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2.2.9 Fischwasser und Fische

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2.2.8 Jagd

2.2.8 Jagd

Aus dem Feld-Wald-Wild Dialog vom Südtiroler Bauerbund, Südtiroler Jagdverband, Abteilung Forstwirtschaft und Abteilung Landwirtschaft gehen regelmäßig Leitlinien für einen Interessenausgleich hervor.

Wildschäden

Eine der vorrangigen Aufgaben der Jagd ist die Vermeidung von Wildschäden. Die Vergütung von Schäden, welche von jagdbaren Wildarten verursacht werden, übernimmt grundsätzlich das betreffende Revier. Für Schäden durch nicht jagdbares Haarwild, durch Greifvögel und Hasen zahlt die Landesverwaltung Beihilfen zum Ausgleich dieser Einbußen aus. Bedeutung erlangt hierbei die Entschädigung von Ernteschäden durch den Siebenschläfer und von Rissen von Legehennen durch Fuchs und Marder.

Für unverzüglich gemeldete und durch die Behörde bestätigte Schäden durch Bär und Wolf ist eine Entschädigung von 100 % vorgesehen. Prioritär sollen aber Vorbeugemaßnahmen umgesetzt werden, um Konflikte zu vermeiden. Daher gibt die Landesverwaltung Beihilfen für Wildschadensverhütungen wie Wildzäune, Wildroste und Elektrozäune. Diese wird insbesondere zum Schutz von Obst- und Rebanlagen vor Einwirkungen durch Reh- und Rotwild in Anspruch genommen. Ab dem Jahr 2018 werden zudem auf mehreren Almen Südtirols Herdenschutzmaßnahmen umgesetzt, im Jahr 2020 kamen allerdings nur wenige neue geschützte Viehherden hinzu.

Lichtenbergergraben bei Prad

2.2.9

Fischwasser und Fische

Die Fischwasser Südtirols erstrecken sich über eine Gesamtfläche von 2.811 ha, von denen etwa 40% von Stauseen eingenommen werden. Die große Mehrheit der Fischgewässer wird als Salmonidengewässer eingestuft. Es handelt sich hierbei um schnell fließende Gewässer mit tiefen Wassertemperaturen sowie um Hochgebirgs- und Bergseen, wie sie in der alpinen Landschaft typisch sind. Die Cyprinidengewässer erreichen ein Gesamtausmaß von 191 ha, wobei als solche im Wesentlichen die Überetscher Seen, die langsam fließenden

Eisbrucksee

Etsch bei Burgeis

Gräben mit warmgemäßigtem Temperaturprofil sowie einzelne Weiher einzustufen sind. Sämtliche Bäche und Flüsse zählen – ebenso wie die Gebirgsseen – zu den Salmonidengewässern. Von den insgesamt 2.612 im alten Verzeichnis der öffentlichen Gewässer eingetragenen Bächen, Flüssen und Seen können nur rund 10 % fischereilich genutzt werden. Auf diesen bestehen mit einem Anteil von 92 % über-

Kleiner Kalterer Graben Schleie

Hecht Völser Weiher

Talfer bei Wangen-Afing denstellender Abundanz und Populationsaufbau vorzufinden. Sowohl natürliche Hochwasserereignisse der letzten Jahre, periodische Stauraumspülungen und Schwallbetrieb der großen Wasserkraftwerke als besonders auch die Prädation fischfressender Vögel wie den Kormoran sowie die Strukturarmut vieler Flussabschnitte dürften als Hauptursachen für die geringen Bestände der Marmorierten Forelle und Äsche zu nennen sein. Die autochthone Marmorierte Forelle als Art zu erhalten wird vom Umstand erschwert, dass die Bestände stark hybridisiert sind.

wiegend Eigenfischereirechte. An den restlichen Bächen und Seen steht das Fischereirecht dem Land zu und ist großteils mit Konzession an örtliche Vereine vergeben.

Fischbestand

In vielen naturnahen Fließgewässern gibt es gute Fischvorkommen, sofern sie nicht durch Gewässerbegradigungen, Stauraumspülungen, Schwallbetrieb oder periodische Hochwasserereignisse beeinträchtigt sind. Die Marmorierte Forelle (Salmo marmoratus) ist grundsätzlich auf Landesgebiet in sämtlichen größeren Fließgewässern des Etscheinzugsgebietes vorhanden. Sie ist ebenso wie die Äsche (Thymallus thymallus) in den Hauptflüssen nicht in zufrieDer Zustand der Fließgewässer Südtirols wird laufend überprüft, wie es die EU-Wasserrahmenrichtlinie und das nationale Recht vorschreibt. An den über 100 Probepunkten, die auf die größeren Fließgewässer Südtirols verteilt sind, werden verschiedene biologische und chemische Parameter erhoben, unter anderem auch die Fischfauna mittels Elektrobefischung durch die Fischereibehörde. Jeder

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