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2.2.11 Genehmigungen und Gutachten

Erdbewegung mit einem Bagger

Landesforstkorps, der Jagd- und Fischereiaufseher durch. Im Laufe des Jahres 2020 wurde 232 Verfahren für Verwaltungsstrafen abgewickelt, wie aus obiger Tabelle ersichtlich ist. Es waren zudem 132 Jäger mit einer Aussetzung des Jagderlaubnisscheines belegt - eine Zusatzstrafe, welche für viele Verwaltungsübertretungen im Jagdbereich vorgesehen ist.

2.2.11

Genehmigungen und Gutachten

Kulturänderungen

Unter Kulturänderung ist die Umwidmung von Wald in eine andere Kulturgattung (z.B. Wiese, Weide, Weinberg…) oder Bodennutzungsform (z.B. Skipiste, Parkplatz, Gewerbegebiet…) zu verstehen. Eine Kulturänderung stellt eine nachhaltige Änderung in der Nutzung einer bewaldeten Fläche dar. Im Jahr 2020 wurden auf einer Fläche von 100,00 ha Wald Kulturänderungen genehmigt.

Fachkommission

In der Landesfachkommission gemäß Art. 2 des LG 23/1993 sind im Jahre 2020 insgesamt 392 Projekte begutachtet worden und zwar Projekte der Abteilungen Wasserschutzbauten, für Forstwirtschaft, Landwirtschaft und die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz. Weiters wurden die Preisverzeichnisse für das Jahr 2021 der Agentur für Bevölkerungsschutz (Funktionsbereich Wildbach- und Lawinenverbauung), der Abteilungen Land- und Forstwirtschaft und der Landesagentur für Umwelt und für die Arbeiten in Eigenregie der Abteilung Forstwirtschaft bewilligt, sowie 16 Rangordnungen für die forstlichen ELR-Maßnahmen genehmigt.

Gutachten für Umweltverträglichkeitsprüfungen, Gutachten für die UmweltDienststellenkonferenz und für Bagatelleingriffe sowie Genehmigungen für Erdbewegungen

Im Jahr 2020 wurden für die Genehmigung von Projekten im Rahmen der Dienststellenkonferenz für den Umweltbereich und von Umweltverträglichkeitsprüfungen von den Forstinspektoraten 265 Gutachten in Bezug auf die forstlich-hydrogeologische Stabilität und vom Amt für Jagd und Fischerei 86 Gutachten in Bezug auf Fischerei/Fischwasser erstellt. Weiters erteilten die Forstinspektorate 2092 Genehmigungen mit Erdbewegungsvorschriften und 858 Gutachten für Bagatelleingriffe.

Sondererlaubnis zum Pilzesammeln

Der Abteilungsdirektor kann, aufgrund einer Delegierung des Landesrates für Forstwirtschaft, eine Sondererlaubnis zum Pilzesammeln für wissenschaftliche oder Unterrichtszwecke erteilen. Diese Erlaubnis kann für begrenzte Gebiete oder für die gesamte Landesfläche ausgestellt werden. Wo ein ausdrückliches Verbot von Seiten der Eigentümer besteht, gilt die Sondererlaubnis nicht. Im Jahr 2020 wurden 125 Sonderergenehmigungen zum Pilzesammeln ausgestellt.

Bewilligungen zum Fahren auf gesperrten Straßen

Der Abteilungsdirektor kann, aufgrund einer Delegierung des Landesrates für Forstwirtschaft, den Verkehr mit Kraftfahrzeugen auf gesperrten Straßen zu Studienzwecken oder zu anderen Zwecken von offensichtlich öffentlichem Interesse erlauben. Im vergangenen Jahr 2020 wurden 765 Bewilligungen zum Befahren gesperrter Straßen ausgestellt.

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