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Fremde Mächte – oder der „Sirius Fall“

Heutzutage kommt man bei manchen Nachrichten im Fernsehen schon ins Grübeln… Welche Theorien bemüht werden, um sich gegen medizinische Pflichten zu wehren, sind zum Teil sehr abenteuerlich. Und damit meine ich nicht nur die Alu- Hutträger.

Ich möchte Sie heute einmal mit in die Vergangenheit nehmen und von einer Geschichte berichten, die sich tatsächlich so ergeben hat (Bundesgerichtshof, Urteil vom 5.Juli 1983, Az. 1StR 168/83):

Eine 23-jährige Frau, nennen wir sie Elke, lernte in einer Diskothek einen 27-jährigen Mann kennen, der Guntram hieß. Es entwickelte sich eine intensive Freundschaft, in der viel über Psychologie und Philosophie gesprochen wurde. Im Laufe der Zeit entwickelte sich Guntram zu einer Art Lebensberater, dem Elke völlig vertraute.

Im Laufe der Beziehung überzeugte der 27-jährige seine Freundin davon, dass er eigentlich ein Bewohner des Sterns „Sirius“ sei. Weiterhin überzeugte er die junge Frau davon, dass sie Fähigkeiten durch ihn erlangen könne, nach ihrem Tode auf einem anderen Himmelskörper weiterzuleben. Man habe ihn - Guntram - von dem fernen Planeten Sirius zur Erde gesandt, um einigen wenigen „wertvollen“ Menschen nach deren Tod ein Weiterleben auf Sirius zu ermöglichen. Elke sollte eine der Auserwählten sein.

Dazu sollte der bekannte Mönch Uliko sie für einige Zeit in totale Mediation versetzen. Dies würde 30.000 DM kosten. Die Frau glaubte ihm und besorgte das Geld, indem sie bei der Bank einen Kredit aufnahm.

Nachdem das Geld aufgebraucht war und die Meditationen mit dem Mönch keine überzeugenden Ergebnisse gebracht hatten, überzeugte Guntram sie davon, sie könne den versprochenen Erfolg nur dann erzielen, wenn sie ihren alten Körper vollständig vernichten würde. Glücklicherweise stehe in einem roten Raum am Genfer See gerade ein hervorragend geeigneter neuer Körper bereit, in den sie schlüpfen könne, um darin zum Serius zu reisen. Guntram redete der Frau ein, sie brauche natürlich auch auf dem fernen Stern Geld, um zu leben. Das sei aber kein Problem. Die Frau soll einfach eine Lebensversicherung über 500.000 DM abschließen und ihn - Guntram - als einzigen Freund und Begünstigten einsetzen. Dann sollte sie sich in eine Badewanne setzen, einen Föhn hinein werfen, um auf diese Weise ihren alten Körper zu verlassen.

Guntram würde dann von der Lebensversicherung das Geld erhalten und ebenfalls zum Sirius reisen und ihr dort das Geld vorbeibringen. Wir ahnen es schon: Die junge Frau befolgte den Rat und schloss eine Lebensversicherung zugunsten des Sirianers ab. Dann setzte sie sich zu Hause in die volle Badewanne und warf einen laufenden Föhn hinein.

Es ist nicht übertragen, ob hier höhere Mächte im Spiel waren, jedenfalls brachte das Bad mit dem Föhn nicht den gewünschten Tod mit sich. Auch alle anderen Versuche, die Guntram am Telefon vorschlug, um endlich zu sterben, waren zum Glück nicht erfolgreich. Elke überlebte, trennte sich, Guntram wurde angeklagt.

Das zuständige Landgericht musste sich erstmals im Strafrecht mit der Frage der Abgrenzung von strafbarer Tötung in mittelbarer Täterschaft und strafloser Teilnahme am Suizid auseinandersetzen.

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes, Betrugs sowie vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit unbefugter Führung eines akademischen Grades und einem Vergehen gegen das Heilpraktikergesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der Angeklagte wehrte sich gegen dieses Urteil mit der Revision vor dem Bundesgerichtshof.

Der BGH schließlich urteilte, dass der Angeklagte in Elke einen Irrtum über den Nicht-Eintritt ihres eigenen Todes hervorrief, da er sie davon überzeugte, in einem anderen Körper weiterzuleben. Mithilfe dieser Vision löste er bewusst und gewollt das Geschehen aus, dass zu ihrem Tod führen sollte.

Seit diesem tatsächlich geschehenen Fall ist anerkannt, dass eine Straftat wegen mittelbarer Täterschafft in Betracht kommt, wenn der Täter ausnutzt, dass sich das Opfer in einem Zustand befindet, in dem es nicht frei verantwortlich handelt. Konkret urteilte der BGH hier, dass eine mittelbare Täterschafft Kraft überlegenen Wissens vorliege. Guntram habe Elke zu einem Tötungswerkzeug gegen sich selbst gemacht. Entscheidend war, dass Elke alles glaubte, was Guntram ihr erzählte. Daher hatte der Angeklagte zur Zeit der Tat die volle Macht über die Frau. Er hat sich deswegen wegen versuchten Mordes in mittelbarer Täterschaft strafbar gemacht.

Sollten Sie in Ihrer Familie Jura Student* innen haben, fragen Sie nach dem Sirius Fall: ein Aufstöhnen ist Ihnen gewiss.

Fachanwalt Jürgen Zaverl gibt Tipps.

Jürgen Zaverl Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht

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