DIE ÖSTERREICHISCHEN BISCHÖFE
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- Wortgottesdienst o Segnungsgottesdienst für Verliebte, z.B. am Valentinstag (oder zu einem anderen Termin) o in der Pfarre oder in der Region (Dekanat, Seelsorgeraum) o Dazu können auch die Familien, Freunde, Trauzeugen und die Ge meinde eingeladen werden. - Sonntagsgottesdienst o am besten in der Pfarre, in der die Ehevorbereitung stattfindet o dabei soll ggf. eine Fürbitte für das Paar gesprochen werden. - Versöhnung feiern o Hinweis auf das Sakrament der Beichte o Teilnahme an einem Abend der Barmherzigkeit bzw. an einem Ver söhnungs- oder Bußgottesdienst. - Verlobungsfeier17: falls das Paar noch nicht verlobt und damit einverstan den ist.
12.6. Eheseminar Wie bisher ist der Besuch eines Eheseminars obligatorisch, das den Standards der Österreichischen Bischofskonferenz entspricht. Ein solches Eheseminar wird von der Diözese angeboten bzw. anerkannt. Es soll den Qualitätskriterien erwachsenenbildnerischer Tätigkeit entsprechen. Das betrifft vor allem die Qualifikation der Referent/innen und die Auswahl der Methoden bei der Durchführung. Referent/innen leisten einen Dienst an den Menschen, einen Dienst der Kirche. Sie haben in diesem Sinn Anteil an der Sendung der Kirche. Diesem im eigentlichen Sinn missionarischen Anspruch werden sie gerecht aufgrund ihrer fach-
17 Siehe: Österreichische Bischofskonferenz: Verlobungspastoral, in: Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz 57 (1. Juni 2012), 6-11. 18 Vgl. Verkündigung und neue Evangelisierung in der Welt von heute (Die österreichischen Bischöfe 11), hg. vom Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz, Wien 2012, besonders Kap. 6 und 7.