2. Kurzabfrage zur Entwicklung der Finanzen in Städten

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2. Kurzabfrage zur Entwicklung der Finanzen in Städten Erhebungszeitraum April/Mai 2021 Bericht vom 24. Juni 2021

verfasst von Dr.in Karoline Mitterer DI in Nikola Hochholdinger Auftraggeber Österreichischer Städtebund KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 · A-1110 Wien T: +43 1 892 34 92-0 · F: -20 institut@kdz.or.at · www.kdz.or.at



INHALT

Inhaltsverzeichnis I

Einleitung .............................................................................................................................. 4 1

II

III

Hinweise zur Methodik und Interpretation .................................................................... 4

Ergebnisse der Kurzabfrage ............................................................................................... 6 1

Operative Gebarung ..................................................................................................... 6

2

Investive Gebarung..................................................................................................... 10

3

Verschuldung .............................................................................................................. 12

Massentests und Impfungen ............................................................................................. 14 1

Massentests ................................................................................................................ 14

2

Impfungen ................................................................................................................... 16

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EINLEITUNG

I

Einleitung

Bereits von Mitte Dezember 2020 bis Mitte Jänner 2021 führte das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung im Auftrag des Österreichischen Städtebundes eine „Kurzabfrage“ ausgewählter Kennzahlen in österreichischen Städten zur Entwicklung der Gemeindefinanzen betreffend die Jahre 2020 und 2021 durch, um einen ersten Einblick in die Auswirkungen der Corona-Krise auf die städtischen Finanzen zu erhalten. Die sich seitdem verändernden Rahmenbedingungen – wie insbesondere neuerliche Lockdowns 2021 sowie das 2. Gemeindepaket des Bundes – haben auch Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Städte. Um eine Einschätzung zu treffen, inwieweit sich diese Veränderungen auswirken, wurde die Befragung im April 2021 erneut durchgeführt, ihre Ausrichtung aktualisiert und auch neue Themenstellungen – wie insbesondere die Mehrausgaben betreffend Massentests – einbezogen. Gegenüber der ersten Befragung im Zeitraum Mitte Dezember 2020 bis Jänner 2021 ist daher von folgenden neuen Erkenntnissen auszugehen:  

1

Mit Vorliegen der Rechnungsabschlüsse 2020 kann nun auch die tatsächliche Entwicklung 2020 eingeschätzt werden. Die Voranschläge 2021 wurden noch vor dem Schnüren des 2. Gemeindepaketes erstellt, welches eine Liquiditätsstärkung für die Städte mit sich bringt. In der vorliegenden Erhebung wurde daher nicht nur nach den ursprünglichen Voranschlägen 2021 gefragt, sondern auch nach aktualisierten Werten nach Berücksichtigung des 2. Gemeindepaketes.

Hinweise zur Methodik und Interpretation

Die Kurzabfrage basiert auf folgenden Daten:  Rechnungsabschluss 2019 - zur besseren Vergleichbarkeit wurden die in die Systematik der VRV 2015 überführten Werte gemäß offenerhaushalt.at herangezogen  Rechnungsabschluss 2020  Voranschlag 2021 - hier wurden die ursprünglichen Voranschlagswerte für 2021 abgefragt (daher noch keine Berücksichtigung des 2. Gemeindepaktes)  Aktuelle Planung 2021 - da das Gemeindepaket erst Mitte Jänner 2021 beschlossen wurde, wurde um eine aktualisierte Planung gebeten, welche dieses berücksichtigt Folgende Entwicklungen werden dargestellt:     

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RA 2019 zu RA 2020: Aussage hinsichtlich der tatsächlichen Entwicklung 2020 RA 2020 zu VA 2021 RA 2019 zu VA 2021 RA 2020 zur aktualisierten Planung 2021: voraussichtliche Veränderung 2021 zu 2020 RA 2019 zur aktualisierten Planung 2021: voraussichtliche Veränderung 2021 zu 2019


EINLEITUNG

Die Befragung fand im April/Mai 2021 statt und erging an alle Mitglieder der Finanzkommission des Österreichischen Städtebundes, in welcher die größeren Städte vertreten sind. An der Befragung nahmen insgesamt 19 Städte teil:   

Ein gutes Drittel dieser Städte hat unter 25.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohner, ca. ein Viertel bis zu 50.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohner. Nur zwei Städte sind der Klasse von 50.001 EW bis 100.000 EW zuzuordnen und fünf Städte der Klasse mit mehr als 100.000 EW. In den teilnehmenden Städten leben 15 Prozent der österreichischen Bevölkerung, das sind rund 1,3 Millionen Menschen.

Im Vergleich zur ersten Erhebung Mitte Dezember 2020 bis Jänner 2021 haben Wien und zwei weitere Städte nicht mehr teilgenommen. Stattdessen sind zwei andere Städte hinzugekommen. Ein direkter Vergleich mit den Ergebnissen der 1. Erhebung ist daher nicht möglich. Tabelle 1: Teilnahme an der 2. Kurzbefragung April/Mai 2021

bis 25.000 EW 25.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 100.000 EW mehr als 100.000 EW Städte gesamt

1

1

3 3 1 1 2

Anteile in Prozent 5% 11%

6

1 1 1 1 4

32% 21%

2 1 1 1

1 3

1 1

1

5% 16%

5%

5%

7 5 2 5 19

0 0% 100%

131.520 157.921 125.352 885.949 1.300.742

Gesamtbevölkeru ng 01.01.2020

Bevölkerung der Städte 01.01.2020

Gesamt

Wien

Vorarlberg

Tirol

Steiermark

Salzburg

Oberösterreich

Niederösterreich

Kärnten

EW-Klasse

Burgenland

Anzahl der teilnehmenden Städte

8.901.064 15%

Quelle: KDZ im Auftrag des ÖSTB: Befragung der Mitgliedsgemeinden der Finanzkommission, eigene Berechnungen 2021.

Bei Zeitreihenvergleichen wurden jeweils die Werte Rechnungsabschluss 2019, Rechnungsabschluss 2020 sowie aktualisierte Planung 2021 gegenübergestellt. In den dargestellten Absolutwerten sind nur jene 19 Städte enthalten, welche eine vollständige Zeitreihe abgegeben haben. Im Bereich der Mittelwerte sind sämtliche Städte miteinbezogen, sofern hier Veränderungsdaten bestehen.

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ERGEBNISSE DER KURZABFRAGE

II

Ergebnisse der Kurzabfrage

Die Kurzabfrage umfasst drei Schwerpunktbereiche:  Operative Gebarung  Investitionen  Verschuldung

1

Operative Gebarung

In Tabelle 2 werden die Entwicklungen in der operativen Gebarung in den antwortenden Städten dargestellt. Durchschnittlich steigen die Auszahlungen von 2019 auf 2021 um 5,7 Prozent, die Einzahlungen sinken um 3,6 Prozent. Im Dezember 2020/Jänner 2021 war man noch von einem Einnahmenrückgang um 6,3 Prozent ausgegangen. Im Jahr 2020 sind die Auszahlungen gegenüber 2019 durchschnittlich stagniert, die Einzahlungen um 5,5 Prozent gesunken. Insgesamt ergibt sich für die Summe an Gemeinden im gesamten Betrachtungszeitraum ein positiver Saldo der laufenden/operativen Gebarung. In den Voranschlägen 2021 ist man noch von einem insgesamt negativen Saldo ausgegangen. Das 2. Gemeindepaket hat daher zu einer deutlichen Entspannung der Liquiditätslage geführt. Tabelle 2: Entwicklung ausgewählter Kenngrößen/-zahlen der operativen Gebarung 20192021 – Abfrage April/Mai 2021 Operative Gebarung

Kennzahl

Auszahlungen der op. Geb. davon Umlagen Einzahlungen der op. Geb.

3.765.379 586.132 4.099.621

davon Kommunalsteuer

688.557 334.242

Saldo 1 Kennzahl

Anteil der Umlagen an den Auszahlungen Anteil der Kommunalsteuer an den Einzahlungen

in 1.000 Euro 3.807.538 4.042.061 646.809 690.725 3.892.807 3.993.547 649.695 85.269

663.880 -48.513

RA 2019 akt. Plan2021

RA 2020 akt. Plan2021

RA 2019 - VA 2021

RA 2020 - VA 2021

Entwicklung - Mittelwerte RA 2019 - RA 2020

Aktuelle Planung 2021

VA 2021

RA 2020

RA 2019

Gesamt 18 Städe exklusive Klagenfurt

in Prozent 4.027.130 -0,2% 5,9% 5,7% 5,9% 5,7% 689.518 12,1% 4,6% 17,3% 4,6% 17,2% 4.071.379 -5,5% -0,3% -5,9% 2,1% -3,6% 659.653 -5,8% 44.249

1,4% -4,6%

0,5% -5,4%

Anteile in Prozent - Mittelwerte 20,7%

23,6%

23,2%

23,2%

17,1%

16,9%

17,2%

16,7%

Anmerkungen: Aufgrund fehlender Einträge in einzelnen Feldern der Stadt Klagenfurt umfassen die Summenangaben insgesamt nur die 18 Städte mit vollständigen Angaben. Die Kennzahlen der Entwicklung entsprechen den Mittelwerten über die einzelnen Kenzahlen auf Städteebene. Somit sind in den Kennzahlen sämtliche verfügbaren Kennzahlen aller 19 teilnehmenden Städte enthalten; Da zur aktuellen Planung 2021 von den Städten Baden, Bruck an der Mu und Innsbruck keine Angaben vorlagen, wurde von denselben Werte wie im VA 2021 ausgegangen.

Quelle: KDZ im Auftrag des ÖSTB: Befragung der Mitgliedsgemeinden der Finanzkommission, eigene Berechnungen 2021.

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ERGEBNISSE DER KURZABFRAGE

Einzahlungen der operativen Gebarung Die Auswirkungen der Pandemie sind zunächst deutlich an der Reduktion der Einzahlungen der operativen Gebarung abzulesen.   

Die Einzahlungen der operativen Gebarung sind im Mittel über 19 Städte um 5,8 Prozent von 2019 auf 2020 zurückgegangen. In drei Städten lagen die Einbußen 2020 bei über 10 Prozent, bei sieben Städten zwischen 5 und 10 Prozent. In drei Städten gab es Zuwächse. Für 2021 wird dank des 2. Gemeindepaketes gegenüber 2020 wieder mit einem Anstieg der Einzahlungen gerechnet. Die meisten Städte gehen von Steigerungsraten bis zu 5 Prozent aus. Vier Städte rechnen auch für 2021 mit einem Rückgang der Einzahlungen. Nur in sechs Städten dürften die Einzahlungen 2021 die Werte aus 2019 übersteigen. Im Durchschnitt wird 2021 von einem um 3,6 Prozent niedrigeren Wert als 2019 ausgegangen.

Die Ertragsanteile gingen österreichweit von 2019 auf 2020 um 8,81 Prozent zurück. Dem gegenüber bewegte sich das Minus bei der Kommunalsteuer mit durchschnittlich 5,8 Prozent in einem niedrigeren Bereich als befürchtet. Auszahlungen der operativen Gebarung Bei den Auszahlungen der operativen Gebarung der teilnehmenden Städte zeigt sich eine vergleichsweise stabile Entwicklung, jedoch gleichzeitig auch ein heterogenes Bild:  

 

Im Mittel der 19 Städte stagnierten die Auszahlungen von 2019 auf 2020. In 8 der 19 Städte stiegen die Auszahlungen 2020 gegenüber 2019 an (zwischen 0,4 bis 10,4 Prozent). In den restlichen 11 Städten kam es zu einem Rückgang bei den Auszahlungen (zwischen 0,2 und 9,7 Prozent). Für 2021 gehen fast alle Städte wieder von Steigerungen im Bereich der Auszahlungen gegenüber 2020 aus. Von 2019 auf 2021 gehen die Städte im Durchschnitt von einer Steigerung um 5,7 Prozent aus. Die Einsparungen 2020 zeigen daher keine langfristige Wirkung.

Die Umlagen (v.a. Landesumlage, Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenumlage) stiegen 2020 gegenüber 2019 um durchschnittlich 12 Prozent sehr stark2. An dieser Stelle muss darauf verwiesen werden, dass der Vergleichswert 2019 vom KDZ (basierend auf der KDZTransferdatenbank) berechnet wurde und dadurch die Vergleichbarkeit der Werte 2019 (vom KDZ berechnet) und 2020 (von den Städten befüllt) eingeschränkt sein kann. Dabei zeigen sich deutlich unterschiedliche Ergebnisse nach Bundesländern:    

In den zwei Kärntner Städten gab es starke Steigerungen um 14 bzw. 25 Prozent. Starke Steigerungen gab es auch im Burgenland sowie in Oberösterreich. In den drei steirischen Städten kam es zu Rückgängen im Bereich der Umlagen. In Niederösterreich zeigten sich je nach Stadt deutlich unterschiedliche Entwicklungen.

Für 2021 wird von einer deutlichen Steigerung um durchschnittlich 4,6 Prozent gegenüber 2020 ausgegangen. 1 2

Gemäß BMF-Ertragsanteilsprognose 4/2021. Der hohe Durchschnittswert ergibt sich aufgrund von zwei Städten mit sehr starken Steigerungen um die 70 Prozent.

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ERGEBNISSE DER KURZABFRAGE

Saldo der operativen Gebarung Stark rückgängige Einzahlungen und steigende Auszahlungen führen auch zu einer deutlichen Verschlechterung des Saldos der operativen Gebarung für die Mehrheit der Städte. Abbildung 1 zeigt die Entwicklung von Auszahlungen, Einzahlungen und Saldo. Daraus ergibt sich 2020 für vier Städte im Rechnungsabschluss ein negativer Saldo der operativen Gebarung. Gemäß aktueller Planung erwarten aber auch fünf Städte im Jahr 2021 einen negativen Saldo 1. Abbildung 1: Entwicklung (Index) der operativen Gebarung – Abfrage April/Mai 2021 110%

105% Auszahlungen 100% Auszahlungen: aktualisierte Planung VA 2021

95%

Einzahlungen 90%

Einzahlungen: aktualisierte Planung VA 2021

85%

80% 2019

2020

2021

Anmerkung: Die Kennzahlen der Entwicklung entsprechen den Mittelwerten über die einzelnen Kennzahlen auf Städteebene. Quelle: KDZ im Auftrag des ÖSTB: Online-Befragung der Mitgliedsgemeinden der Finanzkommission, eigene Berechnungen 2020.

Bei der Betrachtung nach Größe der Städte (Pro-Kopf-Auszahlungen und -Einzahlungen) zeigt sich, dass in allen drei Größenklassen ein insgesamt ausgeglichener oder positiver Saldo 1 besteht. Das schlechteste Ergebnis zeigt sich bei den Städten zwischen 25.000 und 50.000 EW, gefolgt von den Städten über 50.000 EW.

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ERGEBNISSE DER KURZABFRAGE

Abbildung 2: Voraussichtliche Entwicklung der mittleren Auszahlungen und Einzahlungen pro Kopf der Städte nach EW-Klassen 2019-2021 (ohne Wien) – Abfrage April/Mai 2021

Quelle: KDZ im Auftrag des ÖSTB: Online-Befragung der Mitgliedsgemeinden der Finanzkommission, eigene Berechnungen 2021.

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ERGEBNISSE DER KURZABFRAGE

2

Investive Gebarung

In der investiven Gebarung zeichnet insgesamt ein inhomogenes Bild. Absolut stieg die Investitionssumme von 2019 auf 2020 um 53 Prozent. Allerdings kam es nur in 7 der 19 Städte zu einem Anstieg der Investitionen, vor allem in den großen Städten Graz, Linz und Innsbruck wurde (schon vorweg geplant) verstärkt investiert. In den weiteren Städten wurden die Investitionen um 3 bis 40 Prozent zurückgefahren. Vergleicht man das Jahr 2021 mit dem Jahr 2019 zeigt sich durchwegs ein deutlicher Anstieg der Investitionstätigkeit. Nur eine einzige Stadt geht 2021 von niedrigeren Investitionen als 2019 aus, eine weitere Stadt liegt nahe Null. In Summe liegt die Investitionssumme 2021 um 86 Prozent über dem Wert von 2019. Tabelle 3: Entwicklung ausgewählter Kennzahlen der investiven Gebarung 2019-2021 – Abfrage April/Mai 2021 Kennzahlen zur Investiven Gebarung

Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts

160.804

180.032

Kennzahl

Anteil der KT von Trägern des öffentlichen Rechst an den Investitionen Auszahlungen

RA 2019 akt. Plan2021

50.170

RA 2020 akt. Plan2021

63.336

RA 2019 - VA 2021

633.511

in 1.000 Euro

RA 2020 - VA 2021

630.868

Entwicklung - Mittelwerte RA 2019 - RA 2020

RA 2020 549.731

VA 2021

RA 2019 344.866

Kennzahl

Investitionen

Aktuelle Planung 2021

Gesamt 18 Städte exklusive Klagenfurt

in Prozent 21%

88%

84%

90%

86%

Anteile in Prozent - Mittelwerte 17,1%

21,4%

21,6%

24,0%

Anmerkungen: Aufgrund fehlender Einträge in einzelnen Feldern der Stadt Klagenfurt umfassen die Summenangaben insgesamt nur die 18 Städte mit vollständigen Angaben. Die Kennzahlen der Entwicklung entsprechen den Mittelwerten über die einzelnen Kenzahlen auf Städteebene. Somit sind in den Kennzahlen sämtliche verfügbaren Kennzahlen aller 19 teilnehmenden Städte enthalten; Da zur aktuellen Planung 2021 von den Städten Baden, Bruck an der Mu und Innsbruck keine Angaben vorlagen, wurde von denselben Werte wie im VA 2021 ausgegangen.

Quelle: KDZ im Auftrag des ÖSTB: Befragung der Mitgliedsgemeinden der Finanzkommission, eigene Berechnungen 2021.

Insgesamt dürfte sich hier der positive Einfluss des Kommunale Investitionsprogrammes (KIP) zeigen. Der überwiegende Teil der Zuschüsse wird von den Städten erst 2021 abgeholt. Während die Kapitaltransfers von Trägern des öffentlichen Rechts 2019 bei 63 Mio. Euro liegen, sollen sich diese 2021 auf 180 Mio. Euro erhöhen. Entsprechend steigt der mittlere Anteil der Kapitaltransfers von Trägern des öffentlichen Rechts an den Investitionen von 17 Prozent im Jahr 2019 auf 24 Prozent im Jahr 2021.

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ERGEBNISSE DER KURZABFRAGE

Abbildung 3: Voraussichtliche Entwicklung der mittleren Investitionen und Kapitaltransfers von Trägern des öff. Rechts pro Kopf der Städte nach EW-Klassen 20192021 (ohne Wien) – 2. Abfrage April/Mai 2021

Quelle: KDZ im Auftrag des ÖSTB: Online-Befragung der Mitgliedsgemeinden der Finanzkommission, eigene Berechnungen 2021.

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ERGEBNISSE DER KURZABFRAGE

3

Verschuldung

Auch im Bereich der Verschuldung zeigt sich eine differenzierte Entwicklung in den Städten. Während die Schulden absolut 2020 gegenüber 2019 in Summe um 13 Prozent anstiegen, kam es bei neun der 17 hier antwortenden Städte zu einem Abbau der Schulden. Von 2019 auf 2021 wird ein Anstieg der Verschuldung (absolut) um 19 Prozent erwartet. Davon zu unterscheiden ist die mittlere Entwicklung der Verschuldung (+2 Prozent 2019-2020, +11 Prozent 2019-2021), welche deutlich geringer ausfällt, wie weiter unten ausgeführt wird. Große Unterschiede zwischen absoluten und Pro-Kopf-Entwicklungen zeigen sich auch bei den Rücklagen. Diese reduzieren sich absolut von 2019 auf 2021 um 20 Prozent, während sie im Mittel um 4 Prozent ansteigen. Tabelle 4: Entwicklung ausgewählter Kennzahlen zur Verschuldung 2019-2021 – 2. Abfrage April/Mai 2021 Kennzahlen zur Verschuldung

Langfristige Finanzschulen (Stand 31.12.) * Rücklagen (Stand 31.12.)

RA 2019 akt. Plan2021

RA 2020 akt. Plan2021

RA 2019 - VA 2021

RA 2020 - VA 2021

RA 2019 - RA 2020

Aktuelle Planung 2021

VA 2021

Entwicklung - Mittelwerte

in 1.000 Euro

Kennzahl

Nettofinanzierungssaldo

RA 2020

RA 2019

Gesamt exklusive Klagenfurt

in Prozent

76.775

-339.633

-486.538

-376.337

2.590.022

2.917.253

3.109.219

3.079.280

2%

16%

17%

9%

11%

483.766

547.951

309.009

388.640

62%

-47%

-21%

-39%

4%

Anmerkungen: Aufgrund fehlender Einträge in einzelnen Feldern der Stadt Klagenfurt umfassen die Summenangaben insgesamt nur die 18 Städte mit vollständigen Angaben. *Bei den langfristigen Finanzschulden sind insgesamt nur 17 Städte enthalten, da auch in Salzburg einzelnen Angaben fehlen. Die Kennzahlen der Entwicklung entsprechen den Mittelwerten über die einzelnen Kenzahlen auf Städteebene. Somit sind in den Kennzahlen sämtliche verfügbaren Kennzahlen aller 19 teilnehmenden Städte enthalten; Da zur aktuellen Planung 2021 von den Städten Baden, Bruck an der Mur und Innsbruck keine Angaben vorlagen, wurde von denselben Werte wie im VA 2021 ausgegangen.

Quelle: KDZ im Auftrag des ÖSTB: Befragung der Mitgliedsgemeinden der Finanzkommission, eigene Berechnungen 2021.

Nettofinanzierungsaldo (Saldo 1 + Saldo 2) Der Nettofinanzierungssaldo ergibt sich aus dem Saldo der operativen und investiven Gebarung. Er zeigt an, ob die Gemeinde die Nettoinvestitionen mit eigenen Mitteln finanzieren kann (positiver Saldo 3) oder neue Finanzschulden aufnehmen (oder Rücklagen abbauen) muss. Während 2019 die Städte in Summe einen positiven Nettofinanzierungssaldo aufwiesen, ist dieser 2020 und 2021 deutlich negativ. 2020 hat die Hälfte der Städte, 2021 beinahe sämtliche Städte einen negativen Nettofinanzierungssaldo. Entwicklung der Schulden Entsprechend dem Anstieg der Finanzierungslücke ist die langfristige Verschuldung der 17 hier antwortenden Städte von 2019 auf 2020 im Mittel um 2 Prozent gestiegen, bis 2021 wird ein mittlerer Anstieg bezogen auf 2019 um rund 11 Prozent erwartet. In 10 der 17 Städte fand von 2019 auf 2020 eine Reduktion des Schuldenstandes statt. In fünf Städten kam es 2020 zu einem deutlichen Anstieg der Verschuldung. Der absolute Anstieg der

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ERGEBNISSE DER KURZABFRAGE

Schulden ist im Wesentlichen auf zwei Großstädte zurückzuführen. Von 2020 auf 2021 rechnen noch immer sieben Städte mit einem Abbau des Schuldenstandes. Rücklagen Die Städte versuchen, den negativen Saldo infolge der COVID-19 -Krise alternativ zur Neuverschuldung auch durch die Auflösung von Rücklagen auszugleichen. Dies traf 2020 auf zehn der hier antwortenden Städte zu. Von 2019 auf 2021 wird absolut mit einem Rückgang der Rücklagen um 20 Prozent gerechnet. In fünf Städten wird mit einem Aufbau der Rücklagen gerechnet, wodurch sich durchschnittlich eine leicht positive Entwicklung des Rücklagenstandes ergibt.

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MASSENTESTS UND IMPFUNGEN

III Massentests und Impfungen Die vorliegende Erhebung umfasste auch eine Abfrage zu den Ausgaben und den erwartbaren Kostenrückerstattungen im Rahmen der Massentests und Impfungen für das Gesamtjahr 2020 einerseits und das erste Quartal des Jahres 2021.

1

Massentests

Bei den folgenden Auswertungen ist auf mehrere Aspekte hinzuweisen: 

Die Anträge zur Rückerstattung dürften zwar bei den Ländern eingebracht worden sein. Einige Städte weisen jedoch darauf hin, dass sie noch keine Informationen zu den tatsächlichen Rückerstattungen haben. Hier dürfte es je nach Bundesland unterschiedliche Erfahrungen geben. Die Ausgaben können nicht immer eindeutig abgegrenzt werden. Die Zuordnung der Personalkosten innerhalb der Gemeinden ist nicht immer möglich gewesen. Dies erschwert etwa die Berechnung von Überstunden. Eine periodengerechte Zuordnung war nicht durchgängig möglich.

Von Seiten der Städte wurde insbesondere als problematisch angesprochen, dass Raummieten bei ausgelagerten Einheiten, die der Stadt zugerechnet werden, nicht anerkannt werden. In den meisten Städten wird davon ausgegangen, dass die Ausgaben für Massentests am Beispiel des Märzes 2021 auch in den weiteren Quartalen – bei gleichbleibendem Angebot – fortgeführt werden. Mehrausgaben 2020 Für das Jahr 2020 liegen die Auszahlungen für Massentests bei den insgesamt 19 antwortenden Städten im Durchschnitt bei 4,8 Euro pro Kopf (für das gesamte Jahr). Die Werte variieren zwischen 1,7 und 9,4 Euro pro Kopf doch beträchtlich. Eine Betrachtung nach Gemeindegröße bzw. Bundesland ergibt kein erkennbares Muster. Es besteht daher kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Höhe der Pro-Kopf-Ausgaben und der Gemeindegröße bzw. dem Bundesland. Kostenrückerstattung Insgesamt ergeben sich für die antwortenden Städte im Jahr 2020 Mehrausgaben in der Höhe von 7,6 Mio. Euro. Dem gegenüber steht eine Kostenerstattung für 2020 in der Höhe von 5,4 Mio. Euro. Allerdings sind die Angaben zur den Kostenrückerstattungen teils lückenhaft und bei einzelnen Städten3 liegen keine Angaben zu Kostenrückerstattungen des Bundes oder der Länder vor. Betrachtet man ausschließlich die 17 Städte mit vollständigen Datensätzen 2020, liegt der Kostendeckungsgrad im Jahr 2020 bei 77 Prozent. Nur fünf Städte gehen von einem vollständigen oder nahezu vollständigen Kostenersatz aus. In drei Städten wird ein Kostenersatz von unter 50 Prozent angegeben. In den meisten Städten bewegen sich die erfolgten oder erwarteten Kostenersätze zwischen 70 und 90 Prozent. 3

Salzburg und Bruck an der Mur

14 24.06.21


MASSENTESTS UND IMPFUNGEN

Für das 1. Quartal 2021 liegen nur 11 Antworten vor. In den antwortenden Städten zeigt sich ein gegenüber 2020 sinkender Kostenersatz von nur mehr 57 Prozent. Der ursprünglich mit der Regelung zum Kostenersatz angepeilte 100-prozentige Kostenersatz kann daher für die Städte bei weitem nicht erreicht werden. Gründe hierfür sind insbesondere die nicht anrechenbaren Kosten, wie insbesondere die Mieten bei gemeindeeigenen Gesellschaften. Ausgabenstruktur Nur ein Teil der Städte machte Angaben zur Ausgabenstruktur. Nachfolgende Übersicht muss daher nicht zwingend repräsentativ sein. In den antwortenden Städten waren 2020 gut ein Drittel der Ausgaben Personalausgaben und ein weiteres Drittel betraf Sachaufwendungen. 2021 zeigt sich ein deutlich anderes Bild. Fast die Hälfte der Ausgaben betrifft Ausgaben für die Raummiete, welche in weiterer Folge in der Regel nicht rückerstattet werden. Dies ist auch begründet im deutlich ausgeweitetem Testangebot 2021 – und dem damit steigenden Platzbedarf. Abbildung 4: Ausgabenstruktur 2020 sowie im 1. Quartal 2021

2020

37%

1. Quartal 2021

15%

11%

0%

8%

34%

48%

10%

20%

30%

6%

14%

40%

50%

60%

25%

70%

80%

3%

90%

100%

Anteil der Ausgaben in Prozent Gemeindebedienstete und Bedienstete ausgegliederter Rechtsträger

Raummiete

Aufwandsentschädigungen für Freiwillige

Sachaufwendungen

Sonstiges inkl. Ausgaben für anderes hauptberuflich tätiges Persona

Quelle: KDZ im Auftrag des ÖSTB: Befragung der Mitgliedsgemeinden der Finanzkommission, eigene Berechnungen 2021.

Mehrausgaben 1. Quartal 2021 und Hochrechnung für Städte über 20.000 EW Im Jahr 2021 stieg das Testangebot während des 1. Quartals kontinuierlich an. Dementsprechend erhöhten sich auch die Pro-Kopf-Beträge monatlich. Im März 2021, daher der Monat mit bereits breitflächigem Angebot, lagen die Pro-Kopf-Ausgaben einer durchschnittlichen Stadt bei 2,0 Euro pro Kopf (14 antwortende Städte). Es zeigt sich jedoch eine beachtliche Bandbreite zwischen 0,1 und 8 Euro pro Kopf. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass mehrere große Städte hierzu keine Angaben gemacht haben und vorwiegend Städte zwischen 20.000 und 50.000 EW repräsentiert sind. Umgelegt auf die gesamte Wohnbevölkerung in allen österreichischen Städten mit mehr als 20.000 EW (ohne Wien) errechnet sich basierend auf diesen mittleren Ausgaben der teilnehmenden Städte (in der Höhe von 2,0 Euro pro Kopf für insgesamt 1,55 Mio. EinwohnerInnen) ein zusätzlicher Mehraufwand für Massentests im März 2021 in der Höhe von etwa 3,1 Mio. Euro. Da die Bandbreite der Pro-Kopf-Ausgaben – wie oben beschrieben – doch sehr hoch ist, kann dieser Wert aber auch deutlich variieren.

15 24.06.21


MASSENTESTS UND IMPFUNGEN

2

Impfungen

Für die Impfungen sind gemäß der Angaben der meisten Städte bis zum Zeitpunkt der Erhebung in den Monaten bis März 2021 entweder noch keine Kosten angefallen oder es lagen noch keine Daten dazu vor. Für das Jahr 2020 gibt es keine Daten zu den Auszahlungen für Impfungen. Aus den wenigen Angaben einzelner Städte ergibt sich ein mittlerer monatlicher Auszahlungsbetrag für Impfungen im Bereich von 0,22 (Jänner) bis 0,55 (März) Euro je 1.000 EW.

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