1 minute read

I Grundbegriffe

Next Article
VIII Ausblick

VIII Ausblick

Kompetenzverteilung der Wohnbauförderung

Gesetzgebung und Vollzug der Wohnbauförderung liegen seit 1989 bei den Ländern.

Objektförderung

Förderung, die direkt zur Finanzierung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden oder an Wohnungen dient und unabhängig von der Wohnungsnutzerin bzw. vom Wohnungsnutzer gewährt wird. Die zwei großen Ausgabenbereiche in der österreichischen Wohnbauförderung betreffen die Neubauförderung und die Wohnhaussanierung. Instrumente sind hierbei Wohnbaudarlehen sowie Annuitäten- und Zinszuschüsse.

Subjektförderung (Wohnbeihilfe)

Förderung, die direkt der Nutzerin/dem Nutzer einer Wohnung (z.B. Mieterin bzw. Mieter) zur Reduzierung der monatlichen Kosten zur Verfügung steht. In der österreichischen Wohnbauförderung betrifft dies in erster Linie die Wohnbeihilfe, welche einen sozialen Ausgleich zum Ziel hat.

Wohnbauförderungsbeitrag

Abgabe in Höhe von einem Prozent der Lohn- und Gehaltssumme, die jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite getragen wird. Der Wohnbauförderungsbeitrag wurde 2018 von einer gemeinschaftlichen Bundesabgabe in eine Landesabgabe umgewandelt.

Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss

Ehemaliger Zweckzuschuss des Bundes für den Wohnbau, welcher 1989 im Rahmen der Verländerung der Wohnbauförderung eingerichtet wurde. 1996 wurde er mit 1,78 Mrd. Euro gedeckelt. 2005 erfolgte eine Umbenennung in „Investitionsbeitrag für Wohnbau, Umwelt und Infrastruktur“. Mit 2009 erfolgte die Auflösung und Überführung in die Ertragsanteile der Länder.

Bedarfszuweisung des Bundes an die Länder zum Haushaltsausgleich

Dies ist eine zwischen 1996 und 2008 bestehende, vom Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss abgespaltete Bedarfszuweisung des Bundes an die Länder zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Haushalt. Dotiert wurde die Finanzzuweisung mit den ursprünglich für den Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss vorgesehenen Mitteln (Wohnbauförderungsbeiträge und Teile der Einkommen- und Körperschaftsteuer), welche nach Abzug des Wohnbauförderungs-Zweckzuschusses (1,78 Mrd. Euro) verblieben.

Sonder-Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss

Ein einmaliger Zweckzuschuss vom Bund an die Länder in der Höhe von 180 Mio. Euro mit Auszahlung bis 2018.

Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel

Die Zweckbindung der Mittel für die Wohnbauförderung wurde sukzessive verringert. Bereits 1996 entfiel die Zweckbindung für den Wohnbauförderungsbeitrag, in den Jahren 2001 und 2005 wurde die Zweckbindung für den Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss gelockert. Seit dem Jahr 2009 können die Mittel von den Ländern gänzlich frei verwendet werden.

This article is from: