Aller Report vom 20.01.2024

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Die Weser Report-Ausgabe für den Landkreis Verden

SAMSTAG, 20. JANUAR 2024

NR. 3636/53. JAHRGANG

Pflegekosten zu hoch

Holocaust-Gedenktag

„Leinen los“ ab Bremerhaven

Warum der Eigenanteil in Bremen um rund 500 Euro stieg

Mehrere Veranstaltungen in der Verdener Innenstadt

Columbus Cruise Center mit aktuell 98 Kreuzfahrtschiff-Anläufen in diesem Jahr

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ACHIM/OY TEN/ VER DEN

Raubüberfall auf Tankstelle C L U V E N H AG E N Zu einem Raubüberfall auf eine Tankstelle kam es am Mittwochabend um 20.45 Uhr in Cluvenhagen. Ein Unbekannter bedrohte einen Mitarbeiter im Verkaufsraum mit einem Messer und stahl Bargeld aus der Tageskasse. Anschließend flüchtete er mit einem Fahrrad in Richtung Achim. Der Mitarbeiter blieb unverletzt. Der Täter soll etwa 1,75 Meter groß sein. Beim Überfall war er vermummt und trug dunkle Kleidung sowie weiße Sportschuhe. Die Polizei in Verden bittet eventuelle Zeugen, sich unter 04231 / 80 60 zu melden. (WR)

Berufshilfe für junge Leute T H E D I N G H AU S E N Die Jugendberufshilfe des Landkreises bietet am Dienstag, 23. Januar, von 15 bis 16.30 Uhr im Jugendzentrum Thedinghausen Beratungen für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 26 Jahren an. Unterstützt wird bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, Schulen, Qualifizierungs- oder Sprachkursen. Eine Anmeldung ist nicht nötig. (WR) Anzeige

Aus dem Urlaub zurück! Der eichenhof

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Hochwasser im Verdener Fischerviertel: Privatpersonen in Not können in Kürze über den Landkreis finanzielle Soforthilfe aus dem Etat des Niedersächsischen Umweltministeriums beantragen. Foto: Landkreis Verden

Hilfe in akuter Not Land Niedersachsen stellt kurzfristige finanzielle Unterstützung für Hochwassergeschädigte bereit H E N R I K BRU NS Das Land Niedersachsen hat eine kurzfristige Unterstützung für Privatpersonen in Hochwassergebieten angekündigt. Auch Kreisverdener, die durch das Hochwasser zwischen Weihnachten und den ersten Januarwochen in eine akute Notlage geraten sind, können von dem Angebot Gebrauch machen, wie die Verdener Kreisverwaltung informiert. Pro forma müsse allerdings zunächst die entsprechende Richtlinie für die Notfallhilfe im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgen, was im Laufe der nächsten Woche geschehen soll, heißt es aus dem Umweltministerium.

Dann aber könnten konkrete Anträge auf die Hilfsleistung gestellt werden – ein geeignetes Antragsformular werde es auf der Internetseite des Minsteriums geben. Anträge sollen dann schriftlich bis zum 22. März bei den zuständigen Bewilligungsbehörden – das ist vor Ort der Landkreis Verden – gestellt werden. Die finanzielle Soforthilfe soll akut helfen – „bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen“, wie es heißt. Nicht verwendet werden könnten die Mittel für Schäden an Gebäuden, landwirtschaftlichen Flächen oder in Un-

ternehmen. Auch bei der Verdener Kreisverwaltung wartet man jetzt auf die Bekanntgabe weiterer Einzelheiten zur Soforthilfe und will weiter darüber informieren, sobald diese bekannt sind. „Jetzt geht es im ersten Schritt darum, Menschen in akuter Not zu helfen, die etwa ihre Möbel ersetzen müssen, kurzfristig umziehen mussten oder durch dringend nötige Reparaturen in eine finanzielle Notlage geraten sind. Mit dem Nachtragshaushalt, den wir Anfang Februar beschließen, werden weitere Hilfen, Gelder für die Schadensbeseitigung zum Beispiel bei der Infrastruktur und Hochwasserschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht“, erläutert

die SPD-Landtagsabgeordnete Dörte Liebetruth, die selbst als Mitglied dem Haushaltsausschusses des Landtags angehört. Auch ein Beispiel hat sie parat: „Ist etwa beim Hausrat ein Gesamtschaden von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro entstanden, soll eine Soforthilfe von mindestens 1.000 Euro und maximal 2.500 Euro je Haushalt gewährt werden. In besonders akuten Notlagen kann ausnahmsweise auch eine Soforthilfe bis 20.000 Euro gewährt werden. Auch können in besonderen Härtefällen Schäden, die weniger als 5.000 Euro pro Haushalt ausmachen, ausgeglichen werden. Die Hilfen sind grundsätzlich nicht rückzahlbar.“

Neue Anlaufstelle beim Sozialfachdienst des Landkreises L A N D K R E I S Der Fachdienst Soziales des Landkreises richtet eine zentrale Servicestelle ein. Sie soll erste Anlaufstelle für Kundinnen und Kundinnen des Fachdienstes sein. Es werden die Anliegen entgegengenommen, Anträge ausge-

händigt und erste Fragen beantwortet. Auch der Kontakt zu den für ein Anliegen passenden Abteilungen der Verwaltung wird vermittelt. Termine mit Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern sollen ebenfalls künftig über

die Servicestelle vereinbart werden. Unter anderem ist diese zuständig für die Grundsicherung im Alter, für Wohngeld und Asylbewerberleistungen sowie für die Hilfe zur Pflege. Die Servicestelle des Sozialfachdienstes ist in Zim-

mer 0039 direkt am Eingang West im Kreishaus zu finden. Sie ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 11.30 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr geöffnet. (WR)


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