Maior Notice of Race 2012

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Mai Offshore Regatta 28. April - 1. Mai 2012


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Offizielles Mitteilungsblatt des Deutschen Motor yachtverbandes e.V.

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MAIOR Mai Offshore Regatta 28. April – 1. Mai 2012 Veranstaltet von: Kieler Yacht-Club e.V. Hindenburgufer 70, 24105 Kiel Tel.: (0431) 8 50 23, Fax: (0431) 8 39 39 Internet: www.maior.de, E-Mail: regatta@kyc.de Das Regattabüro befindet sich an den Regattatagen im Clubhaus Strande Strandstraße 8, 24229 Strande Tel.: (04349) 91 37 13

Ausschreibung

3. Zeitablauf Freitag, 27. April 2012 von 17:00 bis 20:00 Uhr: Check-In sowie Ausgabe der Segelanweisungen im Regattabüro in Strande. Samstag, 28. April 2012 ab 8:00 Uhr: Check-In sowie Ausgabe der Segelanweisungen im Regattabüro in Strande. Ankündigungssignal zum ersten Start um 13:55 Uhr im jeweiligen Regattagebiet. Abends: Seglerparty in der Bootshalle Strande. Sonntag, 29. April 2012 bis Dienstag, 1. Mai 2012 ab 8:30 Uhr: Öffnung des Regattabüros. Ankündigungssignal zum ersten Start um 10:55 Uhr im jeweiligen Regattagebiet. Abends: Seglerparty in der Bootshalle Strande. Dienstag, 1. Mai 2012: Es wird keine Wettfahrt nach 14:00 Uhr gestartet. Siegerehrung nach Ende der Protestentscheidungen.

4. Meldegelder 1. Veranstaltung Die Wettfahrten der MAIOR 2012 werden vom 28. April bis 1. Mai 2012 in der Kieler Bucht gesegelt.

Die Meldegelder in Euro beinhalten Steuern. Meldegeld Meldegeld Yachten bis zum 19.4. ab dem 20.4. bis 10,50m LüA 100 150 ab 10,50m LüA 135 205

2. Klassen 2.1 ORC-Int. und die Einheitsklassen Platu 25, X-79, X-99, X-35, J/80, Laser SB3 und Melges 24. 2.2 Bei weniger als sechs Meldungen pro Klasse, wird der Veranstalter die Regatta für diese Klasse streichen. Die Eigner werden in einem solchen Fall nach Meldeschluss darüber informiert. 2.3 Erscheinen weniger als sechs Yachten einer Klasse beim Check-In, behält sich der Veranstalter vor – gegen Erstattung des Meldegeldes – die Klasse nicht zu starten. 2.4 Die Starteinteilung und Wertungsgruppen werden in den Segelanweisungen festgelegt. 2.5 Bei ausreichender Meldezahl behält sich der Veranstalter eine Einteilung baugleicher Schiffe in ORCInt.-Klassen vor.

5. Meldungen 5.1 Meldeschluss: Donnerstag, 19. April 2012. Danach werden Meldungen nur noch mit einem erhöhten Meldegeld angenommen (siehe 4. Meldegelder). 5.2 Meldeadresse: Kieler Yacht-Club Hindenburgufer 70, 24105 Kiel Fax: (0431) 8 39 39 Meldung per Internet: www.maior.de 5.3 Das Meldegeld ist mit Abgabe der Meldung zu zahlen. 5.4 Die Meldung über das Internet (www.maior.de) ist nur gültig, wenn das offizielle Meldeformular benutzt wird. Der Veranstalter muss zum Einziehen des Meldegeldes ermächtigt werden.


5.5 Telefax-Meldungen werden akzeptiert, sofern dafür das offizielle Meldeformular benutzt wird und der Veranstalter zum Einziehen des Meldegeldes ermächtigt wird.

8. Werbung 8.1 Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und gestellte Werbung anzubringen.

5.7 Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder Fernbleiben der Yacht.

8.2 Urheber- und Bildrechte: Der (die) Teilnehmer(in) überlässt den Veranstaltern, ihren Agenturen und Sponsoren entschädigungslos dauerhaft sämtliche Rechte an Foto- und Filmaufnahmen aller Art von dieser Regatta und seinen Sportlern für die sportliche und kommerzielle Auswertung.

5.8 ORC-Int. Yachten müssen gültige ORC-Int. Messbriefe mit der Meldung abgeben, siehe 11.1.

9. Check-In

5.9 Der Veranstalter kann Meldungen gemäß WR 76.1 zurückweisen.

9.1 Die Teilnehmer werden gebeten, rechtzeitig in Strande vor Beginn der 1. Wettfahrt im Regattabüro in Strande einzuchecken und dort die Segelanweisungen in Empfang zu nehmen.

5.6 Jede Meldung ist mit Unterschrift nur auf dem offiziellen Meldeformular abzugeben.

6. Regattaformat 6.1 Für ORC-Int, X-99 und X-35 ist vorgesehen, 1 bis 4 Wettfahrten je Tag auf Dreiecks- oder Kreuz-Vorwindkursen oder ähnlichen Kurzstrecken zu segeln. 6.2 Für Platu 25, X-79, J/80, Laser SB3 und Melges 24 ist vorgesehen, 1 bis 5 Wettfahrten je Tag auf Dreiecks- oder Kreuz-Vorwindkursen oder ähnlichen Kurzstrecken zu segeln. 6.3 Aufgrund von Wetterbedingungen kann der Veranstalter das Format auch kurzfristig ändern. Dieses wird bei Bedarf rechtzeitig an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen bekannt gegeben.

7. Regeln 7.1 Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln der ISAF (RRS) 20092012“ festgelegt sind. 7.2 Darüber hinaus gelten die „Ordnungsvorschriften Regattasegeln“ des DSV (ww.dsv.org) 7.3 Die Segelanweisungen können die RRS und diese Ausschreibung teilweise ändern. 7.4 Änderungen dieser Regeln oder der Segelanweisun-

gen erfolgen nur in schriftlicher Form an der offiziellen Tafel für Bekanntmachungen. Diese befindet sich in der Nähe des Regattabüros.

9.2 Teilnehmer, die nicht bis 1 Stunde vor dem Start ihrer ersten Wettfahrt eingecheckt haben, werden als "nicht teilgenommen" (DNC) gewertet. 9.3 Jedes Boot muss beim Check-In eine Crewliste abgeben. Ein entsprechendes Formular kann auf www.maior.de herunter geladen werden. Nur die für diese Regatta gemeldete Crew ist startberechtigt. Ersatz oder Fernbleiben eines Crewmitglieds ist nicht ohne schriftliche Genehmigung der Wettfahrtleitung möglich.

10. Identifikation Die ORC-Int. Yachten sowie die Klassen X-35 und X-99 müssen am Achterstag den Zahlenwimpel ihrer Startgruppe führen. Die Zahlenwimpel 1 – 6 sind zu diesem Zweck mitzuführen.

11. Vermessung 11.1 Für ORC-Int. Yachten müssen in Abänderung der WR 78.2 gültige ORC-Int. Messbriefe spätestens mit dem Meldeschluss (siehe Punkt 5.1) abgegeben werden. Der Veranstalter behält sich anderenfalls vor, die Meldung nach WR 76.1 zurückzuweisen oder das erhöhte Meldegeld nach Meldeschluss zu berechnen (siehe Punkt 4). Die Einheitsklassen müssen ihren gültigen Messbrief beim Check-In bereithalten. 11.2 Deutsche ORC-Int. Yachten ohne gültigen Messbrief des DSV sind nicht startberechtigt. Ausländi-


sche ORC-Int. Yachten müssen einen gültigen Messbrief ihres nationalen Seglerverbandes einreichen. 11.3 Für die MAIOR kann eine ORC-Int. Yacht nur einen gültigen Messbrief vorlegen. 11.4 Die Wettfahrtleitung kann durch einen Beauftragten Kontrollvermessungen an den Yachten vornehmen lassen und die Einhaltung der Klassenvorschriften, die Ausrüstung sowie das Beachten der WR Anhang G kontrollieren.

12. Sicherheit 12.1 Ein Schiffs-UKW-Funkgerät (tragbare Geräte müssen wasserdicht sein oder eine wasserdichte Hülle haben) soll auf allen teilnehmenden Booten vorhanden, funktionsfähig und leicht zugänglich sein. 12.2 Wenn Klassenregeln Sicherheitsausrüstung vorschreiben, soll diese mitgeführt werden. Andernfalls gelten die ISAF Offshore Special Regulations Kategorie 4.

13. Wertung 13.1 Die Wettfahrten werden nach dem "Low-Point Scoring System" gewertet. Bei weniger als 5 gültigen Wettfahrten ist die Gesamtwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten. Ab 5 bis 11 gültigen Wettfahrten ist die Gesamtwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten ausschließlich seiner schlechtesten Wertung. Ab 12 oder mehr gültigen Wettfahrten ist die Gesamtwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten ausschließlich der zwei schlechtesten Wertungen. 13.2 ORC-Int. Yachten werden unter Berücksichtigung der Empfehlungen des DSV gewertet. 13.3 Die MAIOR ist eine Ranglisten-Regatta und wird für den RVS-Cup gewertet.

14. Schiedsgericht Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden in den Segelanweisungen oder durch Aushang bekannt gegeben.

15. Preise 15.1 Es werden Preise für die besten drei gewerteten Boote einer Klasse ausgelobt. 15.2 Preise, die auf der Siegerehrung nicht abgeholt werden, fallen an den Veranstalter zurück.

16. Restriktionen zum Aus-dem-Wasser-holen Kielboote dürfen während der Veranstaltung nicht aus dem Wasser geholt werden, außer es liegt eine schriftliche Erlaubnis des Veranstalters vor.

17. Tauchausrüstung und Plastik Abhängungen Geräte, um unter Wasser zu atmen, und Plastik Abhängungen oder vergleichbare Ausrüstung sind für Kielboote in dem Zeitraum vom Vorbereitungssignal der ersten Wettfahrt bis zum Ende der Veranstaltung nicht erlaubt.

18. Haftungsbegrenzung, Unterwerfungsklausel 18.1 Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. 14.1 Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.


14.1 Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. 14.1 Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. 18.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 18.3 Spätestens beim Einchecken hat der Schiffsführer eine Haftungsfreizeichnung für den Eigner, für sich und für die Crew gegenüber dem Veranstalter und seinen Erfüllungsgehilfen zu unterzeichnen.

Organisation und Hinweise an die Teilnehmer Parkplätze für Teilnehmer: Kiel-Schilksee, Parkplatz "Tempest" bzw. Parkplatz Strande. Das Belassen von Fahrzeugen in den Hafengeländen ist nicht gestattet. Bitte parken Sie in Strande nicht in der Strandstrasse vor dem KYC-Gelände. Kranbenutzung: Yachten, die auf dem Landwege anreisen, können von den im Olympiahafen Kiel-Schilksee vorhandenen Kränen mit eigenem Geschirr zu Wasser gebracht und wieder an Land genommen werden. 1x „Zu Wasser“ und 1x „An Land“ ist für auswärtige Yachten vom 27. April bis 1. Mai 2012 im Meldegeld enthalten. Liegeplätze: im Olympiahafen Kiel-Schilksee, keine Liegeplatzgebühr vom 28. April bis 1. Mai 2012. Es kann auch im Hafen Strande gekrant und ein Liegeplatz eingenommen werden, die Kosten hierfür hat der Eigner direkt an den Hafenmeister in Strande zu zahlen. Eine Erstattung durch den Veranstalter kann nicht erfolgen. Coach-Boote: Der Veranstalter weist darauf hin, dass Führer von Schlauch- oder sonstigen Motorbooten den Sportbootführerschein See - bei Ausländern den entsprechenden Führerschein ihres Heimatstaates - besitzen müssen. Coach-Boote sind beim Hafenmeister anzumelden. Slipgebühr und Liegegeld für Begleitboote ist an die Hafenmeister zu bezahlen. Die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit in der Strander Bucht beträgt 10 kn.

Unterbringung Wir bitten, Zimmerbestellungen selbst vorzunehmen:

Scannen Sie den QR-Code ein und Sie gelangen mit Ihrem Smartphone zur Event-Homepage. Nutzen Sie „I-Nigma“ auf dem iPhone und Android (Gratis im App-Store und Android Market oder bei www.get.neoreader.com).

Gemeinde Strande – Zimmernachweis Strandstraße 12, 24229 Strande Tel.: (04349) 2 90, Fax: (04349) 90 99 74 E-Mail: info@strande.de oder Tourist Information Kiel e.V. Andreas Gayk Str. 31, 24103 Kiel Tel.: (0431) 67 91 00, Fax.: (0431) 67 91 0 99 E-Mail: info@kurskiel.de



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