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Umweltkennzeichnung

ALLGEMEIN: AUF ALLE IN DEN VERKEHR GEBRACHTEN VERPACKUNGEN MÜSSEN INFORMATIONEN ZUR BESCHAFFENHEIT DER VERPACKUNGSMATERIALIEN UND ANGABEN ZUR GETRENNTEN SAMMLUNG, SOWIE ENTSORGUNG DER VERPACKUNGEN ANGEBRACHT WERDEN.

Unter Verpackung im Sinne des Gesetzes versteht man: Aus beliebigen Stoffen hergestellte Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung und zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können und vom Hersteller an den Benutzer oder Verbraucher weitergegeben werden. Verpackungen sind auch jene, die dazu dienen eine bestimmte Anzahl von Verkaufseinheiten zu binden, unabhängig davon, ob sie als solche an den Endverbraucher verkauft werden oder lediglich dazu dienen, die Bestückung der Regale in der Verkaufsstelle oder den Transport zu erleichtern. Folgende Sektoren sind insbesondere betroffen: Hersteller von Verpackungen, Kosmetiksektor, Lebensmittelsektor, Transportsektor, Warenverteilung und Einzelhandel, sowie der chemisch-pharmazeutische Sektor. Die Kennzeichnung gilt für alle Produkte, die in Italien vertrieben werden. Produkte, die den Kennzeichnungs-Anforderungen nicht entsprechen und am 1. Januar 2023 bereits in Verkehr gebracht oder etikettiert wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Lagerbestände weiterhin vermarktet werden.

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Weitere Informationen sind unter der Webseite des Conai abrufbar: https://www.etichetta-conai.com/de/ Der Kompetenzbereich Bau/Installation des lvh, gibt gerne unter der E-Mail: bau@lvh.it weitere Auskünfte.

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