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Vereine führen- Risiken vermeiden

•Gemeinnützigkeit •Pflichten und Haftung der Vorstände •Geldbeschaffung und Fördermöglichkeiten


1. Was ist ein Verein? • Zusammenschluss mehrerer Personen zu einem ideellen Zweck • Grundlegende Entscheidungen werden von der Mitgliederversammlung getroffen • Gesetzlicher Vertreter ist der Vorstand • Tätigkeitsbereiche eines Vereins: – – – –

Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe


2. Gemeinnützigkeit als Voraussetzung für steuerliche Vergünstigungen • Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Vereine sind steuerlich begünstigt • Gemeinnützigkeit = – ausschließlich die in der Satzung aufgeführte Zwecke werden verfolgt – sie werden unmittelbar durch Vereinsmitglieder und Angestellte verwirklicht – Der Verein handelt selbstlos weder zum eigenen Vorteil, noch zu dem der Mitglieder


3. Solide Finanzen • Mitgliederbeiträge, Spenden und Aufwandsspenden sind steuerfrei und müssen für gemeinnützige Zwecke verwendet werden • Der Verein muss seine finanziellen Mittel im selben oder nachfolgenden Kalenderjahr verwenden und kann sie nur in Ausnahmefällen zurücklegen • Fördervereine beschaffen Mittel für steuerbegünstigte Zwecke anderer Vereine und sind gemeinnützig tätig • Ein Sponsor fördert „seinen“ Verein mit Geld oder Sachleistung in Erwartung einer Werbewirkung oder eines positiven Unternehmensimages. Seine Zahlungen sind i.d.R. vertraglich geregelt


3. Solide Finanzen • Werbeeinnahmen sind steuerbegünstigt, wenn sämtliche Werbeflächen als Ganzes an eine Verwertungsgesellschaft verpachtet sind • Öffentliche Fördermittel sind eine wichtige Geldquelle zur Finanzierung des Vereins oder einzelner Projekte • Förderung gibt es – auf Ebene der Bundesländer – auf Ebene der Landkreise, Städte und Gemeinden – durch Vereinsverbände


4. Pflichten und Haftung der Vereinsvertreter • Der Verein hat zu beachten: – – – – –

gewerbliche Tätigkeiten dürfen nicht überhand nehmen Geld und Sachmittel sind satzungsgemäß einzusetzen zulässige Rücklagen bilden Rechts- und Gesetzestreue einhalten ordnungsgemäße Buchhaltung

• Der Vorstand haftet nur bei Steuerforderungen, wenn das Vereinsvermögen nicht ausreicht • Eine spezielle Vereinshaftpflichtversicherung ist erforderlich, ggf. auch eine Zusatzversicherung


4. Pflichten und Haftung der Vereinsvertreter • Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt den Verein vor Fehlern von Mitgliedern und Vorständen • Für Unfallversicherungen für Ehrenamtliche gibt es vereinfachte Rahmenverträge • Der Verein muss seine Aufzeichnungen nach Tätigkeitsbereichen getrennt führen • Dienstleistungen und Verkäufe sind umsatzsteuerpflichtig • Vereine mit geringen Jahresumsätzen können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen


5. Der Verein als Arbeitsgeber • Der Verein unterliegt als Arbeitgeber den Vorschriften zu Lohnsteuer und Sozialversicherung • Ehrenamtliche gelten nicht als Arbeitnehmer • Bei Übungsleitern sind die Einnahmen steuerlich begünstigt. • Bei ihnen ist die Stundengrenze zu beachten: – Nebenberuflicher Übungsleiter: 1/3 der hauptberuflichen Arbeitszeit – Selbstständiger Übungsleiter: 6 h/Woche – Übungsleiter mit höherem Pensum (Arbeitnehmer): mehr als 6 h/Woche


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