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Alternative Streitbeilegung

DAS GUTACHTERVERFAHREN DER HANDELSKAMMER BOZEN BIETET DIE MÖGLICHKEIT

EINER ALTERNATIVEN STREITBEILEGUNG IN KONFLIKTFÄLLEN.

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Das Verfahren erlaubt es Unternehmern und Unternehmerinnen sowie anderen Konfliktparteien, eine Uneinigkeit schnell und vertraulich zu lösen und somit Geschäftsbeziehungen aufrechtzuerhalten.

Dabei ist das Gutachten bindend und dient dazu, eine genau bezeichnete Streitfrage zu klären. Die Gutachterin oder der Gutachter kann von den Konfliktparteien frei bestimmt werden.

Zur Anwendung kommt es häufig bei der Bestimmung bzw. Bewertung von verschiedenen Sachverhalten, wie zum Beispiel:

• Baumängel

• Lieferung und Installation von Produkten

• ungenaue Fertigstellung von Produkten

• fehlerhafte Dienstleistungen

• Bestimmung von Mieten und Pachtzins

• Bewertung von Immobilien

• Kauf und Verkauf von Unternehmen

• andere Bewertungen

Wenn die Konfliktparteien dem Gutachten keine Beachtung schenken bzw. sich an die Entscheidung der Gutachterin oder des Gutachters nicht halten, verletzten sie eine vertragliche Verpflichtung.

Die Vorteile des Gutachterverfahrens liegen auf der Hand. Es sind dies Vertraulichkeit, Flexibilität,

Zeitersparnis und kosteneffiziente Konfliktlösung. Das Verfahren ist spezifisch auf die Streitfrage ausgerichtet und die Entscheidung erfolgt durch einen (auch selbstbestimmten) Fachmann.

Allerdings sehen diese Gutachten eine vertragliche Bindung vor und können somit nicht zwangsvollstreckt werden.

KLAUSEL BEZÜGLICH DER ERNENNUNG EINES GUTACHTERS MUSS IM VERTRAG EINGEFÜGT WERDEN

Die Parteien müssen vorab vereinbaren, dass jede Feststellung bezüglich des vorliegenden Vertrags von einem vom Schiedsgericht der Handelskammer Bozen ernannten Gutachter, laut Ordnung des Gutachterverfahrens bestimmt wird, und für die Parteien bindende Wirkung hat.

Wird dies verabsäumt kann auch im Nachhinein, in gegenseitigem Einverständnis der Parteien, ein Gutachterverfahren angestrebt werden.

Bei weiteren Fragen oder Informationen zum Thema kann jederzeit bei der Rechtsabteilung des lvh angefragt werden.

E-Mail: rechtsberatung@lvh.it Telefon: 0471 323277

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