Die Ausweitung der Steueramtshilfen sowie die zunehmende Missachtung des Bankgeheimnisses durch den Verkauf vertraulicher Bankkundendaten haben eine Vielzahl von Selbstanzeigen nach sich gezogen. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung sind die Rahmenbedingungen für eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung jedoch stark verschärft worden. Zudem veränderte die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige erheblich.