Nachhaltige öffentliche Finanzen

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FORUM PUBLIC MANAGEMENT

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Nachhaltige öffentliche Finanzen

#1

2019

Digitaler Förderbericht – St. Pölten und Klosterneuburg haben als Erste auf offenerhaushalt.at veröffentlicht. Seite 4 Herausforderungen für Gemeinden – Der Aufbruch in die digitale Zukunft. Seite 6 & 11 Haushaltsreform VRV 2015 – Was ist im 2. Halbjahr 2019 noch zu tun? Seite 14


INHALT

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EDITORIAL 3 Mehr Transparenz & Nachhaltigkeit

BEITRÄGE 4 Digitaler Förderbericht: Pilotstädte St. Pölten und Klosterneuburg veröffentlichen auf offenerhaushalt.at. 6 Digitale Zukunft: Was bedeutet sie für Österreichs Städte und Gemeinden? 8 3ÀHJHUHIRUP Eine besondere Herausforderung für Bund, Länder und Gemeinden.

11 Digitale Bürgerservicestellen: Gelebte Kunden- und IMPRESSUM: Eigentümer, Herausgeber und Verleger: KDZ Redaktion: Mag. Peter Biwald, Mag. Thomas Prorok, Siegfried Fritz, Bakk. Lektorat: Birgit Frank Postanschrift: 1110 Wien, Guglgasse 13 Telefon: +43 1 8923492-0 Fax: +43 1 8923492-20 E-Mail: institut@kdz.or.at Internet: www.kdz.or.at Angaben gemäß § 25 Mediengesetz vom 12.6.1981: KDZ Managementberatungs- und WeiterbildungsGmbH, 1110 Wien, Guglgasse 13 Geschäftsführer: Mag. Peter Biwald, Mag. Thomas Prorok (Stv.) Vorstand: Mag. Wolfgang Figl, SC Mag. Angelika Flatz, Bgm. MMag. Klaus Luger, SR Mag. Martin Pospischill, SC Dr. Matthias Tschirf, Gen. Sekr. Dr. Thomas Weninger Aufgabe des Forum Public Management ist die praxisnahe Information von MandatarInnen, öffentlichen Bediensteten und anderen Interessierten aus Wirtschaft und Gesellschaft. Preis pro Ausgabe: € 4,55 + 10% USt. zzgl. Versandspesen Grafische Gestaltung: Martin Renner, www.rgd.at DTP-Produktion: Karin Hruschka, www.grafic.at Druck: facultas, Wien Titelbild: Shutterstock.com

Serviceorientierung. 14 VRV 2015: Die Haushaltsreform geht ins Finale. 16 *HPHLQGH¿QDQ]HQ Eine komplexe Angelegenheit. 19 *RYHUQDQFH 3HUVSHNWLYH Innovative Strukturen und

ÀH[LEOH 3UR]HVVH VLQG QRWZHQGLJ

20 :RKQUDXP Leistbares Wohnen ist mehr wert. 22 Weiterbildung: %LV +HUEVW ¿W I U GLH +DXVKDOWVUHIRUP

Z ILÄUM

SAVE THE DATE

17. OKTOBER 2019

BESTELLUNGEN: bestellung@kdz.or.at

'LH 9HUDQVWDOWXQJ ¿QGHW LP 2WWR :DJQHU 6FK W]HQ haus, 1020 Wien, statt. 1lKHUH 'HWDLOV IROJHQ

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KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2019


EDITORIAL

Mehr Transparenz & Nachhaltigkeit D

ie Ăśffentlichen Finanzen sind wieder Thema. Eine Steuerreform kommt, GLH ]X ÂżQDQ]LHUHQ VHLQ ZLUG 'LH N QIWLJH )LQDQ]LHUXQJ GHU 3Ă€HJH Âą HLQ G\QDPLVFK wachsender Bereich – ist noch ungeklärt. Die Transparenzdatenbank versucht im zehnten Jahr ihrer Entwicklung die FĂśrderungen von Bund, Ländern und Gemeinden zu erfassen und transparent zu machen.

Peter Biwald

Die Ăśffentlichen Finanzen brauchen dafĂźr nachhaltige LĂśsungen, die die Herausforderungen an der Wurzel packen und fĂźr mehr Transparenz sorgen. Mit dem Digitalen FĂśrderbericht stellt das KDZ auf seiner bewährten Plattform offenerhaushalt.at den Ăśsterreichischen Gemeinden ein neues Tool zur VerfĂźgung, mit dem sie einfach und schnell ihre FĂśrderungen den interessierten BĂźrgerinnen und BĂźrgern zugänglich machen kĂśnnen. DafĂźr werden die vorhandenen Gemeinde-Finanzdaten genutzt und die FĂśrderungen nach Bereichen (z. B. Bildung, Kultur, WirtschaftsfĂśrderung) und Adressaten (z. B. Privatpersonen, Wirtschaft, Länder) dargestellt. Mit dem Artikel in dieser Ausgabe des Forum Public Management laden wir alle Gemeinden ein, dieses Tool zu nutzen und einen weiteren Beitrag zur Transparenz ihrer *HPHLQGHÂżQDQ]HQ ]X OHLVWHQ =XU 3Ă€HJHÂżQDQ]LHUXQJ JHKHQ ZLU GHU )UDJH QDFK ZLH GLHVH ]XNXQIWVÂżW JHVWDOWHW ZHUGHQ kann. DafĂźr bedarf es einer verbesserten Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden auf Basis klarer gemeinsamer =LHOH 'LH /|VXQJ GHU 3Ă€HJHÂżQDQ]LHUXQJ JHKW  EHU GLH )UDJH HLQHU 3Ă€HJHYHUVLFKHUXQJ KLQDXV GD VLH PHKU DOV GDV 6FKDIIHQ ÂżQDQ zieller Spielräume erfordert.

0LW GHQ *HPHLQGHÂżQDQ]HQ DQDO\VLHUHQ ZLU ZLH VLFK GLH ÂżQDQ]LHOOH 6LWXDWLRQ GHU Gemeinden im Zeitraum 2008 bis 2017 entwickelt hat. Weiters geben wir in der kĂźrzlich erschienenen Langfassung des GemeindeÂżQDQ]EHULFKWV HLQHQ $XVEOLFN ELV LQ GDV Jahr 2022. Mit der Umsetzung der Haushaltsreform mit 1.1.2020 werden neben dem GeldĂ€XVV LQ GHQ *HPHLQGHKDXVKDOWHQ DXFK GHU nachhaltige Ressourcenverbrauch sowie die Finanzierung des VermĂśgens dargestellt. Was bis dahin noch zu tun ist, zeigen wir in einem weiteren Artikel. Leistbares Wohnen stellt die Städte und Gemeinden vor groĂ&#x;e Herausforderungen, auch deshalb, weil die Wohnbedarfsdeckung der BevĂślkerung zu den Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge zählt. Leistbares Wohnen erfordert Ăśffentliches Handeln, wir stellen dazu wichtige InterventionsmĂśglichkeiten dar. Die in aller Munde stehende Digitalisierung erfordert fĂźr die Ăśffentliche Hand eine klare Strategie – die Eckpunkte fĂźr einen Aufbruch in die digitale Zukunft sowie die Auswirkungen auf das BĂźrgerservice zeigen wir in zwei weiteren Beiträgen. Im Jahr 2019 jährt sich die GrĂźndung des KDZ zum 50. Mal – bitte merken Sie dafĂźr den 17. Oktober 2019 vor, die Einladungen zur Festveranstaltung folgen demnächst. Kommentar senden

Peter Biwald Geschäftsfßhrer KDZ

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DIGITALER FÖRDERBERICHT

Digitaler Förderbericht 6W 3|OWHQ XQG .ORVWHUQHXEXUJ KDEHQ DOV (UVWH GHQ 'LJLWDOHQ )|UGHUEHULFKW DXI RIIHQHUKDXVKDOW DW YHU|IIHQWOLFKW YRQ 7KRPDV 3URURN

Ö

sterreichische Gemeinden (exkl. Wien) zahlten im Jahr 2017 insgesamt 1,4 Mrd. Euro an Förderungen aus. Hinzu kommen noch 3,8 Mrd. Euro Transfers an die öffentliche Hand, welche fälschlicherweise oftmals als Förderungen bezeichnet werden. Diese Transfers sind jedoch gesetzlich verSÀLFKWHQGH =DKOXQJHQ DQ GLH /lQGHU XQG andere Gebietskörperschaften, vor allem für Krankenanstalten und Soziales.

7KRPDV 3URURN

4

Bei den 1,4 Mrd. Euro kommunalen Förderungen handelt es sich vorwiegend um Zahlungsströme (rund 1 Mrd. Euro), welche mit einer konkreten Leistungserbringung in Zusammenhang stehen. Dies betrifft in hohem Maße die Zahlungen an gemeindeeigene Gesellschaften, aber auch konkrete 9HUWUlJH PLW 1RQ 3UR¿W 2UJDQLVDWLRQHQ ± ZLH im Kinderbetreuungs- und Rettungsbereich. Nur bei 400 Mio. Euro haben die Gemeinden einen kommunalen Handlungsspielraum. Dies trifft insbesondere auf die Kultur- und Sportförderung sowie die Wirtschaftsförderung, teilweise auch auf Förderungen im Sozialbereich zu.

transparent zu veröffentlichen. Da dies händische Bearbeitung erfordert, hat das KDZ in zweijähriger Arbeit den „Digitalen Förderbericht“ entwickelt. Jede Gemeinde Österreichs kann „ihren“ Digitalen Förderbericht einfach freischalten. Die Daten werden selbsttätig aus den Rechnungsabschlüssen, die von den Gemeinden hochgeladen werden, generiert. St. Pölten und Klosterneuburg haben das Projekt als Pilotstädte unterstützt und als erste Gemeinden den Digitalen Förderbericht freigeschalten. Sie zeigen damit, was Transparenz im Förderwesen im 21. Jhdt. bedeutet: St. Pölten vergab bei einem Gesamtbudget von zirka 203 Mio. Euro im Jahr 2017 8,7 Mio. Euro an Förderungen und zahlte 39,6 Mio. Euro an Transfers. Klosterneuburg vergab bei einem Gesamtbudget von ungefähr 82 Mio. Euro im Jahr 2017 2,8 Mio. Euro an Förderungen und zahlte 15,3 Mio. Euro an Transfers.

:DV I|UGHUQ *HPHLQGHQ"

Schon alleine diese Zahlen zeigen, dass es im Förderwesen an Transparenz mangelt. Die Transparenzdatenbank ist nicht dafür konzipiert, mehr Licht in das Dunkel der Förderungen und Transfers zu bringen. Deshalb haben schon vor einiger Zeit Städte wie Salzburg, Linz, Wels und Bregenz begonnen, ihre Förderungen auf offenerhaushalt.at völlig

Ein Blick in die Förderungen und Transfers von St. Pölten im Jahr 2017 zeigt, dass in der Kategorie „Soziales“ insgesamt 15,4 Mio. Euro ausgegeben wurden. Allerdings ist dabei mit 15 Mio. Euro der größte Teil als Transfers (Sozialhilfeumlage) an das Land Niederösterreich gegangen. Lediglich 400.000 Euro wurden für Wohnbauförderung, Jugendwohlfahrt, Seniorinnen und Senioren etc. aufgewendet. Im Vergleich zu den 15,4 Mio. Euro ein äußerst geringer Betrag.

Ä-HGH *HPHLQGH gVWHUUHLFKV NDQQ ihren Digitalen Förderbericht einfach freischalten.“

Bei Kulturförderungen haben die Gemeinden – ähnlich wie im Bereich Sport – einen eigenen Handlungsspielraum. Die Förderungen von Klosterneuburg zeigen beispielhaft die

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DIGITALER FĂ–RDERBERICHT

Abb. 1: FĂśrderungen und Transfers GHU .DWHJRULH 6R]LDOHV in St. PĂślten.

Quelle: www.offenerhaushalt.at

Die Ăśsterreichischen Städte und Gemeinden kommen immer mehr unter Druck, die kommunalen FĂśrderungen zu verĂśffentlichen. So wird seitens des Bundes das Transparenzportal (Transparenzdatenbank) genutzt, um von den Städten und Gemeinden mehr Transparenz bei FĂśrderungen zu verlangen. Mit dem Digitalen FĂśrderbericht kĂśnnen die Gemeinden zeigen, dass sie bereits heute in hohem MaĂ&#x; transparent sind. <

GrĂśĂ&#x;enordnungen: Hier wurden 2017 mit 51.000 Euro Musik und darstellende Kunst, .LUFKHQLQVWDQGKDOWXQJ .XOWXUSĂ€HJH HWF gefĂśrdert. Eine durchaus Ăźberschaubare Summe. Bei den kommunalen FĂśrderungen ist zu bedenken, dass der allergrĂśĂ&#x;te Teil als Transfers an die Bundesländer fĂźr die Bereiche Soziales und Gesundheit bezahlt werden muss. Den Gemeinden bleibt ein relativ geringer Spielraum, um im eigenen Kompetenzbereich zu fĂśrdern.

Kommentar senden

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.DWHJRULH

$QVDW]EH]HLFKQXQJ

$UW GHU )|UGHUXQJ

3RVW

3RVWHQEH]HLFKQXQJ

Kultur

MaĂ&#x;nahmen z. FĂśrderung d. bildenden KĂźnste

FĂśrderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck

757100

Subventionen (Lfd.Tr.an pr.Org)

(UJHEQLV 1.000

Kultur

So. Einrichtg. u. MaĂ&#x;n. d. Musik u. darst. Kunst

FĂśrderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck

757100

Subventionen (Lfd.Tr.an pr.Org)

22.940

Kultur

FĂśrderung von Schrifttum u. Sprache

FĂśrderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck

757100

Subventionen (Lfd.Tr.an pr.Org)

3.100

Kultur

So. Einrichtg. u. MaĂ&#x;n. d. +HLPDWSĂ€HJH

FĂśrderungen an private 2UJDQLVDWLRQHQ RKQH Erwerbszweck

757100

Subventionen (Lfd.Tr.an SU 2UJ

5.000

Kultur

MaĂ&#x;nahmen der .XOWXUSĂ€HJH

FĂśrderungen an private 2UJDQLVDWLRQHQ RKQH Erwerbszweck

757100

Subventionen (Lfd.Tr.an SU 2UJ

5.700

Kultur

Kirchliche Angelegenheiten

FĂśrderungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck

757300

Beitr. Kircheninstands. (Lfd.Tr.an pr.Org)

13.300

6XPPH

Abb. 2: KulturfĂśrderungen 2017 in .ORVWHUQHXEXUJ

Quelle: www.offenerhaushalt.at

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DIGITALISIERUNG

Aufbruch in die digitale Zukunft! :HJGXFNHQ KLOIW QLFKW HV EUDXFKW GLH DNWLYH $QQDKPH GHU +HUDXVIRUGHUXQJ YRQ Klaus Wirth

D

Klaus Wirth

igitalisierung ist derzeit das neue Bio. Vermutlich gibt es keine Stadt oder Gemeinde in Ă–sterreich, die sich nicht schon gefragt hat, was Digitalisierung fĂźr sie bedeutet und wie sie diese digitale Transformation (von der alle sprechen) schaffen kann. Denn: die Digitalisierung kommt nicht erst, sie ist schon da und sie wird uns alle in den nächsten Jahren und Jahrzehnten nicht mehr loslassen. Sie durchdringt alle Lebens- und Arbeitsbereiche. Vieles wird anders werden. Es wird Gewinner und Verlierer geben.1

Wollen wir die Chancen der Digitalisierung nutzen und uns nicht allein von der Technik treiben lassen, mßssen jetzt die Weichen gestellt werden, um den Veränderungsprozess aktiv zu gestalten. $P %HJLQQ GHU GLJLWDOHQ 5HLVH JLOW HV HLQLJH JDQ] ]HQWUDOH )UDJHQ ]X NOlUHQ

1

Ein digitales Selbstbild erstellen

2

Chancen ausloten

Zum Einstieg sollte geklärt werden, worauf bereits aufgebaut werden kann (Erfahrungen, LĂśsungen, Planungen, Einstellungen und Haltungen offen legen, Begriffe und Vorstellungen abstimmen, klären, welche lokalen Partner und ggf. KooperationsmĂśglichkeiten sich anbieten, ‌).

Sich klar werden, wo die Digitalisierung Chancen erĂśffnet und wo Mehrwerte fĂźr die Stadt, die BevĂślkerung und die Verwaltung liegen. Wie wollen wir die Digitalisierung aktiv nutzen und gestalten? In diesem Entwicklungsschritt ist es sinnvoll, bereits vorhan-

dene MÜglichkeiten und LÜsungen vor den Vorhang zu holen, um die Machbarkeit zu belegen. Es ergeben sich Anhaltspunkte fßr Muster und LÜsungen fßr das eigene Projekt. Es gilt ganz generell den Nutzen in den Vordergrund zu rßcken und die Chancen der Digitalisierung herauszuarbeiten. Die von den Veränderungen betroffenen Menschen wollen fßr die gemeinsame Reise gewonnen werden.

3

Digitale Strategie entwickeln

Zuletzt gilt es den Weg in die Zukunft durch eine gemeinsame digitale Strategie abzusichern. Dazu mĂźssen die inhaltlichen Schwerpunkte ebenso wie der Weg (Transformationsprozess) vorausgedacht und festgeschrieben werden. Konkret bedeutet das, die digitalen Entwicklungsbereiche der eigenen Kommune zu benennen, die am meisten Sinn machen und wo Digitalisierung viel Nutzen stiften kann (dies kann z. B. mittels 3UR]HVVDQDO\VHQ KHUDXVJHDUEHLWHW ZHUGHQ Eine digitale Strategie muss nicht bis ins kleinste Detail ausformuliert sein. Sie muss nur so konkret sein, dass sie eine klare 2ULHQWLHUXQJ JLEW 6WlUNXQJ GHU GLJLWDO ÂżUVW Mentalität) und gleichzeitig so offen gestaltet sein, dass sie laufend – entsprechend der praktischen Entwicklung und der Veränderungen im Umfeld der Kommune – angepasst werden kann.

Ă„'LH 'LJLWDOLVLHUXQJ NRPPW QLFKW HUVW VLH LVW VFKRQ GD XQG ZLUG uns alle in den nächsten Jahren XQG -DKU]HKQWHQ QLFKW PHKU ORVODVVHQ

1 Siehe dazu auch die nachstehenden und weiterfĂźhrenden Publikationen: http://kdz.eu/de/content/kommunen-und-die-digitale-transformation ; http://kdz.eu/de/Digitalisierung-Wege-zur-digitalen-Stadt.

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DIGITALISIERUNG

:LU EHJOHLWHQ .RPPXQHQ DXI GLHVHP :HJ Als Einstieg bieten wir beispielsweise ein „DigiLab“, einen ein- bis zweitägigen Workshop an, bei dem die oben beschriebenen ersten Schritte hin zur digitalen Strategie getan werden: Schaffung von Klarheit (Was, Warum und Wie?) und Beschreibung wesentlicher Eckpunkte einer Digitalstrategie. Ein solcher partizipativ ausgestalteter Auftakt kann die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

auf die anstehenden Veränderungen einstellen (Mindset, neue Servicelogik) und insbesondere Führungskräften ihre wichtige Rolle (Vorbild) im Transformationsprozess vor Augen führen. Letztlich sollte nicht die digitale Technik den Veränderungsprozess treiben, sondern die Menschen selbst, zu deren Nutzen sie eingesetzt wird. < Kommentar senden

Foto: Shutterstock.com

Das „DigiLab“ des KDZ ist Ihr erster Schritt in die digitale Zukunft.

Digitalangebote des KDZ .'= +RPHSDJH ZZZ NG] RU DW

6RFLDO 0HGLD .DQlOH IDFHERRN, Twitter und LinkedIn

.'= 7RROV ZZZ RIIHQHUKDXVKDOW DW und SUD[LVSODQHU NG] HX

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PFLEGEREFORM

3Ă€HJHUHIRUP (LQ O|VEDUHV 9RUKDEHQ IÂ U %XQG /lQGHU XQG *HPHLQGHQ" YRQ .DUROLQH 0LWWHUHU

(LQH 3ÀHJHUHIRUP VWHOOW %XQG /lQGHU XQG Gemeinden vor besondere Herausforderungen. Es gilt unterschiedliche Perspektiven und Interessen unter einen Hut zu bringen. Um zu gemeinsamen Ergebnissen zu NRPPHQ EHGDUI HV bQGHUXQJHQ LP 3UR]HVV – etwa beim Interessenausgleich. Es braucht NODUH =LHOH XQG HLQH ]XNXQIWV¿WWH )LQDQ zierung.

.DUROLQH 0LWWHUHU

Sowohl Bund, Länder als auch Gemeinden ÂżQDQ]LHUHQ GHQ 3Ă€HJHEHUHLFK VWHXHUQ XQG erbringen Leistungen. Dementsprechend sind alle drei GebietskĂśrperschaften in den Reformprozess einzubinden, um gemeinsam entsprechende Strategien zu entwickeln. Bisherige Anläufe – und wohl auch der aktuell laufende Prozess im Zuge des Masterplans 3Ă€HJH Âą ODVVHQ MHGRFK HLQH JDQ]KHLWOLFKH Betrachtung und den gleichberechtigten Einbezug aller GebietskĂśrperschaftsebenen vermissen. Reformen, die Bund, Länder und Gemeinden gleichermaĂ&#x;en betreffen, sind dadurch meist schon von Beginn an zum Scheitern verurteilt.

3Ă€HJHUHJUHVV DOV 0XVWHUEHLVSLHO YRQ 1LFKW .RRUGLQDWLRQ Dass es an der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden hakt, ist etwa am %HLVSLHO GHU $EVFKDIIXQJ GHV 3Ă€HJHUHJUHVses zu erkennen. Die Bundesebene hat diese MaĂ&#x;nahme beschlossen, ohne die konkreten

Ă„3IOHJH LVW HLQH *HPHLQVFKDIWVDXIJDEH Âą HV EUDXFKW GDKHU JHELHWVN|USHUVFKDIWV Ăźbergreifende LĂśsungen.“ 8

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Kosten fĂźr die Länder und Gemeinden zu kennen. Infolgedessen kam es zu langwierigen Verhandlungen zur Kostentragung. Schlussendlich hat zwar der Bund einen groĂ&#x;en Teil der zusätzlichen Kosten ersetzt, aber die nachhaltigen Wirkungen werden wohl die Länder und Gemeinden zu tragen haben. So fĂźhrte diese MaĂ&#x;nahme letztendlich zu einer Attraktivierung der stationären 3Ă€HJH ZRKLQJHJHQ LP PRELOHQ %HUHLFK WHLOV nach wie vor Selbstbehalte bestehen. Auch GXUFK GLH 1LFKW 9DORULVLHUXQJ GHV 3Ă€HJH geldes kommt es bereits seit Jahrzehnten zu Kostenverschiebungen vom Bund auf die Länder und Gemeinden. Dieses und andere Beispiele zeigen die Notwendigkeit, stärker an einem Miteinander zu arbeiten. Derzeit zeigen sich einerseits Mängel im Bereich der Steuerung – etwa in einer mangelhaften Koordination der Akteure bzw. einer unzureichenden Zielabstimmung Âą DQGHUHUVHLWV LVW GDV )LQDQ]LHUXQJVV\VWHP komplex und zu wenig zukunftssicher. Doch wie kann eine Umsetzung dieses ambitionierten Vorhabens gelingen? Nachfolgend werden mĂśgliche LĂśsungsansätze vorgestellt (siehe Abbildung 1).

6WlUNHUH $EVWLPPXQJ LQ HLQHU 0HKU (EHQHQ 6WHXHUXQJ Zuerst bedarf es eines neuen Verständnisses der Steuerung. Es gilt, die Governance zu verbessern, daher einerseits die Zusammenarbeit der Akteure anzupassen und andererseits eine neue Art der Steuerung – vor allem eine stärkere Zielorientierung – zu implementieren. Dies setzt in hohem MaĂ&#x;e an den Reformprozessen an. Es gilt, einen Zielentwicklungsprozess zu installieren, welcher zu einem gemeinsamen Verständnis


PFLEGEREFORM

)LQDQ]LHUXQJ

Steuerung • =LHOHQWZLFNOXQJVSUR]HVV ]XHUVW GDV Ä:RKLQ³ GDQQ GDV Ä:LH³

• )UHLVSLHOHQ ]XVlW]OLFKHU 0LWWHO ] % 9HUVFKLHEXQJHQ DXV DQGHUHQ $XI JDEHQEHUHLFKHQ YHUP|JHQVEH]RJHQH Abgaben)

´

• HEHQHQ EHUJUHLIHQGH DEJHVWLPPWH 6WUDWHJLHQ ] % ZDV EHGHXWHW Ä0RELO YRU VWDWLRQlU³ NRQNUHW XQG ZLH NDQQ HV erreicht werden)

• +HEHQ YRQ (I¿]LHQ] ] % GXUFK EHVVHUH $EVWLPPXQJ ]ZLVFKHQ $NWHXUHQ

´

• 9HUEHVVHUXQJ GHU KRUL]RQWDOHQ XQG YHUWLNDOHQ .RRUGLQDWLRQ

Abb. 1: /|VXQJVDQVlW]H LQ GHU 3Ă€HJH

• ÄHFKWHU³ 9HUKDQGOXQJVSUR]HVV PLW QHXHQ $QVlW]HQ ]XP ,QWHUHVVHQDXVJOHLFK • (LQEH]LHKHQ GHU *HPHLQGHHEHQH

der Problemlage und zu Zielausrichtungen kommt. Dies betrifft etwa Fragen, wie die 3Ă€HJH LQ HLQHP PHKUMlKULJHQ =HLWUDXP DXVgestaltet sein soll. Welches Verhältnis soll zwischen mobilen und stationären Diensten bestehen? Wie sollen Schnittstellen zwischen *HVXQGKHLW XQG 3Ă€HJH IXQNWLRQLHUHQ" Basierend auf grundsätzlichen Zielausrichtungen gilt es, gebietskĂśrperschaftsĂźbergreifende Strategien zu entwickeln, welche als Grundlage fĂźr die Strategien der einzelnen GebietskĂśrperschaften dienen. Um dies zu erreichen, wird es notwendig sein, mehr Energie in das Verhandlungsdesign zu stecken, um einen Verhandlungsprozess mit Erfolgschancen zu ermĂśglichen. Dies bedeutet transparente Projektpläne oder neue Ansätze zum Interessenausgleich (etwa „change agents“).1 Da die Gemeindeebene auch einen wesentlichen Teil der Finanzierung trägt und teils direkt die Leistungserbringung Ăźbernimmt, ist diese in den Verhandlungsprozess einzubeziehen.

• ODXIHQGH )LQDQ]LHUXQJ VLFKHUQ ] % hEHUI KUXQJ 3ÀHJHIRQGV LQ laufende Mittel) • EHVVHUH $EVWLPPXQJ ]ZLVFKHQ GHQ *HELHWVN|USHUVFKDIWHQ Y D 3ÀHJHJHOG '\QDPLN 6R]LDOKLOIHXPODJH

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2019.

)LQDQ]LHUXQJ ]XNXQIWVÂżW PDFKHQ =XU QDFKKDOWLJHQ )LQDQ]LHUXQJ GHV 3Ă€HJH bereiches werden angesichts der hohen '\QDPLN ]XVlW]OLFKH (LQQDKPHTXHOOHQ notwendig werden. Da Ă–sterreich im internationalen Bereich bereits eine sehr hohe Belastung des Faktors Arbeit wie auch der Einkommen hat, hingegen die VermĂśgensbesteuerung unterdurchschnittlich ist2, sollte vermĂśgensbezogenen Abgaben gegenĂźber jenen auf den Faktor Arbeit und Einkommen der Vorzug gegeben werden. Doch auch ohne zusätzliche EinnahmeTXHOOHQ EHVWHKW DXVUHLFKHQG 5HIRUPEHGDUI LP )LQDQ]LHUXQJVEHUHLFK 'HU 3Ă€HJHIRQGV KDW VLFK PLWWOHUZHLOH DOV Âż[HU %HVWDQGWHLO GHU 3Ă€HJHÂżQDQ]LHUXQJ HWDEOLHUW (V ZlUH QXQ DQ der Zeit, diesen in eine laufende Finanzierung – daher ohne Verhandlungen im mehrjährigen Abstand – ĂźberzufĂźhren. >

Ă„6WHXHUXQJ XQG )LQDQ]LHUXQJ GHU 3IOHJH P VVHQ DXI QHXH Beine gestellt werden.“

1 Näheres hierzu in Bauer u. Mitterer: Konzepte von Public Governance im fĂśderalen Staat. In: Bauer; Biwald; Mitterer: Governance-Perspektiven in Ă–sterreichs FĂśderalismus, 2019. 2 OECD: Tax policies for inclusive growth: Prescription versus practice, 2018. In: KWWSV ZZZ RHFG LOLEUDU\ RUJ GRFVHUYHU ED D HQ SGI" expires=1553878053&id=id&accname=guest&checksum=20F392A8CD2A2B230AEF1E0D05CD803C [Download: 29.3.2019].

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PFLEGEREFORM

Ă„(V VLQG JHPHLQVDPH =LHOH JHIUDJW :LH VROO 3IOHJH LQ ]HKQ ]ZDQ]LJ -DKUHQ RUJDQLVLHUW XQG ILQDQ]LHUW ZHUGHQ"Âł

Eine MĂśglichkeit hierzu wäre, die Mittel, die ELVKHU LQ GHQ 3Ă€HJHIRQGV JHĂ€RVVHQ VLQG LQ den allgemeinen Ertragsanteilsverteilungsprozess im Zuge eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs einzugliedern. Dies hätte den Vorteil, dass hier ein engerer Zusammenhang zwischen Finanzierung und Leistungserbringung hergestellt werden kĂśnnte. (LQ ZHLWHUHU $VSHNW EHWULIIW GDV ÂżQDQ]LHOOH Verhältnis zwischen Bund und Ländern bzw. Gemeinden. Die mangelnden jährlichen $QSDVVXQJHQ GHV 3Ă€HJHJHOGHV DQ GLH 3UHLVHQWZLFNOXQJ I U 3Ă€HJHGLHQVWOHLVWXQJHQ I KUHQ dazu, dass es zu Verschiebungen der Finanzierungslast vom Bund zu den Ländern und Gemeinden kommt, da ein immer grĂśĂ&#x;erer $QWHLO GHU 3Ă€HJHDXVJDEHQ  EHU GLH 6R]LDO hilfe abgedeckt werden muss.3 MĂśchte man DOOHLQH GLH ,QĂ€DWLRQVDEJHOWXQJ GHU OHW]WHQ zehn Jahre nachholen (+19 Prozent4), P VVWH GDV 3Ă€HJHJHOG U FNZLUNHQG DE dem 1.1.2019 z. B. um rund 10 Prozent in GHU 3Ă€HJHVWXIH XQG XP UXQG 3UR]HQW LQ GHQ 3Ă€HJHVWXIHQ XQG DQJHKREHQ ZHUGHQ

Ă„(V EUDXFKW HLQH 9DORULVLHUXQJ GHV Pflegegeldes und die Einhaltung des $XVJDEHQGlPSIXQJVSIDGHV Âł

FĂźr die Gemeinden von besonderer BedeuWXQJ LVW GLH '\QDPLN GHU 6R]LDOKLOIHXPODJHQ Diese ist derzeit nicht an die (fĂźr die Länder JHOWHQGHQ $XVJDEHQGlPSIXQJVSIDGH 3Ă€HJH gebunden. Im Zeitraum 2012 bis 2016 betrugen die Umlagensteigerungen im Sozialhilfebereich je nach Bundesland zwischen 3,2 und 8,9 Prozent p.a. Nur in zwei Bundesländern lag die durchschnittliche Entwicklung der Sozialhilfeumlage5 unterhalb des seit 2017 geltenden Ausgabenpfades von 4,5 Prozent. Ă„hnliches ist auch fĂźr die Zukunft zu erwarten. Auch 2018 wurden in sechs Bundesländern Steigerungen Ăźber dem Kostendämpfungspfad bis zu 11 Prozent gegenĂźber dem Vorjahr erwartet.6 Eine .RSSHOXQJ DQ GHQ $XVJDEHQSIDG 3Ă€HJH jener Teile der Sozialhilfeumlage, welche zur .R )LQDQ]LHUXQJ GHU 3Ă€HJH GLHQHQ ZlUH daher notwendig.

Ausblick 'HU HUZDUWHWH $QVWLHJ GHU 3Ă€HJHDXVJDEHQ verdeutlicht die Notwendigkeit fĂźr GegenmaĂ&#x;nahmen. Eine stärker aufgaben- und wirkungsorientierte Steuerung mit klaren gebietskĂśrperschafts-Ăźbergreifenden Zielen ist von hĂśchster Wichtigkeit, um mit Strukturreformen trotz der bestehenden demograÂżVFKHQ XQG JHVHOOVFKDIWOLFKHQ (QWZLFNOXQJHQ die geplante Ausgabendämpfung zu erreichen. Eine grundsätzliche LĂśsung fĂźr eine nachhaltige und gerechte Finanzierung wird hierbei wichtige Grundvoraussetzung sein. < Kommentar senden

9JO 0LWWHUHU X %LZDOG )DFW 6KHHWV 6R]LDOKLOIH XQG 3Ă€HJHÂżQDQ]LHUXQJ 4 Statistik Austria: Verbraucherpreisindex, Entwicklung 2008 bis 2018. (V LVW GDUDXI KLQ]XZHLVHQ GDVV GLH 6R]LDOKLOIHXPODJH QHEHQ GHU 3Ă€HJH DXFK DQGHUH .R )LQDQ]LHUXQJHQ LP 6R]LDOEHUHLFK %HGDUIV orientierte Mindestsicherung, Behindertenhilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe) beinhaltet. Eine Koppelung der gesamten Sozialhilfeumlage an den Ausgabendämpfungspfad ist daher nicht mĂśglich. 9JO 0LWWHUHU %LZDOG 6HLVHQEDFKHU gVWHUUHLFKLVFKH *HPHLQGHÂżQDQ]HQ Âą (QWZLFNOXQJHQ ELV

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BĂœRGERSERVICE

Digilog in die Zukunft 'HU QHXH .|QLJVZHJ GHV %Â UJHUVHUYLFH" YRQ Klaus Wirth.

S

eit drei Jahrzehnten sind BĂźrgerservicestellen ein fĂźr alle sichtbares Zeichen gelebter Kunden- und Serviceorientierung der Städte und Gemeinden. Sie sind das einladende und freundliche Gesicht der Städte und Gemeinden. Waren die ersten BĂźrgerservicestellen vor allem einfache Auskunfts- und Vermittlungsstellen, so haben sie sich im Laufe der Zeit ]X TXDOLÂż]LHUWHUHQ 6HUYLFHVWHOOHQ PLW HLQHP breiten Angebot und zu professionellen „Verwaltungslotsen“ entwickelt.

Klaus Wirth

Vor allem angesichts der derzeit vieldiskutierten Digitalisierung der Arbeitswelt fragen sich viele, wohin sich das BĂźrgerservice in Städten und Gemeinden entwickeln wird. Aus unserer Beobachtung gibt es derzeit mehrere, sich teilweise Ăźberlagernde Entwicklungslinien, von denen die Digitalisierung aber nur eine ist. Im Folgenden mĂśchten wir unsere Einschätzungen ĂźberblicksmäĂ&#x;ig skizzieren.

'LH 9HUZDOWXQJ NRPPW ]X GHQ .XQGLQQHQ XQG .XQGHQ Schon seit längerem bieten einige Kommunen Services auch auĂ&#x;erhalb der Rathäuser an. Waren das zunächst die Standesämter, die Trauungen an attraktiven Orten durchgefĂźhrt haben, so waren das später auch andere Bereiche des BĂźrgerservice. So kommt die Verwaltung auf die Geburtsstationen und ermĂśglicht Geburtsbeurkundungen und Anmeldungen direkt vor Ort. Auch an die Universitäten kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ermĂśglichen einen fĂźr Studierende einfachen Anmeldeservice.

Neu ist nun aber, dass die Verwaltung zu Einwohnerinnen und Einwohnern mit eingeschränkter Mobilität kommt. Während hier etwa in den dĂźnner besiedelten Gebieten in Deutschland schon eine längere Tradition an mobilen Services besteht, gibt es inzwischen auch in Ă–sterreich einzelne Beispiele: Zu nennen sind hier insbesondere die Gemeinden Guntramsdorf, StraĂ&#x; und Fehring.

Selbstbedienung und Digitalisierung Breiten Raum nimmt in der aktuellen Diskussion die Digitalisierung ein. Der Digitalisierung werden erhebliche Potenziale zur Verbesserung von Verwaltungsservices zugesprochen. Gleichzeitig wird versucht DE]XVFKlW]HQ ZHOFKHQ (LQĂ€XVV VLH DXI unterschiedliche Bereiche des Ăśffentlichen und privaten Lebens haben kĂśnnte. Von der Europäischen Union ist zuletzt „Digital First“ als Leitprinzip der Verwaltungsentwicklung empfohlen worden. Darauf aufbauend wird YRQ GHU (8 ZHLWHUKLQ Ă„7KH 2QFH 2QO\ 3ULQ ciple“ propagiert, mit dem zukĂźnftig fĂźr die BĂźrgerinnen und BĂźrger mehrfache Dateneingaben und das wiederholte Vorlegen von Urkunden, Belegen etc. vermieden werden soll. >

%h5*(56(59,&( 'DV .'= KDW VHLQH hEHUOHJXQJHQ ]XU :HLWHU HQWZLFNOXQJ GHV %Â UJHUVHUYLFH LQ HLQHP :KLWHSDSHU ]XVDPPHQJHIDVVW (V NDQQ NRVWHQORV XQWHU KWWS NG] HX GH FRQWHQW Â EHUOHJXQJHQ ]XU ZHLWHUHQWZLFNOXQJ GHV bĂźrgerservice heruntergeladen werden. 'RUW ÂżQGHQ VLFK GLH HQWVSUHFKHQGHQ 4XHU YHUZHLVH XQG /LQNV ]X GHQ GDUJHVWHOOWHQ %HL VSLHOHQ

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BĂœRGERSERVICE

Einiges ist hier in den letzten Jahren auch schon passiert: In der Stadt Linz z. B. wurde durch das Teleservice-Center schon vor einigen Jahren die Qualität von telefonischen Auskunfts- und Vermittlungsdiensten weitreichend verbessert. Neu sind gegenwärtig digitalisierte Informations- und Auskunftsservices mit Chat-Bots. Sie ermÜglichen eine sowohl text-, als auch sprachbasierte und zeit- und raumunabhängige Kommunikation zwischen Kommunen und Bßrgerinnen und Bßrgern.

In anderen Ländern beobachten wir ferner einen Trend zu mehr Selbstbedienung (Ăźber die digitalen LĂśsungen hinaus z. B. mittels Passautomaten, wie sie in Deutschland bereits angeboten werden). Dieser Trend kĂśnnte auch die hiesige BĂźrgerservicedisNXVVLRQ EHHLQĂ€XVVHQ (LQH DNWXHOOH 8PIUDJH die die Stadt Graz unlängst durchgefĂźhrt hat, kam jedenfalls zu dem Ergebnis, dass 82 Prozent der Befragten auf Selbstbedienungsangebote im BĂźrgerservice zurĂźckgreifen wĂźrden.

Am weitesten fortgeschritten ist der BOT der Stadt Wien. In der Stadt Wien werden die Beraterinnen und Berater von Wiener Wohnen während des Beratungsprozesses durch HLQ SDUDOOHOHV ., 6\VWHP XQWHUVW W]W Inzwischen ist auch die BehĂśrden-App „Österreich.gv.at“ gestartet. Auch wenn derzeit erst einige wenige Services angeboten werden, so gibt das Zusammenspiel aus HOHNWURQLVFKHU $XWKHQWLÂż]LHUXQJ PLWWHOV +DQG\ 6LJQDWXU XQG GLJLWDOHQ 6HUYLFHV DXI GHP +DQG\ HLQHQ $XVEOLFN DXI GLH GLJLWDOH Amtszukunft. Das wird auch das Serviceangebot der BĂźrgerservicestellen nicht unberĂźhrt lassen.

9RP %Â UJHUDPW ]XP 2UW der Begegnung

Foto: Shutterstock.com

Stand zu Beginn der Bßrgerservicediskussion vor allem das Ziel, den Bewohnerinnen und Bewohnern einer Kommune den Zugang zum |UWOLFKHQ 9HUZDOWXQJVV\VWHP ]X HUOHLFKWHUQ und die Verwaltungsorganisation und -leistungen auf die Bedßrfnisse der Bßrgerinnen und Bßrger hin auszurichten, so erkennen wir gegenwärtig eine interessante neue Entwicklung. In der Landeshauptstadt Linz sind beispielsweise schon die Mehrzahl der Zweigstellen der Stadtbibliothek gleichzeitig auch Bßrgerservicestellen mit einem breiten Angebot an Serviceleistungen.

'LH 'LJLWDOLVLHUXQJ ELHWHW YLHOH 0|JOLFKNHLWHQ ]XU :HLWHUHQWZLFNOXQJ GHV %Â UJHUVHUYLFH

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BÜRGERSERVICE

Das derzeit vielleicht eindrucksvollste Beispiel dieser Art steht mit dem so genannten „Dokk 1“ in Aarhus (Dänemark). Das Multimediahaus überstrahlt alle anderen Gebäude der Stadt, verbindet das Meer mit der Stadt und bietet sehr viel Raum für unterschiedliche Funktionen. Es beheimatet die Bibliothek der Zukunft, die nicht nur Bücher enthält, sondern in hohem Maße auch Vermittlung durch Technologie und Medien in den Mittelpunkt stellt. Und, es ist dort auch der Aarhuser Bürgerservice untergebracht. Auch beim neuen Stadtservice der Stadt Weiz war das Thema „Ort der Begegnung“ ein wichtiger Aspekt in der Konzeptentwicklung. Diese Idee einer Mehrfachnutzung (bestehender) kommunaler Einrichtungen hat insbesondere für ländliche Gebiete ein erhebliches Potenzial, um etwa bestehende Serviceangebote aufzuwerten (Ort der Begegnung) und von Schließung bedrohte dezentrale Bürgerservicestellen durch eine Integration in bestehende Einrichtungen (z. B. Schulen, Büchereien) dauerhaft abzusichern.

'HU ÄGLJLORJH³ .|QLJVZHJ" Die Digitalisierung wird viele Services der Kommunen in den nächsten Jahren grundlegend verändern. Die Notwendigkeit, persönlich auf eine Gemeindeverwaltung gehen zu müssen, wird weiter abnehmen. Auch werden die älteren Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit digitaler Technik immer sicherer. Bürgerservice ist persönliche Dienstleistung an und für Bürgerinnen und Bürger. Das wird in Zukunft auch trotz aller Digitalisierung das Fundament von Bürgerservice bleiben. Weitgehendes Einvernehmen besteht daher, dass durch die Digitalisierung keinesfalls alle bisherigen persönlichen Services ersetzt werden können und auch sollen. Unter dem Stichwort „Multikanalfähigkeit von Dienstleistungen“ einer Kommune

sollen alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, selbst entscheiden zu können, welche Servicekanäle sie nutzen möchten (online, persönlich, Selbstbedienungsterminal etc.). Mit anderen Worten soll ein ausgewogenes Nebeneinander von sowohl analogen – auf persönlichem Kontakt basierenden – Services und neuen digitalen Services entstehen. „Digilog“ beschreibt dieses Nebeneinander aus sowohl digitalen als auch analogen Services.

„Digitalisierung verändert viele 6HUYLFHV ± SHUV|QOLFKH 'LHQVWOHLVWXQJ EOHLEW MHGRFK GDV )XQGDPHQW YRQ % UJHUVHUYLFH ³ Service- und Kundenorientierung muss Teil der DNA einer Organisation respektive der Unternehmenskultur sein (z. B. dokumentiert im Leitbild oder einer Service Charta) und vor allem durch das Verhalten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tagtäglich erlebbar werden.1 Gleichzeitig erwachsen den Kommunen mit dem Phänomen der Vereinsamung (viele ältere alleinstehende Menschen) und dem Trend der Urbanisierung (Verschiebungen von den kleinen ländlichen Gemeinden hin zu den Städten) neue Herausforderungen. Möglicherweise werden die Bürgerservicestellen der Zukunft noch mehr als bisher soziale Treffpunkte sein und weniger Orte, an denen konkrete Verwaltungsleistungen in Anspruch genommen werden. Dann könnten DXFK 'RUÀlGHQ 1DFKEDUVFKDIWVOlGHQ QHEHQ Dingen des täglichen Bedarfs vielleicht auch Leistungen der Kommunen anbieten. Diese wünschenswerte Entwicklung lohnt es, weiter zu beobachten und weiterzudenken. <

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1 Siehe dazu: KDZ Jahresbericht 2018, in dem über ein gemeindeübergreifendes Training des KDZ für die Städte Mattersburg und Neusiedl am See berichtet wird.

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VRV 2015

Haushaltsreform VRV 2015 :DV LVW LP +DOEMDKU QRFK ]X WXQ" YRQ Peter Biwald und $OH[DQGHU 0DLPHU

Die Umsetzung der Haushaltsreform geht ins Finale – mit 1.1.2020 ist die VRV 2015 in allen Üsterreichischen Gemeinden umzusetzen.

9RUDQVFKODJ 1HX HUVWPDOV

Peter Biwald

$OH[DQGHU 0DLPHU

Der Voranschlag Neu ist fĂźr das Jahr 2020 erstmalig zu erstellen. Dabei wird neben dem Finanzierungsvoranschlag (Einzahlungen und Auszahlungen) zum ersten Mal auch ein Ergebnisvoranschlag zu erstellen sein. Im Ergebnisvoranschlag sind die Erträge und Aufwendungen zu budgetieren und damit erstmals die Abschreibungen des AnlagevermĂśgens (z. B. Gebäude, StraĂ&#x;en, Fahrzeuge). Dies erfordert, dass bis zum Sommer 2019 insbesondere das SachanlagevermĂśgen der Gemeinden wie auch die VerSĂ€LFKWXQJHQ DXV 3HUVRQDOU FNVWHOOXQJHQ erfasst und bewertet sind. Denn aus dem Anlagennachweis wird der Abschreibungsaufwand, aus den RĂźckstellungen werden deren Veränderungen in den Voranschlag 2020 Ăźbernommen.

+DXVKDOWVUHIRUP EULQJW QHXH ,QIRV KĂźnftig ist aus dem Finanzierungshaushalt weiterhin ersichtlich, wie weit der Ăœberschuss der laufenden Gebarung die Investitionen deckt und ein Schuldenaufbau oder -abbau erfolgt. Der Ergebnisvoranschlag zeigt neu, wie weit mit den Erträgen der Gemeinde die Aufwendungen fĂźr die kommunalen Leistungen einschlieĂ&#x;lich der Infrastruktur (in Form von Gebäude, StraĂ&#x;en, Abwasser- und Wasseranlagen etc.) gedeckt werden kĂśnnen. Es werden bessere Informationen zum AusmaĂ&#x; der Substanzerhaltung des GemeindevermĂśgens bereitgestellt wie auch zur Kostendeckung in den GebĂźhrenhaushalten und zu 14

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den notwendigen Zuschussbereichen (z. B. Kinderbetreuung). Der VermĂśgenshaushalt liefert neue Informationen zum Wert des VermĂśgens. Damit verbunden ist die erforderliche Substanzerhaltung (= Investitionen) des VermĂśgens. Der VermĂśgenshaushalt zeigt DX‰HUGHP ZLH GDV 9HUP|JHQ ÂżQDQ]LHUW ZLUG bzw. in welchem AusmaĂ&#x; Eigen- und Fremdmittel verwendet wurden.

Verstehen und Lernen Der neue Gemeindehaushalt bringt mit dem Ergebnis- und Finanzvoranschlag einen vollständig veränderten Aufbau. Fßr die Jahre 2019/2020 bedarf es Schulungen, um sich mit dem neuen Haushalt vertraut zu machen. Sowohl die Politik, als auch die Verwaltung sollten mit der neuen Struktur und den Inhalten vertraut sein. In dieser Ausgabe auf Seite 22 erhalten Sie weitere Informationen zu unseren VRV-Seminaren.

+DXVKDOWVUHIRUP ZLUG LQ RIIHQHUKDXVKDOW DW LQWHJULHUW Ab Herbst 2019 wird die Plattform www.offenerhaushalt.at neue Funktionalitäten umfassen: Der Ergebnishaushalt und der VermĂśgenshaushalt werden ab dem Jahr 2020 aufgenommen. Der Finanzierungshaushalt wird weitergefĂźhrt und bildet die BrĂźcke in die Vergangenheit – damit wird weiter ein Vergleich ab dem Jahr 2001 mĂśglich sein. Der EHZlKUWH .'= 4XLFNWHVW DXI ÂżQDQ]ZLUWVFKDIWlicher Basis wird ebenso weitergefĂźhrt und ab dem Rechnungsabschluss 2020 ergänzt und entsprechend adaptiert. Jede Gemeinde kann ab Herbst 2019 wie gewohnt den Voranschlag 2020 auf offenerhaushalt.at uploaden und damit den Anforderungen des Stabilitätspakts ent-


VRV 2015

sprechen – in einer lesbaren Form fßr die interessierten Bßrgerinnen und Bßrger.

.'= 3UD[LVSODQHU Ă„hEHUOHLWXQJ 9RUDQVFKODJ XQG 5HFKQXQJV abschluss in neue VRV“

.'= 6FKXOXQJHQ XQG %HUDWXQJ QXW]HQ

Mit dem KDZ-Praxisplaner â€žĂœberleitung VA+RA“ kĂśnnen der Voranschlag 2019 oder der Rechnungsabschluss 2018 in die Logik der VRV 2015 ĂźbergefĂźhrt werden.

Das KDZ unterstĂźtzt mit Tools, Schulungen und Beratung vor Ort. Nach den Leitfäden und Tools zur VermĂśgensbewertung und zum ersten Voranschlag gibt es aktuell ein ExcelTool zur Ăœberleitung der bestehenden Voranschläge und RechnungsabschlĂźsse in die neue Struktur, bestehend aus Ergebnis- und Finanzierungshaushalt. Damit ist sehr gut ersichtlich, wie das Nettoergebnis einer Gemeinde ungefähr aussehen wird. In den letzten drei Jahren haben wir in 150 Seminaren mit 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unsere Erfahrungen weitergegeben – fĂźr weitere 150 Seminare sind wir gerĂźstet. Mit dem Kontierungsleitfaden fĂźr Gemeinden und Gemeindeverbände steht seit Mai 2018 ein bewährtes Handbuch fĂźr die Praxis zur VerfĂźgung – seit Herbst 2018 erstmals auch online verfĂźgbar. FĂźr das erfolgreiche Finale beraten wir auch Gemeinden vor Ort – bei Bewertungsfragen, der Umsetzung des Voranschlags, bei der Organisation zentraler Prozesse wie auch bei der Erstellung der ErĂśffnungsbilanz.

.'= 0DQDJHPHQWEHULFKW I U 9RUDQ schlag und Rechnungsabschluss Im Herbst 2019 muss der erste Voranschlag nach der VRV 2015 von allen Ăśsterreichischen Städten und Gemeinden erstellt werden. Mit den neuen Praxisplanern mĂśchte das KDZ den Städten und Gemeinden die EinfĂźhrung der VRV 2015 erleichtern. In ersten EntwĂźrfen von Gemeindeordnungen wird darauf verwiesen, dass dem Voranschlag ein Managementbericht voranzustellen ist. Der KDZ-Managementbericht ist ein siebenseitiger Kurzbericht des Voranschlags bzw. Rechnungsabschlusses und bietet einen kompakten Ăœberblick zum jeweiligen Rechenwerk.

1XW]HQ GHV hEHUOHLWXQJVWRROV I U 6WlGWH XQG *HPHLQGHQ • Gliederung der bereits bestehenden Voranschläge und RechnungsabschlĂźsse in Ergebnis- und Finanzierungshaushalt fĂźr den Gesamthaushalt sowie in den zehn Bereichsbudgets. ‡ $EELOGHQ GHU ÂżQDQ]LHOOHQ 6LWXDWLRQ GHU eigenen Gemeinde nach der Logik der VRV 2015. • Darstellen, welches Nettoergebnis die eigene Gemeinde erzielt hat. ‡ 'DUVWHOOHQ ZLH GLH /LTXLGLWlW GHU *HPHLQGH nach der Logik der VRV 2015 aussieht. • FĂźr den Voranschlag 2020 kĂśnnen die Daten fĂźr 2018 und 2019 im Managementbericht genutzt werden.

.'= 3UD[LVSODQHU QXW]HQ Die neuen Instrumente (inkl. Anwendungsleitfäden) sind fĂźr alle Ăśsterreichischen Städte und Gemeinden zum kostenlosen Download auf der Plattform www.praxisplaner.at verfĂźgbar. Zugangsdaten erhalten Sie auf praxisplaner.at unter dem Link „Benutzerkonto beantragen“.

(U|IIQXQJVELODQ] IROJW LP -DKU Die ErĂśffnungsbilanz kann frĂźhestens im 2. Quartal 2020 erstellt werden, da es dafĂźr zahlreicher Positionen aus dem Rechnungsabschluss 2019 bedarf, der in der Regel bis Ende März 2020 aufgestellt und beschlossen wird. Die ErĂśffnungsbilanz ist spätestens im März 2021 mit dem Rechnungsabschluss 2020 vorzulegen und vom Gemeinderat zu beschlieĂ&#x;en. DafĂźr werden vom KDZ weitere < UnterstĂźtzungstools bereitgestellt. Kommentar senden

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GEMEINDEFINANZEN

*HPHLQGHÂżQDQ]HQ :RKHU ZLH YLHO ZRKLQ" (LQ NQDSSHU (LQEOLFN

YRQ .DUROLQH 0LWWHUHU und 0DULRQ 6HLVHQEDFKHU

Österreichs Gemeinden erfßllen eine Vielzahl an Aufgaben. Die Finanzierung dieser Aufgaben ist komplex und wird von zahlreichen Faktoren bestimmt. Wo kommen GLH 0LWWHO KHU" :RKLQ ÀLH‰HQ VLH" 8QG ZLH viel Spielraum bleibt fßr Investitionen? Diesen und weiteren Fragen sind wir in .DUROLQH 0LWWHUHU

XQVHUHU MlKUOLFKHQ 3XEOLNDWLRQ ]X GHQ *HPHLQGHÂżQDQ]HQ QDFKJHJDQJHQ

0DULRQ 6HLVHQEDFKHU

ausgleichen zu kÜnnen, verfolgten die Gemeinden individuelle Sparkurse und JULIIHQ YHUVWlUNW DXI DQGHUH (LQQDKPHTXHOOHQ – insbesondere Gebßhren und Leistungsentgelte – zurßck. Es zeigte sich, dass 2017 rund 39 Prozent der kommunalen Einnahmen direkt von den Bßrgerinnen und Bßrgern geleistet wurden. Dies betrifft v. a. die Kommunalsteuer, die Grundsteuer, Gebßhren fßr Kanal, Wasser und Abfall sowie Leistungsentgelte (etwa fßr die Kinderbetreuung). (siehe Abb. 1)

3UR]HQW GHU (LQQDKPHQ NRPPHQ GLUHNW YRQ *HPHLQGHEÂ UJHULQQHQ XQG *HPHLQGHEÂ UJHUQ

+RKHU $QVWLHJ GHU $XVJDEHQ EHL %LOGXQJ 6R]LDOHV XQG *HVXQGKHLW

Die Ertragsanteile entwickeln sich weniger VWDUN DOV DQGHUH (LQQDKPHTXHOOHQ 8P GLH Mindereinnahmen durch steigende Umlagen

(LQH KRKH $XVJDEHQG\QDPLN EHVWHKW LQ GHQ Umlagenbereichen soziale Wohlfahrt und Gesundheit. Die Ausgaben erhĂśhten sich hier

!

Quelle: KDZ: eigene %HUHFKQXQJ DXI %DVLV Statistik Austria: *HPHLQGHÂżQDQ] daten 2017.

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Abb. 1: (LQQDKPHQ GHU *HPHLQGHQ LP hEHUEOLFN 2017.


GEMEINDEFINANZEN

von 2008 bis 2017 um 49 bzw. 52 Prozent. (LQH lKQOLFK KRKH '\QDPLN ]HLJW PLW 3URzent auch der Kinderbetreuungs- und Bildungsbereich, in welchem es in den letzten Jahren zu einem deutlichen Anstieg des Leistungsangebotes gekommen ist. (siehe Abb. 2)

*HPHLQGHQ VLQG ZLFKWLJH ,QYHVWRUHQ Der Anteil der Gemeindeinvestitionen an den gesamten Ăśffentlichen Bruttoinvestitionen lag 2017 bei 29 Prozent (2017: 3,2 Mrd. Euro Investitionen, das sind +10 Prozent gegenĂźber 2016). Im Vergleich dazu lag der Anteil der Gemeinden (inkl. Gemeindeverbände und Wien) an den Gesamteinnahmen der GebietskĂśrperschaften bei lediglich 17 Prozent. Gemeinden investieren daher – im Vergleich zu den anderen GebietskĂśrperschaften – Ăźberdurchschnittlich viel. Die Ăśffentlichen Investitionen der Gemeinden stiegen seit 2008 um 29 Prozent. Die meisten InvestiWLRQHQ Ă€LH‰HQ LQ GHQ 'LHQVWOHLVWXQJVEHUHLFK (etwa Ver- und Entsorgung), in den Verkehrsbereich (v.a. GemeindestraĂ&#x;en) und in den Bildungsbereich (Schulen und Kindergärten).

'DXHUEDXVWHOOH )LQDQ]DXV JOHLFKVUHIRUP Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 kam es zu einer Vereinfachung der Ertragsanteilsverteilung der Gemeinden und zu mehr Verantwortung der Länder fßr Transferbeziehungen. Es bestehen Zusatzmittel im Rahmen des Strukturfonds sowie 2017 eine Einmalzahlung fßr Migration. Insgesamt stiegen die Finanzzuweisungen des Bundes an die Gemeinden von 2016 auf 2017 um 178 Mio. Euro. Eine Neuausrichtung im Sinne eines modernen und ausgewogenen Finanzausgleichs ist jedoch nicht gelungen. Vor allem das Scheitern der geplanten Aufgabenorientierung im November 2018 ist kritisch zu sehen. >

Ă„7URW] VWHLJHQGHU 7UDQVIHUV IÂ U 6R]LDOHV XQG *HVXQGKHLW LQYHVWLHUHQ GLH *HPHLQGHQ Â EHUGXUFKVFKQLWWOLFK Âą GHU |IIHQWOLFKHQ ,QYHVWLWLRQHQ EHL GHU (LQQDKPHQ Âł

Gesundheit Soziales Bildung

Ă–ffentliche Ordnung Allgemeine Verwaltung Verkehr Kultur Dienstleistungen

WirtschaftsfĂśrderung

$EE ,QGH[HQWZLFNOXQJ GHU RUGHQWOLFKHQ $XVJDEHQ XQG ,QYHVWLWLRQHQ QDFK $XIJDEHQEHUHLFKHQ 2008 bis 2017. 4XHOOH .'= HLJHQH %HUHFKQXQJ DXI %DVLV 6WDWLVWLN $XVWULD *HPHLQGHÂżQDQ]GDWHQ ELV

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GEMEINDEFINANZEN

Ausblick Die Prognosen zeigen, dass – bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen – von einer VWDELOHQ (QWZLFNOXQJ GHU *HPHLQGHÂżQDQ]HQ ausgegangen werden kann. Es bestehen allerdings einige Risikofaktoren, welche fĂźr die kĂźnftigen Entwicklungen ausschlaggebend sind: • KĂśnnen die Ausgabendämpfungspfade I U *HVXQGKHLW XQG 3Ă€HJH HLQJHKDOWHQ werden? • Werden die Gemeinden die geplante Steuerreform auf Bundesebene ohne ausreichende Kompensation mittragen mĂźssen? • Kann eine von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam getragene, QDFKKDOWLJH 3Ă€HJHÂżQDQ]LHUXQJ JH schaffen werden? Zusätzlich zu diesen Unsicherheitsfaktoren gilt es, auch andere Entwicklungen zu berĂźcksichtigen. Nachhaltigkeit im Steuerungsprozess wird fĂźr die Kommunen immer wichtiger, etwa mithilfe der von den Vereinten

Ă„'LH 6WHXHUUHIRUP DXI %XQGHV HEHQH HUIRUGHUW .RPSHQVDWLRQ GXUFK 6WlUNXQJ GHU *HPHLQGHDEJDEHQ Âł

Nationen verabschiedeten 17 Ziele fĂźr nachhaltige Entwicklung (SDGs). DarĂźber hinaus HPSÂżHKOW HV VLFK VLFK VWlUNHU PLW GHQ ,QVWUXmenten zu Kooperation und Koordination im Bundesstaat auseinanderzusetzen und die Mehr-Ebenen-Steuerung zu verbessern. Insgesamt zeigt sich, dass der mit dem FAG 2017 beworbene „Einstieg in den Umstieg“ leider keine Fortsetzung gefunden hat. Umso wichtiger wäre es nun, die noch verbleibende Zeit der aktuellen Finanzausgleichsperiode zu nutzen, um weitere Schritte in Richtung eines modernen und steuerbaren Finanzausgleichs zu setzen (v.a. Aufgabenorientierung) und damit eine wichtige Grundlage fĂźr stabile *HPHLQGHÂżQDQ]HQ VLFKHU]XVWHOOHQ < Kommentar senden

Die aktuellen Neuerscheinungen LP .'= 'HU Ă„*HPHLQGH ÂżQDQ]EHULFKW Âł XQG Ă„*RYHUQDQFH 3HUVSHNWLYH in Ă–sterreichs )|GHUDOLVPXVÂł

Helfried Bauer, Peter Biwald, Karoline Mitterer (Hrsg.)

Governance-Perspektive in Ă–sterreichs FĂśderalismus Herausforderungen und Optionen

www.kdz.or.at

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PUBLIC-GOVERNANCE

Governance-Perspektive in Ă–sterreichs FĂśderalismus %HVVHUH =XVDPPHQDUEHLW IÂ U HUIROJUHLFKH 5HIRUPHQ YRQ Peter Biwald und .DUROLQH 0LWWHUHU

D

Peter Biwald

.DUROLQH 0LWWHUHU

ie Zusammenarbeit im Ăśsterreichischen Bundesstaat ist aufgrund der zahlreichen gemeinsamen Aufgaben kompliziert, aber wichtig fĂźr die Entwicklung der Lebensverhältnisse in den Regionen und der Zukunft des Standorts. Die BerĂźcksichtigung von Public-Governance-Perspektiven soll die Koordination und Kooperation im BundesVWDDW I|UGHUQ XQG GDEHL KHOIHQ DQDO\VHEH zogene Regelungen umzusetzen. Wir haben nun Grundlagen und Diskussionen dazu in einer eigenen Publikation zusammengefasst. Unser neuestes Buch bezieht sich auf eine Tagung, die vom Ă–sterreichischen Institut fĂźr Wirtschaftsforschung und dem KDZ – Zentrum fĂźr Verwaltungsforschung gemeinsam mit der Kommunalkredit am 13. November 2018 in Wien durchgefĂźhrt wurde. Es umfasst sowohl die Ăźberarbeiteten Beiträge der Expertinnen und Experten des Workshops als auch ergänzende Beiträge zu Governance im Ăśsterreichischen FĂśderalismus. Im Zentrum der Veranstaltung stand dabei die Fragestellung, inwieweit die Stärkung von Public-Governance-Perspektiven dazu beitragen kann, die Koordination und Kooperation im Bundesstaat zu verbessern. Mit der Publikation mĂśchten wir Grundlagen anbieten, um einerseits den Begriff von Public Governance – und insbesondere auch des praxisnahen Ansatzes der Mehr-EbenenSteuerung – besser zu verstehen, andererseits anhand von Praxis-Beispielen konkrete Anwendungsfälle aufzuzeigen. Ein besonderer Fokus wird auf Governance-Ansätze im Finanzausgleich sowie in der Regionalentwicklung gelegt.

Den Band schlieĂ&#x;en wir mit Schlussfolgerungen zur Verbesserung der GovernancePerspektive im Ăśsterreichischen FĂśderalismus. Wir betonen die Notwendigkeit von innovaWLYHQ *RYHUQDQFH 6WUXNWXUHQ XQG Ă€H[LEOHQ Prozessen. Das gemeinsame Entwickeln von ebenenĂźbergreifenden, abgestimmten Zielen ist eine wichtige Basis fĂźr eine verbesserte Performance bei der Erbringung von Dienstleistungen und von Investitionen in die Ăśffentliche Infrastruktur wie auch fĂźr das Gelingen von Reformen. DafĂźr mag auch das Design und Management von Verhandlungsprozessen verbessert werden. Insgesamt lässt eine stärkere BerĂźcksichtigung von Public Governance im Ăśsterreichischen FĂśderalismus einen vielfältigen Nutzen fĂźr die BĂźrgerinnen und BĂźrger erwarten. Wir hoffen, dass dieser Band den Diskussionsprozess Ăźber bisher eher vernachlässigte Ansätze und LĂśsungen im fĂśderalen 0HKU (EHQHQ 6\VWHP XQWHUVW W]W VRZLH ]X deren Realisierung beiträgt. < Kommentar senden

Ă„'LH %HU FNVLFKWLJXQJ YRQ 3XEOLF *RYHUQDQFH 3HUVSHN WLYHQ VROO GLH .RRUGLQDWLRQ XQG .RRSHUDWLRQ LP %XQGHVVWDDW fĂśrdern.“ #1 2019 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT

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WOHNRAUM

Wohnen fßr alle gewährleisten /HLVWEDUHV :RKQHQ LVW PHKU ZHUW YRQ 1LNROD +RFKKROGLQJHU, $OH[DQGUD 6FKDQWO und 0DULRQ 6HLVHQEDFKHU

Obwohl Wohnen zu den Grundbedßrfnissen GHU 0HQVFKHQ ]lKOW ZLUG HV LPPHU PHKU ]X HLQHP /X[XVJXW 0LHW XQG *UXQGVW FNV SUHLVH VWHLJHQ 9RUVRUJHZRKQXQJHQ ERRPHQ Airbnb-Vermietungen nehmen zu – auch in gVWHUUHLFK 'LHV VWHOOW 6WlGWH XQG *HPHLQGHQ YRU LPPHU JU|‰HUH +HUDXVIRUGHUXQJHQ

1LNROD +RFKKROGLQJHU

$OH[DQGUD 6FKDQWO

0DULRQ 6HLVHQEDFKHU

Wohnen ist der hĂśchste Ausgabenposten der Europäerinnen und Europäer – beinahe ein Viertel der Haushaltskosten entfallen auf den Bereich Wohnen und beinahe 60 Millionen Menschen in der EU kĂśnnen sich das Wohnen gar nicht mehr leisten.1 Langsam beginnt sich Widerstand zu formieren, immer mehr EU-BĂźrgerinnen und BĂźrger wollen sich mit ihrer oft prekären Wohnsituation nicht mehr DEÂżQGHQ 6R JLQJHQ $QIDQJ $SULO ]HKQ tausende Berlinerinnen und Berliner auf die StraĂ&#x;e, um fĂźr bezahlbaren Wohnraum und gegen steigende Mieten zu demonstrieren. Auch in Ă–sterreich verschlechtert sich die Leistbarkeit des Wohnens: durchschnittlich 21 Prozent des Einkommens mĂźssen die Ă–sterreicherinnen und Ă–sterreicher fĂźr Wohnen aufbringen und bei Haushalten, die 60 Prozent und weniger als der Durchschnitt in Ă–sterreich verdienen, sind es mittlerweile 40 Prozent, Tendenz steigend.2 Hier bedarf es Ăśffentlicher Interventionen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. 1 GBV Einblicke, Fachmagazin der gemeinnĂźtzigen Bauvereinigungen 1/2019, Wien 2019, S. 5 2 http://www.housingeurope.eu/resource-985/the-state-ofhousing-in-the-eu-2017 3 Gutheil-Knopp-Kirchwald Gerlinde, Kadi, Justin: Gerechte Stadt – gerechte Wohnungspolitik?, In: Der Ăśffentliche Sektor – The Public Sector Vol. 40(3-4), Wien 2014, S. 11-28. 4 FEANTSA (2017) The Second Overview of Housing Exclusion in Europe 2017 (http://www.feantsa.org/download/europe-andhomelessness-alarming-trends3178124453170261721.pdf)

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KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2019

/HLVWEDUHV :RKQHQ HUIRUGHUW Üffentliches Handeln Voraussetzung fßr einen stabilen WohnungsPDUNW PLW DXVUHLFKHQG OHLVWEDUHP XQG TXDOLtätsvollem Wohnraum bedeutet ziel- und wirkungsorientierte Wohnungspolitik zu betreiben und an mehreren Stellschrauben zu drehen. Dies beinhaltet neben der WohnbaufÜrderung auch bodenpolitische Instrumente oder die Mietenregulierung, um nur einige zu nennen. Ausgewählte Aspekte wollen wir hier kurz aufgreifen.

6R]LDOHQ :RKQEDX IRUFLHUHQ und Mieten stabilisieren Ein zentrales Element der Wohnungspolitik bildet der soziale Wohnbau. Das Wiener Modell mit einem sehr starken sozialen Wohnungssegment – mehr als die Hälfte der Wienerinnen und Wiener leben in einer gefĂśrderten oder einer Gemeindewohnung – gilt nicht nur in Europa als vorbildhaft. So konnten in Wien dem freien (Miet-)Wohnungsmarkt durch den Gemeindebau, die gemeinnĂźtzigen Bauträger sowie die Mietregulierung im Altbau beinahe 64 Prozent des Gesamtbestands entzogen werden, wodurch das Mietniveau stark gedämpft werden konnte.3

:RKQXQJVYHUI JEDUNHLW HUK|KHQ Preistreiber am Immobilien- und Mietensektor ist immer auch der Mangel an Wohnraum. GrĂśĂ&#x;ere Städte und Stadtregionen sind aufgrund stetigen Zuzugs besonders betroffen. Zu wenig verfĂźgbarer leistbarer Wohnraum bedeutet schlimmstenfalls Obdachlosigkeit. Mit Ausnahme von Finnland ist die Obdachlosenrate im letzten Jahrzehnt in ganz Europa angestiegen. Auch Ă–sterreich verzeichnete eine Steigerung von 28 Prozent.4


WOHNRAUM

6R]LDOHU :RKQEDX 2EMHNWI|UGHUXQJ

%RGHQ 9HUI JEDUNHLW ‰

Widmungen & Vorbehaltsflächen fßr sozialen Wohnbau

‰

Vertragsraumordnung

‰

Kommunaler Wohnbau

‰

WohnungsgemeinnĂźtzigkeit

‰

Wohnbau- und SanierungsfĂśrderung

‰

Wohnbauprogramme

‰

Wohnbaufonds

$EE %HUHLFKH |IIHQWOLFKHU ,QWHUYHQWLRQHQ DP :RKQXQJVPDUNW Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2019.

:RKQXQJV YHUI JEDUNHLW ‰

Leerstandsmanagement

‰

FÜrderung Wohnungsmobilität

‰

Regulierung Kurzzeitvermietung und Zweitwohnsitze

0LHWHQ UHJXOLHUXQJ

6XEMHNW I|UGHUXQJ ‰

Wohnungssicherung

‰

Mietzinsbegrenzung

‰

Wohnbeihilfe

‰

Sanktionierungen

‰

Zielgruppenspezifische FĂśrderungen

‰

Zugangsbedingungen

‰

6WHXHUQ XQG $EJDEHQ

Soziale Interventionen ‰

SteuerbegĂźnstigungen

‰

Grundsteuer

‰

Leerstandsabgabe

PXQJVSOlQHQ 9RUEHKDOWVĂ€lFKHQ fĂźr den gemeinnĂźtzigen Wohnbau festgelegt bzw. reserviert. Weiters wird das Instrument der Vertragsraumordnung (z. B. Verwendungs- und Nutzungsverträge etc.) genutzt, um die BodenverfĂźgbarkeit zu erhĂśhen. Wohnbau muss von den Kommunen verstärkt auch (stadt)regional gedacht und die ĂźberĂśrtlichen Gegebenheiten und Entwicklungen in den eigenen Planungen berĂźcksichtigt werden.

Der gesellschaftliche Mehrwert OHLVWEDUHQ :RKQHQV Wohnraumentzug durch Vorsorgewohnungen und Kurzzeitvermietungen Ăźber Online-Plattformen fĂźhren zu einer weiteren Verknappung des Angebots. Die Stadt Linz versucht hier Ăźber die sogenannte Ferienwohnpauschale zumindest einige der geschätzten 6.000 leerstehenden Wohnungen wieder auf den Markt zu bringen.5 DarĂźber hinaus kĂśnnen ein kommunales Leerstandsmanagement oder auch MaĂ&#x;nahmen zur FĂśrderung der Wohnungsmobilität wie etwa lebensphasengerechtes Wohnen die WohnungsverfĂźgbarkeit erhĂśhen.

%RGHQ I U VR]LDOHQ :RKQEDX DXFK VWDGW UHJLRQDO VLFKHUQ Ein zunehmend limitierender Faktor fßr den Neubau leistbarer Wohnungen in Städten ist die Verfßgbarkeit geeigneter Flächen. In einigen Bundesländern werden im Zuge der Ürtlichen Raumordnung in den Flächenwid-

Die Ă–sterreichischen Städte und Gemeinden sind wesentliche Akteurinnen am Wohnungsmarkt und haben im Zusammenspiel mit Bund, Ländern und der Wohnungswirtschaft eine zentrale Bedeutung fĂźr die Schaffung und Sicherung leistbaren Wohnens. Dabei geht es immer auch um eine ganzheitliche Sichtweise, um Transparenz und Partizipation. Oder anders gesagt: den gesellschaftlichen Mehrwert leistbaren Wohnens verstärkt sichtbar und steuerbar zu machen, bedeutet Wohnen fĂźr alle auch mit Blick auf die zukĂźnftigen Generationen. Damit wĂźrde nicht nur dem EU-Aktionsplan fĂźr leistbares Wohnen in Europa6 Rechnung getragen, sondern auch wesentlich zu den UN-Nachhaltigkeitszielen7 beigetragen werden. Der Public Value-Ansatz kĂśnnte hier ein probates Instrument darstellen. < Kommentar senden

5 OberĂśsterreichische Nachrichten vom 6.02.2019: „KĂśnnen 200 Euro bewirken, dass leerstehende Wohnungen vermietet werden?“ 6 KWWSV HF HXURSD HX IXWXULXP HQ V\VWHP ÂżOHV JHG KLQWHUJUXQGLQIRUPDWLRQ ]XU HX VWF D GWHSDUWQHUVFKDIW ZRKQHQ SGI 7 https://www.staedtebund.gv.at/themen/agenda-2030-un-sdgs/

#1 2019 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT

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WEITERBILDUNG

Weiterbildung 959 Âą 6LQG ,KUH 0LWDUEHLWHULQQHQ XQG 0LWDUEHLWHU JXW XQG SUD[LVQDK JHVFKXOW" YRQ Eva Wiesinger

ie vielschichtigen Arbeiten zur Umstellung auf die VRV 2015 sind im Gange, dennoch gibt es noch viel zu tun. Fßr den im Herbst 2019 zu erstellenden Rechnungsabschluss sind neben der Darstellung des VermÜgens auch die Berechnung der Rßckstellungen, die Forderungsbewertung und die Abgrenzungen von zentraler Bedeutung. Diese Themen sollten bis zum Sommer prioritär behandelt werden. Darauf aufbauend gilt es die nächsten Themenpakete im Fokus zu behalten und zu bearbeiten.

D

Eva Wiesinger

Das KDZ ist seit Beginn der Reformdiskussionen im kommunalen Rechnungswesen ein kompetenter und verlässlicher Weiterbildungspartner. Dies zeigen 60 durchgefßhrte Schulungen im Jahr 2018 und 1.230 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die uns im Vorjahr ihr Vertrauen schenkten. Gezielt geht es darum, jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die direkt mit der Umsetzung betraut sind, primär aus den Finanzverwaltungen, fundiertes und sehr praxisnahes Detailwissen zu vermitteln. In weiterer Folge sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein erstes Grundverständnis fßr das neue Rechnungswesen erwerben, da die gesamte

.'= :(,7(5%,/'81* 816(5( /$1*-b+5,*( 35$;,6 Âą ,+5( 9257(,/( 3UD[LVRULHQWLHUW ([SHUWHQZLVVHQ NRPELQLHUW PLW EHZlKUWHQ 3UD[LVDQVlW]HQ XQG PRGHUQHU 'LGDNWLN ,QQRYDWLY GLJLWDO 2QOLQH 9LGHRV DOV ]HLW XQG NRVWHQVSDUHQGH :HLWHUELOGXQJVIRUPDWH DXFK LQ NRPELQLHUWHU )RUP PLW 3UlVHQ] 7UDLQLQJV (LQKHLWHQ ( 8QWHUODJHQSODWWIRUP 6HPLQDUXQWHUODJHQ XQG GLYHUVH /HUQ PDWHULDOLHQ HOHNWURQLVFK XQG RQOLQH PLWWHOV UHJLVWULHUWHQ =XJDQJV unter ZZZ NG] HX DEUXIEDU

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KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT #1 2019

Organisation von den Ă„nderungen betroffen ist. Die frĂźhzeitige Einbeziehung der Mandatarinnen und Mandatare in den Wissenstransfer ist ebenfalls ein wichtiger Schritt, denn schlussendlich mĂźssen sie die neuen Rechenwerke lesen und deren Ergebnisse interpretieren kĂśnnen. Um das Know-how und den Wissens-Transfer in den Organisationen zu verankern, bieten wir eine Vielzahl an Basis-Schulungsangeboten sowie vertiefende und ergänzende Praxis-Seminare in unserem laufenden Programm an. Individuelle Workshops fĂźr Mitglieder politischer Gremien (Mandatarinnen und Mandatare, Mitglieder von PrĂźf- und KontrollausschĂźssen etc.) liefern den Teilnehmenden Grundlagen, HintergrĂźnde und den Nutzen der Gemeinde-Haushaltsreform. In KĂźrze wird zu den Grundlagen und BasisSchulungselementen ein innovatives OnlineWeiterbildungsformat zur VerfĂźgung stehen. In Form von Online-Videos (abrufbar auf unserer Website www.kdz.eu) kĂśnnen zeitund kostensparend wichtige Grundlagen erworben werden. Vertiefende Inhalte werden im Herbst in Praxiswerkstätten, u.a. zur Voranschlagserstellung und zur Erarbeitung der ErĂśffnungsbilanz angeboten. Hier kĂśnnen sich die Teilnehmenden fundiert mit den dringlichen Themen beschäftigen und vom Austausch mit .ROOHJLQQHQ XQG .ROOHJHQ SURÂżWLHUHQ Unter www.kdz.eu/seminarprogramm ÂżQGHQ Sie ab Juni unser Herbst-Programm zur Umsetzung der Gemeinde-Haushaltsreform, aber auch unser vielfältiges Gesamtpro< gramm. Kommentar senden


KDZ PUBLIKATIONEN

SCHRIFTENREIHE Ă–FFENTLICHES MANAGEMENT UND FINANZWIRTSCHAFT IM NWV

(XUR

Band 21

Governance-Perspektive in Ă–sterreichs FĂśderalismus Wien, Graz 2019, 187 Seiten

38,80

Band 20

The future of Europe – built on strong municipalities Wien, Graz 2017, 170 Seiten

36,80

Band 19

Finanzausgleich 2017: Ein Handbuch – mit Kommentar zum FAG 2017 48,80 Wien, Graz 2017, 620 Seiten

Band 18

Standort Ă–sterreich und Ăśffentliche Verwaltung: Herausforderungen, Strategien, Instrumente Neuer Wissenschaftlicher Verlag, Wien-Graz 2015, 172 Seiten

34,80

Band 17

=XU (IĂ€]LHQ] GHU )|UGHUSROLWLN LP %XQGHVVWDDW (IĂ€]LHQ] XQG .RRUGLQLHUXQJVDVSHNWH Wien, Graz 2013, 155 Seiten

38,00

Band 16

Offene Stadt: Wie BßrgerInnenbeteiligung, BßrgerInnenservice und soziale Medien Politik und Verwaltung verändern Wien, Graz 2012, 420 Seiten

44,80

Band 15

Handbuch zur Kommunalsteuer :LHQ *UD] Â EHUDUE X HUZ $XĂ€ 6HLWHQ

98,00

Band 14

Koordinierung der Finanzpolitik im Bundesstaat Wien, Graz 2011, 248 Seiten

38,80

Band 13

Gutes Regieren: Konzepte – Realisierungen – Perspektiven Wien, Graz 2011, 741 Seiten

58,00

Band 12

'HPRJUDĂ€VFKHU 6WUXNWXUZDQGHO DOV +HUDXVIRUGHUXQJ IÂ U die Ăśffentlichen Finanzen Wien, Graz 2010, 215 Seiten

38,80

Band 11

Kommunale Infrastrukturbetriebe erfolgreich fßhren Grundlagen – Beispiele – Perspektiven, Wien, Graz 2009, 392 Seiten

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Die Schriftenreihe erscheint im Neuen Wissenschaftlichen Verlag (NWV). Bestellungen richten Sie bitte schriftlich, per Telefon, Fax oder Online an MELO, IZ-NĂ–. SĂźd, StraĂ&#x;e 1, Objekt 34, Tel.: +43 223663535, Fax: DW 243. E-Mail: melo@medien-logistik.at. Web: www.nwv.at.

SONSTIGE PUBLIKATIONEN Band 46

Euro

Kontierungsleitfaden 2018 fßr Gemeinden und Gemeindeverbände Wien 2018, 480 Seiten

54,00

%HVWHOOXQJ GLUHNW EHLP .'= EHVWHOOXQJ#NG] RU DW RGHU NG] HX ./) EHVWHOOHQ ZHLWHUH 6WXGLHQ NG] HX VWXGLHQ Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zzgl. 10% UST. und Versandspesen. FĂśrdernde Mitglieder und Mitglieder des KDZ erhalten als Stammkunden einen Preisnachlass auf den Kontierungsleitfaden 2018.

#1 2019 KDZ FORUM PUBLIC MANAGEMENT

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ÖSTERREICHISCHE POST AG INFO.MAIL ENTGELT BEZAHLT

www.kdz.or.at

DIE NÄCHSTE AUSGABE DES

FORUM PUBLIC MANAGEMENT

ERSCHEINT IM DEZEMBER 2019

KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 · A-1110 Wien T: +43 1 892 34 92-0 · F: -20 institut@kdz.or.at · www.kdz.or.at


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