1 minute read

IM BLICK

TRENDS: Marktneuheiten, Produktvorstellungen, Betriebsporträts, Public Relation, Werbung

Sanierungsberatung

Advertisement

PLATTFORM LAND: 2. AUFLAGE DER SANIE RUNGSBERATUNG GESTARTET. BEWERBUNGS

FRIST IST DER 28. APRIL 2023.

Die Platorm Land, der auch der lvh.apa als Mitglied beiwohnt, bietet mit Unterstützung der Stfung Südtroler Sparkasse und in Zusammenarbeit mit der Kammer der Architekten wieder Sanierungsberatungen an. Bürgerinnen und Bürger können für jegliche Sanierung von Gebäuden ansuchen, Gemeinden nur für Sanierungen von Leerständen. Die Sanierungsobjekte der Gemeinden sollten Vorbildcharakter haben. Es können auch verschiedene innovatve Geschäfs- und Wohnmodelle angedacht werden, wie zum Beispiel Pop-up Stores (Kurzzeitgeschäfe), Cohousing und Coworking (gemeinschafliches Wohnen und Arbeiten) Mehrgeneratonenhäuser. Um für eine Sanierungsberatung ausgewählt zu werden, müssen die interessierten Privatpersonen oder Gemeinden zunächst online eine Checkliste ausfüllen und die geforderten Unterlagen an die Platorm Land einsenden (www.platormland.org/ platorm-land-sanierungsberatung/). Nach der Auswahl der am meisten Erfolg versprechenden Projekte durch eine Jury werden die Fachleute der Kammer der Architekten die Gewinner kontakteren und fachkundig beraten. Am Ende obliegt die defnitve Entscheidung zur Sanierung bei den Eigentümerinnen und Eigentümern. Die Kosten für 15 Beratungsstunden für Private betragen 350 Euro zzgl. MwSt. und für Gemeinden 900 Euro zzgl. MwSt.

CHRISTIAN WINKLER Kommerzcenter Bereichsleiter

Nachhaltigkeit

DIE ROLLE DER BANKEN

Der Begrif der „Nachhaltgkeit“ wird überwiegend mit Umweltschutz in Verbindung gebracht. Dieser umfasst aber noch zwei weitere Säulen: soziale Belange (Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, faire Arbeitsbedingungen u. a.) und eine gute Unternehmensführung (Verhinderung von Korrupton, Vielfalt im Management, Ethik u. a.). Alle drei Säulen sind in den sogenannten ESG-Kriterien (Environment, Social und Governance) zusammengefasst.

Die EU will Europas Wirtschaf schnellstens in Richtung Nachhaltgkeit umbauen. Ab 2024 müssen laut EU-Gesetz alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen eine Nachhaltgkeitserklärung abgeben. Der Gesetzgeber nimmt auch die Geldinsttute stärker in die Pficht. Sie sind aufgefordert, die Finanzierungsanfragen der Kundinnen und Kunden auf ihre Auswirkungen auf die Umwelt und auf soziale Belange zu überprüfen. Die Nachhaltgkeit der Firmenkunden wird zukünfig Auswirkungen auf das Ratng, die Gestaltung der Konditonen oder sogar auf die Gewährung der Finanzierung haben.

Die Herausforderung für die Raifeisenkassen wird es sein, die Unternehmen noch besser bei diesen Aspekten zu beraten und gemeinsam zu einer positven Entwicklung des Wirtschafsraumes beizutragen.

Werbemiteilung. Die Vertragsbedingungen entnehmen Sie den Informatonsblätern in Ihrer Raifeisenkasse und im Internet im Abschnit Transparenz.

This article is from: