertungsförderung und Strategieförderung umgesetzt. Verwertungsförderung: beabsichtigt, die schutzrechtliche Sicherung und die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschung zu unterstützen und die bisher entstandenen, tragfähigen Strukturen weiter zu entwickeln. Strategieförderung: hierbei soll die jeweilige Leitung der Hochschule bzw. der außeruniversitären, öffentlich finanzierten Forschungseinrichtung eine eigene, innovative und tragfähige Strategie zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und zur Verwertung von Forschungsergebnissen und geistigem Eigentum erarbeiten und implementieren (dabei vermehrt Maßnahmen zur Initiierung langfristiger Partnerschaften mit Unternehmen). Bei der Umsetzung von Verwertungskonzepten sollen geeignete, bevorzugt externe Dienstleister (Patent- und Verwertungsagenturen) gewählt werden. Darüber hinaus sollen Verwertungsnetzwerke gestärkt werden. Wer wird gefördert? Zielgruppen: Verwertungsoffensive: Hochschulen und solche außeruniversitären, öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen, die ihre Verwertungsaktivitäten weiter optimieren und ausbauen wollen und dafür externe Dienstleistungen über Patent- und Verwertungsagenturen (PVAs) in Anspruch nehmen wollen, Strategieförderung: Zielgruppe der Maßnahme sind Hochschulen und solche außeruniversitären, öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen, die ihre Verwertungsaktivitäten weiter optimieren und ausbauen wollen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: wenn die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert ist. Quelle: Informationsmaterial des BMWi und des Instituts der deutschen Wirtschaft

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T-B06

Bundesprogramme

SIGNO-Verwertungsförderung / Strategieförderung

Wie viel wird gefördert? Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Der Förderzeitraum beträgt 3 Jahre. Verwertungsförderung: Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben nach Maßgabe der ausgewiesenen Personentage und anderer qualifizierter Eigenleistungen, Obergrenze 100.000 EUR pro Hochschulverbund und weitere Zahlung von 50 EUR pro patentrelevanter Mitarbeiterin bzw. patentrelevantem Mitarbeiter der beteiligten Hochschulen bzw. Forschungseinrichtung. Die Förderquote beträgt 50%. Strategieförderung: Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, das sind Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben wie Rechnerkosten, Literatur, Dienstreisen (Investitionen von mehr als 410 EUR im Einzelfall) mit einer Obergrenze bis zu 750.000 EUR. Die Förderquote beträgt 90%. Wo und wie wird beantragt? Anforderung der Unterlagen beim Projektträger: Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich (PTJ) Außenstelle Berlin, UVB Zimmerstraße 26-27 10179 Berlin Tel.: 030 - 20199435 Fax: 030 - 20199470 Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können auch unter der Internetadresse http://kp.dlr.de/profi/easy/formular_bmwi.html abgerufen werden.

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T-B07

Bundesprogramme

SIGNO-Erfinderfachauskunft / Erfinderclubs

Was wird gefördert? Im Rahmen der SIGNO-Erfinderfachauskunft können Erfinder eine kostenlose, bis zu vierstündige Erstauskunft bei den Partnern des bundesweiten SIGNO-Netzwerkes in Anspruch nehmen. Diese Partner sind kompetente Dienstleistungsunternehmen im Bereich des Innovations- und Technologietransfers. Im Mittelpunkt der Erstauskunft stehen spezifische Fragestellungen und die individuelle Situation des Erfinders. Darüber hinaus unterstützen SIGNO-Erfinderclubs die Arbeit von technikinteressierten Jugendlichen, aber auch freie Erfinder bei der Entwicklung kreativer Ideen im Team. Wer wird gefördert? Personen, die erfinderisch tätig sind. Die Erfinder erhalten strategische Hinweise zur Vorgehensweise und es werden erste wirtschaftliche Bedingungen und Möglichkeiten für ein neues Projekt geklärt. Außerdem werden Informationen über weitere Kontaktstellen und ggf. Fördermöglichkeiten vermittelt. Eine konkrete Rechtsberatung ist von der Förderung ausgeschlossen. Quelle: Informationsmaterial des BMWi und des Instituts der deutschen Wirtschaft Wie viel wird gefördert? Erfinderfachauskunft: kostenlose, bis zu vierstündige Erstauskunft durch Innovationsexperten des SIGNO-Netzwerks, Erfinderclubs: max. 1.500 EUR jährlich für die inhaltliche Arbeit jedes bewilligten Clubs, wobei das Budget frei verfügbar bzw. zweckgebunden jeweils in Abhängigkeit von der Zielgruppe gewährt wird. Das frei verfügbare Budget steht für die technische und räumliche Ausstattung, Informationsbeschaffung, Werbematerialien, Teilnahme an Messen und Schulungen zur Verfügung, das zweckgebundene Budget ausschl. für die Teilnahme an der Erfindermesse IENA, die Ausrichtung von und die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen sowie die Durchführung eigener Veranstaltungen durch die Erfinderclubs. Wo und wie wird beantragt? Der Erfinder richtet sich direkt an einen der regionalen SIGNO-Partner (s. Anhang). Die Fördermaßnahme wird koordiniert vom: Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) SIGNO-Projektmanagement Gustav-Heinemann-Ufer 84–88 50968 Köln Tel.: 0221 - 4981832 Fax: 0221 - 4981857 E-Mail: info.signo@iwkoeln.de Internet: http://www.signo-deutschland.de 511


T-B07

Bundesprogramme

SIGNO-Erfinderfachauskunft / Erfinderclubs

für Thüringen: Erfinderfachauskunft und Erfinderclubs: TGF Schmalkalden Technologie- und Gründer-Förderungsgesellschaft Allendestraße 68 98574 Schmalkalden Tel.: 03683 - 798103 Fax: 03683 - 798100 E-Mail: lincke@vw.tgf-schmalkalden.de Internet: http://www.tgf-schmalkalden.de

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T-B08

Bundesprogramme

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Was wird gefördert? Das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) einschl. des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe nachhaltig unterstützen und damit einen Beitrag zum Wachstum der Unternehmen und zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen leisten. Gefördert werden: 1. Kooperations- und Einzelprojekte Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen mit folgenden Projektformen: a) FuE-Kooperationsprojekte zwischen mind. 2 Unternehmen (KU), b) FuE-Kooperationsprojekte zwischen mind. einem Unternehmen und mind. einer Forschungseinrichtung (KF), einschl. FuE-Verbundprojekte (VP), die in disziplinübergreifender Zusammenarbeit unterschiedliche Technologien integrieren und von mind. 4 KMU und mind. 2 Forschungseinrichtungen durchgeführt werden sollen, c) FuE-Projekte von Unternehmen, die mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner verbunden sind (KA), sofern der FuE-Auftrag mind. 30% und höchstens 70% der Personenmonate des Gesamtprojekts aufweist (Laufzeit max. 3 Jahre), d) Einzelprojekte (EP) als einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen. Die Laufzeit der Projekte soll 3 Jahre nicht überschreiten. 2. Netzwerkprojekte Entwicklung innovativer Netzwerke mit mind. 6 Unternehmen (NW) ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen, Gegenstand sind Netzwerkmanagement- und Organisationsdienstleistungen zur Erarbeitung der Konzeption und der Etablierung des Netzwerks in Phase 1 und für die anschließende organisierte Umsetzung in Phase 2 (Rahmenkatalog entsprechender Aufgaben und Leistungen siehe Anlage 2 der Richtlinie). Die Förderung eines Netzwerks ist i. d. R. auf 3 Jahre begrenzt. Dabei soll die Phase 1 nicht mehr als 12 Monate betragen. Die nachfolgende Phase 2 kann nur nach positiver Beurteilung der Phase 1 bewilligt werden. 3. Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für KMU Zusätzliche, die Kooperationsprojekte ergänzende, innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen (DL) für KMU, die im engen sachlichen und terminlichen Zusammenhang mit dem FuE-Projekt stehen und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten an qualifizierte externe Anbieter vergeben werden sollen. Ziel ist es, die für KMU aufwendige und schwierige Umsetzung der erzielten FuE-Ergebnisse auf dem Markt zu unterstützen. Nach dem EU-Gemeinschaftsrahmen sind förderfähig: Betriebsführungsberatung, technische Unterstützung, Technologietransferdienste, Ausbildung, Schutz des geistigen Eigentums und Handel mit entsprechenden Rechten und Lizenzvereinbarungen, Beratung bei der Nutzung von Normen, Kosten für Büroflächen, Datenbanken, Fachbüchereien, Marktforschung, Nutzung von Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierungen.

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T-B08

Bundesprogramme

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind für: 1. Kooperationsprojekte nach a) bis c): - kleine und mittlere Unternehmen aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland wenn: - sie zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen, - im Jahr vor der Antragstellung der Jahresumsatz höchstens 50 Mio. EUR oder die Jahresbilanz höchstens 43 Mio. EUR betragen hat. - eigenständige Unternehmen aller Rechtsformen i. S. der KMU-Definition der EU-Kommission mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, - für Kooperationsprojekte mit KMU (Projektform KF) auch Forschungseinrichtungen in Deutschland, wenn sie Kooperationspartner eines Antrag stellenden KMU sind und dessen Teilprojekt gefördert wird. Als Forschungseinrichtungen gelten: - öffentliche Forschungseinrichtungen, die nicht ganz oder zum Teil vom Bund unterhalten werden, - private nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen (z. B. gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen), sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. nach d) Unternehmen aller Rechtsformen in Deutschland. 2. Netzwerkprojekte: die von den beteiligten Unternehmen mit dem Netzwerkmanagement beauftragten Einrichtungen (externe Netzwerkmanagement-Einrichtungen oder eine am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtung). Diese müssen - über die notwendige technologische Kompetenz verfügen, - Erfahrungen im Projektmanagement und Marketing besitzen, - in ihren Geschäftsfeldern eng mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen arbeiten, - Erfahrungen in Moderation und Coaching von Innovationsprozessen aufweisen und - keine eigenen wirtschaftlichen Interessen an den Ergebnissen des Netzwerks haben und keine Beteiligungen an den Netzwerkunternehmen besitzen (neutraler Intermediär). Die am Netzwerk beteiligten Unternehmen müssen einen finanziellen Eigenanteil leisten. Die Förderung der Netzwerkmanagement- und Organisationsleistung stellt für die begünstigten Unternehmen in Deutschland eine Beihilfe nach den Vorschriften der EU dar, die im Rahmen des „De-minimis“-Verfahrens abgewickelt wird. 3. innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen: die KMU, deren Kooperations- oder Einzelprojekt bewilligt wurde. In die Kooperations- und Netzwerkprojekte einbezogen werden können auch Partner aus dem Ausland; diese erhalten jedoch keine „De-minimis“-Förderung nach dieser Richtlinie. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sowie aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei oder dem Verkehrswesen. 514


T-B08

Bundesprogramme

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn Unternehmen und Einrichtungen für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Projekte über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial verfügen, d. h., a) über ausreichend qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal oder b) dass entsprechende Neueinstellungen vorgesehen sind oder c) das Personal durch vertraglich geregelte zeitweilige Personalaufnahmen aus Forschungseinrichtungen verstärkt wird, um anspruchsvolle und risikoreiche Projekte durchführen zu können, - wenn Unternehmen ihre Gründung abgeschlossen haben und in der Lage sind, den für das Projekt erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufzubringen, - wenn die nach Abzug des Personals für das FuE-Projekt verbleibende Personalkapazität, einschl. der Geschäftsführung, den weiteren Geschäftsgang im Unternehmen oder in der Einrichtung sicherstellen kann, - wenn Unternehmen und Einrichtungen über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen. Nicht förderfähig sind Unternehmen und Einrichtungen, - die bei vorausgegangenen Zuwendungen, insbesondere aus den ausgelaufenen Programmen PRO INNO II, InnoNet, INNO-WATT und NEMO, in den zurückliegenden 3 Jahren keinen ordnungsgemäßen Verwendungsnachweis erbracht haben oder ihrer Verwertungspflicht nicht nachgekommen sind, - bei denen bisherige öffentliche Förderungen nicht zu positiven, das Wachstum der Unternehmen unterstützenden wirtschaftlichen Effekten geführt haben. An Projekten mitarbeitende Personen können gefördert werden, wenn für diese eine sachgerechte Qualifikation und Beschäftigung belegt und anerkannt werden kann. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Tätigkeit dieser Personen i. R. anderer Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission unterstützt wird und diese Förderung in den Bewilligungszeitraum fällt und arbeitszeitmäßig eine Doppelförderung darstellen würde, diese durch ABM, Lohnkostenzuschüsse oder vergleichbare arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finanziert werden oder in Forschungseinrichtungen grundfinanziertes Personal (ohne Ersatzpersonal) eingesetzt werden soll. Die speziellen Voraussetzungen für die einzelnen Gegenstände der Förderung sind der Richtlinie zu entnehmen. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das BMWi entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 187 vom 09. Dezember 2010

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T-B08

Bundesprogramme

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Fördersätze: 1. Kooperations- und Einzelprojekte: zwischen 25% und 50% der förderfähigen Kosten je Projekt, Unternehmensgröße und Standort. Förderfähige Kosten: die Kosten für das Teilprojekt (Vorhaben) eines KMU und für ein Einzelprojekt bis zu 350.000 EUR. In der Kooperationsform VP ergibt sich die Obergrenze für die insgesamt zuwendungsfähigen Kosten aus der Anzahl der Kooperationspartner multipliziert mit 350.000 EUR; die max. Förderobergrenze des Gesamtprojekts liegt bei 2 Mio. EUR. Die Förderung der Forschungseinrichtungen beträgt max. 350.000 EUR. 2. Netzwerkprojekte: Netzwerkmanagement- und Organisationsleistungen können insgesamt mit bis zu 350.000 EUR gefördert werden, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als 150.000 EUR entfallen dürfen. 3. Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für KMU: Leistungen nach Pkt. 3 sind für geförderte KMU bis zu 50.000 EUR pro ZIM-geförderten FuE-Projekt zuwendungsfähig. Förderfähige Kosten für 1. und 2. sind Personaleinzelkosten, Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte sowie übrige Kosten und für 3. die projektbezogenen Kosten der Unternehmen gem. EU-Definition für Leistungen Dritter. Wo und wie wird beantragt? Auf amtlichem Vordruck oder elektronisch mit den entsprechenden Unterlagen bis zum 31.12.2013 laufend beim jeweiligen Projektträger: 1. FuE-Kooperations- und Einzelprojekte gem. a) bis d): AiF Projekt GmbH Geschäftsstelle Berlin Tschaikowskistraße 49 13156 Köln Tel.: 030 - 48163451 Fax: 030 - 48163402 Internet: http://www.aif.de Einzelprojekte gem. e): EuroNorm GmbH Stralauer Platz 34 10243 Berlin Tel.: 030 - 9700300 Fax: 030 - 9700344 Internet: http://www.euronorm.de 516


T-B08

Bundesprogramme

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

2. Netzwerkprojekte: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Steinplatz 1 10623 Berlin Tel.: 030 - 310080 Fax: 030 - 310078102 Internet: http://www.vdivde-it.de 3. innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen: an den für Kooperations- oder Einzelprojekte zuständigen Projektträger. Diese Förderung kann mit Beginn der Förderung eines Kooperations- oder Einzelprojekts bis max. 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums für das FuE-Projekt in Abhängigkeit von ihrer sachlichen und terminlichen Notwendigkeit einzeln oder zusammengefasst beantragt werden. Nähere Informationen zum Programm sowie Antragsvordrucke sind im Internet unter: http://www.zim-bmwi.de und beim jeweiligen Projektträger verfügbar.

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Bundesprogramme

Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung und -entwicklung

Was wird gefördert? Wissenschaftlich-technische Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen unternehmensübergreifend ausgerichtet sind, neue Erkenntnisse vor allem im Bereich der Erschließung und Nutzung moderner Technologien erwarten lassen und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wirtschaftliche Vorteile bringen können. Die FuE-Vorhaben sollen - zu Ergebnissen führen, die Grundlage für die Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sind, oder - zu Normen, Standards und dergleichen führen. Fördervarianten des Programms: ZUTECH: Mit der Variante „Zukunftstechnologien für kleine und mittlere Unternehmen“ (ZUTECH) werden Projekte gefördert, die Systemlösungen in disziplinübergreifender Zusammenarbeit erarbeiten. CLUSTER: Mit dieser Variante werden mehrere thematisch eng zusammenhängende FuEVorhaben unterstützt, die ein CLUSTER-Gesamtprojekt bilden und von der Grundlagenforschung bis zur Umsetzung in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen reichen können. CORNET: Im Rahmen einer europäischen Initiative zu „Collective Research“ werden transnationale FuE-Projekte (CORNET-Gesamtprojekte) durchgeführt, die von Einrichtungen aus mehr als zwei europäischen Staaten oder Regionen gemeinsam bearbeitet werden und bei denen die gesamten Ergebnisse allen Unternehmen zu jeweils gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen. Wer wird gefördert? Rechtlich selbständige gemeinnützige Forschungsvereinigungen, die ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke" e. V. (AiF) sind, als Interessenvertreter von KMU der betreffenden Branche, denen die Forschungsergebnisse zur Verfügung stehen. Vom Antragsteller können Aufträge an kompetente Forschungsinstitute vergeben werden. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die FuE-Vorhaben dem Zuwendungszweck entsprechen sowie den Qualitätsstandards genügen, - wenn bei der Fördervariante ZUTECH die FuE-Vorhaben von mehreren Forschungsvereinigungen der AiF gemeinsam getragen und durch mind. zwei Forschungsstellen mit unterschiedlichen Tätigkeitsprofilen bearbeitet werden, - wenn die Bestimmungen im Sinne des Transparenzrichtlinie-Gesetzes (Anlage 1 der Richtlinie) erfüllt sind. Für die FuE-Vorhaben muss ein Projektbegleitender Ausschuss gebildet werden, der eine Beratungs- und Steuerungsfunktion einnimmt und zur Anwendbarkeit der Ergebnisse insbesondere für KMU beiträgt. Nicht förderfähige FuE-Vorhaben sind der Richtlinie zu entnehmen. 518


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Bundesprogramme

Förderung der industriellen Gemeinschaftsforschung und -entwicklung

Zur Auswahl der Projekte wird ein vorwettbewerbliches Verfahren durchgeführt. Der Bewilligungszeitraum eines geförderten Vorhabens soll nicht mehr als 3 Jahre betragen. Die Ergebnisse sind innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraumes in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 176 vom 19.11.2008 Wie viel wird gefördert? Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung als Projektförderung in Form einer modifizierten Anteilfinanzierung, in begründeten Ausnahmefällen als Vollfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anerkannte Ausgaben: für Personal bis zu den vom BMWi festgesetzten Höchstbeträgen, für Geräte in voller Höhe (sofern der Anschaffungswert im Einzelfall den Betrag von 2.500 EUR übersteigt und den Gesamtbetrag von 50.000 EUR nicht übersteigt), für Leistungen Dritter in voller Höhe und sonstige Ausgaben in Höhe einer Pauschale. Zuwendungen für CORNET-Vorhaben siehe Richtlinie. Darüber hinausgehende Aufwendungen (vorhabensbezogene Aufwendungen) sind durch die Wirtschaft selbst zu tragen. Wo und wie wird beantragt? Auf formgebundenen Antragsformularen (mit einer Kurzbeschreibung des Vorhabens) bei der: Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke" e. V. (AiF) Bayenthalgürtel 23 50968 Köln Tel.: 0221 - 376800 Fax: 0221 - 3768027 Internet: http://www.aif.de

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T-B11

Bundesprogramme

FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in Ostdeutschland (INNO-KOM-Ost) Was wird gefördert? Ziel ist es, durch Unterstützung von Forschung und Entwicklung der gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen die Innovationskraft der ostdeutschen Wirtschaft nachhaltig zu stärken. Im Einzelnen sollen - die Voraussetzungen für die dauerhafte Durchführung industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung verbessert, - die technologische Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gestärkt, - Erzeugnis- und Verfahrensentwicklungen mit dem Ziel ihrer zügigen Umsetzung in marktfähige Produkte und Verfahren verwirklicht, - qualifizierte Arbeitsplätze neu geschaffen oder vorhandene gefestigt und - fortwirkende Wettbewerbsnachteile insbesondere aufgrund der deutschen Teilung ausgeglichen werden. Förderfähig sind: Vorhaben der Vorlaufforschung: Ausgaben für die Durchführung von Vorhaben, soweit sie sich mit Ergebnissen und Erkenntnissen der Grundlagenforschung im Hinblick auf industrielle oder kommerzielle Anwendungsbereiche auseinandersetzen und breite Applikationsmöglichkeiten für die mittelständische Wirtschaft erwarten lassen. Marktorientierte FuE-Vorhaben: Ausgaben für die Durchführung marktorientierter FuE-Vorhaben von der Detailkonzeption bis zur Fertigungsreife mit dem Ziel, neue oder weiterentwickelte Erzeugnisse, Verfahren oder Dienstleistungen zu gewinnen. Gefördert werden auch Aktivitäten zum Transfer von anwendungsreifen Forschungsergebnissen. Nicht förderfähig sind FuE-Vorhaben, die von anderen öffentlichen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Gemeinschaft gefördert werden, die ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich im Auftrag Dritter durchgeführt werden, die Studiencharakter haben oder deren Ziel die Erarbeitung von Informationssystemen oder die Entwicklung von Umwelt- oder Qualitäts-Management-Systemen ist. Weitere Förderungsausschlüsse sind der Richtlinie zu entnehmen. Modellvorhaben - Investitionszuschuss technische Infrastruktur: Unterstützt werden gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen in Ostdeutschland bei der Modernisierung ihrer technischen Infrastruktur im Bereich Forschung und Entwicklung. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen, die weder Teil einer Hochschule sind noch einer Wissenschaftsgemeinschaft mit einer entsprechenden institutionellen Förderung angehören. Bei Investitionsmaßnahmen sind gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Sinne der Richtlinie INNO-KOM-Ost antragsberechtigt. 520


T-B11

Bundesprogramme

FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in Ostdeutschland (INNO-KOM-Ost)

Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei oder des Verkehrswesens sowie Einrichtungen, die überwiegend als Beschäftigungs- oder Qualifizierungsgesellschaften tätig sind. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn höchstens 250 Mitarbeiter beschäftigt werden, der Jahresumsatz höchstens 50 Mio. EUR beträgt oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR erreicht wird, - wenn sich der Sitz des Geschäfts- und Forschungsbetriebs in Ostdeutschland befindet und die Vorhaben in Ostdeutschland durchgeführt werden, - wenn die notwendige technische Infrastruktur sowie ausreichendes qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal vorhanden sind, - wenn die Forschungseinrichtung eine allgemein anerkannte wissenschaftliche Kompetenz besitzt, - wenn das Transparenzrichtlinien-Gesetz Anwendung findet. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 164 vom 29.10.2008 Wie viel wird gefördert? Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Gesamtausgaben des Vorhabens als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Höhe des Zuschusses: - für Vorhaben der Vorlaufforschung: max. 90% der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 EUR, - für marktorientierte FuE-Vorhaben: max. 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 375.000 EUR. Der Investitionszuschuss ist auf 500.000 EUR je Einrichtung begrenzt. Die Ausgaben sollen je Antrag 50.000 EUR nicht unterschreiten. Die Förderquote beträgt 90% der Ausgaben. Die nationalen Vergabebestimmungen sind anzuwenden, wenn die Zuwendung mehr als 100.000 EUR beträgt. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Unabhängig voneinander können beim Antragsteller für Vorhaben der Vorlaufforschung max. 10% und für marktorientierte FuE-Vorhaben max. 50% des eigenen, fest angestellten FuEPersonals gefördert werden. Förderfähige Einzelpositionen sind Personalausgaben, allgemeine Ausgaben, Ausgaben für Material und Kleingeräte, Ausgaben für Einzelgeräte, Ausgaben für weitere Zwecke (projektbezogene Forschungsaufträge an Dritte, Ausgaben für Patente, Zulassungen und Prüfungen).

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T-B11

Bundesprogramme

FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen in Ostdeutschland (INNO-KOM-Ost) Wo und wie wird beantragt? Unter Verwendung der vorgegebenen Vordrucke schriftlich beim Projektträger: EuroNorm GmbH Stralauer Platz 34 10243 Berlin Tel.: 030 - 9700300 Fax: 030 - 9700344 Internet: http://www.euronorm.de Anträge können jederzeit eingereicht werden. Bei der Festlegung des Projektbeginns ist eine durchschnittlich 3-monatige Bearbeitungsdauer zu berücksichtigen. Sachkundige Beratung bei Investitionsmaßnahmen bieten die in allen Bundesländern eingerichteten Auftragsberatungsstellen. Informationen und Anschriftenverzeichnis unter www.abst.de.

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T-B12

Bundesprogramme

ERP-Innovationsprogramm

Was wird gefördert? Mit Darlehen an Unternehmen soll die Innovationsdynamik in der deutschen Wirtschaft gefördert werden. Für kleine Unternehmen (KU) besteht ein Fenster mit einem zusätzlich vergünstigten Zinssatz. Programmteil I: Förderung in der FuE-Phase Die Darlehen dienen der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen unter Einsatz neuer Technologien. Mitfinanziert werden: - zurechenbare Personaleinzelkosten, Gemein-, Reise-, Material- und Rechnerkosten, - Einzelkosten für FuE-Aufträge sowie für Beratungs- und ähnliche Dienste, - Investitionskosten, die für das FuE-Vorhaben anfallen, - Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung aufgrund von Erfahrungen in der kommerziellen Nutzung, - Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen von FuE-Vorhaben, Programmteil II: Förderung in der Markteinführungsphase Die Darlehen dienen der Mitfinanzierung der Innovationskosten in der Markteinführungsphase. Insbesondere werden Vorhaben in den Technologiefeldern Informations- und Kommunikationstechnologie,Materialtechnologien, Biotechnologie/Gentechnologie einschl. der Einführung neuer Produktionstechniken sowie neuer Umwelt- und Energietechniken unterstützt. Mitfinanziert werden: - Kosten für Unternehmensberatung, Ausbildung, Marktforschung und -information, soweit die Maßnahmen darauf abzielen, einmalige Informationsbedürfnisse sicherzustellen, die bei der Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen entstehen, - Investitionen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Produkte und Produktionsverfahren (z. B. Produktionsaufbau). Wer wird gefördert? Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die bereits seit mehr als 2 Jahren am Markt etabliert sind. Im Programmteil I: private gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige, die ein innovatives Vorhaben in Deutschland durchführen oder sich an einem solchen durch einen eigenen Beitrag wesentlich beteiligen, eine Antragstellung im KU-Fenster erfordert die Einhaltung der Größenkriterien für kleine Unternehmen), im Programmteil II: mittelständische gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige, die innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in Deutschland einführen oder sich an der Markteinführung wesentlich beteiligen. 523


T-B12

Bundesprogramme

ERP-Innovationsprogramm

Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn im Programmteil I der Jahresumsatz des Unternehmens (einschl. verbundener Unternehmen) i. d. R. 125 Mio. EUR nicht überschreitet; das Vorhaben muss für das geförderte Unternehmen neuartig sein, - wenn im Programmteil II Unternehmen oder freiberuflich Tätige die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen (im KU-Fenster ist zudem die Einhaltung der Größenkriterien für kleine Unternehmen erforderlich). Eine Förderung in Programmteil II kann unabhängig von einer Förderung in Teil I erfolgen. Die weiteren Voraussetzungen sind den Programmbestimmungen zu entnehmen. Die FuE-Phase endet mit dem Abschluss der für die kommerzielle Nutzung notwendigen Entwicklungsarbeiten. Die Markteinführungsphase endet spätestens 3 Jahre nach Beginn der kommerziellen Nutzung. Sanierungen und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert. Hinweis: Die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln (ERP-Vergabebedingungen) und die beihilferechtlichen Vorgaben der EU (KfW-Merkblatt, Bestellnummer 6000000065) sind zu beachten. Quelle: Informationsmaterial der KfW Mittelstandsbank Wie viel wird gefördert? Umfang der Förderung im Programmteil I: - Finanzierungsanteil bis zu 100% der förderfähigen Kosten, - Kreditbetrag: i. d. R. bis zu 5 Mio. EUR je Vorhaben, Umfang der Förderung im Programmteil II: alte Länder: - Finanzierungsanteil bis zu 50% der förderfähigen Kosten, - Kreditbetrag: max. 1 Mio. EUR pro Vorhaben, neue Länder und Berlin: - Finanzierungsanteil bis zu 80% der förderfähigen Kosten, - Kreditbetrag: max. 2,5 Mio. EUR pro Vorhaben.

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T-B12

Bundesprogramme

ERP-Innovationsprogramm

Förderbedingungen für beide Programmteile: Die Förderung wird als integriertes Finanzierungspaket gewährt, das aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) besteht, der Anteil der Nachrangtranche ist vom Gruppenumsatz abhängig (bis 50 Mio. 60%, über 50 Mio. 50%): - max. Kreditlaufzeit: 10 Jahre für beide Tranchen, - Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit, Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und der Bonität des Endkreditnehmers. Dabei gelten im KU-Fenster besonders günstige Konditionen. Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze sind der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 - 74314214 oder im Internet unter http://www.kfw-mittelstandsbank.de abgerufen werden kann. - Sicherheiten: bei Fremdkapitaltranche bankübliche, für Nachrangtranche vom Unternehmen keine, - Kumulation: Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist zulässig, jedoch nicht mit dem haftungsfreigestellten KfW-Unternehmerkredit. Eine Absicherung der Fremdkapitaltranche mit Bürgschaften der Bürgschaftsbanken ist ausgeschlossen. Wo und wie wird beantragt? Die Kreditgewährung erfolgt ausschl. über frei wählbare Kreditinstitute, Antragstellung mit dem Formular KfW 141660 und zusätzlichen Unterlagen vor Beginn der Investition. Als Programmnummern sind anzugeben: im Programmteil I: für die Fremdkapitaltranche 180 (für KU 190) und für die Nachrangtranche 181 (für KU 191), im Programmteil II: für die Fremdkapitaltranche 182 (für KU 192) und für die Nachrangtranche 183 (für KU 193). Bei reiner Fremdkapitalfinanzierung ist im Programmteil I die 184 (für KU 194), im Programmteil II die 185 (für KU 195) anzugeben. Informationen erteilt: KfW Mittelstandsbank Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069 - 74310 Fax: 069 - 74312944 Infocenter der KfW Mittelstandsbank: Tel.: 01801 - 241124 Internet: http://www.kfw-mittelstandsbank.de

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T-B13

Bundesprogramme

Förderung von Netzwerken zur rentablen Verbesserung der Materialeffizienz primär in kleinen und mittleren Unternehmen (NeMat) Was wird gefördert? Gefördert wird die Bildung von lernenden Netzwerken und deren fachliche Unterstützung durch Moderation, Erfahrungsaustausch, Schulung und Öffentlichkeitsarbeit zur rentablen Steigerung der Materialeffizienz bei Produkten oder Produktnutzung. Unter Netzwerken wird dabei die vereinbarte und organisierte Zusammenarbeit von mehreren vorrangig kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) verstanden. Die Förderung erfolgt in bis zu drei Phasen: Phase I - Etablierung des Netzwerks und Erarbeitung der Netzwerkkonzeption, Phase II - Projektmanagement für die Umsetzung der Netzwerkkonzeption und für die Zukunftssicherung des Netzwerks, Phase III - Stabilisierung des Netzwerks und Übergang in eine nachhaltige Zusammenarbeit. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Rechtsformen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland. Netzwerkpartner können Unternehmen sowie Intermediäre (z. B. Kammern, Verbände, max. 2 pro Netzwerk) sein. Die überwiegende Zahl der Netzwerkpartner muss dem produzierenden Gewerbe angehören. Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, werden nicht gefördert. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Materialeffizienz eindeutig im Fokus der zukünftigen Netzwerkarbeit steht, - wenn das Netzwerk mind. 4 Netzwerkpartner umfasst; mind. 75% der Netzwerkpartner müssen die Kriterien für KMU gem. der Definition der EU erfüllen, - wenn der als Koordinator fungierende Netzwerkpartner technologische Kompetenz auf mehreren Technologiefeldern besitzt, Erfahrungen im Projektmanagement, im Marketing, in der Moderation und im Coaching nachweist, eng mit anderen Unternehmen zusammenarbeitet und einen Sitz im regionalen Schwerpunkt des Netzwerks hat, - wenn jedes Unternehmen als Netzwerkpartner den erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufbringt, - wenn die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert ist. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Netzwerk mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung bereits im Rahmen anderer Förderungen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission unterstützt wird. Weitere Förderungsausschlüsse sind der Richtlinie zu entnehmen. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 195 vom 23.12.2008

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T-B13

Bundesprogramme

Förderung von Netzwerken zur rentablen Verbesserung der Materialeffizienz primär in kleinen und mittleren Unternehmen (NeMat) Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung. Die Höhe beträgt für Phase I bis zu 75%, für Phase II bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Gesamthöhe von 300.000 EUR. In Phase III beträgt der Zuschuss bis zu 35%, max. 75.000 EUR. Die Förderung erfolgt zunächst zeitlich befristet in Phase I und Phase II für max. 24 Monate. Die Phase I darf die Dauer von 3 Monaten nicht überschreiten. Nach Abschluss der Phase II kann zur Stabilisierung der Netzwerke eine weitere Förderung in Phase III für max. 12 Monate beantragt werden. Hinweis: Die Richtlinie ist für Neuanträge am 31.12.2010 außer Kraft getreten. Bereits laufende Vorhaben werden nach dieser Richtlinie weiter gefördert. Wo und wie wird beantragt? Auf amtlichem Vordruck vor Beginn der zu fördernden Maßnahme laufend bei: Deutsche Materialeffizienzagentur (demea) VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Steinplatz 1 10623 Berlin Tel.: 030 - 310078220 Fax: 030 - 310078102 E-Mail: info@demea.de Internet: http://www.materialeffizienz.de Die Anträge sind zusätzlich in elektronischer Form einzureichen. Weitere Informationen und Vordrucke können im Internet unter http://www.materialeffizienz.de abgerufen werden.

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T-B14

Bundesprogramme

Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt (Fachprogramm)

Was wird gefördert? Mit dem Fachprogramm „Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt“ werden Vorhaben gefördert, die die Innovationsfähigkeit durch die Verknüpfung von Arbeitsgestaltung und Personalentwicklung stärken. Es soll dazu beitragen, dass - die Menschen ihr Können, ihre Kreativität und ihre Motivation in die Arbeitswelt einbringen und ihre Kompetenzen dort auch weiter entwickeln, - Unternehmen die Voraussetzungen für erfolgreiche Kompetenzentwicklungen schaffen und damit zur Quelle neuer Ideen, erfolgreicher Produkte und neuer Beschäftigung werden, - Netzwerke und Zusammenarbeit gestaltet werden, die Marktchancen und Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen. Förderbereiche/Handlungsfelder sind: - die zunehmende Verbindung der Unternehmen zu ihrer Kundschaft, - die internen Bedingungen der Unternehmen, die hinreichende Flexibilität sicherstellen, damit Unternehmen veränderungsfähig sind, - die Rolle des Menschen im Innovationsprozess, - die Verbindungen zwischen Unternehmen (und anderen Organisationen) in Netzwerken, - die bestehenden Wechselwirkungen zwischen innovativer Personal- und Organisationsentwicklung und den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Wer wird gefördert? Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: wenn in den Handlungsfeldern folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden: - die Akteursebenen „Individuen“, „Organisationen“, „Netzwerke“ sowie „gesellschaftliche Teilsysteme“ und die Interdependenzen zwischen den Ebenen, - die Wechselwirkungen zwischen den vier Aspekten des Innovationsprozesses in der Arbeitswelt „Organisation“, „Qualifikation“, „Technik“ und „Gesundheit“, - die Möglichkeiten und Instrumente, die zum Abbau von geschlechts- und altersbedingten Benachteiligungen beitragen und den gesellschaftlichen Anspruch der Chancengleichheit durchsetzen helfen. Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht. Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi

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T-B14

Bundesprogramme

Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt (Fachprogramm)

Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers i. d. R. von 50% vorausgesetzt. Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten. Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben. Wo und wie wird beantragt? Informationen erteilt das: Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) Projektträger im DLR Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn Tel.: 0228 - 3821121 Fax: 0228 - 3821248 Internet: http://www.dlr.de/PT/AD

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T-B15

Bundesprogramme

Innovation und neue Energietechnologien (5. Energieforschungsprogramm)

Was wird gefördert? Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die kurz- und mittelfristig zu einem ausgewogenen Energiemix (einschl. Stein- und Braunkohle), zur Steigerung der Energieproduktivität und des Anteils der erneuerbaren Energieträger am Primärenergieverbrauch beitragen. Langfristig sollen die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auch durch die Sicherung und Erweiterung der technologischen Optionen die Reaktionsfähigkeit und Flexibilität der Energieversorgungssysteme verbessern. Ziel ist es, durch Innovation und technischen Fortschritt den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung weiter voran zu treiben. Die Schwerpunkte liegen auf den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. Die Förderung ist auf folgende Felder gerichtet: - Moderne Kraftwerkstechnologien auf Basis von Kohle und Gas (einschl. CO2-Abtrennung und CO2-Speicherung), - Photovoltaik und Windenergie im Offshore-Bereich, - Brennstoffzellen, Wasserstoff und Energiespeicher, - Technologien und Verfahren für energieoptimiertes Bauen sowie - Technologien zur energetischen Nutzung der Biomasse. Daneben umfasst das Programm die Bereiche energiesparender Technologien in der Industrie, im Gewerbe, im Handel und bei Dienstleistungen, die gesamte Palette der anderen erneuerbaren Energien (Wasser, Sonne, Geothermie u. a.), die nukleare Sicherheits- und Endlagerforschung sowie die Fusionsforschung. Unterstützt werden Vorhaben, die dazu beitragen: - die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme zu stärken, - den Stand der Technik fortzuentwickeln; - an denen hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele ein erhebliches Bundesinteresse besteht - und die mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Unternehmen, Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Antragsteller ihren Sitz in Deutschland haben, - wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende fachliche und wirtschaftliche Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen. Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi

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T-B15

Bundesprogramme

Innovation und neue Energietechnologien (5. Energieforschungsprogramm)

Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von i. d. R. mind. 50% vorausgesetzt. Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten. Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben. Wo und wie wird beantragt? Informationen zu den einzelnen Themen erteilen die Projektträger: Energieoptimiertes Bauen, Energieeffizienz in der Industrie, im Gewerbe, im Handel und bei Dienstleistungen sowie Informationsverbreitung: Projektträger Jülich (PTJ) / Geschäftsbereich ERG1 Forschungszentrum Jülich 52425 Jülich Tel.: 02461 - 614622 Fax: 02461 - 616999 E-Mail: PTJ-ERG1@fz-juelich.de Internet: http://www.ptj.de Kraftwerkstechnik auf Basis Kohle und Gas; Brennstoffzellen; Speichertechnologien und Wasserstoff: Projektträger Jülich (PtJ) / Geschäftsbereich ERG2 Forschungszentrum Jülich 52425 Jülich Tel.: 02461 - 614622 Fax: 02461 - 616999 E-Mail: PTJ-ERG2@fz-juelich.de I Internet: http://www.ptj.de Systemanalyse; Grundlagenforschung erneuerbare Energien und rationelle Energieanwendung: Projektträger Jülich (PtJ) / Geschäftsbereich GIN Forschungszentrum Jülich 52425 Jülich Tel.: 02461 - 614624 Fax: 02461 - 612880 E-Mail: PTJ-GIN@fz-juelich.de Internet: http://www.ptj.de

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T-B15

Bundesprogramme

Innovation und neue Energietechnologien (5. Energieforschungsprogramm)

Erneuerbare Energien (ohne Bioenergie und Hochtemperatur-Solarthermie): Projektträger Jülich (PtJ) / Geschäftsbereich EEN Forschungszentrum Jülich 52425 Jülich Tel.: 02461 - 614622 Fax: 02461 - 616999 E-Mail: PTJ-EEN@fz-juelich.de Internet: http://www.ptj.de Nukleare Sicherheitsforschung: Projektträger Reaktorsicherheitsforschung Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS) Schwertnergasse 1 50667 Köln Tel.: 0221 - 20680 Fax: 0221 - 2068856 E-Mail: erl@grs.de Internet: http://www.grs.de Nukleare Endlagerforschung: Projektträger des BMBF und BMWi für Wassertechnologien und Entsorgung (PTKA-WTE) Karlsruher Institut für Technologie Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggstein-Leopoldshofen Tel.: 0721 - 60824851 Fax: 0721 - 608924851 Internet http://www.fzk.de/ptka/wte Hochtemperatur-Solarthermie: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Steinplatz 1 10623 Berlin Tel.: 030 - 310078244 Fax: 030 - 310078156 E-Mail: lorych@vdivde-it.de Internet: http://www.solar-thermie.org Bioenergie: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. Hofplatz 1 18276 Gülzow Tel.: 03843 - 69300 Fax: 03843 - 6930102 E-Mail: info@fnr.de Internet: http://www.fnr.de

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T-B16

Bundesprogramme

Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen (Fachprogramm)

Was wird gefördert? Es werden Forschungen unterstützt, die sich gleichermaßen darauf richten, Gesundheit zu fördern und Krankheiten zu bekämpfen. Förderbereiche: - effektivere Krankheitsbekämpfung, - Forschung zum Gesundheitswesen, - Gesundheitsforschung in Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft, - Stärkung der Forschungslandschaft durch Optimierung und Innovationen des Wissenschaftssystems. Unterstützt werden Vorhaben, die dazu beitragen: - die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme zu stärken, - den Stand der Technik fortzuentwickeln; - an denen hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele ein erhebliches Bundesinteresse besteht - und die mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind. Wer wird gefördert? Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen. Zur Umsetzung des Programms werden Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten veröffentlicht. Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von i. d. R. mind. 50% vorausgesetzt. Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten. Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben.

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T-B16

Bundesprogramme

Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen (Fachprogramm)

Wo und wie wird beantragt? Informationen erteilt das: Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) Projektträgerschaft Gesundheitsforschung Südstraße 125 53175 Bonn Tel.: 0228 - 38210 Fax: 0228 - 3821257 Internet: http://www.dlr.de und http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de

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T-B17

Bundesprogramme

Mobilität und Verkehrstechnologien (3. Verkehrsforschungsprogramm)

Was wird gefördert? Es werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu modernen Verkehrstechnologien von der Grundlagenforschung bis zu Demonstrationsprojekten gefördert, die dazu beitragen sollen, die nachhaltige Entwicklung des Siedlungs- und Verkehrssystems so zu gestalten, dass eine effiziente, sichere sowie sozial- und umweltverträgliche Mobilität von Menschen und Gütern gewährleistet wird. Die Förderung konzentriert sich auf die thematischen Handlungsfelder: - Intelligente Logistik (Effizienzerhöhung und Umweltschonung bei Bahn, Lkw und Schiff, Abbau von Engpässen in den Umschlagknoten, Transportoptimierung durch Kooperation und Vernetzung, bezahlbare sicherheitstechnische Anforderungen in der Logistik), - Mobilität für Menschen im 21. Jahrhundert (Entwicklung zukunftsfähiger Mobilitätsangebote, sicheres Reisen, Klima- und Lärmschutz), - Intelligente Infrastruktur (Staufreiheit mit intelligenten Verkehrssystemen, effizienter und leistungsfähiger Schienenverkehr, Wege bauen und erhalten). - Synergien zur Luft- und Raumfahrt – Verkehrsforschung im DLR Es werden Vorhaben unterstützt, die dazu beitragen: - die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme zu stärken, - den Stand der Technik fortzuentwickeln; - an denen hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele ein erhebliches Bundesinteresse besteht, - und die mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind. Wer wird gefördert? Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn das Vorhaben in Deutschland durchgeführt und verwertet wird, - wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen. Einzelheiten zu weiteren Schwerpunkten des 3. Verkehrsforschungsprogramms und den jeweiligen Fördermodalitäten werden in ressortspezifischen Förderrichtlinien bzw. Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi

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T-B17

Bundesprogramme

Mobilität und Verkehrstechnologien (3. Verkehrsforschungsprogramm)

Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von mind. 50% vorausgesetzt. Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten. Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben. Wo und wie wird beantragt? Informationen erteilt: TÜV Rheinland Consulting GmbH Zentralbereich Forschungsmanagement Projektträger Mobilität und Verkehrstechnologien Am Grauen Stein 33 51105 Köln Tel.: 0221 - 8064141 Fax: 0221 - 8063496 E-Mail: info@tuvpt.de Internet: http://www.tuvpt.de

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T-B18

Bundesprogramme

Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING (Fachprogramm)

Was wird gefördert? Das Rahmenprogramm WING fördert das Zusammenwirken von klassischer Materialforschung, chemischer Technologie und Nanotechnologie sowie die Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft und deren Orientierung am industriellen und gesellschaftlichen Bedarf. Die drei strategischen Leitziele sind: - Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen, - Berücksichtigung des gesellschaftlichen Bedarfs, - Nutzung von Forschung und Technologie für nachhaltige Entwicklungen. Förderbereiche und Handlungsfelder: - Nanotechnologische Werkstoffkonzepte – kleine Dimensionen, große Effekte, - Computational Materials Science – rechnergestützt zu neuen Konzepten, - Bionische Werkstoffe – natürliche Bauprinzipien in der Technik, - Werkstoffe, Chemie und Lebenswissenschaften – der Mensch im Zentrum, - Stoffe und Reaktionen – auf chemischem Weg zu neuen Werkstoffen, - Schichten und Grenzflächen – Schutz, Funktion und Aktion, - Mobilität, Energie und Information, Leichtbau – leichte Werkstoffe und Strukturen, - Ressourceneffiziente Werkstoffe – der Faktor-4-Ansatz, - Intelligente Werkstoffe – regeln ohne Regler, - Elektromagnetische Funktionswerkstoffe – Motor der Informationsgesellschaft. Durch aktuelle wissenschaftlich-technische, industriepolitische oder gesellschaftliche Entwicklungen können sich im Laufe des Programms weitere Handlungsfelder oder Themen ergeben. Im Rahmen der Initiative KMU-innovativ (T-B22) werden die Technologiefelder Nanotechnologie – Nanochance und Ressourcen- und Energieeffizienz gefördert. Kriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen. Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: - Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, - für KMU-innovativ: Unternehmen gem. der KMU-Definition der Europäischen Kommission. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen, - wenn die Partner eines Verbundprojekts ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln.

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T-B18

Bundesprogramme

Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING (Fachprogramm)

Kernelement der Förderung ist die bewährte industrielle Verbundforschung zwischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungsinstitutionen, d. h. das arbeitsteilige Zusammenwirken mehrerer FuE-Partner zur Erreichung eines gemeinsamen Entwicklungszieles. Die Federführung der Verbundvorhaben soll in der Regel durch einen Industriepartner wahrgenommen werden. Quelle: Informationsmaterial des Projektträgers Jülich (PtJ), Stand: 03/2011 Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt: - für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, - für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommision für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser lässt für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU-Kommission eine differenzierte Bonusregelung zu, die zu einer höheren Förderquote führen kann. Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben. Wo und wie wird beantragt? Vor der Projektdefinition empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit dem Projektträger: Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes beim Projektträger Jülich Forschungszentrum Jülich GmbH Zimmerstraße 26-7 10969 Berlin Tel.: 0800 - 2623008 Fax: 030 - 20199470 E-Mail: förderinfo@bmbf.bund.de Internet: http://www.foerderinfo.bund,de Informationen erteilt: Projektträger Jülich (PTJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich NMT 52425 Jülich Tel.: 02461 - 616121 Fax: 02461 - 616999 E-Mail: nmt@fz-juelich.de Internet: http://www.ptj.de/werkstoffinnovationen 538


T-B20

Bundesprogramme

Innovative regionale Wachstumskerne

Was wird gefördert? Im Rahmen der Innovationsoffensive für die Neuen Länder „Unternehmen Region“ werden durch Bündnisse aus Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen regional organisierte nachhaltige Prozesse angestoßen, die Ideen für technisch-technologische Innovationen generieren und umsetzen. Die Förderung erfolgt in zwei Modulen. Kernmodul WACHSTUMSKERNE: fördert Initiativen, die bereits über herausragende Technologien oder Verfahren mit bestimmten Alleinstellungsmerkmalen der Region verfügen (Technologie- oder Problemlösungsplattform) wie: - Vorhaben der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und vorwettbewerblichen Entwicklung, - spezifische und allgemeine Aus- und Weiterbildungsvorhaben sowie - die Innovationsberatung von KMU und Unternehmensgründern. Modul WK POTENZIAL: soll den beschleunigten Transfer von aktuellen Forschungsergebnissen mit hohem Innovationspotenzial in die Unternehmen und den Aufbau von regionalen Technologieplattformen ermöglichen. Gefördert werden Verbundprojekte, - in denen die mitwirkenden KMU später wesentliche Glieder einer für die neuen Produkte oder Dienstleistungen erforderlichen neuen regionalen Wertschöpfungskette sind oder - in denen die Forschungsergebnisse der Hochschule oder Forschungseinrichtung die Basis einer neuen gemeinsamen Entwicklungs- oder Technologieplattform der mitwirkenden Unternehmen für neue Produkte und Dienstleistungen darstellen. Wer wird gefördert? Kernmodul WACHSTUMSKERNE: Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Region, die Maßnahmen und Projekte durchführen. In Ausnahmefällen können auch Existenzgründer antragsberechtigt sein. Modul WK POTENZIAL: Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz innerhalb einer gemeinsamen Region haben (räumliche Entfernung kleiner gleich 50 km). Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann, wenn die Ideenskizze (für beide Module) folgende Aussagen enthält: - eine klare thematische Fokussierung der Initiative, - ein kritisches Potenzial an Kompetenzen, - ein erkennbares Marktpotenzial, - ein kompetentes Innovationsmanagement sowie - eine gesicherte Finanzierung der Eigenanteile. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. 539


T-B20

Bundesprogramme

Innovative regionale Wachstumskerne

Kooperationsbeziehungen zu Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen in den Alten Ländern sind möglich, das Projekt ist aber in den Neuen Ländern durchzuführen. Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 101 vom 02.06.2007 Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Die Höhe der Förderung beträgt für FuE-Projekte - für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i. d. R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, - für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben und im Kernmodul WACHSTUMSKERNE für - Projekte zur Qualifizierung von Mitarbeitern in speziellen Innovationsfeldern eines Unternehmens (spezifische Ausbildungsmaßnahmen) bis zu 25% (Großunternehmen) bzw. 35% (KMU) der zuwendungsfähigen Kosten, - Projekte zur Qualifizierung von Mitarbeitern in den Innovationsbereichen der gesamten Region (allgemeine Ausbildung) bis zu 50% (Großunternehmen) bzw. 70% (KMU) der zuwendungsfähigen Kosten, - Aus- und Weiterbildungsprojekte für Empfänger außerhalb der gewerblichen Wirtschaft bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben und - die Innovationsberatung von KMU und Unternehmensgründern durch externe Berater bis zu 50%, max. 25.000 EUR pro Unternehmen. Förderdauer: im Kernmodul WACHSTUMSKERNE max. 3 und im Modul WK POTENZIAL 2 Jahre. Kumulation: Eine Kombination mit Fördermitteln anderer Bundesprogramme innerhalb einzelner Vorhaben ist nicht möglich. Wo und wie wird beantragt? Das Förderverfahren ist im Kernmodul WACHSTUMSKERNE mehrstufig, im Modul WK POTENZIAL einstufig. Für beide Module ist eine Ideenskizze (max. 10 Seiten) einzureichen beim: Projektträger Jülich (PtJ) Außenstelle Berlin Fördermanagement Unternehmen Region Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin Tel.: 030 - 20199482 Fax: 030 - 20199400 E-Mail: wachstumskerne@unternehmen-region.de Internet: http://www.unternehmen-region.de 540


T-B21

Bundesprogramme

Biotechnologie (Fachprogramm)

Was wird gefördert? Es werden Vorhaben gefördert, die zur Kommerzialisierung der Biotechnologie und zur Stärkung der Vorlaufforschung für öffentliche Aufgaben wie Gesundheits-, Ernährungs-, Umwelt- und z. T. Energievorsorge beitragen. Förderbereiche: Basisinnovationen, Plattformtechnologien, nachhaltige Bioproduktion, moderne Verfahren zur Lebensmittelerzeugung, Strukturmaßnahmen, staatliche Vorsorgeforschung. Die einzelnen Fördermaßnahmen sind der Richtlinie zu entnehmen. Es werden Vorhaben unterstützt, die dazu beitragen: - die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme zu stärken, - den Stand der Technik fortzuentwickeln; - an denen hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele ein erhebliches Bundesinteresse besteht - und die mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind. Im Rahmen der Initiative KMU-innovativ (T-B22) wird das Technologiefeld Biotechnologie – BioChance gefördert (Einzel- und Verbundvorhaben). Priorität haben dabei Vorhaben, die für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sind. Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: - Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, - für KMU-innovativ: Unternehmen gem. der KMU-Definition der Europäischen Kommission. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen, - wenn die Partner eines Verbundprojekts ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln. Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von i. d. R. mind. 50% vorausgesetzt. Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten. Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben. 541


T-B21

Bundesprogramme

Biotechnologie (Fachprogramm)

Wo und wie wird beantragt? Informationen für das Fachprogramm erteilt der: Projektträger Jülich (PTJ) Forschungszentrum Jülich GmbH 52425 Jülich Tel.: 02461 - 613855 Fax: 02461 - 612690 Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj/ oder die Außenstelle Berlin Zimmerstraße 26-27 10179 Berlin Tel.: 030 - 20199435 Fax: 030 - 20199470 und insbesondere für Erstantragsteller der Fördermaßnahme KMU-innovativ: Biotechnologie – BioChance der: Lotsendienst KMU-innovativ bei der Förderberatung des BMBF Projektträger Jülich (PTJ) Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin Tel.: 0800 - 2623009 (kostenfrei) Fax: 030 - 20199470 Internet: http://www.kmu-innovativ.de Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können jederzeit Projektskizzen eingereicht werden beim: Projektträger Jülich (PTJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Geschäftsbereich Biologie 52425 Jülich Tel.: 02461 - 612480 Fax: 02461 - 612730 Für die Erfassung von Projektskizzen steht das Online-Werkzeug Skizzen-Tool - BioChance zur Verfügung.

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T-B22

Bundesprogramme

KMU-innovativ - Spitzenforschung und Forschungsförderung im Mittelstand

Was wird gefördert? Die Initiative KMU-innovativ fördert die Spitzenforschung im Mittelstand in wichtigen Zukunftsbereichen. Die Maßnahmen unterstützen risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und erleichtern insbesondere Erstantragstellern den Zugang zu FuE-Fachprogrammen. KMU-innovativ fördert zunächst Forschungsvorhaben in folgenden Technologiefeldern: - Biotechnologie - BioChance (im Programm Biotechnologie, T-B21) - Nanotechnologie - Nanochance (im Programm WING, T-B18) - Informations- und Kommunikationstechnologie (im Programm IKT, T-B26) - Produktionsforschung (im Programm T-B23) - Ressourcen- und Energieeffizienz (in den Programmen T-B18, T-B23 und T-B35) - Optische Technologien (im Programm T-B33) - Forschung für die zivile Sicherheit (im Programm T-B47) Eine schrittweise Ausweitung auf weitere Technologiefelder ist vorgesehen. Die Förderung erfolgt jeweils themenoffen. Die Einzelheiten sind in der jeweiligen Förderbekanntmachung geregelt (siehe Fachprogramme). Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: - kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gem. der KMUDefinition der Europäischen Kommission, - im Rahmen von Projekten der Verbundforschung auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Einzel- und Verbundvorhaben ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko besitzen, anwendungsnah, technologieübergreifend und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sind, - wenn für Verbundprojekte eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorgelegt wird, - wenn die Partner eines Verbundprojekts ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln. Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.

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T-B22

Bundesprogramme

KMU-innovativ - Spitzenforschung und Forschungsförderung im Mittelstand

Wichtiger als die exakte Einordnung in ein spezifisches Themengebiet sind Exzellenz und Innovationsgrad des geförderten Projektes sowie hohe Verwertungschancen. Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für einen Zeitraum von i. d. R. bis zu 2 Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt: - für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i. d. R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, - für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wo und wie wird beantragt? Informationen insbesondere für Erstantragsteller erteilt der: Lotsendienst KMU-innovativ bei der Förderberatung des BMBF Projektträger Jülich (PTJ) Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin Tel.: 0800 - 2623009 (kostenfrei) Fax: 030 - 20199470 E-Mail: lotse@kmu-innovativ.de Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können Projektskizzen jederzeit eingereicht werden beim: Projektträger Jülich (PTJ) Geschäftsbereich Umwelt Forschungszentrum Jülich GmbH Außenstelle Berlin Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin Tel.: 030 - 20199566 Fax: 030 - 20199430 Internet: http://www.ideen-zuenden.de Für die Erfassung von Projektskizzen steht das Online-Werkzeug Skizzen-Tool - Ressourcen- und Energieeffizienz zur Verfügung (unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html).

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T-B23

Bundesprogramme

Forschung für die Produktion von morgen (Fachprogramm)

Was wird gefördert? Im Rahmenkonzept „Forschung für die Produktion von morgen“ werden kooperative vorwettbewerbliche Forschungsprojekte zur Stärkung der Produktion in Deutschland unterstützt. Es ist ein offenes Konzept; die Anforderungen und der Forschungsbedarf der Industrie beeinflussen Inhalte und Laufzeit der Maßnahmen. Die anzugehenden Forschungsthemen lassen sich vier Handlungsfeldern zuordnen: - Marktorientierung und strategische Produktplanung, - Technologien und Produktionsausrüstungen, - Neue Formen der Zusammenarbeit produzierender Unternehmen, - Der Mensch und das wandlungsfähige Unternehmen. Im Rahmen der Initiative KMU-innovativ (T-B22) werden die Technologiefelder Produktionsforschung und Ressourcen- und Energieeffizienz gefördert. Themenübergreifende Vorhaben sind auf die Anwendungsfelder bzw. Branchen Grundstoffindustrie, Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeugbau, Elektro- und Informationstechnik, Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik, Dienstleistung und andere Bereiche der gewerblichen Wirtschaft ausgerichtet. Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: - Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Freiberufler, - für KMU-innovativ: Unternehmen gem. der Definition der Europäischen Kommission. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen, - wenn die Partner eines Verbundprojekts ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung regeln. Innerhalb der beschriebenen Förderbereiche werden zu unterstützende Vorhaben nach den Kriterien Zukunftsorientierung, volkswirtschaftliche Relevanz, Systemansatz, Breitenwirksamkeit und Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildungsaspekten ausgewählt. Konkrete Themen im Rahmen der Handlungsfelder werden jeweils als Bekanntmachung neu ausgeschrieben. Aktuelle Informationen sind im Internet unter http://www.produktionsforschung.de zu finden. Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi

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T-B23

Bundesprogramme

Forschung für die Produktion von morgen (Fachprogramm)

Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von mind. 50% vorausgesetzt. Für KMU kann der Fördersatz um 10% erhöht werden (NBL-Bonus). Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten. Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben. Wo und wie wird beantragt? Nähere Informationen und Antragstellung beim: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Projektträger Karlsruhe Produktion und Fertigungstechnologien (PTKA-PFT) Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen Tel.: 07247 - 825281 Fax: 07247 - 825456 Internet: http://www.produktionsforschung.de oder Außenstelle Dresden Hallwachsstraße 3 01069 Dresden Tel.: 0351 - 46331435 Fax: 0351 - 46331444 insbesondere für Erstantragsteller KMU-innovativ: Produktionsforschung beim: Lotsendienst KMU-innovativ bei der Förderberatung des BMBF Projektträger Jülich (PTJ) Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin Tel.: 0800 - 2623009 (kostenfrei) Fax: 030 - 20199470 Internet: http://www.kmu-innovativ.de Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können Projektskizzen jederzeit beim o. g. Projektträger PTKA-PFT eingereicht werden. Für die Erfassung von Projektskizzen steht das Online-Werkzeug Skizzen-Tool - Produktionsforschung zur Verfügung.

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T-B25

Bundesprogramme

Nanotechnologie (Fachprogramm)

Was wird gefördert? Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die auf den anwendungsorientierten Einsatz und die Generierung von nanotechnologischen Innovationen abzielen, wie neue Nanowerkzeuge und Strukturierungsmethoden, nanobiotechnologische und nanomedizinische Verfahren, nanofunktionale Schichtsysteme und Strukturen. Vor allem für Unternehmen, die den Einstieg in die Nanotechnologie planen, stehen Kompetenzzentren zu Fragen der Aus- und Weiterbildung, der Normung und Standardisierung, der Koordinierung von Forschungsarbeiten im Netzwerk, der Öffentlichkeitsarbeit und der Schaffung eines wirtschaftlich attraktiven Umfeldes für die Nanotechnologie zur Verfügung. Ziel ist es, die Anwendungspotenziale der Nanotechnologie für die am Standort Deutschland wichtigen Industriebranchen zu erschließen, um durch Leitinnovationen entlang der Wertschöpfungsketten mit großem volkswirtschaftlichem Potenzial eine besondere Hebelwirkung für Wachstum und Beschäftigung zu erzielen. Förderbereiche: - Erzeugung und Einsatz lateraler Nanostrukturen, - Anwendung von Nanostrukturen in der Optoelektronik, - Ultradünne funktionale Schichten, - Funktionalität durch Chemie, Herstellung und Anwendung von Nanomaterialien und molekularen Architekturen, - Ultrapräzise Oberflächenbearbeitung, - Vermessung und Analyse von Strukturen bis in nanoskalige Dimensionen. Wer wird gefördert? Anträge können von Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gestellt werden. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn das Vorhaben durch ein hohes wissenschaftlich-technisches und ggf. wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet ist und einen branchenübergreifenden und interdisziplinären Ansatz verfolgt, - wenn die wissenschaftlich-technische Qualität des Konzeptes sowie die Qualifikation der Partner gewährleistet ist, - wenn es sich um neuartige Projekte handelt, die eine breitenwirksame und deutliche Verbesserung der bekannten Verfahrensgrundlagen eröffnen und den Anwendungsbereich entscheidend erweitern. Nähere Informationen werden im Rahmen der einzelnen Förderschwerpunkte/Ausschreibungen erteilt. Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi 547


T-B25

Bundesprogramme

Nanotechnologie (Fachprogramm)

Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt: - für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, - für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Unternehmen im Beitrittsgebiet erhalten zusätzlich einen Bonus von 10%. Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben. Wo und wie wird beantragt? Informationen erteilt das: VDI-Technologiezentrum GmbH Projektträger Nanotechnologien VDI-Platz 1 40468 Düsseldorf Tel.: 0211 - 6214401 Fax: 0211 - 6214484 E-Mail: vditz@vdi.de Internet: http://www.vdi.de Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.htm abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.

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T-B26

Bundesprogramme

IKT 2020 – Forschung für Innovationen (Fachprogramm)

Was wird gefördert? Vorrangiges Ziel des Programms ist es, die technologische Spitzenstellung Deutschlands im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu festigen und auszubauen. Darüber hinaus soll die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungs-, Produktions- und Arbeitsplatzstandortes Deutschland sowohl branchenbezogen als auch branchenübergreifend durch IKT gesichert und erhöht werden. Die Fördermaßnahme ist als lernendes Programm konzipiert, das sich flexibel auf aktuelle Entwicklungen ausrichtet. Die Forschungsförderung wird auf in Deutschland starke Anwendungsfelder/Branchen ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße IKT-getrieben sind. Neben der IKT-Wirtschaft selbst sind dies die Anwendungsfelder/Branchen: - Automobil und Mobilität, - Maschinenbau und Automatisierung, - Gesundheit und Medizintechnik, - Logistik und Dienstleistungen, - Energie und Umwelt. Strategische Instrumente sind dabei - Leitinnovationen, - Technologieverbünde und - Diensteplattformen. Wesentliche Grundlage für Innovationen in diesen Feldern sind anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsergebnisse im Bereich der Basistechnologien der IKT: - Elektroniksysteme, Elektromobilität und Entwurfsautomatisierung, - Softwaresysteme und Wissensverarbeitung, - Kommunikationstechnik und Netze (Funk- und Festnetze), - Mikrosystemtechnik (Sensorik, Aktorik, Miniaturisierung). Als vorrangige Qualitätsziele gelten Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit, Nutzerfreundlichkeit und Ressourceneffizienz. Ausgerichtet wird die Förderung entlang der strategischen Forschungs- und Entwicklungslinien IKT in komplexen Systemen (Embedded Systems), neue Geschäftsprozesse und Produktionsverfahren sowie Internet der Dinge und Dienste. Im Rahmen der Initiative KMU-innovativ (T-B22) werden die o. g. Basistechnologien gefördert. Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland, Hochschulen, Großforschungseinrichtungen und andere FuE-Institutionen, - für KMU-innovativ: Unternehmen gem. der KMU-Definition der Europäischen Kommission. 549


T-B26

Bundesprogramme

IKT 2020 – Forschung für Innovationen (Fachprogramm)

Hinweis: Aktuelle Bekanntmachungen zu einzelnen Förderschwerpunkten werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und über die Internetseiten der Förderinstitutionen verbreitet. Quelle: Informationen des BMBF Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Wo und wie wird beantragt? Zweistufiges Förderverfahren. Nähere Informationen erteilen der Projektträger: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) Projektträger im DLR Informationstechnik Linder Höhe 51170 Köln Tel.: 02203 - 6012862 Fax: 02203 - 6012842 E-Mail: pt-it@dlr.de Internet: http://www.pt-it.pt-dlr.de und http://www.ikt2020.de sowie der Lotsendienst KMU-innovativ bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich (PtJ) Zimmerstraße 26/27 10969 Berlin Tel.: 0800 - 2623009 Fax: 030 - 20199470 E-Mail: lotse@kmu-innovativ.de Internet: http://www.foerderinfo.bund.de Bei positiv bewerteten Projektskizzen für KMU-innovativ förmliche Antragstellung beim: Projektträger im DLR Softwaresysteme und Wissenstechnologien (PT-SW) Rutherfordstraße 2 12489 Berlin Tel.: 030 - 67055783 Fax: 030 - 67055742 E-Mail: kmu-innovativ.IKT@dlr.de Internet: http://www.ideen-zuenden.de 550


T-B27

Bundesprogramme

Eurostars

Was wird gefördert? Eurostars ist ein themenoffenes Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die im Rahmen der europäischen Forschungsinitiative EUREKA mit Partnern in anderen Mitgliedsländern gemeinsam Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen. Ziel dieser grenzüberschreitenden Kooperationen ist es, die Innovationskompetenz und Wettbewerbsfähigkeit der KMU zu erhöhen. Gefördert werden zivile Forschungsprojekte zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Wer wird gefördert? Teilnahmeberechtigt sind rechtlich selbstständige forschungstreibende KMU der gewerblichen Wirtschaft (gem. KMU-Definition der EU) mit Sitz in Deutschland sowie Forschungseinrichtungen, Hochschulen und andere Unternehmen, sofern sie mit mind. einem dieser KMU in einem Eurostars-Projekt kooperieren. Teilnehmerstaaten sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme von Malta) sowie Island, Israel, Norwegen, die Schweiz und die Türkei. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Antragsteller sowohl die Voraussetzungen des Eurostars-Programms als auch die Voraussetzungen für die nationale Förderung erfüllen, - wenn sich an einem Projekt Partner aus mind. 2 an Eurostars teilnehmenden Ländern beteiligen, Hauptbeteiligter muss dabei ein forschungsaktives KMU aus einem der Teilnehmerstaaten sein, - wenn die teilnehmenden KMU mind. 10% des Umsatzes oder der Beschäftigten dem FuEBereich zurechnen können, - wenn mind. 50% der FuE-Gesamtkosten des Vorhabens von KMU aufgebracht werden, - wenn die Beteiligung der Projektpartner ausgewogen ist, d. h. kein Teilnehmer bzw. Teilnehmerstaat darf mehr als 75% der Gesamtkosten tragen, - wenn das Forschungsvorhaben marktorientiert ist und eine Laufzeit von 3 Jahren nicht überschreitet, - wenn das Produkt oder Verfahren innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Vorhabens Marktreife erlangt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 176 vom 19.11.2008

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T-B27

Bundesprogramme

Eurostars

Wie viel wird gefördert? Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Förderung beträgt: - für KMU bis zu 50%, - für sonstige Unternehmen bis zu 25%, - für Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben. Die Gesamtförderung für die deutschen Teilnehmer in einem Eurostars-Projekt ist auf max. 1 Mio. EUR begrenzt. Wo und wie wird beantragt? Zweistufiges Antragsverfahren: 1. Vorlage und Auswahl von Eurostars-Projektanträgen (Internationaler Teil) 2. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidung über die Förderung (Nationaler Teil) Die Anträge sind in Englisch und über das Internet unter http://www.eurostars-eureka.eu beim EUREKA-Sekretariat Brüssel einzureichen. Anträge können jederzeit gestellt werden, Begutachtungsrunden finden halbjährlich statt. Beauftragter Projektträger: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn Tel.: 0228 - 3821351 Fax: 0228 - 3821353 E-Mail: wolfgang.axmann@dlr.de Internet: http://www.dlr.de/EUREKA Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der Nationalen Kontaktstelle in Verbindung zu treten. Ansprechpartner ist das: EUREKA/COST-Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn Tel.: 0228 - 3821352 Fax: 0228 - 3821353 E-Mail: eureka@dlr.de

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T-B28

Bundesprogramme

Geowissenschaften - Sonderprogramm „Geotechnologien“ (Fachprogramm)

Was wird gefördert? Forschungsgegenstand ist das „System Erde“, d. h. die ablaufenden physikalischen, chemischen und biologischen Prozesse sowie deren Wechselwirkung zwischen den Teilsystemen Geosphäre, Kryosphäre und Hydrosphäre sowie Atmosphäre und Biosphäre, sowie die Abschätzung des anthropogenen Einflusses auf natürliche Gleichgewichte und Kreisläufe. Förderbereiche: - Geologische Kohlendioxid-Speicherung, - Globale Klimaänderungen - Ursachen und Auswirkungen, - Informationssysteme im Erdmanagement: Von Geodaten zu Geodiensten, - Das Erdinnere als treibende Kraft geologischer Prozesse, - Sedimentbecken: Die größte Ressource der Menschheit, - Erfassung des Systems Erde aus dem Weltraum, - Kontinentränder: Brennpunkt im Nutzungs- und Gefährdungspotenzial der Erde, - Erkundung, Nutzung und Schutz des unterirdischen Raumes und Nutzung des Untergrundes zur CO2-Speicherung, - Frühwarnsysteme im Erdmanagement, - Tomografie der Erdkruste - Von der Durchschallung zum Echtzeitmonitoring, - Stoffkreisläufe: Bindeglied zwischen Geosphäre und Biosphäre, - Das gekoppelte System Erde - Leben, - Mineraloberflächen: Von atomaren Prozessen zur Geotechnik. Es werden Vorhaben unterstützt, die dazu beitragen: - die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme zu stärken, - den Stand der Technik fortzuentwickeln; - an denen hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele ein erhebliches Bundesinteresse besteht - und die mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind. Wer wird gefördert? Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen. Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi, Stand: 03/2011

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T-B28

Bundesprogramme

Geowissenschaften - Sonderprogramm „Geotechnologien“ (Fachprogramm)

Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von i. d. R. mind. 50% vorausgesetzt. Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten. Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben. Wo und wie wird beantragt? Die Antragstellung erfolgt im Rahmen entsprechender Ausschreibungen zu den o. g. Themenschwerpunkten. Informationen erteilen: Projektträger Jülich (PTJ) Außenstelle Rostock-Warnemünde Seestraße 15 18119 Rostock-Warnemünde Tel.: 0381 - 5197299 Fax: 0381 - 51509 Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj/ Koordinationsbüro Geotechnologien Wissenschaftspark „Albert Einstein“ Telegrafenberg A6 Tel.: 0331 - 2881071 Fax: 0331 - 2881077 Internet: http://www.geotechnologien.de

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T-B29

Bundesprogramme

Entwicklung konvergenter IKT (Fachprogramm)

Was wird gefördert? Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte im vorwettbewerblichen Bereich, die die Entwicklung und pilothafte Erprobung neuartiger Anwendungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zum Gegenstand haben und ein hohes Anwendungs- und Transferpotenzial im Hinblick auf mittelständische Unternehmen aufweisen. Die Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen von themenspezifischen Ideenwettbewerben. Schwerpunkte: - Internet der Dienste: Durch das THESEUS Programm soll die Dienste- und Wissensinfrastruktur für das Internet der Zukunft geschaffen werden. - Internet der Dinge/Autonome Systeme: Mit AUTONOMIK sollen autonome und simulationsbasierte Systeme für den Mittelstand entwickelt und erprobt werden. Im Schwerpunkt Next Generation Media werden intelligente Objekte in ausgewählten Anwendungsbereichen vernetzt. - Internet der Energie: Durch E-Energy wird modellhaft ein IKT-basiertes Energiesystem zur Optimierung der Stromversorgung errichtet. Im Schwerpunkt IKT für Elektromobilität sind Elektromobile als Speicher- und Regelelemente, innovative E-Mobilitätsdienstleistungen, IKT-basierte Lade- und Steuerungsinfrastrukturen Ziele, - Mobiles Internet: Im Schwerpunkt SimoBIT werden sichere Anwendungen der mobilen Informationstechnik in Mittelstand und Verwaltung entwickelt. - Im Schwerpunkt IT2Green sollen Systemansätze entwickelt und erprobt werden, die es ermöglichen, typische IKT-Anwendungen so zu strukturieren, dass dadurch die Energieeffizenz der IKT steigt, In begrenztem Umfang können auch strategische Einzelprojekte gefördert werden. Die Förderbereiche sind der Richtlinie zu entnehmen. Die Einzelprojekte sollen neue und herausragende Technologien und Lösungen mit langfristigen und strategischen Wirkungen im IKTSektor vorantreiben und sind für den Wirtschaftsstandort Deutschland von besonderer Bedeutung. Unterstützt werden Vorhaben, die dazu beitragen: - die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme zu stärken, - den Stand der Technik fortzuentwickeln und Marktpotenziale erschließen, - an denen hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele ein erhebliches Bundesinteresse besteht - und die mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind. Darüber hinaus werden mit dem „Gründerwettbewerb - IKT Innovativ“ gezielt Existenzgründungen unterstützt. Nähere Informationen dazu im Internet unter: http://www.gruenderwettbewerb.de. Wer wird gefördert? Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

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T-B29

Bundesprogramme

Entwicklung konvergenter IKT (Fachprogramm)

Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen. Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi, Stand 03/2011 Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Höhe von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Beim Gründerwettbewerb wird eine Prämie ausgelobt. Wo und wie wird beantragt? Informationen erteilt: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) Projektträger Konvergente IKT/Multimedia 51147 Köln Linder Höhe Tel.: 02203 - 6013672 Fax: 02203 - 6013017 E-Mail: buero-pt-mm@dlr.de Internet: http://www.pt-multimedia.de

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T-B30

Bundesprogramme

Weiterentwicklung und Einsatz von Web 2.0 Technologien in der beruflichen Qualifizierung Was wird gefördert? Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die unter Nutzung von Web 2.0 Technologien - den Markt der beruflichen Weiterbildung stimulieren und somit neue Möglichkeiten des lebenslangen Lernens erschließen, - neue kreativere Formen von Arbeits-, Qualifizierungs- und Kommunikationsprozessen durch den Einsatz innovativer, netzgestützter Technologien fördern, u. a. auch zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und der Minderung der digitalen Spaltung (digital divide), - ein Klima für Innovationen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch die Erforschung und Weiterentwicklung internetgestützter Lernformen erzeugen. Schwerpunkte sind Vorhaben, die sich auf innovative Anwendungen mit Pilotwirkung konzentrieren, die Technologien zur besseren Unterstützung von Lehr-, Lern- und Qualifizierungsprozessen weiterentwickeln, die berufliche und soziale Gemeinschaften (Communities) mit Potenzial für die berufliche Bildung untersuchen und die sich mit der Verbindung von Technik und Didaktik und sozialen Prozessen im Rahmen der beruflichen Bildung beschäftigen. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind für die Aus- und Weiterbildung zuständige Sozialpartner, Bildungsträger, Forschungsinstitute/Universitäten und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, auch Verbünde, Netzwerke und Konsortien. Nicht förderfähig sind einzelne Bildungsträger und Firmen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Antragsteller bereits einschlägige Erfahrungen mit eLearning-Lösungen vorweisen und ihre Kompetenzen detailliert darlegen, - wenn vor Antragstellung geprüft wurde, ob für das nationale Vorhaben eine ausschließliche oder ergänzende Förderung im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogramms möglich ist und das Ergebnis dieser Prüfung im Förderantrag kurz dargestellt wird. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 111 vom 28.07.2010

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T-B30

Bundesprogramme

Weiterentwicklung und Einsatz von Web 2.0 Technologien in der beruflichen Qualifizierung Wie viel wird gefördert? Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Anteilfinanzierung bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten (eine angemessene Eigenbeteiligung von mind. 50% wird vorausgesetzt), bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbaren Institutionen beträgt die Förderung individuell bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wo und wie wird beantragt? Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen einzureichen beim: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) Projektträger im DLR Neue Medien in der Bildung Kennwort: Web 2.0 Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn Tel.: 02241 - 143310 Fax: 02241 - 143320 Internet: http://dlr.de/pt Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse der BMBF-Seite Förderung in der Forschung abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.

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T-B31

Bundesprogramme

ForMaT - Forschung für den Markt im Team

Was wird gefördert? Die Maßnahme soll die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Forschungsergebnissen aus Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen in den Neuen Ländern erhöhen. Damit sollen Ergebnisse mit hohem Innovations- und Wachstumspotenzial möglichst frühzeitig für Innovationen und eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der überwiegend kleinen und mittleren Unternehmen in den Regionen Ostdeutschlands nutzbar gemacht werden. Das Programm ist Teil der BMBF-Innovationsinitiative Neue Länder „Unternehmen Region“. Die Förderung ist in zwei Phasen gegliedert: Phase I - Potenzial-Screening In dieser Phase entwickelt das Konzeptteam 6 Monate lang für ein bestimmtes Fachgebiet oder Technologiefeld ein Innovations-Portfolio mit verwertungsrelevanten Forschungsansätzen. Anschließend evaluiert eine Experten-Jury diese Ergebnisse. Bei einer positiven Bewertung folgt die zweite Phase der Förderung. Phase II - Umsetzung (InnoLab) Die ausgewählten Forschungsansätze werden in dieser Phase mit Ausrichtung auf spezifische Markt- und Kundenanforderungen innerhalb eines interdisziplinären Innovationslabors (InnoLab) weiterentwickelt. Forscherteams und eine Projektunterstützung entwickeln darin gemeinsam konkrete Verwertungskonzepte, die anschließend umgesetzt werden. Die Umsetzungsphase dauert bis zu 2 Jahre. Die Förderung ist nicht auf bestimmte Technologien, Branchen oder Wirtschaftszweige beschränkt. Verbundvorhaben werden nicht gefördert. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind öffentlich grundfinanzierte Hochschulen und Hochschulkliniken, Einrichtungen der Max-Planck-, der Hermann von Helmholtz- und Leibniz-Gemeinschaft. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann, - wenn sich der Sitz der Forschungseinrichtung in den Neuen Ländern und Berlin befindet, - wenn sich Antragsteller im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut gemacht und geprüft haben, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Hinweis: Das Förderverfahren ist zweistufig. Aktuelle Bekanntmachungen zu den Förderrichtlinien werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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T-B31

Bundesprogramme

ForMaT - Forschung für den Markt im Team

Quelle: Bundesanzeiger Nr. 20 vom 06.02.2009 Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für einen Zeitraum von 6 Monaten in Phase I und von bis zu 2 Jahren in Phase II. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen zusätzlichen Ausgaben bzw. Kosten. Wo und wie wird beantragt? Projektskizzen sind einzureichen beim: Projektträger Jülich (PTJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Außenstelle Berlin Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin Tel.: 030 - 20199404 Fax: 030 - 20199412 E-Mail: format@unternehmen-region.de Internet: http://www.unternehmen-region.de Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.htm abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.

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T-B32

Bundesprogramme

Förderung von Innovationsforen in den Neuen Bundesländern

Was wird gefördert? Gefördert wird die Durchführung von Innovationsforen zu ausgewählten branchen- und technologiebezogenen Innovationsfeldern. Damit werden regionale Innovationsinitiativen und netzwerke in den Neuen Bundesländern unterstützt, die am Beginn oder am Anfang einer neuen Phase ihres Entwicklungsprozesses stehen. Ziel ist es, das Potenzial und die Wettbewerbsstellung dieser Initiativen und Netzwerke zu erkennen, das thematische Profil zu schärfen und Kooperationen auf- und auszubauen. Die Durchführung eines Innovationsforums soll eine „Initialzündung“ für die Entstehung bzw. Weiterentwicklung eines regionalen Innovationsverbundes bewirken. Unterstützt wird auch die Öffentlichkeitsarbeit der Innovationsforen. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Unternehmen (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften), eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in den Neuen Bundesländern. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Ausrichter der Innovationsforen über Organisationskompetenz, gute Kenntnisse im ausgewählten Innovationsfeld, Erfahrungen im Innovations- und Projektmanagement sowie über regionale und überregionale Kontakte zu Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen und anderen Kooperationspartnern verfügen, - wenn die teilnehmenden Netzwerke über ein erkennbares Innovationspotenzial verfügen, - wenn eine klare inhaltliche Fokussierung auf ein Innovationsfeld entwickelt wird, in dem mit Hilfe der Netzwerkbildung ein qualitativer „Sprung“ angestrebt wird, - wenn das Vorhaben die Bundesförderung zwingend erfordert. Antragsteller müssen sich im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und vor einer Antragstellung prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschl. oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 131 vom 03.09.2009

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T-B32

Bundesprogramme

Förderung von Innovationsforen in den Neuen Bundesländern

Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Wege der Projektförderung. Vorhaben zur Durchführung eines Innovationsforums können mit 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben und nicht mehr als 85.000 EUR (Höchstbetrag) gefördert werden. Im Falle von Initiativen bzw. Netzwerken, die bereits eine Förderung im Rahmen der BMBF-Initiative „Unternehmen Region“ oder anderer Bundesprogramme erhalten haben, gilt eine Förderung von 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einem Höchstbetrag von bis zu 40.000 EUR. Ausgabenarten: Personal für die Konzeption, Durchführung und Auswertung der Innovationsforen, Reisen, Geschäftsbedarf und Kommunikation, Veranstaltungen, projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit. Die Laufzeit der Förderung einer Initiative beträgt 6 Monate ab Bewilligung. Kumulierung: Eine Kumulation mit Fördermitteln anderer BMBF-Programme zur Komplementärfinanzierung einzelner Vorhaben ist nicht gestattet, die Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln ist für den Einzelfall zu prüfen. Wo und wie wird beantragt? Interessierte Netzwerke können sich vor der Erstellung von Projektskizzen und dem Einreichen von Anträgen beraten lassen beim: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Projektträger im DLR Regionale Innovationsinitiativen – Neue Länder (Reg-In) Carnotstraße 7 10587 Berlin Tel.: 030 - 67055481 Fax: 030 - 67055499 E-Mail: Reg-In@dlr.de Internet: http://www.pt-dlr.de Antragsvordrucke und weitere Materialien können über das elektronische Antragssystem „easy“ abgerufen werden: http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm. Weitere Informationen im Internet unter: http://www.unternehmen-region.de.

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T-B33

Bundesprogramme

Optische Technologien (Fachprogramm)

Was wird gefördert? Vorhaben, die geeignet sind, zukunftsweisende wissenschaftlich-technische Grundlagen der optischen Technologien zu erschließen. Förderbereiche: - Optische Systeme der nächsten Generation mit den Feldern innovative Strahlquellen, neuartige Optikkonzepte und Nano-Optik, - Gesundheitsforschung und Lebenswissenschaften mit den Feldern Biophotonik, Prävention und sanfte Therapie, - Produktion mit den Feldern Moleküldesign, Mikromaterialbearbeitung und Arbeiten mit Licht im Nano-Kosmos, - Analytische Verfahren zum Schutz der Umwelt, - die Schaffung günstiger Start- und Rahmenbedingungen mit den Feldern Vernetzung der Ressourcen, Unterstützung der Aus- und Weiterbildung, Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Europäische Integration und Zusammenarbeit sowie Arbeiten zur entwicklungsbegleitenden Normung und Standardisierung. Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: - Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen, - die Technologieförderung im Rahmen der Verbundforschung erfolgt, - es sich um grundlegende Forschungsarbeiten handelt, die sich durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko auszeichnen, - die Forschungsarbeiten auf konkrete Anwendungen und Zukunftsmärkte ausgerichtet werden. Hinweis: Nähere Informationen werden im Rahmen einzelner Bekanntmachungen veröffentlicht. Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt: - für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, - für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. 563


T-B33

Bundesprogramme

Optische Technologien (Fachprogramm)

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser lässt für kleine und mittlere Unternhemen gemäß KMU-Definition der EU eine differenzierte Bonusregelung zu, die zu einer höheren Förderquote führen kann. Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben. Wo und wie wird beantragt? Ansprechpartner ist die: VDI Technologiezentrum GmbH Optische Technologien VDI-Platz 1 40468 Düsseldorf Tel.: 0211 - 6214401 Fax: 0211 - 6214484 E-Mail: vditz@vdi.de Internet: http://www.optischetechnologien.de

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T-B34

Bundesprogramme

Nachwachsende Rohstoffe

Was wird gefördert? Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe. Förderfähige Projekte: - Stoffliche Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen (Stärke, Zucker, Biogene Öle und Fette, Fasern, Lignocellulose/Holz, Proteine, Besondere Inhaltsstoffe), - Energetische Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen (feste, flüssige und gasförmige Energieträger), - Verbraucherinformation/Öffentlichkeitsarbeit. Wer wird gefördert? Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn das Vorhaben einen innovativen Charakter aufweist, - wenn an der Durchführung ein Bundesinteresse besteht, - wenn vom Antragsteller eine ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Projekts vorgelegt wird, - wenn das zu fördernde Projekt einen potenziellen Beitrag zur Markteinführung von Produkten und Verfahren unter Nutzung in Deutschland angebauter nachwachsender Rohstoffe leistet, - wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen und - wenn die Voraussetzungen für die einzelnen Fördermaßnahmen entsprechend der jeweiligen Förderschwerpunkte erfüllt sind. Quelle: Informationsmaterial des BMELV/BMWi Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von i. d. R. von mind. 50% vorausgesetzt. Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten. Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben. Die Kumulation mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.

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T-B34

Bundesprogramme

Nachwachsende Rohstoffe

Wo und wie wird beantragt? Vor der Antragstellung sind Projektskizzen einzureichen beim Projekttr채ger: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) Hofplatz 1 18276 G체lzow Tel.: 03843 - 69300 Fax: 03843 - 6930102 E-Mail: info@fnr.de Internet: http://www.fnr.de

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T-B35

Bundesprogramme

Forschung für die Nachhaltigkeit (FONA) (Fachprogramm)

Was wird gefördert? Unterstützt werden Vorhaben, die zur Stärkung der Nachhaltigkeit in Industrie und Wirtschaft, zur Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Nutzungskonzepte für Regionen, zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen und zur Veränderung gesellschaftlichen Handelns in Richtung Nachhaltigkeit beitragen. Das Fachprogramm hat zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten. Die Förderung konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte: - Globale Verantwortung - Internationale Vernetzung: Ausbau internationaler Forschungskooperationen insbesondere mit Schwellenländern, hier insbesondere die BRICS-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika) und wichtigen Partnerländern der Dritten Welt. - Erdsystem und Geotechnologien: Stärkung der Grundlagenforschung durch den Aus- und Aufbau neuer Infrastrukturen und Großgeräte sowie die Unterstützung der anwendungsorientierten Forschung. - Klima und Energie: Fokussierung auf die Themenfelder Prozesse und Wechselwirkungen des Klimasystems sowie Anpassung an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels. - Nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcen: Thematisch konzentriert sich die Forschungsförderung auf die vier Schwerpunkte Ressource Natur, nachhaltiges Wasserressourcemanagement, effiziente und nachhaltige Wertschöpfungsketten sowie biogene Rohstoffe. - Gesellschaftliche Entwicklungen: Handlungsmöglichkeiten mit den Akteuren gestalten Governance für nachhaltiges Handeln. Diese Aktionsfelder werden durch Querschnittsthemen ergänzt. Ziel ist es, die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen, Konzepte für die Anpassung an den Klimawandel zu entwickeln und einen Beitrag zu leisten, den gesellschaftlichen Wandel im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu verstehen und zu gestalten. Unterstützt werden Vorhaben, die dazu beitragen: - die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme zu stärken, - den Stand der Technik fortzuentwickeln; - an denen hinsichtlich der Themenstellung und der Ziele ein erhebliches Bundesinteresse besteht - und die mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind. Die Umsetzung der Programmschwerpunkte erfolgt durch Veröffentlichung spezifischer Förderbekanntmachungen. Wer wird gefördert? Anträge können von Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gestellt werden.

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T-B35

Bundesprogramme

Forschung für die Nachhaltigkeit (FONA) (Fachprogramm)

Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann, wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen. Quelle: Informationen des BMBF Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Bei der Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers von in der Regel mind. 50% vorausgesetzt. Die tatsächliche Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der entstandenen Kosten. Die Höhe des Zuschusses bei Vorhaben von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen richtet sich nach der Höhe der entstehenden Ausgaben. Wo und wie wird beantragt? Vor Antragstellung sollte mit dem zuständigen Projektträger Kontakt aufgenommen werden. Nähere Informationen erteilen folgende Projektträger: Projektträger Jülich (PTJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Außenstelle Berlin Zimmerstraße 26-27 10179 Berlin Tel.: 030 - 20199437 Fax: 030 - 20199470 Internet: http://www.ptj.de/umwelt-nachhaltigkeit Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Projektträger im DLR Umweltforschung Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn Tel.: 0228 - 3821511 Fax: 0228 - 3821540 Internet: http://pt-uf.pt-dlr.de Informations- und Kommunikationsplattform „Forschung für Nachhaltigkeit“ im Internet: http://www.fona.de

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T-B36

Bundesprogramme

EXIST-Gründerstipendium

Was wird gefördert? Anspruchsvolle innovative Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Gegenstand der Förderung sind die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan, die Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen sowie die gezielte Vorbereitung einer Gründung. Gefördert werden dabei technologieorientierte Vorhaben im produzierenden Gewerbe sowie innovative wissensbasierte Dienstleistungen mit hohem Kundennutzen und deutlichem Alleinstellungsmerkmal. Gründungen in traditionell freien Berufsfeldern sind ausgeschlossen (insbesondere Ärzte, Designer, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Apotheker, Bau- und Planungsingenieure, Künstler, Unternehmensberater usw.). Die Maßnahme ist Teil des Programms EXIST, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert wird und zur Verbesserung des Gründungsklimas an Hochschulen und Forschungseinrichtungen beiträgt. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland. Gefördert werden - Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen, - Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu 5 Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden), - Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mind. die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, - Gründerteams bis max. 3 Personen (Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert). Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Antragsteller in ein nachhaltig gesichertes Gründungsnetzwerk eingebunden sind, das durch ein breites Leistungsangebot, aktive Partner aus dem regionalen Umfeld, eine zentrale Anlaufstelle für Gründer sowie Erfahrungen in der Unterstützung von Existenzgründungen aus der Wissenschaft gekennzeichnet ist, - wenn die projektbegleitende Gründungsbetreuung durch das Gründungsnetzwerk oder einen Gründungsberater (Coach) gewährleistet ist (das betreuende Gründungsnetzwerk muss mit den Gründern während der Förderung mind. zwei Präsentationen zum erreichten Stand der Businessplanerstellung durchführen und korrigierend einwirken), - wenn die Antrag stellende Einrichtung dem Gründer einen Mentor sowie die kostenfreie Nutzung der Infrastruktur zur Verfügung stellt und die Fördermittel verwaltet. Eine zeitgleiche Kombination mit anderen Stipendien, Beschäftigungsverhältnissen, entgeltlichen Nebentätigkeiten im Umfang von mehr als fünf Stunden pro Woche oder Förderprogrammen zur Finanzierung des Lebensunterhalts des Gründers ist nicht zulässig.

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T-B36

Bundesprogramme

EXIST-Gründerstipendium

Die Gründung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung ist möglich, darf jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 88 vom 11.05.2007 Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Wege der Projektförderung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Gefördert werden Personalausgaben in Form von personengebundenen Stipendien für max. 3 Personen in Höhe von monatlich - 800 EUR für Studierende, - 2.000 EUR für Absolventen mit Hochschulabschluss und - 2.500 EUR für promovierte Gründer. Sachausgaben können in Höhe von bis zu 10.000 EUR für Einzelgründungen bzw. 17.000 EUR für Teamgründungen anerkannt werden. Für gründungsbezogenes Coaching und Gründungsberatung können zusätzlich 5.000 EUR gewährt werden. Der Förderzeitraum beträgt jeweils bis zu einem Jahr. Wo und wie wird beantragt? Anträge können jederzeit vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare in schriftlicher und elektronischer Form gestellt werden beim: Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich GmbH Außenstelle Berlin Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin Tel.: 030 - 20199461 Fax: 030 - 20199470 E-Mail: ptj-exist-gruenderstipendium@fz-juelich.de Internet: http://www.ptj.de Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular_bmwi.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.

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T-B37

Bundesprogramme

EXIST-Forschungstransfer

Was wird gefördert? Gefördert werden technologisch besonders anspruchsvolle und aufwändige Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. EXIST-Forschungstransfer ergänzt das breitenwirksame EXIST-Gründerstipendium (T-B36) um eine spezielle exzellenzorientierte Maßnahme. Die Förderung erfolgt in zwei Phasen: Vorgründungsphase (Förderphase I): Projektförderung der Entwicklungsarbeiten Es werden Forscherteams gefördert, die Entwicklungsarbeiten durchführen, die darauf basierende Geschäftsidee zu einem Businessplan ausarbeiten und die geplante Unternehmensgründung gezielt vorbereiten. Gründungsphase (Förderphase II): Unternehmensförderung Es werden weitere Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung gefördert. Durch den Forschungstransfer soll die Zahl der wissensbasierten Gründungen in Bereichen der Hoch- und Spitzentechnologie wie der Energie-, Umwelt-, Bio- und optischen Technologie, der Material-, Mikrosystem- und Medizintechnik sowie Teilen der Informations- und Kommunikationstechnologien gesteigert werden. Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: Vorgründungsphase (Förderphase I): Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, Gründungsphase (Förderphase II): ausschl. kleine technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gem. KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz in Deutschland (das Unternehmen muss im Verlauf oder als Ergebnis der Förderphase I gegründet worden sein). Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: In der Förderphase I: - wenn alle Mitglieder des Forscherteams über einen akademischen Abschluss verfügen, die Gruppe Technologieexpertise und unternehmerisches Potenzial, der Projektleiter Erfahrung im Projektmanagement nachweist, - wenn das Vorhaben auf eine technisch besonders anspruchsvolle innovative Produkt- oder Verfahrensidee gerichtet ist, deren Realisierung reine Entwicklungsarbeiten von mind. ein bis eineinhalb Jahren erfordert,

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T-B37

Bundesprogramme

EXIST-Forschungstransfer

- wenn der Nachweis der technischen/technologischen Machbarkeit noch nicht erbracht worden ist, - wenn der Antragsteller in ein gründungsunterstützendes nachhaltiges Netzwerk eingebunden ist, das Gründerbetreuung und Coaching des Forscherteams gewährleisten kann sowie in der Unterstützung von Existenzgründungen aus der Wissenschaft erfahren ist. In der Förderphase II: - wenn die prinzipielle technische Machbarkeit der Innovation („proof of concept“) gezeigt worden ist und zur Erstellung eines Prototyps bzw. zur Vermarktung eines technologischen Verfahrens noch weitere Entwicklungsarbeiten erforderlich sind, - wenn eine nachvollziehbare Unternehmenskonzeption (Businessplan) vorliegt, - wenn das Unternehmen als Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz in Deutschland spätestens zu Beginn der Förderphase II gegründet wurde. Eine Einlage von Stammkapital von mindestens 25.000 EUR in das Unternehmen muss erbracht worden sein. - wenn die in den Förderphasen eingebundene Hochschule bzw. Forschungseinrichtung dem Forscherteam entsprechende Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellt und das Forscherteam in allen Belangen unterstützt. Die weiteren Voraussetzungen für beide Phasen sind der Richtlinie zu entnehmen. Vorhaben, die durch andere Programme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission zur Projektförderung von Entwicklungsarbeiten in der Vorgründungs- oder Gründungsphase gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Kredit- oder Beteiligungsprogramme in der Gründungsphase. Hinweis Förderanträge für Förderphase I können bis 31.12.2011 gestellt werden. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 190 vom 15. Dezember 2010 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt: - in der Förderphase I für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, der Förderzeitraum beträgt bis zu 18 Monate und kann bei ungeplanten Verzögerungen der Entwicklungsarbeiten unter Beibehaltung des Fördervolumens um bis zu 6 Monate verlängert werden, - in der Förderphase II für das gewerbliche Unternehmen bis zu 150.000 EUR, die Förderphase II soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten. Das Gründungsunternehmen muss zur Finanzierung der Förderphase II eigene Mittel in Form von Eigenkapital der Gründer sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis von 1:3 zur Höhe des Gründungszuschusses nachweisen.

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T-B37

Bundesprogramme

EXIST-Forschungstransfer

Wo und wie wird beantragt? Das Förderverfahren ist zweistufig. Für die Förderphase I ist die Einreichung von Projektskizzen zum 30. Juni und 31. Dezember eines Kalenderjahres möglich beim Projektträger: Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich (PTJ) Außenstelle Berlin Zimmerstraße 26–27 10969 Berlin Tel.: 030 - 20199421 Fax: 030 - 20199470 E-Mail: ptj-exist-forschungstransfer@fz-juelich.de Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj 3 Monate vor Ablauf von Förderphase I kann, sofern die Gründung weiterverfolgt wird, der Antrag auf Förderphase II vorgelegt werden. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular_bmwi.html abgerufen werden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen. Weiterführende Informationen im Internet unter http://www.exist.de.

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T-B38

Bundesprogramme

Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen (FHprofUnt)

Was wird gefördert? Gefördert werden im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ interdisziplinäre und hochschulübergreifende Verbünde in den Themenbereichen Ingenieur-, Naturund Wirtschaftswissenschaften, bei denen Fachhochschulen mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft kooperieren. Von besonderem Interesse sind Kooperationen mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft. Programmziele: 1. Verbesserung, Intensivierung und Beschleunigung des anwendungsnahen Wissens- und Technologietransfers zwischen Fachhochschulen und Unternehmen, 2. forschungsnahe Qualifizierung von Studierenden und Personal in Form von Bachelor- und Masterarbeiten sowie durch forschungsbezogene Beschäftigungsverhältnisse und kooperative Promotionen, 3. Stärkung der Verbundfähigkeit der Fachhochschulen. Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: Fachhochschulen (mit Ausnahme verwaltungsinterner Fachhochschulen), die Lehre und Forschung im Bereich der Ingenieur-, der Natur- oder der Wirtschaftswissenschaften anbieten bzw. betreiben. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Projekte durch eine sehr große Anwendungsnähe, ein hohes wirtschaftliches Potenzial und eine über den Stand der Technik hinausgehende wissenschaftlich-technische Herausforderung gekennzeichnet sind, - wenn das FuE-Vorhaben ausschl. anwendungsorientiert ist und sich mit Themen aus den Ingenieur-, Natur- oder Wirtschaftswissenschaften befasst (vorzugsweise Themen der High-Tech Strategie 2020 der Bundesregierung), - wenn die beantragende Fachhochschule mit mind. einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (vorzugsweise einem KMU) und mind. einem weiteren Partner projektbezogen kooperiert, - wenn das Vorhaben unter Federführung der Fachhochschule steht, - wenn die Interessensbekundung (Letter of Intent) hinsichtlich Inhalt und Ziel der Kooperation aussagekräftig und nachvollziehbar ist und der Nutzen für das Unternehmen und die Intensität des Wissens-/Technologietransfers klar erkennbar sind, - wenn das Vorhaben thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar ist und noch nicht damit begonnen wurde. Antragsteller müssen sich im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob eine ausschl. oder ergänzende EUFörderung möglich ist. Quelle: Informationsmaterial des BMBF/BMWi

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T-B38

Bundesprogramme

Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen (FHprofUnt)

Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Vorhaben beträgt die Förderung i. d. R. max. 260.000 EUR und wird für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten gewährt. Wo und wie wird beantragt? Förderrunden werden jährlich im Juli ausgeschrieben. Ankündigungsskizzen sind bis Anfang November, vollständige Anträge bis Ende November einzureichen beim Projektträger: Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) Projektträger Forschung an Fachhochschulen (PT-FH) Bayenthalgürtel 23 50968 Köln Tel.: 0221 - 376800 Fax: 0221 - 3768027 E-Mail: fh-antrag@aif.de Internet: http://www.aif.de/fh Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter sowie die Zuwendungsbestimmungen können im Internet unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm abgerufen werden.

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T-B39

Bundesprogramme

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau Was wird gefördert? Gefördert werden die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau, um bestehende Wissens- und Erfahrungslücken in diesem Bereich zu schließen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Ökolandbaus von der Erzeugung bis zum Absatz zu stärken. Wer wird gefördert? Natürliche und juristische Personen mit Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landesforschungsanstalten. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt die Definition der Europäischen Kommission. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn der Zuwendungsempfänger die zur Durchführung notwendige Infrastruktur sowie einschlägige Erfahrungen vorweisen kann, - wenn ein Wissenstransfer der Forschungsergebnisse in die Praxis gewährleistet ist, ein Technologietransfer sollte zumindest aufgezeigt werden, - wenn die Vorhaben zumindest überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden und die Ergebnisse in Deutschland verwertbar sind, - wenn die Vorhaben vor Bewilligung noch nicht begonnen wurden, ein Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen grundsätzlich noch nicht erfolgt ist (Ausnahmen sind jedoch möglich). Die weiteren Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen. Hinweis: Die Richtlinie ist befristet bis 31.12.2013. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 147 vom 29.09.2010 Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Zuwendungsfähig sind folgende durch das Vorhaben verursachte Ausgaben bzw. Kosten für: - Voruntersuchungen, Planung, Personal (projektspezifische Mehrausgaben bzw. -kosten), - Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern (außer Immobilien), die für die geförderte Forschungstätigkeit benötigt werden, - Beratung und gleichartige Dienstleistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den geförderten FuE-Vorhaben stehen, - sonstige projektspezifische Betriebsausgaben bzw. -kosten, - Maßnahmen zum Austausch und zur Bündelung von Informationen, Wissen und Erfahrungen, die im engen Zusammenhang zu den geförderten FuE-Vorhaben stehen, - wissenschaftliche Betreuung. 576


T-B39

Bundesprogramme

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer im ökologischen Landbau Ausgaben bzw. Kosten für allgemeine Einrichtungen (dazu gehören alle Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, die zur Normalausstattung zählen sowie deren Wartung, Büroeinrichtungen, Handwerkszeug o. ä.) sind nicht zuwendungsfähig. Die Höhe der Zuwendung bestimmt sich unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Eigeninteresses des Zuwendungsempfängers einzelfallbezogen und kann sich auf bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten belaufen. Eine Zuwendung für ein Vorhaben nach dieser Richtlinie schließt die Inanspruchnahme anderer öffentlicher Zuwendungen (ausgenommen aus Haushaltsmitteln des Bundes) nicht aus. Wo und wie wird beantragt? Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Verwendung der Antragsformulare einzureichen beim Projektträger: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) - Referat 514 Deichmanns Aue 29 53179 Bonn Tel.: 0228 - 68453930 Fax: 0228 - 68452907 Internet: http://www.ble.de Weitere Informationen zum Programm im Internet unter: http://www.bundesprogramm-oekolandbau.de

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T-B40

Bundesprogramme

Weiterentwicklung des nationalen Teils der Klimaschutzinitiative

Was wird gefördert? Auf der Grundlage des „Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung“ (IEKP) werden wissenschaftliche Vorhaben zur Weiterentwicklung des nationalen Teils der Klimaschutzinitiative gefördert, vor allem Vorhaben, die bereits gestartete Programme, Projekte und weitere strategische Einzelprojekte begleiten sowie neue Förderprogramme entwickeln. Gegenstand der Förderung sind Untersuchungen u. a. zu folgenden Schwerpunkten: - technische und wirtschaftliche Minderungspotenziale, insbesondere in Kommunen (einschl. Stadtwerken und Wohnungsbauunternehmen), in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie in privaten Haushalten, - Hemmnisse zur Erschließung dieser Minderungspotenziale und Maßnahmen zum Abbau dieser Hemmnisse, - effiziente Fördermaßnahmen zur Erschließung der größten Minderungspotenziale bei den verschiedenen Zielgruppen. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und vergleichbare Einrichtungen mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland. Eine Beteiligung der von der Bundesregierung grundfinanzierten Einrichtungen FraunhoferGesellschaft (FhG), Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), MaxPlanck-Gesellschaft (MPG) und anderen am Ideenwettbewerb ist ausdrücklich erwünscht. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Antragsteller über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen und schriftlich versichern, dass sie nur nichtwirtschaftliche Tätigkeiten (im Sinne des EU-Beihilferechts) ausüben, - wenn im Falle von Verbundprojekten und Kooperationen das Ziel des Gesamtprojektes, die Ziele der Einzelbeiträge sowie deren Zusammenwirken dargestellt und die Zusammenarbeit der Partner in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung geregelt werden, - wenn die Bezüge zu anderen Förderbereichen oder früheren Fördermaßnahmen des Bundes, der Länder oder der EU und deren Bedeutung für den geplanten Forschungsansatz angegeben und bisherige und geplante entsprechende Aktivitäten dokumentiert werden. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 186 vom 05.12.2008 Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. bei FhG und HGF die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung an der Gesamtfinanzierung der Vorhaben ist erforderlich. Nähere Informationen erteilt der Ansprechpartner.

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T-B40

Bundesprogramme

Weiterentwicklung des nationalen Teils der Klimaschutzinitiative

Wo und wie wird beantragt? Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst sind Projektskizzen einzureichen beim: Projektträger Jülich (PTJ) Außenstelle Berlin Zimmerstraße 26–27 10969 Berlin Tel.: 030 - 20199577 Fax: 030 - 20199470 E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj Die Projektskizzen werden jeweils zum 31. Januar und 31. Juli eines Jahres bewertet. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular_bmu.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.

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T-B41

Bundesprogramme

Technologie für Nachhaltigkeit und Klimaschutz - Chemische Prozesse und stoffliche Nutzung von CO2 Was wird gefördert? Die Fördermaßnahme unterstützt zukunftsweisende Lösungen in Wissenschaft und Wirtschaft, die den Rohstoff- und Energieeinsatz optimieren und gleichzeitig zur Emissionsminderung von Treibhausgasen führen. Die Ansätze können aus folgenden Bereichen stammen: - Änderung bzw. Erweiterung der Rohstoffbasis durch die Verwertung von CO2 zu Basischemikalien, - Stoffliche Verwertung von CO2 in Produkten, - Reduzierung der Treibhausgasemissionen aus der Produktion durch Anwendung funktionaler Flüssigkeiten als Hilfsmittel für Synthesen, Aufbereitungs- und Fertigungsverfahren, - Erhöhung der Energieeffizienz in der Produktion durch verbesserte Verfahrens- und Apparate-/Anlagentechnik, - Innovationen der chemischen Industrie als Grundlage für Entwicklungen in anderen Industriezweigen zur CO2-Abtrennung und -Aktivierung. Schwerpunkte der Förderung: 1. Umsetzungsorientierte Verbundprojekte von Industrie und Wissenschaft, die einen substanziellen Beitrag zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz erwarten lassen. 2. Förderung von Nachwuchsgruppen zu den ausgeschriebenen Themenschwerpunkten als Angebot an Post-Doktoranden mit mind. 2 bis max. 5 Jahren Post-Doc-Erfahrungen. Die Altersgrenze beträgt 35 Jahre (Ausnahmen siehe Richtlinie), der Förderzeitraum 3 bis 5 Jahre. 3. Wissenschaftliche Koordinierungsvorhaben zur Begleitung der Fördermaßnahme (u. a. Durchführung von Arbeitstreffen, Diskussionsforen und Statusseminaren, Erarbeitung von Informationsmaterialien, Kontaktpflege zu Schnittstellen vergleichbarer europäischer Forschungsaktivitäten). Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind in Deutschland produzierende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Regelungen für von Bund und Ländern grundfinanzierte Forschungseinrichtungen sowie für ausländische Antragsteller sind der Richtlinie zu entnehmen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn bei umsetzungsorientierten Verbundprojekten mehrere unabhängige Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft mit eigenständigen Beiträgen zur Lösung von gemeinsamen (Forschungs-)Aufgaben zusammenwirken, - wenn eine maßgebliche Wirtschaftsbeteiligung (möglichst mehrere Industrieunternehmen und möglichst unter Beteiligung von KMU) erfolgt, - wenn mind. ein Zulieferer oder Anwender (je nach Ausrichtung des Projektes) einbezogen wird. 580


T-B41

Bundesprogramme

Technologie für Nachhaltigkeit und Klimaschutz - Chemische Prozesse und stoffliche Nutzung von CO2 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 87 vom 18.06.2009 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendungen können im Wege der Projektfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage sind: - für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, individuell bis zu 100%, - für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen, der für KMU eine differenzierte Bonusregelung mit ggf. höherer Förderquote zulässt. Wo und wie wird beantragt? Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen bei: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. Projektträger im DLR Geschäftsbereich „Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit“ Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn Tel.: 0228 - 3821550/-575 Fax: 0228 - 3821540 E-Mail: bernd.hartmann@dlr.de/oliver.scherr@dlr.de Internet: http://pt-uf.pt-dlr.de Das Verfahren ist zweistufig: Zunächst Vorlage und Auswahl von Projektskizzen (Termine siehe Website), in der zweiten Verfahrensstufe Vorlage förmlicher Förderanträge positiv bewerteter Förderanträge und Entscheidungsverfahren. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.

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T-B42

Bundesprogramme

Technologieprogramm Klimaschutz und Energieeffizienz

Was wird gefördert? Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Energieeffizienztechnologien entlang der gesamten Kette von der Energieumwandlung über den Energietransport bis hin zur Verwendung von Energie beim Endverbraucher. Im Einzelnen umfassen die Fördermaßnahmen folgende Bereiche: - Kraftwerkstechnologien, - Kraft-Wärme-Kopplung, Fernwärme, - Brennstoffzelle, Wasserstoff, - Effiziente Stromnutzung, Speicher, - Energieoptimiertes Bauen, - Energieeffizienz in der Industrie, im Gewerbe, im Handel und bei Dienstleistungen sowie - Systemanalyse und Informationsverbreitung: Querschnittsaktivitäten. Durch die Konzentration auf angewandte Forschung und Entwicklung sowie Demonstrationsprojekte sollen vor allem kurz- bis mittelfristige Erfolge erreicht werden. Weiterhin sind Impulse zur Verstärkung von Wachstum und Beschäftigung sowie zur Verbesserung von Exportchancen für hocheffiziente Technologien mit nachhaltig wirksamen Beiträgen zum Schutz der Erdatmosphäre auch außerhalb der Bundesrepublik zu erwarten. Details zu den Förderschwerpunkten im Internet unter: http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energieforschung/foerderschwerpunkte.html Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn das Vorhaben thematisch einem der Förderschwerpunkte zugeordnet werden kann, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) festgelegt sowie im 5. Energieforschungsprogramm im Kapitel 2.1.1 „Rationelle Energieumwandlung“ beschrieben sind, - wenn die Antragsteller für die Durchführung der Forschungsaufgaben personell und materiell gerüstet sind sowie die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen, - wenn das Vorhaben in Deutschland durchgeführt und verwertet wird (Erstellung eines Verwertungsplans), - wenn sich die Antragsteller im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EUForschungsrahmenprogramm vertraut gemacht und geprüft haben, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschl. EU-Förderung möglich ist. 582


T-B42

Bundesprogramme

Technologieprogramm Klimaschutz und Energieeffizienz

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 49 vom 31.03.2009 Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt: - für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, - für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser lässt für kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU eine differenzierte Bonusregelung zu, die zu einer höheren Förderquote führen kann. Wo und wie wird beantragt? Anträge sind vor Maßnahmebeginn unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen beim: Projektträger Jülich (PTJ) Forschungszentrum Jülich GmbH 52425 Jülich Tel.: 02461 - 614624, -3363 Fax: 02461 - 612880, -3131 Internet: http://www.ptj.de Es wird empfohlen, vor dem Einreichen eines formellen Antrages zunächst Projektskizzen zur Beurteilung der Förderaussichten beim Projektträger einzureichen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular_bmwi.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.

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T-B43

Bundesprogramme

Forschung und Entwicklung zur klimaeffizienten Optimierung der energetischen Biomassenutzung Was wird gefördert? Gefördert werden Untersuchungen und Pilot- und Demonstrationsprojekte zu folgenden Schwerpunkten: - Verbesserung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen und Technologien zur effizienten Erschließung und Nutzung der biogenen Reststoffe u. a. durch „Best Practices“ für die unterschiedlichen Stoffströme, - Systemstudien und internationale Kooperationsvorhaben zur Entwicklung von „Best Practices“ zur Bereitstellung von nachhaltiger Biomasse und Bioenergieträgern, - Entwicklung und Demonstration von Biomasse-Vergasungstechnologien und für effiziente Bereitstellung von Strom und Wärme in Form der Kraft-Wärme-Kopplung, - Entwicklung und Demonstration einer europäischen Biomethanstrategie (Bereitstellung und Import von Biomethan aus Mittel-/Osteuropa über Erdgaspipelines), - Weiterentwicklung einer nachhaltigen Bioenergiestrategie durch Abbau der gegenwärtigen Problemfelder im Biokraftstoffbereich und bei der Strom- und Wärmeerzeugung, - Optimierung regionaler Biomassenutzung im Hinblick auf Regionale Wertschöpfung, Versorgungssicherheit, Biodiversität und Klimaschutz im Kontext der „100%-ErneuerbareEnergien-Regionen in Deutschland“, - Entwicklung und Begleitung einer tragfähigen Biomassestrategie. Das Programm ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative. Umsetzung: 1. Phase: Bereitstellung einer belastbaren Datenbasis sowie konkreter Optimierungsansätze. 2. Phase: Förderung viel versprechender Pilot- und Demonstrationsvorhaben. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind: - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz oder Niederlassung und mit überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), - Einrichtungen der Kommunen und Länder einschl. kommunaler Unternehmen, - außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und vergleichbare Einrichtungen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen (z. B. Verbände, Vereine und Stiftungen), die für die Durchführung der Forschungsaufgaben bzw. der Pilot- und Demonstrationsaufgaben geeignet sind. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Antragsteller die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung der Vorhaben besitzen, - wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist, - wenn im Falle von Verbundprojekten und Kooperationen Ziel des Gesamtprojekts, Ziele der Einzelbeiträge und das Zusammenwirken dargestellt und ein Kooperationsvertrag abgeschlossen wird. 584


T-B43

Bundesprogramme

Forschung und Entwicklung zur klimaeffizienten Optimierung der energetischen Biomassenutzung Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 91 vom 25.06.2009 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendungen können im Wege der Projektfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Anrechenbare projektbezogene Kosten: Personal-, Sach- und Reisemittel sowie Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen: - an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten, eine angemessene Eigenbeteiligung ist Voraussetzung, - an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, individuell bis zu 100%. Wo und wie wird beantragt? Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen beim: Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich (PTJ) Geschäftsbereich Umwelt (UMW) Außenstelle Berlin Zimmerstraße 26–27 10969 Berlin Tel.: 030 - 20199517 Fax: 030 - 20199430 E-Mail: h.neumann@fz-juelich.de Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj/klimaschutzinitiative-biomasse Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.htm abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.

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T-B44

Bundesprogramme

Forschung und Entwicklung im Bereich erneuerbare Energien

Was wird gefördert? Um Innovationen und technologische Entwicklungen im Energiesektor voranzutreiben, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken, moderne Energietechnologien schneller auf den Markt zu bringen und damit Beiträge zum Klimaschutz, zur Versorgungssicherheit und zur Ressourcenschonung zu leisten, werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich erneuerbare Energien zu folgenden Themen gefördert: - Photovoltaik: Entwicklung im Bereich der Silizium Wafertechnik sowie Umsetzung von innovativen Konzepten und Prozessen im Bereich der Dünnschichttechnologien, - Windkraft: Steigerung des Stromertrages aus Windenergie, Senkung der Stromentstehungskosten, Erhöhung der Verfügbarkeit von Windenergieanlagen (WEA) vor allem auf See und Gewährleistung eines umwelt- und naturverträglichen Ausbaus, - Niedertemperatur-Solarthermie: Entwicklung der Komponenten und der Systemtechnik sowie von Technologien für neue Anwendungsgebiete, Ausbau der Kollektor- und Speichertechnik, - Geothermie: Optimierung der Exploration und Erbohrung der Reservoire sowie der dauerhaften Reservoirnutzung, effektive Energiewandlung der geförderten Energie zu nutzbarer Wärme und Strom, - Solarthermische Kraftwerke: Entwicklung im Bereich der Rinnenkraftwerke und Fresnelspiegelanlagen, der Solarthermischen Turmkraftwerke und der Speichertechnologien, Bereitstellung von Mess- und Qualifizierungsmethoden von Reflektorsystemen und Systemkomponenten und Anpassung konventioneller Kraftwerkskomponenten an die Betriebsweise solarthermischer Kraftwerke, - Optimierung des Stromversorgungssystems: Entwicklung und Umsetzung von technischen Lösungen zur Schaffung von innovativen Energiesystemen der Zukunft mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien. Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz und Schwerpunktaktivitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Vorhaben den Stand der Technik fortentwickeln und mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind, - wenn die Antragsteller für die Durchführung der Forschungsaufgaben personell und materiell gerüstet sind sowie die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen,

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T-B44

Bundesprogramme

Forschung und Entwicklung im Bereich erneuerbare Energien

Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Bei der Antragstellung sind Bezüge zu anderen Förderbereichen oder früheren Fördermaßnahmen des Bundes, der Länder oder der EU und deren Bedeutung für den geplanten Forschungsansatz anzugeben. Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschl. oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 186 vom 05.12.2008 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt: - für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i. d. R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, - für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wo und wie wird beantragt? Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen bis spätestens 31. Dezember 2010 einzureichen beim Projektträger: Projektträger Jülich (PTJ) Geschäftsbereich EEN Forschungszentrum Jülich 52425 Jülich Tel.: 02461 - 613172 Fax: 02461 - 616999 E-Mail: ptj-een@fz-juelich.de Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular_bmu.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.

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T-B45

Bundesprogramme

Transfer von FuE-Ergebnissen durch Normung und Standardisierung

Was wird gefördert? Unterstützt werden Vorhaben, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen. Gefördert werden Projekte, die z. B. folgende Inhalte und Zielstellungen verfolgen: - Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten für den Ergebnistransfer mittels Normung und Standardisierung, - Durchführung von Veranstaltungen, - Durchführung gezielter Maßnahmen zur Entwicklungs- bzw. forschungsbegleitenden Normung und Standardisierung, - Berücksichtigung von Normung und Standardisierung im Hinblick auf Technologiekonvergenz, - Vorbereitung der Initiierung neuer Normungs- und Standardisierungsvorhaben auf nationaler (DIN/DKE), europäischer (CEN/CENELEC) oder internationaler (ISO/IEC) Ebene, - Vorbereitung der Einbringung, Vorstellung und Vertretung von Forschungsergebnissen in bereits existierenden sowie neu zu gründenden Normungs- und Standardisierungsgremien unter Berücksichtigung der deutschen Interessen. Ziel ist es, Normungs- und Standardisierungsaspekte frühzeitig im Forschungsprozess zu berücksichtigen und so den sukzessiven Transfer von Forschungsergebnissen in die Unternehmen zu gewährleisten. Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: Unternehmen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: wenn es sich um ein anspruchsvolles Vorhaben mit Umsetzungsbedarf handelt. Geringfügige oder Kleinstvorhaben werden nicht gefördert. Von der Förderung ausgeschlossen sind auch Maßnahmen, die bereits Teil einer zuwendungsrechtlichen Verwertungspflicht bzw. -auflage aus einem vorangegangenen FuE-Projekt sind. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 42 vom 17.03.2010

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T-B45

Bundesprogramme

Transfer von FuE-Ergebnissen durch Normung und Standardisierung

Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt: - für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i. d. R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, - für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Gesamtbetrag ist auf max. 150.000 EUR beschränkt. Die Projektlaufzeit beträgt zwischen 6 und 24 Monaten. Die Förderung wird als „De-minimis“-Beihilfe gewährt. Wo und wie wird beantragt? Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind laufend Projektskizzen einzureichen beim Projektträger: Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN) Burggrafenstraße 6 10787 Berlin Tel.: 030 - 26012691 Fax: 030 - 260142691 E-Mail: herman.behrens@din.de Internet: http://www.ebn.din.de Eine Auswahl erfolgt jeweils zum 28. Februar eines jeden Jahres. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.htm abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy“ dringend empfohlen.

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T-B46

Bundesprogramme

Förderung des Forschungsprofils der Fachhochschulen in den Fachprogrammen „Profil – Neue Technologien (Profil-NT)“ Was wird gefördert? Die Förderlinie Profil NT gewährt Fachhochschulen, die sich mit einem Forschungsbeitrag erfolgreich an einem Verbundprojekt der BMBF-Fachprogramme beteiligt haben, eine zusätzliche Fördermöglichkeit zur Finanzierung von Forschungspersonal. Ziel ist es, die Fachhochschulen stärker in die Verbundprojekte der themenorientierten Fachprogramme Biotechnologie, Produktionsforschung, Sicherheitsforschung, Innovationsforschung, Mikrosysteme, Optische Technologien, Nanotechnologien, Werkstoffinnovationen einzubeziehen und daraus einen weitergehenden Mehrwert und Nachhaltigkeit zu sichern. Gefördert werden Maßnahmen wie: - Ausweitung der nachgewiesenen Forschungskompetenzen der Fachhochschule auf weitere Anwendungsfelder (zusammen mit Unternehmen der Region, anderen Hochschulen und Forschungseinrichtungen), - Vertiefung dieser Forschungskompetenzen mit dem Ziel der Erschließung neuer Kenntnisse (z. B. auch im Rahmen forschungsorientierter Masterabschlüsse und kooperativer Promotionen oder zur Anmeldung eines Patents). Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: Fachhochschulen (mit Ausnahme verwaltungsinterner Fachhochschulen), die Forschung und Lehre auf den Gebieten Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften anbieten. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: wenn eine Fachhochschule im Rahmen der themenbezogene Förderbekanntmachung als Partner in einem Verbundprojekt beteiligt und im Begutachtungswettbewerb erfolgreich gewesen ist. Die weiteren Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen. Die zusätzlichen Mittel können für eine „Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe - Neue Technologien“ zum jeweiligen Projektthema beantragt werden. Die Förderbekanntmachung muss eine entsprechende „FH-Klausel" enthalten. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 13 vom 26.01.2010 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben beträgt individuell bis zu 100%. Förderhöhe pro Projekt und Fachhochschule max. 260.000 EUR, Laufzeit max. 36 Monate.

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T-B46

Bundesprogramme

Förderung des Forschungsprofils der Fachhochschulen in den Fachprogrammen „Profil – Neue Technologien (Profil-NT)“ Zuwendungsfähig sind: - Personalmittel (wissenschaftliches Personal, Hilfskräfte) sowie Sachmittel (Geräte, Messtechnik u. ä.) mit Ausnahme der Grundausstattung der Hochschule, - Mittel für die Vertretung von Fachhochschulprofessorinnen und -professoren bei deren Freistellung durch die Hochschule(auch Maßnahmen, bei denen Professorinnen und Professoren vorübergehend in Forschungseinrichtungen außerhalb der Hochschulen tätig sind), Leistungen der Projektleitungen z. B. in Form von Honoraren werden nicht vergütet, - Mittel zur Vorbereitung und Durchführung des Wissens- und Personaltransfers. Der Anteil der Sachmittel und Investitionen an den Gesamtausgaben soll grundsätzlich 30% nicht überschreiten. Wo und wie wird beantragt? Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen beim Projektträger: Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke" e. V. (AiF) Projektträger „Forschung an Fachhochschulen“ (PT-FH) Bayenthalgürtel 23 50968 Köln Ansprechpartner: Herr Grünberg (AiF, PT-FH) Tel.: 0221 - 3768028 Fax: 0221 - 3768027 E-Mail: profilNT@aif.de Internet: http://www.aif.de Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird das elektronische Antragssystem „easy“ dringend empfohlen.

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T-B47

Bundesprogramme

KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit

Was wird gefördert? Gefördert werden risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus dem Bereich der Sicherheitsforschung, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind und zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen beitragen. Aspekte der Forschung können z. B. sein: - neuartige und verbesserte Sicherheitstechnologien, - Analysen, Handlungskonzepte und Geschäftsmodelle, z. B. zum Aufbau von Sicherheitsoder Risikomanagementsystemen, - neue Ansätze zur Entwicklung, Integration und Optimierung von Sicherheitsdienstleistungen, - neue Modelle zur Schulung und Qualifizierung von Sicherheitsdienstleistern. Ziel von KMU-innovativ ist es, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich Spitzenforschung zu stärken und die Forschungsförderung im Rahmen des Fachprogramms Sicherheitsforschung insbesondere für Erstantragsteller attraktiver zu gestalten. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft gem. der Definition der EU sowie im Rahmen von Projekten der Verbundforschung auch Endnutzer, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die industriellen Forschungs- und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind, - wenn der Nutzen des Vorhabens in erster Linie den beteiligten KMU (Hersteller/Anwender) zugute kommt. Die Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Antragsteller sollten sich im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob das Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 13 vom 26.01.2010

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T-B47

Bundesprogramme

KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit

Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von i. d. R. bis zu 2, max. 3 Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt: - für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i. d. R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, - für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die zu einer höheren Förderquote führen kann. Wo und wie wird beantragt? Interessierten Unternehmen, insbesondere Erstantragstellern, wird empfohlen, sich für eine Erstberatung mit der BMBF-Förderberatung in Verbindung zu setzen: Lotsendienst KMU-innovativ bei der Förderberatung des BMBF Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich (PTJ) Zimmerstraße 26–27 10969 Berlin Tel.: 0800 - 2623009 (kostenfrei) Fax: 030 - 20199470 E-Mail: lotse@kmu-innovativ.de Internet: http://www.kmu-innovativ.de Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe können jederzeit Projektskizzen eingereicht werden beim: VDI Technologiezentrum GmbH Projektträger Sicherheitsforschung VDI-Platz 1 40468 Düsseldorf Tel.: 0211 - 6214525 Fax: 0211 - 6214484 E-Mail: heugen@vdi.de Internet: http://www.kmu-innovativ.de Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Für das Einreichen der Skizzen steht ein Online-Werkzeug zur Verfügung. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen vom Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen (Entscheidung über eine Förderung innerhalb von 2 Monaten). 593


Notizen

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U-D02

Darlehen / Bürgschaften

ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm

Was wird gefördert? Gewährt werden Darlehen für allgemeine Umweltschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen in Deutschland. Im Programmteil A für allgemeine Umweltschutzmaßnahmen: - zur Verminderung oder Vermeidung von Luftverschmutzungen einschl. Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen, z. B. die Anschaffung von biogas- oder erdgasbetriebenen Fahrzeugen sowie die Errichtung von Betankungsanlagen für diese Kraftstoffe, die Anschaffung emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge (Fahrzeuge kleiner oder gleich 3,5 Tonnen der Klasse N1 und Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen bis 12 Tonnen der Klasse N2), die mind. den Abgasstandard Euro 5 erfüllen (gem. Verordnung (EG) 715/2007 vom 20.06.2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten PKW und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge), - zur Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung, - zur Verbesserung der Abwasserreinigung, - zur Abwasserverminderung und -vermeidung, - zum Boden- und Grundwasserschutz, - zur Altlasten- bzw. Flächensanierung (thermisch, chemisch-physikalisch, mikrobiologisch), sofern die Sanierung Voraussetzung für weitere betriebliche Investitionen ist, - zur effizienten Energieerzeugung, - zur effizienten Energieverwendung (für große Unternehmen gem. A, KMU gem. B). Ferner wird die Errichtung und der Ausbau von Verkaufsräumen und -gebäuden in Einzelhandel - Umweltfreundlicher Einzelhandel mitfinanziert. In Verbindung mit einer förderwürdigen betrieblichen Umweltschutzinvestition können auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden. Nicht förderfähig ist der Erwerb von Grundstücken und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Diese können im KfW-Programm Erneuerbare Energien (U-D05) gefördert werden. Im Programmteil B für Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen des „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU": 1) Investitionsmaßnahmen von KMU beispielsweise in den Bereichen: - Haus- und Energietechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser, - Gebäudehülle, - Maschinenpark inkl. Querschnittstechnologien wie elektrische Antriebe, Druckluft und Vakuum, Pumpen, - Prozesskälte, Prozesswärme, Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung, - Mess-, Regel- und Steuerungstechnik, - Informations- und Kommunikationstechnik. Ersatzinvestitionen müssen zu einer Energieeinsparung von mind. 20% gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre führen. Bei Neuinvestitionen ist eine Energieeinsparung von mind. 15% gegenüber dem Branchendurchschnitt zu erreichen. Die Einsparung durch 595


U-D02

Darlehen / Bürgschaften

ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm

die Investitionsmaßnahme ist bei Antragstellung durch einen in der KfW Beraterbörse für Energieeffizienzberatung zugelassenen Berater bzw. Sachverständigen zu ermitteln. 2) Gefördert wird auch die Sanierung eines Gebäudes, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf QP mind. den Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) für einen Neubau entspricht und der spezifische Transmissionswärmeverlust den errechneten Wert des Referenzgebäudes um nicht mehr als 20% überschreitet (bezogen auf das EnEV Neubau-Niveau). Der komplette Neubau kann gefördert werden, wenn der Jahres-Primärenergiebedarf nach der EnEV 2009 um mind. 20% unterschritten wird (EnEV minus 20%) und der spezifische Transmissionswärmeverlust mind. den Vorgaben der EnEV 2009 für das Referenzgebäude entspricht. Es wird empfohlen, vor der Durchführung einer Energieeffizienzmaßnahme eine Energieeffizienzberatung in Anspruch zu nehmen. Ferner können in Verbindung mit einer förderungswürdigen betrieblichen Energieeinsparinvestition Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden. Nicht gefördert werden der Erwerb von Grundstücken, Maßnahmen zur Senkung des Treibstoffverbrauchs im Logistik-, Verkehrs- und Fahrzeugbereich, Erneuerbare Energien-Anlagen und KWK-Anlagen, die ausschl. oder überwiegend zur Netzeinspeisung dienen sowie die Sanierung und Errichtung von Wohngebäuden sowie Heizungsanlagen. Als weitere Komponente des „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ werden Energieeffizienzberatungen gefördert. Gewährt werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in KMU der gewerblichen Wirtschaft (siehe E-B07). Wer wird gefördert? Im Programmteil A: - In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, - Freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, - Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen, - Kooperations- und Betreibermodelle zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (Public Private Partnership-Modelle) - nur für allgemeine Umweltschutzmaßnahmen gem. Programmteil A. Im Programmteil B können ausschl. KMU Anträge stellen. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung sind ausgeschlossen. Förderungsausschlüsse aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sowie die besonderen Bedingungen und Konditionen für die Finanzierung im Rahmen dieser Förderschwerpunkte sind den entsprechenden Merkblättern zu entnehmen. 596


U-D02

Darlehen / Bürgschaften

ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm

Quelle: Informationsmaterial der KfW Mittelstandsbank Wie viel wird gefördert? Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, Kreditbetrag: - allgemeine Umweltschutzmaßnahmen nach A: i. d. R. 2 Mio. EUR pro Vorhaben. Diese Obergrenze kann bei besonders umweltpolitischer Förderungswürdigkeit überschritten werden. - Energieeffizienzmaßnahmen in KMU nach B: max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Kreditlaufzeit: max. 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Für Investitionsvorhaben, deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Konditionen: Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für 10 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist werden neue Konditionen vereinbart. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze sind der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 - 74314214 oder im Internet unter www.kfw.de abgerufen werden kann. Kumulierung: Die Mitfinanzierung der in diesem Programm geförderten Investitionen aus anderen KfW- oder ERP-Programmen mit Ausnahme von Darlehen aus dem Unternehmerkapital ERP-Kapital für Gründung (siehe KH-E16) ist nicht möglich. Die Kombination eines Kredites mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Eine parallele Beantragung von ERP- oder KfW-Krediten für andere Investitionsmaßnahmen ist möglich. Wo und wie wird beantragt? Die KfW-Kreditgewährung erfolgt ausschl. über Kreditinstitute (frei wählbar). Antragstellung mit dem Formular (KfW 141660) vor Beginn der Investition. Als Programmnummern sind anzugeben: - bei allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen nach A die 237 und bei Krediten an kleine Unternehmen (KU) die 247, - bei Energieeffizienzmaßnahmen nach B die 238 und bei Krediten an KU die 248. Informationen erteilt: KfW Mittelstandsbank Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069 - 74310 Fax: 069 - 74312944 Infocenter: 01801 - 241124 Internet: http://www.kfw-mittelstandsbank.de 597


U-D03

Darlehen / Bürgschaften

Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge - Zuschussvariante

Was wird gefördert? Gefördert wird die Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht, die ausschl. für den Güterkraftverkehr bestimmt sind. Damit wird ein Anreiz zur Einhaltung der EU-Abgasgrenzwerte (EURO-Norm) gegeben, die zum Zeitpunkt der erstmaligen verkehrsrechtlichen Zulassung des jeweiligen Fahrzeugs noch nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind künftige Eigentümer oder Halter schwerer Nutzfahrzeuge, sofern sie Güterkraftverkehr durchführen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn der Antragsteller als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, - wenn das Nutzfahrzeug bei der ersten verkehrsrechtlichen Zulassung einen höheren als den aktuell geltenden Emissionsstandard erfüllt (EEV oder Euro VI, bisher gilt Euro V), - wenn die erste verkehrsrechtliche Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, - wenn das Nutzfahrzeug mind. 2 Jahre ununterbrochen in der Bundesrepublik zugelassen bleibt, - wenn der Antrag vor Beginn des Vorhabens (d. h. vor Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrages) gestellt wird. Die weiteren Bestimmungen sind der Richtlinie zu entnehmen. Hinweis: Ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für EEV-Fahrzeuge kann längstens bis zum 31. Dezember 2011 gestellt werden. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 60 vom15.04.2011 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses. Die max. zu gewährende Förderhöhe darf bei Großunternehmen 35%, bei mittleren Unternehmen 45% und bei Kleinunternehmen 55% der beihilfefähigen Kosten nicht übersteigen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind Unternehmen entsprechend Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 800/2008. Förderfähige Investitionsmehrkosten: - von EEV gegenüber Euro V: pauschal 3.000 EUR pro Fahrzeug, - von Euro VI gegenüber Euro V: pauschal 4.000 EUR pro Fahrzeug. Zuschusshöhe bei EEV-Fahrzeugen: - 1.050 EUR für Großunternehmen, - 1.350 EUR für mittlere Unternehmen, - 1.650 EUR für kleine Unternehmen.

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U-D03

Darlehen / Bürgschaften

Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge - Zuschussvariante

Zuschusshöhe bei Euro VI-Fahrzeugen: - 1.400 EUR für Großunternehmen, - 1.800 EUR für mittlere Unternehmen, - 2.200 EUR für kleine Unternehmen. Der Zuwendungshöchstbetrag darf pro Unternehmen und Vorhaben 7,5 Mio. EUR nicht überschreiten. Die Kombination mit dem ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (U-D02) sowie mit einem Kredit aus anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern zur Finanzierung des mit dem Investitionszuschuss geförderten Vorhabens ist ausgeschlossen. Wo und wie wird beantragt? Auf formgebundenen Antragsformularen mit div. Anlagen (als Programmnummer ist 426 anzugeben) bei der: KfW Mittelstandsbank Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069 - 74310 Fax: 069 - 74312944 Infocenter der KfW Mittelstandsbank: Tel.: 01801 - 241124 Internet: http://www.kfw-mittelstandsbank.de

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U-D05

Darlehen / Bürgschaften

KfW-Programm Erneuerbare Energien

Was wird gefördert? Das Programm dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen zur Nutzung Erneuerbarer Energien in Deutschland. Programmteil A „Standard": Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in KraftWärme-Kopplung (KWK) - Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich (EEG) vom 25.10.2008 (BGBI. I, S. 2074) erfüllen, - Errichtung, Erweiterung und Erwerb von KWK-Anlagen und Anlagen zur Wärmeerzeugung, die die Anforderungen des Programmteils „Premium" nicht erfüllen. Der Programmteil „Standard" steht auch zur Finanzierung von Maßnahmen außerhalb Deutschlands zur Verfügung: - im grenznahen Bereich, sofern diese Vorhaben zur Verbesserung der Umweltsituation in Deutschland beitragen, - im gesamten Ausland, sofern es sich um Investitionen deutscher Unternehmen handelt. Bei Vorhaben mit Investitionsort außerhalb der EU haben die Bank oder der Endkreditnehmer im Kreditantrag die Kompatibilität des Vorhabens mit den in der EU geltenden umweltbezogenen Bestimmungen und Standards zu bestätigen. Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen. Programmteil B „Premium": Finanzierung von besonders förderwürdigen größeren Anlagen 1. Solarkollektoranlagen Errichtung und Erweiterung von kundenspezifisch gefertigten großen Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche (Innovationsförderung) zur: a) Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Wohngebäuden mit 3 und mehr Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mind. 500 m² Nutzfläche (diese Mindestgröße gilt nicht bei Gebäuden wie Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung), b) Bereitstellung von Prozesswärme oder c) solaren Kälteerzeugung, d) überwiegende Bereitstellung von Wärme für ein Wärmenetz. 2. Biomasse-Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung oder 3. streng wärmegeführte KWK-Biomasse-Anlagen Errichtung und Erweiterung automatisch beschickter Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (z. B. Holzpellets, Scheitholz, oder Holzhackschnitzel) mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW, bei Anlagen nach Nr. 3 bis max. 2 MW). 4. Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden Errichtung und die Erweiterung eines Wärmenetzes (inkl. der Errichtung der Hausübergabestationen), das zu mind. 50% mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder zu mind. 20% aus solarer Strahlungsenergie gespeist wird, sofern ansonsten fast ausschl. Wärme aus hocheffi600


U-D05

Darlehen / Bürgschaften

KfW-Programm Erneuerbare Energien

zienten KWK-Anlagen, aus Wärmepumpen oder aus industrieller oder gewerblicher Abwärme eingesetzt wird. Auch der biogene Anteil von Siedlungsabfällen gilt als erneuerbare Energie im Sinne dieser Regelung (Wärmenutzung aus der Abfallverbrennung). 5. Große Wärmespeicher Errichtung und/oder die Erweiterung von Wärmespeichern mit mehr als 20 m³, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden und die im Antrag auf Tilgungszuschuss aufgeführten Qualitätskriterien einhalten (Innovationsförderung). Wärmespeicher für Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht förderfähig. 6. Biogasaufbereitungsanlagen: Errichtung und die Erweiterung von Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität, sofern die im Antrag auf Tilgungszuschuss aufgeführten Qualitätskriterien nachgewiesen werden (Innovationsförderung). 7. Grosse effizente Wärmepumpen: Errichtung von effizienten Wärmepumpen mit Ausnahme von Luft/Wasser-Wärmepumpen mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW für die kombinierte Warmwasserbereitung und Bereitstellung des Heizwärmebedarfs von Gebäuden, für die Bereitstellung des Heizbedarfs von Nichtwohngebäuden und für die Bereitstellung von Prozesswärme oder von Wärme für Wärmenetze. 8. Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie (mehr als 400 Meter Bohrtiefe) a) Errichtung von Anlagen zur ausschl. thermischen Nutzung der Tiefengeothermie (Förderbaustein „Anlagenförderung"), b) Förder- und Injektionsbohrungen für Anlagen zur ausschl. thermischen Nutzung der Tiefengeothermie (Förderbaustein „Bohrkostenförderung"), c) tatsächlich eingetretene Mehraufwendungen gegenüber der Planung für Bohrungen mit besonderen technischen Bohrrisiken (für alle Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie), deren geplante Bohrkosten von der KfW als förderwürdig anerkannt wurden (Förderbaustein „Mehraufwendungen"). Für alle Verwendungszwecke des Programmteils „Premium" gilt: Die Anlagen sind mind. 7 Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Innerhalb dieses Zeitraumes darf eine geförderte Anlage nicht stillgelegt werden. Auch bei einer Veräußerung muss die Anlage mind. 7 Jahre betrieben werden. Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen, Prototypen (als Prototyp gelten grundsätzlich Anlagen, die in weniger als 4 Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind) oder gebrauchte Anlagen.

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U-D05

Darlehen / Bürgschaften

KfW-Programm Erneuerbare Energien

Wer wird gefördert? Programmteil A „Standard“: - In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, - Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind, - Freiberuflich Tätige, - Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die wirtschaftlich tätig sind (den erzeugten Strom/die erzeugte Wärme einspeisen). Programmteil B „Premium“: - Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die die erzeugte Wärme und/oder den erzeugten Strom ausschl. für den Eigenbedarf nutzen, - Freiberuflich Tätige, - Kleine und mittlere Unternehmen, welche die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen, - Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die die KMU-Schwellenwerte für Umsatz und Beschäftigte unterschreiten, - Großunternehmen nur bei besonders förderwürdigen Maßnahmen in den Förderzwecken Solarthermie, Tiefengeothermie, Wärmespeicher und Wärmenetze, - Kommunen, Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe und kommunale Zweckverbände, sofern sie das Vorhaben unter Hinweis auf die Förderung öffentlichkeitswirksam vorstellen. Fördervoraussetzungen: Die besonderen Bedingungen und Konditionen für die Finanzierung im Rahmen der jeweiligen Förderschwerpunkte sind den entsprechenden Merkblättern und Formularen der KfW Förderbank zu entnehmen. Zu beachten ist, dass die verschiedenen Beihilferegelungen KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer Vorgaben verpflichten. Detaillierte Informationen zu den beihilferechtlichen Vorgaben für den Antragsteller enthält das „Allgemeine Merkblatt zu Beihilfen" (Formular-Nr. 140611). Hinweis: Im Programmteil „Premium“ werden im Rahmen der Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm), siehe E-E10, besonders förderwürdige größere Anlagen durch Investitionszuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanziert. Quelle: Informationsmaterial der KfW Mittelstandsbank Wie viel wird gefördert? Finanzierungsanteil für beide Programmteile: bis zu 100% der förderfähigen Netto-Investitionskosten (ohne MwSt.), bei Tiefengeothermie max. 80%,

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U-D05

Darlehen / Bürgschaften

KfW-Programm Erneuerbare Energien

Kreditbetrag für beide Programmteile: in der Regel max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Tilgungszuschüsse für in diesem Programm förderfähige Maßnahmen: (1.) für förderfähige große Solarkollektoranlagen: 30% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten, (2.) für förderfähige Biomasse-Anlagen zur thermischen Nutzung: 20 EUR je kW installierter Nennwärmeleistung (Grundförderung), höchstens jedoch 50.000 EUR je Einzelanlage. Darüber hinaus können folgende Boni gewährt werden: a) Bonus für niedrige Staubemissionen: 20 EUR je kW Nennwärmeleistung, sofern die staubförmigen Emissionen max. 5 mg/m³ (Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 13% im Normzustand (273 K, 1013 hPa)) betragen. b) Bonus für die Errichtung eines Pufferspeichers: Die Grundförderung erhöht sich um 10 EUR je kW Nennwärmeleistung, sofern für den Kessel ein Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 30l/kW Nennwärmeleistung installiert wird. Die Förderung nach (2.) und die Boni nach a) und b) sind kumulierbar, max. Tilgungszuschuss 100.000 EUR je Anlage. (3.) für förderfähige KWK-Biomasse-Anlagen: 40 EUR je kW installierter Nennwärmeleistung, sofern der elektrische Wirkungsgrad größer als 10% und der Gesamtwirkungsgrad größer als 70% ist, (4.) für förderfähige Wärmenetze (ohne Anspruch auf Zuschlagszahlung gem. § 7a des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-WärmeKopplung): a) 60 EUR je neu errichtetem Meter Trassenlänge im Rahmen einer erstmaligen Erschließung, b) 80 EUR je neu errichtetem oder verstärktem (erweitertem) Meter Trassenlänge in bereits erschlossenen Wohn- oder Gewerbegebieten, höchstens jedoch eine Mio. EUR (Förderhöchstbetrag); Erhöhung auf 1,5 Mio. EUR, sofern ausschl. Wärme aus rein thermischen Tiefengeothermieanlagen in das Wärmenetz eingespeist wird, (5.) für förderfähige große oberirdische Wärmespeicher mit mehr als 20 m³: 250 EUR je m³ Speichervolumen, max. 30% der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten, max. Tilgungszuschuss je Wärmespeicher 300.000 EUR, (6.) für förderfähige Biogasaufbereitungsanlagen bis zu einer Anlagengröße von 350 m³/h (aufbereitetes Biorohgas): bis zu 30% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten, (7.) für förderfähige effiziente Wärmepumpen: 80 EUR je kW Wärmeleistung im Auslegungspunkt, mindestens jedoch 10.000 EUR und höchstens 50.000 EUR je Einzelanlage. 603


U-D05

Darlehen / Bürgschaften

KfW-Programm Erneuerbare Energien

(8.) für förderfähige Anlagen zur Erschließung und Nutzung der hydrothermalen und petrothermalen Tiefengeothermie (ab 400 Meter Bohrtiefe) können bei ausschließl. thermischer Nutzung folgende Tilgungszuschüsse beantragt werden: a) „Anlagenförderung" 200 EUR je kW errichteter bzw. erweiterter Nennwärmeleistung, höchstens jedoch 2 Mio. EUR je Einzelanlage, b) „Bohrkostenförderung" - für die Bohrtiefe ab 400 Meter bis 1.000 Meter unter Geländeoberkante 375 EUR je Meter vertikale Tiefe (nicht Bohrstrecke), - für die Bohrtiefe zwischen 1.000 Meter bis 2.500 Meter unter Geländeoberkante 500 EUR je Meter vertikale Tiefe, - ab 2.500 Meter Bohrtiefe unter Geländeoberkante bis Endtiefe 750 EUR je Meter vertikale Tiefe, höchstens jedoch 2,5 Mio. EUR je Bohrung. Erkundungsbohrungen werden nicht gefördert. Für Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie zur thermischen Nutzung, zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung kann der folgende Tilgungszuschuss beantragt werden: c) „Mehraufwendungen" Die Förderung beträgt max. 50% des nachgewiesenen (und von der KfW im Rahmen eines bestimmten Bewertungsverfahrens akzeptierten) Mehraufwands pro Bohrung (Nettokosten), höchstens jedoch 50% der ursprünglichen Planungskosten und max. 1,25 Mio. EUR pro Bohrung. Für „Standard" und „Premium" gelten: Kumulierung: Die Mitfinanzierung der in diesem Programm geförderten Anlagen aus anderen KfW-Programmen oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Ausgeschlossen ist auch die Kombination eines Kredites aus dem Programmteil „Standard" mit einem Kredit aus dem Programmteil „Premium" für dieselbe Investitionsmaßnahme. Die Kombination mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen oder Zuschüssen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Eine parallele Beantragung von ERP- oder KfW-Krediten für andere Investitionsmaßnahmen ist möglich. Konditionen: Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für 10 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist werden neue Konditionen vereinbart. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze sind der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 - 74314214 oder im Internet unter www.kfw.de abgerufen werden kann. Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Im Programmteil „Premium" kann für den Verwendungszweck Tiefengeothermie ein zweckgebundenes Rahmendarlehen mit Tilgungszuschuss für die infrage kommenden Förderbausteine beantragt werden. 604


U-D05

Darlehen / Bürgschaften

KfW-Programm Erneuerbare Energien

Im Programmteil „Premium" gelten für natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller sowie für Darlehen an Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände in der Direktvariante Einheitszinssätze. Laufzeit: bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Für Investitionsvorhaben, deren technische und wirtschaftliche Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Auszahlung: 100%, Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat, Sicherheiten: für private/privatrechtliche Kreditnehmer bankübliche, für öffentlich-rechtliche Kreditnehmer gelten die üblichen formalen Voraussetzungen. Wo und wie wird beantragt? a) Private/privatrechtliche Kreditnehmer Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschl. über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Endkreditnehmer frei. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. b) öffentlich-rechtliche Kreditnehmer Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW mit dem Antragsformular (Formular-Nr. 600 000 0166). Als Programmnummer ist - bei Antragstellung im Programmteil „Standard" die 270, - bei Antragstellung im Programmteil „Premium" die 271 bzw. bei Krediten an kleine Unternehmen (KU) die 281, - bei Antragstellung im Programmteil „Premium" für Maßnahmen zur Nutzung der Tiefengeothermie die 272 bzw. bei Krediten an KU die 282 anzugeben. Informationen erteilt: KfW Mittelstandsbank Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069 - 74310 Fax: 069 - 74312944 Infocenter der KfW Mittelstandsbank: Tel.: 01801 - 241124 Internet: http://www.kfw-mittelstandsbank.de

605


U-E01

Entsorgung / Minderung von Belastungen

Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen

Was wird gefördert? Gefördert werden dem Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlagen zur Abwasserreinigung. Dazu zählen: a) Ersatzneubau oder Nachrüstung auf Grundstücken, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept nicht an eine kommunale Abwasseranlage (Kanal) angeschlossen werden, b) Ersatzneubau oder Nachrüstung auf Grundstücken, die an einen Kanal angeschlossen sind und bei denen der Aufgabenträger eine Vorreinigung für häusliches Abwasser nach dem Stand der Technik durch Satzung verlangt, c) Neubau von Kleinkläranlagen im Rahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung, d) Förderung von Kleinkläranlagen nach a) bis c), die ab dem 15. August 2007 bis zum Inkrafttreten der Richtlinie errichtet wurden. Darüber hinaus werden Zuwendungen für Beratungs- und Organisationsleistungen gewährt, die der Träger der öffentlichen Abwasserbeseitigung gegenüber den privaten und sonstigen Bauherren erbringt. Wer wird gefördert? Zuwendungsempfänger: - nach a) und b) natürliche Personen als Eigentümer und Erbbauberechtigte eines zu Wohnzwecken genutzten Grundstücks (private Bauherren); Eigentümer und Erbbauberechtigte von zu gewerblichen Zwecken genutzten Grundstücken (sonstige Bauherren), soweit nur das Abwasser vom eigenen Grundstück behandelt werden soll und das Abwasser so beschaffen ist, dass eine Behandlung in einer Kleinkläranlage zulässig ist, - nach c) z. B. als Gruppenlösungen und für Beratungs- und Organisationsleistungen kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn sich das zu entwässernde Grundstück in einem Gebiet befindet, das nach dem Abwasserbeseitigungskonzept gem. § 58a ThürWG durch den kommunalen Aufgabenträger nicht innerhalb von 15 Jahren an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen werden soll, die keine Kleinkläranlage ist, - wenn das Abwasserbeseitigungskonzept die Wirtschaftlichkeit der gewählten abwassertechnischen Variante aufzeigt und mit der zuständigen unteren Wasserbehörde abgestimmt ist, - wenn für die Kleinkläranlagen ein entsprechender Wartungsvertrag mit einem zertifizierten Fachbetrieb abgeschlossen wurde. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn ein Zuwendungsbescheid erteilt worden ist. Die Bewilligung kann in begründeten Fällen auch rückwirkend für den Zeitraum vom 15.08.2007 - 31.03.2010 erteilt werden, wenn alle sonstigen Zuwendungsvoraussetzungen nach den Ziffern 4.1 bis 4.6 der Richtlinie zutreffen. Die einzelnen Bestimmungen sind der Richtlinie zu entnehmen.

606


Entsorgung / Minderung von Belastungen

U-E01

Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen

Der kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung gibt jährlich in seinem Zuständigkeitsgebiet öffentlich bekannt, dass er Anträge auf Fördermittel für Kleinkläranlagen privater und sonstiger Bauherren entgegennimmt. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 51/2010 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Für die Ausbaugröße ist die Zahl der Einwohnerwerte (EW) entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 7a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) maßgeblich. Höhe der Förderung: a) für den Ersatzneubau einer Anlage mit biologischer Reinigungsstufe Grundförderung für bis zu 4 EW 1.500 EUR zuzügl. 150 EUR je weiterem EW, b) für die Nachrüstung einer Anlage mit biologischer Reinigungsstufe Grundförderung für bis zu 4 EW 750 EUR zuzügl. 75 EUR je weiterem EW, c) bei weitergehenden Reinigungsanforderungen zusätzliche Zuwendung für bis zu 4 EW von 300 EUR zuzügl. 50 EUR je EW. Für Beratungs- und Orientierungsleistungen beträgt die Zuwendung an den kommunalen Aufgabenträger je Anlage 7,5% des gewährten Betrages gem. a) bis c). Wo und wie wird beantragt? Die Antragstellung erfolgt mit den entsprechenden Unterlagen gem. Punkt 7.1.2 der Richtlinie beim kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung (Gemeinden, Stadt, Abwasserverband). Die Antragsformulare erhält man dort, aber auch unter: www.aufbaubank.de unter Förderprogramme/Förderprogramme A-Z/Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen des TMLFU.

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U-E02

Entsorgung / Minderung von Belastungen

Förderung der Revitalisierung von Brachflächen

Was wird gefördert? Förderfähig ist die Durchführung von Vorhaben, die durch Rückgewinnung von brachliegenden Flächen Renaturierungspotenziale und neue Möglichkeiten für Nachnutzung eröffnen und dadurch zur Aufwertung von Altstandorten in ländlichen Gemeinden führen. Folgende Maßnahmen können gefördert werden: - Erstellung von fachlichen Konzepten einschließlich maßnahmebezogener technischer Untersuchungen zur Nachnutzung von unter 2.2 der Richtlinie genannten Flächen im Rahmen von Fachplanungen mit Ausnahme der Bauleitplanung, - Abriss bachgefallener ehemals gewerblich, landwirtschaftlich oder anderweitig vorgenutzter Gebäude und Anlagen sowie die Beräumung und Entsorgung von dabei anfallenden Abrissmaterialien, - Wiederherstellung und Gestaltung der Flächen für Folgenutzungen, - Grunderwerb, soweit dieser für die Durchführung der Maßnahme unabdingbar und nicht alleiniger Zweck der Zuwendung ist. Wer wird gefördert? Zuwendungsempfänger können sein: - Kommunale Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse, - natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts. Fördervoraussetzungen: Die Förderung zielt auf Dauerhaftigkeit der Vorhaben, d. h. das Vorhaben darf innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss keine förderschädliche Nachnutzung erfahren. Die Bestimmungen der VO (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen sind bei der Gewährung der Zuwendungen an Unternehmen zu beachten. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 08/2009 Wie viel wird gefördert? Bei der Förderung handelt es sich um Projektförderung. Sie erfolgt als Anteilfinanzierung in Form bedingt rückzahlbarer Zuschüsse. Es können Zuschüsse von bis zu 60% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens gewährt werden. Nicht gefördert werden Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 7.500 EUR. Wo und wie wird beantragt? Bewilligungsbehörden sind die Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung.

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Entsorgung / Minderung von Belastungen

U-E04

BMU-Umweltinnovationsprogramm (UIP) - Kredite und Zuschüsse für Vorhaben mit Demonstrationscharakter im Umweltbereich Was wird gefördert? Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen. Förderfähig sind Vorhaben in großtechnischem Maßstab in den Bereichen: - Abwasserreinigung/Wasserbau, - Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sowie Sanierung von Altablagerungen, - Bodenschutz, - Luftreinhaltung (einschl. Maßnahmen zur Reduzierung von Gerüchen), - Minderung von Lärm und Erschütterungen, - Klimaschutz: Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien, - umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung. Gefördert werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland einschl. Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. mit den Investitionen in Zusammenhang stehende Gutachten und Messungen. Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen nicht förderfähig (siehe dazu „Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen“ der KfW Förderbank). Wer wird gefördert? a) In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts und Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund; kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert, b) Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände, die auf Basis des Zweckverbandsgesetzes bzw. den entsprechenden Landesgesetzen zur kommunalen Zusammenarbeit der jeweiligen Bundesländer gegründet wurden, c) Sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die geplante Technik/Technologie großtechnisch bislang noch nicht angewendet wird bzw. bekannte Techniken erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombination zum Einsatz kommen sollen (Innovationscharakter), - wenn weitere, gleiche oder ähnliche Anlagen bei anderen Anwendern vorhanden oder zu erwarten sind, auf die die neuartigen Techniken/Technologien mit dem Ergebnis vergleichbarer umweltentlastender Auswirkungen übertragen werden können (Demonstrationscharakter), - wenn mit dem Vorhaben i. d. R. vor der Förderzusage des BMU nicht begonnen wurde. Die weitere Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen. Die fachliche Prüfung des Investitionsprojektes wird durch das Umweltbundesamt (BMU), ggf. unter Einschaltung eines externen Experten, durchgeführt. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt durch das BMU.

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U-E04

Entsorgung / Minderung von Belastungen

BMU-Umweltinnovationsprogramm (UIP) - Kredite und Zuschüsse für Vorhaben mit Demonstrationscharakter im Umweltbereich Quelle: Informationsmaterial der KfW Mittelstandsbank Wie viel wird gefördert? KfW-Darlehen mit Zinszuschuss des BMU: Finanzierungsanteil: bis zu 70% der förderfähigen Kosten ohne Höchstbetrag, Laufzeit: bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren, Auszahlung: 100%, Festzins: für die ersten 10 Jahre, danach gelten Kapitalmarktkonditionen. Das BMU verbilligt diesen Zinssatz i. d. R. um 5 Prozentpunkte über 5 Jahre der Gesamtlaufzeit. Die aktuellen Zinsen sind der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr.: 069 - 74314214 oder im Internet unter http://www.kfw.de abgerufen werden kann. Sicherheiten: für Antragsteller gem. 1. bankübliche, gem. 2. keine. Ein Investitionszuschuss, mit dem bis zu 30% der förderfähigen Kosten finanziert werden können, kann nur in Ausnahmefällen beantragt werden. Der Antragsteller muss nachvollziehbar begründen, warum eine Zinsverbilligung in diesem Einzelfall nicht ausreicht. Kumulierung: Ergänzungsfinanzierungen für Antragsteller gem. a) grundsätzlich aus dem ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm oder aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien bzw. für Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund oder Antragsteller nach c) aus dem Programm Kommunal Investieren; gem. b) aus dem KfW-Investitionskredit Kommunen bzw. bei sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts aus dem Programm Kommunal Investieren. Wo und wie wird beantragt? gem. a) auf formgebundenen Antragsformularen mit div. Anlagen (als Programmnummer ist 230 anzugeben) über ein vom Antragsteller frei wählbares Kreditinstitut (Hausbank) zur Weiterleitung an die: KfW Mittelstandsbank Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069 - 74310 Fax: 069 - 74312944 Infocenter: Tel.: 01801 - 241124 Internet: http://www.kfw-mittelstandsbank.de Die KfW und das Umweltbundesamt (UBA) prüfen, ob das Vorhaben generell förderfähig ist. Bei positivem Ergebnis werden die Interessenten zur offiziellen Antragstellung aufgefordert. Die fachliche Begleitung leistet das UBA (weitere Informationen im Internet unter http://www.umweltbundesamt.de). gem. b) und c) auf formgebundenen Antragsformularen mit div. Anlagen direkt bei der KfW.

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Entsorgung / Minderung von Belastungen

U-E06

Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (Förderprogramm „De-minimis“) Was wird gefördert? Gefördert werden fahrzeug- und personenbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung: a) der Erwerb von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit; b) Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung. Ziel dieser „De-minimis“-Beihilfe ist es, die negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrsmit schweren Nutzfahrzeugen auf die Umwelt zu reduzieren sowie die Sicherheit im Straßengüterverkehr mit solchen Fahrzeugen dauerhaft zu erhöhen. Beispiele zu fahrzeugbezogenen bzw. personenbezogenen Maßnahmen sind der Anlage der Richtlinie zu entnehmen. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Als schwere Nutzfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, die ausschl. für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mind. 12 t beträgt. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die in der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 („De-minimis“-Verordnung) genannten Voraussetzungen gegeben sind, - wenn mit den Maßnahmen noch nicht begonnen worden ist. Ein Anspruch des Antragstellers auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 84 vom 10.06.2010 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Teilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Förderhöchstbeträge: - je fahrzeugbezogene Maßnahme bis zu 3.600 EUR, z. B. Erwerb von Fahrerassistenzoder Partikelminderungssystemen, - je personenbezogene Maßnahme bis zu 1.400 EUR, z. B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung für Fahrzeug- und Ladepersonal sowie für Disponenten, - je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis zu 2.500 EUR, z. B. Erwerb von Telematiksystemen.

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U-E06

Entsorgung / Minderung von Belastungen

Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen (Förderprogramm „De-minimis“) Der Förderhöchstbetrag je Unternehmen ist auf max. 33.000 EUR jährlich begrenzt. Er ergibt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von bis zu 2.000 EUR multipliziert mit der Anzahl schwerer Nutzfahrzeuge, die zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen zugelassen sind. Wo und wie wird beantragt? Auf amtlichem Vordruck frühestens ab dem 1. November des Vorjahres und spätestens bis zum 31. März des Jahres, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll. Bewilligungsbehörde ist das: Bundesamt für Güterverkehr (BAG) Postfach 190180 50498 Köln Tel.: 0221 - 57760 Fax: 0221 - 57761777 E-Mail: poststelle@bag.bund.de Internet: http://www.bag.bund.de Vordrucke für Antragstellung, Mittelabruf und Verwendungsnachweis können bei der Bewilligungsbehörde bezogen oder unter der o. g. Internetadresse abgerufen werden.

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U-K01

Komplexe Förderung

LIFE - Finanzierungsinstrument für die Umwelt

Was wird gefördert? Kofinanzierung von Vorhaben in drei thematischen Bereichen: a) LIFE+ „Natur und biologische Vielfalt“, b) LIFE+ „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis“, c) LIFE+ „Information und Kommunikation“. Wer wird gefördert? Empfänger können öffentliche und/oder private Stellen, Akteure und Einrichtungen aus den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein. Sollten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, könnten sich auch bestimmte EFTA-Länder, Kandidatenländer für den EU-Beitritt sowie Länder des westlichen Balkans, die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teilnehmen, beteiligen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Projekte im Interesse der Gemeinschaft sind, indem sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des allgemeinen Ziels von LIFE+ leisten, - wenn die Projekte technisch und finanziell kohärent, durchführbar und von gesicherter Wirtschaftlichkeit sind, - wenn die Projekte einen europäischen Mehrwert gewährleisten und die Finanzierung wiederkehrender Tätigkeiten vermeiden, indem sie eines der folgenden Kriterien erfüllen: - vorbildliche Praxis oder Demonstrationsprojekte zur Durchführung der Richtlinie 79/409/EWG*) oder der Richtlinie 92/43/EWG**), - innovative oder Demonstrationsprojekte mit Bezug zu den Umweltzielen der Gemeinschaft, wozu u. a. die Herausbildung oder Verbreitung von als vorbildliche Praxis geltenden Techniken, Know-how oder Technologien gehören, - Sensibilisierungskampagnen und spezielle Ausbildungsmaßnahmen für die am Waldbrandschutz beteiligten Personen, - Projekte zur Entwicklung und Umsetzung von Gemeinschaftszielen für die breit angelegte, harmonisierte, umfassende und langfristige Überwachung von Wäldern und ökologischen Wechselwirkungen. Quelle: Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.05.2007 über das Finanzierungsinstrument für Umwelt (LIFE+), veröffentlicht im Amtsblatt der EG Nr. L 149 vom 09.06.2007, S. 1. *) ABI. L 102 vom 25.04.1979, S. 1., zuletzt geändert durch RL 2006/105/EG **) ABI. L 206 vom 22.07.1992, S. 7., zuletzt geändert durch RL 2006/105/EG

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U-K01

Komplexe Förderung

LIFE - Finanzierungsinstrument für die Umwelt

Wie viel wird gefördert? Grundsätzlich 50% der in Betracht kommenden Kosten; bei LIFE+ „Natur und biologische Vielfalt" in Ausnahmefällen 75%. Wo und wie wird beantragt? Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich eine fristgebundene Aufforderung zur Einreichung von Anträgen mit dem Link für Antragsformulare. http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm Die Anträge sind rechtzeitig einzureichen beim: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Postfach 900365 99106 Erfurt Ansprechpartner für LIFE+ „Natur und biologische Vielfalt": Referat 28, Herr Stephan Pfützenreuter, Tel.: 0361 - 3799344 Ansprechpartnerin für LIFE+ „Umweltpolitik und Verwaltungspraxis" und LIFE+ „Information und Kommunikation": Referat 22 Herr S. Schlehahn, Tel.: 0361 - 3799864

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U-K02

Komplexe Förderung

Förderbereiche der Deutschen Bundesstiftung Umwelt: Umwelttechnik, Umweltforschung und Naturschutz, Umweltkommunikation Was wird gefördert? Vorhaben zum Schutz der Umwelt mit folgenden Förderbereichen: 1. Umwelttechnik: umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren und Produkte, Klimaschutz und Energie, Architektur und Bauwesen, 2. Umweltforschung und Naturschutz: angewandte Umweltforschung, umweltgerechte Landnutzung, Naturschutz, 3. Umweltkommunikation und Kulturgüterschutz: Umweltinformationsvermittlung, Umweltbildung, Umwelt und Kulturgüter. Aktuelle Förderschwerpunkte und Informationen sind den Jahresberichten sowie den spezifischen Ausschreibungen in den jeweiligen Fachorganen zu entnehmen oder über das Internet abzurufen. Wer wird gefördert? Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (KMU werden vorrangig gefördert). Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn der Bewilligungsempfänger über die für die Projektdurchführung erforderlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten verfügt, - wenn sich die Vorhaben klar vom gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik abgrenzen und eine Weiterentwicklung darstellen (Innovation), - wenn das Vorhaben für eine breite Anwendung geeignet ist und sich unter marktwirtschaftlichen Konditionen zeitnah umsetzen lässt (Modellcharakter), - wenn das Vorhaben neue, ergänzende Umweltentlastungspotenziale erschließt (Umweltentlastung), - wenn das Vorhaben der Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes dient. Quelle: Informationsmaterial der Deutschen Bundesstiftung Umwelt Wie viel wird gefördert? Der zweckgebundene, nicht rückzahlbare Zuschuss kann als Projektförderung in Form einer Anteil-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt werden, je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe. Für die Höhe der Förderungen von Unternehmen finden die jeweils geltenden beihilferechtlichen Regelungen der EG-Kommission Anwendung. Der Antragsteller hat grundsätzlich einen Eigenanteil zu erbringen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung zweckgebunden als Darlehen oder Bürgschaft erfolgen.

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U-K02

Komplexe Förderung

Förderbereiche der Deutschen Bundesstiftung Umwelt: Umwelttechnik, Umweltforschung und Naturschutz, Umweltkommunikation Wo und wie wird beantragt? Zur ersten Einschätzung eines Vorhabens empfiehlt sich zunächst die Einreichung einer knappen, aussagefähigen Projektskizze. Formlose Antragstellung mit div. Angaben lt. Verfahrensbestimmungen an die Geschäftsstelle: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) An der Bornau 2 49090 Osnabrück Tel.: 0541 - 96330 Fax: 0541 - 9633190 Internet: http://www.dbu.de

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U-K03

Komplexe Förderung

Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)

Was wird gefördert? Es werden Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Natur- und Kulturerbes gefördert, im Einzelnen folgende Maßnahmen: - die Erstellung von Plänen und Studien im Zusammenhang mit dem Management in Natura 2000-Gebieten und anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung, - Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensräumen, Durchführung von Biotopverbund- und Artenschutzprojekten, - Investitionen zur Stärkung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft, Investitionen zur InWert-Setzung von Produkten der Landschaftspflege, - Investitionen zur Entwicklung von Schutzgebieten hinsichtlich Besucherlenkung und information, Schaffung von Besuchereinrichtungen und Naturerlebnisangeboten, - Aktionen zur Sensibilisierung für Naturschutzbelange: Beratungs- , Planungs- und Koordinierungsleistungen im Zusammenhang mit der Flächennutzung, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von Naturführern in Großschutzgebieten, Durchführung von Informationsveranstaltungen, Ausstellungen, Erstellung von Informationsmaterialien. Wer wird gefördert? Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Maßnahmen im Zusammenhang mit Natura 2000 bzw. im Zusammenhang mit den Nationalen Naturlandschaften (Nationalpark, Biosphärenreservat, Naturpark), Naturschutzgebieten oder anderen Gebieten mit besonderer Naturausstattung in Thüringen stehen, - wenn es sich um Maßnahmen innerhalb des ländlichen Raums in Thüringen handelt (die kreisfreien Städte Erfurt, Jena und Gera sind von der Förderung ausgeschlossen), - wenn die Maßnahmen überwiegend den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen, - wenn zu ihrer Durchführung nicht andere öffentlich-rechtliche Verpflichtungen für den Projektträger bestehen, - wenn die Antragstellung jeweils vor Beginn der Maßnahme erfolgt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Hinweis: Die Richtlinie ist befristet bis zum 31.12.2015. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 23/2008

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U-K03

Komplexe Förderung

Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)

Wie viel wird gefördert? Es kann ein zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung bis 70%, bei einem besonders hohen öffentlichen Interesse bis zu 100%, der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden, ab einer Höhe der jährlichen Zuwendung von 5.000 EUR. Wo und wie wird beantragt? Projektskizzen und Projektanträge können eingereicht werden bei der oberen Naturschutzbehörde im: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar Formulare und Hinweise sind unter folgender Internet-Adresse einsehbar: http://www.thueringen.de/de/tmlfun/themen/naturschutz/vertragsnaturschutz

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U-K04

Komplexe Förderung

Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt Was wird gefördert? Gefördert werden Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt in der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft. Dabei sollen Defizite und Probleme bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen abgebaut und innovative Konzepte mit Vorbildcharakter entwickelt werden. Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz und Produktionsstätte in der Bundesrepublik Deutschland sowie Bundes- und Landeseinrichtungen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Antragsteller Erfahrungen im Bereich der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt mitbringen, - wenn das Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen liefert und der Wissenstransfer der Ergebnisse in die Praxis gewährleistet ist. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 39 vom 25.02.2005 Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt. Wo und wie wird beantragt? Anträge sind zu richten an die: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Referat 514 – Projektträger Agrarforschung und -entwicklung Deichmanns Aue 29 53179 Bonn Tel.: 0228 - 9968450 Fax: 0228 - 996845-34 44 E-Mail: info@ble.de Internet: http://www.ble.de Vor Antragstellung soll eine Ideenskizze (max. 5 Seiten) eingereicht werden, um die Förderwürdigkeit und die Erfolgsaussichten prüfen zu lassen.

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U-P01

Projektförderung

Wasserwirtschaftliche Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung

Was wird gefördert? - Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen, - Rückbau von Deichen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, insbesondere zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten, - Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, um den ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer zu verbessern, z. B. durch 1. Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen, 2. Verbesserung der Durchgängigkeit, 3. Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landwirtschaft: - Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen im Zusammenhang mit den o. g. Maßnahmen. Wer wird gefördert? Gemeinden, Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände, die nach § 68 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 und § 75 Abs. 2 ThürWG Träger der Aufgaben sind. Sofern Zweckverbände oder Wasser- und Bodenverbände bestehen, werden die Zuwendungen nur an die Verbände und nicht an einzelne Verbandsmitglieder gewährt. Die Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen. Die Anmeldung zur Förderung erfolgt bis zum 30.04 für die Umsetzung des Folgejahres bei der Thüringer Aufbaubank. Hinweis: Die Richtlinie ist bis 31.12.2015 befristet. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 26/2010 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss i. R. einer Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendungshöhe errechnet sich auf der Grundlage der als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben für den Zuwendungszweck im Rahmen der zur Verfügung sehenden Haushaltsmittel. Zuwendungen in Höhe von bis zu 70% können gewährt werden. Anträge, deren voraussichtliche zuwendungsfähige Kosten unter 7.500 EUR liegen, werden nicht im Förderprogramm berücksichtigt.

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U-P01

Projektförderung

Wasserwirtschaftliche Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung

Wo und wie wird beantragt? Mit formgebundenen Antragsformularen entsprechend der Maßgaben der Förderrichtlinie bei der: Thüringer Aufbaubank PF 900244 99105 Erfurt Gorkistraße 9 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 74470 Internet: http://www.aufbaubank.de

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U-P02

Projektförderung

Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)

Was wird gefördert? 1. Pflege von Flächen zur Sicherung und Entwicklung verschiedener Lebensraumtypen mit ihren Lebensgemeinschaften per Zuwendungsvertrag (Mager- und Trockenstandorte, Feucht- und Nassstandorte, Grünland in Wiesenbrütergebieten, Bergwiesen, Streuobstwiesen, Teiche und naturnahe Kleingewässer u. a.), 2. Sicherung von Amphibienwanderungen an Straßen per Zuwendungsvertrag, 3. Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege per Zuwendungsbescheid (z. B. Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Sicherung von Lebensräumen der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt, Maßnahmen zur Neuanlage und Verbesserung landschaftstypischer Biotope, Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Bestände gefährdeter Tier- und Pflanzenarten). Wer wird gefördert? Zuwendungsempfänger können natürliche sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sein. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: wenn durch das Vorhaben ein positiver Effekt zum Artenschutz, Biotopschutz oder zur Biotopgestaltung erwartet wird. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 51/2009 Wie viel wird gefördert? Zu 1.: für die Pflege von Flächen zur Sicherung und Entwicklung bestimmter Lebensraumtypen: 100 bis 500 EUR pro Hektar, für Erstpflegemaßnahmen bis zu 1.250 EUR pro Hektar, zu 2.: für die Sicherung von Amphibienwanderungen an Straßen: für den Auf- und Abbau des Zauns 20 EUR je 100 Meter Zaun; für die Betreuung 55 EUR je 100 Meter Zaun, zu 3.: für die Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden 70 bis 90%, in begründeten Einzelfällen bis 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Wo und wie wird beantragt? Die vom Antragsteller unterschriebenen Vertragsangebote oder schriftlichen Förderanträge werden auf vorgegebenen Formularen jährlich zum 1. Februar bei den jeweiligen unteren Naturschutzbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte eingereicht. Informationen im Internet unter http://www.thueringen.de/de/tmlfun/themen/naturschutz/vertragsnaturschutz

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U-P05

Projektförderung

Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen - Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung Was wird gefördert? Errichtung bzw. Sanierung (nicht i. S. bloßer Unterhaltung, Wartung oder Reparatur) von Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung. Die Vorhaben werden nach wasserwirtschaftlichen Prioritäten, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, gefördert. Wer wird gefördert? Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Träger der Aufgaben der Abwasserentsorgung sind. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn das Vorhaben Bestandteil des jährlichen Förderprogramms des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und Bestandteil eines nach den Vorgaben des TMLFUN aufgestellten und bestätigten Abwasserbeseitigungskonzeptes ist, - wenn die Antragsunterlagen entsprechend der geltenden Richtlinie für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben bis zum 31.12. des Vorjahres vollständig vorliegen und die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die gesicherte Finanzierung des Vorhabens bescheinigt hat. Die weiteren Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen. Die Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm hat bis spätestens 15. Juni des Vorjahres bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu erfolgen. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 39/2008 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse auf der Grundlage der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bagatellgrenze 50.000 EUR.

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U-P05

Projektförderung

Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen - Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung Wo und wie wird beantragt? Die Anträge sind mit div. Unterlagen lt. Richtlinie 2-fach vorzulegen bei der: Thüringer Aufbaubank PF 900244 99105 Erfurt Gorkistraße 9 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 74470 Internet: http://www.aufbaubank.de

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U-P06

Projektförderung

Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen - Wasserversorgungsanlagen für die öffentliche Wasserversorgung Was wird gefördert? Errichtung von Wasseraufbereitungsanlagen bei der regionalen Trinkwasserversorgung im Fall von regelmäßigen Grenzwertüberschreitungen der Trinkwasserversorgung bzw. von Empfehlungen der WHO oder die Verbindung zwischen Versorgungsgebieten, wenn nur so qualitätsgerechtes Trinkwasser zur Verfügung gestellt werden kann. Wer wird gefördert? Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die Träger der Aufgaben der Wasserversorgung sind. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn das Vorhaben Bestandteil des jährlich zu erstellenden Förderprogramms des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz ist, - wenn die Antragsunterlagen entsprechend der geltenden Richtlinie für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben bis zum 31.12. des Vorjahres vollständig vorliegen und die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die gesicherte Finanzierung des Vorhabens bescheinigt hat. Die weiteren Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen. Die Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm hat bis spätestens 15. Juni des Vorjahres bei der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu erfolgen. Hinweis: Aufgrund fehlender Mittelbereitstellung erfolgt derzeit keine Förderung. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 39/2008 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse auf der Grundlage der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz beträgt 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bagatellgrenze: 50.000 EUR.

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U-P06

Projektförderung

Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen - Wasserversorgungsanlagen für die öffentliche Wasserversorgung Wo und wie wird beantragt? Die Anträge sind mit div. Unterlagen lt. Richtlinie 2-fach vorzulegen bei der: Thüringer Aufbaubank PF 900244 99105 Erfurt Gorkistraße 9 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 74470 Internet: http://www.aufbaubank.de

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U-P07

Projektförderung

Richtlinie zur Förderung der Nachhaltigen Entwicklung in Thüringen

Was wird gefördert? Maßnahmen für eine Nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 21 im Freistaat Thüringen, insbesondere in den Bereichen Nachhaltiges Wirtschaften, Bildung für Nachhaltige Entwicklung, Lokale Agenda 21, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie Energieeffizienz und Ressourcenschonung. Fördergegenstände können sein: 1. Beratungsprojekte zur erstmaligen Einführung von Managementsystemen oder Managementansätzen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens, 2. Projekte i. S. einer nachhaltigen Entwicklung, insbesondere in den Schwerpunkten Energieeffizienz und Ressourcenschonung, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, inter- und intrakommunale Partizipation, nachhaltiger Lebensstil, nachhaltiger Konsum, Entwicklungszusammenarbeit/Eine Welt, 3. vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt anerkannte Nachhaltigkeitszentren. Wer wird gefördert? Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, Vereine und Verbände, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Wirtschaftsverbände und -kammern, Branchenzusammenschlüsse sowie Forschungseinrichtungen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Förderung grundsätzlich auf Maßnahmen beschränkt ist, die im Freistaat Thüringen durch Träger mit Niederlassung in Thüringen realisiert werden, - wenn sich der Zuwendungsempfänger bereit erklärt, in einem öffentlichen zugänglichen Verzeichnis der Begünstigten genannt zu werden, - wenn dem Freistaat Thüringen ein Nutzungsrecht an den Ergebnissen aus den mit Zuwendungen geförderten Projekten eingeräumt wird. Zuwendungen an Unternehmen sind nur bei Erfüllung der Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Art. 87 und 88 EG-Vertrag „De-minimis"-Beihilfen in der jeweils gültigen Fassung zulässig. Weitere Fördervoraussetzungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 47/2007

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U-P07

Projektförderung

Richtlinie zur Förderung der Nachhaltigen Entwicklung in Thüringen

Wie viel wird gefördert? Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse als Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderquote kann nach 1. und 2. je nach Projekt bis zu 50%, 60% oder 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, Einzelheiten sind der Richtlinie zu entnehmen. Die Zuwendungen für die Nachhaltigkeitszentren betragen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähige Ausgaben nach 1. sind Honorare für externe Beratungsleistungen, Ausgaben für Validierung, Registrierung und Zertifizierung sowie in begrenztem Umfang Ausgaben für die Ergebnispräsentation. Zuwendungsfähige Ausgaben für Projekte nach 2. und 3. sind Personalausgaben (einschl. Honorare) in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) unter Berücksichtigung des Besserstellungsverbotes, Sachausgaben einschl. Reisekosten gem. ThürRKG in der jeweils gültigen Fassung sowie einzeln nachzuweisende sächliche Verwaltungsausgaben. Wo und wie wird beantragt? Anträge auf Förderung sind schriftlich und formgebunden beim: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Referat 57 Postfach 900365 99106 Erfurt oder einer vom ihm benannten Stelle vorzulegen. Die Antragsformulare können bei der vorgenannten Stelle oder aus dem Internet unter http://www.agenda21.thueringen.de bezogen werden.

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U-P08

Projektförderung

Förderung von Koordinierungs- und Beratungsleistungen und der Öffentlichkeitsarbeit der Landschaftspflegeverbände Was wird gefördert? Die Durchführung von Koordinierungs- und Beratungsleistungen sowie der Öffentlichkeitsarbeit von Landschaftspflegeverbänden, sofern diese auf die Umsetzung und Optimierung von Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gerichtet sind. Wer wird gefördert? Landschaftspflegeverbände (gemeinnützige eingetragene Vereine) mit Sitz in Thüringen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: wenn die Vorhaben zur nachhaltigen Landnutzung und Landschaftspflege der Entwicklung und Erhaltung einer vielfältigen und artenreichen Kulturlandschaft dienen. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 01/2009 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendungen werden in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen im Wege der Anteilfinanzierung gewährt: - bis max. 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, - Bagatellgrenze 250 EUR, - Förderung als Vielfaches eines festgelegten Stundensatzes; Personal- und Sachausgaben max. 27,50 EUR pro Stunde, - Fördermittel jährlich bis zu 50.000 EUR pro Verband. Wo und wie wird beantragt? Auf formgebundenen Antragsformularen bei der: oberen Naturschutzbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Informationen im Internet unter http://www.thueringen.de/de/tmlfun/themen/naturschutz/vertragsnaturschutz

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U-P09

Projektförderung

Förderung der Bildung für Nachhaltige Entwicklung in Thüringen

Was wird gefördert? Das Programm unterstützt Projekte im Sinne der UN-Dekade „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“, insbesondere Umweltbildungsprojekte, die Inhalte der Nachhaltigen Entwicklung sowie des Umwelt- und Naturschutzes handlungsorientiert und beispielhaft vermitteln. Förderfähig sind vorrangig Projekte in der außerunterrichtlichen Bildung, die 1. ein ganzheitliches Umweltbewusstsein im Sinne einer Nachhaltigen Entwicklung, möglichst in Kooperation zwischen dem Antragsteller und geeigneten Dritten, fördern, 2. haupt- oder ehrenamtlich in der Umweltbildungsarbeit tätige Kräfte qualifizieren oder 3. zur Qualitätssicherung der Arbeit in Umweltbildungseinrichtungen und den Bildung für Nachhaltige Entwicklung praktizierenden gemeinnützigen Vereinen und Verbänden beitragen. Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: Zuwendungsempfänger können gemeinnützige Organisationen, kleine und mittlere Unternehmen, Gebietskörperschaften sowie deren Zusammenschlüsse sein. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: wenn die Maßnahmen und Projekte grundsätzlich innerhalb des Freistaates Thüringen durch Träger mit Sitz oder Außenstelle in Thüringen realisiert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über vorliegende Projektanträge. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 22/2009 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung. Der Fördersatz beträgt i. d. R. 50%, in begründeten Ausnahmefällen bis max. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Differenz ist durch Eigenmittel oder unbare Eigenleistungen (Eigenarbeit) abzudecken. Bagatellgrenze 1.000 EUR. Förderfähig sind: - unmittelbar dem Projekt dienende Sachausgaben für Arbeitsmittel, Arbeitsmaterial und Verwaltungsaufwand, - projekt- und personenbezogene Ausgaben (z. B. Honorare, Reisekosten, Entgelte, Tageund Übernachtungsgelder gem. Thüringer Reisekostengesetz).

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U-P09

Projektförderung

Förderung der Bildung für Nachhaltige Entwicklung in Thüringen

Wo und wie wird beantragt? Schriftlicher Antrag mit den in der Anlage 1 der Richtlinie geforderten Unterlagen und Angaben beim: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Referat 57 Ansprechpartner: Frau Arnold Tel.: 0361 - 3799175 Fax: 0361 - 3799950 PF 900365 99106 Erfurt Tel.: 0361 - 37900 Fax: 0361 - 3799950 Die Richtlinie mit den dazugehörigen Antragsunterlagen kann abgerufen werden unter: http://www.agenda21.thueringen.de Weitere Informationen sind bei der Koordinationsstelle UN-Dekade Thüringen im Internet unter http://www.dekade-thueringen.de zu erhalten.

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U-P10

Projektförderung

Förderung der in Thüringen anerkannten Naturschutzvereine

Was wird gefördert? Die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen für Pflanzen, Tiere und Menschen. Wer wird gefördert? In Thüringen anerkannte Naturschutzvereine mit Sitz in Thüringen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: wenn die Vorhaben vorwiegend der Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 01/2009 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendungen erfolgen im Rahmen einer Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Festbetragsfinanzierung bis max. 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben; alle persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben sowie Investitionskosten. Wo und wie wird beantragt? Auf formgebundenen Antragsformularen bis zum 31.01. des laufenden Haushaltsjahres beim: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und Umwelt Abteilung 2 PF 102153 99021 Erfurt Tel.: 0361 - 3799360

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V-A01

Ausgleichsleistungen des Landes

Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen gem. § 45a PBefG (Ausbildungsverkehr)

Was wird gefördert? Beförderung von Auszubildenden auf ermäßigten Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs. Wer wird gefördert? Linienverkehrsunternehmen, die Auszubildende auf ermäßigten Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs im Linienverkehr nach §§ 42, 43 Nr. 2 PBefG befördern. Fördervoraussetzungen: Antragstellung (jährliche Abrechnung) bis zum 31.05. des Jahres für das vorausgegangene Kalenderjahr. Quelle: § 45a PBefG i. V. m. VO über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr vom 02.08.1977 (BGBl I S. 1460), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr u. a. vom 08. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) Wie viel wird gefördert? Als Ausgleich werden 50% des Unterschiedsbetrages zwischen dem Ertrag dieses Ausbildungsverkehrs und den durchschnittlichen Kosten, multipliziert mit den geleisteten Personenkilometern für diese Personenbeförderungsleistungen, erstattet. Der Ausgleich wird für das Jahr 2004 um 4%, für das Jahr 2005 um 8% und vom Jahr 2006 an jeweils um 12% verringert. Wo und wie wird beantragt? Antragstellung nach bundeseinheitlichem Muster (gem. § 7 Abs. 1 VO über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr [PBef Ausgl V]) beim: Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung 5 Wirtschaft und Gesundheit, Referat 520 Weimarplatz 4 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37900

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V-A02

Ausgleichsleistungen des Landes

Förderung einer bedarfsgerechten Verkehrsbedienung im Straßenpersonennahverkehr (StPNV-Finanzierungsrichtlinie) Was wird gefördert? Gewährung von Zuwendungen für die Bereitstellung bedarfsgerechter ÖPNV-Angebote in den Betriebszweigen Straßenbahn-, Stadtbus- und Regionalbusverkehr. Nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind in den Betriebszweigen Straßenbahn-, Stadtbus- und Regionalbusverkehr genehmigte Linienverkehre förderfähig. Dabei sind Stadtbusverkehre Linien, die innerhalb eines Stadtgebietes bzw. bis in die angrenzenden Gemeinden betrieben werden. Wer wird gefördert? Zuwendungsempfänger sind die Aufgabenträger für den StPNV nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ThürÖPNVG, welche Belastungen aus der Erfüllung gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen nach Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 EG-VO 1370/2007 zu tragen haben. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn Verkehrsunternehmen nach PBefG genehmigte Linienverkehre durchführen, - wenn vom Aufgabenträger ein bedarfsgemäß fortgeschriebener Nahverkehrsplan vorliegt. Weitere Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen. Der Antrag muss für das Folgejahr bis 30.09. des Kalenderjahres beim Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt werden. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 28/2010 Wie viel wird gefördert? Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Bewilligung erfolgt getrennt für die Betriebszweige Straßenbahnverkehr sowie Stadtbus- und Regionalbusverkehr. Die Auszahlung erfolgt jährlich als Abschlagszahlung in zwei Raten: II. Quartal und IV. Quartal jeweils 50%. Voraussetzung für die Auszahlung der zweiten Rate ist die Vorlage eines Verwendungsnachweises durch den Aufgabenträger. Wo und wie wird beantragt? Auf formgebundenen Antragsformularen mit div. Anlagen beim: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abt. 5 Wirtschaft und Gesundheit, Referat 520 Weimarplatz 4 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37900

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Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs

V-Ö01

Förderung von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Investitionsrichtlinie) Was wird gefördert? Vorrangig gefördert werden Investitionen, die der Verbesserung der öffentlich zugänglichen Infrastruktur dienen. Die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen ist unter Beachtung der EG-VO 1370/2007 sowie der in dieser Richtlinie genannten Voraussetzungen zulässig. Förderfähig sind insbesondere: - Neubau, Ausbau und Instandsetzung von Straßenbahntrassen und Schieneninfrastruktur des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) - Bau und Ausbau von Zugangsstellen zum ÖPNV, von Verknüpfungspunkten und Buswendeschleifen, - Bau und Ausbau von Park&Ride (P&R) und Bike&Ride (B&R) an Zugangsstellen des ÖPNV, - Telematikmaßnahmen im ÖPNV, wie Errichtung von Leit-, Beschleunigungs-, Sicherungs, Vertriebs-, Fahrgastservice- und Fahrgastinformationssystemen, - investive Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrgastsicherheit im ÖPNV - Beschaffung und Ersatzbeschaffung von technischen Anlagen und Ausrüstungen für Betriebshöfe des ÖPNV sowie für den unmittelbaren Betriebsablauf unbedingt notwendige Instandsetzungsmaßnahmen, - Beschaffung von neuen Straßenbahnfahrzeugen, - Beschaffung von neuen Linienomnibussen, - Modernisierung vorhandener Straßenbahnfahrzeuge durch Ersatz veralteter oder verschlissener technischer Bauteilgruppen oder Aggregate, - Kostenanteile für Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz für nicht bundeseigene Schienenwege, die der Baulastträger des Schienenweges zu tragen verpflichtet ist, - in besonderen begründeten Ausnahmefällen und unter den Voraussetzungen der Richtlinie der Neubau von Betriebshöfen der ÖPNV. Wer wird gefördert? Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen des ÖPNV, kommunale Gebietskörperschaften sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse. Das geplante Investitionsvorhaben ist frühzeitig zur Aufnahme in den Investitionsplan des zuständigen Aufgabenträgers anzumelden. Die Förderanmeldung muss spätestens zum 30.09. des dem Vorhabensbeginn vorhergehenden Jahres bei der Bewilligungsbehörde, dem Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) erfolgen. Anmeldungen für Vorhaben des SPNV, für Verknüpfungspunkte mit dem SPNV und P&Rsowie B&R-Anlagen an Zugangsstellen des SPNV sind spätestens am 15.09. über die Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH (NSV) dem TLBV vorzulegen. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 07/2011

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V-Ö01

Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs

Förderung von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV-Investitionsrichtlinie) Wie viel wird gefördert? Zuwendungen werden i. R. der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderung für die Beschaffung von Linienomnibussen erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung kann für Infrastrukturmaßnahmen und für investive Maßnahmen der Fahrgastsicherheit bis zu 75%, für technische Anlagen und Ausrüstungen sowie Modernisierung und Umrüstung von Straßenbahnfahrzeugen bis zu 50%, für die Beschaffung von Straßenbahnfahrzeugen bis zu 70% und der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Kommunale Vorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80% gefördert werden. Für die Omnibusförderung kann die Zuwendung von 10.000 EUR für einen Kleinbus bis zu 110.000 EUR für einen Gelenkbus betragen. Die jeweiligen Fördersätze sind der Richtlinie zu entnehmen. Wo und wie wird beantragt? Auf formgebundenen Antragsformularen mit div. Anlagen lt. Richtlinie beim: Freistaat Thüringen Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) Hallesche Str. 15 99085 Erfurt Tel.: 0361 - 37900 Für SPNV-Vorhaben, P&R- sowie B&R-Anlagen über die: Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH (NVS) Schmidtstedter Straße 34 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 349810

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Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs

V-Ö02

Förderung der Kooperation im ÖPNV in Thüringen (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie)

Was wird gefördert? Maßnahmen, die eine Kooperation mit dem Ziel umsetzt, durch engere Zusammenarbeit, Koordinierung von Verkehrsplanungen, Netzen, Fahrplänen, Tarifen sowie durch gemeinsames Marketing eine Verbesserung und weitere Attraktivitätssteigerung des Verkehrsangebotes sowie mehr Wirtschaftlichkeit im ÖPNV zu erreichen. Förderfähig sind z. B. die Erstellung und Herausgabe gemeinsamer Fahrplaninformationsmedien, gemeinsame Marketingvorhaben im ÖPNV, aufgabenträgerübergreifenden Nahverkehrsplanungen. Gefördert werden können auch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einführung flexibler Bedienformen im ÖPNV. Wer wird gefördert? Kooperationen von Verkehrsunternehmen oder Aufgabenträgern für den ÖPNV, Tarif- und Verkehrsgemeinschaften sowie Tarif- und Verkehrsverbünde. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann nach Antragstellung und Prüfung der Förderfähigkeit. Zweistufiges Antragsverfahren: - Anmeldung des Fördervorhabens zur Aufnahme in das Förderprogramm, - Antrag zum Fördervorhaben nach Aufnahme des Vorhabens in das Förderprogramm. Das geplante Vorhaben ist spätestens zum 30.10. des Vorjahres für das Folgejahr anzumelden. Der Förderantrag soll spätestens bis zum 31.01. des der Anmeldung folgenden Jahres gestellt werden. Die weiteren Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen. Hinweis: Die Richtlinie ist bis 31.12.2013 befristet. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 03/2011 Wie viel wird gefördert? Zuwendung i. R. der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei förderfähigen Maßnahmen; bei Fortführung und Weiterentwicklung dieser erstmalig geförderten Maßnahmen bis zu 50%. Aufgabenübergreifende Nahverkehrsplanungen werden mit bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

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V-Ö02

Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs

Förderung der Kooperation im ÖPNV in Thüringen (ÖPNV-Kooperationsrichtlinie)

Wo und wie wird beantragt? Auf formgebundenen Antragsformularen mit div. Anlagen lt. Richtlinie beim: Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Referat 42 PF 900362 99106 Erfurt Tel.: 0361 - 37900

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Förderung außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs

V-P03

Förderung des Ausbaus von Thüringer Flugplätzen sowie von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit Was wird gefördert? Die Förderung dient der Schaffung und Sicherung von Infrastruktur an Flughäfen und Verkehrslandeplätzen in Thüringen für den Geschäftsreiseverkehr und für Zubringerdienste zu Flughäfen zur luftverkehrsmäßigen Anbindung flughafenferner Landesteile sowie allgemein der Erhöhung der Sicherheit. Gefördert werden können bestimmte Aufwendungen (siehe Richtlinie), die bei der Schaffung der notwendigen Infrastruktur für den o. g. Luftverkehr an Flugplatzanlagen entstehen können. Baumaßnahmen können nur insoweit gefördert werden, als sie nach Art und Umfang für den auf dem Flugplatz vorhandenen und zu erwartenden Flugbetrieb erforderlich sind. Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: - für die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung der Sicherheit sämtliche Halter von Flugplätzen, - für den Ausbau von Flughäfen und Verkehrslandeplätzen die Halter dieser Einrichtungen, - Halter von Verkehrslandeplätzen mit regionaler Bedeutung (Leipzig-Altenburg, EisenachKindel, Obermehler-Schlotheim) sind zudem antragsberechtigt nach Punkt 2.3.4 der Richtlinie (elektronische Anflughilfen). Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Maßnahme den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht und die Erfordernisse des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Städtebaus sowie der Schutz vor Fluglärm angemessen Berücksichtigung finden, - wenn die Vorhaben bau- und verkehrstechnisch einwandfrei unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sind, - wenn mit der Ausführung der Maßnahme erst mit Bewilligung der Fördermittel begonnen wird. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 06/2010 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Der Zuschuss beträgt i. d. R. bis zu 60 v. H., in Ausnahmefällen bis zu 70 v. H. der nachgewiesenen Ausgaben, die bei der Durchführung der Vorhaben entstehen. Werden die Maßnahmen zusätzlich von dritter Seite gefördert, so darf die Gesamtförderung 90 v. H. der nachgewiesenen Ausgaben nicht übersteigen. Bagatellgrenze 1.000 EUR.

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V-P03

Förderung außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs

Förderung des Ausbaus von Thüringer Flugplätzen sowie von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit Wo und wie wird beantragt? Formlose Antragstellung beim: Thüringer Landesverwaltungsamt Referat Straßen- und Luftverkehr Weimarplatz 4 99423 Weimar

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Förderung außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs

V-P04

Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (RL-KSB) Was wird gefördert? Die Förderung dient der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen. Förderfähig sind: - der Neubau, die Erweiterung sowie der Um- und Ausbau von kommunalen Straßen und Ingenieurbauwerken gem. Anlage 1 der Richtlinie, dazu gehören verkehrswichtige innerörtliche Straßen mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen, verkehrswichtige Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz und Ortsverbindungsstraßen, - Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken, - dynamische Verkehrsleitsysteme gem. Anlage 1, - Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundeswasserstraßengesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Thüringer Straßengesetz, soweit die kreisangehörigen Gemeinden, die kreisfreien Städte sowie die Landkreise des Freistaats Thüringen als Baulastträger der kreuzenden Straße Kostenanteile zu tragen haben, - verkehrswichtige selbständig geführte Radverkehrsanlagen, die überwiegend dem Alltagsverkehr dienen und im Flächennutzungsplan bzw. einem gleichwertigen Plan der Kommune ausgewiesen sind, - besondere Fahrspuren für Busse, - die bauliche Erhaltung von kommunalen Straßen und Ingenieurbauwerken gem. Anlage 1 der Richtlinie, - Herstellung von Parkeinrichtungen, mit Ausnahme von Parkhäusern, Tiefgaragen und Umsteigeparkplätzen, wenn sie Ortsdurchfahrten entlasten und Pendlerparkplätze in der Nähe von Autobahnanschlussstellen, soweit sie dem Benutzer kostenfrei zu Verfügung gestellt werden, - bauliche Erhaltung sowie Um- und Ausbau von Verbindungsstraßen zu Kleinsiedlungsgebieten mit begrenztem Ausbaustandard gem. den Begriffs- und Ausführungsbestimmungen nach Anlage 1 der Richtlinie, - begleitende Maßnahmen des Straßenbaus im Zusammenhang mit dem Bau oder Ausbau von Verkehrswegen der Straßenbahnen, ohne Beschränkung auf bestimmte Straßengattungen, - Erweiterung und Erhaltung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Anliegerstraßen. Nicht förderfähige Maßnahmen sind der Richtlinie zu entnehmen. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind die kreisangehörigen Gemeinden, die kreisfreien Städte sowie die Landkreise des Freistaats Thüringen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn das Vorhaben nach Art und Umfang für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich ist, mit den naturschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbart werden kann und die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt werden, - wenn das Vorhaben in einem Generalverkehrsplan oder einem für die Beurteilung der Förderfähigkeit gleichwertigen Plan vorgesehen ist, 641


V-P04

Förderung außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (RL-KSB)

- wenn das Vorhaben bau- und verkehrstechnisch einwandfrei unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit geplant ist (Vorhaben mit hoher verkehrlicher und finanzieller Bedeutung sowie hohem bau- und verkehrstechnischem Schwierigkeitsgrad sind zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt der Planung mit der Bewilligungsbehörde hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Lösung abzustimmen), - wenn das Vorhaben die genehmigungs- und baurechtlichen sowie bautechnischen Voraussetzungen hat, um es unmittelbar nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen und zügig durchführen zu können, - wenn die Finanzierung des Vorhabens oder eines Bauabschnittes des Vorhabens mit eigener Verkehrsbedeutung sichergestellt ist, - wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens mind. 25.000 EUR betragen (bei Geh-, Radwegen und gemeinsamen Geh-Radwegen 7.500 EUR), - wenn mit der Durchführung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde; als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungsoder Leistungsvertrages zu werten (bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens), - wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen, alter Menschen und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt werden, - wenn für das Vorhaben nicht bereits Zuwendungen nach § 5 a des FStrG oder § 17 des EKrG gewährt werden, - wenn das Vorhaben mit Fördervorhaben anderer Zuwendungsgeber im Gebiet abgestimmt ist (z. B. Städtebau, ÖPNV, Dorferneuerung, Wasser, Abwasser). Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 22/2010 Wie viel wird gefördert? Der Freistaat Thüringen gewährt die Zuwendung im Wege der Anteilfinanzierung zur Projektförderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Zuwendung ist auf volle 100 EUR zu runden. Die Höhe der Zuwendung beträgt max. 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Grundlage für die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben sind die Abgrenzungsvorschriften gem. der Richtlinie. Wo und wie wird beantragt? Die Bearbeitung erfolgt in zwei Etappen: a) Anmeldung des Fördervorhabens für die Erstellung eines Förderprogramms, b) Antrag zum Fördervorhaben nach Einstellung des Vorhabens in das Förderprogramm. Antragstellung auf entsprechenden Vordrucken beim jeweils zuständigen Straßenbauamt (Anschriften siehe Adressenverzeichnis)

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W-St01

Städtebauliche Maßnahmen

Thüringer Landesprogramm für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (TL-S)

Was wird gefördert? Gebäude einschl. Wohnumfeld, die in Sanierungsgebieten liegen (in Einzelfällen auch städtebauliche Einzelvorhaben außerhalb von Sanierungsgebieten). Förderfähige Maßnahmen sind: Gebäudesanierung (Instandsetzung, Modernisierung, auch abschnittsweise). Wer wird gefördert? Städte und Gemeinden, Eigentümer über Städte und Gemeinden. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn das Sanierungsgebiet in das Programm aufgenommen wird (bzw. in Ausnahmefällen auch Einzelvorhaben außerhalb von Sanierungsgebieten), - wenn eine Modernisierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Bauherrn abgeschlossen wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Eigentümer sollten sich bei der Verwaltung der Stadt oder der Gemeinde erkundigen. Jährliche Programm-Antragstellung durch die Gemeinden bis zum 01.11. für das Folgejahr. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 27/2008 Wie viel wird gefördert? Zunächst erfolgt Vorauszahlung. Nach Abschluss der Maßnahme wird endgültig festgelegt, welcher Teil der Kosten rentierlich (Darlehen) und welcher unrentierlich (Zuschuss) ist, i. d. R. Förderung als Zuschuss. Eigenleistung des Eigentümers mind. 15%, Mitleistungsanteil der Gemeinde laut Haushaltslage. Die Höhe der Förderung deckt höchstens den Teil der Kosten, der anderweitig nicht aufzubringen ist (Wirtschaftlichkeitsrechnung). Landesverwaltungsamt und Gemeinden legen gemeinsam den Förderbetrag fest. Die Mittel werden von der Gemeinde ratenweise nach Baufortschritt ausgezahlt. Mitleistung der Gemeinde 33 1/3%. Wo und wie wird beantragt? Auf amtlichen Formularen über die Städte und Gemeinden beim: Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung 3 - Bauwesen Referat 310 - Städtebauförderung Friedensstraße 42 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37737264 643


W-St02

Städtebauliche Maßnahmen

Bund-Länder-Programm für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (BL-SE) Was wird gefördert? Gebäude, einschl. Wohnumfeld, die in Sanierungsgebieten liegen. Förderfähige Maßnahmen sind: Gebäudesanierung (Instandsetzung, Modernisierung, auch abschnittsweise). Wer wird gefördert? Städte und Gemeinden, Eigentümer über Städte und Gemeinden. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn das Sanierungsgebiet als Gesamtmaßnahme in das Förderprogramm aufgenommen ist, - wenn eine Modernisierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Bauherrn abgeschlossen wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Eigentümer sollten sich bei der Verwaltung der Stadt oder Gemeinde erkundigen. Jährliche Programm-Antragstellung durch die Gemeinden bis zum 01.11. für das Folgejahr. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 27/2008 Wie viel wird gefördert? Zunächst erfolgt Vorauszahlung. Nach Abschluss der Maßnahme wird endgültig festgelegt, welcher Teil der Kosten rentierlich (Darlehen) und welcher unrentierlich (Zuschuss) ist, i. d. R. Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung deckt höchstens den Teil der Kosten, der anderweitig nicht aufzubringen ist (Wirtschaftlichkeitsrechnung). Landesverwaltungsamt und Gemeinden legen gemeinsam den Förderbetrag fest. Die Mittel werden von der Gemeinde ratenweise nach Baufortschritt ausgezahlt. Mitleistung der Gemeinde 33 1/3%. Wo und wie wird beantragt? Auf amtlichen Formularen über die Städte und Gemeinden beim: Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung 3 - Bauwesen Referat 310 - Städtebauförderung Friedensstraße 42 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37737264

644


W-St03

Städtebauliche Maßnahmen

Bund-Länder-Programm für städtebaulichen Denkmalschutz (BL-SD)

Was wird gefördert? Gebäude, die in Erhaltungssatzungsgebieten liegen. Förderfähige Maßnahmen sind: Gebäudesanierung (Instandsetzung, Modernisierung, auch abschnittsweise). Die Mittel können insbesondere eingesetzt werden für: - die Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlgagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, - die Modernisierung und Instandsetzung oder den Aus- und Umbau dieser Gebäude oder Ensembles, - die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen- und Platzräumen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, - die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses, - die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme sowie die Erarbeitung und Fortschreibung von Planungen und Konzepten, die Leistungen von Sanierungsträgern und anderen bestätigten Beauftragten zur Beratung von Eigentümern/Investoren über die Einhaltung von Regelungen der Denkmalpflege oder aus örtlichen Satzungen; das Quartiersmanagement und Aufwendungen für den Wissenstransfer. Wer wird gefördert? Ausgewählte Denkmalstädte, Eigentümer über Städte und Gemeinden. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn das Erhaltungssatzungsgebiet als Gesamtmaßnahme in das Förderprogramm aufgenommen wurde, - wenn eine Modernisierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Bauherrn abgeschlossen wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Eigentümer sollten sich bei der Verwaltung der Stadt oder Gemeinde erkundigen. Jährliche Programm-Antragstellung durch die Gemeinden bis zum 01.11. für das Folgejahr. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 27/2008 Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe der Förderung deckt höchstens den Teil der Kosten, der anderweitig nicht aufzubringen ist (Wirtschaftlichkeitsrechnung). Landesverwaltungsamt und Gemeinde legen den Betrag gemeinsam fest. Die Mittel werden von der Gemeinde ratenweise nach Baufortschritt ausgezahlt. Mitleistung der Gemeinde 20%. 645


W-St03

Städtebauliche Maßnahmen

Bund-Länder-Programm für städtebaulichen Denkmalschutz (BL-SD)

Wo und wie wird beantragt? Auf amtlichen Formularen über die Städte und Gemeinden beim: Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung 3 - Bauwesen Referat 310 - Städtebauförderung Friedensstraße 42 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37737264

646


W-St04

Städtebauliche Maßnahmen

Zuwendungen an Gemeinden zur Anpassung an die besonders schwierigen Prozesse des demografischen Wandels im ländlichen Raum Was wird gefördert? Schwerpunkte der Förderung bilden: - städtebaulich begründete Rückbaumaßnahmen von dauerhaft leerstehenden Gebäuden, insbesondere ehemalige Wohn- und Dienstleistungsgebäude, - städtebauliche Investitionen, die insbesondere der bedarfsgerechten baulichen Anpassung und Sanierung von Gebäuden öffentlicher, sozialer, kultureller Infrastruktureinrichtungen dienen. - städtebauliche Investitionen für Einzelvorhaben, die nachweislich für die langfristige gemeindliche Entwicklung notwendig bzw. von besonderer Bedeutung sind. Wer wird gefördert? kleinere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn Rückbaumaßnahmen berücksichtigt werden, die unmittelbar zur Vorbereitung einer Nachnutzung vorgenommen werden, - wenn Maßnahmen berücksichtigt werden, die die Daseinsvorsorge durch die Zentralen Orte unterer Stufe sicherstellen und - wenn Einzelvorhaben berücksichtigt werden, die auf einem innovativen und/oder nachhaltigen Konzept basieren und deren Realisierung von überörtlicher Bedeutung ist. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 06/2011 Wie viel wird gefördert? Der Fördersatz des Programms beträgt 2/3 der förderfähigen Kosten. Die Höhe des gemeindlichen Mitleistungsanteils beträgt 1/3 der förderfähigen Kosten. Für Maßnahmen des Rückbau kann auf den Mitleistungsanteil verzichtet werden. Wo und wie wird beantragt? Auf amtlichen Formularen über die Städte und Gemeinden beim: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar Referat 310.2 - Städtebauförderung Friedensstraße 42 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37737264

647


W-St05

Städtebauliche Maßnahmen

Thüringer Landesprogramm für Städtebauliche Planungsleistungen

Was wird gefördert? Städtebauliche Planungsleistungen in den Gemeinden bei überdurchschnittlichen Planungsanforderungen und -leistungen, insbesondere: - integrierte Stadtentwicklungskonzepte, - Entwicklung von Parkierungskonzepten, flächenhafter Verkehrsberuhigung und öffentlichem Nahverkehr, - Verbesserung von Stadtquartieren mit sozialen und wirtschaftlichen Problemen, - Entwicklung neuer Wohngebiete, - Wiedernutzung oder Renaturierung von Brachflächen, - Entwicklung und Sicherung von Gewerbestandorten, - Hilfe bei städtebaulichen Problemen im ländlichen Raum, - Rahmenentwicklungspläne. Wer wird gefördert? Städte und Gemeinden sowie von diesen gebildete Zweckverbände, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreise, Wohnungsunternehmen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: wenn die beauftragten Planer, Gutachter oder Berater über die notwendige Sachkunde und einschlägige Erfahrungen verfügen. Anträge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 01.03. des jeweiligen Haushaltsjahres einzureichen. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 27/2008 Wie viel wird gefördert? Zuwendungen für Projektförderung, Anteilfinanzierung als Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Wo und wie wird beantragt? Antrag mit div. Anlageformularen beim: Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung 3 - Bauwesen Referat 310 - Städtebauförderung Friedensstraße 42 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37737264 648


W-St06

Städtebauliche Maßnahmen

Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (BL-FI)

Was wird gefördert? Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Stadt- und Ortsteilzentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Förderfähige Maßnahmen sind: - Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze), - Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (einschl. der energetischen Erneuerung), - Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschl. städtebaulich vertretbarer Zwischennutzung, - Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragten im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften, - Teilfinanzierung von Verfügungsfonds im Sinne von Art. 12 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2008, - Leistungen Beauftragter. Wer wird gefördert? Städte und Gemeinden, Eigentümer über Städte und Gemeinden. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Maßnahmen in das Programm auf der Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte aufgenommen sind, - wenn eine räumliche Abgrenzung des Fördergebietes nach § 142 BauGB, nach § 165 BauGB oder nach § 172 BauGB erfolgt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Jährliche Programm-Antragstellung durch die Gemeinden bis zum 01.11. für das Folgejahr. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 27/2008 Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe der Förderung deckt höchstens den Teil der Kosten, der anderweitig nicht aufzubringen ist (Wirtschaftlichkeitsberechnung). Landesverwaltungsamt und Gemeinden legen gemeinsam den Förderbetrag fest. Die Mittel werden von der Gemeinde ratenweise nach Baufortschritt ausgezahlt. Mitleistung der Gemeinde beträgt 1/3.

649


W-St06

Städtebauliche Maßnahmen

Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (BL-FI)

Wo und wie wird beantragt? Auf amtlichen Formularen über die Städte und Gemeinden beim: Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung 3 - Bauwesen Referat 310 - Städtebauförderung Friedensstraße 42 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37737264

650


W-St07

Städtebauliche Maßnahmen

Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ (BL-SS) Was wird gefördert? Gebiete, die wegen ihrer Sozialstruktur, des Arbeitsplatzangebotes und des Ausbildungsniveaus der Bewohner, der Qualität des baulichen Bestandes, der Ausstattung mit sozialer und kultureller Infrastruktur sowie des Zustandes des städtebaulichen Umfelds erhebliche Defizite aufweisen. Förderfähige Maßnahmen sind: Investive Städtebaufördermaßnahmen in Verbindung mit: - Maßnahmen zur Stabilisierung von Sozialstrukturen und Gemeinwesenarbeit, - Angebote für besondere Bevölkerungsgruppen (z. B. ältere Bewohner, Jugendliche, Kinder, Ausländer), - Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung, - Maßnahmen zur städtebaulichen und baulichen Erneuerung der Siedlung und Wohnumfeldverbesserung sowie zur Verbesserung der Sicherheit im Quartier, - wohnungswirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung des Zusammenlebens der Bewohner wie z. B. Concierge-Modelle, - Öffentlichkeitsarbeit, Förderung der Kulturarbeit im Quartier. Wer wird gefördert? Städte und Gemeinden, Eigentümer bzw. Träger von Gemeinbedarfseinrichtungen, städtische Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften über Städte und Gemeinden. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Maßnahmen in das Programm aufgenommen wurden, - wenn es sich um investive Vorhaben innerhalb eines Stadtteils mit besonderem Entwicklungsbedarf als Teil einer im Programm „Soziale Stadt“ bestätigten Gesamtmaßnahme handelt, - wenn eine städtische Rahmenplanung i. S. einer ganzheitlichen Vorgehensweise mit Aussagen zur sozialen und ökologischen Aufwertung durch die Gemeinden vorliegt, Handlungskonzept, d. h. Planungs- und Umsetzungskonzept sowie Kosten- und Finanzierungsübersicht (die Finanzierungsübersicht soll auch Beiträge aller Ressorts außerhalb der Städtebauförderung erkennen lassen). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Jährliche Programm-Antragstellung durch die Gemeinden bis zum 01.11. für das Folgejahr. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 27/2008

651


W-St07

Städtebauliche Maßnahmen

Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt“ (BL-SS) Wie viel wird gefördert? Zunächst erfolgt Vorauszahlung. Nach Abschluss der Maßnahme wird endgültig festgelegt, welcher Teil der Kosten rentierlich (Darlehen) und welcher unrentierlich (Zuschuss) ist. In der Regel Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung deckt höchstens den Teil der Kosten, der anderweitig nicht aufzubringen ist. Der Betrag wird vom Landesverwaltungsamt und den Gemeinden gemeinsam festgelegt. Die Mittel werden von der Gemeinde ratenweise z. B. nach Baufortschritt ausgezahlt. Mitleistung der Gemeinde beträgt 1/3. Wo und wie wird beantragt? Auf amtlichen Formularen über die Städte und Gemeinden beim: Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung 3 - Bauwesen Referat 310 - Städtebauförderung Friedensstraße 42 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37737264

652


W-St08

Städtebauliche Maßnahmen

Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost - für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen” (BL-SU) Was wird gefördert? Vom Leerstand betroffene Stadt- und Wohnquartiere sowie Altstädte. Förderfähige Maßnahmen sind: - Aufwertung von Stadtquartieren, dazu gehören die Erarbeitung und Fortschreibung eines Stadtentwicklungsplanes (soweit die Gemeinde nicht im Rahmen des Bundeswettbewerbes „Stadtumbau Ost” Mittel dafür erhält), die Anpassung der städtischen Infrastruktur, die Wiedernutzung freigelegter Flächen und die Verbesserung des Wohnumfeldes, die Aufwertung des vorhandenen Gebäudebestandes, sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind und Leistungen von Beauftragten, - Rückbau leerstehender und dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude oder Wohngebäudeteile, - Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an Wohnungen, die vor dem 01.01.1949 oder zwischen dem 01.01.1948 und dem 31.12.1959 gebaut wurden und sich in einem Fördergebiet befinden, die der Eigentümer anschließend selbst nutzt. Wer wird gefördert? Städte und Gemeinden, städtische Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften über Städte und Gemeinden. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: wenn die Maßnahmen in das Programm auf der Grundlage integrierter Stadtentwicklungskonzepte aufgenommen wurden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Jährliche Antragstellung durch die Gemeinden bis zum 01.11. für das Folgejahr. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 27/2008 Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe der Förderung deckt höchstens den Teil der Kosten, der anderweitig nicht aufzubringen ist (Wirtschaftlichkeitsberechnung). Landesverwaltungsamt und Gemeinden legen gemeinsam den Betrag fest. Die Mittel werden von der Gemeinde ratenweise nach Baufortschritt ausgezahlt. Mitleistung der Gemeinde beträgt 1/3 im Programmteil Aufwertung.

653


W-St08

Städtebauliche Maßnahmen

Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost - für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen” (BL-SU) Wo und wie wird beantragt? Auf amtlichen Formularen über die Städte und Gemeinden beim: Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung 3 - Bauwesen Referat 310 - Städtebauförderung Friedensstraße 42 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37737264

654


W-St09

Städtebauliche Maßnahmen

Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung im Rahmen des Fonds für regionale Entwicklung - EFRE (Strukturfondsperiode 2007-2013) Was wird gefördert? Impulsgebende städtebauliche Vorhaben für langfristige Wachstumseffekte in Thüringer Städten mit über 10.000 Einwohnern. Unterstützung bei der Beseitigung der negativen Folgen des demographischen Wandels durch Schaffung bedarfsgerechter Infrastrukturen mit dem Ziel der funktionalen Stärkung und Aufwertung von perspektivisch wichtigen Stadtgebieten. Wer wird gefördert? Städte und Gemeinden im Rahmen der Thüringer Städtebauförderrichtlinien. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Gemeinde in ein Städtebauförderprogramm (vorrangig B-L-Programm Stadtumbau) aufgenommen wurde, - wenn ein Operationelles Programm (OP) zur Umsetzung der EFRE-Vorhaben vorliegt, welches abgeleitet ist aus einem aktuellen und schlüssigen integrierten Stadtentwicklungskonzept; im Mittelpunkt steht die möglichst enge Verknüpfung von physischer Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Entwicklung der lokalen Wirtschaft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Förderung unterliegt den Bestimmungen des EFRE. Die Beantragung der aus dem OP abgeleiteten Einzelvorhaben erfolgt im Rahmen der jährlichen Antragstellung durch die Gemeinden bis zum 01.11. für das Folgejahr. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 27/2008 Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe der Förderung deckt höchstens den Teil der Kosten, der anderweitig nicht aufzubringen ist (Wirtschaftlichkeitsberechnung). EFRE-Anteil bis zu 75%. Der verbleibende Anteil kann durch Städtebauförderung finanziert werden. Die Mittel werden nach Vorlage bezahlter Rechnungen ausgezahlt. Wo und wie wird beantragt? Auf amtlichen Formularen über die Städte und Gemeinden beim: Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung 3 - Bauwesen Referat 310 - Städtebauförderung Friedensstraße 42 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37737264 655


W-St10

Städtebauliche Maßnahmen

Entwicklung in kleinst- und kleinstädtisch geprägten ländlichen Gemeinden bis 10.000 Einwohnern im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes - ELER (Fondsperiode 2007-2013) Was wird gefördert? Impulsgebende städtebauliche Vorhaben für langfristige Wachstumseffekte in Thüringer Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern. Unterstützung bei der Beseitigung der negativen Folgen des demographischen Wandels durch Schaffung bedarfsgerechter Infrastrukturen mit dem Ziel der funktionalen Stärkung und Aufwertung von perspektivisch wichtigen Siedlungsgebieten. Hierzu zählen z. B. Aufwertungs-, Sicherungsmaßnahmen an städtebaulich bedeutsamen Gebäuden, bedarfsorientierte Infrastrukturanpassungen, die Verbesserung weicher Standortfaktoren für die wirtschaftliche Entwicklung, der Abbau von Nutzungskonflikten und Funktionsschwächen, die Revitalisierung von Brachflächen in Siedlungsbereichen sowie die Schaffung von angemessenen Wohnumfeldern. Wer wird gefördert? Städte und Gemeinden im Rahmen der Thüringer Städtebauförderrichtlinien und der ELERVerordnung. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn eine integrierte Entwicklungsstrategie der Antrag stellenden Gemeinde und der schlüssigen Ableitung des Vorhabens aus dieser Strategie vorliegt, - wenn die Gemeinde in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen wurde. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Beantragung der aus der Gesamtstrategie abgeleiteten Einzelvorhaben erfolgt im Rahmen der jährlichen Antragstellung der Städtebauförderung durch die Gemeinden bis zum 01.11. für das Folgejahr. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 27/2008 Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe der Förderung deckt höchstens den Teil der Kosten, der anderweitig nicht aufzubringen ist (Wirtschaftlichkeitsberechnung). ELER-Anteil bis zu 75%. Der verbleibende Teil kann mittels Städtebauförderung finanziert werden. Die Mittel werden nach Vorlage bezahlter Rechnungen ausgezahlt.

656


W-St10

Städtebauliche Maßnahmen

Entwicklung in kleinst- und kleinstädtisch geprägten ländlichen Gemeinden bis 10.000 Einwohnern im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes - ELER (Fondsperiode 2007-2013) Wo und wie wird beantragt? Auf amtlichen Formularen über die Städte und Gemeinden beim: Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung 3 - Bauwesen Referat 310 - Städtebauförderung Friedensstraße 42 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37737264

657


W-W01

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Förderung für Vermieter zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum für das Programmjahr 2011 (ThürModR-Mietwohnungen) Was wird gefördert? Modernisierungs- und/oder Instandsetzungsmaßnahmen für Wohngebäude, insbesondere - bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen, - heizenergiesparende Maßnahmen, - Maßnahmen der modernisierungsbedingten Instandsetzung. Wer wird gefördert? Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte der zu fördernden Mietwohnungen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: wenn die Maßnahme technisch zweckmäßig und wirtschaftlich vertretbar und das Gebäude erhaltungswürdig ist. Alle weiteren Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen. Fristen: Beginn der Baumaßnahme nicht vor Bewilligung der Fördermittel. Auf die Gewährung von Wohnungsbaufördermitteln besteht kein Rechtsanspruch. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 12/2011 Wie viel wird gefördert? Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Höhe des Baudarlehens: entsprechend dem baulichen Zustand der Wohnung bis max. 600 EUR je Quadratmeter Wohnfläche; bei Wohnungen, die vor dem 01.01.1949 bezugsfertig waren und deren Modernisierung und Instandsetzung mit einem höheren Kostenaufwand verbunden ist, bis zu 800 EUR. Maßnahmen werden dann nicht gefördert, wenn sich ein Darlehensbetrag von weniger als 4.000 EUR errechnet. Der Anteil der Eigenleistungen des Bauherrn muss mind. 15% der Gesamtkosten betragen. Zinsen des Baudarlehens: vom Tage der Auszahlung an bis 31.12.2021 mit jährlich 1%, nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wird im Schuldbekenntnis eine Erhöhung der Verzinsung auf max. 6% vorbehalten, die sich an der wirtschaftlichen Lage des Bewilligungsempfängers, der Wirtschaftlichkeit des Förderobjektes und an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung orientiert, Tilgung: - bis 30.09.2011 tilgungsfrei, - ab 01.10.2012 Zuschlag von jährlich 3,5%,

658


W-W01

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Förderung für Vermieter zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum für das Programmjahr 2011 (ThürModR-Mietwohnungen) Verwaltungskosten: einmalig 1,5%, bis zur Hälfte der planmäßigen Laufzeit jährlich 0,5% und in der 2. Hälfte 0,25% Kumulierung: Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist möglich, wenn zur Ergänzung der Finanzierung Mittel der Städtebauförderung, Dorferneuerung sowie des Denkmalschutzes in Anspruch genommen werden. Eine Kumulierung mit KfW-Darlehen ist ebenfalls möglich. Die Fördermaßnahme wird durch den Zuwendungsgeber einer Zielerreichungskontrolle (Controlling) gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 23 ThürLHO unterzogen. Wo und wie wird beantragt? Auf formgebundenen Antragsformularen (3-fach) mit div. Anlagen an das: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Referat Wohnungswesen Weimarplatz 4 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37737277

659


W-W02

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus in besonderen Gebietskulissen zur Innenstadtstabilisierung im Freistaat Thüringen für das Programmjahr 2011 (Innenstadtstabilisierungsprogramm - ISSP) Was wird gefördert? Die Schaffung von Mietwohnungen durch - Neubau, - Umbau (Ausbau) oder Erweiterung bestehender Gebäude. Nicht gefördert wird Wohnraum: - der zum dauernden Wohnen ungeeignet ist, wie Behelfs- und Primitivbauten, Wohnlauben, Wochenendhäuser und Baracken, - der wegen seiner Lage, Größe, Planung oder Ausführung keinen ausreichenden Wohnwert besitzt, - der in seiner Bauausführung und Ausstattung erheblich über die Wohnbedürfnisse der breiten Schichten des Volkes hinausgeht, - der Bau von Garagen und Carports und - wenn vor der Bewilligung der Zuwendungen mit dem Bauvorhaben begonnen wurde. Die einzelnen Bestimmungen sind der Richtlinie zu entnehmen. Wer wird gefördert? Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte von Baugrundstücken. Fördervoraussetzungen: Das Grundstück, auf dem sich das zu fördernde Vorhaben befindet, muss: - in einem Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB), einem Erhaltungsgebiet (§ 172 BauGB) oder in einem Kerngebiet (§ 7 BauNVO) liegen oder - sich um ein Recyclinggrundstück handeln, welches aus Abrissmaßnahmen des Wohnungsmarkt-Stabilisierungsprogramms oder des Stadtumbauprogramms entstanden und für den Neubau von Mietwohnungen vorgesehen ist oder - um ein Grundstück, welches aus städtebaulichen oder wohnungswirtschaftlichen Gründen für den Mietwohnungsbau geeignet ist. Gefördert wird nur Wohnraum für Wohnungssuchende, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des § 9 WoFG um nicht mehr als 20% übersteigt, insbesondere für: - Menschen mit Behinderungen, - ältere Menschen, - kinderreiche Familien, - alleinstehende Elternteile mit Kindern sowie der Wohnungsbau im unmittelbaren Zusammenhang mit Maßnahmen der Stadtsanierung, die von besonderer Bedeutung sind. Fristen: Beginn der Baumaßnahme nicht vor Bewilligung der Fördermittel. Mietregelung und Belegungsbindung sind zu beachten. 660


W-W02

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus in besonderen Gebietskulissen zur Innenstadtstabilisierung im Freistaat Thüringen für das Programmjahr 2011 (Innenstadtstabilisierungsprogramm - ISSP) Auf die Gewährung von Wohnungsbaufördermitteln besteht kein Rechtsanspruch. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 09/2011 Wie viel wird gefördert? Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Höhe des Baudarlehens: - bei Neubaumaßnahmen je nach dem örtlichen Kostenniveau und dem Einzelfall je Quadratmeter förderbarer Wohnfläche bis zu 600 EUR, - bei barrierefreier Ausstattung kann das Darlehen um einen Betrag in Höhe von bis zu 100 EUR je Quadratmeter Wohnfläche (max. 700 EUR) und bei behindertengerechter Zusatzausstattung um einen Betrag in Höhe von bis zu 200 EUR je Quadratmeter Wohnfläche erhöht werden (Höchstbetrag 800 EUR). Zinsen: Das Baudarlehen ist für die Dauer der ordnungsgemäßen Belegung der Wohnungen zum zulässigen Mietpreis nach Nummer 7 laut Richtlinie bis zum 31.10.2026 zinsfrei. Vom 01.11.2026 bis zum Ende der Laufzeit ist es dann mit jährlich 3% zu verzinsen. Tilgung: - bis 31.10.2011 tilgungsfrei, - ab 01.11.2012 Zuschlag von jährlich 2%. Verwaltungskosten: einmalig 1,5%, bis zur Hälfte der planmäßigen Laufzeit jährlich 0,5% und in der 2. Hälfte 0,25%. Kumulierung: Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist möglich, wenn zur Ergänzung der Finanzierung Mittel der Städtebauförderung, Dorferneuerung sowie des Denkmalschutzes in Anspruch genommen werden. Eine Kumulierung mit KfW-Darlehen ist ebenfalls möglich. Die Fördermaßnahme wird durch den Zuwendungsgeber einer Zielerreichungskontrolle (Controlling) gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 23 ThürLHO unterzogen. Wo und wie wird beantragt? Auf formgebundenen Antragsformularen (3-fach) mit div. Anlagen an das: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Referat Wohnungswesen Weimarplatz 4 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37737277 Der Bewilligungsbescheid wird vom TLVwA an die Thüringer Aufbaubank weitergeleitet.

661


W-W03

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Schaffung von Wohneigentum in der Stadt für das Programmjahr 2011 (Wohneigentumsprogramm - WEP) Was wird gefördert? Schaffung und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum durch Gewährung eines zinsgünstigen Baudarlehens für: a) Erwerb eines/r leer stehenden oder bereits durch den Erwerber bewohnten Eigenheims bzw. Wohnung aus dem Bestand, b) Um- und Ausbau sowie Erweiterung bestehenden selbst genutzten Wohneigentums, c) Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen in Form von Baulückenschließung und auf innerörtlichen Recycling- und Brachflächen. Darüber hinaus für: a) die Schaffung einer zweiten, abgeschlossenen und der Hauptwohnung untergeordneten Wohnung für die Nutzung durch Haushaltsangehörige, b) die Anpassung von selbst genutztem Wohneigentum an die Anforderungen der DIN 18025 (Teil 1 und 2) in der jeweils geltenden Fassung. Wohnraum soll nur in Gebäuden gefördert werden, die ausschl. Wohnzwecken dienen. Nicht gefördert wird Wohnraum, der zum dauernden Wohnen ungeeignet ist, wie Behelfsund Primitivbauten, Wohnlauben, Wochenendhäuser und Baracken. Weitere Förderungsausschlüsse siehe Richtlinie. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind: - Familien und andere Haushalte mit mind. einem Kind i. S. des EStG, - Haushalte ab 2 Familienmitgliedern, von denen mind. ein Mitglied mit einem Grad von 50 schwerbehindert ist. Einkommensgrenzen: Die Summe der positiven Einkünfte der letzten 2 Kalenderjahre vor Antragstellung nach § 2 Abs. 2 EStG des Antragstellers und seiner zum Haushalt zählenden Angehörigen darf folgende Grenzen nicht überschreiten: - für den Zuwendungsempfänger 60.000 EUR, - für den Ehepartner bzw. Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft 40.000 EUR, - für jede weitere zum Haushalt gehörende Person jeweils 25.000 EUR. Fördervoraussetzungen: Das Grundstück, auf dem sich das zu fördernde Vorhaben befindet, muss: a) in einem Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB), einem Erhaltungsgebiet (§ 172 BauGB) oder in einem Kerngebiet (§ 7 BauNVO) liegen oder b) in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost (Anlage 1) oder c) es muss sich um ein Grundstück handeln, welches aus begründeten städtebaulichen oder wohnungswirtschaftlichen Gründen für die Schaffung und den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum geeignet ist. 662


W-W03

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Schaffung von Wohneigentum in der Stadt für das Programmjahr 2011 (Wohneigentumsprogramm - WEP) Weitere Voraussetzungen sind der Richtlinie zu entnehmen. Auf die Gewährung von Wohnungsbaufördermitteln besteht kein Rechtsanspruch. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 09/2011 Wie viel wird gefördert? Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Mittel werden nach sozialer Dringlichkeit vergeben. Höhe des Baudarlehens: - Grundförderung in Höhe von 30.000 EUR, - Kinderzuschlag für jedes zum Haushalt rechnende Kind in Höhe von 10.000 EUR, - Sonderdarlehen in Höhe von 10.000 EUR für die Schaffung einer zweiten, abgeschlossenen und der Hauptwohnung untergeordneten Wohnung für die Nutzung durch Haushaltsangehörige bzw. 20.000 EUR für die Schaffung von behindertengerechtem und barrierefreiem Wohnraum (jedoch max. 50 v. H. der Gesamtkosten) sowie für solartechnische Anlagen in Höhe von 5.000 EUR, jedoch max. in Höhe von 50 v. H. der nachgewiesenen Gesamtkosten zur Errichtung dieser Anlagen. Zinsen: Das Baudarlehen ist vom Tage der Auszahlung an bis zum 31.12.2021 mit jährlich 2 v. H. zu verzinsen. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wird im Darlehensvertrag eine Erhöhung der Verzinsung auf max. 5 v. H. vorbehalten, die sich an der wirtschaftlichen Lage des Bewilligungsempfängers und an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung orientiert. Die Summe des Baudarlehens darf bei der Deckung der Gesamtkosten einen Anteil von 70 v. H. nicht übersteigen. Insoweit sind zur Finanzierung des Bauvorhabens Mittel von 30 v. H. aus Eigenleistungen und Fremdleistungen vorzusehen. Kumulierung: Zur Mitfinanzierung des Bauvorhabens können kommunale Fördermittel eingesetzt werden. Ausgeschlossen ist eine Kumulierung mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (siehe W-W08), wenn zusammen mit der Förderung nach dieser Richtlinie ein Darlehen des Thüringer Familienbaudarlehens (siehe W-W06) ausgereicht wird. Die Fördermaßnahme wird durch den Zuwendungsgeber einer Zielerreichungskontrolle (Controlling) gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 23 ThürLHO unterzogen. Wo und wie wird beantragt? Auf formgebundenen Antragsformularen (2-fach) mit div. Anlagen an das: Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Referat Wohnungsbauförderung Weimarplatz 4 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37737279 Der Bewilligungsbescheid wird vom TLVwA an die Thüringer Aufbaubank weitergeleitet.

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W-W04

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Thüringer Modernisierungsdarlehen - Öko-Plus-Effizienzhausförderung

Was wird gefördert? Gefördert werden Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus. Diese Häuser müssen bestimmte Standards einhalten. Messgröße ist die seit dem 1. Oktober 2009 gültige Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Förderstufen für KfW-Effizienzhausstandards nach EnEV 2009: KfW-Effizienzhaus KfW-115 Jahresprimärenergiebedarf (QP): 115% Transmissionswärmeverlust (HT): 130% KfW-Effizienzhaus KfW-100 Jahresprimärenergiebedarf (QP): 100% Transmissionswärmeverlust (HT): 115% KfW-Effizienzhaus KfW-85 Jahresprimärenergiebedarf (QP): 85% Transmissionswärmeverlust (HT): 100% KfW-Effizienzhaus KfW-70 Jahresprimärenergiebedarf (QP): 70% Transmissionswärmeverlust (HT): 85% KfW-Effizienzhaus KfW-55 Jahresprimärenergiebedarf (QP): 55% Transmissionswärmeverlust (HT): 70% Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: Eigentümer von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen. Dies gilt auch, wenn darin Eltern, Großeltern, Kinder oder Enkel des Antragstellers wohnen. Gefördert werden Haushalte, deren Einkommen die Grenzen des § 9 WoFG um nicht mehr als 60% überschreiten. Das entspricht in etwa einem jährlichen Haushaltsbruttoeinkommen (Richtwert): 1-Personen-Haushalt EUR 28.400 2-Personen-Haushalt EUR 42.100 3-Personen-Haushalt EUR 51.500 4-Personen-Haushalt EUR 60.900 5-Personen-Haushalt EUR 70.200 jede weitere Person 9.370 EUR, zusätzlich je Kind 1.140 EUR.

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W-W04

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Thüringer Modernisierungsdarlehen - Öko-Plus-Effizienzhausförderung

Die Angaben entsprechen einem Musterhaushalt. Daher kann je nach persönlichen Verhältnissen auch bei einem höheren Haushaltsbruttoeinkommen die Grenze eingehalten werden. Informationen dazu erteilt die Thüringer Aufbaubank. Die Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt durch das zuständige Landratsamt/kreisfreie Stadt, in dessen/deren Gebiet sich die Immobilie befindet. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: wenn die Bauanzeige oder der Bauantrag für das jetzt zu sanierende Gebäude vor dem 01.01.1995 gestellt worden ist. Quelle: Informationsmaterial der Thüringer Aufbaubank Wie viel wird gefördert? Finanziert werden können bis zu 80% der Kosten. Die Darlehenshöhe pro Wohneinheit beträgt max. 75.000 EUR. Das Darlehen ist mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 12,5% kombiniert. Das heißt, dass je nach Energieeffizienz bis zu 12,5% des Darlehensbetrags erlassen werden. Bei höheren Gesamtkosten kann eine attraktive Gesamtfinanzierung zusammen gestellt werden. Konditionen: - fester Zinssatz für 5 oder 10 Jahre, - Tilgung 1,7% oder 3% ab dem 2. Jahr, - kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeiten innerhalb der ersten Zinsbindungsphase, Tilgungszuschuss: KfW-Effizienzhaus KfW-115: 2,5%, KfW-Effizienzhaus KfW-100: 5,0%, KfW-Effizienzhaus KfW-85: 7,5%, KfW-Effizienzhaus KfW-70: 10,0%, KfW-Effizienzhaus KfW-55: 12,5%. Das Darlehen wird nachrangig besichert. Wo und wie wird beantragt? Der Antrag ist vor Baubeginn beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt, in der das Haus oder die Wohnung liegt, zu stellen.

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W-W04

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Thüringer Modernisierungsdarlehen - Öko-Plus-Effizienzhausförderung

Informationen erteilt: Thüringer Aufbaubank PF 900244 99105 Erfurt Gorkistraße 9 99084 Erfurt Telefon-Hotline zum Förderprogramm: 0361 - 7447123 Telefon-Hotline für technische Fragen/Energieberatung: 0361 - 7447343 E-Mail: wobau_info@aufbaubank.de Internet: http://www.aufbaubank.de

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W-W06

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Schaffung und Erwerb von Eigenwohnraum (Thüringer Familienbaudarlehen) sowie Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum (Thüringer Modernisierungsdarlehen) für die Kalenderjahre 2011 - 2013 Was wird gefördert? Teil I: Schaffung und Erwerb von Eigenwohnraum Wohnungssuchenden soll durch Darlehen die Schaffung oder der Erwerb eines eigengenutzten Eigenheims oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung ermöglicht werden. Teilweise finanziert werden kann: - der Erwerb eines vorhandenen Eigenheims (Bestandserwerb) und der Ausbau oder die Erweiterung eines vorhandenen Eigenheims mit Baukosten von mind. 25.000 EUR, - der Neubau und Ersterwerb eines Eigenheims in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost, einschl. des erstmaligen Erwerbs von Wohnraum innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung lt. Punkt 3.1.2 der Richtlinie. Teil II: Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum Das Darlehen dient der teilweisen Finanzierung: - Modernisierung und Instandsetzung (z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach Teilrückbau), - Erweiterung durch Aufstockung oder Anbau/Ausbau (z. B. Balkonen/Loggien), - Barrierereduzierung (z. B. Nachrüstung von Aufzügen), - Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstosses (z. B. Wärmeschutzmaßnahmen zur Dämmung von Wänden, Dachflächen, der Einbau von neuen Fenstern und Türen), - Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen, - der Ersterwerb eines neu sanierten Eigenheims. Wer wird gefördert? Alle Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des § 9 WoFG um nicht mehr als 60% übersteigt. Jährliches Haushaltsbruttoeinkommen (Richtwert): 1-Personen-Haushalt 28.400 EUR, 2-Personen-Haushalt 42.100 EUR, 3-Personen-Haushalt 51.500 EUR, 4-Personen-Haushalt 60.900 EUR, 5-Personen-Haushalt 70.200 EUR, jede weitere Person 9.370 EUR, zusätzlich je Kind 1.140 EUR. Antragsberechtigte: Teil I: Bei Bestandserwerb sowie Ausbau/Erweiterung: keine Einschränkungen hinsichtlich der im Haushalt lebenden Personen.

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W-W06

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Schaffung und Erwerb von Eigenwohnraum (Thüringer Familienbaudarlehen) sowie Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum (Thüringer Modernisierungsdarlehen) für die Kalenderjahre 2011 - 2013 Bei Neubau und Ersterwerb eines Eigenheimes/einer Eigentumswohnung in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost: - junge Ehepaare (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und keiner hat das 40. Lebensjahr vollendet), - Haushalte mit einem Kind, - Haushalte ab 2 Haushaltsmitgliedern, von denen mind. einer mit einem Grad von 50 schwerbehindert ist. Teil II: Eigentümer von Eigenheimen, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des § 9 WoFG um nicht mehr als 60% übersteigt. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: Teil I: - wenn das Bauvorhaben eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde gewährleistet und den Zielsetzungen des Städtebaus bzw. des Stadtumbaus entspricht, - wenn das Eigenheim angemessen groß ist, - wenn eine angemessene Eigenleistung erbracht wird, die mind. 20% der Gesamtkosten beträgt (bis zu einem Wert von max. 20.000 EUR in Form von Selbsthilfe möglich). Teil II: - wenn es sich um Bauvorhaben handelt, die in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost liegen, - wenn das Gebäude erhaltungswürdig ist, - wenn das Eigenheim angemessen groß ist und auf Dauer ein familiengerechtes Wohnen ermöglicht, - wenn eine angemessene Eigenleistung erbracht wird, die mind. 20% der Gesamtkosten beträgt (Wert der Selbsthilfe wird nicht als Eigenleistung anerkannt). Die weiteren Voraussetzungen für beide Teile sind den Programmbestimmungen zu entnehmen. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 09/2011 Wie viel wird gefördert? Teil I: Schaffung und Erwerb von Eigenwohnraum Darlehensbetrag: 40% der veranschlagten Kosten sind vorrangig abzusichern, Darlehen wird in Höhe einer auf Dauer tragbaren Belastung gewährt, darf jedoch den Höchstbetrag von 100.000 EUR sowie 30% der Gesamtkosten nicht überschreiten (Bagatellgrenze 10.000 EUR), Zinsen: fester Zinssatz für 5 - 15 Jahre (wahlweise), kann bei der örtlich für die Wohnungsbauförderung zuständigen Stelle (Landratsamt, kreisfreie Stadt) und bei der Thüringer Aufbaubank erfragt werden, Tilgung: 1,7% oder 3% jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab zweitem Jahr der Darlehenslaufzeit, 668


W-W06

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Schaffung und Erwerb von Eigenwohnraum (Thüringer Familienbaudarlehen) sowie Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum (Thüringer Modernisierungsdarlehen) für die Kalenderjahre 2011 - 2013 Kumulierung: Darlehen kann nicht zusammen mit einem Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm (siehe W-W08) in Anspruch genommen werden. Mindesteigenleistung von 20%. Teil II: Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum Darlehensbetrag: bis zu 80% der förderfähigen Kosten, der Darlehenshöchstbetrag wird auf 75.000 EUR begrenzt (Bagatellgrenze 10.000 EUR), Zinsen: fester Zinssatz für 5 bzw. 10 Jahre, kann bei der örtlich für die Wohnungsbauförderung zuständigen Stelle (Landratsamt, kreisfreie Stadt) und bei der Thüringer Aufbaubank erfragt werden, Tilgung: wahlweise 1,7% oder 3% jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab zweitem Jahr der Darlehenslaufzeit. Kumulierung: Darlehen kann mit Mitteln der Städtebauförderung, der Dorferneuerung und des Denkmalschutzes kumuliert werden. Alternativ zum erststelligen Hausbankdarlehen kann ein vorrangiges Modernisierungsdarlehen gewählt werden: fester Zinssatz wahlweise für 5 bzw. 10 Jahre, Tilgung wahlweise 1,7% oder 3% ab zweitem Jahr, möglich nur in Kombination mit dem Thüringer Modernisierungsdarlehen. Wo und wie wird beantragt? Vor Baubeginn oder Vertragsabschluss auf formgebundenen Antragsformularen bei der örtlich für die Wohnungsbauförderung zuständigen Stelle (Landratsamt, kreisfreie Stadt) zur Weiterleitung an die Thüringer Aufbaubank

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W-W08

Wohnungsbauliche Maßnahmen

KfW-Wohneigentumsprogramm

Was wird gefördert? Die langfristige Finanzierung des Baus oder Erwerbs von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen für die auf den nachstelligen Beleihungsraum entfallenden Kosten. Berücksichtigt werden Kosten: - beim Bau: Kosten des Baugrundstücks, Baukosten einschl. Baunebenkosten, Kosten der Außenanlagen, - beim Erwerb: Kaufpreis einschl. Kaufpreisnebenkosten und evtl. anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten. In der Programmvariante Genossenschaftsanteile wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften gefördert. Wer wird gefördert? Alle Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben bzw. alle Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile zeichnen, insbesondere um dadurch Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft zu werden. Die Fördervoraussetzungen sind den Programmbestimmungen zu entnehmen. Quelle: Informationsmaterial der KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank Wie viel wird gefördert? Finanzierungsanteil: bis zu 30% der angemessenen Gesamtkosten beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum bzw. bis zu 100% des Genossenschaftsanteils, Kredithöchstbetrag: bei Bau oder Erwerb von Wohneigentum 100.000 EUR, bei Erwerb von Genossenschaftsanteilen ab 01.07.2011 75.000 EUR., Kreditlaufzeit: von bis zu 20 oder 35 Jahren bei mind. einem und höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren, Zinssatz: wird am Tag der Zusage festgelegt, wahlweise für 5, 10 oder 15 Jahre, für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen 10 Jahre. Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze sind der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr.: 069 - 74314214 oder im Internet unter http://www.kfw.de abgerufen werden kann. Auszahlung: 100%, Sicherheiten: grundpfandrechtliche Sicherheiten, z. B. Grundschulden, Kumulierung: Fördermöglichkeiten aus öffentlichen Haushalten können zusätzlich in Anspruch genommen werden. Die Konditionen gelten auch bei nachrangigem Grundbucheintrag.

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W-W08

Wohnungsbauliche Maßnahmen

KfW-Wohneigentumsprogramm

Wo und wie wird beantragt? Die KfW-Kreditgewährung erfolgt ausschl. über Kreditinstitute (frei wählbar) auf formgebundenem Antragsformular (Vordruck KfW 141660 inkl. statistisches Beiblatt) vor Beginn der Investition. Als Programmnummer ist 124, bei Anträgen zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen die 134 anzugeben. Informationen erteilt: KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069 - 74310 Fax: 069 - 74312944 Infocenter: Tel.: 01801 - 335577 Internet: http://www.kfw.de

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W-W09

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Wohnraum modernisieren - STANDARD und ALTERSGERECHT UMBAUEN

Was wird gefördert? Finanziert werden Modernisierungsmaßnahmen sowie barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand. STANDARD-Maßnahmen - Erwerb von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen, - Modernisierung und Instandsetzung z. B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation, Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einen Teilrückbau, z.B. Dachaufbau - Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, z. B. An- und Ausbau von Balkonen/Loggien, - Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Wohnungszuschnitt - Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten), z. B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen, - Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Fenster, Dämmung, - Behebung baulicher Mängel, z. B. die Reparatur und Erneuerung von Fenstern und Fußböden, Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch notwendigen Maßnahmen (Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.), - bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz - bauliche Maßnahmen zur Verhinderung oder Reduzierung der Radonkonzentration in der Raumluft, Sanierung der Abwasserkanäle einschließlich Dichtheitsprüfung. Bei einem Kauf sind die Kosten für die erfolgten Modernisierungen im Kaufvertrag gesondert auszuweisen. ALTERSGERECHT UMBAUEN Barrierereduzierender oder -freier Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden: - Erschließungssysteme: - Wege zu Gebäuden, Stellplätze, Gebäudezugang, Wohnungszugang, Aufzugsanlagen/mechanische Fördersysteme, Treppenanlagen, Rampen - Maßnahmen in Wohnungen: - Flure innerhalb von Wohnungen, Anpassung der Raumgeometrie von Wohn- und Schlafräumen sowie Küchen, Türen, Fenster, Erschließung bestehender Freisitze - Sanitärräume: - Bewegungsflächen bzw. Raumgeometrie, Sanitärobjekte, Sicherheitssysteme und Vorkehrungen - Sonstiges: - Bedienelemente, Gemeinschaftsräume. Gefördert werden alle im Rahmen der Erweiterung anfallenden Maßnahmen, sofern dabei ein Maß an Barrierefreiheit/-reduzierung hergestellt wird, das der Umsetzung der in der KfW-Anlage Technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen definierten relevanten Förderbausteine entspricht. Die Förderbausteine sind einzeln oder in Kombination mit anderen Bausteinen förderfähig (nur vollständige Förderbausteine und keine Einzelmaßnahmen aus Förderbausteinen).

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W-W09

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Wohnraum modernisieren - STANDARD und ALTERSGERECHT UMBAUEN

In der Variante ALTERSGERECHT UMBAUEN werden Heime, insbesondere Pflege- und Altenwohnheime, die unter den Anwendungsbereich des Heimgesetzes (§ 1 HeimG) oder unter entsprechende Vorschriften nach den Heimregelungen der Länder fallen, nicht finanziert. Nicht gefördert werden in beiden Varianten Ferien- und Wochenendhäuser. Wer wird gefördert? Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden: z. B. Privatpersonen (Eigentümer, Mieter mit Zustimmung des Vermieters auch bei Maßnahmen nach § 554a BGB), Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Eine Förderung von Contracting-Maßnahmen ist möglich. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn bei der Durchführung von STANDARD-Maßnahmen u. a. die geltenden baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachtet werden, - wenn bei der Variante ALTERSGERECHT UMBAUEN die Bestimmungen lt. Anlage technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen erfüllt sind und die Durchführung der Maßnahmen in dieser Variante durch Fachunternehmen erfolgt. Die einzelnen Voraussetzungen sind den Programmbestimmungen zu entnehmen. Hinweis: Der Förderhöchsbetrag wird ab 01.07.2011 auf 75.000 EUR reduziert. Quelle: Informationsmaterial der KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank Wie viel wird gefördert? Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Finanzierungsanteil bis zu 100% der förderfähigen Kosten. Kreditbetrag: STANDARD: max. 100.000 EUR pro Wohneinheit, ALTERSGERECHT UMBAUEN: max. 50.000 EUR pro Wohneinheit, Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre: bis zu 10/2, 20/3 oder 30/5 Jahre bei mind. einem tilgungsfreien Anlaufjahr, Zinssatz: Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage der KfW geltenden Programmzinssatz zugesagt. Sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung. Der Zinssatz wird wahlweise für einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren festgeschrieben. Vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW der durchleitenden Bank ein Prolongationsangebot auf Basis der dann aktuellen Marktzinsen. Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze sind der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 74314214 oder im Internet abgerufen werden kann. 673


W-W09

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Wohnraum modernisieren - STANDARD und ALTERSGERECHT UMBAUEN

Abruffrist/Bereitstellungsprovision: STANDARD: Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage, Bereitstellungsprovision 0,25% pro Monat, ALTERSGERECHT UMBAUEN: Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage, bereitstellungsprovisionsfrei. Danach kann die Abruffrist um max. bis zu 24 Monate verlängert werden. Mit Beginn des 13. Monats nach Darlehenszusage wird eine Bereitstellungsprovision von 0,25% pro Monat fällig. Auszahlung: STANDARD: 96%, ALTERSGERECHT UMBAUEN: 100%, Die Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Bei Krediten in der Programmvariante ALTERSGERECHT UMBAUEN müssen die jeweils abgerufenen Beträge innerhalb von 3 Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden. Tilgung: Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen. Sicherheiten: bankübliche. Kumulierung: Eine Kombination der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Wo und wie wird beantragt? Antragstellung mit Formular Nr. 141660 vor Beginn des Vorhabens bei einem beliebigen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die: KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069 - 74310 Fax: 069 - 74312944 E-Mail: infocenter@kfw.de Infocenter: 01801 - 335577 Internet: http://www.kfw.de Als Programmnummer ist anzugeben: STANDARD: 141 ALTERSGERECHT UMBAUEN: 155 Informationen erteilen die KfW-Beratungszentren in Berlin, Bonn und Frankfurt/Main (Anschriften siehe „Adressenverzeichnis“).

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W-W10

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Energieeffizient Sanieren - Kredit

Was wird gefördert? Das Programm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden einschl. Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Gefördert werden: Sanierung zum KfW-Effizienzhaus: Auf der Grundlage der ab dem 01.10.2009 geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2009) werden vier unterschiedliche Standards gefördert: KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2009) KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009) KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009) KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2009) KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009) oder Einzelmaßnahmen bzw. freie Kombinationen von Einzelmaßnahmen: - Wärmedämmung der Wände, - Wärmedämmung von Dachflächen und/oder von Geschossdecken, - Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller, - Erneuerung der Fenster und Außentüren, - Erneuerung einer Lüftungsanlage, - Erneuerung der Heizung einschl. Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferien- und Wochenendhäuser. Als Sonderförderung können Zuschüsse für die Baubegleitung beantragt werden (siehe WW12). Privatpersonen, die für die Finanzierung keinen Kredit aufnehmen, steht für bestimmte Verwendungszwecke alternativ die Variante Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (W-W11) zur Verfügung. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden, z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Eine Förderung von Contracting-Vorhaben ist möglich.

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W-W10

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Energieeffizient Sanieren - Kredit

Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn für das Wohngebäude vor dem 1. Januar 1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden ist, - wenn die Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt sowie die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden (siehe KfW-Anlage technische Mindestanforderungen). Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus wird die Baubegleitung durch einen Sachverständigen empfohlen, bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen eine Energieberatung (Vor-Ort-Beratung der BAFA). Der Sachverständige muss als Energieberater zugelassen oder eine nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person sein. Quelle: Informationsmaterial der KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank Wie viel wird gefördert? Die Förderung wird als zinsgünstiger Kredit gewährt. Die Höhe beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten einschl. Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung usw.): - max. 75.000 EUR pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bzw. - max. 50.000 EUR pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen. Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre: bis zu 10/2, 20/3 oder 30/5 bei mind. einem tilgungsfreien Anlaufjahr, Zinssatz: bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit fest für die gesamte Kreditlaufzeit, bei längerer Laufzeit ist er fest für die ersten 10 Jahre und wird anschließend neu festgelegt. Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze sind der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 - 74314214 oder im Internet unter http://www.kfw.de abgerufen werden kann. Auszahlung: 100%. Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden folgende Tilgungszuschüsse gewährt: KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2009): 12,5% des Zusagebetrages, KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009): 10,0% des Zusagebetrages, KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009): 7,5% des Zusagebetrages, KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2009): 5,0% des Zusagebetrages, KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009) 2,5% des Zusagebetrages. Kumulierung: Eine Kombination der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Für eine Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme kann jedoch kein Zuschuss der BAFA aus dem Marktanreizprogramm (E-E10) für die gleiche Heizungskomponente in Anspruch genommen werden. Eine Kombination mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung“ ist möglich.

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W-W10

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Energieeffizient Sanieren - Kredit

Wo und wie wird beantragt? Antragstellung auf Formular Nr. 141660 vor Beginn des Vorhabens bei einem beliebigen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die: KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069 - 74310 Fax: 069 - 74312944 E-Mail: infocenter@kfw.de Infocenter: 01801 - 335577 Internet: http://www.kfw.de Als Programmnummer ist anzugeben: KfW-Effizienzhaus (EnEV2009): 151 Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmenkombinationen: 152 Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht. Ausnahmen bei Baudenkmälern oder aufgrund öffentlich erhaltenswerter Bausubstanz: Mit Antragstellung bei der KfW ist der Antrag auf Ausnahme bei einem regionalen Partner der Deutschen Energieagentur GmbH (dena) zu stellen. Informationen im Internet unter http://www.zukunft-haus.info. Direkt bei der KfW zu beantragen sind die Zuschüsse für Baubegleitung, den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen sowie die Heizungsoptimierung. Informationen erteilen die KfW-Beratungszentren in Berlin, Bonn und Frankfurt/Main (Anschriften siehe „Adressenverzeichnis“).

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W-W11

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss

Was wird gefördert? Das Programm fördert Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Durch Zuschüsse mitfinanziert werden: Sanierung zum KfW-Effizienzhaus Auf der Grundlage der ab dem 01.10.2009 geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2009) werden fünf unterschiedliche Standards gefördert: KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2009) KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009) KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009) KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2009) KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009) oder Einzelmaßnahmen bzw. freie Kombinationen von Einzelmaßnahmen - Wärmedämmung der Wände, - Wärmedämmung von Dachflächen und/oder von Geschossdecken, - Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller, - Erneuerung der Fenster und Außentüren, - Erneuerung einer Lüftungsanlage, - Erneuerung der Heizung einschl. Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferien- und Wochenendhäuser. Für alle Fördermaßnahmen steht auch die Kreditvariante im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (W-W10) zur Verfügung. Als Sonderförderung können Zuschüsse für die Baubegleitung beantragt werden (siehe WW12). Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind: - Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern (max. 2 Wohneinheiten), - Erwerber (natürliche Personen) von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, - Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften sowie - Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer.

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W-W11

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss

Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn für das Wohngebäude vor dem 1. Januar 1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet worden ist, - wenn die Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt sowie die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden (siehe KfW-Anlage technische Mindestanforderungen). Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus wird die Baubegleitung durch einen Sachverständigen empfohlen, bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen eine Energieberatung (Vor-Ort-Beratung der BAFA). Der Sachverständige muss als Energieberater zugelassen oder eine nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person sein. Quelle: Informationsmaterial der KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses. Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden folgende Zuschüsse gewährt: KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2009): 17,5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 13.125 EUR pro Wohneinheit, KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2009): 15,0% der förderfähigen Investitionskosten, max. 11.250 EUR pro Wohneinheit, KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009): 12,5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 9.375 EUR pro Wohneinheit, KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2009): 10% der förderfähigen Investitionskosten, max. 7.500 EUR pro Wohneinheit, KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009): 7,5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 5.625 EUR pro Wohneinheit, für Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen: 5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500 EUR pro Wohneinheit. Der Zuschuss muss mind. 300 EUR betragen. Kumulierung: Die Kombination mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren - Kredit (WW10) ist nicht möglich, jedoch die Kombination mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung“ (W-W12). Weitere Kombinationsmöglichkeiten bzw. auch Ausschlüsse sind den Programmbestimmungen zu entnehmen.

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W-W11

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss

Wo und wie wird beantragt? Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme (die Programmnummer lautet 430) unter Verwendung der Antragsformulare zu richten an die: KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069 - 74310 Fax: 069 - 74312944 Infocenter: 01801 - 335577 Internet: http://www.kfw.de Bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz geltende Ausnahmeregelungen sind bei der KfW zu erfragen.

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W-W12

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung

Was wird gefördert? Gewährt wird ein Zuschuss für die qualifizierte Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen während der Sanierungsphase. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferien- und Wochenendhäuser. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden (z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen/Wohnungsgenossenschaften sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts). Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn im Programm „Energieeffizient Sanieren - Kredit“ (Programmnummer 151/152) bzw. „Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss“ (Programmnummer 430) eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder mehr als eine Einzelmaßnahme durchgeführt wird, - wenn der Sachverständige als Energieberater zugelassen oder eine nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person ist. Hinweis: Aufwendungen für eine umfassende Energieberatung können im Rahmen des BAFA-Programms „Vor-Ort-Beratung“ (siehe E-B06) separat gefördert werden. Sie können nicht in die Baubegleitung einbezogen werden. Quelle: Informationsmaterial der KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt für die Baubegleitung 50% der förderfähigen Kosten, max. jedoch 2.000 EUR pro Antragsteller und Investitionsvorhaben. Für alle Zuschüsse gilt die Bagatellgrenze von 150 EUR. Kumulierung: Die Kombination des Zuschusses mit dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ (Programmnummer 151/152/430) ist möglich, sofern keine Doppelförderung vorliegt.

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W-W12

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung

Wo und wie wird beantragt? Anträge sind spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme (die Programmnummer lautet 431) zu stellen bei der: KfW Privatkundenbank / KfW Kommunalbank Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069 - 74310 Fax: 069 - 74312944 Infocenter: 01801 - 335577 Internet: http://www.kfw-foerderbank.de

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W-W13

Wohnungsbauliche Maßnahmen

Wohngeld

Was wird gefördert? Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbstgenutzten Wohnraum. Er hilft, unzumutbare Belastungen für den Mieter und Eigentümer zu verhindern. Die Miete oder Belastung soll in einem angemessenen Verhältnis zum Familieneinkommen stehen. Gewährt werden: - Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, - Lastenzuschuss für Eigenheim/Eigentumswohnung. Wer wird gefördert? Mieter und Untermieter einer Wohnung, Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Empfänger von Transferleistungen sowie die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Voraussetzungen für den Wohngeldanspruch erfüllt sind, - wenn bestimmte Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Fristen: Wohngeld wird grundsätzlich zum 1. des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt worden ist. Hinweis: Nähere Informationen sind der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2009 - WoGVwV 2009, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 73a vom 15. Mai 2009, zu entnehmen. Quelle: Wohngeldgesetz (WoGG) Wie viel wird gefördert? In Abhängigkeit von Familieneinkommen, Haushaltsgröße und der Höhe der Kaltmiete bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Mietzuschuss: richtet sich nach der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, dem Gesamteinkommen, der zuschussfähigen Miete, Lastenzuschuss: richtet sich nach der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, dem Gesamteinkommen, der zuschussfähigen Belastung (Belastung aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst - Zinsen und Tilgung -). Wo und wie wird beantragt? Auf amtlichen Formularen mit div. Unterlagen bei den Wohngeldstellen der: Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern 683


Notizen

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Anhang Anhang

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Notizen

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Verzeichnis wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen

Anhang

Evaluierte Wissenschaftliche wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen Forschungseinrichtungen zutreffend für die Programme T-L04 T-L10 bis T-L07 T-L15 Für die Richtlinie (siehe T-L04) „Förderung der Infrastruktur in Forschung und Entwicklung“: Institut für Photorische Technologien e. V. (IPHT) Postfach 100239 07702 Jena Leipniz-Institut für Altersforschung – Fritz-Lipmann-Institut e. V. (FLI) Beutenbergstraße 11 07745 Jena Leipniz-Institut für Naturstoff-Forschung und Infektionsbiologie – Hans-Knöll-Institut e. V. (HKI) Beutenbergstraße 11a 07745 Jena Institut für Bioprozess- und Analysenmesstechnik e. V. (IBA) Rosenhof 37308 Heiligenstadt Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. PSF 200733 80007 München Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) PSF 101062 80084 München Institut für Mikroelektronik- und Mechatronik-Systeme gemeinnützige GmbH (IMMS) Ehrenbergstraße 27 98693 Ilmenau Ernst-Abbe-Stiftung Forstweg 31 07745 Jena

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Anhang

Verzeichnis wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen

Wissenschaftliche WissenschaftlicheForschungseinrichtungen Forschungseinrichtung Verzeichnis wissenschaftlicher zutreffend fürForschungseinrichtungen die Programme T-L04 bis T-L07 T-L08 für die Richtlinie (siehe T-L05) „Förderung der Durchführung und Veröffentlichung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“: die o. g. Forschungseinrichtungen (außer Ernst-Abbe-Stiftung) und zusätzlich: Senckenbergische Forschungsstation für Quartärpaläontologie Weimar Am Jakobshof 4 99423 Weimar und BioInstrumente Jena e. V. Winzlaer Straße 2 07743 Jena für die Richtlinie (siehe T-L06) „Vergabe des Thüringer Forschungspreises“: die in den Anlagen 1 und 2 genannten Einrichtungen für die Richtlinie (siehe T-L07) „Landesprogramm ProExzellenz“: die staatlichen Thüringer Hochschulen, die in der Anlage der Ausschreibung aufgeführten wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen sowie wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen gem. der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung (siehe T-L01)

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Anhang

Verzeichnis der SIGNO-Partner Aktuelle Liste der SIGNO-Partner Baden-Württemberg: InTraCoM GmbH Herr Andreas Zagos Sigmaringer Straße 35 70567 Stuttgart (Möhringen) Tel.: 0711 - 7973280 E-Mail:zagos@intracomgroup.de Internet: http://www.intracomgroup.de Moser & Partner GmbH Technische Unternehmensberatung Herrn Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Robert Moser In der Spöck 6 77656 Offenburg Tel.: 0781 - 62010 E-Mail: info@moser-partner.de Internet: http://www.moser-partner.de Steinbeis-Transferzentrum - INFOTHEK Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Müller Gerberstraße 63 78050 Villingen-Schwenningen Tel.: 07721 - 878653 E-Mail: mueller@steinbeis-infothek.de Internet: http://www.steinbeis-infothek.de Bayern: Innovations- und Gründerzentrum Bamberg GmbH Herrn Konrad Bastian Kronacher Straße 41 96052 Bamberg Tel.: 0951 - 96490 E-Mail: info@igzbamberg.de Internet: http://www.igzbamberg.de

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Anhang

Verzeichnis der SIGNO-Partner Aktuelle Liste der SIGNO-Partner

PAVIS e. G. Verrechnungs-, Informations- und Serviceorganisation der Patentanwälte in der Bundesrepublik Deutschland e. G. Frau PAin. Gudrun Skupch Gautinger Straße 10 Creativ Center 82319 Starnberg Tel.: 08151 - 916820 E-Mail: mail@pavis.de Internet: http://www.pavis.de TÜV Rheinland Consulting GmbH Patente und Normen Geschäftsstelle Hof Frau Petra Leupold Fabrikzeile 21 95028 Hof Tel.: 09281 - 737553 E-Mail: petra.leupold@de.tuv.com Internet: www.patente.lga.de Geschäftsstelle Nürnberg Herr Dipl-Ing. (FH) Bruno Götz Frau Verena Schwandner Tillystraße 2 90431 Nürnberg Tel.: 0911 - 6554921 E-Mail: bruno.goetz@de.tuv.com Geschäftsstelle München Herr Dipl.-Ing. Christian Baunach Moosacherstraße 56a 80809 München Te.: 089 - 37428174 E-Mail: christian.baunach@de.tuv.com

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Anhang

Verzeichnis der SIGNO-Partner Aktuelle Liste der SIGNO-Partner Rhön Saale Gründer- und Innovationszentrum Verwaltungs GmbH (RSG Bad Kissingen Herr Dr. Matthias Wagner Sieboldstraße 7 97688 Bad Kissingen Tel.: 0971 - 7236136 E-Mail: wagner@rsg-bad-kissingen.de Internet: http://www.rsg-bad-kissingen.de Technologie- und Gründerzentrum (TGZ) Würzburg Herr Dr. Alexander Zöller Frau Daniela Zaschka Sedanstraße 27 97082 Würzburg Tel.: 0931 - 4194350 E-Mail: info@tgz-wuerzburg.de Internet: http://www.tgz-wuerzburg.de Winter, Brandl, Fürniss, Hübner, Röss, Kaiser, Polte - Partnerschaft Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Herrn Dr. Willi Polte Bavariaring 10 80336 München Tel.: 089 - 54301609 E-Mail: wpolte@wbetal.de Internet: http://www.wbtal.de Berlin: TSB Innovationsagentur Berlin GmbH Herrn Dipl.-Ing. Siegfried Helling Ludwig Ehrhard Haus Fasanenstraße 85 10623 Berlin Tel.: 030 - 46302479 E-Mail: helling@technologiestiftung-berlin.de Internet: http://www.technologiestiftung-berlin.de

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Anhang

Verzeichnis der SIGNO-Partner Aktuelle Liste der SIGNO-Partner

Berlin/Brandenburg: ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH Frau Dipl.-Ing. Verena Klemz Steinstraße 104-106 14480 Potsdam Tel.: 0331 - 6603825 E-Mail: verena.klemz@zab-brandenburg.de Internet: http://www.zab-brandenburg.de Hamburg: HKS Handelskammer Hamburg Service GmbH IPC - Innovations- und Patent-Centrum Herrn Dipl.-Chem. Wulf-Erich Damrau Adolphsplatz 1 20457 Hamburg Tel.: 040 - 36138797 E-Mail: wulferich.damrau@hk24.de Internet: http://www.hk24.de/ipc Hessen: GINo Gesellschaft für Innovation Nordhessen mbH Patentinformationszentrum Frau Dr. Heike Krömker Gottschalkstraße 22 34127 Kassel Tel.: 0561 - 8043482 E-Mail: kroemker@piz-kassel.de Internet: http://www.piz-kassel.de HA Hessen Agentur GmbH Herrn Dipl.-Geogr. Jürgen Schilling Abraham-Lincoln-Straße 38-42 65189 Wiesbaden Tel.: 0611 - 7748362 E-Mail: juergen.schilling@ibh-hessen.de Internet: http://www.hessen-agentur.de

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Anhang

Verzeichnis der SIGNO-Partner Aktuelle Liste der SIGNO-Partner Mecklenburg-Vorpommern: ATI - ATI Küste GmbH Gesellschaft für Technologie und Innovation Geschäftsstelle Stralsund Herrn Dipl.-Phys. Jürgen Howe Heinrich-Mann-Straße 11 18435 Stralsund Tel.: 03831 - 367839 E-Mail: stralsund@ati-kueste.de Geschäftsstelle Rostock Herrn Dr.-Ing. Uwe Wurdel Schonenfahrerstraße 5 18057 Rostock Tel.: 0381 - 128870 E-Mail: rostock@ati-kueste.de Internet: http://www.ati-kueste.de ATI Westmecklenburg GmbH Agentur für Technologietransfer und Innovationsförderung GmbH Frau Steffi Groth Hagenower Straße 37 19061 Schwerin Tel.: 0385 3993770 E-Mail: groth@ati-mv.de Niedersachsen: Erfinderzentrum Norddeutschland (EZN) GmbH Herrn Dipl.-Ing. Peter Steuerberg Theaterstraße 2 30159 Hannover Tel.: 0511 - 8503080 E-Mail: steuerberg@ezn.de Internet: http://www.ezn.de

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Anhang

Verzeichnis der SIGNO-Partner Aktuelle Liste der SIGNO-Partner

Heidrun Stubbe GmbH Information & Innovation Frau Dipl.-Kffr. Heidrun Stubbe Werner-von-Siemens-Straße 19 49124 Georgsmarienhütte Tel.: 05401 - 339977 E-Mail: info@stubbe.de Internet: http://www.stubbe.de Wolfsburg AG InnovationsCampus Herr Axel Kommander Major-Hirst-Straße 11 38442 Wolfsburg Tel.: 05361 - 8971228 E-Mail: Axel.Kommander@wolfsburg-ag.com Internet: http://www.wolfsburg-ag.com Nordrhein-Westfalen: AGIT - Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH Frau Dipl.-Betriebsw. Havva Coskun Technologiezentrum am Europaplatz Dennewartstraße 25-27 52068 Aachen Tel.: 0241 - 9631027 E-Mail: h.coskun@agit.de Internet: http://www.agit.de ATHENA Technologie Beratung GmbH Herrn Dipl.-Wirtsch.-Ing. Thomas Müller Weikenweg 24 33106 Paderborn Tel.: 05251 - 3906560 E-Mail: thomas.müller@myathena.de Internet: http://www.myathena.de

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Anhang

Verzeichnis der SIGNO-Partner Aktuelle Liste der SIGNO-Partner IHC International Management Consultants GmbH Frau Dipl.-Ing. Irmgard Hoster Ruhrallee 185 45136 Essen Tel.: 0201 - 8945420 E-Mail: irmgard.hoster@ihc-consulting.de Internet: http://www.ihc-consulting.de TEPAC Technologie- und Patent-Consulting Herr Dipl.-Wirtsch.-Ing. Eberhard Kübel Heide 22 41564 Kaarst Tel.: 021031 - 7186681 E-Mail: info@tepac.de Internet: http://www.tepac.de WIND Wissenschaftlicher Informationsdienst GmbH Herrn Dipl.-Chem. Ulrich Kämper Hohenzollernring 12 50672 Köln Tel.: 0221 - 9259560 E-Mail: wind@wind-gmbh.com Internet: http://www.wind-gmbh.com Rheinland-Pfalz: IHK Zetis GmbH Zentrum für Technologie- und Innovationsberatung Südwest Herrn Dipl.-Ing. Bernd Heß Europaallee 10 67657 Kaiserslautern Tel.: 0631 – 3031230 E-Mail: info@zetis.de Internet: http://www.zetis.de

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Anhang

Verzeichnis der SIGNO-Partner Aktuelle Liste der SIGNO-Partner

IMG Innovations-Management GmbH Herr Dr. Klaus Kobek Kurt-Schumacher-Straße 74a 67663 Kaiserslautern Tel.: 0631 – 3166850 E-Mail: kobek@img-rlp.de Internet: http://www.img-rlp.de Saarland: Zentrale für Produktivität und Technologie Saar e. V. Frau Dipl.-Ing. Sabine Betzholz-Schlüter Franz-Josef-Röder-Straße 9 66119 Saarbrücken Tel.: 0681 - 9520474 E-Mail: sabine.betzholz-schlueter@zpt.de Internet: http://www.zpt.de Sachsen: AGIL Agentur für Innovationsförderung und Technologietranfer GmbH Leipzig Herr Günther Fleck Lessingstraße 2 04109 Leipzig Tel.: 0341 - 26826631 E-Mail: patent@agil-leipzig.de Internet: www.agil-leipzig.de BTI - Technologieagentur Dresden GmbH Herrn Dipl.-Ing. Michael Naumann Gostritzer Straße 61/63 01217 Dresden Tel.: 0351 - 8717560 / -7555 E-Mail: naumann@bti-dresden.de Internet: http://www.bti-dresden.de

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Anhang

Verzeichnis der SIGNO-Partner Aktuelle Liste der SIGNO-Partner

GWT-TUD GmbH Gesellschaft für Wissens- und Technologietransfe der TU Dresden mbH Frau Beate-Victoria Ermisch Chemnitzer Straße 48b 01187 Dresden Tel.: 0351 - 87341568 E-Mail: beate.ermisch@GWTonline.de Internet: www.gwtonline.de Sachsen-Anhalt: ESA Erfinderzentrum Sachsen-Anhalt GmbH Herrn Dipl.-Ing. Jürgen Weigt Bruno-Wille-Straße 9 39108 Magdeburg Tel.: 0391 - 7443533 E-Mail: weigt@esa-md.de Internet: http://www.esa-md.de Schleswig-Holstein: WTSH- Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH Herr Dipl..-Phys. Joachim Bergmann Lorentzendamm 24 24103 Kiel Tel.: 0431 - 66666832 E-Mail: jbergmann@wtsh.de Internet: www.wtsh.de Thüringen: Technische Universität Ilmenau PATON - Landespatentzentrum Thüringen Frau Dipl.-Jur. Sabine Milde Langewiesener Straße 37 98684 Ilmenau Tel.: 03677 - 694503 E-Mail: paton@paton.tu-ilmenau.de Internet: http://www.paton.tu-ilmenau.de

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Anhang

Verzeichnis der SIGNO-Partner Aktuelle Liste der SIGNO-Partner

TGF Schmalkalden Technologie- und Gründer-Förderungsgesellschaft Frau Roswitha Lincke Allendestraße 68 98574 Schmalkalden Tel.: 03683 - 798103 E-Mail: lincke@vw.tgf-schmalkalden.de Internet: http://www.tgf-schmalkalden.de

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Adressenverzeichnis

Anhang

Verzeichnis wichtiger Adressen Abschnitt

Seite

Ministerien und Staatskanzlei Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .701 Ministerien der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .702 Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .704 GFAW mbH Regionalstelle für Arbeitsmarktpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .704 Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .705 LEG - Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .705 Bundesagentur für Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .705 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .705 Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen in Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .706 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .708 Kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6a SGB II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .710 Thüringer Landwirtschaftsämter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .710 Flurordnung / Bodenverwertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .710 Thüringer Landesverwaltungsamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .711 Abteilungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .711 Thüringer Landesfinanzdirektion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .711 Finanzämter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .712 Hauptzollämter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .712 Landesamt für Bau und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .713 Thüringer Straßenbauämter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .713 Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .713 Thüringer Landesbergamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .713 Biosphärenreservat „Rhön" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .714 Biosphärenreservat „Vessertal“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .714 Nationalpark Hainich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .714 Naturparks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .714 Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .714 Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .715 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .715 Thüringer Landesforstverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .715 Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau (LVG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .715 Thüringer Fernwasserversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .715 Soziale Einrichtungen und Träger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .715 Landratsämter/Stadtverwaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .717 RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .722 Bundesamt für Wirtschaft und zugelassene Leitstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .722 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .723 KfW Bankengruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .723 PricewaterhouseCoopers AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .723 EU-Beratungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .724 Europäische Investitionsbank (EIB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .724 Europäisches Informations-Zentrum (EIZ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .724 Thüringer Aufbaubank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .724 bm-t beteiligungsmanagement thüringen gmbh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .724 Bürgschaftsbank Thüringen GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .725 Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .725 Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .725 Industrie- und Handelskammern Thüringens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .725 Handwerkskammern Thüringens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .725 Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk Erfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .726 Kreishandwerkerschaften in Ostthüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .726 Kreishandwerkerschaften in Südthüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .727 Wirtschaftsverbände in Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .727

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Adressenverzeichnis Notizen

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Anhang


Adressenverzeichnis

Anhang

Verzeichnis wichtiger Adressen Ministerien und Staatskanzlei Thüringen Thüringer Staatskanzlei PF 900253 99105 Erfurt Regierungsstraße 73 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 37900 Internet: http://www.thueringen.de/de/tsk Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Beauftragte der Thüringer Landesregierung für die Gleichstellung von Frau und Mann PF 900354 99106 Erfurt Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 37900 Internet: http://www.thueringen.de/de/gb Thüringer Innenministerium PF 900131 99104 Erfurt Steigerstraße 24 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 37900 Internet: http://www.thueringen.de/de/tim Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Dienstgebäude 1 (Hauptgebäude) PF 900365 99106 Erfurt Beethovenplatz 3 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 37900 Internet: http://www.thueringen.de/de/tmlfun

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Abteilung Forsten, Naturschutz, Ländlicher Raum Dienstgebäude 2 PF 900365 99106 Erfurt Hallesche Straße 16 99085 Erfurt Tel.: 0361 - 37900 Internet: http://www.thueringen.de/de/tmlfun Thüringer Finanzministerium PF 900461 99107 Erfurt Ludwig-Erhard-Ring 7 99099 Erfurt Tel.: 0361 - 3796153 Internet: http://www.thueringen.de/de/tfm Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie PF 900225 99105 Erfurt Max-Reger-Straße 4-8 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 37900 Internet: http://www.thueringen.de/de/tmwat Thüringer Justizministerium PF 100151 99001 Erfurt Werner-Seelenbinder-Straße 5 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 3795000 Internet: http://www.thueringen.de/de/justiz

701


Anhang

Adressenverzeichnis Verzeichnis wichtiger Adressen

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit PF 900354 99106 Erfurt Werner-Seelenbinder-Straße 6 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 37900 Internet: http://www.thueringen.de/de/tmsfg Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur PF 900463 99107 Erfurt Werner-Seelenbinder-Straße 7 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 37900 Internet: http://www.thueringen.de/de/tmbwk Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Thüringer Staatskanzlei PF 900253 99105 Erfurt Regierungsstraße 73 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 37900 Internet: http://www.thueringen.de/de/tsk Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Leitungsbereich, Zentralabteilung, Verkehr Dienstgebäude 1 PF 900362 99106 Erfurt Werner-Seelenbinder-Straße 8 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 37900 Internet: http://www.thueringen.de/de/tmblv

Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Dienstgebäude 2 PF 900362 99106 Erfurt Steigerstraße 24 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 37900 Internet: http://www.thueringen.de/de/tmblv Ministerien der Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Stresemannstraße 94 10963 Berlin Dahlmannstraße 4 53113 Bonn Tel.: 0228 - 995350 Fax: 0228 - 5353500 Internet: http://www.bmz.de Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Villemombler Straße 76 53123 Bonn Scharnhorststraße 34-37 10115 Berlin Tel.: 030 -186150 Fax: 030 - 186157010 Internet: http://www.bmwi.de Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Friedrichstraße 108 10117 Berlin Rochusstraße 1 53123 Bonn Tel.: 0228 - 99 4410 Fax: 0228 - 994411921 Internet: http://www.bmg.bund.de

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Adressenverzeichnis

Anhang

Verzeichnis wichtiger Adressen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Robert-Schumann-Platz 1 53175 Bonn Invalidenstraße 44 10115 Berlin Tel.: 030 - 183000 Fax: 030 - 183001942 Internet: http://www.bmvbs.de

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Hannoversche Straße 28-30 10115 Berlin Heinemannstraße 2 53175 Bonn Tel.: 0228 - 99570 Fax: 0228 - 995783601 Internet: http://www.bmbf.de

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Wilhelmstraße 54 10117 Berlin Rochusstraße 1 53123 Bonn Tel.: 0228 - 995290 Fax: 0228 - 995293179 Internet: http://www.bmelv.de

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Rochusstraße 8-10 53123 Bonn Glinkastraße 24 10178 Berlin Tel.: 030 - 185550 Fax: 030 - 185554400 Internet: http://www.bmfsfj.de

Bundesministerium der Finanzen (BMF) Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Tel.: 030 -186820 Fax: 030 - 186824248 Internet: http://www.bundesfinanzministerium.de Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Alexanderstraße 3 10178 Berlin Robert-Schumann-Platz 3 53175 Bonn Tel.: 0228 - 993050 Fax: 0228 - 993053225 Internet: http://www.bmu.bund.de

Bundesministerium des Innern (BMI) Graurheindorfer Str. 198 53117 Bonn Alt Moabit 101 D 10559 Berlin Tel.: 030 - 186810 Fax: 030 - 186812926 Internet: http://www.bmi.bund.de Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Rochusstraße 1 53123 Bonn Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Tel.: 030 - 185270 Fax: 030 - 185271830 Internet: http://www.bmas.de

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Anhang

Adressenverzeichnis Verzeichnis wichtiger Adressen

Auswärtiges Amt Adenauerallee 99-103 53113 Bonn Werderscher Markt 1 10117 Berlin Tel.: 030 - 18170 Fax: 030 - 18173402 Internet: http://www.auswaertiges-amt.de

GFAW mbH Regionalstelle für Arbeitsmarktpolitik

Bundesministerium der Justiz (BMJ) Mohrenstraße 37 10117 Berlin Tel.: 030 - 185800 Fax: 030 - 185809525 Internet: http://www.bmj.de

GFAW mbH Regionalbüro Prof.-Hermann-Klare-Straße 6 07407 Rudolstadt Tel.: 03672 - 308308

GFAW mbH Regionalstelle für Arbeitsmarktpolitik Friedrich-Engels-Straße 7 07545 Gera Tel.: 0365 - 824230

GFAW mbH Regionalstelle für Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Arbeitsmarktpolitik Mauerstraße 8 Stauffenbergstraße 18 98527 Suhl 10785 Berlin Tel.: 03681 - 393330 Fontainengraben 150 53113 Bonn GFAW mbH Regionalstelle für Tel.: 0228 - 1200 Arbeitsmarktpolitik Fax: 0228 - 1205357 Hüpedenweg 52 Internet: http://www.bmvg.de 99734 Nordhausen Tel.: 03631 - 61820 Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats GFAW mbH Thüringen mbH (GFAW) Regionalbüro Helenenstraße 4 Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen 99817 Eisenach Tel.: 03691 - 29500 mbH (GFAW) Warsbergstraße 1 GFAW mbH 99092 Erfurt Regionalbüro Tel.: 0361 - 22230 Charlottenstraße 4 Internet: http://www.gfaw-thueringen.de 98617 Meiningen Tel.: 03693 - 876314

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Adressenverzeichnis

Anhang

Verzeichnis wichtiger Adressen Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Peterstraße 1 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 7892350 Internet: http://www.stift-thueringen.de LEG - Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH LEG - Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH Mainzerhofstraße 12 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 56030 Fax: 0361 - 5603329 Internet: http://www.leg-thueringen.de Bundesagentur für Arbeit Regionale Einkaufszentren Regionales Einkaufszentrum BerlinBrandenburg, Sachsen-Anhalt- Thüringen Friedrichstraße 34 10969 Berlin Tel.: 030 - 5555993942 Fax: 030 - 5555993977 Regionales Einkaufszentrum NRW Josef-Gockeln-Straße 7 40474 Düsseldorf Tel.: 0211 - 4306728 Fax: 0211 - 4306777

Regionales Einkaufszentrum SÜDWEST Saonestraße 2-4 60528 Frankfurt Tel.: 069 - 6670172 Fax: 069 - 6670366 Regionales Einkaufszentrum BB / SAT Niederlassung Halle Schopenhauerstraße 2 06114 Halle Tel.: 0345 - 52496569 Fax: 0345 - 52496591 Regionales Einkaufszentrum Nord Postfach 3747 30037 Hannover Tel.: 0511 - 98854595 Fax: 0511 - 98857815 Regionales Einkaufszentrum Bayern Regensburger Straße 100/104 90478 Nürnberg Tel.: 0911 - 1798278 Fax: 0911 - 179908512 Regionales Einkaufszentrum SÜDWEST Niederlassung Stuttgart Jägerstraße 14-18 70174 Stuttgart Tel.: 0711 - 9202960 Fax: 0711 - 9202970 Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen-AnhaltThüringen Agentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen PF 110461 06018 Halle

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Anhang

Adressenverzeichnis Verzeichnis wichtiger Adressen

Frau-von-Selmnitz-Straße 6 06110 Halle Tel.: 0345 - 13320 Fax: 0345 - 1332555 Internet: http://www.arbeitsagentur.de

Geschäftsstelle Sömmerda Poststraße 2 99610 Sömmerda Tel.: 03634 - 3670

Geschäftsstelle Weimar Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen Eduard-Rosenthal-Straße 43 99423 Weimar in Thüringen Tel.: 03643 - 4510 Agentur für Arbeit Altenburg Agentur für Arbeit Gera Agentur für Arbeit Altenburg Agentur für Arbeit Gera PF 1152 PF 1465 04581 Altenburg 07504 Gera Fabrikstraße 30 Reichsstraße 15 04600 Altenburg 07545 Gera Tel.: 03447 - 5800 Tel.: 0365 - 8570 Geschäftsstelle Schmölln Geschäftsstelle Greiz Lohsenstraße 43 Bruno-Bergner-Straße 19/20 04626 Schmölln 07973 Greiz Tel.: 034491 - 57990 Tel.: 03661 - 6230 Agentur für Arbeit Erfurt Geschäftsstelle Lobenstein Poststraße 23a Agentur für Arbeit Erfurt 07356 Lobenstein PF 900121 Tel.: 036651 - 700 99104 Erfurt Max-Reger-Straße 1 Geschäftsstelle Schleiz 99096 Erfurt Pahlhornstraße 6 Tel.: 0361 - 3020 07907 Schleiz Tel.: 03663 - 4340 Geschäftsstelle Apolda Herderstraße 10 Geschäftsstelle Zeulenroda-Triebes 99510 Apolda Untere Höhlerreihe 4 Tel.: 03644 - 5310 07937 Zeulenroda Tel.: 036628 - 8630 Geschäftsstelle Arnstadt Bierweg 2 99310 Arnstadt Tel.: 03628 - 61050

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Adressenverzeichnis

Anhang

Verzeichnis wichtiger Adressen Agentur für Arbeit Gotha Agentur für Arbeit Gotha PF 100201 99852 Gotha Schöne Aussicht 5 99867 Gotha Tel.: 03621 - 420 Geschäftsstelle Bad Langensalza Molkereistraße 1a 99947 Bad Langensalza Tel.: 03603 - 8180 Geschäftsstelle Eisenach Ernst-Thälmann-Straße 78a 99817 Eisenach Tel.: 03691 - 8600 Geschäftsstelle Mühlhausen Thomas-Müntzer-Straße 14 99974 Mühlhausen Tel.: 03601 - 46200 Agentur für Arbeit Jena Agentur für Arbeit Jena Stadtrodaer Straße 1 07747 Jena Tel.: 03641 - 3790 Geschäftsstelle Eisenberg Carl-von-Ossietzky-Straße 15a 07607 Eisenberg Tel.: 036691 - 490 Geschäftsstelle Pößneck Gerberstraße 28 07381 Pößneck Tel.: 03647 - 46750

Geschäftsstelle Rudolstadt Breitscheidstraße 133 07407 Rudolstadt Tel.: 03672 - 35750 Geschäftsstelle Saalfeld Bahnhofstraße 5 07318 Saalfeld Tel.: 03671 - 53200 Geschäftstelle Stadtroda Heinrich-Heine-Straße 15b 07646 Stadtroda Tel.: 036428 - 6900 Agentur für Arbeit Nordhausen Agentur für Arbeit Nordhausen PF 100662 99726 Nordhausen Uferstraße 2 99734 Nordhausen Tel.: 03631- 6500 Geschäftsstelle Leinefelde Siemensstraße 8 37327 Leinefelde Tel.: 03605 - 51400 Geschäftsstelle Sondershausen Frankenhäuser Straße 4 99706 Sondershausen Tel.: 03632 - 6160 Agentur für Arbeit Suhl Agentur für Arbeit Suhl Werner-Seelenbinder-Straße 8 98529 Suhl Tel.: 03681- 8200

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Anhang

Adressenverzeichnis Verzeichnis wichtiger Adressen

Geschäftsstelle Bad Salzungen Erzberger Allee 12 36433 Bad Salzungen Tel.: 03695 - 6620

04600 Altenburg Tel.: 03447 - 58657

Geschäftsstelle Hildburghausen Puschkinplatz 6 98646 Hildburghausen Tel.: 03685 - 7860

Jobcenter Erfurt Max-Reger-Straße 1 99096 Erfurt Tel.: 01801 - 00255202420

Geschäftsstelle Ilmenau Schwanitzstraße 2a 98693 Ilmenau Tel.: 03677 - 64410

Ilm-Kreis

Geschäftsstelle Meiningen Günter-Raphael-Straße 9a 98617 Meiningen Tel.: 03693 - 8530 Geschäftsstelle Neuhaus am Rennweg Sonneberger Straße 2 98724 Neuhaus am Rennweg Tel.: 03679 - 79140

Erfurt

Jobcenter Ilm-Kreis Bierweg 2 99310 Arnstadt Tel.: 01801 - 00255350962 Sömmerda Jobcenter Sömmerda Poststraße 2 99610 Sömmerda Tel.: 01801 - 00255450147 Weimar und Weimarer Land

Geschäftsstelle Schmalkalden Eichelbach 1 98574 Schmalkalden Tel.: 03683 - 69560 Geschäftsstelle Sonneberg Bahnhofstraße 44-48 96515 Sonneberg Tel.: 03675 - 89030 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Jobcentern Weimar Eduard-Rosenthal-Straße 43 99423 Weimar Tel.: 01801 - 00255550297 Gera Jobcenter Gera Reichsstraße 15 07545 Gera Tel.: 01801 - 00295450700

Altenburger Land Agentur für Arbeit Altenburg Fabrikstraße 30 708


Adressenverzeichnis

Anhang

Verzeichnis wichtiger Adressen Greiz

Nordhausen

Jobcenter Greiz Weberstraße 1 07973 Greiz Tel.: 01801 - 00295550100

Jobcenter Nordhausen Uferstraße 2 99734 Nordhausen Tel.: 03631 - 650129

Saale-Orla-Kreis

Kyffhäuserkreis

Jobcenter Saale-Orla-Kreis Pahlhornstraße 1 07907 Schleiz Tel.: 01801 - 00295650250

Jobcenter Kyffhäuserkreis Artern Schachtstrasse 45 99706 Sondershausen Tel.: 03632 - 616175

Eisenach

Suhl

Jobcenter Eisenach Ernst-Thälmann-Staße 78a 99817 Eisenach Tel.: 01801 - 00262650285

Jobcenter Suhl Werner-Seelenbinder-Straße 8 98529 Suhl Tel.: 03681 - 822962

Unstrut-Hainich-Kreis

Hildburghausen

Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis Brunnenstraße 94 99974 Mühlhausen Tel.: 0180 - 100262750000

Jobcenter Landkreis Hildburghausen Puschkinplatz 6 98646 Hildburghausen Tel.: 01801 - 00292050302

Saale-Holzland-Kreis

Sonneberg

Jobcenter Saale-Holzland-Kreis (SHK) Carl-von-Ossietzki-Straße 15a 07607 Eisenberg Tel.: 01801 - 00296150100

Jobcenter Landkreis Sonneberg Bahnhofstraße 44-48 96515 Sonneberg Tel.: 03675 - 8903502

Saalfeld-Rudolstadt

Wartburgkreis

Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt Bahnhofsstraße 5 07318 Saalfeld Tel.: 01801 - 00296251100

Jobcenter Wartburgkreis Erzberger Allee 12 36433 Bad Salzungen Tel.: 01801 - 00292250482

709


Anhang

Adressenverzeichnis Verzeichnis wichtiger Adressen

Gotha

Thüringer Landwirtschaftsämter

Jobcenter im Landkreis Gotha Schöne Aussicht 5 99867 Gotha Tel.: 01801 - 00262501142

Landwirtschaftsamt Kyffhäuser Straße 44 06567 Bad Frankenhausen Tel.: 034671 - 690

Schmalkalden-Meiningen

Landwirtschaftsamt Obere Allee 5 98646 Hildburghausen Tel.: 03685 - 7800

Agentur für Arbeit Schmalkalden-Meiningen Bereich SGB II Berliner Straße 1a 98617 Meiningen Tel.: 01801 - 00292350000 Weimar und Weimarer Land

Landwirtschaftsamt Uhlandstraße 3 99610 Sömmerda Tel.: 03634 - 3590

Jobcentern Apolda Herderstraße 10 99510 Apolda Tel.: 01801 - 00255552-242

Landwirtschaftsamt Schopperstraße 67 07937 Zeulenroda Tel.: 036628 - 670

Kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6a SGB II Jena Stadt

Landwirtschaftsamt Lisztstraße 2 37327 Leinefelde Tel.: 03605 - 5560

Jenarbeit Jobcenter der Stadt Jena Tatzendpromenade 2a 07745 Jena Tel.: 03641 - 494700

Landwirtschaftsamt Preilipperstraße 1 07407 Rudolstadt Tel.: 03672 - 3050

Eichsfeld

Landwirtschaftsamt August-Bebel-Straße 2 36433 Bad Salzungen Tel.: 03695 - 620600

Landkreis Eichsfeld Leinegasse 8 37308 Heilbad Heiligenstadt Tel.: 03606 - 650420

Flurordnung/Bodenverwertung Flurneuordnungsamt Gotha Hans-C.-Wirz-Straße 2 99867 Gotha Tel.: 03621 - 3580 710


Adressenverzeichnis

Anhang

Verzeichnis wichtiger Adressen Flurordnung / Bodenverwertung Thüringer Landgesellschaft mbH Weimarische Straße 29b 99099 Erfurt Tel.: 0361 - 44130 Flurneuordnungsamt Gera Burgstraße 5 07545 Gera Tel.: 0365 - 6140 Flurneuordnungsamt Meiningen Frankental 1 98617 Meiningen Tel.: 03693 - 4000

Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung V - Wirtschaft und Gesundheit Weimarplatz 4 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37737401 Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung IV - Umwelt Weimarplatz 4 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37737801 Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung III - Bauwesen und Raumordnung Weimarplatz 4 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37737271

Thüringer Landesverwaltungsamt Thüringer Landesverwaltungsamt Weimarplatz 4 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37900 Fax: 0361 - 37737190 Internet: http://www.thueringen.de/de/tlvwa Abteilungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung I - Zentralabteilung Weimarplatz 4 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37736101 Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung II - Inneres Weimarplatz 4 99423 Weimar Tel.: 0361 - 37736011

Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung VI - Versorgung und Integration Karl-Liebknecht Straße 4 98527 Suhl Tel.: 03681 - 733200 Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung VII - Soziales Charlottenstraße 2 98617 Meiningen Tel.: 03693 - 460118 Thüringer Landesfinanzdirektion Thüringer Landesfinanzdirektion PF 900450 99107 Erfurt Ludwig-Ehrhard-Ring 1 99099 Erfurt Tel.: 0361 - 37800

711


Anhang

Adressenverzeichnis Verzeichnis wichtiger Adressen

Finanzämter Finanzamt Altenburg Wenzelstraße 45 04600 Altenburg Tel.: 03447 - 5930 Finanzamt Eisenach Ernst-Thälmann-Straße 70 99817 Eisenach Tel.: 03691 - 6870 Finanzamt Erfurt August-Röbling-Straße 10 99091 Erfurt Tel.: 0361 - 3782410 Finanzamt Gera Hermann-Drechsler-Straße 1 07548 Gera Tel.: 0365 - 6390 Finanzamt Gotha Reuterstraße 2a 99867 Gotha Tel.: 03621 - 330 Finanzamt Ilmenau Wallgraben 1 98693 Ilmenau Tel.: 03677 - 8610 Finanzamt Jena Leutragraben 8 07743 Jena Tel.: 03641 - 3780 Finanzamt Mühlhausen Martinistraße 22 99974 Mühlhausen Tel.: 03601 - 4560

Finanzamt Pößneck Gerberstraße 65 07381 Pößneck Tel.: 03647 - 4460 Finanzamt Sondershausen Schillerstraße 6 99706 Sondershausen Tel.: 03632 - 7420 Finanzamt Sonneberg Köppelsdorfer Straße 86 96515 Sonneberg Tel.: 03675 - 8840 Finanzamt Suhl Karl-Liebknecht-Straße 4 98527 Suhl Tel.: 03681 - 730 Hauptzollämter Hauptzollamt Erfurt PF 193 99005 Erfurt Melchior-Bauer-Straße 5 99092 Erfurt Tel.: 0361 - 3789400 Hauptzollamt Erfurt Zollamt Am Flughafen Flughafenstraße 4 99092 Erfurt Tel.: 0361 - 5513630

Zollamt Am Flughafen - AbfSt Luftverkehr Binderslebener Landstraße 100 99092 Erfurt Tel.: 0361 - 6562378

712


Adressenverzeichnis

Anhang

Verzeichnis wichtiger Adressen Zollamt Eisenach Am Rasthof Eisenach BAB A 4 99819 Krauthausen Tel.: 03691 - 732980 Zollamt Gera Carl-Zeiss-Straße 2 07507 Gera Tel.: 0365 - 51618820 Zollamt Jena Göschwitzer Straße 34 07745 Jena Tel.: 03641 - 28010

Straßenbauamt Nordthüringen PF 171 37321 Leinefelde-Worbis Siemensstraße 12 37327 Leinefelde-Worbis Tel.: 03605 - 551401 Straßenbauamt Ostthüringen PF 1162 07501 Gera Hermann-Drechsler-Straße 1 07548 Gera Tel.: 0365 - 6380

Zollamt Nordhausen Südstraße 5 99734 Nordhausen Tel.: 03631 - 62650

Straßenbauamt Südwestthüringen PF 1262 98537 Zella-Mehlis Am Köhlersgehäu 6 98544 Zella-Mehlis Tel.: 03682 - 4000

Zollamt Suhl Am Gesetz 1 98528 Suhl Tel.: 03681 - 3543100

Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation

Landesamt für Bau und Verkehr Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) PF 800353 99029 Erfurt Hallesche Straße 15 99085 Erfurt Tel.: 0361 - 3786301

Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation Hohenwindenstraße 13 a 99086 Erfurt Tel.: 0361 - 3783630 Internet: http://www.thueringen.de/de/tlvermgeo

Thüringer Landesbergamt Thüringer Straßenbauämter Straßenbauamt Mittelthüringen PF 800329 99029 Erfurt Warsbergstraße 3 99092 Erfurt Tel.: 0361 - 3786141

Außenstelle Bad Salzungen Langenfelder Straße 108 36433 Bad Salzungen Tel.: 03695 - 6750

713


Anhang

Adressenverzeichnis Verzeichnis wichtiger Adressen

Thüringer Landesbergamt Puschkinplatz 7 07545 Gera Tel.: 0365 - 73370 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Außenstelle Vogelschutzwarte Seebach Lindenhof 3 99998 Weinbergen/OTSeebach Tel.: 03601 - 440565 Internet: http://www.vogelschutzwarte.de Biosphärenreservat „Rhön" Biosphärenreservat „Rhön" Thüringische Verwaltungsstelle Probstei Zella Goethestraße 1 36452 Zella - Rhön Tel.: 036946 - 868330

Naturparks Naturpark Thüringer Wald Dorfstraße 16 98749 Friedrichshöhe Tel.: 036704 - 70990 Naturpark Thüringer Schiefergebirge / Obere Saale Wurzbacher Straße 16 07338 Leutenberg Tel.: 036734 - 23090 Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal Dorfstraße 19 37318 Fürstenhagen Tel.: 036083 - 4663 Naturpark Kyffhäuser Barbarossastraße 39a 06567 Rottleben Tel.: 034671 - 5140 Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

Biosphärenreservat „Vessertal“ Biosphärenreservat „Vessertal“ Waldstraße 1 98711 Schmiedefeld am Rennsteig Tel.: 036782 - 6660

Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft (TLL) Naumburger Straße 98 07743 Jena Tel.: 03641 - 6830 Internet: http://www.tll.de

Nationalpark Hainich Nationalpark Hainich Bei der Marktkirche 9 99947 Bad Langensalza Tel.: 03603 - 390728

Staatliches Bildungsseminar für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Hauptstraße 2 99628 Guthmannshausen Tel.: 036373 - 96900

714


Adressenverzeichnis

Anhang

Verzeichnis wichtiger Adressen Soziale Einrichtungen und Träger

Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei

Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung e. V. Marktstraße 6 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 5623306 Internet: http://www.lkjthueringen.de

Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei Jägerstraße 1 99867 Gotha Tel.: 03621 - 2250 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

Landesjugendwerk der AWO Thüringen Pfeiffersgasse 12 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 21031130 Internet: http://www.jw-zukunft.de

Geologischer Landesdienst Göschwitzer Straße 41 07745 Jena Tel.: 03641 - 6840 Internet: http://www.tlug-jena.de

Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V. Merseburger Straße 44 06110 Halle Tel.: 0345 - 122990 Internet: http://www.diakoniemitteldeutschland.de

Thüringer Landesforstverwaltung Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Abt. 2 Forsten und Naturschutz Beethovenstraße 3 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 3799801 Fax: 0361 - 3799809 Internet: http://www.thueringen.de/de/forst

IBKM Gemeinnützige Schulträger GmbH Am Bahnhof 12-13 06577 Heldrungen Tel.: 034673 - 7600 Internet: http://www.ibkm-schule.de

Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau ( Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau (LVG) Leipziger Straße 75a 99085 Erfurt Tel.: 0361 - 3789700 Internet: http://www.lvg-erfurt.de

Landesjugendring Thüringen e. V. Johannesstraße 19 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 576780 Internet: http://www.ljrth.de

Thüringer Fernwasserversorgung Thüringer Fernwasserversorgung Anstalt des öffentlichen Rechts Haarbergstraße 37 99097 Erfurt Tel.: 0361 - 55090 Internet: http://www.thueringer-fernwasser.de

Thüringer Sportjugend im Landessportbund Thüringen e. V. Werner-Seelenbinder-Straße 1 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 3405441 Internet: http://www.thuer-sportjugend.de

715


Anhang

Adressenverzeichnis Verzeichnis wichtiger Adressen

Caritasverband für das Bistum Erfurt e. V. Wilhelm-Külz-Straße 33 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 67290 Internet: http://www.dicverfurt.caritas.de Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Thüringen e. V. Heinrich-Heine-Straße 3 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 3440193 Internet: http://www.lv-thueringen.drk.de Internationaler Bund Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V. Berliner Straße 138 07545 Gera Tel.: 0365 - 22058 Internet: http://www.internationaler-bund.de Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V. Starthilfe Sondershausen e. V. Hospitalstraße 122 99706 Sondershausen Tel.: 03632 - 5429971 Internet: http://www.starthilfesondershausen.de Internationaler Bund Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V. Am Herrenberge 3 07745 Jena Tel.: 03641 - 6870 Internet: http://www.internationaler-bund.de VHS-Bildungswerk in Thüringen GmbH Weiterbildungszentrum An der Brückenmühle 4 99734 Nordhausen Tel.: 03631 - 43590

Internet: http://www.vhsbw.de IJGD Internationale Jugendgemeinschaftsdienste Landesvereine Sachsen-Anhalt e. V. und Thüringen e. V. Westendorf 26 38820 Halberstadt Tel.: 03941 - 56520 Internet: http://www.ijgd.de Sprache und Bildung GmbH Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung Bahnhofstraße 27 99817 Eisenach Tel.: 03691 - 785337 Internet: http://www.sprache-und-bildung.de Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland Geschäftsstelle Thüringen Drei-Gleichen-Straße 35a 99192 Neudietendorf Tel.: 036202 - 7713520 Internet: http://www.bejm-online.de Landschaftspflegeverband „Thüringer Wald“ e. V. Naturparkzentrum Dorfstraße 16 98749 Friedrichshöhe Tel.: 036704 - 80597 Internet: http://thueringen.lpv.de GJS - Gemeinnützige Gesellschaft für Jugendund Sozialarbeit mbH Im Funkwerk 3 99625 Kölleda Tel.: 03635 - 4040 Internet: http://www.gjs-kld.com

716


Adressenverzeichnis

Anhang

Verzeichnis wichtiger Adressen ijgd Regionalbüro Mühlhausen Jugendbauhütte Mühlhausen Ratsstraße 19 99974 Mühlhausen Tel.: 03601 - 889123 Internet: http://www.ijgd.de

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Sachsen-Anhalt – Thüringen Landesgeschäftsstelle Walkmühlstraße 1a 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 223290 Internet: http://www.juh-sat.de

Soziale Stiftungen Thüringer Ehrenamtsstiftung Löberwallgraben 8 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 6573661 Internet: http://www.thueringerehrenamtsstiftung.de

Bildungszentrum Saalfeld GmbH Am Gewände 7 07333 Unterwellenborn Tel.: 03671 - 67600 Internet: http://www.bz-saalfeld.de Landratsämter/Stadtverwaltungen

Stiftung FamilienSinn Arnstädter Straße 28 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 60149080 Fax: 0361 - 60149089 Internet: http://www.stiftung-familiensinn.de

Landratsamt Altenburger Land PF 1165 04581 Altenburg Lindenaustraße 9 04600 Altenburg Tel.: 03447 - 586273

Thüringer Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen Greizerstraße 9/Nicolaiberg 5a 07545 Gera Tel.: 0365 - 8322273 Fax: 0365 - 52986 Internet: http://www.bsvt.org

Landratsamt Weimarer Land PF 1354 99503 Apolda Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Tel.: 03644 - 5400

Gemeinsam Ziele Erreichen e.V. Anger 77 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 6635750 Internet: http://www.gemeinsamzieleerreichen.de

Landratsamt Ilm-Kreis Ritterstraße 14 99310 Arnstadt Tel.: 03628 - 7380 Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Bürgerservice Bad Langensalza Thamsbrücker Straße 20 99947 Bad Langensalza Tel.: 03603 - 802700

717


Anhang

Adressenverzeichnis Verzeichnis wichtiger Adressen

Landratsamt Wartburgkreis Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen Tel.: 03695 - 6150 Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Im Schloß 07607 Eisenberg Tel.: 036691 - 700 Stadtverwaltung Eisenach Markt 2 99817 Eisenach Tel.: 03691 - 6700 Stadtverwaltung Erfurt PF 100559 99111 Erfurt Fischmarkt 1 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 6550 Stadtverwaltung Gera Kornmarkt 12 07545 Gera Tel.: 0365 - 8380 Landratsamt Gotha PF 47 99851 Gotha 18.-März-Straße 50 99867 Gotha Tel.: 03621 - 2140 Landratsamt Greiz PF 1352 07962 Greiz Dr.-Rathenau-Platz 11 07973 Greiz Tel.: 03661 - 8760

Landratsamt Greiz Außenstelle Zeulenroda-Triebes Markt 1 07937 Zeulenroda Tel.: 036628 - 480 Landratsamt Eichsfeldkreis PF 1162 37301 Heiligenstadt Friedensplatz 8 37308 Heilbad Heiligenstadt Tel.: 03606 - 6500 Landratsamt Hildburghausen Wiesenstraße 18 98646 Hildburghausen Tel.: 03685 - 4450 Stadtverwaltung Jena PF 100338 07703 Jena Am Anger 15 07703 Jena Tel.: 03641 - 490 Landratsamt Saale-Orla-Kreis Außenstelle Bad Lobenstein Topfmarkt 4 07356 Bad Lobenstein Tel.: 03663 - 4880 Landratsamt Schmalkalden-Meiningen PF 44/45 98601 Meiningen Obertshäuserplatz 1 98617 Meiningen Tel.: 03693 - 4850

718


Adressenverzeichnis

Anhang

Verzeichnis wichtiger Adressen Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis PF 1142 99961 Mühlhausen Lindenbühl 28/29 99974 Mühlhausen Tel.: 03601 - 802000 Landratsamt Nordhausen Grimmelallee 23 99734 Nordhausen Tel.: 03631- 9110 Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt PF 2244 07308 Saalfeld Schloßstraße 24 07318 Saalfeld Tel.: 03671 - 8230 Landratsamt Saale-Orla-Kreis PF 1355 07903 Schleiz Oschitzer Straße 4 07907 Schleiz Tel.: 03663 - 4880 Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Außenstelle Schmalkalden Sandgasse 2 98574 Schmalkalden Tel.: 03683 - 6820 Landratsamt Sömmerda PF 1215 99601 Sömmerda Bahnhofstraße 9 99610 Sömmerda Tel.: 03634 - 3540

Landratsamt Kyffhäuserkreis Markt 8 99706 Sondershausen Tel.: 03632 - 7410 Landratsamt Sonneberg Bahnhofstraße 66 96515 Sonneberg Tel.: 03675 - 8710 Stadtverwaltung Suhl Marktplatz 1 98527 Suhl Tel.: 03681 - 740 Stadtverwaltung Weimar PF 2014 99423 Weimar Schwanseestraße 17 99421 Weimar Tel.: 03643 - 7620 Landratsamt Eichsfeldkreis Außenstelle Worbis Friedensplatz 1 37339 Worbis Tel.: 036074 - 650 Referate der Wohnungsbauförderung Landratsamt Altenburger Land Fachbereich 4 Schulen, Gesundheit, Bauen Lindenaustraße 31 04600 Altenburg Tel.: 03447 - 586961 Landratsamt Eichsfeldkreis Bauaufsichtsamt/Wohnungsbauförderung PF 1162 37301 Heilbad - Heiligenstadt Leinegasse 11 - Haus IV 37308 Heilbad - Heiligenstadt Tel.: 03606 - 6506320 719


Anhang

Adressenverzeichnis Verzeichnis wichtiger Adressen

Stadtverwaltung Erfurt Bauamt PF 100553 99005 Erfurt Löberstraße 34 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 6556001 Landratsamt Hildburghausen Dezernat II Wohnbauförderung Wiesenstraße 18 98646 Hildburghausen Tel.: 03685 - 445200 Landratsamt Ilm-Kreis Amt für Wirtschaft und Infrastruktur SG Wohnungsbauförderung Ritterstraße 14 99310 Arnstadt Tel.: 03628 - 738672 Stadtverwaltung Jena Dezernat Stadtentwicklung PF 100338 07703 Jena Am Anger 26 07743 Jena Tel.: 03641 - 495000 Landratsamt Kyffhäuserkreis Bauverwaltungsamt SG Wohnungsbauförderung PF 1165 99701 Sondershausen Markt 8 99706 Sondershausen Tel.: 03632 - 741602 Landratsamt Nordhausen Bau und Umwelt Fachgebiet Wohnungswesen und Wohnungsbauförderung

Behringstraße 3 99734 Nordhausen Tel.: 03631 - 418 Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Bauordnungs- und Straßenbauamt PF 1310 07602 Eisenberg Schloßgasse 17 07607 Eisenberg Tel.: 036691 - 70385 Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Fachdienst Bau und Umwelt Thamsbrücker Straße 20 99974 Bad Langensalza Tel.: 03601 - 802795 Landratsamt Wartburgkreis Wohnungsbauförderung PF 100 36422 Bad Salzungen Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen Tel.: 03695 - 616701 Stadtverwaltung Gera Stadtplanungsamt Abt. Stadtsanierung, Wohnungsbauförderung Reichsstraße 1b 07545 Gera Tel.: 0365 - 8381356 Landratsamt Gotha Wohnungsbauförderung PF 47 99851 Gotha 18.-März-Straße 50 99867 Gotha Tel.: 03621 - 210

720


Adressenverzeichnis

Anhang

Verzeichnis wichtiger Adressen Landratsamt Greiz SG Wohnungsbauförderung PF 222 07962 Greiz Dr.-Rathenau-Platz 11 07973 Greiz Tel.: 03661 - 876479 Landratsamt Saale-Orla-Kreis FD Wirtschaftsförderung/Kreisentwicklung Bereich Wohnungsbauförderung PF 1355 07903 Schleiz Oschitzer Straße 4 07907 Schleiz Tel.: 03663 - 488756 Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Fachdienst Bauaufsicht/Denkmalschutz SG Wohnungsbauförderung Schloßstraße 24 07318 Saalfeld Tel.: 03671 - 823936 Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Fachdienst Kreisentwicklung Wohnungsbauförderung Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen Tel.: 03693 - 4850 Landratsamt Sömmerda Amt 51 Wohnungsbauförderung PF 1215 99601 Sömmerda Wielandstraße 4 99610 Sömmerda Tel.: 03634 - 354608 Landratsamt Sonneberg Wirtschaftsförderung und Denkmalschutz Wohnungsbauförderung

PF 100442 96504 Sonneberg Bahnhofstraße 66 96515 Sonneberg Tel.: 03675 - 871309 Stadtverwaltung Suhl Finanzdezernat, Dezernat I Bau- und Stadtentwicklungsamt PF 100164 98490 Suhl Friedrich-König-Straße 42 98527 Suhl Tel.: 03681 - 742415 Landratsamt Weimar-Land Dezernat für Bau- und Wohnungswesen SG Wohnungsbauförderung PF 134 99503 Apolda Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Tel.: 03644 - 671570 Stadtverwaltung Weimar Bauamt Abt. Bauverwaltung PF 2014 99421 Weimar Schwanseestraße 17 99423 Weimar Tel.: 03643 - 762277 Stadtverwaltung Eisenach Bauordnungsamt SG Wohnungsbauförderung PF 1462 99804 Eisenach Goldschmiedenstraße 1 99817 Eisenach Tel.: 03691 - 670570

721


Anhang

Adressenverzeichnis Verzeichnis wichtiger Adressen

RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V.

Leitstelle Berlin

DIHK - Service GmbH Breite Straße 29 10178 Berlin RKW Bundesgeschäftsstelle Tel.: 030 - 20308272 Fax: 030 - 203081000 RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft Internet: http://www.dihk.de e. V. Leitstelle Bonn PF 5867 65733 Eschborn Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH Düsseldorfer Straße 40 für die gewerbliche Wirtschaft und Freie 65760 Eschborn Berufe Tel.: 06196 - 4952810 August-Bier-Straße 18 Internet: http://www.rkw.de 53129 Bonn Tel.: 0228 - 210033 RKW Geschäftsstelle Thüringen Fax: 0228 - 211824 Internet: http://www.foerder-bds.de RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft Interhoga Gesellschaft zur Förderung des e. V. Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes PF 900421 mbH 99014 Erfurt Bornheimer Straße 135 Konrad-Zuse-Straße 15 53119 Bonn 99099 Erfurt Tel.: 0228 - 820080 Tel.: 0361 - 5514320 Fax: 0228 - 366951 Fax: 0361 - 5514327 Internet: http://www.interhoga.de Internet: http://www.rkw-thueringen.de Bundesamt für Wirtschaft und zugelassene Leitstelle Berlin Leitstellen Bundesbetriebsberatungsstelle für den Deutschen Groß- und Außenhandel GmbH Zentrale (BGA) Bundesamt für Wirtschaft und Am Weidendamm 1A Ausfuhrkontrolle (BAFA) 10117 Berlin PF 5160 Tel.: 030 - 590099560 65670 Eschborn Fax: 030 - 590099460 Frankfurter Straße 29-35 Internet: 65760 Eschborn http://www.betriebsberatungsstelle.de Tel.: 06196 - 9080 Fax: 06196 - 908800 Internet: http://www.bafa.de 722


Adressenverzeichnis

Anhang

Verzeichnis wichtiger Adressen Niederlassung Berlin Charlottenstraße 33/33a 10117 Berlin Tel.: 030 - 202640

Leitstelle Köln Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes An Lyskirchen 14 50676 Köln Tel.: 0221 - 362517 Fax: 0221 - 362512 Internet: http://www.leitstelle.org

Niederlassung Bonn Ludwig-Erhard-Platz 1-3 53179 Bonn Tel.: 0228 - 8310

Leitstelle Berlin

Beratungszentren der KfW

Zentralverband des Deutschen Handwerks Leitstelle für freiberufliche Beratung und Schulungsveranstaltungen Mohrenstraße 20-21 10117 Berlin Tel.: 030 - 206190 Fax: 030 - 20619460 Internet: http://www.zdh.de

Beratungszentrum Berlin Behrenstraße 31 10117 Berlin Tel.: 030 - 202645050 Fax: 030 - 202645445 Beratungszentrum Bonn Ludwig-Ehrhard-Platz 1 53179 Bonn Tel.: 0228 - 8312261

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Beratungszentrum Frankfurt/Main Bockenheimer Landstraße 104 60325 Frankfurt/Main Tel.: 069 - 74313030 Fax: 069 - 74311706

Leitstelle für den Agrarbereich Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Zentrale Leitstelle Frankfurt/Main Flughafen Tor 26, Geb. 454 60549 Frankfurt am Main Tel.: 069 - 693733 Fax: 069 - 694277 Internet: http://www.ble.de

PricewaterhouseCoopers AG PricewaterhouseCoopers AG Olof-Palme-Straße 35 60439 Frankfurt am Main Tel.: 069 - 95850 Internet: http://www.pwc.de

KfW Bankengruppe KfW Mittelstandsbank Hauptstelle Frankfurt am Main Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069 - 74310 Internet: http://www.kfw-mittelstandsbank.de

PricewaterhouseCoopers AG Standort Erfurt Parsevalstraße 2 99092 Erfurt Tel.: 0361 - 55860 Fax: 0361 - 5586300

723


Anhang

Adressenverzeichnis Verzeichnis wichtiger Adressen

EU-Beratungsstellen Helaba - Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Euro Info Centre (EIC) PF 100444 99004 Erfurt Fax.: 0361 - 2177101 Bonifaciusstraße 16 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 2177100 Fax: 0361 - 2177101 Internet: http://www.helaba.de Europäische Investitionsbank (EIB) Europäische Investitionsbank (EIB) 100 Boulevard Konrad Adenauer L-2950 Luxemburg Tel.: 00352 - 43791 Internet: http://www.eib.org

Thüringer Aufbaubank (TAB) Regionalbüro Hüpedenweg 52 99734 Nordhausen Tel.: 03631 - 46255520 Thüringer Aufbaubank (TAB) Regionalbüro Friedrich-Engel-Straße 7 07545 Gera Tel.: 0365 - 437070 Thüringer Aufbaubank (TAB) Regionalbüro Mauerstraße 8 98527 Suhl Tel.: 03681 - 393311

Thüringer Aufbaubank (TAB) Regionalbüro Helenenstraße 4 99817 Eisenach Europäisches Informations-Zentrum (EIZ) Tel.: 03691 - 881160 Europäisches Informations-Zentrum (EIZ) bm-t beteiligungsmanagement thüringen in der Thüringer Staatskanzlei gmbh Regierungsstraße 73 99084 Erfurt bm-t beteiligungsmanagement thüringen Tel.: 0361 - 3792960 gmbh Internet: http://www.thueringen.de/de/eiz PF 900244 99105 Erfurt Thüringer Aufbaubank Gorkistraße 9 99084 Erfurt Thüringer Aufbaubank (TAB) Tel.: 0361 - 7447601 Regionalbüro Fax: 0361 - 7447635 PF 900244 Internet: http://www.bm-t.com 99105 Erfurt Gorkistraße 9 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 7447445 Internet: http://www.aufbaubank.de

724


Adressenverzeichnis

Anhang

Verzeichnis wichtiger Adressen Bürgschaftsbank Thüringen GmbH Bürgschaftsbank Thüringen GmbH PF 102114 99021 Erfurt Bonifaciusstraße 19 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 21350 Internet: http://www.bb-thueringen.de Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG) Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG) PF 800316 99105 Erfurt Bonifaciusstraße 19 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 21350 Fax: 0361- 2135100 Internet: http://www.mbg-thueringen.de Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) Littenstraße 9 10179 Berlin Tel.: 030 - 240000 Fax: 030 - 24000263 Internet: http://www.auma-messen.de Industrie- und Handelskammern Thüringens Industrie- und Handelskammer Erfurt Arnstädter Straße 34 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 34840 Internet: http://www.erfurt.ihk.de

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen Gaswerkstraße 25 07546 Gera Tel.: 0365 - 8553408 Internet: http://www.gera.ihk.de Industrie- und Handelskammer Südthüringen Hauptstraße 33 98529 Suhl-Mäbendorf Tel.: 03681 - 362223 Internet: http://www.suhl.ihk.de Handwerkskammern Thüringens Handwerkskammer Erfurt PF 900351 99106 Erfurt Fischmarkt 13 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 67070 Internet: http://www.hwk-erfurt.de Handwerkskammer für Ostthüringen PF 1251 07502 Gera Handwerkstraße 5 07545 Gera Tel.: 0365 - 82250 Internet: http://www.hwk-gera.de Handwerkskammer Südthüringen Rosa-Luxemburg-Straße 7-9 98527 Suhl Tel.: 03681 - 3700 Internet: http://www.hwk-suhl.de Thüringer Handwerkstag e. V. Fischmarkt 13 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 67070 Internet: http://www.thueringerhandwerkstag.de 725


Anhang

Adressenverzeichnis Verzeichnis wichtiger Adressen

Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk Erfurt

99423 Sömmerda Tel.: 03643 - 32170

Weimarer Land

Kreishandwerkerschaften in Ostthüringen

Kreishandwerkerschaft Platz der Demokratie 1 99510 Apolda Tel.: 03644 - 554890

Altenburger Land

Erfurt-Ilmkreis Kreishandwerkerschaft Futterstraße 13a 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 5624591 Gotha Kreishandwerkerschaft Puschkinallee 3 99867 Gotha Tel.: 03621 - 36460 Eichsfeld-Nordhausen Kreishandwerkerschaft Lutherstraße 7 37327 Leinefelde Tel.: 03605 - 50890 Kyffhäuser-Unstrut-Hainich Kreishandwerkerschaft Felchtaer Straße 27 99974 Mühlhausen Tel.: 03601 - 48490 Weimar-Sömmerda

Kreishandwerkerschaft Johannisgraben 8 04600 Altenburg Tel.: 03447 - 314081 Gera Kreishandwerkerschaft Puschkinplatz 4 07545 Gera Tel.: 0365 - 26737 Jena - Saale-Holzland-Kreis Kreishandwerkerschaft Grietgasse 22 07743 Jena Tel.: 03641 - 442848 Saalfeld-Pößneck - Rudolstadt Kreishandwerkerschaft In der Schremsche 3 07407 Rudolstadt Tel.: 03672 - 377175 Zeulenroda Kreishandwerkerschaft Heinrich-Heine-Straße 45 07937 Zeulenroda Tel.: 036628 - 89038

Kreishandwerkerschaft Lange Straße 16 726


Adressenverzeichnis

Anhang

Verzeichnis wichtiger Adressen Kreishandwerkerschaften in Südthüringen Wirtschaftsverbände in Thüringen Bad Salzungen Verband der Metall- und Elektro-Industrie in Thüringen e. V. Kreishandwerkerschaft Lossiusstraße 1 Mozartstraße 7a 99094 Erfurt 36433 Bad Salzungen Tel.: 0361 - 67590 Tel.: 03695 - 606367 Fax: 0361 - 6759222 Internet: http://www.vmet.de Eisenach Kreishandwerkerschaft Langensalzaer Straße 43 99817 Eisenach Tel.: 03691 - 855130 Hildburghausen Kreishandwerkerschaft Marienstraße 12 98646 Hildburghausen Tel.: 03685 - 706746 Schmalkalden-Meiningen Kreishandwerkerschaft Stiller Gasse 2 98564 Schmalkalden Tel.: 03683 - 62117 Sonneberg Kreishandwerkerschaft Bettelhecker Straße 28 96515 Sonneberg Tel.: 03675 - 702824 Suhl Kreishandwerkerschaft Kirchgasse 7 98527 Suhl Tel.: 03681 - 721032

Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e. V. Blosenburgstraße 4 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 600560 Fax: 0361 - 6005610 Internet: http://www.bauindustrie-mitte.de Arbeitgeberverband der Deutschen Kautschukindustrie e. V. Geschäftsstelle Erfurt Lossiusstraße 1 99094 Erfurt Tel.: 0361 - 67590 Fax: 0361 - 6759222 Internet: http://www.adk-verband.de Verband Druck und Medien Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt e. V. Melscher Straße 1 04299 Leipzig Tel.: 0341 - 868590 Fax: 0341 - 8685928 Internet: http://www.vdmsta.de Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. Annaberger Straße 240 09125 Chemnitz Tel.: 0371 - 53470 Fax: 0371 - 5347245 Internet: http://www.vti-online.de

727


Anhang

Adressenverzeichnis Verzeichnis wichtiger Adressen

Verband der Schnittholz- und Holzwarenindustrie Mitteldeutschland e. V. Lückenmühle 23 07368 Remptendorf Tel.: 036640 - 28019 Fax: 036640 - 22330 Internet: http://www.holz-aus-thueringen.de Fachverband SHK Thüringen Sanitär Heizung Klima Lossiusstraße 1 99094 Erfurt Tel.: 0361 - 6759164 Fax: 0361 - 6759222 Internet: http://www.shk-thueringen.de Verband der Kunststoffverarbeitenden Industrie der neuen Bundesländer Hochheimer Straße 58 99094 Erfurt Tel.: 0361 - 6639327 Fax: 0361 - 6639329 Internet: http://www.verband-kvi.de Arbeitgeberverband Nahrung und Genuß Thüringen e. V. Unter der Tränke 1 37281 Wanfried Tel.: 05655 - 266 Fax: 05655 - 8554 Internet: http://www.angt.de Verband der Keramischen Industrie e. V. PSF: 1624 95090 Selb Tel.: 09287 - 8080 Fax: 09287 - 70492 Internet: http://www.keramverband.de Wirtschaftsverband der Handelsvertretungen Hessen-Thüringen (CDH) e. V. Weimarische Straße 45

99099 Erfurt Tel.: 0361 - 7437135 Internet: http:/www.hessen-thueringen.cdh.de Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e. V. Jahnstraße 27 68161 Mannheim Tel.: 0621 - 411095 Fax: 0561 - 415222 Internet: http://www.veh-ev.de Verband der Holzindustrie und Kunststoffverarbeitung Hessen-Thüringen e. V. Bierstadter Straße 39 65189 Wiesbaden Tel.: 0611 - 17360 Fax: 0611 - 173620 Internet: http://www.vhk.de Verband baugewerblicher Unternehmer Thüringen e. V. Eugen-Richter-Straße 44 99085 Erfurt Tel.: 0361 - 241063 Fax: 0361 - 2410650 Internet: http://www.bgvht.de Thüringer Bauernverband e. V. Alfred-Hess-Straße 8 99094 Erfurt Tel.: 0361 - 26253200 Fax: 0361 - 26253225 Internet: http://www.tbv-erfurt.de Landesverband Gartenbau Thüringen e. V. Alfred-Hess-Straße 8 99094 Erfurt Tel.: 0361 - 26253311 Fax: 0361 - 26253313 Internet: http://www.gartenbau-thueringen.de 728


Adressenverzeichnis

Anhang

Verzeichnis wichtiger Adressen Arbeitgeberverband Nordostchemie e. V. Hallerstraße 6 10587 Berlin Tel.: 030 - 3438160 Fax: 030 - 34381928 Internet: http://www.nordostchemie.de Verband der Kali- und Salzindustrie e. V. Reinhardtstraße 18A 10117 Berlin Tel.: 030 - 84710690 Fax: 030 - 847106921 Internet: http://www.vks-kalisalz.de Arbeitgeberverband Steine und Erden Hessen und Thüringen e. V. Grillparzerstraße 13 65187 Wiesbaden Tel.: 0611 - 890850 Fax: 0611 - 8908510

Internet: http://www.bag-thueringen.de Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland Arabellastraße 29 81925 München Tel.: 089 - 9220010 Fax: 089 - 92200152 Internet: http://www.agv-vers.de Thüringer Hotel- und Gaststättenverband e. V. Futterstraße 14 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 590780 Fax: 0361 - 5907810 Internet: http://www.dehoga-thueringen.de

Verband Bergbau, Geologie und Umwelt e. V. Poststraße 30 10178 Berlin Tel.: 030 - 40054270 Industrieverband Steine und Erden Thüringen Fax: 030 - 40054271 Internet: http://www.vbgu.de und Sachsen-Anhalt e. V. August-Bebel-Platz 29 Arbeitgeberverband Zement und Baustoffe 99734 Nordhausen e. V. Tel.: 03631 - 990324 Wilhelmstraße 98 Fax: 03631 - 990332 59269 Beckum Allgemeiner Arbeitgeberverband Thüringen Tel.: 02521 - 93350 Fax: 02521 - 933520 e. V. Internet: http://www.agvzem.de Lossiusstraße 1 99094 Erfurt Einzelhandelsverband des Freistaates Tel.: 0361 - 67590 Thüringen e. V. Fax: 0361 - 6759222 - Verband Thüringer Kaufleute Internet: http://www.agvt.de Landesgeschäftsstelle Erfurt Landesverband der Mittel- und Großbetriebe Futterstraße 14 99084 Erfurt des Einzelhandels in Thüringen e. V. Tel.: 0361 - 778060 Breslauer Straße 51B Fax: 0361 - 7780612 04299 Leipzig Internet: http://www.ehvthueringen.de Tel.: 0341 - 8628613 Fax: 0341 - 8628627 729


Anhang

Adressenverzeichnis Verzeichnis wichtiger Adressen

Industrieverband Heizungs-, Klima- und Sanitär- technik Bayern, Sachsen und Thüringen e. V. Rümannstraße 61 80804 München Tel.: 089 - 36035090 Fax: 089 - 3613765 Internet: http://www.ihks-suedost.de Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hessen-Thüringen e. V. Max-Planck-Ring 39 65205 Wiesbaden-Delkenheim Tel.: 06122 - 931140 Fax: 06122 - 9311424 Internet: http://www.galabau-ht.de Fachverband Beton- und Fertigteilwerke Sachsen/Thüringen e. V. Meißner Straße 15a 01723 Wilsdruff Tel.: 035204 - 78040 Internet: http://www.fbf-dresden.de

Landesverband der Freien Berufe Thüringen e. V. Zum Hospitalgraben 8 99425 Weimar Tel.: 03643 - 559830 Fax: 03643 - 559833 Internet: http://www.lfb-thueringen.de Bundesverband mittelständische Wirtschaft Landesverband Thüringen Arnstädter Straße 34 99096 Erfurt Tel.: 0361 - 6016833 Fax: 0361 - 6016890 Internet: http://www.thueringen.bvmw.de Verband der Wirtschaft Thüringens e. V. Lossiusstraße 1 99094 Erfurt Tel.: 0361 - 67590 Fax: 0361 - 6759222 Internet: http://www.vwt.de

Landesverband für Groß-/ Außenhandel und Dienstleistungen Thüringen e. V. Juri-Gagarin-Ring 153 99084 Erfurt Tel.: 0361 - 6442290 Fax: 0361 - 6442294 Internet: http://www.lgad-thueringen.de Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. Landesverband Ost Fuggerstraße 1d 04158 Leipzig Tel.: 0341 - 5211600 Fax: 0341 - 5211623 Internet: http://www.vdma.org/ost

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Der bewährte Wegweiser zu Fördermöglichkeiten gibt einen Überblick über die Systematik, Vielfalt und Regelungen des Fördersystems im Freistaat Thüringen. Die Schwerpunkte der Darstellung liegen bei Vollständigkeit und Aktualität. Ob Sie eine selbständige Existenz gründen wollen, Investitionen tätigen möchten, ob Sie Arbeitnehmer einstellen werden oder Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen sind, Ihr Unternehmen erweitern, sich Forschungsund Entwicklungsaufgaben widmen, staatliche Hilfen zur Modernisierung, zum Wohnungs- und Eigenheimbau oder zur Nutzung erneuerbarer Energien in Anspruch nehmen wollen - das Förderbuch Thüringen hilft Ihnen, die richtigen Fördermittel für Ihr Vorhaben zu finden und sinnvoll auszuschöpfen. Darüber hinaus ist dieses Nachschlagewerk in allen mittelausreichenden Stellen Thüringens ein Arbeitsmittel für die Beratung. Hier haben Sie den Überblick über alle aktuellen Förderprogramme des Freistaates Thüringen, und wichtige Programme zu Förderungen des Bundes. z z z z z z z z

Gegenstand, Zweck und Ziel der Förderung Fördervoraussetzungen und Förderumfang gesetzliche Grundlagen Quellenangaben der Richtlinien Antragsfristen und -bedingungen Adressen und Telefonnummern der Ansprechpartner systematischer Zugang und noch viel mehr Wissenswertes im Anhang des Buches.

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ISBN 978-3-934822-81-8


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