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VRV 2015: Die Haushaltsreform geht ins Finale

Haushaltsreform VRV 2015

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Peter Biwald

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Die Umsetzung der Haushaltsreform geht ins Finale – mit 1.1.2020 ist die VRV 2015 in allen österreichischen Gemeinden umzusetzen.

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Der Voranschlag Neu ist für das Jahr 2020 erstmalig zu erstellen. Dabei wird neben dem Finanzierungsvoranschlag (Einzahlungen und Auszahlungen) zum ersten Mal auch ein Ergebnisvoranschlag zu erstellen sein. Im Ergebnisvoranschlag sind die Erträge und Aufwendungen zu budgetieren und damit erstmals die Abschreibungen des Anlagevermögens (z. B. Gebäude, Straßen, Fahrzeuge). Dies erfordert, dass bis zum Sommer 2019 insbesondere das Sachanlagevermögen der Gemeinden wie auch die VerSÀLFKWXQJHQDXV3HUVRQDOUFNVWHOOXQJHQ erfasst und bewertet sind. Denn aus dem Anlagennachweis wird der Abschreibungsaufwand, aus den Rückstellungen werden deren Veränderungen in den Voranschlag 2020 übernommen.

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Künftig ist aus dem Finanzierungshaushalt weiterhin ersichtlich, wie weit der Überschuss der laufenden Gebarung die Investitionen deckt und ein Schuldenaufbau oder -abbau erfolgt. Der Ergebnisvoranschlag zeigt neu, wie weit mit den Erträgen der Gemeinde die Aufwendungen für die kommunalen Leistungen einschließlich der Infrastruktur (in Form von Gebäude, Straßen, Abwasser- und Wasseranlagen etc.) gedeckt werden können. Es werden bessere Informationen zum Ausmaß der Substanzerhaltung des Gemeindevermögens bereitgestellt wie auch zur Kostendeckung in den Gebührenhaushalten und zu den notwendigen Zuschussbereichen (z. B. Kinderbetreuung). Der Vermögenshaushalt liefert neue Informationen zum Wert des Vermögens. Damit verbunden ist die erforderliche Substanzerhaltung (= Investitionen) des Vermögens. Der Vermögenshaushalt zeigt DX‰HUGHPZLHGDV9HUP|JHQ¿QDQ]LHUWZLUG bzw. in welchem Ausmaß Eigen- und Fremdmittel verwendet wurden.

Verstehen und Lernen

Der neue Gemeindehaushalt bringt mit dem Ergebnis- und Finanzvoranschlag einen vollständig veränderten Aufbau. Für die Jahre 2019/2020 bedarf es Schulungen, um sich mit dem neuen Haushalt vertraut zu machen. Sowohl die Politik, als auch die Verwaltung sollten mit der neuen Struktur und den Inhalten vertraut sein. In dieser Ausgabe auf Seite 22 erhalten Sie weitere Informationen zu unseren VRV-Seminaren.

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Ab Herbst 2019 wird die Plattform www.offenerhaushalt.at neue Funktionalitäten umfassen: Der Ergebnishaushalt und der Vermögenshaushalt werden ab dem Jahr 2020 aufgenommen. Der Finanzierungshaushalt wird weitergeführt und bildet die Brücke in die Vergangenheit – damit wird weiter ein Vergleich ab dem Jahr 2001 möglich sein. Der EHZlKUWH.'=4XLFNWHVWDXI¿QDQ]ZLUWVFKDIWlicher Basis wird ebenso weitergeführt und ab dem Rechnungsabschluss 2020 ergänzt und entsprechend adaptiert.

Jede Gemeinde kann ab Herbst 2019 wie gewohnt den Voranschlag 2020 auf offenerhaushalt.at uploaden und damit den Anforderungen des Stabilitätspakts ent

sprechen – in einer lesbaren Form für die interessierten Bürgerinnen und Bürger.

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Das KDZ unterstützt mit Tools, Schulungen und Beratung vor Ort. Nach den Leitfäden und Tools zur Vermögensbewertung und zum ersten Voranschlag gibt es aktuell ein ExcelTool zur Überleitung der bestehenden Voranschläge und Rechnungsabschlüsse in die neue Struktur, bestehend aus Ergebnis- und Finanzierungshaushalt. Damit ist sehr gut ersichtlich, wie das Nettoergebnis einer Gemeinde ungefähr aussehen wird.

In den letzten drei Jahren haben wir in 150 Seminaren mit 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unsere Erfahrungen weitergegeben – für weitere 150 Seminare sind wir gerüstet. Mit dem Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände steht seit Mai 2018 ein bewährtes Handbuch für die Praxis zur Verfügung – seit Herbst 2018 erstmals auch online verfügbar. Für das erfolgreiche Finale beraten wir auch Gemeinden vor Ort – bei Bewertungsfragen, der Umsetzung des Voranschlags, bei der Organisation zentraler Prozesse wie auch bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz.

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Im Herbst 2019 muss der erste Voranschlag nach der VRV 2015 von allen österreichischen Städten und Gemeinden erstellt werden. Mit den neuen Praxisplanern möchte das KDZ den Städten und Gemeinden die Einführung der VRV 2015 erleichtern.

In ersten Entwürfen von Gemeindeordnungen wird darauf verwiesen, dass dem Voranschlag ein Managementbericht voranzustellen ist. Der KDZ-Managementbericht ist ein siebenseitiger Kurzbericht des Voranschlags bzw. Rechnungsabschlusses und bietet einen kompakten Überblick zum je weiligen Rechenwerk.

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Mit dem KDZ-Praxisplaner „Überleitung VA+RA“ können der Voranschlag 2019 oder der Rechnungsabschluss 2018 in die Logik der VRV 2015 übergeführt werden.

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• Gliederung der bereits bestehenden Voranschläge und Rechnungsabschlüsse in

Ergebnis- und Finanzierungshaushalt für den Gesamthaushalt sowie in den zehn

Bereichsbudgets. ‡ $EELOGHQGHU¿QDQ]LHOOHQ6LWXDWLRQGHU eigenen Gemeinde nach der Logik der

VRV 2015. • Darstellen, welches Nettoergebnis die eigene Gemeinde erzielt hat. ‡ 'DUVWHOOHQZLHGLH/LTXLGLWlWGHU*HPHLQGH nach der Logik der VRV 2015 aussieht. • Für den Voranschlag 2020 können die

Daten für 2018 und 2019 im Managementbericht genutzt werden.

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Die neuen Instrumente (inkl. Anwendungsleitfäden) sind für alle österreichischen Städte und Gemeinden zum kostenlosen Download auf der Plattform www.praxisplaner.at verfügbar. Zugangsdaten erhalten Sie auf praxisplaner.at unter dem Link „Benutzerkonto beantragen“.

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Die Eröffnungsbilanz kann frühestens im 2. Quartal 2020 erstellt werden, da es dafür zahlreicher Positionen aus dem Rechnungsabschluss 2019 bedarf, der in der Regel bis Ende März 2020 aufgestellt und beschlossen wird. Die Eröffnungsbilanz ist spätestens im März 2021 mit dem Rechnungsabschluss 2020 vorzulegen und vom Gemeinderat zu beschließen. Dafür werden vom KDZ weitere Unterstützungstools bereitgestellt. <

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