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Aufträge für Südtirols KMU

Kürzlich trafen lvh-Präsident Martin Haller, lvh-Baugruppenobmann Markus Bernard und lvh-Vizedirektor Walter Pöhl die Direktorin der Südtiroler Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche

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Preisrevision

BAU: NEUE BESTIMMUNGEN DER PREISREVISION IM BEREICH DER ÖFFENTLICHEN AUSSCHREIBUNGEN.

Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge (AOV) Petra Mahlknecht. „Primäres Ziel des Verbandes ist es, dass die Ausschreibungen so gestaltet werden, dass auch kleine Betriebe an den Ausschreibungen teilhaben können. Dies gelingt durch die Aufteilung in Lose und Gewerke, die Anwendung von Einheitspreisen und die Vergabe der Aufträge im Sinne der lokalen Wirtschaftskreisläufe“, bekräftigte lvh-Präsident Haller. Leider gebe es gerade auch in Südtirol immer wieder Beispiele, wo KMUs keine Möglichkeit haben, sich an öffentlichen Aufträgen zu beteiligen. Baugruppenobmann Markus Bernard sprach sich für eine noch engere Zusammenarbeit mit der Vergabeagentur aus: „Zur stärkeren Einbindung der kleinen und mittleren Betriebe sollten die Bemühungen der Arbeitsgruppe zwischen AOV, lvh.apa, Baukollegium und der technischen Berufskammer weiter fortgesetzt werden. Hilfreich im Sinne der Entbürokratisierung wäre auch eine Vereinheitlichung der Formulare.“ Die AOV-Direktorin sicherte ihre Zusammenarbeit zu und ersuchte die lvh-Vertreter, eventuelle Probleme und Fragen an die Vergabeagentur weiterzureichen.

Die neuen Gesetzesbestimmungen erweitern die Wirksamkeit der bereits für das Jahr 2022 eingeführten Vorschriften im Bereich Preisrevision mit einigen Änderungen. Die aktuellen Richtpreisverzeichnisse, die mittels einer außerordentlichen Aktualisierung im Laufe des Jahres 2022 bearbeitet worden sind, gelten weiterhin bis zum 31.03.2023. Bis dahin müssen Regionen und Autonome Provinzen neue Richtpreisverzeichnisse ausarbeiten und veröffentlichen. Sollte dies nicht geschehen kann das zuständige Ministerium innerhalb der darauffolgenden 15 Tage die Richtpreisverzeichnisse aktualisieren. Diese Preisrevision bezieht sich auf die Arbeiten, die zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2023 durchgeführt werden, sowie ordnungsgemäß vom Bauleiter verbucht oder ins Maßbuch eingetragen worden sind:

> für Arbeiten bei denen, die Frist zur Einreichung des Angebots spätestens am 31.12.2021 abgelaufen ist, beträgt die Entschädigung 90 Prozent der Differenz, die nach Anwendung der aktualisierten Richtpreisverzeichnisse entsteht.

> für die Arbeiten bei denen, die First zur Einreichung des Angebots zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.12.2022 abgelaufen ist, beträgt die Entschädigung 80 Prozent der Differenz, die nach Anwendung der aktualisierten Richtpreisverzeichnisse entsteht. Lieferungen und Dienstleistungen sollten weiterhin von der Preisrevision ausgeschlossen sein.

Für weitere Auskünfte kann beim lvh, unter der E-Mail: bau@lvh.it angefragt werden.

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