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Arbeitssicherheit –lvh unterstützt Betriebe

GESUNDE UND LEISTUNGSFÄHIGE MITARBEITER SIND FÜR JEDEN BETRIEB WICHTIG. DESWEGEN SOLLTE JEDES UNTERNEHMEN MASSNAHMEN ERGREIFEN, UM DIE SICHERHEIT SEINER BESCHÄFTIGTEN ZU GEWÄHRLEISTEN.

Der Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister (lvh) möchte seine Mitglieder unterstützen, eine eigene Arbeitssicherheitskultur zu entwickeln und bietet zahlreiche Dienstleistungen an.

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Die Risikobewertung Und Andere Messungen

Die Risikobewertung ist eine der Hauptpflichten jedes Arbeitgebers (so geregelt im Artikel 17, 28 und 29 des gesetzesvertretenden Dekrets 81/08). Um die Risiken im eigenen Betrieb bewerten zu können, müssen alle mit der durchgeführten Tätigkeit verbundenen Gefahren identifiziert und die Risiken quantifiziert werden, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefahr zu einem Unfall oder Schaden führt muss bewertet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Risikobeurteilung schriftlich durchzuführen, indem er ein Dokument mit der Bezeichnung „Risikobewertung“ erstellt.

Sicherheit geht vor ©unsplash.com

Die Risikobewertung darf sich nicht nur auf die

Betriebsbezeichnung und auf allgemeine Gefahren beschränken, die mit den Tätigkeiten des Betriebs zusammenhängen.

Es ist vielmehr notwendig, alle Arbeitsphasen im Unternehmen zu analysieren, alle mit jedem Arbeitsschritt verbundenen Gefahren zu identifizieren, alle damit verbundenen Risiken zu quantifizieren und jedes Risiko zu messen (z. B. Lärm, Vibration).

Die Ausarbeitung der Risikobewertung sollte daher nur von dafür technisch geschultem und qualifizierten Personal durchgeführt werden, da dieses das dafür nötige Fachwissen besitzt, alle Risiken und Gefahren genau zu benennen und einzuschätzen. Ungenaue und unvollständige Risikobewertungen sollten auf jeden Fall überarbeitet werden, um Sanktionen vonseiten der Kontrollorgane zu vermeiden. Auch sollten die Arbeitssicherheitsmessungen regelmäßig aktualisiert werden. Der lvh hat mit verschiedenen Technikerinnnen und Technikern Konventionen abgeschlossen, um den Mitgliedsbetrieben kostengünstige Messungen anzubieten. Infos dazu, telefonisch unter 0471 323277 oder über die E-Mail: rechtsberatung@lvh.it

Weiterbildungskurse

Im Einheitstext für Arbeitssicherheit (gesetzes vertretendes Dekret 81/08) sieht den Besuch von Pflichtkursen sei es für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber vor. Neben dem allgemeinen Grundkurs, dessen Dauer vom jeweiligen ATECO-Kodex abhängt, sind das unter Anderem noch Kurse für Brandschutz, Erste Hilfe, Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung, Gerüstbau und Arbeiten am Seil.

Zudem müssen alle Bediener/innen von Hubarbeitsbühnen, Ladearmen auf LKW, Turmdrehkränen (Baukräne), Gabelstapler, Auto- bzw. Mobilkränen, Hydraulikbag-

Zur Arbeitssicherheit gehört die entsprechende Ausrüstung ©istock/ndoeljindoel ger,n Frontladern, Baggerladern und Raupenkippern, Autobetonpumpen sowie land- und forstwirtschaftliche nTraktoren spezielle Arbeitssicherheitskurse absolvieren und diese periodisch auffrischen.

Der lvh bietet praxisorientierte Kurse in diesem Bereich an. Für lvh-Mitglieder gibt es Sonderkonditionen. Anmelden kann man sich entweder unter 0471 323370, weiterbildung@lvh.it oder direkt online.

Arbeitsmedizin

Laut Einheitstext für Arbeitssicherheit (gesetzes vertretendes Dekret 81/08) muss ein Betrieb bei Vorhandensein von Mitarbeitern und gewissen Risiken einen Betriebsarzt ernennen.

Das Ziel der Arbeitsmedizin ist die Vorbeugung vor Berufskrankheiten und die Gesundheitsförderung durch regelmäßige Untersuchungen. Um seinen Mitgliedern in dieser Hinsicht zur Seite zu stehen, steht der lvh beratend zur Verfügung und hat außerdem eine Konvention mit einem externen Arbeitsmediziner abgeschlossen, welcher allen Mitgliedern vergünstigte Tarife anbietet. Weitere Infos dazu gibt es telefonisch unter 0471 323277 oder per E-Mail: rechtsberatung@lvh.it.

Sicherheitsbrosch Ren

Jedes Jahr arbeitet der lvh mehrere Broschüren zum Thema Arbeitssicherheit aus. Dabei werden verschiedene aktuelle Themen behandelt. Diese Broschüren sollen als praktischer Leitfaden den Betrieben eine schnelle und konkrete Hilfestellung im Umgang mit diesem sensiblen Thema sein.

Mitgliedsbetriebe des lvh können diese Broschüren kostenlos erhalten. Anfragen dazu nimt der lvh gerne telefonisch unter 0471 323277 oder per E-Mail rechtsberatung@lvh.it entgegen.

Politischer R Ckhalt

lvh-Präsident Martin Haller hob auch die unerlässliche Unterstützung der Politik hervor: „Eine Sicherheitskultur in den Unternehmen zu verankern, gehört zu den höchsten Prioritäten, wenn es um sicheres Arbeiten geht. Ohne das Land als starken Partner wäre dies nicht möglich. Daher möchte ich mich beim Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer bedanken, der immer ein offenes Ohr für das Südtiroler Handwerk hat und sich für Bedürfnisse und Notwendigkeiten stark macht.“

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