Verpflichtung aufgrund Lehrplan/Studienordnung
echte Pflichtpraktikanten im Arbeitsverhältnis
echte Pflichtpraktikanten ohne Arbeitsverhältnis Unentgeltlichkeit, wenn keine Arbeitsleistung
keine Verpflichtung aufgrund Lehrplan/Studienordnung
KV-Regelung
Vergütung laut KV
keine KV-Regelung grundsätzlich freie Vereinbarung, nicht ausjudiziert
kein KV grundsätzlich freie Vereinbarung, nicht ausjudiziert
KV-Regelung
Vergütung laut KV
Ferialarbeitnehmer
keine KV-Regelung
Einstufung in KV nach Tätigkeit, da „normaler“ Arbeitnehmer
kein KV grundsätzlich freie Vereinbarung, ggf. sogar (geringfügig) unter Lohnwucher (siehe Details)
„Praktikant (in den Ferien)“
Entscheidungsbaum
KomKo bestellen unter: www.lindeverlag.at/komko Stand: Juni 2023
„Ferialpraktikanten“