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I
DIE ÖSTERREICHISCHEN BISCHÖFE
d.h. als Zeichen und Wirklichkeit der Liebe Gottes: „Weit davon entfernt, das bloße Produkt des Zufalls oder Ergebnis des blinden Ablaufs von Naturkräften zu sein, ist die Ehe in Wirklichkeit vom Schöpfergott in weiser Voraussicht so eingerichtet, daß sie in den Menschen seinen Liebesplan verwirklicht … Darüber hinaus hat für die Getauften die Ehe die hohe Würde eines sakramentalen Gnadenzeichens, und bringt darin die Verbundenheit Christi mit seiner Kirche zum Ausdruck.“ (HV 8) „Echte eheliche Liebe wird in die göttliche Liebe aufgenommen“ (GS 48,2). Dieses Sakrament spenden die Eheleute einander, indem sie mit ihrem JA ausrücken. Denn dies impliziert nach kirchlicher Auffassung die wesentlichen Merkmale, die man einander im Eheversprechen – Freiwilligkeit, Treue, Offenheit für Kinder – zusagt.1 Die Kirche sagt zu, dass darin Gott wirkt (vgl. Mt 10,9) und – durch die Begleitung des Heiligen Geistes – in besonderer Weise zwischenmenschlich erfahrbar wird. Die Mitte jedes Sakraments ist Jesus Christus. Wie bei der Hochzeit zu Kana (Joh 2,1-11) ist sein Dasein für das Brautpaar wesentlich, auch wenn manche Hochzeitsgäste gar nicht bemerkt haben, was er zum glücklichen Gelingen dieses Tages beigetragen hat.
2. DER WUNSCH NACH EINER KIRCHLICHEN TRAUUNG Es ist heute keinesfalls selbstverständlich, dass ein Paar eine kirchliche Trauung wünscht. Eine solche reservierte Einstellung kann unterschiedliche Gründe haben: • Das Paar betrachtet das Zusammenleben als private Angelegenheit, wofür es keine (staatliche oder kirchliche) Institution braucht. • Man ist unsicher, ob ein Ja-Wort ein Leben lang hält. • Eigentlich möchte das Paar „nur“ einen Segen. • Die „Tradition“ in Bezug auf die Wichtigkeit einer kirchlichen Trauung ist abgerissen. • Religion, Glaube, Kirche spielen im Lebensalltag (fast) keine Rolle. • Zumindest ein Partner hat keinen Nahbezug zur Kirche und ist diesbe züglich skeptisch oder ablehnend. • Vielleicht gibt es eine negative Erfahrung oder Wahrnehmung von Kirche.
1
Vgl. Internationale Theologische Kommission, Die Reziprozität zwischen Glaube und Sakramenten in der sakramentalen Heilsordnung, 168; siehe das Eheversprechen unter Anhang 2.