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Kirche für morgen e.V. F.Stöffler (2. Vorsitzender) Autenriethstr.6 72072 Tübingen Tel.07071-360220

Herrn Oberkirchenrat Küenzlen Evang. Oberkirchenrat Postfach 10 13 42 70012 Stuttgart Dezember 2005 Offener Brief zum Abendmahl in Hauskreisen – Ihre Stellungnahme in der Herbstsynode 2005

Sehr geehrter Herr Oberkirchenrat Küenzlen, Wir haben Ihre Stellungnahme zu unserem Antrag in der Synode mit Interesse zur Kenntnis genommen. Sie befürchten mit dem Austeilen des Abendmahls in Hauskreisen könnte das Pfarramt „filetiert“ werden. Sie sehen also das Pfarramt durch Zerstückelung gefährdet, sollten Hauskreisleiter in ihren Hauskreisen das Abendmahl austeilen dürfen. Geht es aber in dieser Frage nicht eigentlich um die Auferbauung der gesamten Gemeinde? Wer ein geistliches Amt innehat, soll nach Eph.4 anderen Christen helfen, als mündige Nachfolger Jesu Christi zu handeln. Sind nicht diese Mitarbeitenden das „Filetstück“, nämlich das Herz- und Kernstück von Gemeinde? Wir haben die Sorge, dass mit dem Festhalten an der bisherigen Regelung eine Zerstückelung anderer Art geschieht. Wenn mündige Christen, zuverlässige und verantwortungsbewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden mit einem derart starren Amtsverständnis konfrontiert werden, dann gehen uns mit hoher Wahrscheinlichkeit durchaus „Filetstücke“ verloren - nämlich hoch motivierte und geistlich mündige Gemeindeglieder. Deshalb fragen wir: 1) Was meinen Sie genau, wenn Sie sagen, man sei auf dem Weg, Aufgaben an Ehrenamtliche weiterzugeben, eher schon zu weit gegangen? 2) Wie wollen Sie mit Hauskreisleitern und anderen Mitchristen verfahren, die im Wissen, dass das württembergische Kirchenrecht gegen sie steht, in Hauskreisen und auf Freizeiten das Abendmahl austeilen? Wir haben wie Sie ein Interesse an einem geordneten Verfahren bei der Abendmahlspraxis, wir sind aber der Meinung, dass das jetzige Verfahren gerade diese Ordnung nicht gewährleisten kann. 3) Da für uns Protestanten die Rückbindung an die Heilige Schrift maßgeblich ist, fragen wir Sie: Mit welchen neutestamentlichen Texten wollen Sie den von ihnen dargestellten Sonderstatus von Pfarrerinnen und Pfarrern begründen, die allein „öffentlich“ zu jeder Zeit und an jedem Ort im Namen der gesamten Kirche handeln dürfen? Insbesondere: Wie begründen Sie die Differenz von „Pfarrertum“ und „Priestertum aller Gläubigen“ ohne auf die katholisch begründete apostolische Sukzession rückgreifen zu müssen?


Als „Kirche für morgen“ möchten wir ein Pfarramt, das nicht überfordert. Pfarrerinnen und Pfarrer müssen nicht alles selber machen, sondern brauchen Freiraum, um als „Geistliche“ mit ihrer theologischen Kompetenz die Verantwortung für die öffentliche Wortverkündigung der ganzen Gemeinde zu übernehmen. Sie begleiten, befähigen und korrigieren dabei die ehrenamtlich Mitarbeitenden. Ein Monopol auf die Austeilung der Sakramente und die alleinige Wahrnehmung der Wortverkündigung in der Öffentlichkeit lässt unsere Gemeinden und letztlich auch das Pfarramt verarmen. Das Priestertum aller Gläubigen, das ist das Filetstück des Protestantismus, das es zu schützen und auszubauen gilt. Ich grüße Sie im Auftrag und im Namen des Leitungskreises von „Kirche für morgen“ herzlich und wünsche Ihnen eine gesegnete Weihnachtszeit

Friedemann Stöffler Leitungskreis von „Kirche für morgen“


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