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Energiebeiträge

BESCHLUSS DER LANDESREGIERUNG: VERKAUFSVERBOT NACH DER SANIERUNG WÄHRT FÜNF JAHRE.

Fernabsatzverträge in Italien: Rechte

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Die Anträge auf Zuschüsse im Energiebereich seit Jahresbeginn haben sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als versechsfacht. Kürzlich hat die Landesregierung grünes Licht für die neuen Kriterien für die Gewährung von Förderungen an Unternehmen gegeben. Die neuen Leitlinien sehen vor, dass Gebäude oder Grundstücke im Eigentum von Unternehmen, die Investtonen zur Senkung des Energiebedarfs oder zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien für den Eigenkonsum getätgt haben, für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht verkauf werden dürfen. Andernfalls wird der Beitrag für den Rest des Fünfahreszeitraums gestrichen. Die größten Änderungen in diesem Jahr betrefen die Anhebung des Fördersatzes für die energetsche Sanierung auf 80 Prozent für Mehrfamilienhäuser. Für andere Gebäude liegt der maximale Prozentsatz bei 60 Prozent- abhängig von der erreichten Energieklasse. Darüber hinaus wurden neue Förderungen für die Installaton von Photovoltaikanlagen in Kleinbetrieben sowie für Bateriespeicher und Wärmepumpen in Kombinaton mit Photovoltaik eingeführt.

Weitere Auskünfe erteilt direkt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz: Telefon: 0471-414720 / 728

E-Mail: energie@provinz.bz.it

In Italien werden Fernabsatzverträge durch das Gesetzdekret Nr. 206 vom 6. September 2005 (Verbraucherschutzkodex), und das Gesetzdekret Nr. 70 vom 9. April 2003 (E-Commerce-Gesetz) geregelt. Der Verbraucherschutzkodex sieht vor, dass Fernabsatzverträge spezifsche Informatonen enthalten müssen, wie zum Beispiel die Identtät des Verkäufers, die Eigenschafen des Produkts oder der Dienstleistung, den Gesamtpreis, die Zahlungs-, Liefer- und Ausübungsbedingungen des Widerrufsrechts. Außerdem hat der Verbraucher das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produkts oder Abschluss des Vertrags ohne Strafzahlungen vom Vertrag zurückzutreten.

Das E-Commerce-Gesetz hingegen sieht vor, dass Online-Verkäufer klare, vollständige und leicht zugängliche Informatonen auf ihren Websites bereitstellen müssen, wie zum Beispiel die Identtät des Verkäufers, die Eigenschafen der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen, den Gesamtpreis, die Zahlungs-, Liefer- und Ausübungsbedingungen des Widerrufsrechts.

Darüber hinaus sind Online-Verkäufer verpfichtet, den Verbrauchern einen Afer-Sales-Service sowie eine Garante für die verkaufen Produkte anzubieten.

Zusammenfassend werden in Italien Fernabsatzverträge durch spezifsche Gesetze geregelt, die den Verbrauchern bestmmte Rechte und Schutzmaßnahmen garanteren.

Es ist wichtg, die eigenen Rechte zu kennen und die Vertragsbedingungen sorgfältg zu lesen, bevor man einen Fernabsatzvertrag abschließt.

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