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SILVESTER 2023
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Guten Rutsch! Liebe Leserinnen und Leser, das gesamte Team des WESER REPORT wünscht Ihnen und Ihren Liebsten einen guten Start ins neue Jahr, viel Gesundheit und Zufriedenheit.
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In eigener Sache: Die nächste reguläre Ausgabe erscheint am Samstag, 6. Januar. Ab sofort können Sie den WESER REPORT dann bereits einen Tag früher lesen. Foto: Schlie
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Neujahrsempfang für Bremer Alle Bremerinnen und Bremer sind am Neujahrstag, 1. Januar, zum Neujahrsempfang ins Bremer Rathaus eingeladen. Bürgermeister Björn Fecker wird die Gäste ab 12 Uhr in der Oberen Rathaushalle begrüßen. (rf)
Tannenbäume werden abgeholt Die Weihnachtsbäume werden an den Tagen 13., 20. und 27. Januar abgeholt, wie die Bremer Stadtreinigung mitteilt. Jedem Haushalt steht aber nur ein Termin zur Verfügung, der unter die-bremer-stadtreinigung.de/abfallkalender eingesehen werden kann. Die Bäumen müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr – ohne Schmuck – gut sichtbar abgelegt werden. (rf)
Gratis über die Brücke fahren Fußgängerinnen und Fußgänger, die über die teils gesperrte Bürgermeister-Smidt-Brücke gehen wollen, können bis auf weiteres kostenlos zwischen den Haltestellen Westerstraße und Am Brill die Linien der BSAG nutzen. Das Angebot gilt nur für diese Strecke. (rf) Anzeige
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Tanken wird teurer Was sich 2024 ändert: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich umstellen M A R I NOS K A L OGL OU Neues Jahr, frische Gesetze beziehungsweise Änderungen, auf die sich Verbraucherinnen und Verbraucher erstmal einstellen müssen. So wird ab dem 1. Januar 2024 etwa das rosafarbene Papier- durch das E-Rezept abgelöst, bekommen Kinder einen elektronischen Reisepass mit Chip und die Pfandpflicht für in Plastikflaschen abgefüllte Milch oder Milchmischgetränke wird eingeführt. Und in der Gastronomie gilt wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, wodurch beim Lieblingswirt das Essen teurer werden könnte. Apropos teurer: Die Luftverkehrsabgabe soll erhöht werden, was die Preise für Flugtickets verteuern wird. Zudem steigt zum 1. Januar der CO2-Preis als Teil des Klimaschutzpakets von bisher 30 auf künftig 45 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid. Für das Heizen und Tanken muss künftig tiefer in die Tasche gegriffen werden. Laut ADAC verteuert sich Benzin ab 1. Janu-
ar 2024 um rund 4,3 Cent je Liter, Diesel um etwa 4,7 Cent. Auch weitere Änderungen kommen auf Autofahrer zu: Die ursprünglich für 2024 geplante 3.000 Euro Förderung für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro wurde schon zum 3. Advent 2023 abgeschafft. Zudem steigen die Prämien für die Kfz-Versicherungen laut Verbraucherzentrale Bremen um mindestens 10 Prozent. Der Führerscheinumtausch setzt sich fort: 2024 sind Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Alle Personen dieser Jahrgänge, deren Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, müssen diesen bis zum 19. Januar 2024 gegen ein EU-einheitliches Dokument umtauschen. Ist man nach der Frist noch mit dem alten „Lappen“ unterwegs, kostet es 10 Euro Bußgeld, wenn man von den Ordnungshütern erwischt wird. Zudem muss im Anschluss das neue Dokument den Behörden vorgelegt werden.
Für eine Tankfüllung muss man künftig tiefer in die Tasche greifen. Foto: Bernd Schray auf Pixabay Weitere Neuerungen betreffen die Fahrzeuge selbst. Alle neu zugelassenen Pkw müssen laut ADAC ab Juli 2024 über einen Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, der den Fahrzeuglen-
kenden bei Übertreten der Höchstgeschwindigkeit warnt, einen Notbremsassistenten, der das Fahrzeug in Gefahrensituationen selbstständig abbremst und einen Rückfahrassistenten, der den Bereich hinter dem Fahrzeug überwacht, an Bord haben. Ebenfalls ab Mitte 2024 bekommt jedes neue Auto eine Art Blackbox wie beim Flugzeug. Sie kann im Falle eines Crashes helfen, den Unfallhergang zu rekonstruieren. Weitere angekündigte Änderungen: Das Bürgergeld wird um 12 Prozent angehoben. Alleinstehende Erwachsene etwa bekommen künftig 563 statt 502 Euro pro Monat. Auch der Mindestlohn pro Stunde steigt von 12 auf 12,41 Euro. Minijobber dürfen künftig 538 statt 520 Euro verdienen. Neues auch beim Einkommensteuer-Grundfreibetrag: Nach Information der ARAG-Experten beträgt dieser ab Januar 2024 für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer 23.208 Euro (Ledige: 11.604 Euro).