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from 0831 (05.2020)
Skurrile Ausreden und Gewahrsam für Unverbesserliche –insgesamt begegnet die Allgäuer Polizei aber Vernunft und Besonnenheit
Insgesamt lobt die Polizei das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger, die sich verantwortungsvoll und besonnen an die Ausgangsbeschränkungen halten. Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung hält sich an die Beschränkungen. Holger Stabik ist Pressesprecher des Polizeipräsidium Schwaben Süd/West und zeichnet ein anschauliches Bild von der Arbeit der Polizei in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen, Infektionsschutz und Quarantäne-Haft.
Haben Sie sich je vor einer Ansteckung gefürchtet?
Ich für mich selbst nicht oder nur wenig; sicher möchte ich auch nicht gerne krank im Bett liegen. In meinem Umfeld befinden sich allerdings Leute, die im Falle einer Ansteckung als Hochrisikopatient gelten würden. Ich hoffe nicht, selbst vielleicht unwissentlich zum Träger und Verbreiter des Virus zu werden. Daher halte ich mich, so gut es irgendwie geht, an die Regeln des „Social Distancing“.
Wie kooperativ sind die Menschen im Allgäu, wenn sie kontroliert, bzw. auf die Ausgangsbeschränkungen hingewiesen werden?
Hier zeigt der größte Anteil der Bevölkerung Verständnis: Oftmals genügt der kommunikative Appell an die Vernunft der Leute, um auf die geltenden Bestimmungen hinzuweisen. Nur dann, wenn sich Personen uneinsichtig zeigen oder sogar mehrmals bei Verstößen gegen die Beschränkungen angetroffen wurden, wird in der Regel eine Anzeige aufge- nommen und natürlich auch entsprechende weitere Maßnahmen wie beispielsweise ein Platzverweis ergriffen.
Was war das uneinsichtigste Verhalten bei der Kontrolle der Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen?
Die beiden uneinsichtigsten Fälle spielten zufälligerweise beide in Immenstadt, es gab vielfache Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung die eine länger andauernde Gewahrsam nach sich zog. Ein 15-jähriger Jugendlicher wurde seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen am 21.03.2020 insgesamt sechs Mal an öffentlichen Plätzen im Bereich Immenstadt angetroffen, wo er sich jeweils mit weiteren Personen traf. An einem Tag wurde er innerhalb von fünf Stunden sogar zwei Mal kontrolliert. Die Beamten belehrten den Jugendlichen jedes Mal eindringlich, erteilten ihm einen Platzverweis und eröffneten ein entsprechendes Ermittlungsverfahren, was ihn offensichtlich nicht von der weiteren Missachtung der Regelungen der Ausgangsbeschränkung abhielt. Er zeigte sich gegenüber den Beamtinnen und Beamten von den Maßnahmen unbeeindruckt und zog diese ins Lächerliche. Aufgrund dessen nahmen die Beamten ihn bei seinem vorerst letzten Verstoß am in Gewahrsam, um die weitere Kontaktaufnahme zu anderen Personen zu unterbinden. Dabei leistete er Widerstand gegen die Streifenbesatzung und verletzte einen Beamten leicht. Dieser Gewahrsam wurde zwischenzeitlich von einem Richter am Amtsgericht Sonthofen bestätigt und auf Antrag der Polizei verlängert. Der Jugendliche wurde in eine Justizeinrichtung gebracht. Er ist der Polizei bereits durch viele Ermittlungsverfahren bekannt und wird als sogenannter „Intensivtäter“ geführt.