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Italienische Steuerreform

„Der Entwurf zur Steuerreform nimmt in vielen Aspekten unsere Vorschläge auf, die auch das Ergebnis eines ständigen Dialogs mit der Regierung sind.“ So die Einschätzung von Marco Granelli, Präsident des Confartgianato, nach dem Trefen mit Vertretern der Exekutve im Palazzo Chigi, in Rom.

In dem von der Regierung vorgelegten Entwurf verweist der Präsident des Confartgianato auf die vom Verband befürworteten Richtlinien. Insbesondere die horizontale Steuergerechtgkeit mit der gleichen IRPEF-Behandlung, die Anerkennung eines für alle Steuerpfichtgen gleichen Mindestreibetrags und die einheitliche Behandlung bei der Besteuerung von Unternehmenseinkünfen unabhängig von ihrer Rechtsnatur.

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Darüber hinaus können Investtonen und Beschäftgung gefördert werden, indem nicht nur IRES-Subjekte, sondern alle Inhaber von Unternehmenseinkünfen steuerlich entlastet würden, und auch die so genannte inkrementelle Pauschalsteuer gehe in diese Richtung.

Gesetz: Abänderung

Die Landesregierung hat sich kürzlich mit dem neuen Landesgesetzentwurf befasst und ihn genehmigt. Nun kommt er zur Behandlung in den Landtag. Der Text enthält mehrere Anpassungen im Bereich Wohnbau, um Wohnraum für Einheimische zu sichern. Außerdem sollen die urbanistschen Voraussetzungen geschafen werden, um „Wohnungen mit Preisbindung“ zu ermöglichen.

Für Flächen bis zu 1000 Quadratmeter gibt es eine Sonderregelung, die einen fnanziellen Abgleich in Höhe von 30 Prozent des Mehrwertes vorsieht. Eine weitere wichtge Änderung betrif die „Bindung für Ansässige“, wo klare Kriterien in der Zuweisung eingeführt werden. Außerdem sollen verschiedene technische Verbesserungen erfolgen. So soll z.B. eine vereinfachte Bestmmung für Vorhaben eingeführt werden die der beeidigten Baubeginnmeldung unterliegen, aber nur geringfügige Auswirkungen haben.

Positv bewertet der Confartgianato auch die Verpfichtungen zur Vereinfachung des Steuersystems, die sich auf die Neuordnung der Abzüge und Freibeträge und die Verbesserung der Beziehungen zu den Steuerzahlern konzentrieren. So z.B. die Vereinfachung der Formulare und die Überprüfung der Bedingungen für die steuerlichen Verpfichtungen.

Auch bezüglich der Berechnung von Erschließungsgebühr und Baukostenabgabe soll die Anwendungen in den Gemeinden vereinfacht werden.

„Dies halten wir für begrüßenswert und wir werden uns im Zuge der Behandlung des Textes wiederum für praxisnahe Bestmmungen einsetzen, die den Erfordernissen von Bürgern und Handwerkern Rechnung tragen“, erläutert lvh-Präsident Martn Haller.

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