Einmalbolognaise,bitte?

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Einmal Bolognase, bitte! von Maximilian Gallo

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ie Schaffung des ECTS-Systems im Rahmen des Bologna-Prozesses sollte die Zusammenarbeit von Europäischen Universitäten gewährleisten. Erklärte Ziele der Bologna-Reform bezüglich der Forschung in der Europäischen Union waren „die Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden, auch durch die Förderung der akademischen Anerkennung der Diplome und Studienzeiten, [die] Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Bildungseinrichtungen“ (Vertrag von Maastricht, 1998: Art. 126).

heit der Forschung“ vereinbaren? Ist eine Vereinheitlichung des Studiums auf europäischer Ebene mit der je spezifisch verankerten Autonomie des Bildungswesens kompatibel? In Artikel 4, Abschnitt 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (BRD) steht: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet sich nicht von der Treue der Verfassung.“ (GG, Zuletzt geändert durch Art. 1 GG v. 23.122014 I 2438: 2)

Auch in der Charta der Europäischen Union wird Ähnliches festgehalten: „Kunst und Forschung sind frei. Die akademische Freiheit wird geachtet“ (Charta der Grundrechte der EU: Art.13). Was aber ist diese „akademische Freiheit“? Bedeutet Freiheit nicht Individualität, die Möglichkeit der Alternativen, Raum zum Denken, Unabhängigkeit von Interessen anderer, Existenzsicherung durch staatlichen Rückhalt? Dies herauszuarbeiten, würde eine gesonderte Arbeit verlangen. Festzuhalten ist aber: Der Grat zwischen Freiheit der Wissenschaft und Vereinheitlichung durch ein europäisches Bildungskonzept ist schmal. Eine Angleichung der Studiensysteme bedeutet Normierung, bedeutet Programme, die individuelle Forschung und Lehre sowie die Bedürfnisse Einzelner nicht berücksichtigen (können). Ein Bildungssystem, das außerdem nahezu einen ganzen Kontinent umspannt, umfasst auch erhöhte Bürokratie. Das System wird starr, unflexibel. Ein Auszug aus der Sorbonne-Erklärung entwirft das Bild von ei-

Die Bildungsinitiative wurde von Anfang an als gesamteuropäisches Projekt angelegt, obwohl jedes Mitglied in der Ausführung seine Autonomie beibehält. Dennoch ist die Devise klar: Die Struktur der zukünftigen Hochschulen Europas sollte angeglichen werden, um ein „Europa des Wissens“ zu schaffen. Wie lässt sich das aber mit der in den Mitgliedstaaten festgeschriebenen „Frei10


nem enorm innovativen und freien System:

(Schlussbericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ 2007: 241)

Studenten sollte der Zugang zu unterschiedlichsten Studiengängen sowie auch zu multidisziplinären Studien ermöglicht werden; sie sollten in die Lage versetzt werden sich Fremdsprachenkenntnisse anzueignen und neue Informations-technologien anzuwenden.“

In manchen Studienbereichen ist es nicht möglich, in vielen Fällen aber auch nicht nötig, die Studienstrukturen einem einheitlichen System unterzuordnen. Kann es tatsächlich erst die Normung des Studiums schaffen, die Lehre wie auch die Forschung, zur Freiheit zu führen? Oder ist nicht gerade das kontraproduktiv? Nicht umsonst heißt das Motto Europas: „in Vielfalt geeint“!

(Sorbonne-Erklärung 1998: 1)

Bei Umsetzung der Ideen der Bologna-Reform können zweifellos eine bessere Völkerverständigung, ein kulturell übergreifender Austausch und die „Stärkung des Forschungskapitals“, also die Stärkung von uns Studierenden, durch internationalen Austausch stattfinden. Aber passiert das heute auch? Die Bilanz Bolognas ist denkbar schlecht.

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Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Bologna-Prozesses 2012-2015 in Deutschland: https://www.bmbf.de/files/ Bericht_der_Bundesregierung_zur_Umsetzung_des_Bologna-Prozesses_2012-2015.pdf (15.11.15) Sorbonne- Erklärung, 1998: http://www.unimannheim.de/ects/p/ Sorbonne.pdf (14.11.15) Vertrag der Europäischen Union, Maastricht, 1992: http://europa.eu/eu-law/decision-making/treaties/pdf/treaty_ on_european_union/ treaty_on_european_union_de.pdf (14.11.15) Der Europäische Hochschulraum Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister 19. Juni 1999, Bologna: http:// www.ehea.info/Uploads/Documents/1999_Bologna_Declaration_German.pdf (14.11.15) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 23.12.2014 I 2438: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf (14.11.15) Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, 2007: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/070/1607000.pdf

an gewinnt den Eindruck, aus den anfänglich positiven Zielen ist durch einen langwierigen Prozess mit scheinbar unüberschaubaren Folgen ein wenig effektives Bildungsprogramm entstanden, das noch dazu dem Ideal der wissenschaftlichen Autonomie und Freiheit zumindest teilweise entgegen steht. Welches Gremium hat den Überblick über ein so großflächiges, vielfältiges und differenziertes Bildungssystem wie das der europäischen Mitgliedstaaten? Lassen sich alle Studiengänge in ihren Besonderheiten durch ein Reformprogramm fassen? Ist es nicht illusorisch zu glauben, ein solches Projekt steuern zu können? Welche Schlüsse zieht man aus den Ergebnissen des Reformprozesses? Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ stellte in ihrem Schlussbericht fest, dass die im

(15.11.15) Konsolidierte Fassung der EU-Verträge, Charta der Grundrechte der EU, 2010: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:12012M/TXT&from=DE (15.11.15)

Bologna-Prozess formulierten Vorgaben und Ziele das Selbstverständnis der Kunst- und Musikhochschulen verletzen. Hochschulen für bildende Kunst lehnen die vorgegebene Umstrukturierung in zweistufige Studiengänge (Bachelor, Master) weitgehend ab, da die Ziele des Bologna Prozesses den Besonderheiten des Kunststudiums in Deutschland nicht adäquat seien [...].“

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