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Maßnahmen des FAG 2017

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Quellenverzeichnis

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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN IM BEREICH DER TRANSFERS AN GEMEINDEN DURCH MAßNAHMEN DES FAG 2017

I Finanzielle Auswirkungen im Bereich der Transfers an Gemeinden durch Maßnahmen des FAG 2017

In Abbildung 1 wird ein Überblick zu Regelungen des FAG 2008 und des FAG 2017 gegeben, welche für die Gemeindeebene von besonderer Relevanz sind. Dabei zeigt sich, dass es mit dem FAG 2017 nicht nur zu einer veränderten Ertragsanteilsverteilung gekommen ist, sondern dass sich dieses auch auf die direkten Finanzzuweisungen des Bundes an die Gemeinden sowie auf die Transfers zwischen den Ländern und Gemeinden auswirkt. Im Folgenden wird der Fokus auf die beiden Teilbereiche der direkten Finanzzuweisungen des Bundes und die Transfers zwischen Ländern und Gemeinden gelegt.

Abbildung 1: Gemeinderelevante Änderungen durch das FAG 2017

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2019; auf Basis FAG 2008 und FAG 2017 sowie Paktum zu den Finanzausgleichsgesetzen. Anmerkungen: Finanzströme unter 30 Mio. Euro werden nicht dargestellt.

Stärkere Länder, mehr Mittel vom Bund

Das FAG 2017 hat zahlreiche Veränderungen im Transfersystem gebracht. Tabelle 1 zeigt die Änderungen des FAG 2017 gegenüber dem FAG 2008. Grundsätzlich besteht eine Verschiebung der Regelungshoheit zahlreicher Transfers vom Bund auf die Länderebene. So wurde die Mittelvergabe der ÖPNV-Finanzzuweisungen an die Länder übertragen. Dabei gelten auch veränderte Erhebungskriterien, welche je nach Bundesland durchaus unterschiedlich ausfallen. Weiters entfiel der bisherige bundesweite Finanzkraftausgleich (Gemeindekopfquotenausgleich). Die Mittel sowie die Verantwortung für einen landesinternen Ressourcenausgleich wurden an die Länder übertragen. Konkrete Länderkonzepte für eine ganzheitliche Überarbeitung des Ressourcenausgleichs stehen bisher jedoch aus. Dies würde die Berücksichtigung ressourcenausgleichender Maßnahmen wie etwa Umlagen zu Gunsten der Länder oder Gemeinde-Bedarfszuweisungen umfassen.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN IM BEREICH DER TRANSFERS AN GEMEINDEN DURCH MAßNAHMEN DES FAG 2017

Bei den Übertragungen wurde die bisherige Transferhöhe grundsätzlich beibehalten, sodass es zu Steigerungen im ÖPNV-Bereich und bei Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln entsprechend der allgemeinen Entwicklung der Steuereinnahmen kommt. Die Mittel für die zusätzlichen Gemeinde-Bedarfszuweisungen (ehemaliger Gemeindekopfquotenausgleich) stagnieren aufgrund einer Adaptierung der Bemessungsgrundlage gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig wurden 6 Mio. Euro zu Lasten des Anteils der Gemeinde Wien an den Strukturfonds umgeschichtet. Neu hinzugekommen sind Zusatzmittel des Bundes im Rahmen des Strukturfonds, eine einmalige Abgeltung für Kosten im Zusammenhang mit erhöhten Flüchtlingskosten sowie Mittel für den Ausbau von Eisenbahnkreuzungen. Diese belaufen sich auf insgesamt 155 Mio. Euro.

Tabelle 1: Finanzzuweisungen des Bundes sowie Gemeinde-Bedarfszuweisungen gemäß FAG 2017

Regelungen des FAG Regelungshoheit Einnahmen in Tsd. Euro 2016 (FAG 2017 Veränderung FAG 2008 FAG 2017 FAG 2008 FAG 2017 2008) (FAG 2017) 2016-2017

ÖPNV (§ 20 Abs. 1 und 2) ÖPNV (§ 23 Abs. 1 und 2) Bund Länder 83.140 84.473 1.332 Statutarstädte Krems und Statutarstädte Krems und Waidhofen (§ 20 Abs. 3) Waidhofen (§ 23 Abs. 3) Bund Bund 2.427 2.459 32 Zuschüsse Theater Zuschüsse Theater (§ 23 Abs. 1) (§ 27 Abs. 1) Bund Bund 10.534 10.534 0 Gemeindekopfquotenausgleich zusätzliche Gemeinde(§ 21) Bedarfszuweisungsmittel 116.732 Gemeindekopfquotenausgleich (§ 21 Abs. 7 und 8) (Finanzkraftausgleich, interkommunale Zusammenarbeit, Bund 41.237 Länder 110.798 -5.934 Gemeindekopfquotenausgleich strukturschwache Gemeinden) (§ 21 Abs. 9 und 10) (§ 25 Abs. 1 und 2) Länder 75.495 Finanzzuweisung an Städte Finanzzuweisung an Städte (§ 21 Abs. 11) (§ 25 Abs. 3) Bund Bund 16.000 16.000 0 Bedarfszuweisungsmittel Bedarfszuweisungsmittel (ohne Wien) (§ 11 Abs. 1) (ohne Wien) (§ 12 Abs. 1) Länder Länder 898.175 925.713 27.538 Eisenbahnkreuzungen - (§ 27 Abs. 3) - Länder 4.810 4.810 Kostenersatz Migration und - Integration - einmalig 2017 (§ 5) - Bund 37.500 37.500 Strukturfonds Zusatzmittel - (§ 24) - Bund 112.863 112.863

Gesamt 1.127.008 1.305.150 178.141

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2019; auf Basis: BMF: Zahlungen des Bundes an Länder und Gemeinden; Sonderauswertungen zu mehreren Bundestransfers 2017.

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