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II Neuerungen im FAG 2017

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VI Glossar

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Das neue Finanzausgleichsgesetz 2017 bringt eine Vielzahl an kleineren Änderungen, an der grundsätzlichen Ausrichtung wird sich aber nichts ändern. Für die Gemeinden ergibt sich vor allem eine einfachere Ertragsanteilsberechnung, eine stärkere Stellung der Länder in Bezug auf die Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden sowie zusätzliche Mittel für strukturschwache Gemeinden und den Integrationsbereich. Nachfolgend ein Überblick. 1

Tabelle 1: Neuerungen im FAG 2017

Was ist neu im Finanzausgleich? Die wichtigsten Punkte im Überblick!

Aufgabenorientierung im Miniformat Zusätzliche aufgabenorientierte Indikatoren bei der Mittelverteilung, Kinderbetreuung (ab 2018) und Pflichtschulen (ab 2019) wird nach erbrachter Leistung abgegolten. Konkrete Ausgestaltung ist noch offen. Abgabenautonomie der Länder vertagt Als erster Schritt wird der Wohnbauförderungsbeitrag mit 1.1.2018 zu einer ausschließlichen Landesabgabe. Einberufen einer Arbeitsgruppe „Abgabenautonomie“ für eine grundsätzliche Debatte Reform Gemeindeabgaben in Anstoß für die Grundsteuerreform fix: Arbeitsgruppe „Grundsteuer“ soll bis Mitte 2017 eine Reform kleinen Schritten vorbereiten. Vor allem technische Details sind noch zu klären. Technische Vereinfachung der Verteilung der Ertragsanteile Streichen zahlreicher bisheriger Vorwegabzüge, stark vereinfachte Verteilung der GemeindeErtragsanteile, Festschreiben bisheriger Verteilungen in Fixschlüsseln Ressourcenausgleich wird Auflassen der bundesweiten Regelungen zum Finanzkraftausgleich. Ressourcenausgleich wird damit Ländern überlassen Landessache (Ausgleich zwischen finanzschwachen und finanzkräftigen Gemeinden). Zusätzliche Bedarfszuweisungs-Mittel (Förderungen von Ländern an Gemeinden) werden aufgestockt und können Verwendungszwecke bei verwendet werden für Interkommunale Zusammenarbeit, Gemeindezusammenlegungen, Gemeindestrukturschwache Gebiete, landesinterner Finanzkraftausgleich und so wie bisher Haushaltsausgleich Bedarfszuweisungsmitteln und Investitionszuschüsse. Erhöhen der Transparenz Einführung von Spending Reviews (Wer hat welche Fin Benchmarking von Bund, Ländern und SV ab 1.1.2019 anzmittel und was wird damit geleistet?) Einigung auf Haftungsobergrenzen Städte und Gemeinden bis max. 75% der öffentlichen Abgaben, Bund und Länder bis max. 175% Kostendämpfung für Einigung auf Kostendämpfungspfade. Die Gesundheitsausgaben sollen künftig um jährlich max. 3,6% Gesundheit & Pflege absteigend bis 3,2% (2017 – 2020) steigen; der Pflegefonds wird ab 2018 um jährlich 4,5% valorisiert. Bemühungen zu weiteren Reformen Bundesstaatsreform bis Ende 2018 Für die Länder und Gemeinden gibt es zusätzlich 300 Mio. Euro, wovon den Kommunen 105 Mio. Zusatzmittel für Länder und zustehen (davon 53 Mio. Euro Fonds für strukturschwache Städte und Gemeinden). Gemeinden Einmalig zusätzlich 125 Mio. Euro für Mehrbelastungen im Integrationsbereich (davon 70% Länder, 30% Gemeinden). Quelle: KDZ: eigene Darstellung auf Basis Finanzausgleichsgesetz 2017. Auf Gemeindeebene gelten nur mehr drei Verteilungsschlüssel (Abgestufter Bevölkerungsschlüssel, Vorausanteile und Nächtigungszahlen).

Abbildung 1: Gegenüberstellung der gemeindeweisen Verteilung gemäß FAG 2008 und FAG 2017

FAG 2008

gemeindeweise Verteilung

86% 4% 3% 1% 6% 0,4%

FAG 2017 96% 3% 1%

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Abgestufter Bevölkerungsschlüssel FinanzkraftFinanzbedarfAusgleich Vorausanteil (Pro-Kopf-Werte nach BL und EW-Klasse) Werbeabgabe Volkszahl Getränkesteuerausgleich Vorausanteil Selbstträgerschaft Vorausanteil für Gemeinden über 10.000 EW Vorausanteil Nächtigungen bei Gemeinden bis 10.000 EW

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2017 auf Basis FAG 2008 und FAG 2017.

1 Näheres in Mitterer: Die wichtigsten Fakten zum neuen FAG 2017 für Gemeinden, Forum Public Management 2/2016.

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