1 minute read

Vereinbarung über Kongruenz

BAU: KÜRZLICH WURDE VON DEN SOZIALPARTNERN EINE WICHTIGE VEREINBARUNG

ABGESCHLOSSEN, DIE ERHEBLICHE NEUERUNGEN UND VEREINFACHUNGEN IM BEREICH DER KONGRUENZ MIT SICH BRINGT.

Advertisement

Die eingeführten Änderungen beziehen sich auf verschiedene Bereiche. Mit Bezug auf die Baustellen, die ab dem 01. November 2021 gemeldet worden sind und die bis zum 28. Februar 2023 beendet sein werden, dürfen die Bauarbeiterkassen die Kongruenzbestätigung auch aufgrund einer Eigenerklärung der

Vereinbarungen wurden vereinfacht ©pixabay/johnhain

Unternehmen, die für die Erreichung der Kongruenz nötig sein könnte, ausstellen. Die Eigenerklärung kann sich unter anderem auf den Einsatz von Hightech-Maschinen und/oder wertvolle Materialien beziehen. Ab dem 01. März 2023 wird das neue Warnverfahren aktiv sein. So wird zum Beispiel bei Baustellen mit einer Dauer von 30 Tagen oder mehr dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine PEC zugesendet, um die Vertragsparteien daran zu erinnern, dass nach der Beendigung der Arbeiten die Kongruenzbestätigung beantragt werden muss. Um die Kongruenz auszurechnen, muss im CNCE-Edilconnect System als Höchstarbeitszeit 173 Stunden angegeben werden, mit Bezug auf die III Stufe für Selbständige und V Stufe für Handwerksunternehmen mit Mitarbeitern, die vom nationalen Kollektivvertrag vorgesehen sind. Die Möglichkeit der Einräumung einer Frist von 15 Tagen, um die eventuellen Fehler zu beseitigen bleibt unberührt. Für Rückfragen steht der lvh gerne unter der E-Mail: bau@lvh.it zur Verfügung.

This article is from: