DAS FÖRDERBUCH THÜRINGEN Förderprogramme in Thüringen 2012/2013
Europa Programm Center BICY, CHAMPIONS und InoPlaCe drei Projekte des EPC Thüringen aus dem Central Europe Programm der Europäischen Union BICY - Cities and Regions of Bicycles Das BYCI Projekt ist im Central Europe Programm, 2. Call, im Bereich "Unterstützung für eine nachhaltige und sichere Mobilität" angesiedelt. Die transnationalen und nationalen Strategien in vielen EU Mitgliedsstaaten sind darauf ausgerichtet eine effiziente Transportinfrastruktur durch paneuropäische Bahnkorridore, neue Autobahnen und intermodale Plattformen abzusichern. Dies ist zwar hilfreich für den Transport von Gütern und Personen über große Entfernungen aber löst im Allgemeinen nicht die Probleme des regionalen bzw. urbanen Transportes. Andererseits haben Untersuchungen nachgewiesen, dass ca. 80% aller urbanen Bewegungen über Entfernungen von weniger als 5 km gehen. Es liegt auf der Hand, dass die umfassendere Nutzung von Fahrrädern einen enormen Beitrag zur Verringerung von Staus, Umweltverschmutzung und CO2-Emission leisten könnte. Hier will BYCI konkret ansetzen. Durch die in BYCI geplanten Ziele und Maßnahmen sollen die beteiligten Regionen befähigt werden, eine bessere Nachhaltigkeit ihrer Mobilitätssysteme zu erreichen. Die durch den Leadpartner des Projektes eingerichtete Website ist unter www.bicy.it zu erreichen. CHAMPIONS Ziel des Projektes ist der Transfer von verteiltem Wissen und BestPractice in den Feldern Zugänglichkeit/Flugverkehr, Nachhaltigkeit und Tourismus, ohne das Rad jedesmal neu zu erfinden. Dabei liegt der Fokus auf der Entwicklung lokaler Flughäfen und der Schaffung neuer Arbeitsplätze ver-
bunden mit ökonomischer Entwicklung durch den Tourismus und beides unter Berücksichtigung der Erfordernisse von Klima- und Umweltschutz. So sollen u. a. bestehende Kulturgüter, Naturschätze und historisches Erbe in den teilnehmenden Regionen aktiviert werden, um zusätzliche touristische Impulse für eine sozioökonomische Entwicklung zu geben. CHAMPIONS vereint 10 Regionen von Zentraleuropa mit regionalen bis mittleren Flughäfen, darunter Partner aus Polen, Deutschland, Ungarn, Österreich, Ukraine, Tschechische Republik und der Slowakischen Republik. Die Website des Projektes ist unter www.championsprojekt.de zu erreichen. InoPlaCe Dises Projekt ist darauf ausgerichtet junge Innovatoren, als eine der Schlüsselkräfte wirtschaftlicher Entwicklung in den Regionen besser zu unterstützen. Dabei stehen drei Ziele im Vordergrund: - ein Transnationaler Aktionsplan für die Entwicklung und Verbesserung von Schlüsselservices für junge Innovatoren, - die Verstärkung des Zugriffs junger Innovatoren auf innovationsunterstützende Services und - die Entwicklunge und Verstetigung von wenigstens einem Service in jeder Partnerregion im Rahmen von Pilotvorhaben. Das Projektkonsortium umfasst 8 Partner aus 7 europäischen Ländern. Die Projektwebsite von InoPlaCe ist unter www.inoplace.eu erreichbar.
Beraten - Vernetzen - Umsetzen - kompetent unterstützen - aktuell informieren - professionell beraten
Europa Programm Center im Freistaat Thüringen c/o Trägerschaft des TIAW e. V. Juri-Gagrin-Ring 37 99084 Erfurt
- fachlich zusammenbringen
Gebietsvertretung der Regionen Lviv und Ivano-Frankivsk
- regional vernetzen
Telefon Telefax E-Mail Internet
+49 (0)361 5963 500 +49 (0)361 5963 505 info@epc-thueringen.de www.epc-thueringen.de
Der Wegweiser zu Fördermöglichkeiten in Thüringen Stand: 1. Auflage, Juni 2012
Herausgeber: Thüringer Institut für Akademische Weiterbildung e. V.
Verleger: TIAW Verlag
DAS FÖRDERBUCH THÜRINGEN Förderprogramme in Thüringen 2012/2013
1
Danksagung: Für die hilfreichen Anregungen und die angenehme Arbeitsatmosphäre im Zusammenhang mit der Erarbeitung des vorliegenden Förderbuches Thüringen danken wir allen Mitarbeitern der beteiligten Institutionen, insbesondere:
der Thüringer Staatskanzlei den Fachreferaten und Presseabteilungen der Fachministerien der RD Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit der Agentur für Arbeit Erfurt der IHK Erfurt den Förderbanken des Freistaates Thüringen der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen sowie vielen weiteren Ämtern, Organisationen und Forschungseinrichtungen und dem Referenten für Förderrecht R.-W. Buntrock
Impressum: Herausgeber
Verleger
Herausgeberische Verantwortung und Redaktion Bearbeitung Redaktionsschluss
Thüringer Institut für Akademische Weiterbildung e. V. Juri-Gagarin-Ring 37 99084 Erfurt Fon: 0361 - 5 96 33 30 Fax: 0361 - 5 96 33 33 (für Ihre Bestellung) Web: www.tiaw.de E-Mail: info@tiaw.de TIAW Verlag „Das Förderbuch Thüringen 2012/2013“ 1. Auflage 2012 Dr. K. Langer Dipl.-Ing. K. Langer
Dipl.-Ing. K. Langer, C. Bufe, 20.05.2012 Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar
ISBN 978-3-934822-83-3
© by TIAW e. V., 2012
Inhalt und Programmregister Förderprogramm
Index Seite
Inhalt und Programmregister
3
Mittel ausreichende Stellen Thüringens stellen sich vor
13
Die Thüringer Aufbaubank stellt sich vore Die GFAW stellt sich vor Das RKW Thüringen stellt sich vor Übersicht weiterer Mittel ausrechender Stellen (Auswahl)
13 15 17 19
Hinweise zum Kapitel Arbeit
21
Arbeitsmarktpolitik
AP
Arbeitsmarktpolitische Programme des Freistaates Thüringen
AP-A
Gewährung von Existenzgründungshilfe Gewährung von Lohnkostenzuschüssen Zukunftsinitiative Lehrstellen 2009
AP-A01 AP-A02 AP-A04
Bundesprogramme, Sonderprogramme
AP-B
Job 4000 Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ) ESF-BAMF-Programm Ida - Integration durch Austausch Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft Ideenwettbewerbe zu aktuellen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen Sozialpartnerrichtlinie Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft
AP-B02 AP-B03 AP-B04 AP-B05 AP-B06 AP-B07 AP-B08 AP-B09
Arbeitsförderung
AF
Leistungen des SGB III an Bürgerinnen und Bürger
AF-A
Vermittlungsbudget § 44 SGB III Aktivierung und berufliche Eingliederung § 45 SGB III Gründungszuschuss §§ 93, 94 SGB III Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) §§ 56-72 SGB III Bildungsgutschein §§ 81 ff, 131a, 144 SGB III Teilhabe behinderter Menschen - Übergangsgeld, Ausbildungsgeld, Ausführung von Leistungen, persönliches Budget Transferleistungen §§ 110, 111 SGB III
AF-A01 AF-A02 AF-A03 AF-A04 AF-A05
49 50 52 54 55
AF-A06 AF-A07
57 59
Leistungen des SGB III an Unternehmen (Arbeitgeberinnen und -geber)
AF-B
Eingliederungszuschuss (EGZ) §§ 88, 89 und 131 SGB III Einstiegsqualifizierung § 54a SGB III Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zuschuss für Ungelernte § 81 Absatz 5 SGB III Berufliche Rehabilitation - Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung Berufliche Rehabilitation - Arbeitshilfen für behinderte Menschen Berufliche Rehabilitation - Probebeschäftigung behinderter Menschen
AF-B01 AF-B02
61 63
AF-B03 AF-B04 AF-B05 AF-B06
64 65 66 67
3
25 25 27 30
32 34 36 38 40 42 44 46
49
Inhalt und Programmregister Förderprogramm
Index Seite
Beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter und Gleichgestellter - Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung schwerbehinderter Menschen § 73 SGB III Beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter und Gleichgestellter Eingliederungszuschuss §§ 88, 90 SGB III Beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter und Gleichgestellter Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen § 46 SGB III
AF-B07
68
AF-B08
69
AF-B09
70
Leistungen des SGB III an Institutionen (Träger)
AF-C
Förderung der Berufsausbildung - Ausbildungsbegleitende Hilfen §§ 75 ff SGB III Förderung der Berufsausbildung - Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung §§ 76 ff SGB III Förderung der Berufsausbildung - Berufseinstiegsbegleitung § 49 SGB III
AF-C01
71
AF-C02 AF-C03
72 73
Leistungen des SGB II an Bürgerinnen und Bürger
AF-D
Einstiegsgeld (ESG) nach § 16b SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen gem. §16c SGB II Freie Förderung § 16f SGB II
AF-D01 AF-D02 AF-D03
Leistungen des SGB II an Unternehmen (Arbeitgeberinnen und -geber)
AF-E
Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
AF-E01
Leistungen des SGB II an Institutionen (Träger)
AF-F
Freie Förderung § 16f SGB II Arbeitsgelegenheiten (AGH) §16d SGB II
AF-F01 AF-F02
Beratung, Management, Marketing
B
Vermarktungshilfen
B-M
Inlandsmesseprogramm 2011 des Bundes Außenwirtschaftsförderung Vermarktungshilfeprogramm Messe- und Ausstellungsbeiträge zum ökologischen Landbau Auslandsmesseprogramm 2012 des Bundes Umstellungsberatung Ökologischer Landbau Exportinitiative Erneuerbare Energien Verbraucherinformation über ökologischen Landbau und Absatzförderungsmaßnahmen
B-M01 B-M02 B-M03 B-M04 B-M05 B-M06 B-M07
81 83 86 88 90 92 94
B-M08
96
Beratungen, Schulungen, Informationsveranstaltungen
B-B
Unternehmensberatungen für KMU Beratungsrichtlinie Beratungsleistungen zu Managementsystemen in Landwirtschaftsunternehmen Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops Innovationsgutschein Passgenaue Vermittlung Auszubildender Beratungen von Handwerksunternehmen Runder Tisch der KfW Mittelstandsbank Turn Around Beratung Green IT Beratungsbüro Kooperationsförderung für Dienstleistungsunternehmen
B-B01 B-B02 B-B03 B-B04 B-B06 B-B07 B-B08 B-B09 B-B10 B-B11 B-B12
4
74 76 77
78
79 80
81
98 101 104 106 109 112 114 116 118 121 123
Inhalt und Programmregister Förderprogramm
Index Seite
Denkmalpflege und Kultur
D
Denkmalpflege und Kultur
D-K
Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege Beschäftigung von Leitungskräften bei Trägern kulturpolitisch bedeutsamer Maßnahmen Förderung von Kunst und Kultur Kulturelle Filmförderung und Medienförderung im audio-visuellen Bereich Förderung des Kulturgutes der Vertreibungsgebiete Beschäftigung von Fachkräften im jugendkulturellen Bereich Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur Medienförderung Initiative Musik - Künstlerförderung Kommunale Kulturförderung
D-K01 D-K02 D-K03 D-K04 D-K05 D-K06 D-K07 D-K08 D-K09 D-K10
Energie
E
Energieberatung und Energiekonzepte
E-B
Energiesparberatung vor Ort
E-B06
Erneuerbare Energien und umweltgerechte Energienutzung
E-E
Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in KMU Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) Energieeffizient Bauen Energie vom Land Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen Fündigkeitsrisiko Geothermie
E-E07 E-E08 E-E09
149 151 153
E-E10 E-E11 E-E13 E-E14 E-E15
155 158 160 162 164
Europäische Integration
EU
Europäische Integration
EU-I
Thüringer Europaförderrichtlinie Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
EU-I01 EU-I02
Fremdenverkehr und Tourismus
F
Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
F-G
Tourismusgewerbe
F-G01
Förderung außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe
F-L
Landesprogramm Tourismus
F-L01
5
125 125 127 129 131 133 134 136 138 140 142
145 145
167 167 169
171 171
174
Inhalt und Programmregister Förderprogramm
Index Seite
Regionalentwicklung
G
Regionale Wirtschaftsförderung und Infrastruktur
G-W
177
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) - Maßnahmen der gewerblichen Wirtschaft Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) - Maßnahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur Thüringen-Invest Förderung der Regionalentwicklung KfW-Investitionskredit Kommunen Sozial Investieren Kommunal Investieren Energieeffizient Sanieren - Kommunen Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung
G-W01
177
G-W02 G-W03 G-W04 G-W05 G-W06 G-W07 G-W13 G-W14
181 184 187 189 191 193 195 197
Kommunalwirtschaft
K
Vorsorge / Sicherheit / Bedarfszuweisungen
K-V
Brandschutz und Allgemeine Hilfe Bedarfszuweisungen für investive Maßnahmen
K-V01 K-V03
Investive Förderung
K-I
Finanzhilfen für Wasserver- und Abwasserentsorgung Zinsbeihilfen zur Finanzierung von Beiträgen nach § 7 ThürKAG und Erschließungsbeiträge nach BauGB - Projektförderung Anschubfinanzierung von Gewässerunterhaltungsverbänden
K-I01
203
K-I02 K-I04
205 207
Kapitalhilfen
KH
209
Bürgschaften
KH-A
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen - BBT classic Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen - BBT basis TAB-Bürgschaftsprogramm Bund-Land-Bürgschaften Landesbürgschaftsprogramm Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen - BBT guw80 Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen - BBT Sonderprogramm Biomasse
KH-A01 KH-A02 KH-A03 KH-A04 KH-A05 KH-A07 KH-A08
Beteiligungskapital
KH-C
Beteiligungen der bm-t beteiligungsmanagement thüringen GmbH Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH Garantien für Arbeitnehmerbeteiligungen Garantien für Beteiligungen von privaten Beteiligungsgesellschaften - BBT garant KfW-Genussrechtsprogramm Risikokapitalprogramm ERP-Beteiligungsprogramm ERP-Startfonds
KH-C01 KH-C03 KH-C04
223 226 227
KH-C05 KH-C06 KH-C07 KH-C08 KH-C10
229 230 232 234 236
6
199 199 201
209 211 213 216 217 219 221
Inhalt und Programmregister Förderprogramm
Index Seite
Existenzgründung und Existenzsicherung
KH-E
GuW Plus - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Gründercoaching Deutschland Thüringen-Kapital KfW-Gründerkredit-StartGeld Konsolidierungsfonds ERP-Regionalförderprogramm KfW-Unternehmerkredit KfW/ERP-Exportfinanzierungsprogramm Darlehen der Europäischen Investitionsbank Thüringen-Dynamik Mikrokreditfonds Deutschland Unternehmerkapital - „ERP-Kapital für Gründung“
KH-E01 KH-E02 KH-E03 KH-E04 KH-E05 KH-E06 KH-E07 KH-E11 KH-E13 KH-E14 KH-E15 KH-E16
Investitionsbezogene Förderung / Steuerbegünstigung
KH-S
Investitionszulage nach Investitionszulagengesetz 2010
KH-S01
Land- und Forstwirtschaft
L
Absatzförderung / Vermarktung
L-A
Förderung der Marktstrukturverbesserung, Teil A - Zusammenschlüsse Förderung der Vermarktung und Verarbeitung von Holz
L-A01 L-A04
Strukturentwicklung und Investitionsförderung
L-S
Agrarinvestitionsförderungsprogramm Thüringen (AFP 2007) Förderung der Marktstrukturverbesserung, Teil B - Investitionen Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung Innovationsförderung in der Land- und Ernährungswirtschaft Erstaufforstungsmaßnahmen und Prämie Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Bodenschutzkalkungsmaßnahmen Agrartourismus Landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten Förderung forstwirtschaftlicher Infrastruktur Leben auf dem Land Wachstum und Wettbewerb Investitionen in der Landwirtschaft Räumliche Strukturmaßnahmen Umwelt- und Verbraucherschutz Umweltgerechte Landwirtschaft (KULAP 2007) Verbesserung der Gewässergüte Innovationen in der Landwirtschaft Förderung der Fischerei und Fischwirtschaft in Thüringen Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume Liquiditätshilfeprogramm für die Landwirtschaft
L-S01 L-S02 L-S03 L-S04 L-S05 L-S06 L-S07 L-S08 L-S09 L-S10 L-S11 L-S12 L-S13 L-S14 L-S15 L-S16 L-S17 L-S18 L-S20 L-S24 L-S25
Qualifizierungsmaßnahmen / Beratung
L-Q
Förderung von Berufsbildungsmaßnahmen
L-Q01
7
238 241 244 246 248 251 253 257 259 261 263 265
267
271 271 273
274 278 281 283 284 285 287 288 290 292 293 295 297 299 301 303 305 307 309 311 313
315
Inhalt und Programmregister Förderprogramm
Index Seite
Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Existenzen
L-E
Strukturförderhilfe Naturnahe Waldbewirtschaftung Förderung von Waldumweltmaßnahmen Agrardieselvergütung
L-E02 L-E03 L-E04 L-E06
Qualifizierung und berufliche Bildung
Q
Berufliche Aus- und Fortbildung
Q-A
Förderung der Weiterbildung und des lebenslangen Lernens Betriebliche Ausbildungsverbünde Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge Ausbildungsplatzförderung besonderer Zielgruppen Praxisnahe Berufsorientierung und -vorbereitung Zugang zur Beschäftigung und Förderung der beruflichen Integration Fortbildung von Mitarbeitern in sozialen Tätigkeitsfeldern Weiterbildungsstipendium und Aufstiegsstipendium Bildungskredit BAföG-Bankdarlehen Aufstiegsförderung (Meister-BAföG) AQUA Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung KfW-Studienkredit Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten Aus- und Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs Garantiefonds – Hochschulbereich – (RL-GF-H) EU-Programm JUGEND IN AKTION
Q-A01 Q-A02 Q-A03 Q-A04 Q-A05 Q-A06 Q-A07 Q-A08 Q-A10 Q-A11 Q-A12 Q-A14 Q-A15 Q-A16 Q-A17 Q-A18 Q-A19 Q-A21
Institutionelle Förderung
Q-J
Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (Investitionsförderung) Förderung von Berufs- und Weiterbildungsmessen und Berufsorientierung JOBSTARTER Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren Perspektive Berufsabschluss Bildungsprämie
Q-J01 Q-J03 Q-J05 Q-J06 Q-J08 Q-J10
Schulbauförderung
Q-S
Zuweisungen für Schulbauten und Schulsporthallen gem. Schulbauförderrichtlinie Zuwendungen zu Baumaßnahmen an staatlichen berufsbildenden Schulen
Q-S01 Q-S02
Soziales und Gesundheit
S
Behinderten-, Pflege-, Alten-, Sozial- und Opferhilfe
S-B
Nichtinvestive soziale Maßnahmen - Durchführung Familienentlastender Dienste Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen an Vereine und Verbände für Aufgaben der Betreuung behinderter Menschen Förderung zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscheinsätzen Soziale Gemeinschaftseinrichtungen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen
S-B03
377
S-B04 S-B05 S-B09 S-B10 S-B13
379 380 381 383 385
8
317 318 319 321
323 323 325 327 329 331 333 335 337 339 341 343 346 348 350 352 354 356 358
360 362 364 366 369 371
373 375
377
Inhalt und Programmregister Förderprogramm
Index Seite
Familie und Frauen
S-F
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen Familieneinrichtungen und Einrichtungen der Familienhilfe Vorhaben der Familienbildung Individuelle Zuschüsse zur Familienerholung Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Familienverbände im Freistaat Thüringen Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen in Thüringen Verbraucherinsolvenzberatungsstellen Familienzentren Förderung des Ehrenamtes Kinderbetreuungsfinanzierung
S-F01 S-F02 S-F03 S-F04 S-F05 S-F06 S-F07 S-F11 S-F12 S-F13 S-F14 S-F15
Gesundheitswesen
S-G
Maßnahmen gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz Zuschüsse an Betreuungsvereine
S-G02 S-G03
Kinder- und Jugendhilfe
S-J
Richtlinie zur investiven Förderung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe und an kommunale Gebietskörperschaften Thüringen Jahr Förderung durch die Conterganstiftung für behinderte Menschen Örtliche Jugendförderung Unterrichtsbegleitende und außerunterrichtliche schulische Maßnahmen Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
S-J01
408
S-J05 S-J07 S-J08 S-J09 S-J11 S-J12
410 412 414 416 418 420
Sport
S-S
Spitzensport Förderung von Sondersportverbänden Sportstättenbau
S-S04 S-S05 S-S06
Veterinärwesen
S-V
Förderung von Tierheimen, Versorgungsstellen und tiergärtnerischen Einrichtungen in Thüringen
S-V01
Technologie, Forschung und Innovation
T
Landesprogramme
T-L
Einzelbetriebliche Technologieförderung Verbundförderung Richtlinie zur Förderung von Personal in FuE Förderung der Infrastruktur in Forschung und Entwicklung Durchführung und Veröffentlichung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Thüringer Forschungspreis Technologiescout Thüringer Innovationsfonds (TI-Fonds) PROGRAMM „Thüringen-GreenTech“ - 1000-Dächer-Photovoltaik-Programm
T-L01 T-L02 T-L03 T-L04 T-L05 T-L06 T-L08 T-L09 T-L10
9
386 388 389 391 392 394 396 397 399 401 402 404
406 407
422 423 424
426
427 427 430 434 438 440 442 444 446 447
Inhalt und Programmregister Förderprogramm
Index Seite
Bundesprogramme
T-B
Innovationsförderung High-Tech Gründerfonds Forschungsvorhaben „Frauen an die Spitze“ SIGNO-KMU-Patentaktion SIGNO-Verwertungsförderung / Strategieförderung SIGNO-Erfinderfachauskunft Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) Industrielle Gemeinschaftsforschung und -entwicklung INNO-KOM-Ost ERP-Innovationsprogramm Netzwerke zur Verbesserung der Materialeffizienz Innovationsfähigkeit in einer modernen Arbeitswelt 6. Energieforschungsprogramm Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen Mobilität und Verkehr Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING Innovative regionale Wachstumskerne BioÖkonomie KMU-innovativ Forschung für die Produktion von morgen Nanotechnologie (Fachprogramm) IKT 2020 – Forschung für Innovationen (Fachprogramm) Eurostars Geowissenschaften Konvergente IKT ForMaT Innovationsforen Optische Technologien (Fachprogramm) Nachwachsende Rohstoffe Forschung für die Nachhaltigkeit (Fachprogramm) EXIST-Gründerstipendium EXIST-Forschungstransfer Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen (FHprofUnt) FuE-Vorhaben und Wissenstransfer im ökologischen Landbau Technologie für Nachhaltigkeit und Klimaschutz Technologieprogramm Energieeinsparung und Energieeffizienz Energetische Biomassenutzung Forschung und Entwicklung im Bereich erneuerbare Energien Transfer von FuE-Ergebnissen durch Normung und Standardisierung Förderung des Forschungsprofils der Fachhochschulen (Profil-NT) Forschung für die zivile Sicherheit
T-B01 T-B02 T-B03 T-B04 T-B06 T-B07 T-B08 T-B10 T-B11 T-B12 T-B13 T-B14 T-B15 T-B16 T-B17 T-B18 T-B20 T-B21 T-B22 T-B23 T-B25 T-B26 T-B27 T-B28 T-B29 T-B31 T-B32 T-B33 T-B34 T-B35 T-B36 T-B37 T-B38 T-B39 T-B41 T-B42 T-B43 T-B44 T-B45 T-B46 T-B47
Umwelt
U
Darlehen / Bürgschaften
U-D
ERP-Energieeffizienzprogramm Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge KfW-Programm Erneuerbare Energien
U-D02 U-D03 U-D05
10
449 451 453 455 459 461 463 468 470 473 476 478 480 483 485 487 490 492 494 496 498 500 502 504 506 508 510 512 514 516 518 520 523 525 527 529 531 533 535 537 539
541 541 543 545
Inhalt und Programmregister Förderprogramm
Index Seite
Entsorgung / Minderung von Belastungen
U-E
Förderung von Kleinkläranlagen Revitalisierung von Brachflächen BMU-Umweltinnovationsprogramm (UIP) Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs
U-E01 U-E02 U-E04 U-E06
Komplexe Förderung
U-K
LIFE - Finanzierungsinstrument für die Umwelt Förderbereiche der Deutschen Bundesstiftung Umwelt Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) Innovative nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt
U-K01 U-K02 U-K03 U-K04
Projektförderung
U-P
Wasserwirtschaftliche Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung U-P01 Naturschutz und Landschaftspflege (NALAP) U-P02 Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung U-P05 Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen U-P06 Förderung der Nachhaltigen Entwicklung U-P07 Koordinierungs- und Beratungsleistungen, Öffentlichkeitsarbeit derLandschaftspflegeverbände U-P08 Bildung für Nachhaltige Entwicklung in Thüringen U-P09 Förderung der in Thüringen anerkannten Naturschutzvereinigungen U-P10
551 553 555 557
559 561 563 565
566 568 569 571 573 575 576 578
Verkehr
V
Ausgleichsleistungen des Landes
V-A
Ausgleich gemeinwirtschaftl. Leistungen gem. § 45a PBefG (Ausbildungsverkehr) Bedarfsgerechte Verkehrsbedienung im öffentlichen StPNV
V-A01 V-A02
Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs
V-Ö
ÖPNV-Investitionsrichtlinie Kooperation im ÖPNV
V-Ö01 V-Ö02
Förderung außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs
V-P
Ausbau und Erhöhung der Sicherheit an Thüringer Flugplätzen Förderung des kommunalen Straßenbaus
V-P03 V-P04
Wohnungs- und Städtebau
W
Städtebauliche Maßnahmen
W-St
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (TL-S) Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (BL-SE) Städtebaulicher Denkmalschutz (BL-SD) Wohnumfeldverbesserung (TL-B/P-W) Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (BL-FI) „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt“ (BL-SS) „Stadtumbau Ost - für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen” (BL-SU) Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung im Rahmen des Fonds für regionale Entwicklung Entwicklung in kleinst- und kleinstädtisch geprägten ländlichen Gemeinden bis 10.000 Einwohnern im Rahmen von ELER
W-St01 W-St02 W-St03 W-St04 W-St05 W-St06 W-St07 W-St08 W-St09
591 592 593 594 596 598 600 602 604
W-St10
606
11
579 579 580
582 584
586 588
591
Inhalt und Programmregister Förderprogramm
Index Seite
Wohnungsbauliche Maßnahmen
W-W
Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum (ThürModR-Mietwohnungen) Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus (Innenstadtstabilisierungsprogramm -ISSP) Schaffung von Wohneigentum in der Stadt (Wohneigentumsprogramm - WEP) Thüringer Modernisierungsdarlehen Öko-Plus-Effizienzhausförderung Thüringer Familienbaudarlehen sowie Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum für die Kalenderjahre 2011 - 2013 KfW-Wohneigentumsprogramm Wohnraum modernisieren Energieeffizient Sanieren - Kredit Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung Wohngeld
W-W01 W-W02 W-W03 W-W04
608 610 612 615
W-W06 W-W08 W-W09 W-W10 W-W11 W-W12 W-W13
618 621 623 625 628 631 633
Anhang
635
Verzeichnius wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen
637
Verzeichnis der SIGNO-Partner
639
Verzeicnis wichtiger Adressen (Adressverzeichnis)
649
12
Die Thüringer Aufbaubank ist das zentrale Förderinstitut des Freistaats. Ihr Auftrag ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Thüringen durch nachhaltige Investitionen in zukunftsträchtige Unternehmen, Projekte und Infrastrukturen sowie die Schaffung und Sicherung leistungs- und wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze. Die Aufbaubank unterstützt daher mit Darlehen, Zuschüssen und Bürgschaften Investitionen in Thüringen. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von
l
Wirtschaft,
l
Technologie,
l
Wohnungsbau,
l
Landwirtschaft,
l
Umweltschutz und
l
Infrastruktur.
Dazu arbeitet die Aufbaubank in enger Kooperation mit den Banken und Sparkassen im Freistaat zusammen. 2011 erreichte die Thüringer Aufbaubank ein Neugeschäftsvolumen von 1,2 Milliarden Euro. Damit wurden 4.300 zusätzliche Arbeitsplätze in der Thüringer Wirtschaft ermöglicht, 30.000 bestehende Stellen wurden gesichert. Durch die Wohnraumförderung der Bank wurden täglich 4,5 Wohnungen in Thüringen gebaut, modernisiert oder energetisch saniert.
Die Mitarbeiter der TAB-Kundencenter sind Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Wirtschaftsförderung.
In allen Thüringer Regionen präsent: Das Kundencenter für Mittelthüringen: Ronald Jost Leiter des Bereiches Kundencenter Gorkistraße 9 99084 Erfurt Tel.: 0361 / 7447-445 Fax: 0361 / 7447-271 Das Kundencenter für Ostthüringen: Monika Fulle Friedrich-Engels-Straße 7 07545 Gera Tel.: 0365 / 437070 Das Kundencenter für Nordthüringen: Kathrin Stracke-Wagner Hüpedenweg 52 99734 Nordhausen Tel.: 03631 / 462 555 20 Das Kundencenter für Südthüringen: Michael Klughardt Mauerstraße 8 98527 Suhl Tel.: 03681 / 393311 Das Kundencenter für Westthüringen: Marco Jahns Helenenstraße 4 99817 Eisenach Tel.: 03691 / 881160
GFAW fördert Beschäftigungs-, Berufsbildungs- und soziale Projekte Ob Kurse zur Weiterbildung, gemeinsame Lehrgänge für Auszubildende, Berufsorientierung an Schulen oder die Gründung eines eigenen Unternehmens: die GFAW unterstützt Menschen auf ihren unterschiedlichen Wegen am Arbeitsmarkt. Aber auch Vereine, Verbände, Kommunen, Stiftungen und andere soziale Träger, die Menschen in ihren jeweiligen Lebenssituationen helfen, erhalten Unterstützung von der GFAW. Im Auftrag der zuständigen Landesministerien fördert die GFAW, eine Tochtergesellschaft der Thüringer Aufbaubank, Beschäftigungs-, Berufsbildungs- und soziale Projekte. Ein Großteil der Förderprogramme des Freistaats Thüringen, die über den Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden, setzt die GFAW um. Wir beraten Antragsteller, prüfen deren Anträge, bewilligen und zahlen die Fördergelder aus und überwachen die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel. Unsere Förderschwerpunkte: l l l l l
Weiterbildung Berufsvorbereitung und Ausbildung Soziales, Familie und Jugend Existenzgründung und Beratung Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie
Die GFAW mbH verfügt über mehr als 17 Jahre Erfahrung in der Umsetzung von Richtlinien und Förderprogrammen. Wir arbeiten eng mit verschiedenen Partnern zusammen. Darüber hinaus koordinieren wir die Arbeit der Thüringer Qualifizierungsberater und betreiben die Internetplattform www.qualiservice-thueringen.de Weitere Informationen: Auf unseren Internetseiten unter www.gfaw-thueringen.de finden Sie weitere Informationen zur GFAW, unseren Beratungsmöglichkeiten vor Ort und zum Europäischen Sozialfonds. Außerdem stellen wir Ihnen alle Richtlinien, Bestimmungen und Antragsunterlagen zum Download zur Verfügung.
So erreichen Sie uns: GFAW Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH
Warsbergstraße 1 99092 Erfurt Servicecenter: Telefon: (0361) 22 23-0 E-Mail:servicecenter@gfaw-thueringen.de Öffentlichkeitsarbeit: E-Mail:presse@gfaw-thueringen.de
Beratung & Service die sich auszahlen!
Ihr starker Partner für die Wirtschaft
Kleinkredite für Kleinunternehmen
Die RKW Thüringen GmbH steht für die wirtschaftliche Stärkung des Mittelstands in Thüringen. Für Kunden und Geschäftspartner ist die RKW Thüringen GmbH ein qualifizierter wie verlässlicher Partner und Anbieter von nützlichen Dienstleistungen. Ziel der RKW Thüringen GmbH ist es, Thüringer Unternehmen durch innovative und zielgruppengerechte Angebote zu stärken.
Kleinbetriebe und Unternehmensgründer haben trotz innovativer Geschäftsmodelle oft keinen Zugang zu Kapital. Grund: fehlende Sicherheiten für die Banken. Um Mikrokredite bis 20.000 EUR reißen sich viele Banken nicht unbedingt. Für Kleinunternehmen sind sie aber wichtig. Und damit auch für uns. In Zusammenarbeit mit der GLS Bank bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diese kleinen Kredite zu erhalten.
Know-How, von dem Sie profitieren.
Beratungsförderung
20 Jahre Erfahrung sprechen eine deutliche Sprache. Es ist die Aufgabe des RKW Thüringen, Tragfähigkeit und Eintrittswahrscheinlichkeit bestmöglich vorab zu bestimmen. Das setzt Fachwissen und Erfahrung voraus. Und das setzt auch voraus, dass alle - Berater, Team und Kunde - die gleiche Sprache sprechen. Und wenn doch mal eine Frage offen bleibt, greifen wir auf unser Netzwerk aus Wirtschaft und Wissenschaft zurück.
Betriebswirtschaftliche und technische Beratungsleistungen - wie sie das RKW Thüringen für seine Kunden erbringt - sind mit 70% zuschussfähig. Ab einem Beratungsumfang von 3 Tagwerken können Sie als kleines und mittleres Unternehmen, als Freiberufler oder als zukünftiger Existenzgründer in Thüringen diese Beratungsförderung in Anspruch nehmen. Fragen Sie uns nach den detaillierten Fördervoraussetzungen - wir unterstützen Sie im Antragsverfahren.
Beratungsqualität für jedes Thema.
Weiterbildung nach Maß
Qualität erkennt man auf den ersten Blick. Das ist bei Unternehmensberatern nicht anders. Im RKW Thüringen arbeiten nur geprüfte und akkreditierte Unternehmensberater.
Man lernt nie aus und das ist auch gut so! Unternehmer, Manager, Fachkraft. Wir bieten Ihnen betriebsspezifische Seminare, aus denen SIE etwas mitnehmen. Auf Wunsch bei Ihnen oder In-House beim RKW.
RKW Thüringen GmbH Konrad- Zuse- Straße 15 99099 Erfurt PSF 90 04 21, 99107 Erfurt
Tel.: (0361) 5 51 43 0 Fax: (0361) 5 51 43 27 www.rkw-thueringen.de info@rkw-thueringen.de
Übersicht weiterer Mittel ausreichender Stellen (Auswahl)
Agentur für Arbeit
http://www.arbeitsagentur.de
Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke” e. V. (AiF) http://www.aif.de Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)
http://www.auma-messen.de
bm-t beteiligungsmanagement thüringen GmbH
http://www.bm-t.com
Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
http://www.bag.bund.de
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
http://www.bamf.de
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
http://www.ble.de
Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB)
http://www.bibb.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
http://www.bmas.de
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
http://www.bmelv.de
Bundesverwaltungsamt (BVA)
http://www.bundesverwaltungs amt.de
Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (BBT)
http://www.bb-thueringen.de
Conterganstiftung für behinderte Menschen Stiftung des öffentlichen Rechts
http://www.conterganstiftung.de
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
http://www.dena.de
Deutsche Materialeffizienzagentur (demea)
http://www.materialeffizienz.de
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.
http://www.dihk.de
EuroNorm GmbH
http://www.euronorm.de
Europäische Investitionsbank (EIB)
http://www.eib.org
Forschungszentrum Jülich GmbH
http://www.fz-juelich.de
Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW)
http://www.gfaw-thueringen.de
High-Tech Gründerfonds Management GmbH
http://www.high-tech-gruender fonds.de
Industrie- und Handelskammer Erfurt
http://www.erfurt.ihk.de
JUGEND für Europa
http://www.jugend-in-aktion.de
KfW Bankengruppe
http://www.kfw.de
Landesverband der Gehörlosen Thüringen e. V.
http://www.lvglth.de
Landwirtschaftliche Rentenbank
http://www.rentenbank.de
Mikrofinanzagentur Thüringen
http://www.mirkrofinanzagenturthueringen.de
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH http://www.mbg-thueringen.de 19
Übersicht weiterer Mittel ausreichender Stellen (Auswahl) Otto Benecke Stiftung e. V.
http://www.obs-ev.de
PricewaterhouseCoopers AG
http://www.pwc.de
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft und Raumfahrt (PT-DLR)
http://www.dlr.de
Projektträger Jülich (PTJ)
http://www.fz-juelich.de/ptj
RKW Thüringen GmbH
http://www.rkw-thueringen.de
Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH (SBB)
http://www.sbb-stipendien.de
Stiftung FamilienSinn
http://www.stiftung-familien sinn.de
Technische Universität Ilmenau PATON - Landespatentzentrum Thüringen
http://www.paton.tu-ilmenau.de
Thüringer Aufbaubank
http://www.aufbaubank.de
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
http://www.tll.de
Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar
http://www.thueringen.de/ de/tlvwa
Thüringer Ministerien
http://www.thüringen.de siehe auch Adressverzeichnis
Thüringer Stiftung HandinHand – Hilfe für Kinder, Schwangere und Familien in Not
http://www.thueringer-stiftunghandinhand.de
Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen
http://www.bsvt.org
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
http://www.vdivde-it.de
Verein der Ingenieure und Techniker e. V.
http://www.vitt.de
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
http://www.zdh.de
20
Hinweise zum Kapitel „ARBEIT“ in diesem Buch Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011, dass zum 30.04.2012 in Kraft trat, wird der eingeschlagene Reformkurs der Bundesregierung konsequent fortgesetzt. Damit trägt die Arbeitsmarktpolitik den Herausforderungen Rechnung, die der Wandel der Arbeitswelt und der demografische Wandel mit sich bringen. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen dafür, Effektivität und Effizienz beim Einsatz der Arbeitsmarktinstrumente zu erhöhen. Es ist darauf ausgerichtet, die dezentrale Entscheidungskompetenzen zu stärken. Das Gesetz sichert einfache, überschaubar geregelte Instrumente als Orientierungsrahmen, verbunden mit einem zweckmäßigen Controlling. Mit den Regelungen des Gesetzes werden folgende Zielsetzungen umgesetzt: Mehr Dezentralität Höhere Flexibilität Größere Individualität Höhere Qualität Mehr Transparenz Das Recht der Arbeitsförderung (Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB lll) bleibt das Referenzgesetz für die Eingliederungsleistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB ll). Alle Änderungen bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten im Recht der Arbeitsförderung gelten damit grundsätzlich auch im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dies entspricht dem rechtskreisübergreifenden Ansatz einer ganzheitlichen Arbeitsmarktpolitik, die mit ihrem Handeln gleichermaßen auf den Aufbau von Beschäftigung und den nachhaltigen Abbau von Arbeitslosigkeit in beiden Rechtskreisen - also gesamtwirtschaftlich - ausgerichtet ist. Die zusätzlichen Eingliederungsleistungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende bestehen als wichtige Ergänzung zu den Leistungen der Arbeitsförderung fort und unterstreichen den Grundsatz "Förderns und Forderns". Sie ermöglichen es, auf die besondere Situation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit besonderen Instrumenten reagieren zu können und die Eingliederung zu unterstützen. Kerninhalt des Gesetzes ist die Neuordnung der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente werden konsequent nach Unterstützungsleistungen geordnet, die für Ausbildungs- und Arbeitsuchende in bestimmten Arbeitsmarktkontexten erforderlich sind: Beratung und Vermittlung Aktivierung und berufliche Eingliederung Berufswahl und Berufsausbildung Berufliche Weiterbildung Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Verbleib in Beschäftigung Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Diese klare Struktur des Instrumentariums in Abhängigkeit von der festgestellten notwendigen Unterstützung trägt zur Transparenz des Instrumenteneinsatze für die Kundengruppen bei. Dabei wird die bisherige eher intransparente Zuordnung der Instrumente der aktiven Arbeitsförderung nach der Dreiteilung Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger aufgegeben. Die gesetzlichen Regelungen für die Instrumente der aktiven Arbeitsförderung werden auf Kerninhalte und Rahmenbedingungen, die für eine einheitliche Anwendung des Rechts notwendig sind, beschränkt. Dies stärkt die dezentrale Entscheidungskompetenz und -verantwortung. Die Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte vor Ort können somit das Instrumentarium flexibel und auf den individuellen Handlungsbedarf ausgerichtet einsetzen und durch eigenverantwortliche und transparente Entscheidungen einzelfallorientiert ausfüllen. Der Herausgeber
21
Kreis der Anspruchsberechtigten auf Leistungen des SGB II: - ausgewählte Begriffsbestimmungen -
1. Welche Personen erhalten Leistungen? (§ 7 SGB II, Abs. 1, 2) 1.1. Erwerbsfähige Hilfebedürftige - Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - erwerbsfähig sind, - hilfebedürftig sind und - ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. 1.2. Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die Dienst- und Sachleistungen werden nur erbracht, wenn dadurch - die Hilfebedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft beendet oder verringert, - Hemmnisse bei der Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen beseitigt oder verringert werden. 2. Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft (§ 7 SGB II, Abs. 3) - die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, - im Haushalt lebende Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und - der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils, - ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner - der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, - der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner, - die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können, - die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. 3. Was ist Erwerbsfähigkeit? (§ 8 SGB II) - Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung gegenwärtig oder auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mind. 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein, - in Ergänzung dazu können Ausländer nur erwerbstätig sein, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte.
22
Kreis der Anspruchsberechtigten auf Leistungen des SGB II: - ausgewählte Begriffsbestimmungen 4. Was ist Hilfebedürftigkeit? (§ 9 SGB II) - Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht - durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, - aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder aus Vermögen sichern kann und - die erforderliche Hilfe nicht von anderen insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. 5. Was ist Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme? (§ 10 SGB II) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, - dass er zu einer bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist, - die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt, - die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes des Partners gefährden würde, - die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, - der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.
23
Kreis der Anspruchsberechtigten auf Leistungen des SGB III: - Begriffsbestimmungen SGB III, Erstes Kapitel, Allgemeine Vorschriften, Zweiter Abschnitt, Berechtigte, § 16 ff. 1. Was sind Arbeitslose? (§ 16 SGB III) Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld - vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, - eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und - sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Teilnehmende an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten als nicht arbeitslos. 2. Was sind von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer? (§ 17 SGB III) Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Personen, die - versicherungspflichtig beschäftigt sind, - alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und - voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden. 3. Was sind Langzeitarbeitslose? (§ 18 SGB III) Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind. Für Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, die Langzeitarbeitslosigkeit voraussetzen, bleiben folgende Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren unberücksichtigt: 1. Zeiten einer Maßnahme der aktiven Arbeistförderung oder zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch, 2. Zeiten einer Krankheit, einer Pflegebedürftigkeit oder eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz, 3. Zeiten der Betreuung und Erziehung aufsichtsbedürftiger Kinder oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, 4. Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten bis zu einer Dauer von insgesamt sechs Monaten, 5. Zeiten, in denen eine Beschäftigung rechtlich nicht möglich war, und 6. kurze Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit ohne Nachweis. Ergibt sich der Sachverhalt einer unschädlichen Unterbrechung üblicherweise nicht aus den Unterlagen der Arbeitsvermittlung, so reicht Glaubhaftmachung aus. 4. Wer ist Träger der Leistungen nach dem SGB III? (§ 21 SGB III) Träger sind natürliche und juristische Personen oder Personengesellschaften, die Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.
24
Arbeitsmarktpolitische Programme des Freistaates Thüringen
AP-A01
Unterstützung beim Aufbau und der Sicherung junger Unternehmen (Existenzgründerrichtlinie) Was wird gefördert? Gefördert werden der Aufbau und die Sicherung junger Unternehmen im Freistaat Thüringen durch die Gewährung von Zuschüssen zu Ausgaben des Unternehmens. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind arbeitslos gemeldete Personen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Thüringen hat, - wenn kein Anspruch auf Leistungen nach § 57 Sozialgesetzbuch SGB III (Gründungszuschuss) besteht, - wenn der Antragsteller die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung der Förderung bietet, - wenn gegen den Antragsteller innerhalb der letzten 3 Jahre kein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder eröffnet ist, - wenn eine befürwortende Stellungnahme von einer fachkundigen Stelle zur fachlichen Qualifikation des Gründers und zur Tragfähigkeit der Gründung vorliegt, - wenn der Antragsteller durch die Stellungnahme nachweist, dass für das Unternehmen nach Konzeption und Marktsituation Erfolgsaussichten bestehen und dass die selbständige Tätigkeit keinen Nebenerwerbscharakter hat. Antragsteller, die bereits Existenzgründungszuschüsse des Freistaats Thüringen erhalten haben, können grundsätzlich nach Ablauf dieser Förderung keine Förderung für den gleichen oder vergleichbaren Zweck erhalten. Erfolgt die Begründung der selbstständigen wirtschaftlichen Existenz in Form einer Kapitalbzw. Personengesellschaft, so wird die Existenzgründungshilfe nur einem Gesellschafter/Teilhaber gewährt. Hinweis: Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2013 befristet. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 20/2011 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss i. R. einer Projektförderung als Festbetrag gewährt. Die Förderung beträgt bis zu 600 EUR/Monat für die Dauer von bis zu 12 Monaten. Über die Höhe wird dem Zuwendungsempfänger eine „De-minimis“-Bescheinigung ausgestellt.
25
AP-A01
Arbeitsmarktpolitische Programme des Freistaates Thüringen
Unterstützung beim Aufbau und der Sicherung junger Unternehmen (Existenzgründerrichtlinie) Wo und wie wird beantragt? Auf formgebundenen Antragsformularen spätestens eine Woche vor Begründung einer selbstständigen Existenz bei der: Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW ) Warsbergstraße 1 99092 Erfurt Tel.: 0361 - 22230 Fax: 0361 - 222310 Internet: http://www.gfaw-thueringen.de bzw. jeweils zuständigen Regionalstelle der GFAW (siehe Adressenverzeichnis)
26
Arbeitsmarktpolitische Programme des Freistaates Thüringen
AP-A02
Gewährung von Lohnkostenzuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen im Rahmen des Programms „Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie“ Was wird gefördert? 1. Gefördert wird die Einstellung auf dem Arbeitsmarkt benachteiligter Arbeitsloser durch Zuschüsse zu den Lohnkosten. 2. Die Förderung erfolgt sowohl für zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende, wettbewerbsneutrale Arbeiten als auch für erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Arbeiten. Auch Beschäftigungsprojekte im Rahmen von Regie- oder Vergabeprojekten mit strukturfördernder Wirkung, z. B. - Verbesserung der Infrastruktur, - Erhaltung und Verbesserung der Umwelt, - Erhöhung des Angebots bei den sozialen Diensten und in der Jugendhilfe, - Erhöhung des Angebots im Breitensport und in der freien Kulturarbeit, - Vorbereitung und Durchführung der Denkmalpflege und - von strukturwirksamen städtebaulichen Maßnahmen einschließlich der Wohnumfeldverbesserung. Soweit erwerbswirtschaftliche Arbeiten gefördert werden, sind die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission für De-minimis-Beihilfen zu beachten. Wer wird gefördert? Arbeitgeber mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen. Gefördert wird die Einstellung folgender auf dem Arbeitsmarkt benachteiligter Personen: - Arbeitslose mit einer gemeldeten Arbeitslosigkeit von mind. 12 Monaten, - arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige aus Familien, in denen beide Elternteile arbeitslos sind oder - die alleinerziehend sind und deren Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - Arbeitslose mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 oder Gleichgestellte, - Arbeitslose, die älter als 50 Jahre sind. Die Dauer der Arbeitslosigkeit bemisst sich nach den Regelungen des § 18 SGB III unter Berücksichtigung der unschädlichen Unterbrechung des § 18 Absatz 2 SGB III. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die geförderten Personen ihren Wohnsitz in Thüringen haben, - wenn eine staatliche Beihilfe, im Sinn des Artikels 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht vorliegt, - wenn mit dem Arbeitnehmer ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet wird, - wenn die geförderte Tätigkeit einen Mehrwert für die berufliche Weiterentwicklung bzw. Eingliederung der geförderten Arbeitnehmer erkennen lässt, - wenn die Gesamtfinanzierung des Projektes sichergestellt ist und der Antragsteller die Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung des Projektes bietet. 27
AP-A02
Arbeitsmarktpolitische Programme des Freistaates Thüringen
Gewährung von Lohnkostenzuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen im Rahmen des Programms „Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie“
Für zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende, wettbewerbsneutrale Arbeiten muss für jeden einzustellenden benachteiligten Arbeitnehmer nach Pkt. 1 der arbeitsmarktrelevante individuelle Handlungsbedarf sowie der Beitrag zur nachhaltigen beruflichen Integration benannt und begründet werden. Für die Förderung eines Arbeitnehmers im erwerbswirtschaftlichen Bereich ist der Abschluss eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses Voraussetzung. Es sind Tariflöhne bzw. Lohnuntergrenzen zu beachten. Die Einstellung von Leiharbeitnehmern im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes AÜG ist nicht förderfähig. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer während der letzten 3 Jahre vor Einstellung beim Antragsteller bereits länger als 3 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Dies gilt nicht für die vorausgehende befristete Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer und nicht für vorausgehende geringfügige Beschäftigung gem. § 8 SGB IV. Beschäftigungsverhältnisse mit weniger als 15 Stunden regelmäßiger Wochenarbeitszeit werden nicht gefördert. Hinweis: Die Richtlinie ist bis 31.12.2013 befristet. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 43/2011 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mittels einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Förderdauer beträgt bis zu 12 Monate. Die Förderdauer von Arbeitslosen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 oder Gleichgestellte sowie von Arbeitslosen mit einer gemeldeten Arbeitslosigkeit von mindestens 24 Monaten beträgt bis zu 18 Monate. Bei einer Mitfinanzierung anderer Zuwendungsgeber beträgt der monatliche Festbetrag zu den Personalausgaben des Arbeitgebers bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 30 Stunden bei einem Arbeitnehmer-Bruttolohn zuzüglich der Beiträge der gesetzlichen Sozialabgaben - von bis zu 1.300 EUR 300 EUR - von 1.301 EUR bis zu 1.800 EUR 400 EUR - ab 1.801 EUR 500 EUR Wenn keine Mitfinanzierung anderer Zuwendungsgeber zustande kommt, beträgt die monatliche Förderung bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden 900 EUR. Der Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers kann in diesen Fällen zusätzlich mit 180 EUR gefördert werden. 28
Arbeitsmarktpolitische Programme des Freistaates Thüringen
AP-A02
Gewährung von Lohnkostenzuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen im Rahmen des Programms „Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie“
Bewilligungen von unter 500 EUR sind ausgeschlossen. Wo und wie wird beantragt? Auf formgebundenen Antragsformularen spätestens einen Tag vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der: Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) Warsbergstraße 1 99092 Erfurt Tel.: 0361 - 22230 Fax: 0361 - 222310 Internet: http://www.gfaw-thueringen.de bzw. jeweils zuständigen Regionalstelle der GFAW (siehe Adressenverzeichnis) Maßgeblich für den Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung ist der Eingang des Antrags bei der GFAW
29
AP-A04
Arbeitsmarktpolitische Programme des Freistaates Thüringen
Gewährung von Zuschüssen zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze - „Zukunftsinitiative Lehrstellen 2009“ Was wird gefördert? Gefördert werden zusätzliche Ausbildungsplätze nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) in betrieblichen Ausbildungsverbünden und überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen. Während der überbetrieblichen Ausbildung wird die Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Durch die Förderung soll die Ausbildungssituation unter besonderer Berücksichtigung der zukünftigen Fachkräfteentwicklung verbessert werden. Ausbildungsplätze für weibliche Bewerber sowie schwer vermittelbare und benachteiligte Jugendliche sollen besonders gefördert werden. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Thüringer Ausbildungsverbünde und überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen in Thüringen in Abstimmung mit den zuständigen Stellen nach dem BBiG bzw. der HwO (Kammern) sowie die Thüringer Handwerkskammern für kammereigene Bildungszentren. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn der Zuwendungsempfänger die notwendigen organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen besitzt bzw. auf Grund seiner Erfahrung und Kompetenz für eine ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung der Projekte geeignet ist, - wenn die zu fördernden Ausbildungsplätze zwischen dem 1. September 2009 und spätestens dem 1. Februar 2012 mit Thüringer Jugendlichen, die bisher noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, belegt werden, - wenn sichergestellt ist, dass im Rahmen von Kooperationen durch die Träger i. d. R. nur solche Unternehmen beteiligt werden und Auszubildende erhalten, die im Jahr der Förderung einen eigenen Auszubildenden einstellen. Eine bereits gewährte Zuwendung für den gleichen Zweck im Rahmen anderer Förderprogramme schließt eine weitere Förderung auf Grund dieser Richtlinie aus. Auf die Gewährung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Hinweis: Richtlinie ist bis 31.12.2013 befristet. Quelle: Thüringer Staatsanzeiger 38/2009
30
Arbeitsmarktpolitische Programme des Freistaates Thüringen
AP-A04
Gewährung von Zuschüssen zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze - „Zukunftsinitiative Lehrstellen 2009“ Wie viel wird gefördert? Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit bis zu 15.250 EUR für die gesamte Ausbildungszeit. Bezuschusst werden die Ausgaben für die Ausbildungsvergütung, für Ausbilderleistungen und Sach- und Verwaltungsausgaben. Die Ausbildungsvergütung beträgt im: 1. Lehrjahr 210 EUR, 2. Lehrjahr 217 EUR, 3. Lehrjahr 225 EUR, 4. Lehrjahr 233 EUR zuzügl. Arbeitgeberleistungen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Wo und wie wird beantragt? Anträge sind 4 Wochen vor Projektbeginn und unter Verwendung der Antragsformulare über die jeweils zuständige Stelle nach dem BBiG bzw. der HwO zu stellen an die: Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) Warsbergstraße 1 99092 Erfurt Tel.: 0361 - 22230 Fax: 0361 - 222310 Internet: http://www.gfaw-thueringen.de Die zuständigen Stellen nach dem BBiG bzw. der HwO (Kammern) koordinieren die Verteilung der Förderplätze im Kammerbezirk.
31
AP-B02
Bundesprogramme, Sonderprogramme
Job 4000 – Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen Was wird gefördert? Die dauerhafte berufliche Integration schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Förderung der drei Säulen Arbeit, Ausbildung und Unterstützung. Das Programm umfasst folgende Schwerpunkte: - die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen i. S. des § 72 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX, - die Schaffung von neuen betrieblichen Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Jugendliche, - die Unterstützung von schwerbehinderten Menschen i. S. des § 109 Abs. 2 SGB IX, insbesondere von schwerbehinderten Schulabgängern, durch Integrationsfachdienste. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Arbeitgeber (öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände und Vereinigungen) und Integrationsfachdienste. Zu fördernder Personenkreis: - besonders betroffene schwerbehinderte Menschen nach § 72 Abs. 1 Nr. 1. SGB IX, - schwerbehinderte Jugendliche, - Personen nach § 109 Abs. 2 SGB IX. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann, wenn es sich um neue Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen i. S. des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) handelt. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 145 vom 04.06.2006 Wie viel wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt für: - neue Arbeitsplätze: Zuschusshöhe und Förderdauer werden im Einzelfall festgelegt, möglich sind im Durchschnitt je Arbeitsplatz bis zu 600 EUR monatlich auf die Dauer von bis zu 5 Jahren, längstens bis zum 31.12.2013, - neue Ausbildungsplätze: pro Ausbildungsplatz werden bis zu 3.000 EUR zu Beginn der Ausbildung und bis zu 5.000 EUR nach Abschluss der Ausbildung und gleichzeitiger Übernahme in ein unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis geleistet, bei Übernahme in ein befristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis werden nur bis zu 2.500 EUR gezahlt, - die Integrationsfachdienste: bis zu 250 EUR monatlich für jeden Unterstützungsfall.
32
AP-B02
Bundesprogramme, Sonderprogramme
Job 4000 – Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen Wo und wie wird beantragt? Ansprechpartner sind die Integrationsämter, Adressen im Internet unter http://www.integrationsaemter.de Weitere Informationen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Tel.: 030 - 185270 Fax: 030 - 185272236 E-Mail: info@bmas.bund.de Internet: http://www.bmas.de
33
AP-B03
Bundesprogramme, Sonderprogramme
Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - ESF-Bundesprogramm (BIWAQ) Was wird gefördert? Mit diesem ergänzenden arbeitsmarktpolitischen Instrument werden Projekte gefördert, die die Qualifikation und soziale Situation der Bewohner in den Programmgebieten des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ (siehe W-St07) und damit auch ihre Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Finanzielle Zuwendungen erhalten solche Vorhaben, bei denen die Handlungsfelder Bildung, Beschäftigung, soziale Integration und Teilhabe der Bewohner sowie Wertschöpfung im Quartier im Vordergrund stehen. Ziele: - Integration von Langzeitarbeitslosen in Arbeit, - Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Arbeit, - Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf, - Stärkung der lokalen Ökonomie. Gefördert werden: - „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (alte Bundesländer einschl. Berlin ohne NUTS II-Region Lüneburg), - „Konvergenz“ (neue Bundesländer ohne Berlin einschl. NUTS II-Region Lüneburg). Wer wird gefördert? - Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften, die in den Programmgebieten des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ unmittelbar Projekte durchführen oder bei Projekten, die außerhalb dieser Gebiete durchgeführt werden, mehrheitlich Personen aus diesen Programmgebieten mit einbeziehen, - Unternehmen, die Ausbildungs- oder Arbeitsplätze nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie bereitstellen. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Projekte den Zielsetzungen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ entsprechen und insbesondere dem integrierten Entwicklungskonzept im Sinne einer ganzheitlichen Aufwertungsstrategie Rechnung tragen, - wenn die Projekte an das integrierte Entwicklungskonzept anknüpfen oder im Zusammenhang mit Investitionen der Städtebauförderung stehen und in Kooperation mit den relevanten Partnern vor Ort, insbesondere den Städten und Gemeinden, durchgeführt werden, - wenn mit dem Vorhaben vor Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Ausreichung der Bundesmittel erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel. Hinweis: Das Programm läuft bis 2015. Die entsprechenden Förderaufrufe im Internet unter http://www.biwaq.de sind zu beachten.
34
AP-B03
Bundesprogramme, Sonderprogramme
Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - ESF-Bundesprogramm (BIWAQ) Quelle: Bundesanzeiger Nr. 56 vom 11.04.2008 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form der Fehlbetragsfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben: - „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“: 50% ESF-, bis zu 38% Bundesmittel, - „Konvergenz“: 75% ESF-, bis zu 18% Bundesmittel. Die Antragsteller haben einen Eigenanteil zu leisten, der grundsätzlich auch durch andere öffentliche Mittel (z. B. der Bundesagentur für Arbeit, kommunale Mittel, Landesmittel) erbracht werden kann, sofern diese Mittel nicht dem Europäischen Sozialfonds oder anderen EU-Fonds (z. B. EFRE) entstammen. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sollen mind. 200.000 EUR pro Projekt betragen. Wo und wie wird beantragt? Zweistufiges Förderverfahren. Informationen erteilt das: Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung Referat I 4 Deichmanns Aue 31-37 53179 Bonn Internet: http://www.bbr.bund.de Die Formblätter mit Erläuterungen für die Projektvorschläge stehen im Internet unter http://www.biwaq.de zur Verfügung. Bewilligungsbehörde ist das: Bundesverwaltungsamt Referat II B 1 Eupener Str. 125 50933 Köln Service Hotline BIWAQ: Tel.: 022899 - 3584124, -4125, -4126, -5126 oder -5786 Fax: 022899 - 3584806 E-Mail: Biwaq@bva.bund.de http://www.bva.bund.de
35
AP-B04
Bundesprogramme, Sonderprogramme
Maßnahmen zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund (ESF-BAMF-Programm) Was wird gefördert? Gefördert werden Maßnahmen zur Vermittlung von berufsbezogenen Kenntnissen der deutschen Sprache für Personen mit Migrationshintergrund, die - Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) oder - Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen oder - arbeitsuchend gemeldet sind. Darüber hinaus können Personen teilnehmen, die noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, wenn die Teilnahme an Maßnahmen zur Vermittlung berufsbezogener Kenntnisse der deutschen Sprache zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit notwendig ist (Freistellung und Lohnfortzahlung für die Dauer der Maßnahme durch den Arbeitgeber). Die Maßnahmen sind auf eine dauerhafte Integration in den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet. Wer wird gefördert? Antragsberechtigte: - natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie des internationalen Rechts mit nachgewiesenem Eigeninteresse an den Qualifizierungsmaßnahmen, - lokale Kooperationen von unterschiedlichen Einrichtungen, wobei ausschl. der Antragsteller für die Gesamtdurchführung und -verwaltung der Projekte verantwortlich ist (mit allen Partnern sind Kooperationsvereinbarungen abzuschließen). Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn durch die Förderung der Maßnahmen keine nationalen öffentlichen Mittel ersetzt werden (Additionalitätsprinzip), - wenn keine weiteren Mittel der EU eingesetzt werden (Ausschluss von Doppelförderung), - wenn ein detaillierter Finanzierungsplan vorliegt, in dem die Gesamtfinanzierung des Vorhabens dargestellt wird (Höhe und Anteil der ESF-Mittel, der Ko-Finanzierungsmittel und des angemessenen Anteils der Eigenmittel), - wenn ein zuverlässiges System zur Erfassung aller finanziellen und statistischen Daten hinsichtlich der Projektdurchführung vorhanden ist, - wenn die Bewerber ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch geeignete Unterlagen nachweisen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung. Hinweis: Das Wettbewerbsverfahren für den Förderzeitraum 2010 bis Ende 2013 wird in sechs einzelnen Aufrufen durchgeführt. Hierzu hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Bundesgebiete in so genannte Fördergebiete eingeteilt. Die Liste der Wettbewerbsaufrufe ist im Internet unter http://www.bamf.de zu finden. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 191 vom 20.12.2011
36
AP-B04
Bundesprogramme, Sonderprogramme
Maßnahmen zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund (ESF-BAMF-Programm) Wie viel wird gefördert? Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Dabei kommen die für die Zielgebiete des ESF geltenden Interventionssätze (bis zu 75% für das Zielgebiet „Konvergenz“ und bis zu 50% für das Zielgebiet „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“) zur Anwendung. Anerkannte Kosten sind: Personalausgaben für Projekte, durchführungsbezogene Sachausgaben (Arbeits-, Lehr- und Lernmaterial), sonstige Verwaltungssachausgaben, Mieten und Mietnebenkosten, Ausgaben für Kinderbetreuung in Einzelfällen. Eigenmittel: Barmittel, Personalkosten und das Vorhalten von Infrastruktur. Die Höhe richtet sich nach der Finanzkraft des Trägers und kann nur in Ausnahmefällen weniger als 5% betragen (Teilnehmereinkommen, Ausgaben für Kinderbetreuung sowie Ausgaben für Fahrten von Projektteilnehmern finden dabei keine Berücksichtigung). Maßnahmedauer: bei einer Vollzeitmaßnahme höchstens 6 Monate, bei Maßnahmen in Teilzeitform max. 12 Monate. Der Förderzeitraum kann bei genehmigten Projektunterbrechungen um insgesamt 15 Arbeitstage verlängert werden. Wo und wie wird beantragt? Das Verfahren ist zweistufig. Wettbewerbsverfahren (Stufe 1): Innerhalb einer gesetzten Frist Einreichen einer detaillierten Planung eines modellhaften berufsbezogenen Sprachkurses (Auswahlkriterien siehe Richtlinie) beim BAMF. Die erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerbsverfahren begründet jedoch keinen Anspruch auf Förderung. Bewilligungsverfahren (Stufe 2): Im Bewilligungsverfahren können erfolgreiche Bewerber einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung stellen beim: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Frankenstraße 210 90461 Nürnberg Tel.: 911 - 9430 Fax: 911 - 9431000 E-Mail: info@bamf.de Internet: http://www.bamf.de Antragstellung vor Maßnahmebeginn ausschl. unter Verwendung der vom BAMF bereitgestellten Antragsvordrucke. Vordrucke sowie erläuternde Hinweise sind im Internet unter: http://www.integration-in-deutschland.de abrufbar. Eine Antragstellung ist ausschl. über das elektronische Antragssystem „easy“ möglich. Für Maßnahmen nach diesen Richtlinien, die vor dem 31.12.2013 begonnen haben und über den 31.12.2013 hinaus andauern, können Leistungen nur bis zum 31.12.2014 erbracht werden.
37
AP-B05
Bundesprogramme, Sonderprogramme
Transnationales ESF-Programm „IdA - Integration durch Austausch“
Was wird gefördert? Programmschwerpunkt: Erhöhung der Beschäftigungschancen benachteiligter Personengruppen (Jugendliche und arbeitslose junge Erwachsene, junge allein erziehende Frauen, Menschen mit Behinderungen sowie ältere Arbeitslose) durch transnationale Austausch- und Mobilitätsprojekte, Erwerb von Berufserfahrungen im EU-Ausland Wer wird gefördert? Projektverbünde auf lokaler bzw. regionaler Ebene. Projektträger in einem Verbund können grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein, d. h. freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bildungsträger oder Verbände. Privatpersonen können keine Projektträger sein. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Aktivitäten der Projektverbünde in unmittelbarem transnationalem Zusammenhang stehen, - wenn die Projektverbünde mit mind. einem transnationalen Partner aus mind. einem anderen EU-Mitgliedstaat zusammenarbeiten, - wenn sich die Aktivitäten in die Eingliederungskonzepte der örtlichen Grundsicherungsstellen bzw. der Agenturen für Arbeit einfügen, - wenn die Projektträger ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung der Maßnahmen nachweisen, - wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist, - wenn bei der Planung, Durchführung und Begleitung der Maßnahmen Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv berücksichtigt werden. Hinweis: Das Programm läuft in zwei Förderrunden bis 2014. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 164 vom 29.10.2008 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse und in Form der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Höhe der Zuwendungen: - höchstens 85% im Zielgebiet Konvergenz (neue Bundesländer ohne Berlin einschl. Region Lüneburg) durch ESF-Mittel, mind. 15% sind als Kofinanzierung (Eigenmittel, Drittmittel, andere öffentliche Mittel) einzubringen, - höchstens 60% im Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (alte Bundesländer einschl. Berlin) durch ESF-Mittel, mind. 25% Kofinanzierung. 38
AP-B05
Bundesprogramme, Sonderprogramme
Transnationales ESF-Programm „IdA - Integration durch Austausch“
Zuwendungsfähige max. Gesamtausgaben je Projektverbund: höchstens 2 Mio. EUR (Mindestantragsvolumen: 800.000 EUR). Zuwendungsfähige Ausgaben: projektbezogene Personalausgaben, transnationale Mobilitätskosten, projektbezogene Sachausgaben, allgemeine Verwaltungskosten/Verwaltungsgemeinkosten. Laufzeit der transnationalen Projekte: i. d. R. bis zu 39 Monate, unterteilt in 3 Phasen: 1. Phase dauert bis max. 3 Monate und beinhaltet unter anderem: - Abschluss einer Kooperations- oder Zielvereinbarung und anderer Verträge, nach Vorlage und Prüfung dieser Dokumente erfolgt die Überleitung in die Durchführungsphase (2. Phase) mit einer Dauer von 33 Monaten. Nach Beendigung der Durchführungsphase stehen für die ordnungsgemäße Abrechnung des Vorhabens drei Monate zur Verfügung (3. Phase). Wo und wie wird beantragt? Es findet ein einstufiges Antragsverfahren statt. Die Fristen richten sich nach Maßgabe des Aufrufs. Anträge sind einzureichen beim: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Abt. Z, Gruppe Europäische Fonds für Beschäftigung 2 Rochusstraße 1 53123 Bonn Bürgertelefon: 01805 - 676718 (Ausbildungsförderung) und 01805 - 676719 (Fördermöglichkeiten des ESF) E-Mail: ida@bmas.bund.de Nähere Informationen im Internet unter http://www.bmas.de bzw. http://www.esf.de.
39
AP-B06
Bundesprogramme, Sonderprogramme
Richtlinie zur Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft
Was wird gefördert? Vorhaben, die geeignet sind, eine hohe Qualität sozialer Dienstleistungen in der Sozialwirtschaft sicherzustellen. Geförderte Bereiche: - berufsbegleitende Qualifizierung, Beratung und Coaching insbesondere älterer Fach- und Führungskräfte, - Entwicklung von Konzepten zur Einführung gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen, - Gewinnung von qualifiziertem Fach- und Führungskräftenachwuchs, - qualifizierende Unterstützung von Personalverantwortlichen und Führungskräften, - Qualifizierung von Personalverantwortlichen und Führungskräften in den Themen Bildungsbedarfsanalyse, Bildungsbedarfsplanung und Bildungsberatung, - Unterstützung und Qualifizierung von Frauen in Führungspositionen. Wer wird gefördert? Grundsätzlich alle freigemeinnützigen Träger, die einem der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland angehören bzw. von diesen als Spitzenverbände vertreten werden sowie sonstige gemeinnützige Träger, die in der Sozialwirtschaft aktiv sind. Einzelpersonen können keine Zuwendungsempfänger sein. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn sich die Projekte eindeutig einem der o. g. inhaltlichen Teilbereiche zuordnen lassen, - wenn ein durchgängiges Konzept zum Gender Mainstreaming vorliegt, um das Querschnittsziel Chancengleichheit in Bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verfolgen, - wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt ist (Nachweis von Eigenmitteln, Drittmitteln), - wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist. Nicht gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören bzw. für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt. Es besteht ein Kumulationsverbot mit anderen Programmen, die aus Mitteln der Europäischen Union für den gleichen Förderzweck finanziert werden. Hinweis: Die Richtlinie ist bis 31.12.2013 befristet. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 40 vom 13.03.2009
40
AP-B06
Bundesprogramme, Sonderprogramme
Richtlinie zur Personalentwicklung in der Sozialwirtschaft
Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Projekte können für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gewährt werden. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben sind Personalausgaben, Reiseund Aufenthaltskosten, projektbezogene Sachausgaben wie Mieten, Unterrichtsmaterialien, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsgemeinkosten (Telekommunikation, Porto, Raumkosten, Wirtschaftsprüfungskosten). Max. Zuschusshöhe: höchstens 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mind. 25% sind durch Kofinanzierung (Eigenmittel bzw. Drittmittel) bereit zu stellen. Zusammensetzung des Zuschusses in den alten Bundesländern und Berlin: 50% ESF-Mittel und 25% Bundesmittel, in den neuen Bundesländern ohne Berlin sowie in der Region Lüneburg 75% ESF-Mittel. Wo und wie wird beantragt? Zweistufiges Verfahren zur Auswahl der Projekte. Zweimal jährlich wird als erste Stufe ein Aufruf zur Interessensbekundung gestartet. Projektvorschläge sind zu richten an die: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. ESF-Regiestelle Oranienburger Straße 13-14 10178 Berlin Tel.: 030 - 24089116 E-Mail: regiestelle@bag-wohlfahrt.de Internet: http://www.bagfw-esf.de Termine und Ergebnisse werden auf o. g. Internetseite oder unter http://www.esf.de bekannt gegeben. In einer zweiten Stufe werden die Antragsteller der positiv bewerteten Projektvorschläge aufgefordert, einen formellen Förderantrag an das Bundesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde zu stellen.
41
AP-B07
Bundesprogramme, Sonderprogramme
Ideenwettbewerbe zu aktuellen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen
Was wird gefördert? Gefördert werden Projekte aus einzelnen Themenbereichen des ESF-Förderspektrums. Die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Förderangebote wird in ergänzenden Förderkriterien geregelt, die auf die Besonderheiten zu den jeweiligen Themenfeldern der Ideenwettbewerbe eingehen. Wer wird gefördert? Zuwendungsempfänger können alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften, Kommunen, Bildungsträger, Vereine, Verbände und Grundsicherungsstellen (Arbeitsgemeinschaften, Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung und zugelassene kommunale Träger) sein. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn sich die Projekte einem Handlungsschwerpunkt des jeweils ausgeschriebenen Ideenwettbewerbs zuordnen lassen, - wenn die Antragsteller ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung des Projektes nachweisen, - wenn die Gesamtfinanzierung des Projektes sichergestellt ist, - wenn mit dem Projekt noch nicht begonnen worden ist. Es besteht ein Kumulationsverbot mit anderen Programmen, die aus Mitteln der Europäischen Union für den gleichen Förderzweck finanziert werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Hinweis: Näheres regeln die jeweiligen ergänzenden Förderkriterien, die vor Beginn der Ideenwettbewerbe auf der Internetseite unter http://www.esf.de veröffentlicht werden. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 44 vom 20.03.2009 Wie viel wird gefördert? Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Grundlage für die Bemessung bilden die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, z. B.: - Personalausgaben u. a. für Projektmitarbeiter, Lehrpersonal und Weiterbildungsteilnehmer, - Reise- und Aufenthaltskosten für Projektmitarbeiter, Lehrpersonal und Weiterbildungsteilnehmer, - projektbezogene Sachausgaben wie Mieten, Unterrichtsmaterialien, Öffentlichkeitsarbeit, - projektbezogene Verwaltungsgemeinkosten.
42
AP-B07
Bundesprogramme, Sonderprogramme
Ideenwettbewerbe zu aktuellen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen
ESF-Beteiligung: - höchstens 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Projektes im Zielgebiet Konvergenz (neue Bundesländer ohne Berlin einschl. Regierungsbezirk Lüneburg), - höchstens 50% im Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (alte Bundesländer einschl. Berlin ohne Regierungsbezirk Lüneburg). Die nationale Kofinanzierung kann sich aus privaten, öffentlichen und Drittmitteln zusammensetzen. Bei Förderungen an Unternehmen ist das Beihilferecht der EU zu beachten. Wo und wie wird beantragt? Zweistufiges Verfahren zur Auswahl der Projekte in Form eines Interessensbekundungs- und Antragsverfahrens. In der ersten Stufe sind Projektvorschläge zu richten an das: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ESF-Regiestelle Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Tel.: 030 - 185270 Fax: 030 - 185271830 E-Mail: info@bmas.bund.de Internet: http://www.bmas.de Termine und Ergebnisse werden auf o. g. Internetseite oder unter http://www.esf.de bekannt gegeben. In einer zweiten Stufe werden die Antragsteller der positiv bewerteten Projektvorschläge aufgefordert, einen formellen Förderantrag an das Bundesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde zu stellen.
43
AP-B08
Bundesprogramme, Sonderprogramme
Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten (Sozialpartnerrichtlinie)
Was wird gefördert? Auf der Grundlage regionaler oder branchenspezifischer Vereinbarungen der jeweils zuständigen Sozialpartner können durch ESF- und Bundesmittel gefördert werden: 1. Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für betriebliche Weiterbildung - Stärkung von Sozialstrukturen, - Ermittlung von betrieblichem Qualifizierungsbedarf, - Transfer bewährter Instrumente und Verfahren in der Praxis, - Kooperationen in der Weiterbildung, - Stärkung der Qualität und Erfahrungsaustausch, 2. Weiterbildungsmaßnahmen in Betrieben (besonders für bildungsferne und bisher an solchen Maßnahmen unterrepräsentierte Beschäftigtengruppen), 3. Vorhaben, die Maßnahmen nach 1. und 2. kombinieren. Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Tarifvertragspartner und Sozialpartner mit einer Betriebsstätte in Deutschland. Mit der Beantragung und Organisation der Maßnahme kann ein Organisationsträger (z. B. Bildungsträger) beauftragt werden. Einzelpersonen sind nicht förderfähig. Fördervoraussetzungen: Gefördert werden kann: - wenn die Projekte einen Beitrag zur Weiterbildungsbeteiligung im Regelungsbereich eines bestehenden Qualifizierungstarifvertrages oder einer anderen Vereinbarung leisten, - wenn die Projekte nicht zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellenden gehören bzw. für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt, - wenn mit den Vorhaben nicht nicht begonnen worden ist (keine rückwirkende Förderung), - wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt ist. Es besteht ein Kumulationsverbot mit Förderungen aus anderen Programmen (EU, Bund, Länder) für den gleichen Zweck, diese sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Höchstdauer für die Förderung eines einzelnen Vorhabens beträgt 3 Jahre. Auf die Gewährung der Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligungsstelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Quelle: Bundesanzeiger Nr. 57 vom 16.04.2009
44
DER
INFOTAG
Arbeits- und Wirtschaftsförderung in Thüringen Die Infotage zur Arbeits- und Wirtschaftsförderung in Thüringen 2012/2013 MITWIRKENDE sind u. a.:
TEILNEHMENDE: Vertreter aus: Landratsämtern, Gemeindeverwaltungen Kommunen, Politik, Hochschul- und Forschungseinrichtungen, aus beratenden Berufen wie Steuerberater, Unternehmensund Wirtschaftsberater; Unternehmer und Arbeitgeber aus Kleinen und Mittleren Unternehmen, Personaler, Bildungsträger und Trägereinrichtungen anderer Branchen/Bereiche, Vereine/Verbände, Existenzgründer und alle, die mit Fördergeldern zu tun haben und/oder sich informieren wollen.
Die konkreten Veranstaltungsorte für die einzelnen Termine entnehmen Sie bitte dem Internet.
Experten wichtiger Mittel ausreichender Stellen zeigen die Trends für das aktuelle Jahr auf und informieren über Haushaltbudgets, Änderungen in Richtlinien, bei der Förderpraxis und den zuständigen Behörden bzw. Ansprechpartnern. Sie geben dabei praktische Hinweise für die Inanspruchnahme von Fördermitteln - von der Planung eines Vorhabens, über dessen Beantragung bis hin zum Verwendungsnachweis. Dabei werden auch Gelingensfaktoren und Stolpersteine thematisiert. Wichtige Themen: Arbeitsmarkt und aktive Arbeitsförderung
Veranstaltungsdauer: jeweils ca. 9:00 bis 16:00 Uhr
Thüringer Aufbaubank Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Wohnungsbauförderung; Kommunale Hilfen
Arbeitsmarkt und Berufsbildungsförderung Mittelstands- und Existenzgründungsförderung Umwelt- und Energieförderung Beratungsförderung Außenwirtschaftsförderung Die konkrete Untersetzung der Schwerpunkte wird in Abhängigkeit von aktuellen Gegebenheiten festgelegt. Darüber hinaus erfahren Sie, was man vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis wissen sollte und lernen Ihre Ansprechpartner der Mittel ausreichenden Stellen persönlich kennen. Ihre konkreten Fragen beziehen wir gern in die Veranstaltungsvorbereitung mit ein. Wegen der großen Nachfrage richtet das TIAW in Absprache mit den Mitwirkenden mehrere Veranstaltungen pro Jahr aus. Teilnehmende erhalten umfangreiches Seminarmaterial mit allen Veranstaltungsbeiträgen. Zusätzlich bietet die Infotheke aktuellestes Informationsmaterial. Der Kostendeckungsbeitrag in Höhe von 80,00 pro Person (Jugendliche und Begleitpersonen zahlen 50,00 ) ist am Seminartag gegen Quittung vor Ort zu entrichten. Eventuelle Terminänderungen, aktuelle Tagesordnungen, Anmeldeformulare und Dokuemte zum Download als Nachlese zu einer veranstaltung sind iaf der Webseite des TIAW veröffentlicht.
TERMINE: www.tiaw.de
Agentur für Arbeit/Jobcenter Förderleistungen der BA an Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger Arbeitsmarktpolitische Entwicklungen und gesetzliche Grundlagen
info@tiaw.de www.tiaw.de
Bürgschaftsbank Thüringen Bürgschafts- und Beteiligungsprogramme RKW Qualitätssicherer der Beratungsförderrichtlinie IHK Beratungsrichtlinie QM, Existenzgründerpass, Technologie- und Außenwirtschaftsförderung GfAW Berufsbildungspolitische und arbeitsmarktpolitische Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Mittelstandsbank Deutschland Mittelstandsförderung Kommunalförderung Umwelt- und Energieeffizienzprogramme Europa Programm Center und European Enterprise Network Förderprogramme der EU in der neuen Periode 2014 - 2020
Stets offen für weitere Partner.
Der bewährte Wegweiser zu Fördermöglichkeiten gibt einen Überblick über die Systematik, Vielfalt und Regelungen des Fördersystems im Freistaat Thüringen. Die Schwerpunkte der Darstellung liegen bei Vollständigkeit und Aktualität. Ob Sie eine selbständige Existenz gründen wollen, Investitionen tätigen möchten, ob Sie Arbeitnehmer einstellen werden oder Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen sind, Ihr Unternehmen erweitern, sich Forschungs- und Entwikklungsaufgaben widmen, staatliche Hilfen zur Modernisierung, zum Wohnungs- und Eigenheimbau oder zur Nutzung erneuerbarer Energien in Anspruch nehmen wollen - das Förderbuch Thüringen hilft Ihnen, die richtigen Fördermittel für Ihr Vorhaben zu finden und sinnvoll auszuschöpfen. Darüber hinaus ist dieses Nachschlagewerk in allen mittelausreichenden Stellen Thüringens ein Arbeitsmittel für die Beratung. Hier haben Sie den Überblick über alle aktuellen Förderprogramme des Freistaates Thüringen, und wichtige Programme zu Förderungen des Bundes. z z z z z z z z
Gegenstand, Zweck und Ziel der Förderung Fördervoraussetzungen und Förderumfang gesetzliche Grundlagen Quellenangaben der Richtlinien Antragsfristen und -bedingungen Adressen und Telefonnummern der Ansprechpartner systematischer Zugang und noch viel mehr Wissenswertes im Anhang des Buches.
Sichern Sie Ihre Vorhaben durch kompetente Information!
ISBN 978-3-934822-83-3