Nachhaltige öffentliche Finanzen

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VRV 2015

Haushaltsreform VRV 2015 :DV LVW LP +DOEMDKU QRFK ]X WXQ" YRQ Peter Biwald und $OH[DQGHU 0DLPHU

Die Umsetzung der Haushaltsreform geht ins Finale – mit 1.1.2020 ist die VRV 2015 in allen Üsterreichischen Gemeinden umzusetzen.

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Peter Biwald

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Der Voranschlag Neu ist fĂźr das Jahr 2020 erstmalig zu erstellen. Dabei wird neben dem Finanzierungsvoranschlag (Einzahlungen und Auszahlungen) zum ersten Mal auch ein Ergebnisvoranschlag zu erstellen sein. Im Ergebnisvoranschlag sind die Erträge und Aufwendungen zu budgetieren und damit erstmals die Abschreibungen des AnlagevermĂśgens (z. B. Gebäude, StraĂ&#x;en, Fahrzeuge). Dies erfordert, dass bis zum Sommer 2019 insbesondere das SachanlagevermĂśgen der Gemeinden wie auch die VerSĂ€LFKWXQJHQ DXV 3HUVRQDOU FNVWHOOXQJHQ erfasst und bewertet sind. Denn aus dem Anlagennachweis wird der Abschreibungsaufwand, aus den RĂźckstellungen werden deren Veränderungen in den Voranschlag 2020 Ăźbernommen.

+DXVKDOWVUHIRUP EULQJW QHXH ,QIRV KĂźnftig ist aus dem Finanzierungshaushalt weiterhin ersichtlich, wie weit der Ăœberschuss der laufenden Gebarung die Investitionen deckt und ein Schuldenaufbau oder -abbau erfolgt. Der Ergebnisvoranschlag zeigt neu, wie weit mit den Erträgen der Gemeinde die Aufwendungen fĂźr die kommunalen Leistungen einschlieĂ&#x;lich der Infrastruktur (in Form von Gebäude, StraĂ&#x;en, Abwasser- und Wasseranlagen etc.) gedeckt werden kĂśnnen. Es werden bessere Informationen zum AusmaĂ&#x; der Substanzerhaltung des GemeindevermĂśgens bereitgestellt wie auch zur Kostendeckung in den GebĂźhrenhaushalten und zu 14

KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2019

den notwendigen Zuschussbereichen (z. B. Kinderbetreuung). Der VermĂśgenshaushalt liefert neue Informationen zum Wert des VermĂśgens. Damit verbunden ist die erforderliche Substanzerhaltung (= Investitionen) des VermĂśgens. Der VermĂśgenshaushalt zeigt DX‰HUGHP ZLH GDV 9HUP|JHQ ÂżQDQ]LHUW ZLUG bzw. in welchem AusmaĂ&#x; Eigen- und Fremdmittel verwendet wurden.

Verstehen und Lernen Der neue Gemeindehaushalt bringt mit dem Ergebnis- und Finanzvoranschlag einen vollständig veränderten Aufbau. Fßr die Jahre 2019/2020 bedarf es Schulungen, um sich mit dem neuen Haushalt vertraut zu machen. Sowohl die Politik, als auch die Verwaltung sollten mit der neuen Struktur und den Inhalten vertraut sein. In dieser Ausgabe auf Seite 22 erhalten Sie weitere Informationen zu unseren VRV-Seminaren.

+DXVKDOWVUHIRUP ZLUG LQ RIIHQHUKDXVKDOW DW LQWHJULHUW Ab Herbst 2019 wird die Plattform www.offenerhaushalt.at neue Funktionalitäten umfassen: Der Ergebnishaushalt und der VermĂśgenshaushalt werden ab dem Jahr 2020 aufgenommen. Der Finanzierungshaushalt wird weitergefĂźhrt und bildet die BrĂźcke in die Vergangenheit – damit wird weiter ein Vergleich ab dem Jahr 2001 mĂśglich sein. Der EHZlKUWH .'= 4XLFNWHVW DXI ÂżQDQ]ZLUWVFKDIWlicher Basis wird ebenso weitergefĂźhrt und ab dem Rechnungsabschluss 2020 ergänzt und entsprechend adaptiert. Jede Gemeinde kann ab Herbst 2019 wie gewohnt den Voranschlag 2020 auf offenerhaushalt.at uploaden und damit den Anforderungen des Stabilitätspakts ent-


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