Notice of Race Maior 2011

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Mai Offshore Regatta 29. April - 1. Mai 2011

Kieler Yacht-Club gegr端ndet 18 8 7


Meer

Sehnsucht nach Schutzgebühr 3,- Euro

2010

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MAIOR Mai Offshore Regatta 29. April – 1. Mai 2011

Ausschreibung 1. Veranstalter Kieler Yacht-Club e. V. Hindenburgufer 70, 24105 Kiel Tel.: (0431) 8 50 23, Fax: (0431) 8 39 39, Internet: www.maior.de, E-Mail: regatta@kyc.de Das Regattabüro befindet sich an den Regattatagen im Clubhaus Strande Strandstraße 8, 24229 Strande Tel.: (04349) 91 37 13

2. Veranstaltung Die Wettfahrten der MAIOR-Regatta 2011 werden vom 29. April bis 01. Mai 2011 in der Kieler Bucht gesegelt. Das Regattagebiet für die ORC-Int. Klassen sowie den Einheitsklassen X-35 und X-99 liegt nördlich des Leuchtturms Bülk („Bravo“). Das Regattagebiet für die Einheitsklassen Platu-25, X-79, J80, Laser SB 3 und Melges 24 liegt in der Strander Bucht („Hotel“).

3. Klassen 3.1 ORC-Int. und die Einheitsklassen Platu 25, X-79, X-99, X-35, J80, Laser SB 3 und Melges 24. 3.2 Bei weniger als sechs Meldungen pro Klasse, wird der Veranstalter die Regatta für diese Klasse streichen. Die Eigner werden in einem solchen Fall nach Meldeschluss darüber informiert. 3.3 Erscheinen weniger als sechs Yachten einer Klasse an der Startlinie, behält sich der Veranstalter vor – gegen Erstattung des Meldegeldes – die Klasse nicht zu starten. 3.4 Die Starteinteilung und Wertungsgruppen werden in den Segelanweisungen festgelegt.

3.5 ORC-Int. Yachten müssen zwingend einen gültigen Messbrief für die Teilnahme an der Regatta mit der Meldung abgeben. 3.5 Die Einheitsklassen müssen ihren gültigen Messbrief beim Check-In bereithalten. 3.6 Bei ausreichender Meldezahl behält sich der Veranstalter eine Einteilung baugleicher Schiffe in ORCInt. Klassen vor.

4. Zeitablauf Donnerstag, 28. April 2011 ab 17:00 Uhr: Check-In sowie Ausgabe der Segelanweisungen im Regattabüro. Freitag, 29. April 2011 ab 08:30 Uhr: Öffnung des Regattabüros. Ankündigungssignal zum ersten Start um 11:55 Uhr im Regattagebiet „Bravo“ nördlich des Leuchtturms Bülk und auf der Bahn "Hotel" in der Strander Bucht. Abends: Seglerparty in der Bootshalle Strande. Sonnabend, 30. April 2011 und Sonntag, 01. Mai 2011 ab 08:30 Uhr: Öffnung des Regattabüros. Ankündigungssignal zum ersten Start um 10:25 Uhr im Regattagebiet nördlich des Leuchtturms Bülk „Bravo“ und auf der Bahn "Hotel" in der Strander Bucht. Abends: Seglerparty in der Bootshalle Strande. Sonntag, 01. Mai 2011: Es wird keine Wettfahrt nach 14:00 Uhr gestartet. Siegerehrung nach Ende der Protestentscheidungen.

5. Meldegelder Die Meldegelder in Euro beinhalten Steuern. Meldegeld Meldegeld Yachten bis zum 19.4. ab dem 20.4. bis 10,50m LüA 100 150 ab 10,50m LüA 135 205

6. Meldungen 6.1 Meldeschluss: Dienstag, 19. April 2011 6.2 Meldeadresse: Kieler Yacht-Club, Hindenburgufer 70, 24105 Kiel, Fax: (0431) 8 39 39 Meldung per Internet: www.maior.de


6.3 Das Meldegeld ist mit Abgabe der Meldung zu zahlen. 6.4 Die Meldung über das Internet (www.maior.de) ist nur gültig, wenn das offizielle Meldeformular benutzt wird. Der Veranstalter muss zum Einziehen des Meldegeldes ermächtigt werden. 6.5 Telefax-Meldungen werden akzeptiert, sofern dafür das offizielle Meldeformular benutzt wird und der Veranstalter zum Einziehen des Meldegeldes ermächtigt wird. 6.6 Jede Meldung ist mit Unterschrift nur auf dem offiziellen Meldeformular abzugeben. 6.7 Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder Fernbleiben der Yacht.

8.3 Änderungen dieser Regeln oder der Segelanweisungen erfolgen nur in schriftlicher Form an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen. Diese befindet sich in der Nähe des Regattabüros.

9. Werbung 9.1 Die MAIOR-Regatta wird eingestuft nach dem Advertising Code C der ISAF Regulation 20 und den Regeln der RVS. 9.2 Urheber- und Bildrechte: Der (die) Teilnehmer(in) überlässt den Veranstaltern, ihren Agenturen und Sponsoren entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta und seinen Sportlern für die sportliche und kommerzielle Auswertung.

6.8 Der Veranstalter kann Meldungen gem. WR 76.1 zurückweisen.

10. Check-In

7. Regattaformat

10.1 Die Teilnehmer werden gebeten, rechtzeitig vor Beginn der 1. Wettfahrt im Regattabüro einzuchecken und dort die Segelanweisungen in Empfang zu nehmen.

7.1 Es ist vorgesehen, 1 bis 4 Wettfahrten je Tag auf Dreiecks- oder Kreuz-Vorwindkursen oder ähnlichen Kurzstrecken zu segeln. 7.2 Für Platu 25, X-79, J80, Laser SB 3 und Melges 24 ist vorgesehen, 1 bis 5 Wettfahrten je Tag auf Dreiecks- oder Kreuz-Vorwindkursen oder ähnlichen Kurzstrecken zu segeln. 7.3 Aufgrund von Wetterbedingungen kann der Veranstalter das Format auch kurzfristig ändern. Dieses wird bei Bedarf rechtzeitig an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen bekannt gegeben.

8. Regeln 8.1 Es gelten für die MAIOR-Regatta: – Wettfahrtregeln der ISAF (RRS) 2009 - 2012 – die Ordnungsvorschriften des DSV – die Klassenvorschriften für Vermessung und Ausg rüstung – diese Ausschreibung und die Segelanweisungen – die Pro/Am-Regel wird nicht angewandt – die DSV Jugendregel für ORC-Int. Regatten wird angewandt 8.2 Die Segelanweisungen können die RRS und diese Ausschreibung teilweise ändern.

10.2 Teilnehmer, die nicht bis 1 Stunde vor dem Start der ersten Wettfahrt eingecheckt haben, werden als "nicht gestartet" (DNS) gewertet.

11. Identifikation Die ORC-Int. Yachten sowie die Klassen X-35 und X-99 müssen am Achterstag den Zahlenwimpel ihrer Startgruppe führen. MAIOR-Teilnehmer müssen gegebenenfalls zusätzlich Flaggen oder Bugaufkleber eines Veranstaltungssponsors an Ihrer Yacht ordnungsgemäß anbringen.

12. Vermessung 12.1 In Abänderung der WR 78.2 müssen gültige ORCInt. Messbriefe mit der Meldung abgegeben werden. Andernfalls gilt diese ORC-Int. Yacht als nicht gestartet. 12.2 Deutsche ORC-Int. Yachten ohne gültigen Messbrief des DSV sind nicht startberechtigt. Ausländische ORC-Int. Yachten müssen einen gültigen Messbrief ihres nationalen Seglerverbandes einreichen.


12.3 Für die MAIOR-Regatta kann eine ORC-Int. Yacht nur einen gültigen Messbrief vorlegen. 12.4 Für ORC-Int. Yachten gelten die ORC-Int. Zusatzbestimmungen. 12.5 Der Wettfahrtausschuss wird durch einen Beauftragten Kontrollvermessungen an den Yachten vornehmen lassen und die Einhaltung der Klassenvorschriften, die Ausrüstung sowie das Beachten der WR Anhang G kontrollieren. In Abänderung der WR 63.1 werden Yachten, die nicht ihren Klassenvorschriften entsprechen, ohne Protestverhandlung disqualifiziert.

13. Sicherheit 13.1 Hinsichtlich der Sicherheit und Ausrüstung der teilnehmenden Yachten gelten die "Sicherheitsrichtlinien, int. und nat. Richtlinien für Ausrüstung und Sicherheit seegehender Segelyachten" neueste Ausgabe des DSV, einschließlich der "Special Regulations des ORC". 13.2 Die MAIOR-Regatta fällt für ORC-Int. Yachten in die Kategorie 4 dieser Richtlinien. Mit der Ausnahme, dass UKW-Funk verpflichtend ist.

14. Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung, Unterwerfungsklausel 14.1 Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. 14.1 Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

14.1 Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. 14.1 Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. 14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 14.3 Spätestens beim Einchecken hat der Schiffsführer eine Haftungsfreizeichnung für den Eigner, für sich und für die Crew gegenüber dem Veranstalter und seinen Erfüllungsgehilfen zu unterzeichnen.

15. Wertung 15.1 Die Wettfahrten werden nach dem "Low-Point Scoring System" gem. WR Anhang A 2. gewertet. Werden mehr als 4 Wettfahrten gesegelt, wird die schlechteste Wertung gestrichen, ausgenommen DND’s. 15.2 ORC-Int. Yachten werden unter Berücksichtigung der Empfehlungen des DSV gewertet. 15.3 Die MAIOR-Regatta ist eine Ranglisten-Regatta und wird für den RVS-Cup gewertet.


16. Jury Es wird eine dreiköpfige Jury eingesetzt. Die Mitglieder werden in den Segelanweisungen oder durch Aushang bekannt gegeben.

17. Preise 17.1 Es werden Preise für die besten drei gewerteten Boote einer Klasse ausgelobt.

18.4 Coach-Boote: Der Veranstalter weist darauf hin, dass Führer von Schlauch- oder sonstigen Motorbooten den Sportbootführerschein See - bei Ausländern den entsprechenden Führerschein ihres Heimatstaates - besitzen müssen. Coach-Boote sind beim Hafenmeister anzumelden. 18.4 Slipgebühr und Liegegeld für Begleitboote ist an die Hafenmeister zu bezahlen. 18.4 Die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit in der Strander Bucht beträgt 10 kn.

17.2 Preise, die auf der Siegerehrung nicht abgeholt werden, fallen zurück an den Veranstalter.

19. Unterbringung

18. Organisation

Wir bitten, Zimmerbestellungen selbst vorzunehmen:

18.1 Parkplätze für Teilnehmer: Kiel-Schilksee, Parkplatz "Tempest" bzw. Parkplatz Strande. Das Belassen von Fahrzeugen in den Hafengeländen ist nicht gestattet. Bitte parken Sie in Strande nicht in der Strandstrasse vor dem KYC-Gelände. 18.2 Kranbenutzung: Yachten, die auf dem Landwege anreisen, können von den im Olympiahafen KielSchilksee vorhandenen Kränen mit eigenem Geschirr zu Wasser gebracht und wieder an Land genommen werden. 1x Zu Wasser und 1x An Land ist für auswärtige Yachten vom 28. April bis 1. Mai 2011 im Meldegeld enthalten. 18.3 Liegeplätze: im Olympiahafen Kiel-Schilksee, keine Liegeplatzgebühr vom 29. April bis 1. Mai 2011. 18.3 Es kann auch im Hafen Strande gekrant und ein Liegeplatz eingenommen werden, die Kosten hierfür hat der Eigner direkt an den Hafenmeister in Strande zu zahlen, eine Erstattung durch den Veranstalter kann nicht erfolgen.

Gemeinde Strande – Zimmernachweis Strandstraße 12, 24229 Strande Tel.: (04349) 2 90, Fax: (04349) 90 99 74, E-Mail: info@strande.de oder Tourist Information Kiel e.V. Andreas Gayk Str. 31, 24103 Kiel Tel.: (0431) 67 91 00, Fax.: (0431) 67 91 0 99 E-Mail: info@Kurskiel.de Scannen Sie den QR-Code ein und Sie gelangen zur Event-Homepage mit Ihrem Smartphone. Nutzen Sie „I-Nigma“ auf dem iPhone und Android. (Gratis im App-Store und Android Market oder bei www.get.neoreader.com)



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