Sonderbeilage November 2018
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Alles geregelt
Vom Experten aufklären lassen
Patientenverfügung | Dokument legt klare Regeln für ärztliche und pflegerische Betreuung fest Keiner weiß, ob und wann er aufgrund einer plötzlichen Krankheit oder eines Unfalls zum Langzeitpatienten ohne Hoffnung auf vollständige Wiederherstellung wird. Doch wie soll es im Fall eines Falles weitergehen? n
Von Thomas Kroll
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iele Menschen wünschen sich klare Regeln für die ärztliche und pflegerische Behandlung, sollten sie einmal zum Pflegefall werden. Denn ansonsten werden Familienmitglieder vor emotionale und oftmals auch finanzielle Herausforderungen gestellt. Da im Grundgesetz das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit fest verankert ist, darf ein Arzt nicht ohne Zustimmung des Patienten eine Therapie abbrechen oder unterlassen. Dies entspricht dem ebenfalls im Grundgesetz verankerten Recht auf Selbstbestimmung. Jeder kann also selbst wählen, ob lebenserhaltende Maßnahmen aufrechterhalten oder gestoppt werden sollen. Das alles sollte unbedingt geschehen, bevor man nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zur eigenen Gesundheit zu treffen. Dies geschieht mithilfe einer sogenannten Patientenverfügung. Wichtig ist, dass der Patient beim Verfassen des Dokuments einwilligungs- und geschäftsfähig gewesen ist. »Er muss nachweislich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein«, fasst Günter Mangold zu-
Im Internet gibt es Standardformulare für Patientenverfügungen. Experte Günter Mangold rät allerdings dazu, das Dokument zusammen mit einer ärztlichen Aufklärung – auch unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben – abzufassen. Foto: Büttner sammen. Der Lahrer Facharzt für Viszeral- und Gefäßchirurgie, langjähriger Chefarzt der Chirurgie am Klinikum Lahr, arbeitet seit mehreren Jahren mit der Rechtsanwaltskanzlei Wingert & Kollegen zusammen und ist kompetenter Ansprechpartner rund um die Patientenverfügung. Inhaltlich sollte diese laut Betreuungsrecht zwei wesentliche Punkte umfassen: Einerseits müs-
sen die Situationen, in denen der Wille des Patienten greifen soll, möglichst konkret beschrieben sein. Folgende Situationen sind unter anderem denkbar: eine Tumorerkrankung im Endstadium, zunehmende Demenz oder auch eine schlechte Prognose bezüglich neurologischer Schäden nach einer erfolgreichen Wiederbelebung, beispielsweise infolge eines schweren Autounfalls.
Weiterhin ist eine Rangfolge bevollmächtigter Vertrauenspersonen festgelegt, denen die Aufgabe zukommt, die Einhaltung der verfügten Maßnahmen zu kontrollieren. Bezahlt werden muss eine Patientenverfügung in der Regel aus der eigenen Tasche. Krankenkassen kommen hierfür nicht auf.
»Situation und entsprechende Maßnahmen sollten möglichst detailliert aufgeführt sein«
Günter Mangold ist erfahrener Experte, wenn es um das Erstellen von Patientenverfügungen geht. Foto: Kroll
Außerdem sollte der Verfügende in den Formularen festlegen, wie Ärzte in den oben genannten Situationen handeln sollen. Werden zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, eine Schmerzbehandlung, gegebenenfalls auch mit bewusstseinsbeeinträchtigenden Medikamenten, bis hin zur sogenannten palliativen Sedierung durchgeführt, aufrechterhalten oder abgebrochen? »Sowohl die Situationen als auch die entsprechenden Maßnahmen sollten möglichst detailliert aufgeführt sein«, empfiehlt Mangold.
Musterformularen aus dem Internet steht Mangold eher skeptisch gegenüber: Die Abfassung einer Patientenverfügung sollte bestenfalls zusammen mit einer ärztlichen Aufklärung, auch unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Der Laie könne oft die unmittelbaren oder auch langfristigen Folgen dessen, was er in einem vorgegebenen Kästchen ankreuzt, nicht ausreichend abschätzen. »Daher empfehle ich jedem unbedingt ein Beratungsgespräch mit dem Arzt des Vertrauens.«
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Vorsorgen ist keine Frage des Alters
Karin Weyer
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Alles geregelt
Auch privat fürs Alter vorsorgen
Ruhestand | Deutsche Rentenversicherung bietet beim persönlichen Termin kostenfreie Beratung Die Rente – ein Thema, das viele erst spät kümmert, teils zu spät. Und das, obwohl die finanzielle Absicherung des Ruhestands jeden betrifft. Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenfreie Beratungen an, die aber kaum bekannt sind. n
Von Alexander Kauffmann
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eden Monat wird vom Bruttogehalt ein Beitragssatz von 18,6 Prozent errechnet und paritätisch finanziert an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Axel Wilke, Vize-Chef der Offenburger Außenstelle der Deutschen Rentenberatung und Inga Kluska, Vorsorgeberaterin, von der Offenburger Außenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erklären, warum die gesetzliche Rente auch in Zukunft der wichtigste Baustein für die finanzielle Versorgung im Alter bleibt – und was sie den Versicherten in ihren Beratungen bieten. Mit wie viel Rente kann ein Versicherter, Stand heute, rechnen? Generell kann man sagen: Für eine Rente von 100 Euro muss ein Arbeitnehmer aktuell etwa 22 000 Euro an Beiträgen einzahlen. Wer das durchschnittliche Bruttojahresgehalt von 37 873 Euro verdient, benötigt dafür etwas mehr als drei Jahre. In der privaten Versicherung wird für 100 Euro Sofortrente derzeit ein Betrag von etwa 35 000 Euro benötigt. Im Jahr 2000 war die private Versicherung mit etwa 18000 Euro noch günstiger.
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Viele suchen meine Beratung erst fünf bis zehn Jahre vor der Rente auf.« Axel Wilke von der Deutschen Rentenversicherung Offenburg
Wie sollte man am besten vorsorgen? Die betriebliche und die private Altersvorsorge nicht aus den Augen verlieren. Am Ende zählt die Mi-
Je früher, desto besser: Auch junge Menschen sollten die Altersvorsorge im Blick behalten. schung. »Als Baustein wird es die gesetzliche Rentenversicherung immer geben. Aber die Frage stellt sich, ob man damit seinen Lebensstandard finanzieren kann«, sagt
Wilke, zumal viele künftige Rentner hohe Ansprüche an ihren Ruhestand haben. Dies verlangt eine gute, vorausschauende Vorsorge. Auch hier bietet die Deutsche Rentenversicherung kostenfreie und neutrale Beratung über die gesetzliche Rente und Altersvorsorge-Angebote von privaten Anbietern. Eines der Angebote ist die Rentenberatung: Was ist das? Und was bringt sie? »Viele Menschen kommen erst fünf bis zehn Jahre vor der Rente in meine Beratung«, berichtet Wilke aus seinem Arbeitsalltag. In den Gesprächen geht es dann meist um den frühesten Rentenbeginn und die Höhe der Rente. Trotz regelmäßiger Renteninformation kommt es durchaus auch für Einzelne zu einem bösen Erwachen. Haben sie dann zum Beispiel kein Vermögen angespart oder Immobilien vermietet, kann das Geld im letzten Drittel des Lebens ziemlich knapp werden. In solchen Fällen zeigt
Wilke Alternativen auf. Altersarmut sei in der Ortenau aber sehr selten, wie Wilke weiß: Nur die Rentenhöhe als Maßstab anzulegen ist falsch, da viele Rentner auch heute schon zusätzliches Vermögen besitzen. Ein weiteres Beratungsangebot ist die Altersvorsorgeberatung. Was erfahren Ratsuchende dort? Sie ist umfassender als die klassische Rentenberatung. »Die Leute kommen mit ganzen Ordnern voller Unterlagen zu mir«, erzählt Kluska. Zweck der Vorsorgeberatung ist eine umfassende Prüfung der persönlichen Situation in vertraulicher Atmosphäre. Wie Kluska erklärt, starte das Gespräch mit einer »existenziellen Beratung«. In diesem Abschnitt wird geklärt, ob Schulden abgebaut werden müssen und ob weitere notwendige Versicherungen bereits vorhanden sind. Erst im zweiten Teil der Beratung rechnet Kluska aus, wie viel Euro die Rentenversicherung in Zukunft einmal aufs Konto überweisen wird. Danach geht es um die Frage, wie man zusätzlich fürs Alter vorsorgen kann. Etwa mit der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Kluska selbst verkauft keine Verträge. Wo gibt es diese Beratungsangebote und wie kann man sie in Anspruch nehmen? n Die
Rentenberatung findet in den Rathäusern Lahr (jeden ersten, zweiten und dritten Mittwoch im Monat), in Haslach (jeden vier-
Fotos: Gebert/Kauffmann
ten Dienstag im Monat), in Achern (jeden ersten und dritten Dienstag im Monat) und in der Außenstelle der DRV in Offenburg (nach Vereinbarung) statt. Für ein umfassendes Beratungsgespräch ist eine telefonische Anmeldung unter Telefon 0781 / 63 91 50 oder per EMail an aussenstelle.offenburg@drv-bw.de erforderlich. Die Vorsorgeberatung wird direkt in der DRV-Außenstelle Offenburg angeboten. Ratsuchende sollten eineinhalb bis zwei Stunden einplanen. Zunächst erhält n
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Die Leute kommen mit ganzen Ordnern voller Unterlagen zu mir«
Inga Kluska von der Deutschen Rentenversicherung Offenburg
man eine Übersicht, welche Unterlagen für eine umfassende Prüfung nötig sind. Nach dem Beratungsgespräch bekommen die Ratsuchenden ein Protokoll, das die Ergebnisse zusammenfasst. Das Angebot ist kostenfrei, eine Anmeldung ist unter den gleichen Kontaktdaten erforderlich.
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Alles geregelt
So klappt altersgerechtes Wohnen
Ratgeber | Ohne Barrieren gut durch den Alltag / Angenehmes Umfeld steigert Lebensqualität Im fortgeschrittenen Alter fällt die Beweglichkeit oftmals schwerer und plötzlich ist die eigene Wohnung voll mit Hindernissen – die Bewältigung des Alltags kann so schnell zum Problemfall werden. n
Von Julia Schmidt
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en Tücken im Alltag könne jedoch ganzheitlich entgegengewirkt werden, sagt der Architekt Klaus Birkner von der Wohnbau Stadt Lahr. Ganzheitlich? Damit meint Birkner, dass einerseits die Wohnung seniorengerecht und barrierefrei umgebaut werden sollte, andererseits aber auch das Wohnumfeld mit einer guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, Geschäfte und Ärzte berücksichtigt werden muss. Um die Senioren vor Einsamkeit zu bewahren, achtet die Wohnbau aber auch auf die soziale Komponente. So sind die Außenanlagen beispielsweise in der Quartiersentwicklung Kanadaring verstärkt mit Sitzgelegenheiten und Plätzen ausgestattet, auf denen sich die Bewohner treffen können. Innerhalb der Gebäude finden sich zum Teil auch sogenannte Gemeinschaftsräume, die für gemeinsame Aktivitäten genutzt werden können und laut Birkner auch gut angenommen werden. Um der heutigen Zeit gerecht zu werden – Familienangehörige leben oftmals nicht in der Nähe – begrüßt der
Impressum Sonderbeilage des Verlags der Lahrer Zeitung Verlag und Herausgeber Lahrer Zeitung GmbH Kreuzstraße 9, 77933 Lahr Telefon 07821/27 83-0 Geschäftsführung und Anzeigenleitung Kirsten Wolf Redaktion Jörg Braun (V.i.S.d.P.), Thomas Kroll, Julia Schmidt, Alexander Kauffmann, David Bieber Druck Druckzentrum Südwest GmbH Villingen-Schwenningen Ausgabe Lahrer Zeitung und Schwarzwälder Bote 17. November 2018
Eine schwellenlose Dusche bietet Bewegungsfreiheit. Architekt zudem Gästeapartments innerhalb von Gebäudekomplexen. All diese Vorzüge steigern die Lebensqualität der Senioren. Doch worauf kommt es beim seniorengerechten Wohnen innerhalb der eigenen vier Wände besonders an?
n Eingangsbereich: Treppen sind zumeist das erste Hindernis, um in das Wohnhaus zu gelangen. Daher ist vielen Senioren geholfen, wenn der Zugang schwellenlos ist – die Treppe beispielsweise durch eine Rampe ersetzt wird. Um sich erfolgreich und sicher den Weg zur Haustür zu bahnen, ist zudem eine helle Beleuchtung erforderlich. Wer es dann in den Hausflur geschafft hat, steht häufig vor der nächsten Hürde: den unterschiedlichen Etagen. Daher sind Neubauten, die Senioren explizit ansprechen wollen, mit Aufzügen ausgestattet. Diese werden in älteren Gebäuden hingegen, je nach Möglichkeit, nachgerüstet. Das gilt auch für das Sicherheitssystem. In Neubauten gehören eine Gegensprechanlage mit Videofunktion sowie ein Spion in der Etagentür oftmals zur Ausstattung dazu, diese sinnvollen Hilfsmittel können auch in Altbauten installiert werden.
Foto: Wohnbau Stadt Lahr
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Badezimmer: Enge und kleine Badezimmer waren früher alltäglich, doch heutzutage setzen die Bauherren vielmehr auf eine Nasszelle, die einer Wohlfühloase gleicht. Das kommt auch den älteren Bewohnern zugute. Sie profitieren von ebenerdigen Duschen, die mit dem Rollator gut erreichbar sind, beziehungsweise von flachen Duschtassen, bei denen der Einstieg nicht zu hoch liegt. Auch der Trend zu einer höheren Toilette hilft den Senioren im Alltag. »Das Badezimmer wird für Mieter immer wichtiger«, sagt Birkner, »es ist für viele mehr als ein funktionaler Raum«. Doch das Badezimmer birgt auch viele Unfallgefahren – wer beispielsweise ausrutscht und ungünstig fällt, benötigt schnell Hilfe. Daher empfiehlt der Architekt, einen Notruf im Raum zu integrieren.
Für alle Zimmer gilt: Damit ältere Personen ihren Alltag gut meistern können, ist es nützlich, wenn alle Räume mit hellen Lichtquellen bestückt sind. Das gibt den Senioren ein Gefühl von Sicherheit, da die Sehkraft im Alter oftmals nachlässt. Stolperfallen können durch schwellenlose Zugänge und einer Einrichtung ohne zahlreiche Hindernisse vermieden werden. Insbesondere wenn ältere Menschen alleine wohnen, ist es sinnvoll, einen Notruf zu
n Küche: Auch im Bereich der Küche scheinen viele Architekten die Möbel an den demografischen Wandel angepasst zu haben. Denn im Vergleich zu früher sind die Arbeitsplatten höher – einige sind sogar höhenverstellbar. Auch der Backofen ist heute oftmals in angehobener und somit rückenschonender Höhe angebracht.
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Schlafzimmer: Bei der Planung des Schlafzimmers sollte darauf geachtet werden, dass der Sanitärbereich mit Toilette nicht weit entfernt liegt. Inwieweit die Möbel angepasst werden müssen, hängt vom individuellen Zustand des Mieters ab. »Seniorengerechtes Wohnen ist nicht gleichzusetzen mit betreutem Wohnen, das Pflegetätigkeiten impliziert«, gibt Birkner zu bedenken. n
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Unsere Mieter sollen sich nicht nur innerhalb der Wohnung, sondern auch außerhalb wohlfühlen.« Klaus Birkner von der Wohnbau Stadt Lahr
installieren. Die Wohnbau Lahr kooperiert beispielsweise mit dem Pflegeheim Spital, das durch das Notrufsystem erreichbar ist und im Ernstfall Hilfe leisten kann. »Diese Kooperation trägt dazu bei, dass Senioren möglichst lang ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen können und dennoch Unterstützung erhalten, wenn dies nötig ist«, so Birkner
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Alles geregelt
Hilfe in den schwersten Stunden
Beisetzung | Bestatter Philipp Zähringer redet über seine Arbeit und erklärt Bestattungstrends Was passiert mit mir nach dem Tod? Wo und wie werde ich beigesetzt? Das alles sind Fragen, die vor dem Ableben geklärt sein sollten. Der Lahrer Bestatter Philipp Zähringer kennt sich in solchen Fragen aus. Er erzählt zudem, warum er Bestatter wurde. n
Von David Bieber
Lahr. Wahlgrab, Reihengrab, Feuerbestattung, Erdbestattung, Beisetzung auf hoher See? Oder doch lieber eine anonyme Beisetzung? Es ist freilich nicht leicht, den Überblick bei den verschiedenen Möglichkeiten der Beisetzung zu behalten. »Im Trend liegen eindeutig aber Feuerbestattungen; nicht nur in Lahr und Region«, sagt der Geschäftsführer des Lahrer Bestattungsunternehmens Zähringer, Philipp Zähringer. Der Grund: Die Pflege einer Urnenmauer oder eines Urnen-Gemeinschaftsgrabs hält sich in sehr überschaubarem Rahmen und ist nicht so kostspielig wie etwa eine Erdbestattung mit Grabpflege. Der junge Mann ist Bestatter in der zweiten Generation, er sei praktisch in den Beruf, für den es mittlerweile eine Ausbildung gibt, hineingewachsen.
Frühzeitige Beratung beim Bestatter ist hilfreich Die Arbeit mit der Trauer und trauernden Angehörigen ist für ihn nichts Neues. »Ich habe seit Kindesbeinen damit zu tun«, sagt er. Und seit einigen Jahren hat er nun auch geschäftlich mit dem Tod zu tun. »Klar ist das Thema kein erfreuliches, aber man muss es differenziert betrachten. Ich bin ja nicht emotional betroffen, sondern möchte den Angehörigen unterstützend zur Seite stehen. Das ist mein Job als Bestatter«, sagt Zähringer. Und der Job sei vielfältiger als man denkt. Es sei eine Dienstleistung, habe sehr viel mit Vertrauen und Seriosität zu tun, berichtet Zähringer, der auch sagt, dass der Beruf des Bestatters nicht unter dem grassierenden Fachkräftemangel leide, da sich vergleichsweise viele junge Menschen, vor allem seit Kurzem auch Frauen, zum Bestatter ausbilden ließen.
Philipp Zähringer präsentiert in seinem Sarg- und Urnenzimmer eine spezielle Golfball-Urne. Aber zurück zum sogenannten Bestattungsdschungel, den viele Menschen vor dem Todesfall eines engen Familienmitgliedes oder Freundes nur zu oft weit vor sich herschieben. Auch, weil das Thema natürlich sehr traurig ist, daher verdrängen es viele. Auch sind viele jüngere Menschen schlicht und ergreifend überfordert mit diesem für viele abstrakten und in der Regel in weiter Zukunft liegenden Thema Tod. Da es in Deutschland einen Friedhofszwang gibt, muss eine Beisetzung auf einem Friedhof geschehen.
Eine der gängisten Formen der Bestattung ist nach wie vor die Erdbestattung in einem Sarg mit Grabstein. »Vor allem in ländlichen Regionen wie im Schuttertal ist diese Art noch sehr verbreitet«, sagt Zähringer. Obwohl auch in diesen Regionen die Feuerbestattung klar zunehme, beobachtet Philipp Zähringer. Diese »klassische Bestattung« hat mehrere Varianten: Ob ein großes Wahlgrab, das auch über die Nutzungsdauer von 25
Jahren beliebig oft verlängert werden kann, über große Familiengräber bis hin zum Reihengrab, das nach einer Ruhefrist von 20 Jahren durch die Friedhofsverwaltung geräumt wird. Eine ganze Bandbreite an Möglichkeiten existiert also und verkompliziert die Entscheidung oftmals. Daher empfehlen Experten wie Zähringer, dass sich nicht nur frühzeitig um die Finanzierung der Beisetzung gekümmert wird – je nach Anspruch und Umfang ein sehr teures Unterfangen – sondern sich auch frühzeitig in einem Beratungsgespräch beim Bestatter über die Art und Weise der Beisetzung zu informieren. Daneben ist auch das Baumgrab im Kommen, sagt Zähringer. »Bei der Baumbestattung werden Urnen rund um einen Baum auf einer Wiese vergraben, ein Gedenkstein mit Namenstafeln weist auf die Toten hin.« Dabei darf die Wiese nicht bepflanzt werden. Ähnlich wie bei der Feuerbestattung ist der Aufwand an Pflege gering, sagt Zähringer. In Neuried, erklärt Zähringer weiter, gibt es etwa mit dem Täuferwald eine Art Bestattungswald, wo in einem speziellen Waldstück ein Gedenkstein steht und unweit Urnen vergraben sind. Natürlich geht das nicht in jedem Wald oder gar Waldstück, es braucht dafür behördliche Genehmigungen.
Foto: Bieber
Beliebt sind ebenso anonyme Beisetzungen, wo die Hinterbliebenen den exakten Ort der Urnenbeisetzung nicht erfahren. Oder die Seebestattung. Bei ihr wird die Asche der Verstorbenen nach Norddeutschland per Paket gesandt und streng nach seemännischem Brauch in einer wasserlöslichen Urne in der Nord- oder Ostsee versenkt. Dies ist laut Zähringer die kostengünstigste Variante.
Beim Vorsorgevertrag einen Kostenvoranschlag einfordern Es besteht bei nahezu allen seriösen Bestattern die Gelegenheit einen Vorsorgevertrag abzuschließen, in dem schriftlich festgehalten wird, wie die Beisetzung en détail auszusehen hat. Zudem bietet der Bundesverband Deutscher Bestatter eine treuhänderische Verwaltung der Gelder an. Der Kunde zahlt also, ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters – den man unbedingt einfordern soll – Geld in einen Treuhandvertrag, einer Art Fonds, ein. Das Geld wird als Vermögen angelegt und verzinst. Im Falle des Ablebens wird dieses Vermögen aus der Treuhand dann an den Bestatter ausgezahlt, damit er die Bestattung vorbereiten kann. Dies sei eine echte Alternative zur Sterbeversicherung, meinen Experten.
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Was tun mit dem digitalen Erbe?
Online-Daten | Wenn ein Mensch stirbt, fällt Hinterbliebenen die Verwaltung der Internetkonten zu Was mit den Spuren im Internet nach dem Tod passiert, wird für Angehörige immer drängender. Ist es doch gar nicht so leicht, Zugriff auf die digitalen Konten des Verstorbenen zu erhalten. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie man richtig vorsorgt. n
Von David Bieber
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s ist ein leidiges Thema: Mit dem eigenen Nachlass beschäftigen sich die meisten verständlicherweise nur sehr ungern. Da, wie neueste Studien kürzlich belegt haben, immer mehr Menschen online unterwegs sind – sie kaufen online ein, verwalten ihr Bankkonto online und haben mindestens einen Mail-Account und Profile auf sozialen Netzwerken – ist die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod und den Folgen insbesondere beim digitalen Erbe essenziell. Vor allem erspart man seinen Angehörigen eine Menge Probleme, denn ohne Kontoinformationen oder Zugangsdaten kann es für sie kompliziert bis unmöglich werden, überhaupt Zugriff auf Internetdienste zu bekommen.
Um Chaos, Frust, Verwirrung und Enttäuschungen beim digitalen Nachlass zu vermeiden, ist es der Rat von Experten, vorzubeugen. So nennt etwa der Bundesverband der Verbraucherzentralen (Vzbv) wichtige Tipps fürs sogenannte Nachlassmanagement. Beim digitalen Erbe sei es zuvörderst wichtig, alle Internetkonten und Zugänge zu erfassen und für Angehörige zu hinterlegen. Die Liste der wichtigsten Konten, Benutzernamen sowie Passwörter kann man leicht handschriftlich auf ein Blatt Papier notieren. Diese »geheime« Liste soll dann in einem Umschlag an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Die engsten Angehörigen sollten diesen Aufbewahrungsort jedoch kennen. Es empfiehlt sich ebenso, diese Liste stetig zu aktualisieren. Denn Be-
Nicht alle Profile werden nach dem Tod zwangsläufig gelöscht. Um den Angehörigen die Arbeit beim digitalen Erbe zu erleichtern, ist es notwendig, Passwörter zu speichern, zu aktualisieren und den Angehörigen mitzuteilen, wo diese aufbewahrt sind. Foto: Willnow nutzernamen, Zugangsdaten und dazugehörige Passwörter kann und sollte man regelmäßig ändern. Auch kommt schnell mal ein neues Online-Konto mitsamt neuer Passwörter hinzu. Wer die klassische Variante für überholt hält, kann alternativ auch eine Liste per Excel oder Word anlegen und online in einer Cloud, einer Art virtuellem Speicher, abspeichern. Wichtig ist dann aber, dass die Angehörigen Zugang zum PC und zur Cloud haben.
Passwortmanager können beim Nachlass helfen Das alles geht aber auch mit Passwortmanagern. Die Programme speichern beliebig viele Zugangsdaten zentral und verschlüsselt. Man muss sich nur noch ein Passwort merken, das sogenannte Masterpasswort, erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Der kostenfreie und freie Passwortmanager »KeePass« etwa läuft auch ohne Installation, sodass man ihn auf einem handelsüblichen USB-Stick nutzen oder eine Kopie auf einem Stick hinterlegen kann. In diesem Fall müssen dann Stick und Masterpasswort hinterlegt werden. Daher ist es unabdingbar, bereits zu Lebzeiten eine Vertrauensper-
son zu benennen, die sich nach dem Tod um die Rechte und Pflichten aus Verträgen mit Internetdiensten kümmert. Ein Musterformular für eine entsprechende Vollmacht gibt es beispielsweise auf der Vzbv-Seite.
Wichtig, dass Angehörige Zugang zu den Daten haben Die Vollmacht muss unbedingt handschriftlich verfasst, mit Datum versehen, unterschrieben und mit dem Hinweis versehen sein, dass sie »über den Tod hinaus« gilt. Auch sollen laut Vzbv Anweisungen festgehalten werden. Etwa, ob die Vertrauensperson mit den Daten machen kann,
was sie will. Die Verbraucherschützer raten, etwa gleich in der Liste mit den gesammelten Accounts zu vermerken, was die Vertrauensperson genau mit den diversen Konten, Daten oder auch Fotos im Netz nach dem Ableben tun soll – sie etwa löschen oder auch Profile in den Gedenkzustand versetzen, wie es zum Beispiel bei Facebook möglich ist. Wer sich für einen Passwortmanager entschieden hat, gibt solche Anweisungen am besten direkt in der Vollmacht an. Teil der Vollmacht oder der Liste sollte ebenfalls sein, was mit Daten auf den eigenen Geräten geschieht. Man legt also klar fest, was mit Rechnern, Smartphones oder Tablets sowie den darauf gespeicherten Dingen passieren soll.
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Nur jeder Zehnte hat vorgesorgt Nur wenige Internetnutzer haben sich schon darum gekümmert, was nach ihrem Tod mit ihren OnlineKonten passieren soll. Das zeigt eine repräsentative YouGov-Umfrage. Nicht einmal jeder Zehnte (acht Prozent) hat demnach für Hinterbliebene Zugangsdaten zu allen Diensten und Online-Konten hinterlegt.
Weitere vier Prozent haben zumindest bei einigen Diensten Vorkehrungen für den Todesfall getroffen. Fast jeder Zweite (45 Prozent) war sich der Problematik dagegen bislang nicht bewusst. Im Auftrag von Web.de und GMX wurden im Oktober 2017 etwa 2000 deutsche Internetnutzer ab 18 Jahren befragt.
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Facebook-Konto geht an Erben über Soziale Medien | Mutter einer verstorbenen Tochter klagt erfolgreich gegen den Internet-Riesen Es ist ein Fall mit Signalwirkung und eine Niederlage für Facebook: Zuvor musste eine Mutter durch mehrere Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH), gehen, bevor sie recht bekam. Im Zentrum des Rechtsstreits steht eine Abwägung zwischen den Rechtsgütern Datenschutz und Erbrecht. n
Von David Bieber
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eil die Internet-Plattform Facebook einer Mutter den Zugriff auf das Konto ihrer verstorbenen Tochter verweigert hat, klagte die Mutter. Das Konto des Teenagers aus Berlin wurde in den sogenannten Gedenkzustand eingefroren. Ein Login ist dann nicht mehr möglich, auch, wenn man, wie die Mutter der Verstorbenen, Passwörter besitzt. Einzig Facebook behält Zugriff auf das Konto.
Das Berliner Kammergericht entschied in seinem Urteil von 2017 nicht nur, dass der Datenschutz gegenüber dem Erbrecht der Eltern Vorrang habe, sondern auch, dass der Schutz der Daten von dritten Personen, also FacebookFreunden der Toten, zu gewähr-
Rechtsanwalt Armin Leicht an seinem Arbeitsplatz im Lahrer Büro. leisten sei. Das Fernmeldegeheimnis müsse gewährleistet werden müsse. Das kippte der BGH mit seinem Urteil aus dem Sommer. Die Mutter versprach sich vom Blick aufs Profil, mehr über die näheren Umstände des Unfalltodes ihrer Tochter zu erfahren. Das 15 Jahre alte Mädchen ist 2012 auf dem Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße von einer einfahrenden U-Bahn überrollt worden und starb. Seither quälte die Mutter die Frage: Warum? War es ein Suizid? Antworten erhoffte sie sich vom Facebook-Konto ihrer Tochter, möglicherweise wurde die Schülerin in den Tod gemobbt. Doch die Internet-Plattform verweigert –– auch durch ein Urteil des Berliner Kammergerichtes gestützt –– der Mutter den Zugriff.
Dagegen klagte die Mutter weiter. Der Fall landete vor dem BGH. Am 12. Juli entschieden die Karlsruher Richter für die Mutter und entsprachen somit ihrem Wunsch, auf das Facebook-Konto ihrer 2012 verunglückten Tochter zugreifen zu dürfen. »Dieses Urteil hat eine Klarstellungswirkung«, sagt Armin Leicht, Rechtsanwalt aus Lahr, mit Zweitkanzlei in Haslach.
Digitale Verträge gehen als Ganzes auf die Erben über Der Spezialist für Internetrecht hat sich das Urteil einmal näher angeschaut und stellt gemäß des Leitsatzes des BGH fest: »Der digitale Nachlass wird dem analogen Nachlass gleichgestellt.« Konkret
Foto: Bieber
bedeutet dies von nun an, dass, »beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks der Nutzungsvertrag grundsätzlich auf dessen Erben übergeht.« Das Vertragsverhältnis ist mit dem Tod der Erblasserin als Ganzes auf die Erben übergegangen, die nun die neuen Vertragspartner sind, wie Rechtsanwalt Leicht weiter erklärt. Laut BGH sind die Inhalte auf dem Facebook-Konto der jungen Frau also nicht höchstpersönlichen Charakters. »Nach den Vertragsregeln und den technischen Bedingungen besteht kein schutzwürdiges Vertrauen, dass die Diskretion bei Kommunikation über diese Plattform auch über den Tod des ursprünglichen Nutzers hinaus Geltung haben soll«, erklärt der 58 Jahre alte Experte.
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Zum Schutz der Hinterbliebenen
Nachlass | Rechtsanwalt Rüdiger Wingert empfiehlt den frühzeitigen Abschluss eines Testaments Wenn ein Elternteil stirbt, kommt auf die Hinterbliebenen die Verteilung des Erbes zu. Damit es gar nicht erst zu Streit kommen kann, rät Rüdiger Wingert, Experte für Erbrecht und Altersvorsorge, zum frühzeitigen Aufsetzen von Testament und Vollmacht nach dem Tod. n
Von Thomas Kroll
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tirbt ein Elternteil ohne ab dem Tod geltende Vollmacht , »dann ist das gesamte Vermögen für einige Monate eingefroren und keiner kann ran«, weiß Wingert, der neuerdings im ehemaligen Gasthaus Sonne in Meißenheim residiert. Diese Handlungslücke könne nur mit einer rechtzeitig abgeschlossenen Vorsorgevollmacht verhindert werden – nicht nur im Falle von Geschäftsunfähigkeit, sondern auch im Todesfall. Ohne Testament geht mit gesetzlicher Erbfolge das Vermögen des Verstorbenen, also des »Erblassers« – zu 50 Prozent an den vermeintlichen hinterbliebenen Ehepartner über und die restlichen 50 Prozent werden gleichmäßig unter den leiblichen Kindern aufgeteilt. Da gesetzlich geregelt ist, dass einzelne Erben einer gesetzlichen Erbengemeinschaft wirksam aktiv werden können, Sachvermögen in Geld umzuwandeln, muss bei Uneinigkeit der Erben als Notlösung oft die Teilungsversteigerung in Anspruch genommen werden. »Das Risiko dabei ist, dass meist nicht einmal die Hälfte des Werts erzielt wird«, warnt Wingert.
Rüdiger Wingert berät seine Mandanten in Sachen Testament und Vollmacht nach dem Tod. In welchen Fällen ist es wirklich sinnvoll, ein Testament zu verfassen? Rüdiger Wingert hat darauf eine klare Antwort: »Immer, wenn mehrere Erben berücksichtigt werden müssen oder mehrere Erblasser involviert sind.«
»Altersunfug« bringt die Hinterbliebenen in Gefahr Dies geschehe zum Schutz der Erblasser selbst: Einerseits, um vor den eigenen Alterskosten gefeit zu sein, die heutzutage die Alterseinkünfte oftmals übersteigen. Denn laut aktueller Statistiken benötigt
Erblasser haben jederzeit die Wahl zwischen einem privat-schriftlichen und einem öffentlichen Testament. Beide können beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Foto: dpa
jeder Deutsche im Durchschnitt 100 Kalendermonate Pflege, jeder Dritte verbringt seinen letzten Lebensabschnitt im Heim. Außerdem leidet jeder zweite Deutsche ab dem 85. Lebensjahr unter Demenz. Ein Punkt, der Wingert auf den Sachverhalt des sogenannten Altersunfugs bringt. Demente Menschen werden gerne für Erbschleichereien ausgenutzt«, so Wingert, »sie heiraten eine Person, die sie vor Kurzem erst kennengelernt haben und erinnern sich danach nur noch ans Kaffeetrinken«. Wegen solchen »Altersunfugs« seien die hinterbliebenen Kinder oft die Leidtragenden, da die »fremde« Person als Ehepartner 50 Prozent des Vermögens einsackt. Um solchen »Unfällen« vorzubeugen, sei ein »klug formuliertes und ausgearbeitetes« Ehegattentestament vonnöten. Ist ein Testament verfasst, kann es von den Verfassern immer noch verändert und an neue Lebenssituationen angepasst werden. Rüdiger Wingert ist sich aber sicher, dass dies bei einem guten Testament oft nicht nötig wäre: »Ein kluges Testament ist so gestrickt, dass es flexibel wie ein Gummihandschuh ist und typische Änderungen bei Vermögen und Familienstand sinnvoll erfasst sind.« Dazu gehört Vermehrung beziehungsweise Verbrauch von Vermögen oder wenn Kinder
Foto: Kroll
vorversterben, schwerbehindert werden oder in Vermögensverfall geraten. Dann greifen die verankerten Schutzmechanismen und sichern so den Überlebenden und die weiteren Wunscherben. Um Streitigkeiten unter den Erben oder Vermächtnisnehmern vorzubeugen und so den Familienfrieden zu wahren, können Erblas-
ser beim Verfassen eines Testaments Auflagen festsetzen. Dabei handelt es sich um Wünsche beziehungsweise Vorgaben für das Verhalten der Erben oder Vermächtnisnehmer. Wird eine dieser Auflagen verletzt, führt dies automatisch zur Enterbung. Dem Enterbten bleibt nur noch die Möglichkeit, den gesetzlich festgelegten Pflichtteil geltend zu machen. Um den Ehepartner und die Nachkommen vor ungeliebten Folgen zu schützen, sei es dringend ratsam, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, was nach dem eigenen Tod mit dem Vermögen passieren soll, rät Wingert.