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Ausschreibung 2023: Kleinstund Kleinunternehmen

AUCH IM JAHR 2023 FÖRDERT DIE SÜDTIROLER LANDESREGIERUNG ÜBER EIN

WETTBEWERBSVERFAHREN KLEIN- UND KLEINSTUNTERNEHMEN FÜR DEN ANKAUF

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VON BEWEGLICHEN GÜTERN.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 224 vom 14. März 2023 wurden die entsprechenden Richtlinien der Ausschreibung für das Jahr 2023 genehmigt.

Ziel dieser Beihilferegelung ist die Unterstützung der betrieblichen Investtonen von Kleinst- und Kleinunternehmen, die in Südtrol eine wirtschafliche Tätgkeit ausüben. Vorerst stellt das Land Südtrol im laufenden Jahr über die Landesabteilung Wirtschaf drei Millionen Euro zur Verfügung.

Ansuchen kann man noch bis zum 2. Mai 2023, 12:00 Uhr. „Die Förderung der Kleinst- und Kleinunternehmen ist eine wichtge Maßnahme, um die Wirtschafsstruktur zu stärken, weswegen wir uns auch in diesem Jahr dafür eingesetzt haben, dass die Förderung wieder bereitgestellt wird“, erläutert lvh-Präsident Martn Haller.

Von den zweckgebundenen drei Millionen Euro sind 2,5 Millionen Euro für die Bereiche Handwerk und Industrie bestmmt.

Eine halbe Million Euro ist dem Sektor Handel und Dienstleistungen vorbehalten.

Bezuschusst werden ausschließlich Investtonen von mindestens 20.000 bis maximal 500.000 Euro in bewegliche Güter (Einrichtung, Sof- und Hardware, Maschinen und Anlagen) mit 20 Prozent der zulässigen Kosten und bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro.

In der Kredit- und Finanzberatung im Wirtschafsverband Handwerk und Dienstleiter (lvh.apa) laufen seit Veröfentlichung des Beschlusses die Telefondrähte heiß.

„Auch dieses Jahr wird die Förderung ofenbar gut genutzt. Wir als Verband helfen, wenn Unklarheiten bezüglich der Förderfähigkeit bestehen oder Fragen zu den einzureichenden Unterlagen aufauchen“, erläutert der lvh-Präsident.

Mit den von der Landesregierung genehmigten Richtlinien erfährt die Schwerpunktsetzung in der Förderstrategie einige Veränderungen:

Nach wie vor gilt ein besonderes Augenmerk der Nachhaltgkeit und den Nahversorgungsbetrieben.

Auch wer bestehendes Bauvolumen nutzt, in strukturschwachen Gemeinden tätg ist, Kooperatonen eingeht, Internatonalisierungsmaßnahmen umsetzt oder erst kürzlich ein neues Unternehmen gegründet hat, erhält zusätzliche Punkte bei der Antragsbewertung und der Erstellung der Rangordnung.

Förderungen beantragen © GetyImages/Natee Meepian

Lehrbetriebe erhalten weiterhin 30 Punkte.

Mit 15 anstat bisher zehn Punkten wird die Zertfzierung „audit familieundberuf“ und die Zertfzierung der „Geschlechtergleichheit“ bewertet. Auch Frauenunternehmen erhalten weiterhin 15 Punkte.

Neu sind die zehn Punkte für Unternehmen, die vor Antragstellung mindestens sechs Monate lang kostenlos Lebensmitel und Non-Food-Produkte an Wohltätgkeitsorganisatonen oder gemeinnützige Einrichtungen abgegeben haben, und zwar in einer Menge von mindestens 20 Kilogramm im Jahr.

Um die Förderung für betriebliche Investtonen kann noch bis zum 2. Mai bis 12:00 Uhr angesucht werden. Die Anträge sind ausschließlich online über den entsprechenden E-Government-Service der Landesverwaltung auf myCivis mit Hilfe der digitalen Identtät SPID zu stellen. Das vollständige Rundschreiben des Wirtschafsverbandes Handwerk und Dienstleister (lvh.apa) mit allen Informatonen zum Wetbewerbsverfahren fnden Mitglieder im passwordgeschützten Bereich der Webseite des lvh. Für Informatonen und eine weiterführende Beratung steht die lvh-Abteilung Kredit- und Finanzberatung gerne zur Verfügung:

Telefon: 0471-323267 / 263 - E-Mail: kredit@lvh.it

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