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VII Neuerungen im Finanzausgleichspaktum 2017

Das Paktum zum Finanzausgleichsgesetz 2017 5 sieht mehrere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Wohnbauförderung vor.

Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrages

Mit Beginn 2018 erfolgt die Umwandlung des Wohnbauförderungsbeitrags von einer gemeinschaftlichen Bundesabgabe zu einer ausschließlichen Landesabgabe:  Gesetzgebung bleibt grundsätzlich beim Bundesgesetzgeber, Landesgesetzgeber regelt die Höhe des Tarifs;  es besteht eine volle Tarifautonomie der Länder;  der bisherige Anteil des Bundes am Wohnbauförderungsbeitrag wird neutral auf Basis des Jahres 2016 durch einen höheren Bundesanteil an den Abgaben mit einheitlichem Schlüssel ersetzt.

Die Abgabenhoheit der Länder wird damit deutlich ausgebaut. Das Volumen des Wohnbauförderungsbeitrages liegt derzeit bei rund 1 Mrd. Euro. Die bisherigen Landesabgaben (ohne Wien) lagen 2015 bei nur 370 Mio. Euro. Die konkrete Umsetzung der Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrages erfolgte 2017 6 . Der Verteilungsschlüssel zwischen den Bundesländern beruht auf folgenden Kriterien: - Abgrenzung bei den Gebietskrankenkassen nach der örtlichen Zuständigkeit; - fixe Verteilungsschlüssel bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB); - in allen anderen Fällen ist der Ort der Beschäftigung des Dienstgebers ausschlaggebend. Im Jahr der Umstellung 2018 kommt es noch zu keinen finanziellen Verschiebungen zwischen den Bundesländern, da die Auswirkungen im Ausgangsjahr über eine Schlüsseländerung im Bereich der Ertragsanteile neutralisiert werden.

Wohnbauprogramme

Es sind Wohnbauprogramme für zumindest jeweils zwei Jahre mit einer verbindlichen Wohnbauleistung zu erstellen, für die von den Ländern ausreichend Mittel zu binden sind. Die Länder und Gemeinden sollen jährlich ihre Leistungen im Bereich Wohnbau darstellen.

Paket zur Eindämmung der Kosten im sozialen Wohnbau

Bis 2018 soll ein Paket zur Eindämmung der Kosten im sozialen Wohnbau geschnürt werden. Ziele sind bundesweit einheitliche Regelungen der technischen Vorschriften der Bauordnungen und sonstiger technischer Vorschriften sowie die generelle Rücknahme von überhöhten Standards und Normen (insbesondere im sozialen Wohnbau).

Vereinfachungen beim Sonder-Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss

Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer wurde vereinfacht.

5 https://www.bmf.gv.at/budget/finanzbeziehungen-zu-laendern-und-gemeinden/paktum-zum-finanzausgleich-ab-2017.html 6 Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018 und Novelle zum Finanzausgleichsgesetz 2017 (BGBl. I. 2017/144).

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