Landestourismusentwicklungskonzept 2030+

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Der Tourismus in Südtirol heute

Exkurs Benchmark-Analyse zu einer raumverträglichen Tourismusentwicklung von Regionen aus dem In- und Ausland Ziel der Benchmark-Analyse war es, die wichtigsten Ziele, Maßnahmen und Kriterien zu finden, die andere vergleichbare Regionen für eine nachhaltige, ausgewogene und raumverträgliche touristische Entwicklung definiert haben. Als Best Practice-Beispiele wurden der Tiroler Raumordnungsplan „Raumverträgliche Tourismusentwicklung“ (2010) sowie der Strategieplan Zillertal, das Regionalprogramm Tennengau (Salzburg), der regionale Tourismusstrategieplan der italienischen Region Venetien (Veneto) und das regionale Tourismusentwicklungskonzept (RTEK) der Regionalkonferenz Oberland-Ost der Schweiz ausgewählt. Nachdem in der umfassenden wissenschaftlichen Grundlage dieses Projekts die einzelnen Best Practices im Detail erläutert werden, konzentriert sich das vorliegende Dokument in erster Linie auf ausgewählte „Lessons Learned“. Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, wurde eine Gliederung in drei Themenbereiche vorgenommen.

Raumnutzung Der Themenbereich Raumnutzung konzentriert sich vor allem auf die Entwicklung der Tourismusinfrastruktur, die Siedlungsentwicklung und die Entwicklung von Beherbergungsbetrieben. — Einige Regionen setzen auf eine planerische Festlegung und räumliche Abgrenzung von touristisch intensiv genutzten Gebieten (Intensiv-Erholungsgebiete) und Gebieten mit vornehmlich sanftem Tourismus (Extensiv-Erholungsgebiete). Dies ermöglicht einerseits eine Gegenüberstellung der (zukünftigen) Entwicklungszonen und Ruhezonen, andererseits kann hierdurch die Möglichkeit eines Ausgleiches in Betracht gezogen werden. — Eine Aufwertung der Ortskerne ist durch partizipative Konzepte in Form von Bürgerbeteiligungsprozessen und durch die Abstimmung des Tourismussektors mit anderen Wirtschaftssektoren (u.a. Handel) möglich. — Um attraktive Ortskonzepte zu erhalten, sollen Erholungsinfrastrukturen geplant werden, wobei die Zielgruppe besonders die lokale Bevölkerung sein soll. — Die Festlegung einer sogenannten Bettenobergrenze wird vor allem in Regionen angestrebt, die sehr tourismusintensiv sind und ein hohes Gäste- und Besucheraufkommen aufweisen. Die Einführung einer regionalen Bettenobergrenze ist ein klares Bekenntnis zum Grundsatz „Qualität vor Quantität“ mit dem Ziel, quantitatives Wachstum einzuschränken und hierfür auch die Förderungen entsprechend umzustrukturieren. — Die Definition von Großbetrieben kann über die Anzahl der Betten oder Wohnräume erfolgen. (z.B. als Großbetriebe gelten Betriebe mit mehr als 150 Betten oder mehr als 75 Wohnräumen) Die Realisierung solcher Großbetriebe wird an raumplanerische und naturschutzrechtliche Vorgaben geknüpft (z.B. die Notwendigkeit der Erstellung eines Bebauungsplans oder die Verpflichtung zur Einholung von naturschutzrechtlichen Bewilligungen).

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