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2.2.8 Jagd
Steinhuhn
Einige Hühnervögel sowie Enten können jagdlich nachhaltig genutzt werden, wobei für Raufußhühner und Steinhuhn eine Verträglichkeitsprüfung jegliche Gefährdung für den günstigen Erhaltungszustand der betroffenen Art ausschließen muss.
Landesweite Bestände von Hühnervögeln, Abschussplan und Strecken
Hühnerart geschätzte Individuen
Birkhuhn 4.000 (Frühjahrsbestand) Schneehuhn 2.900 (Sommerbestand) Steinhuhn 1.200 (Frühjahrsbestand)
Abschussfreigabe getätigter Abschuss
417 289 276 104 41 22 Seit 2008 wird ein systematisches Monitoring der Hühnervögel durchgeführt. Die alljährlichen Zählungen von Birkhuhn (Lyrurus tetrix), Schneehuhn (Lagopus muta) und Steinhuhn (Alectoris graeca) sind Grundlage für die Abschussplanung. Derzeit sind die Birkhuhnbestände mit wenigen Ausnahmen auf stabilem Niveau, das Schneehuhn ebenso, während das Steinhuhn insbesondere wegen der schneereichen Winter einen Bestandeseinbruch erlitt. Die geringen Jagdstrecken bei den Hühnern sind mit dem frühen Wintereinbruch zu erklären.
Zur Überwachung der Wildkrankheiten werden jährlich zahlreiche erlegte und tot aufgefundene Wildtiere mit auffälligen Merkmalen an das Tierseucheninstitut zur Untersuchung eingeschickt. Es wurde das Monitoring des Fuchsbandwurmes weitergeführt, indem landesweit Fuchskadaver untersucht werden, um den Wissenstand über die Verbreitung des Parasiten in Südtirol zu verbessern. Im Pflerschertal erkranken immer wieder Steinböcke an Moderhinke.
2.2.8
Jagd
In Südtirol gelten rund 623.000 ha (84% der Landesfläche) als Jagdfläche: diese verteilt sich auf 145 Jagdreviere kraft Gesetzes und 51 Eigenjagdreviere. Letztere haben eine Ausdehnung von lediglich 14.000 ha (2 % der Landesfläche).
Von der restlichen Landesfläche sind 65.000 ha als Domänen- Wildschutzgebiete und 52.500 ha als Schongebiete (darunter der Stilfser-Joch-Nationalpark) ausgewiesen, in denen die Jagd verboten ist. Die Fläche von 2.963 ha der insgesamt 226 geschützten Biotope, welche nach dem Jagdrecht ebenfalls als Wildschutzgebiete gelten, ist hingegen in der jeweiligen Revier- bzw. Schongebietsfläche enthalten. In diesen Biotopen ist die Jagd völlig verboten, wenn das jeweilige Schutzgebiet 10 ha Fläche nicht erreicht. In den 56 Wildschutzgebieten, die größer als 10 ha sind, ist die Schalenwild- sowie Fuchsregulierung aus sanitären Gründen erlaubt. Der Jagdschutz in den Jagdrevieren kraft Gesetzes ist durch knapp 70 hauptberufliche Jagdaufseher, Bedienstete der einzelnen Jagdreviere und des Südtiroler Jagdverbandes, gewährleistet. In den Eigenjagdrevieren wird der Jagdschutz überwiegend von freiwilligen Jagdaufsehern erfüllt. Im Stilfser-Joch-Nationalpark sorgen hingegen Angehörige des Landesforstkorps für die Überwachung des Territoriums.
Im Jahr 2020 hatten die Reviere kraft Gesetzes 5.994 Inhaber einer Jahres- oder Gastkarte, davon waren 363 Frauen.
Im Südtiroler Jagdgesetz ist die jagdpolitische Zielsetzung zur Erhaltung eines artenreichen, gesunden Wildbestandes sowie der Schutz und die Verbesserung der jeweiligen Lebensräume durch ein aktives Wildmanagement festgeschrieben. Eine nachhaltige Nutzung wird über Abschusspläne und individuelle Abschusskontingente bei Schalenwild und Hühnervögeln angestrebt.