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IFS Food – nun in der Version 7
Die seit Langem erwartete neue Version des international anerkannten Qualitäts- und Sicherheitsstandards für lebensmittelverarbeitende Betriebe, der IFS Food, liegt nun vor – und beinhaltet einige Neuigkeiten.
© H_Ko – stock.adobe.com
+Die neue Fassung des International Featured Standard (IFS) Food wurde am 1. Oktober 2020 veröffentlicht und liegt nun in der Version 7 vor. Seit März 2021 können Audits danach durchgeführt werden, und ab Juli 2021 ist die neue Version dann verpflichtend anzuwenden.
Ziel der Aktualisierung war es, die Nutzbarkeit für den Anwender in der Industrie zu vereinfachen, z.B. durch die Konkretisierung von Definitionen (Anlage 12, Glossar), durch die Überarbeitung der Formulierungen der Anforderungen zur besseren Verständlichkeit sowie durch Straffung der Anforderungen (15 % weniger als in Version 6.1).
Der Standard besteht unverändert aus 4 Teilen, das heißt: Teil 1 IFS Food Zertifizierungsprotokoll Teil 2 Liste der IFS Food Assessmentanforderungen Teil 3 Anforderungen an Akkreditierungsstellen, Zertifizierungsstellen und Auditoren – IFS Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren Teil 4 Berichtswesen, Software auditXpressXTM und IFS Datenbank
Außerdem ist zusätzlich die IFS Doctrine in der jeweils gültigen Fassung zu beachten, die weitere verbindliche Auslegungsinterpretationen zu den Anforderungen beinhaltet.
In Teil 1
gibt es eine komplett neue Struktur, in der sich einige wesentliche Neuerungen finden: + Ein Audit heißt nun Assessment. + Es gibt ein überarbeitetes Bewertungsschema und veränderte
Möglichkeiten zur Bewertung von KO-Anforderungen (Teil 1, Seite 31). • B-Bewertungen werden nicht mehr für Abweichungen vergeben, sondern sind jetzt als „Point of attention“ zu
verstehen. Gemeint sind Feststellungen oder Situationen, welche zukünftig zu einer Abweichung führen könnten. • KO-Anforderungen können nun nur mit A (volle Übereinstimmung), C (teilweise umgesetzt) oder D (nicht umgesetzt) bewertet werden. + Die Formulierung für Major-Bewertungen wurde aktualisiert (Teil 1, Seite 31). +Es gibt neue Vorgaben für den Umgang mit Korrekturen/
Korrekturmaßnahmen (Teil 1, Seite 33/34). Das Unternehmen muss im Maßnahmenplan Folgendes angeben: • vorgeschlagene Korrekturen und Korrekturmaßnahmen für alle Abweichungen (C, D sowie KO-Anforderungen, die mit einem C bewertet wurden) und für Nichtkonformitäten (Major- oder D-Bewertung einer KO-Anforderung) sowie • Verantwortlichkeiten und Umsetzungsfristen sowohl für Korrekturen als auch für Korrekturmaßnahmen. • Neu ist, dass Korrekturen innerhalb von 4 Wochen nach
Erhalt des Maßnahmenplans umgesetzt sein müssen;
Nachweise über deren Implementierung sind der Zertifizierungsstelle innerhalb dieser Frist vorzulegen. +Die Mindestassessmentdauer beträgt nun 2 Tage. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen eine Kürzung möglich ist (siehe IFS Food Doctrine Part 1, Nr. 1.3.1). +Es sind nun mindestens 50 % der gesamten Auditzeit in den operativen Prozessen vor Ort zu verbringen (siehe
Teil 1, Seite 15). Zu diesen zählen: • Produktionsprozesse, • Wareneingangs-, Lager- und Versandbereiche, • Gute Herstellungspraktiken (GMP), einschließlich Wartung, Hygiene, Schädlingsbekämpfung und Reinigungs- und Desinfektionsaktivitäten, • Produktentwicklung, • Labor- und/oder Wartungseinrichtungen vor Ort, • Sozial- und Sanitäreinrichtungen, • Außenbereiche. +Jedes 3. Audit muss unangekündigt erfolgen (Teil 1, Seite 23 Punkt 2.3.2).
Des Weiteren wird in Teil 1 erläutert, dass eine risikobasierte Stichprobenahme durch den Auditor zu erfolgen hat, um Nachweise für die Erfüllung der Anforderungen des IFS Food zu erhalten. Dies ist nicht wirklich neu, sondern bereits bisher gelebte Praxis.
In Teil 2,
der Liste der Assessmentanforderungen*, gibt es zahlreiche Neuerungen und Änderungen. + Zuerst ist zu erwähnen, dass es eine deutliche Reduzierung der Anzahl der Anforderungen gegenüber der Vorversion gibt: Es sind nun 237 statt bisher 281. Viele Anforderungen wurden zusammengefasst und einige auch vollständig gestrichen. Außerdem gibt es 12 völlig neue Anforderungen. + Unverändert ist hingegen die Anzahl der KO-Punkte sowie deren wesentliche Inhalte. Es sind weiterhin 10 KO-Anforderungen. Bei ihnen wurden ausschließlich geringfügige
Änderungen vorgenommen, die ausschließlich zur Präzisierung bzw. zur besseren Verständlichkeit dienen.
*Eine Übersicht der relevanten Änderungen in der Liste der Assessmentanforderungen finden Sie aufgrund des Umfangs unter www. ql-siebke.de/ifs-food-version-7 oder über diesen QR-Code
Anzeige + Neu aufgenommen in die Liste der Anforderungen wurde die sogenannte Lebensmittelsicherheitskultur. Verschiedene Anforderungen benennen diese jetzt konkret, wobei der Fokus dabei auf Sensibilisierung, Kommunikation sowie der kontinuierlichen Verbesserung liegt.
Dritter und vierter Teil des Standards
Hier finden sich Anforderungen an Akkreditierungsstellen, Zertifizierungsstellen und Auditoren sowie an das Berichtswesen, an die Software auditXpressXTM und an die IFS Datenbank. Auf Neuerungen in diesen Teilen wird im Rahmen dieses Beitrags nicht weiter eingegangen.
Nur ein Punkt soll an dieser Stelle erwähnt werden, die Anlage 10 des Standards. Dort ist die Pflichtfeldtabelle bzw. sind die sogenannten Pflichtangaben für den IFS Assessmentbericht festgeschrieben. Dabei handelt es sich um die Anforderungen, zu denen die Auditoren im Bericht zwingend die in Anlage 10 geforderten Informationen angeben müssen. Die Anzahl der Pflichtangaben hat in Version 7 deutlich zugenommen, es sind nun 70 statt bisher 18. Zur Auditvorbereitung ist es ratsam, diese für den Bericht zwingend geforderten Informationen zu kennen, da diese ganz sicher im Audit abgefragt werden. +++
Autorin des Artikels ist die Lebensmitteltechnologin Barbara Siebke aus Hamburg. Sie ist als QM-Beraterin und Auditorin in der Lebensmittelwirtschaft tätig. Kontakt: Tel.: +49(0)40/636 790 51, E-Mail: info@ ql-siebke.de, Website: www.ql-siebke.de
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Hauptsache: recycelbar
Die Strategie der GlobusMeisterbäckereien
Vor dem Hintergrund der Klimaschutzdiskussionen setzt Globus bei Eigenprodukten auf recycelbare bzw. recycelte Materialien. Plastik wird eingespart, aber nicht komplett verbannt. Auch die Globus-Meisterbäckereien haben umgestellt.
+Rund 80 Prozent der in den Globus-Meisterbäckereien hergestellten frischen Back- und Konditoreiwaren kommt verpackt in die Regale des Handelskonzerns. Das Thema Verpacken hat für die Hausbäckereien also Relevanz. Neu durchdacht wurde die Verpackung für Käsekuchen, Sandkuchen und Berliner. Statt aus Plastik bestehen sie aus zwei Materialien: Pappe und einem Sichtfenster aus Kunststoff. Beides kann der Verbraucher nach Benutzung voneinander lösen und getrennt entsorgen (Altpapier, Gelber Sack). Recyclingfähigkeit ist wichtig, Kundennutzen aber auch. Auf das Kunststoffsichtfenster wollte Globus deshalb nicht verzichten. „Testphasen haben gezeigt, dass unsere Kunden die Ware sehen möchten“, sagt Alexander Heinrich, Leiter Meisterbäckerei Globus SB-Warenhaus. Durch die Verpackungsumstellung spart das Unternehmen allein bei den Berlinern jährlich ca. 600.000 Kunststoffverpackungen ein. Das entspricht etwa 40 t Plastik.
Papier-Verpackungen: naturbraun statt orange
Die Papier-Verpackungen sind nicht mehr orange, sondern naturbraun. Ohne Einfärbung könne das Papier besser recycelt werden, berichtet Heinrich. „Für unsere Brote und Brötchen
Für Konditoreiwaren nutzt Globus Blisterverpackung aus recyceltem Kunststoff
nutzen wir Tüten aus 100 Prozent recyceltem Papier. Für die restlichen 95 Prozent der Artikel setzen wir Blister aus 100 Prozent recyceltem Kunststoff ein. Mit der Neuerung, recycelte Materialien zu nutzen, wollen wir den Recyclingkreislauf vorantreiben.“ Ein Ziel, das sich das RezyklatForum – der Handelskonzern ist seit 2018 Mitglied – vorgenommen hat (siehe Kasten auf Seite 34.)
Verschiedene Lebensmittel, verschiedene Ansprüche Auch wenn Kunststoff keine nachwachsende Ressource ist wie Papier, in Sachen Hygiene und Produktschutz bringt er Vorteile mit. Kunststoffe sind besser als ihr Ruf, findet man bei Globus. Alexander Heinrich: „Verschiedene Lebensmittel haben verschiedenste Ansprüche. Ölige, fettige und feuchte Lebensmittel müssen so verpackt werden, dass sie transportfähig, lebensmittelecht und aufbewahrungstauglich sind. Aus diesem Grund ist es nicht ratsam, komplett auf Plastikverpackungen zu verzichten.“ Es komme auf die
Hausbäckereien sind Teil der SB-Warenhäuser
© Globus
Die Globus-Gruppe
1828 im saarländischen St. Wendel gegründet, betreibt das konzernunabhängige Familienunternehmen Globus heute insgesamt 49 Globus SBWarenhäuser, 90 Globus Baufachmärkte, sechs Alpha-Tecc. Elektrofachmärkte, außerdem 15 Globus Hypermärkte in Tschechien und 18 Hypermärkte in Russland. Insgesamt erwirtschaftete die Handelsgruppe im vergangenen Geschäftsjahr rund 7,95
Mrd. EUR Umsatz und beschäftigt mehr als 46.000
Mitarbeiter, darunter rund 600 Bäcker und Konditoren in Deutschland, 350 in Russland sowie 300 in Tschechien. Sie sind das Rückgrat der 41 Meisterbäckereien in Deutschland, 15 in Tschechien und 18 in Russland. Hausbäckereien Mindestens 90 Prozent der in den SB-Regalen der GlobusHandelshäuser angebotenen Backwaren stammen aus den Globus-Meisterbäckereien. Die Bäcker und Konditoren produzieren täglich rund 200 unterschiedliche Artikel vom Brot über den Baumkuchen bis hin zu 150 Konditoreiwaren. Darunter finden sich regionale Besonderheiten, die
© Globus standortabhängig zu erwerben sind. Es gibt nur weniges, was nicht im Markt selbst entsteht und stattdessen von der Globus-eigenen Zentralproduktion in Bingen übernommen wird. Dazu gehören laminierte Teige wie Plunder und Croissants, Spezialartikel wie Sandkuchen, Rührkuchen und Saisonware wie Stollenkonfekt, Weckmänner oder Lebkuchen. Die Meisterbäckereien bestücken die Restaurants und/oder Snack-Inseln der SB-Warenhäuser mit Premiumartikeln für die Kuchentheke, mit unverpackten Broten, belegten Brötchen, teils mit Snacks to go und mit Pizzateigen. Vor allem aber produzieren die Meisterbäckereien für die SB-Regale der Märkte.
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